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Die Ankündigung der SNB, auf Giroguthaben ab einer gewissen Freigrenze einen Zins von -0,75% zu erheben, blieb von der nationalen Politik nicht unkommentiert. Knapp zwei Monate, nachdem die SNB ihre neue Zinspolitik bekanntgegeben hatte, reagierte die CVP-EVP-Fraktion mit der Einreichung der Motion „Keine Negativzinsen auf Volksvermögen“. Diese enthielt die Forderung an den Bundesrat, zusammen mit der SNB dafür zu sorgen, dass „Volksvermögen“ – Pensionskassengelder sowie Guthaben der Sozialversicherungen – nicht negativ verzinst werden und stattdessen bis auf Widerruf bei der SNB zum Nulltarif deponiert werden können. Gemäss einreichender Fraktion sei dies notwendig, weil die institutionellen Anleger in einer Phase mit Negativzins in risikoreiche Anlageformen getrieben würden, um die Strafzinsen zu umgehen. Zudem stehe der Staat, der seinen Bürgern das Sparen in Form der obligatorischen zweiten Säule gewissermassen aufzwinge, in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die realen Werte der Sparguthaben erhalten werden könnten. Ebendies sei jedoch in einem Umfeld mit Negativzinsen gefährdet. In seiner Stellungnahme äusserte der Bundesrat diverse Bedenken am Inhalt des Vorstosses. Erstens seien die eingeführten Negativzinsen ein probates Mittel, um einer weiteren Stärkung des Schweizer Frankens entgegenwirken zu können. Eine Ausnahmeregelung, wie sie die Initiative forderte, gefährde hingegen die Wirksamkeit dieses geldpolitischen Instruments. Zudem rief der Bundesrat in Erinnerung, dass die Teuerungsrate im negativen Bereich lag. Dies war deshalb von Bedeutung, weil dadurch die realen Sparguthaben trotz Negativzins erhalten werden konnten. Schliesslich erachtete die Regierung einen gesetzlichen Eingriff auch aus verfassungsrechtlicher Sicht als problematisch, weil er die geldpolitische Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit der Nationalbank gefährden würde. Die Motion wurde bis zum Jahresende noch nicht in den Räten behandelt.

Keine Negativzinsen auf Volksvermögen

Das geldpolitische Jahr 2015 begann mit einem regelrechten Paukenschlag. Am 15. Januar gab der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, die sofortige Aufhebung des seit 2011 bestehenden Euro-Mindestkurses von CHF 1.20 bekannt. Begründet wurde dieser Schritt vor allem mit der divergierenden wirtschaftlichen und geldpolitischen Entwicklung in den beiden grossen Währungsräumen, der EU und den USA. Während sich in den Vereinigten Staaten eine allmähliche Erholung und eine Straffung der Geldpolitik abzeichnete, wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) eine weitere Lockerung ihrer Geldpolitik durch ein Ankaufsprogramm von Staatsanleihen erwartet. Diese Massnahme der EZB hätte den Euro gegenüber dem Franken weiter abgeschwächt und die SNB gezwungen, zusätzlich erhebliche Interventionen am Devisenmarkt zu tätigen. Einige Experten interpretierten den Entscheid der SNB-Spitze deshalb auch dahingehend, dass die SNB nicht mehr bereit gewesen sei, eine neuerliche Ausweitung der Bilanz und damit grössere Risiken in Kauf zu nehmen. Parallel zur Aufhebung des Euro-Mindestkurses gab die Nationalbank bekannt, die im Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen auf den Giroguthaben der Banken per 22. Januar um 0,5% auf -0,75% zu senken. Sie wollte damit Anlagen in Schweizer Franken unattraktiver gestalten, um eine übermässige Aufwertung des Frankens zu verhindern. Zudem behielt sich die SNB ausdrücklich die Möglichkeit vor, weiterhin am Devisenmarkt einzugreifen, sollte dies aus ihrer Sicht notwendig sein.
Die Reaktionen auf den Entscheid der SNB fielen heftig aus, sowohl von Seiten der Finanzmärke als auch von Seiten der Politik. Während die Linke die Nationalbank vornehmlich kritisierte, zeigten die Bürgerlichen mehr Verständnis für die SNB und zollten ihr teilweise, zum Beispiel in der Person von Nationalrat Matter (svp, ZH), gar Respekt für ihren "mutigen Entscheid". Auch der Bundesrat zeigte sich überrascht von der Entscheidung der SNB. Wirtschaftsminister Schneider-Ammann anerkannte die zusätzlichen Schwierigkeiten, die den Unternehmen durch den Wegfall der Kursuntergrenze erwachsen würden, warnte aber gleichzeitig davor, in Alarmismus zu verfallen. Umso wichtiger sei es nun, den Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen in anderen Bereichen (Beziehung zu Europa, Steuern, flexibler Arbeitsmarkt) Unterstützung und Planungssicherheit zu bieten.
Mit seinem Appell stiess der Bundesrat bei den Parteien jedoch auf taube Ohren. Sowohl das linke wie auch das rechte Lager wartete mit eigenen Rezepten auf, wie der Situation nach Aufhebung des Euromindestkurses zu begegnen sei. Nationalrätin Rytz (gp, BE) äusserste sich dahingehend, dass ein Eingriff des Staates in Form von vermehrten Investitionen in die Infrastruktur, von der konsequenten Umsetzung der Energiewende und von neuen Regeln im Finanzmarktbereich angezeigt sei; ihre Ratskollegin Leutenegger Oberholzer verlangte, mit einer dringlichen Revision des Kartellrechts einem übermässigen Einkaufstourismus entgegenzuwirken und einen Staatsfonds zu äufnen. Die bürgerliche Seite vermochte diesen Vorschlägen nichts abzugewinnen. Sie negierte die Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs deutlich und verwies, ähnlich wie der Bundesrat, auf die Wichtigkeit von wirtschaftlich guten Rahmenbedingungen, gewährleistet durch Ausbau des Freihandels, durch Bewahrung der bilateralen Beziehungen zur EU und durch steuerliche Entlastungen. Der Versuch, aus den Folgen der Aufgabe der Kursuntergrenze durch die SNB Profit zu schlagen und die Politik im eigenen Sinne zu beeinflussen, manifestierte sich auch in der grossen Anzahl im Laufe des Jahres eingereichter parlamentarischer Vorstösse, die die Problematik der Frankenstärke in der einen oder anderen Weise aufgriffen.

Aufhebung des seit 2011 bestehenden Euro-Mindestkurses
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Das herrschende Tiefzinsumfeld und die Einführung von Negativzinsen durch die Nationalbank wirkte sich im Jahr 2014 auch auf die dritte Säule der Altersvorsorge aus und sorgte für einen Renditeabfall. Als Reaktion senkten per Anfang 2015 verschiedene grosse Banken ihre Zinsen auf 3a-Vorsorgekonten von bereits tiefen Niveaus aus noch weiter, auf teils deutlich unter ein Prozent. Lebensversicherungen, welche bis zum Ende der Laufzeit einen festen Zinssatz anbieten, konnten unter diesen Umständen neue Kundinnen und Kunden gewinnen.

Renditeabfall in der 3. Säule

Die schweizerische Geldpolitik war 2014 massgeblich durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro geprägt. Dieser wertete sich im Jahresverlauf stetig ab, was die Schweizerische Nationalbank (SNB) ab September 2014 dazu veranlasste, ihre Kommunikation leicht anzupassen. Neu wurde nicht nur bekräftigt, den Mindestkurs mit „unbeschränkten“ Devisenkäufen verteidigen zu wollen, sondern auch „unverzüglich“ weitere Massnahmen zu ergreifen, sollte dies nötig sein. Am 18.12.14 (eine Woche nach der geldpolitischen Lagebeurteilung vom Dezember) entschied sich die Nationalbankspitze zur Einführung von Negativzinsen auf den Girokonten, die Geschäftsbanken und andere Finanzmarktintermediäre bei der SNB hielten. Der entsprechende Zinssatz wurde auf -0.25% festgelegt und sollte ab dem 22.1.15 erhoben werden. Hohe Freibeträge (das 20-fache der Mindestreserven bei mindestreservepflichtigen Banken oder CHF 10 Mio. andernfalls) führten dazu, dass nur vereinzelt Finanzinstitute mit tatsächlichen Belastungen zu rechnen hatten (darunter die ZKB, nicht aber die UBS, die CS und die Raiffeisen). In den Medien wurde die Vermutung geäussert, dass der Entscheid hauptsächlich auf die Währungsturbulenzen in Russland wenige Tage zuvor zurückzuführen war. Der Präsident des Direktoriums bestätigte, dass im Vorfeld der Entscheidung Währungsinterventionen nötig geworden waren, um den Mindestkurs zu verteidigen.
Ökonomen beurteilten die Massnahme an sich als wenig überraschend, den Zeitpunkt jedoch schon. Die NZZ fragte in ihrer Ausgabe vom 20.12.14 rhetorisch „Und was kommt nach den Negativzinsen?“ und nahm damit eine weit verbreitete Befürchtung auf, dass die SNB ihr Pulver im Angesicht der absehbaren geldpolitischen Lockerung im Euroraum (erwartet per 22.1.15) zu früh verschossen habe. Andere Kommentatoren äusserten Bedenken, wonach der Entscheid zur Einführung von Negativzinsen von den Märkten dahingehend interpretiert werden könnte, dass die SNB entgegen ihrer Kommunikation nicht bereit sei, „unbeschränkt“ Devisen zu kaufen. Die Reaktionen der politischen Parteien waren mehrheitlich positiv. Der Mindestkurs sei nach wie vor zentral für die Exportwirtschaft, weshalb die ergriffene Massnahme zur Verteidigung der Wechselkursuntergrenze zu begrüssen sei. Einzig die SVP äusserte sich skeptisch. Die SNB habe sich mit der Anbindung an den Euro in eine „unglückliche“ Situation gebracht, so Thomas Aeschi (svp, ZG).

Schweizer Geldpolitik 2014

Die europäische Gemeinschaftswährung verlor im Jahresverlauf gegenüber dem Franken erneut an Wert. Im August 2014 wurde ein Euro erstmals seit 2012 wieder für weniger als CHF 1.2050 gehandelt. Der Aufwärtstrend des Schweizer Frankens gegenüber der Gemeinschaftswährung wurde im weiteren Jahresverlauf bestätigt. Im Vorfeld der Abstimmungen zur Gold-Initiative am 30.11.2014 näherte sich der Eurokurs gar einem Wert um 1.2015 an, der die SNB 2012 zu Währungsinterventionen gezwungen hatte. Der Entscheid zur Einführung von Negativzinsen auf Girokonten der SNB am 18.12.2014 schwächte den Schweizer Franken ebenfalls nicht signifikant ab. Zum Jahresende betrug der Eurokurs CHF 1.2025 (Jahresbeginn: CHF 1.2264). Im Gegensatz zum Euro legte der US-Dollar gegenüber dem Schweizer Franken 2014 deutlich an Wert zu. Wiederholt gute US-Wirtschaftsdaten liessen eine baldige Zinswende der Federal Reserve Bank (FED) erahnen, so dass der Greenback am Jahresende nur noch knapp unter Parität (bei CHF 0.9894; Jahresbeginn: CHF 0.8908) gehandelt wurde.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat 2014 mit einer Standesinitiative aus dem Kanton Wallis. Diese forderte die Schaffung einer Versicherung gegen Währungsschwankungen und war vom Ständerat bereits im Vorjahr abgelehnt worden. Gegner des Vorstosses vertraten die Auffassung, dass Währungsrisiken schon heute (beispielsweise über den Kauf von Devisen-Futures) abgesichert werden könnten. Es sei deshalb nicht angezeigt, private Akteure, allen voran Banken, mit einer staatlichen Versicherung aus dem Markt zu drängen. Ebenfalls sei die Subventionierung der Exportbranche kaum mit den Regelungen der WTO vereinbar. Die Befürworter – SP und Grüne – erachteten die privat angebotenen Absicherungsinstrumente als zu teuer. Die aus der Währungsversicherung entstehenden Kosten seien in Relation zu möglichen Arbeitsplatzverlusten zu sehen und deshalb vertretbar. Das Plenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen: Mit 111 zu 44 Stimmen bei 2 Enthaltungen scheiterte das Begehren deutlich.

Versicherung gegen Währungsschwankungen (Kt.Iv. 11.319)

In der Frühlingssession befasste sich der Nationalrat nach 2013 (Postulat Schwaab) erneut mit der Online-Währung Bitcoin. Das Postulat Weibel (glp, ZH) wollte vom Bundesrat wissen, welche Chancen die Online-Währung für den Finanzplatz darstelle und was dagegen spreche, Bitcoins wie Fremdwährungen zu behandeln. Zudem solle der Bericht aufzeigen, ob und welche regulatorischen Anpassungen im Zusammenhang mit der Online-Währung nötig seien. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Das Begehren wurde einstimmig überwiesen.

Online-Währung Bitcoin (Po. 13.4070)
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Am 18.03.14 befasste sich der Ständerat ein zweites Mal mit der Motion Hutter (fdp, ZH). Diese hatte die Kleine Kammer – nach Annahme durch den Nationalrat 2011 – am 23.09.13 an ihre WAK zurückgewiesen. Die Motion Hutter wollte den Bundesrat zum Abschluss eines Währungsabkommens mit China verpflichten, damit Schweizer Unternehmen ihre Exporte nach China nicht über den US-Dollar abwickeln mussten. Die WAK-SR beantragte die Ablehnung der Motion Hutter sowie die Annahme einer etwas allgemeiner formulierten Kommissionsmotion (siehe unten). Die Motion Hutter verursache „institutionelle Probleme“, argumentierte Bundesrätin Widmer-Schlumpf, weil der Bundesrat nicht befugt sei, die Schweizerische Nationalbank zum Abschluss eines Währungsabkommens zu verpflichten. Zudem sei es bereits heute möglich, Geschäfte mit China in einer anderen Währung als dem US-Dollar abzuwickeln. Der Rat folgte dem Bundesrat und der Kommission und lehnte die Motion Hutter ohne Gegenantrag ab.

Währungsabkommen mit China (Mo. 11.3701)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Im Zusammenhang mit der am gleichen Tag abgelehnten Motion Hutter (siehe oben) entschied der Ständerat am 18.3.14, eine Motion der WAK-SR anzunehmen. Diese verlangte vom Bundesrat die Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China. Implizit ging es dabei um die Frage eines Renminbi-Hubs in der Schweiz. Dazu war unter anderem ein Swap-Abkommen zwischen der SNB und der People‘s Bank of China (PBoC) nötig, welches im Juli 2014 von der SNB abgeschlossen werden konnte. Das Swap-Abkommen war notwendig, um bei Bedarf Renminbi-Liquidität in der Schweiz bereitstellen zu können. Eine weitere Voraussetzung für einen Schweizer Renminbi-Hub war eine hiesige Niederlassung einer chinesischen Geschäftsbank. Von einem schweizerischen Renminbi-Hub erhofften sich die Mitglieder der WAK-SR und der Bundesrat eine günstigere Abwicklung von Finanztransaktionen mit chinesischer Währung. Der Nationalrat nahm die Motion WAK-SR am 4.6.14 ohne Gegenantrag an. Die Finanzministerin versprach, die Räte regelmässig über den Stand des Finanzdialogs zu informieren.

Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (Mo. 14.3003)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Der Aussenwert des Schweizer Frankens war im Berichtsjahr weniger abhängig von der 2011 eingeführten Kursuntergrenze gegenüber dem Euro als noch im Vorjahr. Der Wert der europäischen Gemeinschaftswährung war zum Jahresanfang zwar noch relativ tief (CHF 1.2072), stieg bis Mitte Januar jedoch auf über CHF 1.24 und erreichte im Mai seinen Höchstwert bei CHF 1.2543. Auch im weiteren Jahresverlauf bewegte sich der Kurs immer deutlich über dem Mindestkurs von CHF 1.20. Er betrug am Jahresende CHF 1.2264. Die Kursentwicklung des US-Dollars war gegenüber der Entwicklung des Eurokurses bedeutend volatiler. Zwischen Januar (Eröffnung: CHF 0.9153) und Mai erstarkte der Greenback signifikant bis CHF 0.9708 worauf er jedoch erneut zur Schwäche neigte (Tiefststand Mitte Dezember bei CHF 0.8872) und bei CHF 0.8908 schloss.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die Entwicklung des Dreimonats-Libor (CHF) war im Berichtsjahr wenig spektakulär. Er belief sich im Januar 2013 auf rund 0,01%, erhöhte sich im Jahresverlauf leicht und schloss per Ende Dezember 2013 bei weiterhin sehr tiefen rund 0,02%. Demgegenüber erwies sich der Verlauf der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen als etwas aufschlussreicher. Zum Jahresanfang betrug sie 0,60% und schwankte während der Frühjahrsmonate zwischen dem Eröffnungswert und rund 0,80%. Als Ende Mai der Chairman der Federal Reserve Bank (FED) andeutete, die Anleihekäufe der US-Notenbank zu reduzieren (Tapering), erhöhten sich weltweit viele Zinssätze; so auch die Rendite der Bundesobligationen, die in nur einem Monat um über 40 Basispunkte auf 1,12% stieg. Darauf pendelte sie bis zum Jahresende zwischen rund 1% und 1,2% ein (Höchstwert bei 1,26% im September 2013) und schloss bei 1,25%.

Zinsen

Auch 2013 war die Schweizer Geldpolitik massgeblich geprägt durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verwies während des ganzen Jahres auf die Notwendigkeit des Mindestkurses, um eine Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen zu vermeiden. Wie die Entwicklungen der Geldmengen während des Berichtsjahres zeigte (+3.1% M2, + 3.4% M3), konnte die Kursuntergrenze das ganze Jahr ohne grössere Interventionen aufrechterhalten werden. Die Entspannung an den internationalen Finanzmärkten und die langsame Erholung der Weltwirtschaft liessen die Nachfrage nach dem sicheren Schweizer Franken etwas zurückgehen, wodurch dieser im Berichtsjahr unter weniger Aufwertungsdruck stand als noch in den Vorjahren. Nach wie vor schien der starke Schweizer Franken jedoch eine deflationäre Wirkung zu entfalten. Die Jahresteuerung betrug 2013 -0.2% und war nach 2012 erneut negativ. Die auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0.00% bedingte Inflationsprognose vom Dezember 2013 liess keine Inflationsgefahr erkennen. Sie ging für das dritte Quartal 2016 von einer moderaten Jahresteuerung von 1.3% aus.

Schweizer Geldpolitik 2013

Der Berichte zum im Jahre 2011 überwiesenen Postulat Favre (fdp, NE; Folgen und Begleiterscheinungen des starken Frankens im Grenzgebiet) wurde im November 2013 vom Bundesrat verabschiedet.

Arbeitsplatz- und Lohnsituation im Grenzgebiet im Zusammenhang mit dem starken Franken
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Währungsgeschäfte waren auch 2013 ein Thema im Parlament. Eine Standesinitiative aus dem Wallis forderte die Bundesversammlung dazu auf, sich mit einer Versicherung gegen Währungsschwankungen zu befassen. Die Ziele der Versicherung sollten sich mit den Zielen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung decken (Subsidiarität, Eigenwirtschaftlichkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit und aussenpolitische Verträglichkeit). Durch die Einführung einer Währungsversicherung erhofften sich die Befürworter die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Gegner des Vorstosses argumentierten, dass die Notwendigkeit einer solchen Versicherung seit den Interventionen der Nationalbank auf dem Währungsmarkt nicht mehr gegeben sei. Zudem sei das Handelsaufkommen (rund CHF 200 Mia. Exporte und rund CHF 180 Mia. Importe pro Jahr) und die damit verbundenen, möglichen Zahlungen zu gross, um mit dem Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit kompatibel zu sein. Befürworter Luc Recordon (gp, VD) verwies darauf, dass die Einführung einer Währungskursuntergrenze durch die SNB nicht bei jeder künftigen Aufwertung des Schweizer Frankens zu erwarten sei, weshalb eine schweizerische Währungsversicherung für diesen Fall Sicherheit bieten könnte. Seine Argumentation überzeugte das ständerätliche Plenum jedoch nicht. Das Begehren wurde mit 21 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich abgelehnt.

Versicherung gegen Währungsschwankungen (Kt.Iv. 11.319)

Als Zweitrat befasste sich 2013 der Ständerat mit einer bereits 2011 vom Nationalrat angenommenen Motion Hutter (fdp, ZH). Diese forderte den Bundesrat dazu auf, mit China ein Währungsabkommen abzuschliessen, um die Schweizer Exporteure weniger abhängig vom US-Dollar zu machen. Verschiedene Redner in der Kleinen Kammer sprachen sich gegenüber dem Wortlaut und Inhalt der Motion kritisch aus, wollte diese im Angesicht des zeitgleich abgeschlossenen Freihandelsabkommen mit China aber nicht ablehnen. Es wurde moniert, dass die Motion nicht umzusetzen sei, weil sie inhaltlich den Kompetenzbereich der SNB tangiere und diese weder vom Parlament noch vom Bundesrat zum Abschluss eines Währungsabkommensverpflichtet werden könne. Zudem sei die chinesische Währung sowieso eng an den US-Dollar gebunden, weshalb sie mit diesem tendenziell zur Schwäche neige. Ein Währungsabkommen mit China sei deshalb nicht geeignet, das von der Motion bezeichnete Ziel der geringeren Abhängigkeit von der „abstürzenden“ Währung US-Dollar zu erreichen, argumentierte Hannes Germann (svp, SH). Der Rat beschloss ohne Gegenantrag, die Motion an die Kommission zurückzuweisen. Diese erhielt den Auftrag, die Motion „zeit- und sachgerecht“ umzuformulieren.

Währungsabkommen mit China (Mo. 11.3701)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Die Entwicklung des Schweizer Frankens war im Berichtsjahr geprägt durch die im September 2011 bei CHF 1.20 eingeführte Kursuntergrenze gegenüber dem Euro. Der Euro eröffnete zu Jahresbeginn zwar klar über der Untergrenze (CHF 1.2158), schwächte sich im Jahresverlauf jedoch (erneut) deutlich ab. Spätestens ab dem Frühjahr 2012 war die Nationalbank zu hohen Währungskäufen gezwungen, um die Kursuntergrenze zu verteidigen, was ihre Bilanz markant verlängerte. Am Jahresende betrug der Wechselkurs CHF 1.2072. Der US-Dollar-Kurs war über weite Strecken des Berichtsjahres abhängig vom Euro-Dollar-Kurs. So eröffnete der US-Dollar bei CHF 0.9403, erstarkte danach bis etwas über 0.99 (Ende Juli) um sich im Zuge der allgemeinen Erstarkung des Euros im Herbst erneut deutlich abzuschwächen. Der US-Dollar schloss am Jahresende bei CHF 0.9153.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro war 2012 nur vereinzelt Thema politischer Diskurse. Der Präsident des Gewerbeverbands und der CEO der UBS stellten die Wechselkurspolitik zwar öffentlich in Frage, ernteten dafür jedoch Kritik von allen grossen Parteien. Selbst die SVP, die einem Wechselkursziel lange skeptisch gegenüber gestanden war, stellte sich explizit hinter die Nationalbank.

Kursuntergrenze

Der Dreimonats-Libor (CHF) erholte sich nach seinem Tief vom August 2011 (0,01%) zwischen Januar (0,05%) und April (0,11%) weiter. Bis zum Jahresende reduzierte er sich im Zusammenhang mit der Verteidigung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro jedoch wieder deutlich auf rund 0,01%. Die Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen korrelierte im Jahresverlauf erwartungsgemäs stark und positiv mit dem Dreimonats-Libor (CHF). Sie betrug am Jahresanfang 0,74% und am Jahresende 0,56%, mit einem Höchstwert im Frühjahr bei 0,96%.

Zinsen

Die Veränderung der Geldmenge war gekennzeichnet durch die Aufrechterhaltung des Mindestkurses gegenüber dem Euro. Vor allem während der Sommermonate intervenierte die Schweizerische Nationalbank stark auf den Devisenmärkten, was die Geldmengenaggregate erhöhte. Im Vergleich zum Jahresbeginn hielten die Geschäftsbanken zum Jahresende CHF 113 Mia. mehr Sichtguthaben bei der Nationalbank. Die weiter gefassten Geldmengen M2 und M3 stiegen im Jahresverlauf um hohe 9.8% und 8%.

Veränderung der Geldmenge

Die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) war 2012 geprägt durch die im September 2011 eingeführte Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro. Die SNB erklärte nach jeder geldpolitischen Lagebeurteilung, dass am Mindestkurs von CHF 1.20 pro Euro unverändert festgehalten würde. Die Kursuntergrenze war während des ganzen Jahres auf allen relevanten Märkten aufrechterhalten worden, zeitweise allerdings nur aufgrund massiver Währungsinterventionen durch die SNB, deren Devisenbestände deshalb im Jahresverlauf stark anstiegen (siehe unten: Nationalbank). Das Zielband des Dreimonats-Libor (CHF) wurde entsprechend auf dem im August 2011 beschlossenen Niveau von 0.00 – 0.25% belassen. Die tiefen Zinsen hatten aufgrund der nach wie vor schwachen Konjunktur und der deflationär wirkenden Frankenstärke keine Auswirkung auf die bedingte Inflationsprognose, die im Dezember 2012 bei einem Dreimonats-Libor (CHF) von 0.00% von einer tiefen Inflationsrate von 0.9% im dritten Quartal 2015 ausging. Die tiefen Zinsen schürten allerdings die Befürchtung, dass sich am schweizerischen Immobilienmarkt Preisblasen bilden könnten. Diesbezüglich erhielt die Nationalbank 2012 das Antragsrecht auf Auslösung eines antizyklischen Kapitalpuffers für die am inländischen Kredit- und Hypothekenmarkt tätigen Banken. Das neue Instrument wurde bis zum Jahresende jedoch nicht aktiviert.

Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank

Einzelne Exponenten der SVP forderten im Frühjahr 2012 die Gründung eines Staatsfonds, der die von der SNB angehäuften Devisenbestände „strategisch“ verwalten sollte. Damit sollten die Währungsrisiken für die Nationalbank verkleinert werden. Einige Politiker äusserten sich gegenüber dem Vorschlag grundsätzlich positiv, erachteten die Umsetzung jedoch als schwierig. So sahen viele in der Beschneidung der Unabhängigkeit der Nationalbank ein Problem. Andere wiesen darauf hin, dass ein Staatsfonds die Währungsrisiken für die Schweiz nicht verkleinern könne. Der Bundesrat und die SNB bezogen eine dezidiert ablehnende Haltung.

Staatsfonds

Der starke Schweizer Franken war auch 2012 Motiv für parlamentarische Vorstösse. Ein Postulat Leutenegger Oberholzer interessierte sich für zusätzliche politische Instrumentarien, die – neben den Interventionen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf dem Währungsmarkt – der Frankenstärke entgegenwirken könnten. Der Vorstoss forderte die Landesregierung auf, die rechtlichen Grundlagen von Negativzinsen auf ausländischen Frankenguthaben, Spekulationsverbote für Banken und Kapitalverkehrskontrollen abzuklären. Der Bundesrat begrüsste das Postulat. Er hatte schon zuvor eine Task-Force bestehend aus Vertretern von EFD, EVD und SNB mit der Prüfung der genannten Interventionsmöglichkeiten beauftragt und kündigte an, entsprechenden Folgerungen der Expertengruppe dem Parlament vorzulegen. Das Postulat wurde diskussionslos überwiesen.

Negativzinsen auf ausländischen Frankenguthaben, Spekulationsverbote für Banken und Kapitalverkehrskontrollen

Der Aussenwert des Schweizer Frankens stand im Berichtsjahr unter grosser Beobachtung. Seine starke nominale Aufwertung, vor allem gegenüber den Währungen Euro und US-Dollar, wurde erst durch das historische Einschreiten der SNB korrigiert. Zu Jahresbeginn betrug der Eurokurs 1.2455. Danach schwächte sich der Schweizer Franken vorerst etwas ab, um bis Ende Mai im Bereich zwischen 1.31 und 1.24 zu schwanken. Darauf folgte eine Phase massiver Aufwertung mit erstmaliger Unterschreitung der Grenze von 1.20 im Juni. Seinen Höchststand erreichte der Schweizer Franken am 9.8.11 mit einem Kurs von 1.0070. Nach der Mitteilung der Schweizerischen Nationalbank, dass sie künftig keinen Eurokurs unter 1.20 tolerieren werde (6.9.11), schwächte sich der Kurs sofort ab und verhielt sich bis Jahresende im Bereich von 1.20 bis 1.24 stabil. Der Jahresschlusskurs betrug 1.2158. Der US-Dollar-Kurs unterlag ähnlichen Schwankungen wie der Kurs des Euro. Er eröffnete am Jahresanfang bei 0.9362, erstarkte danach etwas (bis rund 0.97 Mitte Februar) um sich danach massiv abzuwerten. Am günstigsten war der US-Dollar ebenfalls am 9.8.11 bei 0.7070. Nach der Mitteilung der Nationalbank bezüglich Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro erstarkte auch der US-Dollar und schloss Ende Jahr bei 0.9403.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Ob und wie stark die SNB an den Währungsmärkten intervenieren musste, um den Mindestkurs gegenüber dem Euro durchzusetzen, war bei Jahresende noch immer Gegenstand von Spekulationen. Viele Wirtschaftsexperten vermuteten, dass allein die Ankündigung der Kursuntergrenze zur Kursanpassung geführt hätte und dass grosse Währungsinterventionen ausgeblieben wären.

SNB an den Währungsmärkten

Der Dreimonats-Libor (CHF) fiel im Zuge der Bekämpfung der Frankenstärke vom Jahreseröffnungskurs von 0,17% auf unter 0,01% im August. Bis zum Jahresende erhöhte er sich wieder auf 0,05%. Das generell tiefe Zinsniveau beeinflusste auch die Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen. Diese hatte zu Jahresanfang noch rund 1,67% betragen, um sich im Jahresverlauf auf 0,74% (Ende Dezember) zu reduzieren.

Zinsen