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In der Sommersession 2022 beriet der Nationalrat als Zweitrat über die Weiterführung der internationalen Währungshilfe. Die APK-NR hatte diese ihrem Rat im Vorfeld der Session einstimmig zur Annahme beantragt. Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) erklärte ihren Ratskolleginnen und -kollegen, dass die vorliegende Botschaft einen Verpflichtungskredit über CHF 10 Mrd. beinhalte, der vom Bund eingesetzt werden könne, um im Falle von Störungen des internationalen Währungssystems einzugreifen und Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistungen in Form von Darlehen, Garantien und A-fonds-perdu-Beiträgen können entweder über den IWF oder direkt den betroffenen Staaten ausgezahlt werden. Der neue Verpflichtungskredit gelte ab Mitte April 2023 während fünf Jahren bis 2028. Bulliard-Marbach erklärte, dass die Risiken für Zahlungsausfälle beim IWF trotz der global gestiegenen Staatsverschuldung und der neuen Krisenherde durch die Covid-19-Pandemie und in der Ukraine sehr gering seien. Hingegen sprächen zwei Hauptgründe für die Fortsetzung der bewährten Praxis: Erstens sei ein stabiles Finanzsystem im Interesse der Schweiz, da Währungskrisen nicht nur den Finanzplatz, sondern auch die Exportwirtschaft schädigen würden. Zweitens stärke die Partizipation an der internationalen Währungshilfe die Schweizer Position innerhalb des IWF und in anderen internationalen Gremien.
Ihr Kommissionskollege Nicolas Walder (gp, GE) ergänzte, dass der Verpflichtungskredit Teil der «dritten Säule» des IWF sei und damit eine freiwillige Ergänzung der ersten beiden Säulen, die sich aus ordentlichen Beiträgen und Kreditvereinbarungen zusammensetzten. Die dritte Säule bestehe aus bilateralen Krediten, die nur als Notreserven im Falle grosser Krisen dienten.
Finanzminister Maurer machte deutlich, dass es sich nicht um ein neues Geschäft im eigentlichen Sinne handle, sondern bloss um eine Erneuerung des seit längerem bestehenden Währungshilfebeschlusses, welcher 2023 auslaufe.
Der Nationalrat beschloss ohne Gegenantrag auf das Geschäft einzutreten und nahm die Ausgabe im Rahmen der Ausgabenbremse mit 172 zu 6 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat den Entwurf mit 161 zu 17 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ebenfalls deutlich an. Die Gegenstimmen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

In der Frühjahrssessions 2022 stimmte der Ständerat der Weiterführung des Währungshilfebeschlusses einstimmig zu und nahm den Verpflichtungskredit über CHF 10 Mrd. an. APK-SR-Sprecher Bischof (mitte, SO) informierte den Rat, dass sich der Beschluss nur auf bilaterale Kredite beziehe und nicht auf die gesamte Schweizer Beteiligung im IWF. Finanzminister Maurer verwies auf den Krieg in der Ukraine und den gesprochenen Notkredit von 1.4 Mrd. Dollar, der es dem Land ermögliche, seinen finanziellen Verpflichtungen auch in der jetzigen Ausnahmesituation nachzukommen. Er betonte auch nachdrücklich, dass die bisher von der Schweiz gewährten Kredite immer zurückbezahlt worden seien, was die Funktionsfähigkeit des Systems unterstreiche.

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

Mitte November 2021 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft über die Gewährung eines Verpflichtungskredits über CHF 10 Mrd. zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2028. Das Währungshilfegesetz (WHG) berechtigt den Bundesrat dazu, internationale Währungshilfe durch Darlehen, Garantieverpflichtungen und À-Fonds-perdu-Beiträge zu leisten. Das Parlament muss jedoch Verpflichtungskredite für Hilfeleistungen der Schweiz bei Störungen des internationalen Währungssystems bewilligen. Den ursprünglichen Währungshilfebeschluss hatte das Parlament laut Bundesrat im März 2013 bewilligt und 2017 im Rahmen der Revision des WHG bis April 2023 verlängert. Der Bundesrat wollte den Beschluss nun um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängern, damit sich die Schweiz auch weiterhin nahtlos an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beteiligen kann. Er begründete die Notwendigkeit des Kredits mit der wichtigen Rolle des IWF für die Stabilisierung des globalen Finanzsystems, die angesichts der Covid-19-Pandemie bestätigt worden sei. Die staatlichen Ausgabenpakete im Rahmen der Pandemiebekämpfung hätten weltweit zu einem Anstieg der öffentlichen Schulden geführt. Gemeinsam mit neuen Systemrisiken aus dem Gesundheits- und Umweltbereich sei das Grund zur Annahme, dass auch in Zukunft hinreichende Ressourcen zur Überbrückung von Liquiditäts- und Reserveengpässen im Finanzsystem nötig sein dürften. «Als offene und dynamische Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem global bedeutenden Finanzplatz» liege es auch im Interesse der Schweiz, Teil dieses globalen Sicherheitsnetzes zu sein. Zusätzlich bewilligte der Bundesrat Beiträge an den IWF für die Zinsverbilligung des Treuhandfonds für ärmere Länder (CHF 50 Mio.) sowie für die Entschuldung des Sudans (CHF 7.5 Mio.).

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

Le Conseil des Etats s'est aligné à l'unanimité sur la proposition du Conseil fédéral, adoptée par le Conseil national, de supprimer le délai d'échange des billets de banque. Alors que la chambre des cantons avait, dans un premier temps, refusé cette proposition de modification de la loi sur l’unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP), elle l'a finalement acceptée à l'unanimité. De plus, la répartition financière des billets non échangés a été revue. 10 pour cent seront gardés en contre-valeur des billets non échangés. Le reste sera réparti entre fondssuisse, la Confédération et les cantons. Fondssuisse touchera 20 pour cent de la somme, alors que la Confédération récupérera un tiers du montant restant et les cantons deux tiers.

Loi sur l'unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP). Modification

Alors que le Conseil fédéral proposait une suppression du délai d’échange des billets de banque, à travers une modification de la loi sur l’unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP), le Conseil des Etats a balayé cette proposition et maintenu le délai d’échange de 20 ans. De plus, il a proposé une modification des bénéficiaires des billets non échangés en attribuant 20% de la valeur au Fonds suisse et le reste réparti entre la Confédération (1/3) et les cantons (2/3).
La Commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) s’est donc penchée sur la question. Elle propose à sa chambre de suivre le projet initial du Conseil fédéral et de supprimer le délai d’échange des billets de banque. D’un côté, elle n’a pas relevé l’argument antiblanchiment d’argent soulevé par la Chambre des cantons. D’un autre côté, elle considère comme incohérent qu’un billet de banque puisse perdre sa valeur. Elle précise d’ailleurs que le délai d’échange est une pratique helvético-suisse qui n’a pas cours dans d’autres pays.
Le Conseil national a adopté le projet du Conseil fédéral par 126 voix contre 45 et 6 abstentions. Le Parti socialiste a été isolé dans ce débat. L’objet retourne donc au Conseil des États pour supprimer les divergences.

Loi sur l'unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP). Modification

Le Conseil fédéral a soumis au Parlement son projet de révision partielle de la loi sur l’unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP). L’objectif de cette révision est de supprimer le délai d’échange des billets de banque. A l’heure actuelle, la BNS émet une nouvelle série de billets tous les 15 à 20 ans. Or, les billets rappelés ne peuvent être légalement utilisés que 6 mois à partir du rappel et échangés pendant 20 ans auprès de la BNS. Afin de s’aligner sur la pratique internationale, de prendre en compte le rallongement de l’espérance de vie, la hausse de la mobilité des travailleurs et de valoriser la monnaie helvétique comme une valeur refuge, le Conseil fédéral a proposé de supprimer le délai d’échange des billets à partir de la 6ème série (1976) et pour les séries suivantes. Lors des débats au Conseil des États, l’objet a été largement remanié. Par 37 voix contre 4, les sénatrices et les sénateurs ont décidé de maintenir le délai d’échange et ont adopté une modification des bénéficiaires des billets non échangés. Ainsi, 20 pour cent du revenu sera versé à fondssuisse pour assurer les dommages causés par des forces naturelles, et le reste sera réparti entre la Confédération (1/3) et les cantons (2/3). Lors du vote sur l'ensemble, le projet a été adopté par 42 voix contre 1 abstention.

Loi sur l'unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP). Modification

Die anhaltende Staatsschuldenproblematik des Euroraums im Nachgang der Eurokrise und eine veränderte Kreditvergabepraxis auf multilateraler Ebene, insbesondere beim IWF, als Folge der Finanzkrise von 2008 hatte den Bundesrat bereits 2015 dazu veranlasst, eine Revision des Währungshilfegesetzes anzustrengen. Durch Verlängerung der maximalen Laufzeit von Darlehen von heute sieben auf zehn Jahre und durch explizite Aufnahme der Beteiligung der SNB an der Währungshilfe ins Gesetz sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Schweiz auf das veränderte Umfeld adäquat reagieren und so weiterhin ihren Beitrag zur Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems leisten konnte.
Der Bundesrat hatte zur vorliegenden Revision Anfang 2016 eine Vernehmlassung durchführen lassen. Diese hatte aufgezeigt, dass die geplante Revision grundsätzlich wohlwollend aufgenommen worden war, wobei leise Bedenken dahingehend geäussert worden waren, die gesetzliche Einbindung der SNB in die Währungshilfe könne deren Unabhängigkeit infrage stellen. Die insgesamt positiven Reaktionen im Vernehmlassungsverfahren veranlassten den Bundesrat Ende September 2016 schliesslich dazu, die Revision des Währungshilfegesetzes in ihrer ursprünglichen Form zuhanden des Parlaments zu verabschieden.

Revision des Währungshilfegesetzes

Das von Bundesrat Schneider-Ammann Anfang August angekündigte Frankenpaket im Umfang von CHF 2 Mia. wurde kontrovers diskutiert. Dieses damals noch nicht näher umschriebene Paket weckte Begehrlichkeiten und schürte Diskussionen über die Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung. In Anbetracht der Problematik betreffend Abgrenzung zwischen anspruchsberechtigten und nicht anspruchsberechtigten Gruppen redimensionierte der Bundesrat das Paket auf CHF 869 Mio. Der Grossteil (CHF 500 Mio.) betraf eine Verschiebung von Bundesmitteln in den Fonds der Arbeitslosenversicherung, um dessen prognostizierte höhere Belastung aufgrund der Frankenstärke vorzufinanzieren. Die übrigen Beiträge gingen an die Technologie- und Innovationsförderung (CHF 212.5 Mio.), den Tourismus (CHF 100 Mio.), den öffentlichen Verkehr (CHF 46.5 Mio.) und die direkte Exportförderung (CHF 10 Mio.). Das Paket wurde von beiden Räten – nach ursprünglich ablehnender Haltung der nationalrätlichen Wirtschaftskommission – gutgeheissen. Anträge auf Verknüpfung der Vorlage mit einer Reduktion der Mehrwertsteuer von Seiten der SVP scheiterten ebenso wie der Antrag der SP, einen „Krisenfonds für den Werkplatz Schweiz“ über CHF 1.2 Mia. einzurichten. Ein zweites Frankenpaket über CHF 1 Mia., das der Bundesrat auf die Wintersession in Aussicht gestellt hatte, wurde in Anbetracht der erfolgreichen Massnahmen der SNB zur Frankenschwächung nicht weiter verfolgt.

Frankenpaket

Das Parlament verabschiedete das neue Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe. Die aus dem letzten Jahr verbliebene Differenz bestand darin, dass der Nationalrat den Kreditrahmen auf eine Laufzeit von fünf Jahren beschränken wollte. Für den Ständerat schien dies nicht nötig, da es sich nicht um echte Ausgaben, sondern um eine Verpflichtungszusage handelt, und zudem die Bestimmung aufgenommen worden war, dass der Bundesrat dem Parlament über die Verwendung der Mittel jedes Jahr Rechenschaft ablegen muss. In einer ersten Runde hielten beide Kammern an ihrer Version fest, in der zweiten Runde gab der Ständerat nach. Trotz dieses zusammen mit der SP errungenen Erfolgs lehnte die SVP das neue Bundesgesetz in der Schlussabstimmung ab.

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem neuen Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe eine klare und umfassende Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsverpflichtungen zu schaffen. Bisher bestanden nur für einen Teil dieser Verpflichtungen klare rechtliche Grundlagen (Währungshilfebeschluss), während Entscheide für eher spontane Aktionen wie z.B. die Beteiligung an Spezialfonds des IWF oder Darlehen an Staaten, welche in den internationalen Gremien besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeiten, zum Teil direkt auf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundesrates abgestützt werden mussten. An der Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament soll dabei aber nicht gerüttelt werden. Das Parlament wird auch in Zukunft nur über die Rahmenkredite, nicht aber über die einzelnen Hilfeleistungen und ihre Finanzierung entscheiden. Gegen den grundsätzlichen Widerstand der SVP stimmten beide Kammern dem neuen Gesetz und dem darauf basierenden Rahmenkredit zu. Da aber im Nationalrat eine aus der SP und der SVP gebildete Mehrheit die Laufzeit des dazugehörenden Rahmenkredits auf fünf Jahre beschränkt hatte, entstand eine Differenz zum Ständerat, welche bis zum Ende des Jahres nicht ausgeräumt werden konnte.

Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe

In der Differenzbereinigung gab der Ständerat bei der Wahlvorbereitung für das Direktorium nach. Beim Einbezug der Postkontoguthaben zu den Mindestreserven beharrten beide Kammern auf ihren Entscheiden. Die Einigungskonferenz verhalf schliesslich der vom Bundesrat und vom Nationalrat vertretenen Ansicht zum Durchbruch und strich die Postkontoguthaben aus der Liste der für die Mindestreserven anrechenbaren Mittel. In der Schlussabstimmung passierte das revidierte Nationalbankgesetz den Ständerat mit 39 zu 5 Stimmen; im Nationalrat, wo eine knappe Mehrheit der SP und die geschlossene GP dagegen votiert hatten, lautete das Ergebnis 142 zu 37.

Totalrevision des Nationalbankgesetzes (BRG 02.050)

Im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Bei der Beratung der Ziele der Nationalbankpolitik unterlag die Linke wie zuvor bereits in der kleinen Kammer mit ihrem Versuch, die Wahrung der Preisstabilität und die ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung (und zusätzlich auch noch die Vollbeschäftigung) zu gleichwertigen Zielen zu erklären. Die vom Ständerat beschlossene Anrechnung der Postgiroguthaben zu den Mindestreserven der Banken wurde von der SP unterstützt, fand aber keine Zustimmung. Die bürgerliche Mehrheit wandte sich gegen die im internationalen Vergleich unübliche Einbindung der Post in die Nationalbankpolitik und sprach sich zudem aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine derartige indirekte Subventionierung der Post aus. Die Linke unterlag auch mit allen anderen Abänderungsanträgen, so etwa mit der Forderung, dass nicht nur die Mehrheit, sondern alle Mitglieder des Bankrats durch den Bundesrat gewählt werden (und damit die Kantone und die übrigen Aktionäre ihren Einfluss auf dessen Zusammensetzung verlieren). Gegen den Widerstand der Linken strich der Nationalrat ferner die vom Ständerat beschlossene Beschneidung der Kompetenzen des Bankrats bei der Vorbereitung der Wahl des Direktoriums.

Totalrevision des Nationalbankgesetzes (BRG 02.050)

Das Parlament hiess die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. gut. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung diskussions- und oppositionslos. Im Nationalrat unterlag Schlüer (svp, ZH) mit seinem von der SVP-Fraktion unterstützten Nichteintretensantrag deutlich (116:35). Schlüer befürwortete einen Austritt der Schweiz aus dem IWF, da dieser nichts zur Verhinderung von Währungskrisen beitrage und nur den Interessen der USA diene.

Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung der Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. Dieses Sicherheitsdispositiv für schwere Währungskrisen ist 1998 zum letzten Mal beansprucht worden. Zusammen mit diesem Beschluss schlug die Regierung vor, dass in Zukunft sie und nicht mehr das Parlament für derartige Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein soll. Eine analoge Regelung besteht bereits für die Verlängerungsbeschlüsse betreffend die Neuen Kreditvereinbarungen des IWF, an welchen die Schweiz seit 1998 teilnimmt. Der von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats in Motionsform eingebrachte Wunsch, dass sich der Bundesrat für einen stärkeren Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen (Weltbank und IWF) einsetzen soll, wurde von diesem als Grundprinzip geteilt. Für die Weltbank bestehe seit zwei Jahren ein aus Vertretern nationaler Parlamente gebildetes Gremium zur Pflege des Kontakts zu deren Organen. Der Bundesrat gab allerdings auch zu bedenken, dass insbesondere von den Regierungen der Entwicklungsländer grosse Widerstände gegen die Schaffung einer institutionalisierten Parlamentsvertretung angemeldet werden, da sie davon Machteinbussen befürchten. Nachdem der Bundesrat zugesagt hatte, das Anliegen zu unterstützen, überwies der Nationalrat den Vorstoss als Postulat.

Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Einbezug der nationalen Parlamente in die Politik der Bretton Woods-Institutionen

Die im Berichtsjahr durchgeführte Vernehmlassung über ein neues Nationalbankgesetz, welches dasjenige von 1953 ablösen soll, ergab dieselben Fronten wie bereits 1999 bei dem in der Schlussabstimmung im Parlament gescheiterten neuen Währungsartikel. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangte, dass die Zielsetzung der Geld- und Währungspolitik dem Gesamtinteresse des Landes und dabei insbesondere der Vollbeschäftigung dienen müsse, während der Unternehmerverband economiesuisse und auch die Nationalbank selbst der Wahrung der Preisstabilität den Vorrang einräumen möchten. Der Bundesrat hatte eine Kompromissformel zwischen den beiden Positionen vorgeschlagen, welche die Gewährleistung der Preisstabilität zwar explizit erwähnte, aber im Gegensatz zum erwähnten Verfassungsartikel nicht als vorrangiges Ziel bezeichnete. Umstritten war zudem, wer für die Bestimmung der Höhe der für die Geld- und Währungspolitik erforderlichen Reserven zuständig sein soll. Während economiesuisse und die SNB darüber das Bankdirektorium entscheiden lassen wollen, sprach sich der Gewerkschaftsbund für den stärker von politischen Einflüssen geprägten Bankrat aus. Die angestrebte Straffung der Bankorgane wurde hingegen nicht beanstandet.

Totalrevision des Nationalbankgesetzes (BRG 02.050)

Im Berichtsjahr stimmte der Ständerat dem neuen Währungsartikel in der Bundesverfassung ebenfalls zu. Mit 33:3 Stimmen lehnte er einen Antrag Onken (sp, TG) ab, auf die Erwähnung des prioritären Ziels der Preisstabilität zu verzichten. Die Regelung der Verwendung von nicht mehr benötigten Währungsreserven formulierte er statt im Artikel selbst in einer Übergangsbestimmung. Diese besagt, dass die Verwendung auf dem Gesetzesweg geregelt werden muss, und dass bei der Verteilung der jetzt aufgelaufenen nicht mehr benötigten Reserven – nicht aber in zukünftigen Fällen – vom Verteilungsschlüssel von 2:1 zwischen Kantonen und Bund abgewichen werden kann. Der Nationalrat übernahm diese Präzisierung, wobei ein von der SVP und der SP unterstützter Antrag, auch in Zukunft von diesem Verteilschlüssel abweichen zu können, nur ganz knapp unterlag. Die Haltung der SVP und der SP war motiviert von ihren Bestrebungen, auch in späteren Zeiten Mittel der Nationalbank für die Finanzierung der Sozialwerke zu erschliessen; darüber hinaus wollten sie aber auch die Differenzbereinigung mit dem Ständerat torpedieren, um die ganze Vorlage zu verhindern. In der Schlussabstimmung gelang ihnen dies dann: der neue Verfassungsartikel scheiterte am Veto des Nationalrats. Eine Allianz von SP, GP, FP und SVP brachte ihn mit 86:83 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu Fall. Die SP begründete ihre Ablehnung mit der ihrer Ansicht nach falschen prioritären Ausrichtung der Geldpolitik auf die Preisstabilität. Für die SVP war das Argument ausschlaggebend, dass mit der Delegation der Regelung der Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven auf Gesetzesstufe verhindert werde, dass über die Einrichtung einer Solidaritätsstiftung eine obligatorische Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr durchgeführt werden muss. Im Ständerat, wo FDP und CVP über eine komfortable Mehrheit verfügen, war die Schlussabstimmung zuvor bei sechs Gegenstimmen positiv ausgefallen.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Analog zum Beschluss anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung schrieb der Nationalrat gegen den Widerstand der SP der Nationalbank vor, dass sie einen, allerdings nicht näher spezifizierten Teil ihrer Reserven in Gold halten müsse. Eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen lag zur Frage der Verwendung derjenigen Mittel (sowie deren Erträge) vor, die nach der Aufhebung der Goldbindung nicht mehr für die Reservenbildung benötigt werden. Hier spielte insbesondere auch das im Frühjahr 1997 vom Bundesrat vorgestellte Projekt einer Solidaritätsstiftung hinein, die ja aus einem Teil dieser nicht mehr benötigten Mittel gespiesen werden soll. Klar gegen diese Stiftung richtete sich ein Antrag Baumann (svp, TG), der verlangte, dass diese Gelder vollumfänglich von der Nationalbank in den AHV–Fonds zu überweisen seien. Die SP unterstützte einen Antrag Jans (sp, ZG), der auf Verfassungsstufe festhalten wollte, dass die Erträge dieser Mittel hauptsächlich für die Sozialversicherungen zu verwenden seien; die Zuweisung eines Teils davon an die Solidaritätsstiftung wäre aber nicht ausgeschlossen. Etwas weniger weit ging ein Antrag Rychen (svp, BE), der lediglich festhalten wollte, dass ein Teil der Erträge für die Fort– und Weiterbildung zu verwenden sei, sonst aber dem Gesetzgeber freie Hand lassen wollte. Durchgesetzt hat sich letztlich der von der FDP und der CVP unterstützte Antrag der Kommissionsmehrheit, der den Entscheid über die Frage der Verteilung der Erträge bzw. der Ausgliederung der nicht mehr benötigten Reserven offenliess und ihn der Gesetzgebung zuwies. In der Gesamtabstimmung wurde der neue Währungsartikel mit 95:57 angenommen; die Opposition kam von der SP und der GP, welche damit noch einmal gegen die Zielsetzung der Geld– und Währungspolitik protestierten.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Das Parlament stimmte der Fortführung der Beteiligung der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu. Im Nationalrat passierte die Vorlage allerdings nicht unangefochten. Vor allem die Ratslinke benutzte die Gelegenheit um grundsätzliche Kritik an der Politik des IWF zu üben, der wenig transparent entscheide und bei seinen Vorgaben für die Kreditgewährung an Länder in währungspolitischen Krisenlagen die sozialen Auswirkungen zuwenig berücksichtige. Die Aussenpolitische Kommission ihrerseits warf dem Bundesrat vor, dass er dem Parlament im Bereich der globalen Währungs– und Finanzorganisationen stets nur einzelne Teilstücke und nie eine Gesamtschau vorlege. Die vom Bundesrat beantragte Kompetenz, die Beteiligung an den AKV in Zukunft in eigener Regie vornehmen zu können, lehnte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission ab. Die kleine Kammer schloss sich diesem Entscheid an. Wie im Vorjahr der Nationalrat hiess nun auch der Ständerat den Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des IWF gut.

Accords généraux d'emprunt

Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Verlängerung des 1995 auslaufenden Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen aus dem Jahre 1975 zu.

Collaboration de la Suisse à des mesures monétaires internationales (Bretton Woods)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung des 1995 auslaufenden Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen aus dem Jahre 1975. Dieser erlaubt dem Bundesrat die Teilnahme an Stützungsaktionen zur Vermeidung von Währungsturbulenzen. Konkret geschah dies bisher vor allem durch eine Ermächtigung der Nationalbank, sich mit Garantieerklärungen an den Überbrückungskrediten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zu beteiligen. Im Rahmen der vom Bund mitfinanzierten Unterstützungsmassnahmen für die Länder Ost- und Mitteleuropas haben zudem in den letzten Jahren auch die von der OECD gewährten Kredite an Bedeutung gewonnen. Der Nationalrat stimmte dem Antrag in der Wintersession bei einer Gegenstimme (Neuenschwander, svp, ZH) zu.

Collaboration de la Suisse à des mesures monétaires internationales (Bretton Woods)

Der Bundesrat legte am 5. Juni seine Botschaft zur Neuordnung der Bundesfinanzen und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vor. Mit den Reformvorschlägen im Bereich der Stempelsteuer will die Regierung die Steuerbelastungen in der Schweiz an die Verhältnisse auf ausländischen Finanzmärkten angleichen und damit erklärtermassen einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes leisten. Derartige Erleichterungen waren nicht nur von den Banken, sondern auch vom Parlament mit Nachdruck gefordert worden. Die Revision sieht vor, die Umsatzabgaben auf den Handelsbeständen der Effektenhändler, auf der Emission von sogenannten Euro-Bonds (Obligationen ausländischer Schuldner in fremder Währung) und auf dem Handel mit inländischen Geldmarktpapieren von maximal zwölf Monaten Laufzeit vollständig aufzuheben. Beim sogenannten Ausland/Ausland-Geschäft, d.h. bei der Vermittlung eines Geschäfts zwischen Ausländern durch einen schweizerischen Effektenhändler beschränkt sich die Steuerbefreiung auf den Obligationenhandel.

Andererseits war der Bundesrat nach wie vor nicht bereit, auf eine vollständige Kompensation der zugestandenen Einnahmenausfälle zu verzichten. Neu mit einer Emissionsabgabe belasten möchte er deshalb die inländischen Obligationen und Geldmarktpapiere. Festgehalten hat der Bundesrat trotz der heftigen Kritik,durch Banken und Versicherungen im Vernehmlassungsverfahren auch an der Wiedereinführung der 1973 abgeschafften Stempelabgabe auf Lebensversicherungen und an der Besteuerung der treuhänderischen Darlehen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Um der Schweiz weiterhin die Beteiligung an internationalen Massnahmen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen der Stabilität des Währungssystems zu gestatten, beschloss der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates die Verlängerung des entsprechenden Bundesbeschlusses aus dem Jahre 1975 für eine weitere Zehnjahresperiode. Da derartige Aktionen in neuerer Zeit allerdings vermehrt über die Allgemeinen Kreditvereinbarungen finanziert werden, konnte gleichzeitig der maximale Verpflichtungsrahmen um die Hälfte auf CHF 1 Mia. reduziert werden.

Beteiligung an internationalen Massnahmen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen der Stabilität des Währungssystems.

Die eidgenössischen Räte haben im Berichtsjahr den Beitritt der Schweiz zu den «Allgemeinen Kreditvereinbarungen» und damit zum sogenannten Zehnerklub beschlossen. Der Zehnerklub umfasst wichtige Industrieländer und fungiert als Kreditgeber des Internationalen Währungsfonds (IWF). Wir werden in einem anderen Zusammenhang auf den schweizerischen Beitritt eingehen. Hier sei immerhin erwähnt, dass das Parlament die Nationalbank als teilnehmende Institution unseres Landes bezeichnet hat, welche sich allerdings in wichtigen Fragen mit dem EFD absprechen muss. Die im Zehnerklub zu fällenden Entscheide könnten unter Umständen für die schweizerische Geld- und Währungspolitik von erheblicher Bedeutung sein oder gar den rein währungspolitischen Rahmen sprengen. In sozialdemokratischen Kreisen befürchtete man deshalb, der Beitritt zu den Kreditvereinbarungen bringe eine Verlagerung aussenpolitischer Macht auf die Nationalbank mit sich.

Beitritt der Schweiz zu den Allgemeinen Kreditvereinbarungen.

Der 1980 mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossene Währungsvertrag fand die Zustimmung des Parlaments. Dabei kritisierte die SP, dass von Liechtenstein nicht eine weitergehende Revision seines Gesellschaftsrechtes verlangt worden war, die verhindert hätte, dass Fluchtgelder zwecks Umgehung schweizerischer Gesetze über Gesellschaften des Fürstentums transferiert werden. Gemäss dem am 25. November 1981 in Kraft getretenen Vertrag behält Liechtenstein zwar seine Währungshoheit bei, erklärt aber die jeweils in der Schweiz geltenden währungs-, kredit- und geldpolitischen Bestimmungen auch in seinem Territorium für gültig und räumt der Schweizerischen Nationalbank die Vollzugsgewalt ein.

Der 1980 mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossene Währungsvertrag fand die Zustimmung des Parlaments

In Anbetracht der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und im Einklang mit der zur Zeit dominierenden nationalökonomischen Lehrmeinung beschränkte sich die Konjunkturpolitik der staatlichen Instanzen weitgehend auf die Steuerung der Geldmenge durch die Nationalbank. Das neue, im Berichtsjahr von National- und Ständerat gutgeheissene Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung und -erhebung soll in Zukunft eine regelmässige, genaue und koordinierte Erfassung des Wirtschaftsgeschehens ermöglichen. Zudem ermächtigt es den Bundesrat, spezielle Untersuchungen durchführen zu lassen. Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, durch die Verbesserung der Informationen über Konjunkturschwankungen die Voraussetzungen für den zeit- und sachgerechten Einsatz der konjunkturpolitischen Instrumente zu schaffen.

Erstellen von Wirtschaftsprognosen, Erforschung von Konjunkturprognosen