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Im Mai des Berichtsjahr reichte das überparteiliche Komitee „Guastafeste“ (Spielverderber) rund um den streithaften Journalisten Giorgio Ghiringhelli im Kanton Tessin eine Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt. Damit wird die Stimmbevölkerung des Kantons Tessin als erster Schweizer Souverän zu einem Verhüllungsverbot Stellung nehmen.

Volksinitiative ein, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Das in Bern geplante „Haus der Religionen“, unter dessen Dach gemäss Vereinszweck Muslime, Aleviten, Hindus, Buddhisten, Christen, Juden, Baha’i und Sikh zum friedlichen Dialog zusammenfinden sollen, erhielt Ende Juli die Gesamtbaubewilligung. Eine Mantelnutzung (Wohnen, Verwaltung, Gewerbe) des durch private Investoren getragenen Baus soll die Errichtung und den Unterhalt des eigentlichen Kultuszentrums querfinanzieren und langfristig absichern. Stadt und Kanton Bern engagieren sich mit diversen finanziellen Beiträgen.

„Haus der Religionen“

Der Ständerat beschäftigte sich im März als Erstrat mit der im Vorjahr vom Kanton Aargau eingereichten Standesinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Dieses fusst auf einem durch die zuständige Aargauer Parlamentskommission für Sicherheit abgeänderten Vorstoss der Schweizer Demokraten für ein schweizweites Burkaverbot, der vom aargauischen Grossen Rat deutlich angenommen worden war. Während die Mehrheit der SPK-SR die Initiative zur Ablehnung empfahl, hoffte eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit vergeblich auf deren Annahme: Mit 24 zu vier Stimmen gab die Kleine Kammer der Initiative keine Folge. Die Befürworter der Vorlage bemühten sich hervorzuheben, dass die öffentliche Sicherheit (auch und gerade vor vermummten Randalierern) im Zentrum ihres Anliegens stünde. Auf eine Darlegung der primär religions- und gesellschaftspolitisch begründeten Motivation des Anliegens (Burka-/Niqab- bzw. Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum), wie sie noch auf kantonaler Ebene diskutiert worden war, wurde verzichtet. Auch die Initiativgegner rangen um eine politisch korrekte Begründung ihres Standpunkts. Staatspolitisch argumentierend, identifizierten sie die Kantone als Garanten der öffentlichen Sicherheit und sprachen dem Bund die entsprechende Kompetenz ab. Der Nationalrat hat das Geschäft noch nicht behandelt. Zum Verschleierungsverbot aus Sicht der geltenden Rechtsordnung siehe hier.

Standesinitiative für ein generelles nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Mit umstrittenen Personalentscheiden und Demissionen wichtiger Amtsträger geriet das konservativ geleitete Bistum Chur in die Schlagzeilen. Bischof Vitus Huonder forcierte Anfang des Berichtsjahrs seine seit 2008 gehegte Absicht, den Kirchenrechtler Martin Grichting zu einem der beiden seit 1993 im Bistum Chur amtierenden Weihbischöfen ernennen zu lassen. Bei den staatskirchenrechtlichen Institutionen seines Bistums stiess er damit auf Unverständnis, Kritik und erfolgreiche Gegenwehr. Die beabsichtigte Ernennung Grichtings, der u.a. die Abschaffung der Kirchensteuer fordert und die staatskirchenrechtlichen Strukturen der Schweiz grundlegend hinterfragt, kam nicht zustande. Als Reaktion auf weitere umstrittene Personalentscheide kritisierten mehrere Amtsträger des Bistums öffentlich die Kirchenführung. Beide Lager suchten in der Folge die Vermittlung des Vatikans. Die Vereinigung der Kantonalkirchen des Bistums Chur erwog dabei gar, die Schweizer Landesregierung um eine Intervention in Rom zu bitten. Die Schweizerische Bischofskonferenz stützte Huonder, stellte sich in der Frage der Kirchensteuer aber dezidiert hinter die Kantonalkirchen und die Kirchgemeinden.

Bistum Chur

Der Dialog, den das Bundesamt für Migration nach der Annahme der Minarettinitiative mit muslimischen Vertretern lanciert hatte, wurde von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnet. Im Mai verabschiedeten die Gesprächsparteien einen im Konsensverfahren erstellten Bericht. Darin wurden Verfassungsgrundsätze wie die Demokratie, die Rechtsgleichheit und die Rechtsstaatlichkeit als allgemeinverbindliche politische Werte festgehalten und das integrationspolitische Instrumentarium ausgelegt, das die Chancengleichheit von Personen muslimischen Glaubens im öffentlichen Raum verankern soll. Der Bundesrat nahm den Bericht im Dezember zur Kenntnis. Das Bestreben des Bundes, ein ständiges Muslimforum zu gründen, war aufgrund des breiten innerislamischen Meinungsspektrums in den Gesprächen nicht mehrheitsfähig gewesen, obschon die beiden grössten islamischen Dachorganisationen KIOS (Koordination Islamischer Organisationen Schweiz) und FIDS (Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz) sich öffentlich für die religionspolitische Gleichstellung der Schweizer Muslime mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) aussprachen.

Dialog muslimischen Vertretern

Für Schlagzeilen sorgte die erste Jahreskonferenz des umstrittenen Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS), der durch strenggläubige muslimische Konvertiten geführt wird und durch radikale Parolen und Polemiken auffällt. Je nach Quelle zwischen 1000 und 2000 Besucherinnen und Besucher kamen an die Veranstaltung im Bieler Kongresshaus, an der unter anderem bekannte islamische Prediger und Konvertiten aus dem In- und Ausland auftraten. Die geplante Prominenz zur Unterstützung der Ende 2010 vom IZRS unter grossem Medienwirbel angekündigten Volksinitiative „Ja zur Streichung des Minarettverbots“ liess sich nicht finden. Auch die Föderation Islamischer Dachverbände erteilte dem Ansinnen des IZRS eine Absage. Die Lancierung der Initiative und der Beginn der Unterschriftensammlung wurden im Verlauf des Berichtsjahrs mehrmals verschoben. Erst im Dezember konstituierte sich in Bern, diesmal offenbar praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein sogenannt unabhängiges Initiativkomitee, das laut Pressebericht vom IZRS aber namhaft finanziell unterstützt wird. Breite Medienresonanz erhielt zudem eine vom IZRS im Oktober in Bern organisierte Kundgebung gegen Islamophobie, mit rund 2000 Demonstrierenden.

Jahreskonferenz Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS)

Die Frage, inwiefern dem Islam über seine religiösen und gesellschaftlich-kulturellen Symbole wie dem Kopftuch oder der Burka in einer säkularen, aber in christlicher Tradition stehenden Gesellschaft Sichtbarkeit zugestanden wird, beschäftigte nicht nur die Legislativen. So fanden sich etwa die öffentlich-rechtlichen Medien unverhofft im Spannungsfeld zwischen den von der Gesellschaftsmehrheit vertretenen Werte und der durch eine Minorität gleichermassen beanspruchten Glaubens- und Religionsfreiheit wieder. Der Fall einer Westschweizer Journalistin und kopftuchtragender Muslima, die sich um eine Stelle beim öffentlichen Westschweizer Radio bewarb, drängte die Journalistenzunft zur Auseinandersetzung mit ihrem gesellschafts- und verfassungspolitischen Selbstverständnis. Dabei gingen die Meinungen über die Gewichtung der Glaubens- und Religionsfreiheit im grundsätzlich religionsneutralen Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders auch SRG-intern weit auseinander. Mit Hinweis auf die Singularität des Falls sah die SRG von einer schweizweiten Regelung der Kopftuchfrage ab und überliess den Entscheid der Westschweizer RTS, die ihren Mitarbeitenden das sichtbare Tragen religiöser, aber auch politischer Symbole im Rahmen ihrer Berufsausübung in der Öffentlichkeit verbot.

Islam religiösen und gesellschaftlich-kulturellen Symbole

Im Herbst wurde aufgrund zweier durch Freidenker provozierten Vorfällen eine nationale Debatte über die Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum lanciert. Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) reichte daraufhin eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie Klarheit über solche Fragen schaffen will. Das Geschäft will in der Bundesverfassung verankern, dass christlich-abendländische Symbole in der Öffentlichkeit generell zulässig sein sollen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Im November wurde der Luzerner Felix Gmür, Generalsekretär der Bischofskonferenz, als neuer Bischof des Bistums Basel vorgestellt. Er tritt in die Fussstapfen von Bischof Kurt Koch, welcher kurz zuvor in Rom zum Kardinal geweiht wurde.

neuer Bischof des Bistums Basel

Im Berichtsjahr schlug der 2009 gefällte Volksentscheid zum Minarettverbot (Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“) noch immer hohe Wellen. Im Frühjahr wurden dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von muslimischen Organisationen und dem früheren Sprecher der Genfer Moschee zwei Rekurse zur Minarett-Initiative vorgelegt. In seiner Stellungnahme beantragte das EJPD dem EGMR im September, die Beschwerden für unzulässig zu erklären. Zum einen hätten die Beschwerdeführer vorgängig keine nationalen Instanzen durchlaufen und darüber hinaus sei es nicht die Absicht der Befürworter der Initiative gewesen, die Religionsfreiheit der Muslime einzuschränken oder die Bevölkerungsgruppe gar zu diskriminieren. Die Tatsache, dass das Minarettverbot noch nicht angewandt worden war, erleichterte den Bundesbehörden für den Moment die ablehnende Stellungnahme, da sich keiner der Beschwerdeführer als Opfer dieser potentiellen Grundrechtsverletzung darstellen konnte. Bei den Initiativbefürwortern sorgte hingegen für Entrüstung, dass das Langenthaler Minarett nach abgelehnter Baubeschwerde nun doch errichtet werden darf. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass Langenthal die Baubewilligung bereits im Juli 2009 und somit vor dem Volksentscheid zur Minarett-Initiative erteilt habe. Im Oktober zog das Aktionskomitee „Stopp Minarett“ den Fall vor das Verwaltungsgericht.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Le Conseil de l’Europe a voté à l’unanimité une recommandation demandant à la Suisse d’adopter un moratoire sur l’interdiction de construire des minarets. Il a estimé que cette interdiction discrimine les musulmans habitant en Suisse. Les cinq conseillers nationaux participant au vote l’ont donc approuvée.

Demande d'un moratoire sur l’interdiction de construire des minarets

Die Folgen des Abstimmungsergebnisses zur Minarett-Initiative waren auch im eidgenössischen Parlament, wo eine Vielzahl von Vorstössen zu muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz eingereicht wurde, zu beobachten. Bereits überwiesen wurden die Postulate Amacker-Amann (cvp, BL), Malama (fdp, BS) und Leuenberger (gp, GE), welche die Erarbeitung eines umfassenden Berichts, respektive die Zusammenstellung bestehender Studien zu Muslimen in der Schweiz forderten. Die beiden letztgenannten Initianten betonten dabei, sie hätten in der Diskussion zur Minarett-Initiative eine ausgewogene und differenzierte Informationsgrundlage über in der Schweiz lebende Musliminnen und Muslime vermisst.

umfassenden Berichts zu Muslimen in der Schweiz

Das Resultat der Minarett-Initiative wurde zum Ausgangspunkt dreier weiterer Anliegen, welche das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgruppen fördern wollten. So verlangte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) zur Verstärkung des interreligiösen Dialogs die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Religionsfragen. Eine Motion Rennwald (sp, JU) forderte die Einrichtung eines interparlamentarischen Dialoges zum Abbau der durch die Annahme der Minarett-Initiative erzeugten Misstöne im Ausland. Beide Vorstösse wurden vom Nationalrat deutlich abgelehnt, da sie Kommission und Bundesrat folgend, die Anliegen durch bestehende Strukturen bereits als erfüllt erachteten. Auf mehr Zustimmung vom Bundesrat stiess das Postulat Amacker-Amann (cvp, BS), mit welchem die Diskussion zur Verankerung eines Religionsartikels in der Bundesverfassung wieder aufgenommen wurde. Dieser soll das Verhältnis zwischen Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat konkret und verbindlich regeln. Im Parlament wurde die Diskussion über dieses Postulat in der Sommersession bekämpft und verschoben. Schlussendlich wurde das Geschäft 2012 abgeschrieben, da es mehr als zwei Jahre hängig war.

friedliche Zusammenleben der verschiedenen Religionsgruppen fördern

Contrairement au Conseil national l’année précédente, le Conseil des Etats a rejeté la motion de la CPE-CN chargeant le Conseil fédéral de s’engager auprès du gouvernement turc pour faire respecter les droits de propriété des monastères araméens et de reconnaître les droits de la minorité syriaque en Turquie.

Droits de propriété des monastères araméens

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) wählte im Juni den Berner Theologen Gottfried Locher als Nachfolger des noch bis Jahresende amtierenden Präsidenten Thomas Wipf. Gewählt wurde Locher im zweiten Wahlgang mit Unterstützung von Abgeordneten aus der Romandie. Der einzige westschweizer Kandidat zog seine Kandidatur als Drittplatzierter nach dem ersten Wahlgang zurück.

Gottfried Locher

Nationalrat Alexander Baumann (svp, TG) wollte mit einer Motion die sicherheitspolitischen Massnahmen gegenüber Imamen verstärken. Dazu forderte er vom Bundesrat die Veröffentlichung des vom Nachrichtendienst erstellten Berichts zu islamistischen Imamen. Trotz der bundesrätlichen Ausführungen, welche die Motion unter anderem aus Geheimhaltungsgründen zur Ablehnung empfahl, nahm der Nationalrat das Begehren an; allen voran eine geschlossene FDP und SVP. Anders entschied der Ständerat, welcher die Motion somit scheitern liess. Eine bessere Kontrolle von Imamen wollte auch die Motion Reimann (svp, SG), welche der Ständerat jedoch ebenfalls entgegen dem Nationalrat ablehnte.

sicherheitspolitischen Massnahmen gegenüber Imamen verstärken

Die Rolle des Islam in der Schweiz wurde auch in den Medien stark thematisiert. Führend waren Debatten über allfällige Kopftuch- und Burkaverbote sowie über die Zulässigkeit muslimischer Grabstätten. Insbesondere eine parlamentarische Debatte im Kanton Aargau brachte im Mai gesamtschweizerisch die Gemüter in Wallung. Der Grosse Rat sprach sich überaus deutlich für einen von den Schweizer Demokraten eingebrachten Vorschlag aus, eine Standesinitiative für ein schweizweites Burkaverbot zu lancieren. Diverse Stimmen verurteilten diese Diskussion daraufhin als Scheindebatte; sie thematisiere an der Lebenswirklichkeit der in der Schweiz lebenden Mehrheit der Muslime vorbei und sei deshalb kontraproduktiv für deren Integration. Gegen ein Burkaverbot vereinten sich Frauen der SP, CSP, FDP und der Grünen. Ulrich Schlüer (svp, ZH), einer der Haupt-Initianten der Minarett-Initiative, äusserte zum allgemeinen Erstaunen Bedenken gegenüber dem Anliegen. Die zuständige kantonale Kommission folgerte auf diese und andere Reaktionen, dass das Verbot eines bestimmten Kleidungsstückes „ausserordentlich willkürlich“ sei und beschloss eine erweiterte Fassung der Initiative. Mitte September reichte der Kanton Aargau schliesslich eine Standesinitiative für ein generelles nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ein. Im Kanton sprachen sich die Fraktionen der SVP, CVP, FDP und EVP für, und die SP und die Grünen gegen den Vorstoss aus.

Standesinitiative für ein generelles nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Die Aufdeckung diverser Fälle von sexuellen Übergriffen in der katholischen Kirche entfachte im Berichtsjahr eine hitzige Debatte. Auf Protest stiess insbesondere die Aussage der römisch-katholischen Kirche, dass sie es den Missbrauchsopfern selbst überlasse, Anzeige zu erstatten. Von verschiedensten Seiten wurde von der Kirche daraufhin eine aktivere Rolle in dieser Frage gefordert. An der ordentlichen Schweizer Bischofskonferenz Anfangs Juni wurde schliesslich eine Anzeigepflicht bei bestehendem Verdacht auf sexuellen Missbrauch beschlossen. Zudem betonten die Bischöfe die Wichtigkeit eines verbesserten Informationsflusses zwischen den Bistümern. Ein Priester könne nur noch eingestellt werden, wenn ein lückenloser, schriftlicher Leumund vorläge. Die Diskussion um Pädophilie im Priestertum liess darüber hinaus Stimmen laut werden, welche eine Modernisierung der katholischen Kirche forderten. So wurden im Berichtsjahr Diskussionen zur Abschwächung der Zölibatsregel und zur Ordination von Priesterinnen lanciert.

Anzeigepflicht bei bestehendem Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Le Conseil des droits de l’homme des Nations Unies a condamné l’interdiction de construire des minarets en Suisse. Le document a été présenté par l’Organisation de la conférence islamique dans lequel la Suisse n’est pas explicitement mentionnée mais clairement désignée. Cette résolution s’inquiète de ce qui est qualifié de manifestation d’islamophobie. La résolution a été adoptée par 20 voix contre 18 et 8 abstentions. Les pays de l’UE et les Etats-Unis ont rejeté le texte.

Condamnation de l’interdiction de construire des minarets

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass das Stimmverhalten stark vom Links-Rechts-Gegensatz gekennzeichnet war. Die politische Mitte, welche der Initiative nur in jedem dritten Fall ablehnend gegenüberstand, trug somit wesentlich zum Ausgang der Abstimmung bei. Im Gegensatz zu den nach den Abstimmungen geäusserten Vermutungen, dass viele linke Frauen die Initiative unterstützt hätten, zeigte die Vox-Analyse ein anderes Bild: Frauen aus dem linken Lager stimmten mit 16% der Initiative sogar noch weniger häufig zu als linke Männer (21%). Im rechten Lager stiess die Initiative jedoch bei den Frauen auf stärkere Zustimmung. Als stärkste soziostrukturelle Erklärungsgrösse zum Abstimmungsverhalten identifizierten die Autoren der Vox-Analyse die Bildung. Während drei Viertel aller Personen mit Lehrabschluss ein Ja in die Urne legten, waren es bei den Fachhochschul- und Universitätsabgängern noch deren 34%. Ferner stimmten Personen, die der Einwanderung von Ausländern negativ gegenüberstehen und solche, welche für eine traditionsbewusste Schweiz einstehen, der Initiative überaus deutlich zu. Interessant war jedoch, dass auch Personen, welche eine Chancengleichheit von Schweizern und Ausländern befürworten und solche, die ein modernes Bild der Schweiz vertreten, in knapp 40% der Fälle die Initiative unterstützten. Auch die Stimmenden, welche von einer sehr guten Verträglichkeit der schweizerischen und der islamischen Lebensweise ausgehen, stimmten der Initiative mit 49% Ja-Anteil zu. Das Abstimmungsergebnis ist somit nicht allein als Ausdruck der Fremdenfeindlichkeit zu verstehen. Die Hauptargumente der Pro-Seite, dass das Minarett ein reines Machtsymbol darstelle, ein Zeichen gegen die Islamisierung des Westens gesetzt werden müsse und die Ausübung der christlichen Religion in islamischen Staaten ebenfalls eingeschränkt wird, führten laut den Autoren der Studie zum Abstimmungserfolg: Über 80% der Ja-Stimmenden unterstützten diese Aussagen jeweils. Dem Hauptargument der Gegner, dass das Minarettverbot gegen die Menschenrechte verstosse, stimmten jedoch nur 62% der Nein-Stimmenden zu. Das Argument, dass der Islam die Frau unterdrücke, schien ebenfalls nicht massgebend zum Abstimmungserfolg beigetragen zu haben, obwohl dem 87% der Befürworter zustimmten. Auch über drei Viertel der Gegner stützten diese Aussage, waren aber offensichtlich nicht der Ansicht, dass ein Minarettverbot zur Lösung dieses Problems beitragen könne.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Eine weitere Nationalfondsstudie befasste sich mit der Darstellung der Religionen in den Medien. In ihrem Schlussbericht führten die Autoren aus, dass bei Medienberichterstattungen über nicht-christliche Religionen hauptsächlich Personen und Ereignisse im Ausland im Zentrum stehen würden, welche meist negativ konnotiert seien, wogegen die unproblematische Präsenz solcher Religionen in der Schweiz kaum Gegenstand der Berichterstattung sei. Der Bericht empfahl einerseits den Religionsgemeinschaften, Strukturen und Strategien für die Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln, und riet andererseits den Medien, die Berichterstatter durch qualifizierte Grundausbildung für die Thematik zu sensibilisieren.

Darstellung der Religionen in den Medien

In der Volksabstimmung vom 29. November nahmen Volk und Stände die Minarett-Initiative (Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“) trotz klarem Nein von Bundesrat und Parlament mit einem deutlichen Ja-Anteil von 57,5% an. Einzig der Kanton Genf verwarf die Initiative klar (40,3% Ja-Stimmen) und die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg und Waadt wiesen ein knappes Nein aus. Alle übrigen Kantone nahmen die Initiative an. Während der Kanton Zürich nur äusserst knapp zustimmte, waren es im Kanton Bern drei von fünf Personen. Die Zustimmungsrate im Kanton Tessin sowie in einigen Kantonen der Zentral- und Ostschweiz überstieg sogar 65%. Neben der SVP und der EDU sprachen sich im Vorfeld auch die übrigen Rechtsparteien für ein Minarettverbot aus. Alle übrigen Parteien sowie economiesuisse, die Gewerkschaften und die Kirchen beschlossen die Nein-Parole. Nach der Abstimmung kam es zu spontanen Mahnwachen und Demonstrationen in verschiedenen Städten. Reaktionen in ausländischen Medien und Stellungnahmen von Regierungsvertretern und anderen Politikern waren zahlreich und mit Ausnahme von Seiten der Rechtspopulisten überwiegend negativ. Der Europarat, das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und die Organisation der islamischen Konferenz der UNO verurteilten den Entscheid. Auch im islamischen Raum sorgte das Minarettverbot für Enttäuschung und Empörung; mehrere religiöse Führer warnten aber die Muslime in der Schweiz vor einer Überreaktion und ermutigten sie zur Weiterführung und Verstärkung des interkulturellen Dialogs. Aufrufe zum Boykott wurden hauptsächlich im Internet publiziert. Online-Umfragen europäischer Zeitungen zeigten jedoch, dass Bürger anderer europäischer Länder der Initiative auch mehrheitlich zugestimmt hätten. Stimmen von verschiedensten Seiten wurden laut, welche dazu aufriefen, die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen und der grassierenden Verunsicherung gegenüber anderen Kulturen aktiv entgegen zu wirken.


VI „gegen den Bau von Minaretten“
Abstimmung vom 29. November 2009

Beteiligung: 53,8%
Ja: 1 535 010 (57,5%) / 17 5/2 Stände
Nein: 1 134 440 (42,5%) / 3 1/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP, SD, EDU, FPS, Lega.
– Nein: FDP, CVP(1)*, SP, EVP, CSP, PdA, GP, KVP, GLP, BDP; ZSA, economiesuisse, SGB, Travail.Suisse.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Die EVP kündigte im November die Ausarbeitung einer Volksinitiative an, mit der die christliche Prägung der schweizerischen Gesellschaft in der Bundesverfassung festgeschrieben werden soll. In diesen „Religionsartikel“ sollen auch Bestimmungen über das Verhältnis von Staat und Kirche Eingang finden.

EVP möchte christliche Prägung in die Verfassung schreiben

Le Conseil national a adopté une motion de sa CPE chargeant le Conseil fédéral de s’engager auprès du gouvernement turc pour faire respecter les droits de propriété des monastères araméens et de reconnaître les droits de la minorité syriaque en Turquie.

Droits de propriété des monastères araméens

Die Kampagne, welche die Befürworter im Vorfeld der Volksabstimmung vom 29. November zum Bauverbot von Minaretten führten, präsentierte sich im provokanten Stil der SVP: Im Vordergrund zu raketenförmigen Minaretten auf einer Schweizerfahne zeigten die Plakate und Inserate eine gänzlich vermummte muslimische Frau. Die Medienberichterstattung war geprägt von der Diskussion um Meinungsäusserungsfreiheit und die Zulässigkeit solcher Plakate. Im Gegensatz zu den Befürwortern der Initiative zeigten sich die Gegner im Abstimmungskampf hingegen mit wenigen Ausnahmen kaum präsent.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)