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  • Leutenegger Oberholzer, Susanne (sp/ps, BL) NR/CN

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In ihrer parlamentarischen Initiative bezog sich Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) auf den Bericht zur Abschreibung einer Motion aus dem Jahr 2011 mit der Forderung nach Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung. In diesem Schreiben hält der Bundesrat fest, dass eine föderalistische Lösung über ein Konkordat mangels Einigkeit zwischen den Kantonen im Moment nicht möglich sei. Deswegen bedürfe es der Schaffung einer Verfassungsgrundlage, um dem Bund die Kompetenz zur Einführung eines Obligatoriums zu übertragen. Die Schaffung einer solchen Verfassungsgrundlage für eine Erdbebenversicherung entsprach nun der Forderung des Anliegens Leutenegger Oberholzer. Eine denkbar knappe Mehrheit der UREK-NR beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Aus ihrer Sicht gebe es keinen Grund, in diesem Bereich vom gängigen Lösungsweg, der für alle anderen durch Naturgefahren verursachte Risiken gelte, abzuweichen. Für die starke Komissionsminderheit stellten gerade die tiefen Gräben zwischen den Kantonen einen Grund für eine solche Abweichung dar. Sie betonte ferner, dass die Umsetzung eines Versicherungsobligatoriums auch mit Zustimmung zur parlamentarischen Initiative den Kantonen überlassen würde, damit diese unterschiedlichen Strukturen Rechnung tragen können. Im Nationalrat fiel der Entscheid dann um einiges deutlicher aus: Mit 125 bürgerlichen zu 63 überwiegend aus dem linken Lager stammenden Stimmen beschloss der Nationalrat, dem Anliegen keine Folge zu geben, und erledigte dieses somit.

Verfassungsgrundlage für Erdbebenversicherung (Pa.Iv. 14.456)

Im Berichtsjahr versuchten verschiedene Parlamentarier mit unterschiedlichen Instrumenten Druck auf den Bundesrat in Sachen obligatorische Erdbebenversicherung zu machen. So forderte die Motion Fournier (cvp, VS) die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung für Gebäude, wobei die Prämie in der ganzen Schweiz dieselbe sein sollte. Der Bundesrat stand dem Vorhaben einer bundesrechtlichen Lösung in Sachen Erdbebenversicherung grundsätzlich positiv gegenüber, argumentierte jedoch, dass die Einführung eines schweizweiten Versicherungsobligatoriums nicht in der Kompetenz des Bundes läge, und dass eine Anpassung der Aufsichtsverordnung, die in seiner Kompetenz sei, nur die Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung betreffen würde. Weiter sei in dieser Frage nach wie vor kein Konsens zwischen dem Gebäudeeigentümerverband, den kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten und den Privatversicherungen erreicht worden, weshalb der Bundesrat die Erfolgsaussichten einer Bundesregelung als gering einstufte. Trotz dieser Bedenken wurde die Motion nach der Zustimmung durch den Ständerat (bereits 2011, mit 19 zu 11 Stimmen) auch im Nationalrat (mit 95 zu 67 Stimmen) angenommen. Vorstösse mit ähnlichem Inhalt wurden im Berichtsjahr entweder zurückgezogen (Motion Leutenegger Oberholzer), abgelehnt (Parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer) oder noch nicht behandelt (Motion Malama).

Obligatorische Erdbebenversicherung (Mo. 11.3511)
Dossier: Eidgenössische Erdbebenversicherung