Bestrebungen der letzten Jahre, den Militärdienst mit dem Erwerbsleben, beziehungsweise mit Ausbildungen besser zu vereinbaren, wurden auch 2014 fortgeführt. Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen der schweizerischen Hochschulen und der höheren Fachschulen unterzeichneten zusammen mit dem Chef der Armee eine entsprechende Vereinbarung. So können beispielsweise Studierende, welche in einer Sommer-RS einen Rang abverdienen müssen, einige Wochen früher entlassen werden, um ihr Studium in Angriff zu nehmen. Die verpasste Dienstzeit ist jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen und entspricht nicht einem Erlass von Diensttagen. Die Armee ist zudem bereit, abverdienenden Kadern in den Wochen 38 bis 40 für Studienvorbereitungen an fünf individuell gewählten Tagen Urlaub zu gewähren. Als Gegenleistung der Hochschulen wurde ausgehandelt, dass dienstbedingte Abwesenheiten während der Semesterwochen 38 - 40 im Studium, beziehungsweise in der Ausbildung den Studierenden nicht als fehlende Präsenz angelastet werden dürfen. Diese Vereinbarung soll, unter Vorbehalt der Zustimmung der Eidgenössischen Räte, bis zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) gelten. Deren Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.

Militärdienst mit dem Erwerbsleben vereinbaren