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  • Landesverteidigung und Gesellschaft

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  • Gnägi, Rudolf (svp/udc) BR EMD / CF DMF

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Die eidgenössischen Räte nahmen von der Vorlage Kenntnis; in ihren Debatten kamen dieselben Vorbehalte zur Sprache. Beide Militärkommissionen empfahlen, die Frage einer Differenzierung der Diensttauglichkeit zu prüfen, um dem Rückgang der Bestände entgegenzuwirken. Bundespräsident Gnägi bezweifelte jedoch, dass auf diesem Wege viel zu gewinnen sei. Zurückhaltend beantwortete er auch das Begehren nach Schaffung einer Einsatztruppe für die Wahrung der Ordnung im Innern des Landes. Den Vorschlag, die Verwirklichung des Leitbildes mit Hilfe einer neuen Wehranleihe zu beschleunigen (Po. 75.487), lehnte er ab.

Dem Rückgang des Personal in der Armee entgegenwirken.

Unter diesen Gegebenheiten waren Bundesrat und Verwaltung bestrebt, die Landesverteidigung im Sinne des vom Parlament 1973/74 gutgeheissenen Berichtes über die Sicherheitspolitik auszubauen. Für den militärischen Bereich war 1975 das Armeeleitbild 80 vorgelegt worden. In den Richtlinien der Regierungspolitik für die neue Legislaturperiode stützte sich der Bundesrat im wesentlichen auf diese Grundlage, deren bedeutendste Konsequenz vorerst der Ankauf des Raumschutzflugzeugs «Tiger» darstellte. Die Landesregierung ergänzte jedoch die technischen und organisatorischen Aspekte des Armeeleitbildes durch eine gesellschaftspolitische Zielsetzung: neben das bereits 1971 aufgenommene Postulat, einen Zivildienst für Dienstverweigerer einzuführen, traten Revisionen des Dienstreglements, des Militärstrafgesetzes und der Militärstrafgerichtsordnung. Für die Planungstätigkeit des EMD setzte Bundespräsident Gnägi eine neue Konzeption in Kraft. Diese sieht einen Planungsausschuss vor, dessen ständigen Kern der Generalstabschef, der Rüstungschef und der Direktor der Eidg. Militärverwaltung bilden; sie legt vermehrtes Gewicht auf die finanziellen Erfordernisse.

Armeeleitbild 80