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Jahresrückblick 2024: Geld, Währung und Kredit

Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS spielte im Themenbereich «Geld, Währung und Kredit» auch im Jahr 2024 weiterhin eine wichtige Rolle (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Im April schloss der Bundesrat seine bereits im Vorjahr angekündigte Analyse der Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung mit einem Bericht zur Bankenstabilität ab. Die Landesregierung schlug darin Massnahmen vor, mit welchen sie verschiedene Lücken im TBTF-Dispositiv schliessen und die Banken-Regulation stärken möchte. Die Fusion der CS mit der UBS erreichte im Sommer einen Meilenstein, bei dem die UBS den Abschluss der Übernahme der CS auf Holding-Ebene sowie der Schweizer Einheiten bekanntgab. Die Fusion brachte verschiedene Aufsichtsbehörden auf den Plan: Die FINMA schloss ihr kartellrechtliches Kontrollverfahren im Juni mit dem umstrittenen Urteil ab, dass die neu fusionierte UBS den Wettbewerb in keinem Marktsegment zu beseitigen vermöge und damit keine Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen zur Wettbewerbssicherung notwendig seien. Zeitgleich wurden jedoch Vorwürfe laut, dass sich die Wettbewerbssituation auf dem Bankenplatz Schweiz mit der Fusion aufgrund erhöhter Margen der UBS verschlechtert habe. Diese Kritik war Thema eines ersten und zweiten Treffens der Aufsichtsbehörden zum Austausch über die Folgen der Grossbanken-Fusion, an welcher der Preisüberwacher bekanntgab, die UBS unter Beobachtung zu stellen. Im Herbst wurde auch die FINMA aktiv und erlegte der UBS auf, ihre Notfall- und Sanierungspläne für den Krisenfall zu überarbeiten und auszubauen. Ein zentraler Schritt in der Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Übernahme der CS erfolgte schliesslich im Dezember, als die erst fünfte PUK der Schweizer Geschichte ihren Untersuchungsbericht publizierte. Im Fokus des Berichts standen die Rollen der FINMA, der Nationalbank und des Finanzdepartements im Zusammenhang mit der CS-Krise.

Der Bankensektor war im Jahr 2024 auch wegen verschiedenen Neuerungen im Gespräch. Mit der im August erfolgten Markteinführung von Instant-Zahlungen, wurde eine wichtige Etappe im Hinblick auf die Zukunft des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erreicht und ein Anschluss an internationale Zahlungssysteme geschaffen. Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs stimmte der Nationalrat zudem einem Verbot von Interbankenentgelten bei Zahlungen mit Debitkarten zu.

Auch im Bereich «Schutz des Bargelds» tat sich in diesem Jahr viel: Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament in Anerkennung der Bedeutung des Bargelds für Wirtschaft und Gesellschaft einen direkten Gegenvorschlag zur «Bargeld ist Freiheit»-Initiative, in welchem er vorschlug, zwei bereits gesetzlich verankerte Artikel symbolisch auf Verfassungsebene zu heben. Das Parlament überwies in der Sommersession eine Motion, die sicherstellen soll, dass subventionierte Transportunternehmen Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Auch die Nationalbank unterstrich mit der Bekanntgabe der Entwicklung einer neuen Banknotenserie die künftig weiterhin wichtige Rolle des Bargelds als Mittel zur Zahlung und Wertaufbewahrung. Die neuen Geldscheine sollen Anfang 2030 in Umlauf gebracht werden. Zum Schutz des Bargelds vor Angriffen auf Bankautomaten überwies der Nationalrat nicht zuletzt ein Postulat, welches 2024 in diesem Themenbereich am zweitausführlichsten diskutiert wurde (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen).

Bei der Nationalbank kam es zu personellen Veränderungen, nachdem SNB-Präsident Thomas Jordan im März seinen Rücktritt per Ende September bekanntgegeben hatte. Die Ankündigung löste eine mediale Debatte zur Neubesetzung seines Postens sowie zur Governance der SNB aus. Im Sommer wurde der bisherige Vizepräsident Martin Schlegel zu seinem Nachfolger gewählt. Zu Beginn des Jahres sahen sich die SNB und die Exportwirtschaft erneut mit der Herausforderung einer rekordreifen Frankenstärke konfrontiert, als ein Euro im Januar noch knapp 93 Rappen kostete. Die Frankenstärke bewirkte, dass die SNB bereits nach dem ersten Jahresquartal erneut einen Milliardengewinn aufweisen und diesen trotz leichtem Minus im zweiten Quartal im dritten Quartal weiter ausbauen konnte. Die Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone schienen damit wieder in Griffweite. Mit dem starken Franken und einer weiterhin sinkenden Inflation ging auch eine expansive Geldpolitik der SNB einher, die zu einer ausführlicheren Medienberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr führte (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Nachdem die Nationalbank 2023 noch eine stark restriktive Geldpolitik verfolgt hatte, lockerte sie diese mit Leitzinssenkungen im März, Juni, September und im Dezember. Fachleute und Medien zeigten sich in der Folge über die Möglichkeit der Rückkehr von Negativzinsen besorgt.

2024 erhielt die Thematik der «Sustainable Finance» Aufwind. In der Ende November lancierten «Finanzplatz-Initiative» fordert ein überparteiliches Komitee die Verankerung einer ökologischen und nachhaltigen Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes in der Verfassung. Teilnehmende am Schweizer Finanzmarkt sollen dazu verpflichtet werden, in ihren Geschäftstätigkeiten mit Auslandbezug internationale Klima- und Biodiversitätsziele zu berücksichtigen. Bereits im Frühling hatte der von der SNB publizierte CO2-Fussabdruck ihrer Anlagen medial Wellen geschlagen, als die Klima-Allianz der Nationalbank vorwarf, den Fussabdruck deutlich zu unterschätzen. Thema war die Nachhaltigkeit der SNB-Anlagepolitik auch im Nationalrat: Buchstäblich viel zu reden – das Geschäft weist in diesem Themenbereich die grösste Anzahl Wortmeldungen auf (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen) – gaben die fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen zur Ergänzung des SNB-Mandats um die Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken, die allesamt abgelehnt wurden.

Im Bereich der Versicherungen nahm das Parlament im erst 2022 revidierten VAG gesetzgeberische Korrekturarbeiten vor, um Standortschäden bei der Vermittlung von Rückversicherungen zu vermeiden.

Jahresrückblick 2024: Geld, Währung und Kredit
Dossier: Jahresrückblick 2024

L'administration américaine a définitivement retiré la Suisse, et plus précisément la BNS, de la liste noire des pays manipulateurs de devises. Néanmoins, le Trésor américain continuera de surveiller les interventions de la BNS sur le marché.

Manipulation BNS-USA

Bien que la Suisse remplisse toujours les critères américains, l'administration américaine l'a enlevée de la liste noire des pays manipulateurs de devises. Cette modification, induite par la nouvelle dynamique instaurée par le président Joe Biden, correspond plus à un retour des Etats-Unis sur la scène du multilatéralisme et à une meilleure compréhension du système helvétique atypique, plutôt qu'à une modification de la politique monétaire de la Banque nationale suisse (BNS). La Suisse n'est donc plus considérée comme un pays manipulateur de devises, mais ses interventions sur les marchés des changes demeurent sous surveillance.

Manipulation BNS-USA

Les Etats-Unis ont placé la Suisse sur la liste noire des pays manipulateurs de devises. La Banque nationale Suisse (BNS) a véhément répliqué qu'aucune manipulation de devises n'est et ne sera effectuée. Cette décision du Trésor américain se base sur trois critères: l'excédent de la balance courante, l'excédent commercial avec les Etats-Unis et les interventions sur les marchés à un niveau supérieur à 2 pour cent du PIB helvétique. Alors que les deux premiers critères existaient déjà au début de l'année 2020, le troisième critère s'est matérialisé suite aux conséquences économiques et financières du Covid-19. Néanmoins, cette décision ne devrait pas entraîner des conséquences majeures pour l'économie helvétique, ni sur les relations américano-helvétiques.

Manipulation BNS-USA

La crise du Covid-19 a imposé une forte pression à la hausse sur le franc suisse. En effet, en tant que valeur refuge, le taux de change avec l'Euro a flirté avec le plancher symbolique de 1.05 CHF/EUR. Afin de soutenir l'économie helvétique, la Banque nationale suisse (BNS) est donc massivement intervenue sur le marché, en vendant entre 70 et 100 milliards de devises, notamment de l'Euro. La politique de la BNS a permis ainsi de ralentir l'appréciation du franc suisse. Puis, le déconfinement progressif de plusieurs pays, notamment européens, couplé au plan de relance de 750 milliards d'euros adopté par la zone Euro a permis de stabiliser le taux de change à 1.08, son niveau avant la crise du Covid-19.

Evolution du franc en 2020
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Alors que la baisse des tensions commerciales entre les Etats-Unis et la Chine, ainsi que la concrétisation du Brexit prédisaient une accalmie pour le franc suisse – valeur refuge en temps de crise –, les tensions géopolitiques entre les Etats-Unis et l'Iran, la crise politique en Allemagne et la crise du coronavirus ont imposé une appréciation progressive du Franc suisse par rapport à l'Euro début 2020. La barre des 1.08 franc suisse pour 1 euro a été passée en janvier 2020, puis le franc s'est rapproché de la barre des 1.06 pour 1 euro en février 2020. De nombreux experts estimaient alors que la Banque nationale suisse (BNS) ne laisserait pas passer le franc en dessous de la barre symbolique de 1.05. Bien que la marge de manœuvre de la BNS s'est restreinte au fil des années, Thomas Jordan a affirmé, pour rassurer les investisseurs, que l'institution helvétique n'hésiterait pas à intervenir sur le marché des changes – malgré la menace des Etats-Unis – et à baisser encore les taux d'intérêts si nécessaire.
En février 2020, les experts estimaient encore que la crise du Covid-19 n'aurait qu'un maigre impact sur l'économie et l'appréciation du franc. S'ils considéraient que l'appréciation progressive du franc restait la principale préoccupation économique, ils précisaient que la stabilisation de la crise politique en Allemagne permettrait au franc de remonter au-dessus de la barre des 1.10 pour 1 euro d'ici l'été 2020.
Finalement, la propagation du Covid-19 dans le monde a changé la donne dès fin février. Une forte agitation a animé les marchés financiers. Ainsi, la tendance progressive baissière du franc suisse s'est transformée en une forte volatilité qui a fait varier le franc au-delà de la barre de 1.06 franc suisse pour 1 euro. A partir de là, la crise économique et financière mondiale liée au coronavirus, et notamment le freinage des échanges internationaux, ont relégué le franc fort au second rang des priorités des entreprises helvétiques importatrices et exportatrices. En résumé, alors que le franc fort inquiétait l'économie helvétique en début d'année, il a été éclipsé par la crise économique liée au coronavirus, qui elle était sous-estimée en début d'année encore.

Evolution du franc en 2020
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

En janvier 2020, les Etats-Unis ont placé la Suisse sur la liste des pays «à surveiller» en terme de manipulation des taux de change. En effet, depuis de nombreuses années, la Suisse intervient largement sur le marché des changes afin de contenir l'appréciation du Franc face à l'Euro. Puis, en mars 2020, la crise financière, engendrée par le Covid-19, n'a fait que renforcer une situation prévalent depuis plusieurs années. Alors que le Franc se situait au-dessus de 1.08 pour 1 euro en janvier 2020, il a continué à s'apprécier durant la crise pour atteindre un nouveau seuil psychologique de 1.05 pour 1 euro. Afin de contrer l'effet d'annonce des Etats-Unis et de rassurer les marchés, le directeur de la Banque nationale suisse (BNS) Thomas Jordan est intervenu à plusieurs reprises dans la presse pour affirmer que la BNS ne manipulait pas les taux de change et que la décision des Etats-Unis n'aurait aucun impact sur la politique monétaire helvétique.

Manipulation BNS-USA

Le Conseil national et le Conseil de Etats ont adopté le classement de la motion sur les relations commerciales et monétaires avec la Chine.

Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (Mo. 14.3003)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Zwecks Erfüllung des Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das 2012 vom Nationalrat angenommen worden war und die Überprüfung des geldpolitischen Instrumentariums der SNB forderte, publizierte der Bundesrat einen Bericht, in dem er die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Kapitalverkehrskontrollen und einem Spekulationsverbot für Banken erörterte.
Gegenüber einem Spekulationsverbot nahm der Bundesrat eine dezidiert ablehnende Haltung ein. Da der Devisenhandel global organisiert ist, würde ein solches Verbot die Spekulation mit Schweizer Franken nicht unterbinden, sondern nur dazu führen, dass betroffene Banken aus der Schweiz abwandern könnten, um die Spekulationsrestriktion zu umgehen. Ein Spekulationsverbot brächte laut dem Bericht kaum einen positiven Effekt in Form einer Abwertung des Schweizer Frankens, sondern fast ausschliesslich Kosten durch den Verlust von Arbeitsplätzen mit sich.
Hinsichtlich Kapitalverkehrskontrollen hielt der Bundesrat in seinem Bericht fest, dass es die gegenwärtige Gesetzesgrundlage weder dem Bund noch der SNB erlauben würde, den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr, sei es über Steuern oder über ein Verbot, einzuschränken. Abgesehen davon verursachten laut Bericht auch Kapitalverkehrskontrollen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten, so etwa in Form eines allgemein höheren Zinsniveaus mit entsprechenden Auswirkungen auf die Konjunktur, in Form von Wettbewerbsnachteilen der Finanzindustrie im Vergleich zu ausländischen Mittbewerbern und des damiteinhergenden Risikos für eine Bankenkrise oder in Form von Verlusten der Standortattraktivität für ausländische Unternehmungen, die auf eine rasche und unkomplizierte Finanzierung angewiesen sind. Die gewonnen Erfahrungen aus den 1970er-Jahren, als die Schweiz auf das Mittel von Kapitalverkehrskontrollen zurückgegriffen hatte, um die übermässige Aufwertung des Schweizer Frankens zu bekämpfen, zeigten überdies, dass dieses Instrument relativ leicht zu umgehen und seine Wirkung deshalb beschränkt war. Der Bundesrat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass Kapitalverkehrskontrollen nur in besonders schweren Krisen als "ultima ratio" sinnvoll sein können, in der gegenwärtigen Situation das Zurückgreifen auf solche Massnahmen jedoch nicht zielführend wäre.

Währungspolitisches Instrumentarium zum Schutz des Schweizerfrankens. Bericht (Po. 11.4173)

Zeitgleich mit der Ankündigung, den Euro-Mindestkurs aufzuheben, gab die SNB auch bekannt, das Zinszielband für den 3-Monats-Libor (CHF) auf -1.25% bis -0.25% zu senken. Die Zinsentwicklung des Libor folgte dieser Vorgabe und er lag Ende Januar mit -0.854% deutlich tiefer als noch im Vormonat (-0.063%). Im Verlaufe des Jahres vermochte sich der Libor nur marginal zu erhöhen und schloss bei -0.756%.
Auch die Renditen von 10-jährigen Bundesobligationen brachen am 15. Januar, dem Tag der Ankündigung der SNB, den Euro-Mindestkurs aufzuheben, deutlich ein und sanken von 0.2% am Vortag auf -0.02% und damit in den negativen Bereich, um in den nächsten Tagen noch weiter nachzugeben. Im weiteren Jahresverlauf pendelte die Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen stets um die 0%-Marke. Ihren tiefsten Stand erreichte sie Anfang Dezember (-0.36%). Sie schloss schliesslich mit einem Wert von -0.04%.

Zinsen

Die schweizerische Geldpolitik war 2014 massgeblich durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro geprägt. Dieser wertete sich im Jahresverlauf stetig ab, was die Schweizerische Nationalbank (SNB) ab September 2014 dazu veranlasste, ihre Kommunikation leicht anzupassen. Neu wurde nicht nur bekräftigt, den Mindestkurs mit „unbeschränkten“ Devisenkäufen verteidigen zu wollen, sondern auch „unverzüglich“ weitere Massnahmen zu ergreifen, sollte dies nötig sein. Am 18.12.14 (eine Woche nach der geldpolitischen Lagebeurteilung vom Dezember) entschied sich die Nationalbankspitze zur Einführung von Negativzinsen auf den Girokonten, die Geschäftsbanken und andere Finanzmarktintermediäre bei der SNB hielten. Der entsprechende Zinssatz wurde auf -0.25% festgelegt und sollte ab dem 22.1.15 erhoben werden. Hohe Freibeträge (das 20-fache der Mindestreserven bei mindestreservepflichtigen Banken oder CHF 10 Mio. andernfalls) führten dazu, dass nur vereinzelt Finanzinstitute mit tatsächlichen Belastungen zu rechnen hatten (darunter die ZKB, nicht aber die UBS, die CS und die Raiffeisen). In den Medien wurde die Vermutung geäussert, dass der Entscheid hauptsächlich auf die Währungsturbulenzen in Russland wenige Tage zuvor zurückzuführen war. Der Präsident des Direktoriums bestätigte, dass im Vorfeld der Entscheidung Währungsinterventionen nötig geworden waren, um den Mindestkurs zu verteidigen.
Ökonomen beurteilten die Massnahme an sich als wenig überraschend, den Zeitpunkt jedoch schon. Die NZZ fragte in ihrer Ausgabe vom 20.12.14 rhetorisch „Und was kommt nach den Negativzinsen?“ und nahm damit eine weit verbreitete Befürchtung auf, dass die SNB ihr Pulver im Angesicht der absehbaren geldpolitischen Lockerung im Euroraum (erwartet per 22.1.15) zu früh verschossen habe. Andere Kommentatoren äusserten Bedenken, wonach der Entscheid zur Einführung von Negativzinsen von den Märkten dahingehend interpretiert werden könnte, dass die SNB entgegen ihrer Kommunikation nicht bereit sei, „unbeschränkt“ Devisen zu kaufen. Die Reaktionen der politischen Parteien waren mehrheitlich positiv. Der Mindestkurs sei nach wie vor zentral für die Exportwirtschaft, weshalb die ergriffene Massnahme zur Verteidigung der Wechselkursuntergrenze zu begrüssen sei. Einzig die SVP äusserte sich skeptisch. Die SNB habe sich mit der Anbindung an den Euro in eine „unglückliche“ Situation gebracht, so Thomas Aeschi (svp, ZG).

Schweizer Geldpolitik 2014

Die europäische Gemeinschaftswährung verlor im Jahresverlauf gegenüber dem Franken erneut an Wert. Im August 2014 wurde ein Euro erstmals seit 2012 wieder für weniger als CHF 1.2050 gehandelt. Der Aufwärtstrend des Schweizer Frankens gegenüber der Gemeinschaftswährung wurde im weiteren Jahresverlauf bestätigt. Im Vorfeld der Abstimmungen zur Gold-Initiative am 30.11.2014 näherte sich der Eurokurs gar einem Wert um 1.2015 an, der die SNB 2012 zu Währungsinterventionen gezwungen hatte. Der Entscheid zur Einführung von Negativzinsen auf Girokonten der SNB am 18.12.2014 schwächte den Schweizer Franken ebenfalls nicht signifikant ab. Zum Jahresende betrug der Eurokurs CHF 1.2025 (Jahresbeginn: CHF 1.2264). Im Gegensatz zum Euro legte der US-Dollar gegenüber dem Schweizer Franken 2014 deutlich an Wert zu. Wiederholt gute US-Wirtschaftsdaten liessen eine baldige Zinswende der Federal Reserve Bank (FED) erahnen, so dass der Greenback am Jahresende nur noch knapp unter Parität (bei CHF 0.9894; Jahresbeginn: CHF 0.8908) gehandelt wurde.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die für die Schweiz relevanten Zinssätze tendierten im Berichtsjahr 2014 alle nach unten. Der Dreimonats-Libor (CHF) belief sich zum Jahresanfang auf 0.02% und bewegte sich bis Dezember 2014 (aufgrund des von der Nationalbank vorgegebenen Zielbands von 0.00% - 0.25%) kaum. Am 18.12.14 gab die Schweizerische Nationalbank (SNB) bekannt, dass sie neu einen Dreimonats-Libor (CHF) zwischen -0.75% und 0.25% anstrebe und per 22.1.15 Negativzinsen auf ihren Girokonti einführen werde. Der Dreimonats-Libor (CHF) senkte sich darauf leicht ab und betrug am Jahresende -0.06%. Im Gegensatz zum sich eingeschränkt bewegenden Dreimonats-Libor (CHF) vermochten die Renditen der 10-jährigen Bundesobligationen eher Aufschluss über die Wirtschaftslage zu geben. Zum Jahresanfang belief sich die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihen auf 1.25%. Während des Berichtsjahres 2014 fiel die Rendite kontinuierlich (mit Tiefststand von 0.32% am 18.12.14) und schloss am Jahresende bei 0.36%.

Zinsen

Bedingt auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0,00% ging die Nationalbank in ihrer letzten Inflationsprognose von 2014 davon aus, dass die Inflationsrate im dritten Quartal 2017 1,0% betragen würde. Die Aussichten für die Inflationsrate waren gegenüber der Inflationsprognose vom Dezember 2013 über den ganzen Prognosezeitraum nach unten angepasst worden.

Inflationsprognose

In Erfüllung des Postulats Schwaab (sp, VD) und des Postulats Weibel (glp, ZH) publizierte der Bundesrat im Juni 2014 einen Bericht, der die Chancen und Risiken der Online-Währung Bitcoin evaluiert. Bezüglich seiner Funktion als Zahlungsmittel wurde dem Bitcoin sowohl gegenwärtig als auch in näherer Zukunft keine grosse Bedeutung beigemessen. Gemäss dieser Einschätzung sind die Auswirkungen der virtuellen Währung auf den Zahlungsverkehr und die Finanzstabilität nur sehr gering. Ein grösseres Risiko besteht laut Bericht für einzelne Nutzer des Bitcoin, einerseits durch die Ausbildung von Spekulationsblasen und andererseits durch die Verwendung dieser Währung zwecks Verüben von Vermögensdelikten. Ganz generell hielt der Bericht fest, dass der Bitcoin für eine Vielzahl von kriminellen Handlungen verwendet werden könne und die strafrechtliche Verfolgung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten aufgrund der dezentralen Organisationsstruktur der virtuellen Währung erschwert sei. Um dieser Gefahr zu begegnen, setzte der Bundesrat zum einen auf eine länderübergreifende Kooperation, zum anderen auf eine erhöhte Selbstverantwortung des einzelnen Konsumenten. Der Bericht hielt jedoch auch fest, dass sich die Verwendung des Bitcoin nicht in einem rechtsfreien Raum befindet, sondern je nach ihrer Art und Weise unter das Obligationenrecht, das Geldwäschereigesetz oder die Finanzmarktgesetze fällt.
Angesichts dieser Tatsache und der momentan noch relativ geringen Bedeutung der virtuellen Währung Bitcoin sieht der Bundesrat laut Bericht keinen Handlungsbedarf und will sich darauf beschränken, die künftige Entwicklung im Auge zu behalten.

Risiken der Online-Währung Bitcoin
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Die Antwort des Bundesrats auf das Postulat Weibel (glp, ZH) zur Online-Währung Bitcoin erfolgte im Rahmen eines Berichts, der im Auftrag eines 2013 überwiesenen Postulats Schwaab (sp, VD) verfasst wurde.

Online-Währung Bitcoin (Po. 13.4070)
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat 2014 mit einer Standesinitiative aus dem Kanton Wallis. Diese forderte die Schaffung einer Versicherung gegen Währungsschwankungen und war vom Ständerat bereits im Vorjahr abgelehnt worden. Gegner des Vorstosses vertraten die Auffassung, dass Währungsrisiken schon heute (beispielsweise über den Kauf von Devisen-Futures) abgesichert werden könnten. Es sei deshalb nicht angezeigt, private Akteure, allen voran Banken, mit einer staatlichen Versicherung aus dem Markt zu drängen. Ebenfalls sei die Subventionierung der Exportbranche kaum mit den Regelungen der WTO vereinbar. Die Befürworter – SP und Grüne – erachteten die privat angebotenen Absicherungsinstrumente als zu teuer. Die aus der Währungsversicherung entstehenden Kosten seien in Relation zu möglichen Arbeitsplatzverlusten zu sehen und deshalb vertretbar. Das Plenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen: Mit 111 zu 44 Stimmen bei 2 Enthaltungen scheiterte das Begehren deutlich.

Versicherung gegen Währungsschwankungen (Kt.Iv. 11.319)

In der Frühlingssession befasste sich der Nationalrat nach 2013 (Postulat Schwaab) erneut mit der Online-Währung Bitcoin. Das Postulat Weibel (glp, ZH) wollte vom Bundesrat wissen, welche Chancen die Online-Währung für den Finanzplatz darstelle und was dagegen spreche, Bitcoins wie Fremdwährungen zu behandeln. Zudem solle der Bericht aufzeigen, ob und welche regulatorischen Anpassungen im Zusammenhang mit der Online-Währung nötig seien. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Das Begehren wurde einstimmig überwiesen.

Online-Währung Bitcoin (Po. 13.4070)
Dossier: Kryptowährungen und Blockchain

Am 18.03.14 befasste sich der Ständerat ein zweites Mal mit der Motion Hutter (fdp, ZH). Diese hatte die Kleine Kammer – nach Annahme durch den Nationalrat 2011 – am 23.09.13 an ihre WAK zurückgewiesen. Die Motion Hutter wollte den Bundesrat zum Abschluss eines Währungsabkommens mit China verpflichten, damit Schweizer Unternehmen ihre Exporte nach China nicht über den US-Dollar abwickeln mussten. Die WAK-SR beantragte die Ablehnung der Motion Hutter sowie die Annahme einer etwas allgemeiner formulierten Kommissionsmotion (siehe unten). Die Motion Hutter verursache „institutionelle Probleme“, argumentierte Bundesrätin Widmer-Schlumpf, weil der Bundesrat nicht befugt sei, die Schweizerische Nationalbank zum Abschluss eines Währungsabkommens zu verpflichten. Zudem sei es bereits heute möglich, Geschäfte mit China in einer anderen Währung als dem US-Dollar abzuwickeln. Der Rat folgte dem Bundesrat und der Kommission und lehnte die Motion Hutter ohne Gegenantrag ab.

Währungsabkommen mit China (Mo. 11.3701)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Im Zusammenhang mit der am gleichen Tag abgelehnten Motion Hutter (siehe oben) entschied der Ständerat am 18.3.14, eine Motion der WAK-SR anzunehmen. Diese verlangte vom Bundesrat die Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China. Implizit ging es dabei um die Frage eines Renminbi-Hubs in der Schweiz. Dazu war unter anderem ein Swap-Abkommen zwischen der SNB und der People‘s Bank of China (PBoC) nötig, welches im Juli 2014 von der SNB abgeschlossen werden konnte. Das Swap-Abkommen war notwendig, um bei Bedarf Renminbi-Liquidität in der Schweiz bereitstellen zu können. Eine weitere Voraussetzung für einen Schweizer Renminbi-Hub war eine hiesige Niederlassung einer chinesischen Geschäftsbank. Von einem schweizerischen Renminbi-Hub erhofften sich die Mitglieder der WAK-SR und der Bundesrat eine günstigere Abwicklung von Finanztransaktionen mit chinesischer Währung. Der Nationalrat nahm die Motion WAK-SR am 4.6.14 ohne Gegenantrag an. Die Finanzministerin versprach, die Räte regelmässig über den Stand des Finanzdialogs zu informieren.

Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (Mo. 14.3003)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Der Aussenwert des Schweizer Frankens war im Berichtsjahr weniger abhängig von der 2011 eingeführten Kursuntergrenze gegenüber dem Euro als noch im Vorjahr. Der Wert der europäischen Gemeinschaftswährung war zum Jahresanfang zwar noch relativ tief (CHF 1.2072), stieg bis Mitte Januar jedoch auf über CHF 1.24 und erreichte im Mai seinen Höchstwert bei CHF 1.2543. Auch im weiteren Jahresverlauf bewegte sich der Kurs immer deutlich über dem Mindestkurs von CHF 1.20. Er betrug am Jahresende CHF 1.2264. Die Kursentwicklung des US-Dollars war gegenüber der Entwicklung des Eurokurses bedeutend volatiler. Zwischen Januar (Eröffnung: CHF 0.9153) und Mai erstarkte der Greenback signifikant bis CHF 0.9708 worauf er jedoch erneut zur Schwäche neigte (Tiefststand Mitte Dezember bei CHF 0.8872) und bei CHF 0.8908 schloss.

Kurs des Schweizer Frankens
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Auch 2013 war die Schweizer Geldpolitik massgeblich geprägt durch die 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze gegenüber dem Euro. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verwies während des ganzen Jahres auf die Notwendigkeit des Mindestkurses, um eine Verschärfung der monetären Rahmenbedingungen zu vermeiden. Wie die Entwicklungen der Geldmengen während des Berichtsjahres zeigte (+3.1 Prozent M2, +3.4 Prozent M3), konnte die Kursuntergrenze das ganze Jahr ohne grössere Interventionen aufrechterhalten werden. Die Entspannung an den internationalen Finanzmärkten und die langsame Erholung der Weltwirtschaft liessen die Nachfrage nach dem sicheren Schweizer Franken etwas zurückgehen, wodurch dieser im Berichtsjahr unter weniger Aufwertungsdruck stand als noch in den Vorjahren. Nach wie vor schien der starke Schweizer Franken jedoch eine deflationäre Wirkung zu entfalten. Die Jahresteuerung betrug 2013 –0.2 Prozent und war nach 2012 erneut negativ. Die auf einen Dreimonats-Libor (CHF) von 0 Prozent bedingte Inflationsprognose vom Dezember 2013 liess keine Inflationsgefahr erkennen. Sie ging für das dritte Quartal 2016 von einer moderaten Jahresteuerung von 1.3 Prozent aus.

Schweizer Geldpolitik 2013

Währungsgeschäfte waren auch 2013 ein Thema im Parlament. Eine Standesinitiative aus dem Wallis forderte die Bundesversammlung dazu auf, sich mit einer Versicherung gegen Währungsschwankungen zu befassen. Die Ziele der Versicherung sollten sich mit den Zielen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung decken (Subsidiarität, Eigenwirtschaftlichkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit und aussenpolitische Verträglichkeit). Durch die Einführung einer Währungsversicherung erhofften sich die Befürworter die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Gegner des Vorstosses argumentierten, dass die Notwendigkeit einer solchen Versicherung seit den Interventionen der Nationalbank (SNB) auf dem Währungsmarkt nicht mehr gegeben sei. Zudem sei das Handelsaufkommen (rund CHF 200 Mrd. Exporte und rund CHF 180 Mrd. Importe pro Jahr) und die damit verbundenen, möglichen Zahlungen zu gross, um mit dem Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit kompatibel zu sein. Befürworter Luc Recordon (gp, VD) verwies darauf, dass die Einführung einer Währungskursuntergrenze durch die SNB nicht bei jeder künftigen Aufwertung des Schweizer Frankens zu erwarten sei, weshalb eine schweizerische Währungsversicherung für diesen Fall Sicherheit bieten könnte. Seine Argumentation überzeugte das ständerätliche Plenum jedoch nicht. Das Begehren wurde mit 21 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich abgelehnt.

Versicherung gegen Währungsschwankungen (Kt.Iv. 11.319)