Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Finanzplatz

Akteure

Prozesse

201 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Zusammenhang mit dem Umbau der Verrechnungssteuer (Umstellung vom Schuldner- auf das Zahlstellenprinzip) geschah 2013 wenig. Die Räte hatten 2012 eine entsprechende Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen, worauf dieser vom Finanzdepartement einen Bericht erarbeiten liess, der per Ende 2013 erwartet wurde. Gestützt darauf wollte die Regierung das weitere Vorgehen bekanntgeben, was bis zum Jahresende jedoch nicht geschah.

Änderung der Verrechnungssteuer (BRG 11.047)
Dossier: Revision der Verrechnungssteuer im Zusammenhang mit der Grossbankenregulierung

Eine Motion Lüscher (fdp, GE), die den Bundesrat zur Erarbeitung eines Souveränitätsschutzgesetz aufforderte, war zum Jahresende beim Bundesrat hängig. Das Souveränitätsschutzgesetz sollte rechtsverletzende Handlungen, die auf Druck eines Drittstaats erfolgten, präventiv verhindern und war ursprünglich im Zusammenhang mit der US-Regulierung FATCA eingereicht worden.

Souveränitätsschutzgesetz (Mo. 11.3120)

Die beschlossene Revision des Geldwäschereigesetzes stellte nur einen ersten Schritt dar, auf den die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen folgen, die unter anderem auch Steuerdelikte thematisieren werden. Im Dezember 2013 verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft. Der Entwurf sah Anpassungen in folgenden sieben Themenbereichen vor: Transparenz von juristischen Personen und Inhaberaktien, Pflichten von Finanzintermediären, Klärung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP), Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei, Verbot von Barzahlungen von über CHF 100'000, Stärkung der Wirksamkeit von Verdachtsmeldungen und schliesslich Sanktionen im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Die Vorlage wird im kommenden Jahr in den Räten behandelt werden.

Revision des Geldwäschereigesetzes (BRG 13.106)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Nicht nur aufgrund der klassischen Geldpolitik und der Regulierung des Immobilienmarkts, sondern auch im Zusammenhang mit der Grossbankenrettung von 2008 und der Grossbankenregulierung von 2011 stand die SNB im Berichtsjahr im Fokus der Politik. Zum einen konnte sie den SNB StabFund ohne Verlust abwickeln und so die UBS-Rettung zu einem Abschluss bringen, zum anderen bezeichnete sie mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein weiteres Bankinstitut als systemrelevant und verpflichtete diese dadurch zur Einhaltung von schärferen Regulierungen.

SNB: Berichtsjahr 2013
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Zusammenhang mit den EU-Regulierungsvorhaben Mifid, Emir und AIFMD wurde im September ein Postulat Aeschi (svp, ZG) angenommen, das vom Bundesrat einen Bericht über mögliche Lösungsstrategien bezüglich Marktzugang forderte. Trotz Verweis auf die laufenden Arbeiten der Expertengruppe „Brunetti II“ nahm der Nationalrat das Postulat ohne grössere Diskussionen mit 120 zu 55 Stimmen (10 Enthaltungen) an.

Lösungsstrategien bezüglich Marktzugang im Börsenbereich (Po. 12.3099)

Neben der parlamentarischen Initiative der FDP behandelte der Nationalrat in der Herbstsession zwei aus der SVP-Fraktion stammende Motionen, die ebenfalls die Abschaffung der Stempelsteuer forderten. Die erste Motion nahm das Begehren auf, wonach Sach- und Vermögensversicherungen von der Stempelsteuer befreit werden sollten und war damit äquivalent zum sich in der Subkommission befindlichen Teil der parlamentarischen Initiative der FDP. Die zweite Motion wollte rückkaufsfähige Lebensversicherungen, im Speziellen solche mit Einmaleinlage, von der Steuerpflicht befreien. Der Bundesrat setzte sich gegen beide Begehren ein. Er argumentierte, dass in der Steuerpolitik die Beseitigung der Heiratsstrafe und die Unternehmenssteuerreform III Priorität hätten und er deshalb von weiteren, nicht gegenfinanzierten Steuerabschaffungsabsichten absehen wolle. Sowohl die Ratslinke, als auch die GLP und grosse Teile der CVP folgten dieser Argumentation, konnten sich gegen SVP, FDP und BDP jedoch nicht durchsetzen. Die Motion betreffend Abschaffung der Stempelsteuer auf Sach- und Vermögensversicherungen passierte mit 93 zu 86 Stimmen, während die Motion zur Abschaffung der Stempelsteuer auf rückkaufsfähigen Lebensversicherungen mit 94 zu 86 Stimmen angenommen wurde.

Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (Mo. 11.3834)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Die überparteiliche Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“, die das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern will, sorgte innerhalb der Partei für Diskussionen. Bereits Ende April hatte die Konferenz der kantonalen Parteipräsidenten ihre Unterstützung für die Unterschriftensammlung zugesagt. In der Presse wurde im Juli kolportiert, dass die FDP zwei Franken pro Unterschrift bezahle. Der Entscheid für die Unterstützung des Begehrens stiess an der Delegiertenversammlung Ende August in Thun aber auf Opposition. Man werde sich damit ein Image der Partei von Steuerhinterziehern einhandeln und bei den Wahlen abgestraft werden, so die Warner. Die Mehrheit der Delegierten fand das Projekt allerdings unterstützenswert und genehmigte den präsidialen Entscheid mit 171 zu 52 Stimmen.

Bankgeheimnis
Dossier: Bankgeheimnis

Der durch die Finanzkrise schärfer hervorgetretene Zusammenhang zwischen Steuerdelikten und Geldwäscherei führte zu einer Teilrevision der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) im Jahre 2012. Damit der Schweizer Finanzplatz GAFI-konform bleibt und nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden kann, waren verschiedene gesetzliche Anpassungen nötig. Zum einen wurde eine Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) angestossen, welche die Schweizer Meldestelle MROS in die Lage versetzen soll, die bei ihr vorhandenen Finanzinformationen ebenfalls mit anderen Meldestellen austauschen zu können. Laut Entwurf soll die Weitergabe der Informationen nicht durch Originaldokumente, sondern durch Berichte erfolgen. Auf der Basis dieser Berichte kann die Partnerbehörde entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet und die Schweiz um Rechtshilfe ersucht werden solle. Die MROS soll ihrerseits auch bei dritten Finanzintermediären, d.h. bei solchen, die nicht selber eine Verdachtsmeldung erstattet haben, Informationen einfordern können. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass ein Erkenntniszusammenhang mit einer bereits erstatteten Meldung bestünde. Nachdem der Ständerat 2012 die geplanten Änderungen ohne Anmerkung gutgeheissen hatte, schuf der Nationalrat im Frühjahr 2013 eine kleine Differenz bezüglich der Gründe für eine Auskunftsverweigerung. So wollte der Nationalrat zusätzlich im Gesetz verankern, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausländischen Behörde nicht eingeht, wenn die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt würde. Der Ständerat stimmte diesem sogenannten Ordre-public-Vorbehalt zu, so dass die Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 135 zu 54 und im Ständerat mit 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde.

Geldwäschereigesetz (BRG. 12.065)

Eine eigenständige Position nahm die BDP in der Finanzpolitik ein. Unterstützt von ihrer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die allerdings mit ihrer offiziellen Politik vor allem bei der Rechten aneckte, forderte die Partei ein Umdenken und eine aktives Engagement für einen globalen Informationsaustausch. Die Schweiz könne nicht dauernd warten, bis sie mit dem Rücken zur Wand stehe und dann reagieren müsse, sondern sie solle die internationale Finanzpolitik aktiv mitgestalten. Gegen die geplante Abgeltungssteuer äusserte sich die Partei skeptisch und hinsichtlich des Bankgeheimnisses fordert die BDP mehr Transparenz. In einem an die Presse gespielten vertraulichen Protokoll wurde deutlich, dass die BDP-Bundesrätin die Partei in diese Richtung drängte, obwohl diese Politik vom Gesamtbundesrat nicht abgestützt war. In der Presse wurde der BDP auch vorgeworfen, ihre Position nach dem Wind zu richten, hätte sie doch vor nicht allzu langer Zeit noch das Bankgeheimnis verteidigt. Die auch von der „Lex USA“ befeuerte Diskussion wurde als Möglichkeit einer weiteren Annäherung an die CVP betrachtet, hatte sich die CVP doch bei besagter, allerding letztlich abgelehnter Vorlage etwas überraschend der Haltung der BDP angeschlossen.

Finanzpolitik

Für das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) wurde 2013 eine Vor-Vernehmlassung durchgeführt. Das Gesetz war Folge der 2013 in Erarbeitung stehenden EU-Richtlinie „Mifid II“ (Markets in Financial Instruments Directive II). Diese sah unter anderem vor, dass ausländische Finanzdienstleister europäische Retail-Kunden nur noch betreuen dürfen, wenn sie EU-äquivalenten Bestimmungen unterstehen und eine Filiale im EU-Raum unterhalten. Damit war das Fidleg unmittelbar mit der Marktzutrittsfrage verknüpft, die zum Zeitpunkt der Diskussionen auch von der Gruppe „Brunetti II“ untersucht wurde. Der bundesrätliche Erstentwurf sah Bestimmungen zu Verhaltensregeln für Finanzinstitute, zur Ausbildung von Beratern, zur Produktedokumentationspflicht und zur Einrichtung eines Ombudswesens vor. Heftig kritisiert wurde die vorgeschlagene Umkehrung der Beweispflicht, wonach künftig der Finanzintermediär gegenüber dem Anleger / der Anlegerin beweisen sollte, dass er alle Verhaltensregeln eingehalten hat. Konsumentenschützer und die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüssten die Vorlage, während der Verband Schweizerischer Vermögensberater (VSV) davor warnte, dass die Bestimmungen kleinere Anbieter aus dem Markt drängen würden. Die genaue Ausgestaltung und Umsetzung der Midfid-II-Bestimmung bezüglich Filialzwang war am Jahresende noch nicht restlos geklärt, weshalb der Bundesrat offenbar mit der Vernehmlassung der eigenen Vorlage zuwarten wollte, bis die EU-Richtlinie verabschiedet wurde. Der überarbeitete Entwurf wurde per April 2014 in Aussicht gestellt.

Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) (BRG 15.073)

Für eine Stärkung der internationalen Bekämpfung der Geldwäscherei beschloss der Arbeitskreis Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung (GAFI) eine Revision seiner Empfehlungen. So sollen neu die Meldestellen, über welche jedes GAFI-Mitglied verfügen muss und welche sich 1995 zur Egmont-Gruppe zusammengeschlossen haben, auch Finanzinformationen austauschen. Das brachte die Schweizer Meldestelle Money Reporting Office Switzerland (MROS) in die unangenehme Situation, aufgrund des Bankkunden- und Amtsgeheimnisses als einzige nicht an diesem internationalen Finanzinformationsaustausch teilnehmen zu können. Dies führte zu einer Drohung der Egmont-Gruppe, dass die schweizerische Mitgliedschaft suspendiert würde, falls sie nicht bis Juli 2012 den erforderlichen Gesetzgebungsprozess eingeleitet habe. Dieser Forderung war der Bundesrat nachgekommen und er unterbreitete dem Parlament einen entsprechenden Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz). Der Ständerat stimmte dem Entwurf noch in der Wintersession einstimmig zu.

Geldwäschereigesetz (BRG. 12.065)

Bereits in den Jahren 2010 (WAK-NR) und 2011 (WAK-SR) war einer aus der FDP-Liberalen Fraktion stammenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben worden, die die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer forderte. In der ursprünglichen Form hatte die Initiative vorgesehen, sowohl die Emissionsabgabe auf Fremd- und Eigenkapital als auch die Abgabe auf Versicherungsprämien und die Umsatzabgabe abzuschaffen. Mit der 2011 verabschiedeten Änderung des Bankengesetz („Too-big-to-fail“) war bereits die Abschaffung der Stempelabgabe auf Fremdkapital beschlossen worden. Die WAK-NR entschied zudem, die verbliebenen Abschaffungsanträge aufzuteilen. Als noch nicht entscheidungsreif wurden die Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und die Abschaffung der Umsatzabgabe eingestuft. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs wurde einer Subkommission übertragen. Für die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital wurde im Berichtsjahr die Vernehmlassung durchgeführt. Die SP und die Grünen sowie der SGB und Travail.Suisse äusserten sich ablehnend, weil sie Steuerausfälle in Millionenhöhe befürchteten. Die bürgerliche Mehrheit bestärkte die WAK-NR jedoch in ihrem Vorhaben und attestierte dem Entwurf eine potenziell positive Wirkung auf den Schweizer Finanzplatz. Die Kommission entschied sich dafür, den Entwurf 2013 unverändert den Räten zu unterbreiten.

Parlamentarische Initiative will schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer (Pa.Iv. 09.503)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

In der Sommersession 2012 kam erstmals das Kollektivanlagegesetz (KAG) ins Parlament. Die Vorlage wurde nach dem Erlass einer verschärften Aufsichtsregelung in der Europäischen Union (AIFMD) initiiert, die unter anderem vorsah, dass die Verwaltung von Kollektivanlagen nur noch an Vermögensverwalter in Drittstaaten delegiert werden könne, wenn diese eine ähnliche Aufsichtsregelung wie die EU kennen. Ohne die Verschärfung der schweizerischen Aufsichtsregeln sei mit Wettbewerbsnachteilen für den Schweizer Finanzplatz zu rechnen, argumentierte der Bundesrat. Nachteile erwartete er sowohl in Bezug auf erschwerten Marktzutritt für Schweizer Vermögensverwalter im EU-Raum als auch durch ein Zuwandern von EU-Vermögensverwaltern, die den neuen EU Richtlinien nicht genügten. Die veraltete Regelung unterstellte nur schweizerische kollektive Kapitalanlagen einer Aufsicht, nicht aber ausländische. Neu sollten auch diese dem Gesetz unterstehen. Diese Erweiterung war über die Parteigrenzen hinweg unbestritten. Im Zuge der Revision der Aufsichtsregeln wurde auch ein verstärkter Anlegerschutz in den bundesrätlichen Entwurf aufgenommen, etwa indem ein erweiterter Kreis von Anlegern als „nicht qualifiziert“ klassifiziert wurde – als qualifizierte Anleger, für die das Gesetz einen weniger weitgehenden Anlegerschutz vorsah, galten laut Bundesrat lediglich noch Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und Zentralbanken. Die Verschärfung des Anlegerschutzes wurde vor allem von Abgeordneten der Linken unterstützt, während die bürgerlichen die daraus entstehenden Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz höher gewichteten. Der Ständerat behandelte das Geschäft in der Sommersession 2012 als Erstrat. In Abweichung zum Entwurf des Bundesrats sah er vor, kleine Vermögensverwalter von den Aufsichtsbestimmungen auszunehmen, sofern sie sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger richteten. Der Nationalrat präzisierte diese Ausnahme, ausdrücklich im Sinne des Ständerats, indem er eine Grenze von CHF 100 Mio. für Vermögensverwalter von hebelfinanzierten Vermögenswerten und eine Grenze von CHF 500 Mio. für Vermögensverwalter mit nicht hebelfinanzierten Vermögenswerten vorsah. Ebenso stimmte der Nationalrat dem vom Ständerat eingefügten Passus zu, wonach jene Personen, die einen Vermögensverwaltungsvertrag unterschreiben, als qualifizierte Anleger gelten sollten, wenn sie dies nicht ausdrücklich ablehnten (opting-out). Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, dass diese Anlegergruppe grundsätzlich als „nicht qualifiziert“ gelten sollte, sofern sie dies nicht anders kundgetan hätte (opting-in). Diese „Verwässerung“ des Anlegerschutzes wurde von der Ratslinken scharf kritisiert. Indem der Nationalrat den Vermögensverwaltern jedoch vorschrieb, die Gründe für die Empfehlung für den Erwerb einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage schriftlich festzuhalten, erhöhte dieser den Anlegerschutz in einem anderen Punkt. Der Ständerat stimmte in seiner zweiten Behandlung diesem Ansinnen zu und verschärfte es gar noch leicht: das Protokoll sollte dem Kunden abgegeben werden müssen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 44 zu 0 (Ständerat) und 128 zu 51 Stimmen (Nationalrat) angenommen. Einzig die SVP und die Grünen lehnten die Vorlage ab, weil ersteren der Anlegerschutz zu weit, und letzteren zu wenig weit ging.

Kollektivanlagegesetz (KAG)

Eine knappe Mehrheit der vorberatenden WAK-SR hatte sich dafür ausgesprochen, die nationalrätliche Version der Vorlage zu übernehmen und damit die Erzielung eines Vermögensvorteils als Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung von Insiderhandel zu streichen. Allerdings empfahlen eine starke Minderheit der Kommission wie auch der Bundesrat der kleinen Kammer, auf ihrer ursprünglichen Fassung zu beharren und von einer solchen Streichung abzusehen. Gemäss der zuständigen Bundesrätin Widmer-Schlumpf sollte das Strafrecht nur bei schwerwiegenden Delikten als "Ultima Ratio" zum Zuge kommen. Eine Aufweichung der Bedingungen für ein solches Verfahren erachtete sie als unverhältnismässig. Dieser Argumentation folgten die Ständerätinnen und Ständeräte mit 27 zu 15 Stimmen und votierten damit für ihre ursprüngliche Fassung der Vorlage.
Wenige Tage später schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerates ein und sprach sich mit 116 zu 51 Stimmen, einzig gegen den Willen von SP und Grünen, dafür aus, das Erzielen eines Vermögensvorteils als Bedingung für eine strafrechtliche Ahndung von Insiderhandel im Börsengesetz zu belassen. Damit waren sämtliche Differenzen zwischen den beiden Kammern bereinigt. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage zur Änderung des Börsengesetzes schliesslich beide Räte einstimmig.

Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes

Die Notwendigkeit zu einer Änderung des Börsengesetzes, deren Beratung der Nationalrat in der Sommersession in Angriff nahm, war auch in der grossen Kammer grundsätzlich unbestritten, weshalb Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenstimme beschlossen wurde. Die Detailberatung förderte jedoch einige Aspekte der Vorlage zu Tage, in der sich die grosse Kammer uneinig war. Wie bereits im Jahr zuvor im Ständerat sorgte auch im Nationalrat die geplante Abschaffung der Kontrollprämie für Diskussionen. Die vorberatende WAK-NR hatte sich äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, die Abschaffung der Kontrollprämie aus dem bundesrätlichen Entwurf zu streichen. Diesem Ansinnen stand ein Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) gegenüber, der sich für den Vorschlag des Bundesrats einsetzte. Während die Befürworter der Kontrollprämie diese als gerechtfertigte Entschädigung für Mehrheitsaktionäre, die aufgrund ihrer grösseren Beteiligung an einem Unternehmen auch grössere Risiken eingegangen seien, für ebendiese Risiken betrachteten, sahen die Gegner durch dieses Instrument das Gleichbehandlungsprinzip, wonach Klein- und Grossaktionäre gleich behandelt werden sollten, verletzt. Beide Lager versprachen sich durch ihre jeweilige Forderung zudem eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes: Befürworter der Kontrollprämie argumentierten, dass diese eine freie Preisbildung ermögliche und somit ein attraktives Umfeld für Investoren schaffe; die Kontrollprämie, in den Ländern der EU verboten, irritiere hingegen vielmehr potenzielle Investoren und schade so dem Wirtschaftsstandort Schweiz, so die Gegner. Schliesslich vereinte der Mehrheitsantrag, der das bundes- und ständerätliche Ansinnen aufnahm, die Kontrollprämie abzuschaffen, mit 101 zu 81 Stimmen eine relativ deutliche Mehrheit auf sich.
Gegen die Empfehlungen von Bundesrat und WAK vermochte sich ein Antrag Vischer (gp, ZH) dank Zuspruch von SP, Grünen und SVP durchzusetzen. Er forderte, dass eine strafrechtliche Sanktionierung wegen Insiderhandels auch dann möglich sein sollte, wenn der Straftatbestand der Anvisierung eines finanziellen Vorteils nicht gegeben ist. Bis anhin bestand in solchen Fällen nur die Möglichkeit einer aufsichtsrechtlichen Bestrafung.
Die Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Hildebrand fand in Form eines weiteren Minderheitsantrags Leutenegger Oberholzer Eingang in die nationalrätliche Debatte. Der Vorstoss hatte zum Ziel, über eine Änderung des Strafgesetzbuches auch Insiderhandel im Zusammenhang mit Rohstoffen, Edelmetallen und Währungen unter Strafe zu stellen. Mit dem Hinweis, dass eine solche Regelung für Börsenfragen nicht relevant und überdies aufgrund der Ausgestaltung dieser Märkte praktisch nicht umsetzbar sei, sprachen sich Bundesrat und Kommission gegen diesen Minderheitsantrag aus. Dieser Empfehlung folgte die grosse Kammer und verwarf den Vorstoss deutlich.
Damit bestand zwischen national- und ständerätlicher Fassung einzig Uneinigkeit in der Frage, ob der Tatbestand der Erzielung eines Vermögensvorteils Voraussetzung bleiben sollte, um Insiderhandel auch strafrechtlich verfolgen zu können. Die Vorlage gelangte damit zurück in den Ständerät.

Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes

Das Parlament nahm in diesem Zusammenhang eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) an, welche eine Gesetzesvorlage im Sinne eines Bundesgesetzes für die Blockierung von Geldern gestürzter Potentaten verlangt. Darin sollen die Kriterien für ein derartiges Vorgehen klar vorgeschrieben werden. Ebenso fordert das Begehren die eindeutige Festlegung der Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung. Ihren Vorstoss begründete die Motionärin durch die Sperrung der Vermögenswerte der gestürzten Machthaber Ägyptens und Tunesiens 2011, welche der Bundesrat aufgrund eines Verfassungsartikels rechtmässig, aber ihrer Ansicht zufolge erst spät ausführte.

Blockierung von Geldern gestürzter Potentaten (Mo. 11.3151)

Die Beilegung des Steuerstreits zwischen der Schweiz und Deutschland nahm im September mit der Unterzeichnung eines bilateralen Steuerabkommens zwischen Bundesrätin Widmer-Schlumpf und dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble eine wichtige Hürde. Es regelt die Besteuerung der Kapitalerträge und des Vermögens von deutschen Staatsbürgern, welches bei Schweizer Banken deponiert ist.

Bilaterales Steuerabkommen mit Deutschland

Die Aufstände gegen Tunesiens Machtelite unter Präsident Ben Ali und die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sowie die anschliessende Flucht des genannten Präsidenten ins Ausland veranlassten den Bundesrat im Januar, die Vermögenswerte von Ben Ali sowie seines Umfeldes zu sperren.

Sperrung der Vermögenswerte von Ben Ali (Tunesien)

Nach dem Nationalrat behandelte auch der Ständerat in der Sommersession das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, welches anschliessend von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen wurde. Im Nationalrat stimmte die SVP-Fraktion dagegen, da sie befürchtete, den Schweizer Finanzplatz durch Abkommen dieser Art zu schwächen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland

Gleich zu Beginn stand die Debatte der FDP-Fraktionsmotion an, welche vom Bundesrat Verhandlungen mit der EU im Bereich der Finanzdienstleister forderte. Zurzeit könnten die Schweizer Finanzdienstleister nicht von einem weitreichenden, europäischen Marktzugang profitieren. Als einzige gemeinsame Bestimmung bestehe das Versicherungsabkommen von 1989, welches keine Auflagen im Bereich der Lebensversicherungen enthalte. Dabei sei die gegenseitige Dienstleistungsfreiheit nicht geregelt. Nur das Recht auf Niederlassung und die Erbringung von Leistungen im Rahmen von Schadensversicherungen seien darin festgehalten. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da die Verwaltung derzeit Abklärungen für verschiedene, alternative Kooperationsmechanismen treffe. Daher sei die Aufnahme von Verhandlungen verfrüht. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation der FDP-Fraktion und stimmte mit grosser Mehrheit für die Motion. Die 49 Gegenstimmen stammten allesamt von SVP-Parlamentariern.

Accès réciproque au marché des services financiers transfrontaliers avec l'UE

Keine Mehrheit fand auch die umstrittene Motion der SP-Fraktion, welche den automatischen Informationsaustausch mit der EU im Rahmen der europäischen Zinsertragssteuerrichtlinie verlangte. Die sozialdemokratische Fraktion begründete ihr Anliegen mit dem unter Druck geratenen Finanzplatz Schweiz. Nur eine konsequente Weissgeldstrategie würde diesen langfristig stärken. In der Begründung des Vorstosses nahmen die SP-Vertreter ein potenzielles Gegenargument vorweg, indem sie erklärten, dass der automatische Informationsaustausch nicht zum ‚gläsernen Bürger‘ führen werde, da ausschliesslich Auskünfte über die Identität des Kontoinhabers, der Bank und den Zinsertrag weitergegeben würden. Die sozialdemokratische Partei führte als ein weiteres Argument auf, dass die Schweiz durch einen solchen Vorschlag der EU in den Verhandlungen Konzessionen im Bereich des Marktzugangs abverlangen könnte. Damit konnte die SP den Nationalrat aber nicht überzeugen und der Vorstoss wurde mit 124 zu 60 Stimmen abgelehnt.

Automatischen Informationsaustausch mit der EU

Im Berichtsjahr waren die bilateralen Beziehungen der Schweiz zum südlichen Nachbarn durch das italienische Vorgehen im Steuerstreit getrübt. Italien setzte die Schweiz aufgrund ihrer Steuerpraxis auf eine schwarze Liste, obwohl die Schweiz die OECD-Standards übernommen hatte. Insbesondere Finanzminister Tremonti kritisierte die Schweiz wiederholt scharf und blockierte im Mai am EU-Gipfel die Weiterentwicklung der Übereinkunft im Bereich der Zinsbesteuerung. Bei einem Besuch von Premierminister Berlusconi im Juni kritisierte Bundespräsidentin Calmy-Rey die italienische Haltung deutlich.

Steuerstreit mit Italien

Im Berichtsjahr brachte der Bundesrat Bewegung in die Sache um die noch in der Schweiz lagernden Gelder der ehemaligen haitianischen Herrscherfamilie Duvalier. Er wies das eidgenössische Finanzdepartement an, beim Bundesverwaltungsgericht Klage einzureichen, um die gesperrten Vermögenswerte auf Basis des im Vorjahr angenommenen Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG) an Haiti zurückgeben zu können.

Vermögen der ehemaligen haitianischen Herrscherfamilie Duvalier

Die Demokratiebestrebungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens war auch im Parlament ein Thema. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat führten im Frühling eine Grundsatzdebatte und diskutierten verschiedenste Vorstösse zur Flüchtlingspolitik und zur Soforthilfe für die betroffenen Menschen vor Ort. Ebenfalls debattiert wurde über eine Sperrung der Vermögenswerte von Regierungsvertretern gewisser nordafrikanischer Länder.

Demokratiebestrebungen in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens

Angesichts der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sperrte die Landesregierung Ende Februar den Zugang zu den Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Ghadhafi und seines Umfelds. Ebenfalls entsandte die Schweiz im Zuge der Flüchtlingsbewegungen aus Libyen humanitäre Experten ins Grenzgebiet zu Ägypten und Tunesien und sagte finanzielle Unterstützung zu. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat Ende Februar Sanktionen gegen das libysche Regime verhängt hatte, beschloss der Bundesrat, die Verordnung zur Sperrung der Vermögenswerte anzupassen.

Sperrung von Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten