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Début octobre, le chef du DDPS a prononcé à Vienne un discours d’ouverture lors de la conférence, de l’Institut autrichien de politique internationale, consacrée à la neutralité. Par ailleurs, Ueli Maurer a eu l'occasion de s'entretenir avec son homologue autrichien, Gerald Klug, et avec Carmelo Abela, ministre responsable de la sécurité nationale de Malte.

discours d’ouverture lors de la conférence consacrée à la neutralité

Nach der Beratung durch den Zweitrat im Sommer 2015 verblieben fünf grundsätzliche Differenzen in der Beratung zum Nachrichtendienstgesetz. Als erstes stellte sich bei Art. 23 NDG die Frage, ob der NDB Personen anhalten darf oder ob diese Kompetenz ausschliesslich den Polizeibehörden vorbehalten bleiben soll. Die Mehrheit der SiK-NR beantragte, dem Ständerat zu folgen und diese Kompetenz bei den Polizeibehörden zu belassen. Demgegenüber wollte eine von der SVP und der CVP unterstützte Minderheit in Ausnahmefällen auch dem NDB diese polizeilichen Befugnisse einräumen. Mit 107 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Antrag der Kommissionsmehrheit gegen den Widerstand der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und der Mehrheit der CVP-Fraktion angenommen.

In Art. 28 Abs. 6 NDG wird das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht über die Ausübung seiner Funktion als Bewilligungsinstanz für genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen zuhanden der GPDel zu verfassen. Strittig war hier, ob dieser Bericht mindestens in seinem allgemeinen Teil öffentlich zugänglich sein muss oder ob der Entscheid über eine allfällige Veröffentlichung der GPDel als Adressatin des Berichtes überlassen werden soll. Während eine links-grüne Minderheit für mehr Transparenz plädierte, sah die Kommissionsmehrheit in der Veröffentlichungspflicht eine Beschneidung der Kompetenzen der GPDel. Die bürgerliche Mehrheit konnte sich in diesem Punkt klar mit 117 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen durchsetzen.

Derselbe ideologische Graben zeigte sich in der Diskussion um Art. 36 NDG, dem eigentlichen Kernstück der Vorlage. Der erste Streitpunkt war hier, ob der Bundesrat Entscheide über das Eindringen in Computernetzwerke im Ausland, von welchen Angriffe auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz ausgehen, an den Chef oder die Chefin des VBS bzw. an den Direktor oder die Direktorin des NDB delegieren kann oder nicht. Entgegen einem Minderheitsantrag aus dem linken Lager und der Empfehlung des Bundesrates hielt die grosse Kammer mit 107 zu 80 Stimmen an dieser Delegationsmöglichkeit fest. Nicht weniger umstritten war das Eindringen in Computernetzwerke im Ausland zwecks Informationsbeschaffung. Während der Ständerat hier das gleiche Bewilligungsverfahren wie für die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen vorgesehen hatte, war inzwischen klar, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht bereit ist, solche Aktionen auf ausländischem Territorium zu bewilligen. Diese Kontrollmöglichkeit fiel somit aus. Infolgedessen beantragte eine linke Kommissionsminderheit, die betreffenden Befugnisse des NDB vollständig zu streichen. Mit 128 zu 59 Stimmen folgte der Nationalrat jedoch seiner Kommissionmehrheit und hielt an seinem letzten Beschluss, welcher auch der Fassung des Bundesrates entsprach, fest. Diese Regelung sieht vor, dass „in politisch heiklen Fällen“ der Chef oder die Chefin des VBS einer solchen Massnahme zustimmen muss.

Die vierte Kontroverse drehte sich um Art. 66 NDG und damit um die Ausnahme des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip. Der Ständerat hatte in der Sommersession beschlossen, das gesamte NDG vom Öffentlichkeitsprinzip auszuschliessen. Diese Extremlösung stand im Nationalrat gar nicht mehr zur Debatte, dafür aber ihr Gegenstück: Eine linke Minderheit wollte das gesamte Gesetz grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen, blieb damit aber chancenlos. Mit 132 zu 55 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für den Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates aus, nach welchem nur der Bereich der Informationsbeschaffung vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen wird.

Als fünfte grosse Differenz bestand noch die Frage der Aufsicht über den NDB. Die SiK-NR arbeitete hier detailliertere Regelungen aus als jene, welche der Ständerat im Sommer mehr oder weniger „provisorisch“ eingefügt hatte, um die Diskussion am laufen zu halten. Diese neuen Bestimmungen stiessen im Nationalrat auf überwiegend positive Resonanz und wurden ohne nennenswerten Schlagabtausch angenommen. Ein Minderheitsantrag von linker Seite, welcher noch eine Ergänzung anbringen wollte, blieb erfolglos. Somit übergab die grosse Kammer die Vorlage mit verbleibenden drei grossen Differenzen an den Ständerat.

Ausser beim umstrittenen Art. 36 NDG stimmte die kleine Kammer überall dem Entwurf des Nationalrates zu und räumte die Differenzen aus. Mit der vom Nationalrat erneut beschlossenen Delegationsmöglichkeit bei Entscheiden über das Eindringen in Computersysteme, welche sich im Ausland befinden, wollte sich der Ständerat nicht abfinden und hielt im Gegenzug ebenfalls an seiner Version ohne Delegationsmöglichkeit fest. Bundesrat Maurer unterstrich noch einmal ausdrücklich, dass dies auch der Haltung des Bundesrates entspreche. In Bezug auf das Eindringen in Computernetzwerke im Ausland zur Informationsbeschaffung genügte dem Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Regelung nicht. Anstatt nur in politisch heiklen Fällen seine Zustimmung zu geben, soll der Vorsteher oder die Vorsteherin des VBS die Departementsvorstehungen des EDA und des EJPD konsultieren und anschliessend den NDB zu einer solchen Massnahme ermächtigen. Diese beiden Regelungen fanden auch im Nationalrat stillschweigende Zustimmung, womit die letzten Differenzen beseitigt waren. In der Schlussabstimmung wurde das NDG schliesslich im Nationalrat mit 145 zu 58 Stimmen bei 8 Enthaltungen und im Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen kamen wenig überraschend mehrheitlich aus dem links-grünen Lager, welches auch schon das Referendum angekündigt hatte.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Der Bundesrat soll das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus, das von der Schweiz 2012 unterzeichnet wurde, umgehend ratifizieren. Dies verlangt eine 2015 von beiden Räten einstimmig angenommene Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU). Die Ziele des Abkommens sind einerseits ein griffigeres Vorgehen gegen terroristische Propaganda und die Rekrutierung und Ausbildung von Terroristen sowie andererseits die gestärkte internationale Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusprävention. Die entsprechende Vorlage soll in der ersten Jahreshälfte 2016 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Umgehende Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (Mo. 14.4187)
Dossier: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus / Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen organisierte Kriminalität

Um die Schweiz und ihre Interessen bestmöglich vor Terrorismus zu schützen, verabschiedete der Bundesrat Mitte September 2015 die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Das unter der Leitung der Kerngruppe Sicherheit des Bundes erarbeitete Dokument schaffe eine gemeinsame Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, um den Terrorismus und dessen Finanzierung im Rahmen der Verfassung und des Völkerrechts, insbesondere unter Wahrung der Menschen- und Grundrechte, zu bekämpfen, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Das Leitbild sieht vor, die Schweiz international als verlässliche, umsichtige und dem Völkerrecht verpflichtete Akteurin zu positionieren, die die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt und im Zweifelsfall letztere höher gewichtet. Die Strategie nennt für den Kampf gegen den Terrorismus vier Handlungsfelder: Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge. Während die ersten drei Handlungsfelder darauf ausgerichtet sind, terroristische Anschläge in der Schweiz sowie den Export oder die Unterstützung terroristischer Anschläge von ihrem Territorium aus zu verhindern, soll mit der Krisenvorsorge sichergestellt werden, dass die Schweiz im Falle eines Anschlags dessen Auswirkungen bewältigen könnte.

Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Infolge der in der parlamentarischen Debatte zum Nachrichtendienstgesetz aufgeworfenen Fragen bezüglich einer unabhängigen, neutralen und wirksamen Aufsicht über den NDB reichte die SiK-SR eine Kommissionsmotion zu diesem Thema ein. Der Bundesrat soll nun in einem Bericht aufzeigen, ob und wie ein Aufsichtsorgan über den NDB ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtet und ausgestaltet werden sollte. Auf Empfehlung des Bundesrates nahmen beide Räte die Motion stillschweigend an.

Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (Mo. 15.3498)
Dossier: Staatliche Überwachung

Im Ständerat, welcher sich in der Sommersession 2015 als Zweitrat mit dem Nachrichtendienstgesetz auseinanderzusetzen hatte, zeigten sich bereits in der Eintretensdebatte die gleichen Konflikt- und Argumentationslinien, welche schon die Debatte im Nationalrat geprägt hatten. Mit 37 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die kleine Kammer klar für Eintreten aus. Inhaltlich war analog zum Nationalrat auch im Ständerat die Kabelaufklärung besonders umstritten. Paul Rechsteiner (sp, SG) beantragte, «diese überschiessenden neuen Kompetenzen» des NDB aus dem Gesetz zu streichen. Mit 29 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen schloss sich der Ständerat jedoch seiner vorberatenden Kommission und dem Bundesrat an und unterstützte das Argument, dass die Massnahmen der Kabelaufklärung entscheidend zur Erhöhung der Sicherheit in der Schweiz beitragen würden. Eine weitere Debatte entzündete sich an Art. 66 NDG und damit an der Frage, ob der NDB grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt sein soll oder nicht. Während die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat und dem Bundesrat folgen und nur die Informationsbeschaffung durch den NDB vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen wollte, forderte eine Kommissionsminderheit, die Unterstellung des NDB unter das Öffentlichkeitsgesetz vollumfänglich aufzuheben. Dazu soll im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung ausdrücklich verankert werden, dass der NDB – wie bisher schon die Nationalbank und die Finma – von dessen Geltungsbereich ausgenommen ist. Bundesrat Maurer pries den Bundesratsvorschlag als Kompromiss zwischen Information und damit Vertrauen von der Bevölkerung einerseits und Vertraulichkeit und dadurch besserer Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten andererseits an. Die Kantonskammer liess sich davon jedoch nicht überzeugen und entschied mit 22 zu 19 Stimmen ohne Enthaltungen zugunsten der Kommissionsminderheit.

Als verbleibende grosse Baustelle im neuen Gesetz hatte die vorberatende SiK-SR die Aufsicht und Kontrolle über den NDB identifiziert. Von keinem der vorhandenen Lösungsvorschläge überzeugt, hatte sie zu diesem Thema eine Kommissionsmotion eingereicht, damit der Bundesrat hierzu ein neues, ganzheitliches, ausgereiftes Konzept erarbeite. Der Ständerat schuf hier folglich eine Differenz zum Nationalrat, welche in erster Linie bewirken soll, dass dieser Abschnitt der Gesetzesvorlage in der Differenzbereinigung im Nationalrat mit einigen neuen Inputs erneut beraten wird. Das zentrale Anliegen des Ständerates war hier die Schaffung eines unabhängigen, ausserdepartementalen Kontrollorgans.

Die restlichen Bestimmungen der Vorlage waren in der kleinen Kammer kaum umstritten und wurden grösstenteils stillschweigend angenommen, auch wenn der Ständerat damit seiner Kommission folgend einige weitere Differenzen schuf. So darf der NDB selbst keine Personen anhalten und Streitigkeiten betreffend den Quellenschutz sollen vom Bundesstrafgericht und nicht vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Darüber hinaus darf der Bundesrat Entscheide über das Eindringen in Computernetzwerke nicht delegieren und muss das Bundesverwaltungsgericht auch das Eindringen in Computer, welche sich im Ausland befinden, genehmigen. Die maximale Aufbewahrungsdauer für Restdaten wurde auf 10 Jahre verkürzt und Beschwerden gegen das Organisationsverbot sollen entgegen der Absicht des Nationalrates vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit grosser Mehrheit (32 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen) an.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

In seinem Geschäftsbericht 2013 hatte der Bundesrat unter anderem über die Aufgabenerfüllung und den Personalbedarf beim Grenzwachtkorps berichtet. Er war damit der Forderung eines im Dezember 2013 vom Ständerat angenommenen Postulates der SiK-SR nachgekommen. Der Ständerat zeigte sich zufrieden und folgte im Sommer 2015 dem Antrag des Bundesrates, das Postulat abzuschreiben.

Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand (Po. 13.3666)

Début avril, le chef du DDPS a reçu son homologue suédois à Berne pour une visite officielle s'inscrivant dans le cadre de la coopération entre la Suède et a Suisse en matière de sécurité, de défense et d’instruction militaire. Peter Hultqvist et Ueli Maurer ont évoqué la situation de sécurité internationale, la réforme des armées suisse et suédoise, ainsi que la coopération bilatérale en matière de formation militaire et d'équipement entre les deux pays.

le chef du DDPS a reçu son homologue suédois à Berne

Début avril, à Lausanne, une entente a été conclue entre les E3/UE+3 et l’Iran sur le programme nucléaire iranien. Le sigle E3/UE+3 désigne les trois pays les plus influents de l'Union Européenne, c'est-à-dire l'Allemagne, la France et la Grand-Bretagne, ainsi que la Chine, les Etats-Unis et la Russie. Didier Burkhalter a salué cette déclaration commune et déclaré qu'elle constituait un pas important vers plus de sécurité dans le monde.

entente entre les E3/UE+3 et l’Iran sur le programme nucléaire iranien

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) war neben dem BÜPF die zweite Vorlage im Jahr 2015, bei der die eidgenössischen Räte eine Güterabwägung zwischen der Sicherheit der Bevölkerung und des Staates einerseits und dem Daten- und Persönlichkeitsschutz andererseits vornehmen mussten. Während das BÜPF jedoch die Verfolgung konkreter Straftatbestände durch die Behörden regelt, betrifft das NDG die präventive Überwachung durch den Nachrichtendienst (NDB). Die Gefahr einer erneuten Fichierung der Bevölkerung, welche von den Gegnern ins Feld geführt wurde, sah die grosse Mehrheit der vorberatenden SiK-NR nicht gegeben. Ziel des Gesetzes sei die präventive, gezielte Gewinnung von Schlüsselinformationen und der NDB erhalte dazu Instrumente für gezielte Eingriffe bei besonderen Bedrohungen, aber keine Generalvollmacht.

Als Erstrat hatte der Nationalrat dennoch zuerst über einen Nichteintretensantrag zu entscheiden. «Dieses Gesetz ist schlecht, lückenhaft und geht im entscheidenden Moment zu weit», begründete Daniel Vischer (gp, ZH) den Antrag. Das Gesetz stelle «unser kostbarstes Gut, die persönliche Freiheit» aufs Spiel und erlaube dem Staat einen «Lauschangriff». Die Befürworter des NDG hielten dagegen, dass sich die Bedrohungen in jüngster Zeit verändert hätten und man darum die Mittel anpassen müsse, um diesen Bedrohungen entgegenzutreten. Die Schweiz dürfe nicht aufgrund fehlender Kompetenzen des NDB zu einem Tummelplatz für Kriminelle und Terroristen, die hier unbehelligt ihre Taten vorbereiten können, sowie für ausländische Geheimdienste, welche die Überwachung des NDB als unzureichend empfinden, werden. Nach der hitzigen und langen Debatte votierte die klare Mehrheit der grossen Kammer mit 154 zu 33 Stimmen schliesslich für Eintreten. Dagegen stimmten die geschlossene grüne Fraktion, eine Minderheit der SP-Fraktion sowie einzelne Vertreter anderer Parteien.

Die Detailberatung erfolgte in vier thematischen Blöcken. Im ersten Block beschäftigte sich der Nationalrat mit den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes, den Aufgaben und der Zusammenarbeit des NDB sowie den genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen. In diesem Themenbereich folgte die Volkskammer in allen Punkten ihrer Kommissionsmehrheit und brachte nur geringfügige Änderungen am Entwurf des Bundesrates an.

Die Bestimmungen des zweiten Blocks, zu denen die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, der Quellenschutz, die Beschaffung von Informationen über Vorgänge im Ausland, die Kabelaufklärung und die Koordination mit der BÜPF-Revision gehören, sorgten für weitaus mehr Zündstoff in der Debatte, stellen sie doch den eigentlichen Kernbereich der Vorlage dar. Bei den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen war weniger die konkrete Ausgestaltung umstritten als die Frage, ob es sie überhaupt geben soll. Es handelt sich dabei um Massnahmen zur Überwachung ausserhalb des öffentlichen Raumes, d.h. Eingriffe in die Privatsphäre. Eine Minderheit um Daniel Vischer beantragte, den gesamten Abschnitt betreffend die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen aus dem Gesetz zu streichen, da diese nicht verhältnismässig angewendet werden könnten und «rechtsstaatlich unzulässig» seien. Das Ansinnen fand im links-grünen Lager grosse Unterstützung, hatte gegen die bürgerliche Mehrheit aber keine Chance. Die Befürworter argumentierten einmal mehr, dass diese Kompetenzen für den NDB unerlässlich seien, um die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Missbrauch soll durch ein dreistufiges Bewilligungsverfahren, bei dem eine solche Massnahme zuerst vom Bundesverwaltungsgericht bewilligt und anschliessend nach einer Konsultation des EDA und des EJPD vom Chef oder der Chefin des VBS freigegeben werden muss, ausgeschlossen werden. Das gleiche Spiel wiederholte sich mit den Bestimmungen zur Kabelaufklärung. Sie geben dem NDB die Befugnis zur Suche nach bestimmten Schlagworten im Internet. Auch hier war nicht die konkrete Umsetzung umstritten, sondern die Existenz solcher Massnahmen an sich. Balthasar Glättli (gp, ZH) wollte mit einem Einzelantrag den gesamten Abschnitt betreffend die Kabelaufklärung aus dem Gesetz streichen. Die Meinungen und Argumente waren die gleichen wie in der Frage der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen und wiederum unterlag das links-grüne Lager der bürgerlichen Mehrheit im Rat. Die übrigen Bestimmungen in diesem Beratungsblock waren wenig umstritten und wurden alle gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen.

Die Diskussion im dritten Block über die Bestimmungen zur Datenbearbeitung und -archivierung verlief entlang der gefestigten Argumentationslinien und war ansonsten wenig kontrovers. Die Kommission habe sehr hohe Ansprüche an die Datenerfassung, die Überprüfung der Plausibilität von Daten und die Datenarchivierung gestellt und immer darauf geachtet, die Interessen der breiten Bevölkerung am Persönlichkeitsschutz zu respektieren, versicherte Kommissionssprecher Roland Borer (svp, SO). So folgte der Nationalrat überall den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit und brachte keine substanziellen Änderungen am bundesrätlichen Entwurf an.

Im vierten und letzten Block beschäftigte sich die grosse Kammer mit der politischen Steuerung, der Kontrolle und Aufsicht über den NDB, dem Organisationsverbot und den Schlussbestimmungen. Die vom Bundesrat vorgesehene vierfache Kontrolle durch eine departementsinterne unabhängige Aufsicht, den Sicherheitsausschuss des Bundesrates, die GPDel sowie eine unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung stiess im Rat auf ein überwiegend positives Echo. Als einzige grundlegende Änderung am Entwurf des Bundesrates fügte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission eine explizite gesetzliche Grundlage für das Verbot von Organisationen oder Gruppierungen ein, welche terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren oder fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedrohen. Bisher konnte der Bundesrat solche Organisationsverbote nur auf Notrecht basierend erlassen, weshalb ihre Gültigkeit jeweils auf ein halbes Jahr beschränkt war. Allerdings wollte die grosse Kammer dem Bundesrat hier keine Blankovollmacht erteilen, so dass sie einen Einzelantrag Eichenberger (fdp, AG) einstimmig annahm, demzufolge sich ein Verbot auf einen entsprechenden Beschluss der UNO oder der OSZE stützen muss und nur nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen erlassen werden kann. In allen anderen Punkten folgte sie der Kommissionsmehrheit.

In der Gesamtabstimmung wurde das NDG mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar angenommen. Mit den geschlossen stimmenden Fraktionen der CVP, BDP und FDP sowie der überwiegenden Mehrheit der SVP-Fraktion auf der Befürworterseite und der gesamten grünen Fraktion sowie den Fraktionen der SP und der GLP mit jeweils einer Ausnahme auf der Gegenseite zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung der ideologische Graben zwischen dem bürgerlichen und dem links-grünen Lager deutlich.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Schon bevor das Parlament überhaupt mit der Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) begann, erhitzte der Nachrichtendienst des Bundes und vor allem die Frage, welche Kompetenzen dieser haben soll, die Gemüter. Nach dem Attentat auf Charlie Hebdo in Paris Anfang Januar 2015 dominierten die Angst vor dem Terrorismus einerseits als auch die Angst vor einem Schnüffelstaat andererseits die gesellschaftliche Debatte. Die Befürworter des neuen NDG riefen nach mehr Überwachung zugunsten von mehr Sicherheit und Prävention von allfälligen Terroranschlägen in der Schweiz, während die Gegner Ressentiments zum Fichenskandal wieder aufkochten und die Bürgerschaft ihrer Freiheit beraubt sahen.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Mit einem Postulat wollte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht Massnahmen zum Schutz gegen hybride Bedrohungen aufzuzeigen, welche über die im Nachrichtendienstgesetz und im BÜPF vorgesehenen hinausgehen. Die beiden hängigen Gesetzesentwürfe werden das rechtliche Instrumentarium diesbezüglich verbessern. In diesem Bereich sind zusätzlich die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken von grosser Bedeutung. Auch der Bericht zur Sicherheitspolitik 2016 wird das Thema hybride Bedrohungen erörtern. Angesichts der laufenden Arbeiten zum Thema und der in Aussicht stehenden Berichte wurde ein zusätzlicher Bericht, wie ihn das Postulat gefordert hätte, als nicht erforderlich betrachtet. Der Ständerat lehnte das Postulat demzufolge ab.

Schutz gegen hybride Bedrohungen

Die Motion der SP-Fraktion «Für eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone im Nahen und Mittleren Osten» wurde in der Frühjahrssession 2015 im Ständerat behandelt. Die SIK-SR hatte diese einstimmig zur Annahme empfohlen und ihr Sprecher Roberto Zanetti (sp, SO) erklärte in der Ratsdebatte, dass man sich zwar keine Wunder erhoffe, damit aber die Arbeit des Bundesrates unterstütze. Bundesrat Burkhalter räumte ein, dass man das Anliegen der Motion im ersten Augenblick für naiv halten könne, tatsächlich sei die Gefahr der nuklearen Proliferation in besagter Region aber real, weshalb er derartige Bemühungen als absolut notwendig erachte. Der Ständerat nahm die Motion stillschweigend an.

Für eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone im Nahen und Mittleren Osten

Didier Burkhalter a participé, sur invitation du secrétaire d’Etat américain John Kerry à la conférence sur la lutte contre l’extrémisme violent qui s'est tenu le 19 février à Washington. Il a été question de trouver des mesures politiques afin d'éviter que des jeunes tombent entre les mains de groupes terroristes.

conférence sur la lutte contre l’extrémisme violent

Début février, Didier Burkhalter a participé à la Conférence de Munich sur la sécurité. Le ministre suisse des affaires étrangères a souligné l'importance d'un engagement durable de tous les Etats afin de rétablir la sécurité et la confiance en Europe suite à la crise en Ukraine. Il a également souligné que l'OSCE jouait un rôle central dans ce processus.


Conférence de Munich sur la sécurité

Der Einsatzbilanz der Armee 2014 ist zu entnehmen, dass die Zahl der von der Armee geleisteten Diensttage 2014 insgesamt erneut rückläufig war. In Einsätzen und für Unterstützungsleistungen wurden jedoch mit 250‘028 Tagen rund 20‘000 Diensttage mehr erbracht - vorwiegend aufgrund der Syrien-Konferenz in Montreux (VD) und anlässlich der OECD-Ministerkonferenz in Basel Ende Jahr. Die Gesamtzahl geleisteter Diensttage nahm dagegen um rund 200‘000 auf 6.05 Mio. Tage ab. Das ist vor allem tieferen Einrückungsbeständen bei den Fortbildungsdiensten der Truppe geschuldet. Der Leistungsumfang bei den Friedensförderungsdiensten im Ausland blieb mit 102'169 Diensttagen beinahe unverändert. Einsätze im Rahmen militärischer Katastrophenhilfe wurden 2014 keine geleistet, die Armee hat aber im Nachgang zu Naturereignissen Unterstützungsleistungen erbracht, unter anderem im Tessin und im Emmental. Pro Tag standen durchschnittlich 685 Armeeangehörige im Einsatz (2013: 626), davon 59% im Inland und 41% im Ausland.

Jahresbilanzen der Einsätze der Armee 2014-2016
Dossier: Jahresbilanzen der Einsätze der Armee

Im November 2014 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf eines dringlichen Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen. Der Entwurf stellte im Wesentlichen die Erhebung der bisherigen Verordnung der Bundesversammlung bzw. der befristeten Bundesratsverordnung auf Gesetzesstufe dar und sollte sicherstellen, dass genannte Organisationen auch nach Ablauf der bis 2014 geltenden Verordnungen verboten bleiben. Der Bundesrat hatte 2001 in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September mit einer Verordnung Al-Qaïda verboten und damit gegen innen und aussen ein Zeichen setzen wollen. Nachdem die Verordnung dreimal verlängert worden war, wurde sie auf den 1. Januar 2012 in eine bis am 31. Dezember 2014 begrenzte, parlamentarische Verordnung überführt. Mit dem befristeten Bundesgesetz sollte nun das Verbot für weitere vier Jahre gelten. Neben dem Verbot jeglicher Aktivität und Unterstützung der beiden Organisationen im In- und Ausland unterstellte der Entwurf zudem Widerhandlungen gegen das Verbot der Bundesgerichtsbarkeit. Angesichts der im Berichtsjahr politisch angespannten Situation im Nahen Osten wurde das Geschäft als dringlich eingestuft, keine Vernehmlassung durchgeführt und eine parlamentarische Behandlung noch für 2014 beantragt. Im Ständerat wie auch im Nationalrat wurde die Gesetzesvorlage einstimmig und ohne Enthaltung gutgeheissen, auch wenn der Nutzen der Regelung, welcher der Symbolcharakter eines politischen Statements zugesprochen wurde, nicht für alle Ratsmitglieder ersichtlich war. Im Rahmen der Task-Force wurde zudem geprüft, inwiefern ein Ausreiseverbot für potentielle Dschihadisten ein griffiges Instrument darstellen würde. Die Bedrohung, welche von Dschihad-Reisenden ausgeht, war nicht zuletzt aufgrund Berichten aus Nachbarstaaten einer der Hauptpunkte in der öffentlichen Diskussion über die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS). Dies nicht zuletzt weil bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst bei der Überwachung von Islamisten in der Schweiz eine bedeutendere Rolle spielte als bisher angenommen. So waren es die USA, die den NDB über Anschlagspläne eines irakischen Trios in der Schweiz informiert hatten.

Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen
Dossier: Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen

Nicht nur die Militärakademie MILAK an der ETH Zürich wird vom VBS unterstützt, sondern auch das CSS, das Center for Security Studies. Im November 2014 hat der Bundesrat entschieden, die Unterstützung des CSS in der Periode 2016 bis 2019 weiterzuführen und hat dafür einen Rahmenkredit von CHF 15.4 Mio. beim Parlament beantragt. Ein kleiner Teil dieser Ausgaben ist für Projekte des Verteidigungsdepartements zur zivilen Friedensförderung vorgesehen. Das Institut hat sich zu einem Kompetenzzentrum für nationale und internationale Sicherheitspolitik entwickelt und leistet im Auftrag des VBS diverse Beiträge an die sicherheitspolitische Forschung, Ausbildung und Diskussion im In- und Ausland; so die Ausführungen der Regierung. Zwar ist der beantragte Umfang der Unterstützung etwas geringer als bisher, jedoch bleibt sichergestellt, dass das CSS die für das VBS wesentlichsten Aufgaben weiterführen kann. Aufgrund des 2014 beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets muss jedoch auch hier auf gewisse Dienstleistungen in Zukunft verzichtet werden.

Center for Security Studies

Der Bundesrat sollte mit Blick auf die bevorstehende Weltausstellung Expo 2015 in Mailand ein Sicherheitskonzept entwerfen, das eine effiziente Koordination zwischen den Bundesbehörden, den kantonalen Sicherheitsorganen und den italienischen Polizeiorganen sicherstellt. Das Postulat Romano (cvp, TI) sah im Konzept zugleich einen Nutzen über die Expo hinaus, da aktuell ein Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität verzeichnet werde. Der Nationalrat teilte diese Ansicht und überwies den Vorstoss diskussionslos an den Bundesrat.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

In der Wintersession 2013 wurde die Motion «Für eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone im Nahen und Mittleren Osten» im Nationalrat von Roland Borer (svp, SO) bekämpft, weshalb sie erst in der Herbstsession 2014 diskutiert werden konnte.
Claudia Friedl (sp, SG) äusserte in ebendieser Herbstsession ihr Unverständnis hinsichtlich der Bekämpfung durch Nationalrat Borer. Laut Friedl wären die Umstände zum Zeitpunkt der Eingabe sehr günstig gewesen, um die Abrüstung im Nahen Osten durch einen multilateralen Prozess in Gang zu setzen. Roland Borer begründete seine Bekämpfung damit, dass es seiner Meinung nach keinen Sinn mache diese Forderung permanent zu wiederholen, obwohl das Parlament dem Anliegen in vorhergehenden Vorlagen bereits zugestimmt habe. Borer betonte, dass es an anderen Instanzen sei, «endlich Remedur zu schaffen». Laut Bundesrat Burkhalter beteiligte sich die Schweiz bereits an den Bemühungen zur Gewährleistung der internationalen Sicherheit in der Region. So unterstütze man logistisch einen finnischen Vermittler vor Ort, der eine Konferenz zur Einrichtung einer massenvernichtsungswaffenfreien Zone vorbereite. Der Nationalrat nahm die Motion mit 128 zu 60 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Die Gegenstimmen stammten überwiegend vonseiten der SVP-Fraktion.

Für eine von Massenvernichtungswaffen freie Zone im Nahen und Mittleren Osten

Im Mai 2014 kommunizierte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in seinem Lagebericht zur Sicherheit des NDB 2014 seine aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsgefährdungen in der Schweiz. Dabei hob er die vergleichsweise stabile und ruhige sicherheitspolitische Situation hervor. Die Schweiz sei weiterhin kein prioritäres Ziel dschihadistisch motivierter Anschläge. Im Brennpunkt des Lageradars lägen die Wirtschaftsspionage und die Spionage gegen sicherheitspolitische Interessen der Schweiz.

Lagebericht zur Sicherheit des NDB 2014

Mitte März 2014 gelangte die Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) in den Nationalrat, dessen sicherheitspolitische Kommission (SiK) Eintreten einstimmig beschlossen hatte. Grundsätzlich standen alle Fraktionen hinter der vom Ständerat verabschiedeten Fassung. Einzig die SP-Fraktion zeigte sich engagiert und wollte, so Fraktionssprecherin Graf-Litscher (sp, TG), die vorliegende Version noch optimieren. Zwei Minderheitsanträge wurden vorgetragen. Neben der Überprüfung auf die Erheblichkeit und Richtigkeit der zu erfassenden Personendaten sollten zusätzliche Einschätzungen über die Berechtigung einer Fichierung vorgenommen werden müssen. Zweitens sollten Erkenntnisse des Nachrichtendienstes den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Anfrage zur Verfügung gestellt, sondern auf Eigeninitiative des NDB unverzüglich gemeldet werden. Beide Anträge fanden jedoch im Ratsplenum keine Mehrheit und wurden jeweils deutlich abgelehnt. Bundesrat Maurer gab in seinem Votum zu bedenken, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Übergangsgesetzgebung handle und deswegen keine Praxisänderungen angestrebt werden sollten. Mit der Ablehnung der Minderheitsanträge stand nun noch die ständerätliche Fassung im Raum, welche in der Gesamtabstimmung mit 167 zu 1 Stimme deutlich gutgeheissen wurde. Das deutliche Votum aus dem Nationalrat setzte sich in den jeweiligen Schlussabstimmungen fort; die kleine Kammer verabschiedete die Vorlage einstimmig mit 42 Stimmen, der Nationalrat segnete sie mit 194 ebenfalls einstimmig ab.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)

Die 2013 eingereichte und im Nationalrat bereits genehmigte Botschaft über die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des OSZE Ministerratstreffens 2014 in Basel, musste vom Ständerat noch abgesegnet werden. Mitte März konnten sich die Standesvertreter damit auseinandersetzen, brauchten jedoch nach dem deutlichen Nationalratsvotum nicht lange, um sich ebenfalls klar dafür auszusprechen. Mit 36 Stimmen wurde die Botschaft einstimmig genehmigt. Damit konnten bis zu 5000 Armeeangehörige im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden zur Sicherheit der Konferenz eingesetzt werden. Die Kosten beliefen sich auf rund CHF 5,4 Mio.

OSZE Ministerratstreffens 2014

Anfang 2014 skizzierte der Bundesrat in seiner Botschaft, wie militärisches Personal zur Sicherheitsberatung von Schweizer Vertretungen im Ausland zu Hilfe genommen werden soll. Dies betrifft vorwiegend diplomatische Vertretungen in Ländern mit prekärer Sicherheitslage. Hierfür sollen befristete Einsätze einer kleinen Zahl unbewaffneter und zivil gekleideter Armeeangehöriger ermöglicht werden. Da es sich dabei um einen Assistenzdienst im Ausland mit einer Dauer von über drei Wochen handelt, bedarf es der Genehmigung durch das Parlament. Die Regierung stellt sich vor, dass bis zur Militärgesetzrevision – die solche Einsätze neu regeln wird – höchstens drei Armeeangehörige für derartige Mandate eingesetzt werden können. Das EDA übernimmt die Einsatzverantwortung für diese bis Ende 2016 laufenden Dienstleistungen. Ein konkreter Einsatz wurde für die Schweizer Vertretung in Kairo vorgesehen. Im Ständerat wurde dieser Antrag in der Frühjahrssession besprochen. Die sicherheitspolitische Kommission (SiK-SR) hatte marginale Änderungen beantragt, um einerseits sprachliche Ungenauigkeiten zwischen der deutschen und der französischen Fassung auszumerzen sowie andererseits und substantieller, um eine Beschränkung der Einsätze auf maximal zwölf Monate pro Person aufzuheben. Das Plenum folgte seiner Kommission einstimmig. Im Nationalrat gab es kaum Diskussionen und trotz einiger grundsätzlicher Unmutsbekundungen über die Genehmigungspraxis solcher Einsätze wurde die Botschaft im Sinne des Ständerates verabschiedet.

militärisches Personal zur Sicherheitsberatung von Schweizer Vertretungen im Ausland

Im Februar 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz zuhanden des Parlaments. Diese Vorlage sollte in Ablösung der bisherigen Zweiteilung in das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) und das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine gesamteinheitliche, formalgesetzliche Grundlage für den zivilen Nachrichtendienst der Schweiz (Nachrichtendienst des Bundes, NDB) schaffen. In Reaktion auf die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik verzichtete der Bundesrat auf die Erstellung einer separaten Verfassungsgrundlage für den Nachrichtendienst, erweiterte die kantonalen Aufsichtsrechte zur Vermeidung von Aufsichtslücken und präzisierte die Zusammenarbeit mit den Kantonen. An der Kabelaufklärung wurde jedoch festgehalten. Um einer erneuten Fichen-Affäre vorzubeugen, sah der Entwurf eine Abkehr von der Unterscheidung zwischen Bedrohungen aus dem Ausland und dem Inland vor. Vielmehr sollte die Grenze künftig zwischen gewalttätigem Extremismus mit Bezug zur Schweiz und den übrigen Bedrohungsfeldern – wie Terrorismus – und damit verbundenen Aufgaben gezogen werden. Betreffend die jährlich durch den Bundesrat festgelegten gewalt-extremistischen Gruppierungen sollten sodann sowohl die Datenbeschaffung als auch die Datenhaltung strengeren Auflagen bezüglich Grundrechtseingriffen unterliegen und genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen gar nicht erst zur Anwendung kommen.

Nur in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen sollte das bestehende Instrumentarium durch besondere Beschaffungsmittel wie die ausgebaute Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten im privaten Bereich ergänzt werden. So sollte der Nachrichtendienst u.a. die Erlaubnis erhalten, in Computer einzudringen. Diese Massnahmen sollten aber nur mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts und des Chefs des VBS zur Anwendung kommen.

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) äusserte sich in seinem 21. Tätigkeitsbericht kritisch zum Gesetzesentwurf, da dieser eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten durch den Nachrichtendienst vorsehe. Nachdem die Sicherheitskommission des Nationalrates die Beratung der Gesetzesvorlage zuerst vertagt hatte, um die Antwort des Bundesrates auf die Fragen der Geschäftsprüfungsdelegation abzuwarten, sprach sie sich im August deutlich für das neue Nachrichtendienstgesetz aus. Sie brachte hingegen auch einige Ergänzungen an. Zum einen sollte der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen verbieten können, ohne auf Notrecht zurückzugreifen. Zum anderen sollte die Rolle des EDÖB gestärkt werden. Während die Exzesse der NSA und die Affäre Giroud zuerst die Gegner des neuen Nachrichtendienstgesetzes begünstigten, kamen die Berichte über einen mutmasslichen Anschlag einer Zelle des Islamischen Staates (IS) in der Schweiz den Befürwortern entgegen.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen