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Werke, die vor Inkrafttreten des neuen Urheberrechts (URG) geschaffen wurden, erlangen keinen urheberrechtlichen Schutz zurück, wenn sie nach altem Recht nicht mehr wirtschaftlich geschützt waren. Diesen Grundsatzentscheid fällte das Bundesgericht mit Stichentscheid des Präsidenten. Anlass war ein Streit um die für die Spielzeit 1996/1997 geplante Aufführung eines Werks des 1943 verstorbenen Autors Carl Sternheim am Zürcher Schauspielhaus. Die Erben Sternheims und mit ihnen die Minderheit der Richter argumentierten, dass das neue URG die Rechte der Urheber ausbauen wolle, und das Parlament eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt habe, welches auch für zwischenzeitlich erloschene Rechte eine einheitliche Schutzfrist von 70 Jahren anerkannt habe. Nach der mehrheitlichen Richtermeinung hat indes die diesbezügliche EU-Richtlinie aus dem Jahr 1993 einen reibungslosen Binnenmarkt zum Ziel, was die Schweiz nicht betrifft. Das Parlament hätte das Aufleben eines einmal untergegangenen Rechts und die damit verbundene Rückwirkung klar anordnen müssen. Ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers falle auch nicht in Betracht, da die Räte das übergangsrechtliche Problem gar nicht diskutiert hätten.

Bundesgericht Schutzfrist

Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern). Zum Bericht des Bundesrates "Kultur in den Medien der SRG" siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).

Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern)

Bereits zum dritten Mal wurde die Schweiz an dem alle zwei Jahre stattfindenden Frankophonie-Gipfel nicht von der für die Sprachenpolitik zuständigen Bundesrätin Dreifuss, sondern vom jeweiligen Bundespräsidenten vertreten. Damit kommt zum Ausdruck, dass es sich bei den Frankophonie-Gipfeln - zumindest aus Sicht der Schweiz - weniger um ein sprachpolitisches, sondern vielmehr um ein allgemeines aussenpolitisches Forum handelt. Aus diesem Grund werden diese Treffen inskünftig oben, Teil I, 2 (Organisations internationales) behandelt.

Frankophonie-Gipfel

Nationalrätin Semadeni (sp, GR) gab mit einer einfachen Anfrage ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass das Rätoromanische an den 1998 stattfindenden Feierlichkeiten "150 Jahre Bundesstaat" sowie an der Expo 2001 zu kurz kommen könnte. In seiner Antwort bekräftigte der Bundesrat seinen Willen, dass bei den Projekten, die der Bund selber realisiert, das Rätoromanische angemessen berücksichtigt werden soll. Dies gelte insbesondere für Projekte, die auch im rätoromanischen Sprachraum gezeigt würden. Er werde sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass einzelne der rund 40 für 1998 von dritter Seite geplanten und mit Bundeshilfe umzusetzenden Projekte ganz oder teilweise auch in Rumantsch Grischun realisiert werden.

"150 Jahre Bundesstaat" Expo 2001

Für die Aufnahme des Betriebs einer rätoromanischen Nachrichtenagentur sowie die Lancierung der rätoromanischen Tageszeitung "La Quotidiana" siehe unten, Teil I, 8c (Presse).

Für die Aufnahme des Betriebs einer rätoromanischen Nachrichtenagentur sowie die Lancierung der rätoromanischen Tageszeitung "La Quotidiana" siehe unten, Teil I, 8c (Presse)

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung von 1990 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Studie zur Sprachenlandschaft Schweiz. Dieser Untersuchung zufolge sind die Grenzen zwischen den vier Landessprachen ziemlich gefestigt. Das Deutsche weist - gemessen an der Gesamteinwohnerzahl - einen Anteil von 63,6% aus, das Französische einen solchen von 19,2%; es hat sich trotz einer hohen Zahl anderssprachiger Zuwanderer gemäss BFS sehr gut behauptet. Der Anteil des Italienischen ist aufgrund des Rückgangs der italienischen Immigration zwar leicht auf 7,6% gesunken, im italienischen Sprachgebiet selber aber angestiegen. Einzig die Rätoromanen leben immer weniger in einem fest umrissenen Gebiet, und für viele von ihnen ist Deutsch zur Umgangssprache geworden. Das BFS konstatierte, dass das Rätoromanische in den beruflich aktiven Jahrgängen untervertreten ist. Generell sei eine Überalterung der Romanischsprechenden festzustellen, was keine besonders günstige Zukunftsprognose ergebe. Hoffnung für das Wiedererstarken der Sprache biete jedoch die Schule, denn bei den Schülern in Gemeinden mit Rätoromanisch als Unterrichtssprache seien überdurchschnittlich hohe Prozentwerte für den Gebrauch dieser Sprache festzustellen. Markant ist der Vormarsch des Englischen im Berufsleben. Rund 15% der Erwerbstätigen gaben an, Englisch in den beruflichen Kontakten häufig zu verwenden; bei Dienstleistungskaufleuten, Medienschaffenden, Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaftern sind es sogar 30%. Trotzdem verständigen sich die Menschen im Beruf zu 95% in der Umgangssprache ihres Sprachgebietes. Aber auch hier bildet das Rätoromanische eine Ausnahme, denn mit 70% ist es als Umgangssprache im Beruf deutlich weniger präsent.

Grenzen zwischen den vier Landessprachen ziemlich gefestigt Einzig die Rätoromanen leben immer weniger in einem fest umrissenen Gebiet Markant ist der Vormarsch des Englischen im Berufsleben

Der Kanton Tessin tut sich offenbar schwer mit seiner Alternativkultur. Seit eine Gruppe Jugendlicher im Oktober 1996 im Luganeser Vorort Viganello eine leerstehende Industriemühle besetzt und in ein selbstverwaltetes Gemeinschaftszentrum umgewandelt hatte, bemühten sich Gemeinde und Kanton mit den Betroffenen - Besetzer und Anwohner - eine tragfähige Lösung zu finden. Allerdings vergeblich, denn nach einer Eskalation der Bürgerproteste ging die Liegenschaft Mitte Juni in Flammen auf. Grund war eindeutig Brandstiftung. Der Versuch, die Autonomen in einem dem Kanton in Canobbia gehörenden Grotto anzusiedeln, scheiterte ebenfalls.

Tessin Alternativkultur

Ein ehemaliger Landrat aus dem Kanton Baselland reichte daraufhin bei einem Gericht im Kanton Bern eine Klage ein, welche verlangte, die Erziehungsdirektoren seien im Sinn einer vorsorglichen und einstweiligen Massnahme anzuweisen, sämtliche Schritte zur Einführung der neuen deutschen Schreibweise zu sistieren, bis in der Bundesrepublik ein endgültiger Entscheid zu dieser Frage gefallen sei. Die Erziehungsdirektorenkonferenz sah sich trotz dieser Klage keineswegs gemüssigt, von ihren Plänen, die Reform ab 1998 schrittweise einzuführen, abzuweichen. Auch sie betonte, die Reform sei sinnvoll, gehe nicht zu weit und bilde vor allem für die Schulen eine Erleichterung. Das Berner Gericht trat auf die Klage ohnehin nicht ein, weil der Kläger nicht glaubhaft machen konnte, dass er durch die Reform in seinen persönlichen Rechten betroffen sei.

Erziehungsdirektorenkonferenz ab 1998

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ständerat die Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen nahezu einstimmig. Bedenken, dieses Abkommen sei zu regelungsdicht und tangiere die nationale Souveränität, wie sie etwa Schmid (cvp, AI) in seinem Nichteintretensantrag vorbrachte, wurden vom Kommissionssprecher und von Bundesrätin Dreifuss entkräftet. Sie wiesen darauf hin, dass die Charta keine Massnahmen von der Schweiz verlangt, die nicht schon ohnehin zum Schutz des Italienischen und des Rätoromanischen ergriffen worden sind, da sich die Signatarstaaten lediglich dazu verpflichten, die geschichtlich gewachsenen nationalen Minderheitensprachen in deren angestammtem Territorium zu schützen. Insbesondere geht es nicht darum, die Dialekte oder die Sprachen der Zuwanderer besonders zu berücksichtigen. Die Konvention begründet keine kollektiven oder individuellen Rechte, und sie ist auch nicht direkt anwendbar. Der Nationalrat schloss sich in seiner Herbstsession dem Ständerat praktisch diskussionslos an. Ein Minderheitsantrag aus SD- und SVP-Kreisen, der mit ähnlichen Argumenten wie Schmid für Nichteintreten plädierte, wurde ganz klar verworfen. Ende Dezember unterzeichnete die Schweiz als siebtes Mitgliedsland des Europarates die Charta und hielt gleichzeitig fest, dass die Konvention in der Schweiz auf das Italienische und Rätoromanische anzuwenden sei.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Die interkantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins zeigten sich beunruhigt darüber, dass sich die Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache zu unterrichten. Sie verlangte deshalb eine Debatte über eine einheitliche Politik und forderte, dass die Kantone die in den siebziger Jahren beschlossene Regelung wieder vermehrt beachten, wonach die erste Fremdsprache eine Landessprache sein muss. Ihre Besorgnis erhielt neue Nahrung durch den Entscheid des Erziehungsrates des Kantons Zürich, das Fach Englisch zumindest probeweise als obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe sowie an den unteren Klassen der Langzeitgymnasien einzuführen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz appellierte an die Kantone, bis zum Vorliegen eines nationalen Fremdsprachenkonzepts, welches für Sommer 1998 in Aussicht gestellt wurde, alle diesbezüglichen Entscheidungen auszusetzen.

Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache Zürich Englisch obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe

Immer häufiger weisen Städte mit Zentrumsfunktion auf die ungerechte Verteilung von Kosten und Nutzen im Kulturbetrieb hin. Während die Städte praktisch allein die kulturellen Institutionen finanziell über Wasser halten, sind es in weiten Teilen die Einwohnerinnen und Einwohner der Agglomeration, welche das kulturelle Angebot nutzen. Im 1995 revidierten Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern wurde festgehalten, dass die Gemeinden der Region Bern die bedeutenden Kulturinstitute der Bundesstadt mitfinanzieren sollen. Die Umsetzung des Gesetzes erwies sich jedoch als sehr schwierig, da sich mehrere Gemeinden dagegen wehrten, diesen Obolus zu entrichten. Bis Ende Jahr stimmten 43 Gemeinden der Abgabe zu, 21 Gemeinden lehnten den Subventionsvertrag ab, 20 weitere vertagten ihren Entscheid auf 1998.

Städte mit Zentrumsfunktion Gemeinden der Region Bern

Anfangs Oktober beschloss der Bundesrat, den Schweizer Sonderbotschafter beim Heiligen Stuhl mit einer diplomatischen Demarche zu betrauen, um dem Papst die Sorge der sieben Bistumskantone über die Lage im Bistum Chur angemessen zum Ausdruck zu bringen. Der Bundesrat betonte, dass dieser Schritt nicht bedeute, dass er sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmischen wolle. In einer gleichentags verabschiedeten Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Grendelmeier (ldu, ZH) schrieb der Bundesrat, es wäre übertrieben zu sagen, dass durch den Fall Haas der religiöse Friede in der Schweiz gefährdet sei. Er sehe daher keinen Anlass, von sich aus Massnahmen zu treffen. Er wolle aber alle sich künftig ergebenden Möglichkeiten der Diplomatie zur Lösung des Konfliktes ergreifen.

diplomatischen Demarche

Ende Jahr deponierte der Bundesrat das Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes. Grund der Bewerbung ist laut der offiziellen Kandidaturrechtfertigung die historische und kulturelle Bedeutung der gut erhaltenen Wehranlagen. Die Unesco-Liste umfasst weltweit 506 Denkmäler in 108 Staaten. Drei davon befinden sich in der Schweiz: Es sind dies die Berner Altstadt, der Klosterbezirk in St. Gallen und das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair.

Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes

Haas, durch die Haltung des Papstes beim Ad-limina-Besuch in seinem Selbstbewusstsein bestärkt, ernannte im November drei neue Bischofsvikare, die von der Basiskirche aufgrund deren Haastreue als Provokation erachtet wurden. 14 der 16 Dekane des Bistums protestierten heftig gegen diesen Personalentscheid, der als faktische Entmachtung der beiden Weihbischöfe Vollmar und Henrici gedeutet wurde, welche Rom 1993 zur Entspannung der Stimmung in der Diözese Chur eingesetzt hatte. Der Priesterrat des Bistums forderte daraufhin Haas zum Rücktritt auf. Ob es die eigenwillige Personalpolitik war, welche den Sinneswandel in Rom ermöglichte, oder die diplomatische Demarche des Bundesrates konnte nicht eruiert werden: so oder so wurde Haas anfangs Dezember von Chur auf den neu geschaffenen Sitz eines Erzbischofs von Vaduz "wegbefördert". Mit Erleichterung und unverhohlener Freude reagierten die Vertreter der Bistumskantone und die meisten Chur unterstellten Gläubigen auf diese Nachricht. Auch Bundesrat Cotti konnte eine gewisse Genugtuung über den Abgang von Bischof Haas nicht verbergen, da er darin eine bedeutende Verbesserung der Gesprächskultur sah.

Haas Erzbischofs von Vaduz

Ende Jahr wurde erstmals im Bundesblatt der rätoromanische Text einer eidgenössischen Volksinitiative veröffentlicht. Bei der Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung war 1996 Romanisch zur Teilamtssprache erhoben worden. Gestützt auf diesen Verfassungsartikel und die entsprechende Verordnung verlangten die Urheber des Begehrens "Arbeitsverteilung" eine amtliche Übersetzung ihres Textes in Rumantsch Grischun.

Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage

Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für Basel als "Kulturstadt Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen konnten.

Basel als "Kulturstadt Europas 2001"

Ziemlich überraschend kündigte Urs Frauchiger, seit 1992 Direktor der Stiftung Pro Helvetia seinen Rücktritt per Ende September an. Als Hauptgrund für seine Entscheidung nannte er Amtsmüdigkeit. Da auf Ende des Berichtsjahres auch das Mandat der Stiftungspräsidentin, der Solothurner CVP-Ständerätin Rosmarie Simmen auslief, musste gleich die ganze Führung der Pro Helvetia neu bestellt werden. Ende November wählte der Stiftungsrat den Bündner CSP-Politiker und Sekretär der Lia Rumantscha Bernard Cathomas zum neuen Direktor. Zur Stiftungspräsidentin ernannte der Bundesrat die scheidende Stadtpräsidentin von Lausanne und frühere Waadtländer SP-National und Ständerätin Yvette Jaggi.

Urs Frauchiger Rücktritt Bernard Cathomas Yvette Jaggi 

Italienisch wird für die deutschsprachigen Bündner Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 1999/2000 zur obligatorischen Frühfremdsprache (ab der 4. Klasse). Diesen Entscheid fällte das Stimmvolk mit einer satten Zweidrittelsmehrheit. Anstelle des Italienischen können die Gemeinden auch das Rätoromanische für obligatorisch erklären. In Genf wird ab dem Schuljahr 1998/1999 neben Deutsch auch Italienisch als erste Fremdsprache angeboten.

Bündner Schülerinnen und Schüler obligatorischen Frühfremdsprache

Das juristische und politische Seilziehen um das mittlerweile 10jährige alternative Kulturzentrum in der Berner Reithalle scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem der rot-grüne Stadtrat (Legislative) im März 1996 CHF 1.489 Mio. für die dringendsten baulichen Unterhaltsmassnahmen beschlossen hatte, reichte eine SVP-Parlamentarierin Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Der zuständige Regierungsstatthalter gab der Beschwerdeführerin recht, welche moniert hatte, die vom Stadtrat verabschiedeten Massnahmen würden auf eine spätere Gesamtsanierung hinauslaufen. Darüber aber müsse das Volk frei und ohne bereits geschaffene Sachzwänge befinden können. Der Stadtrat bestritt diesen Zusammenhang zwar, verzichtete aber darauf den Entscheid weiterzuziehen. Der Gemeinderat legte daraufhin dem Stadtrat ein Gesamtprojekt für die Sanierung von CHF 1.4 Mio. vor; dem für die Projektierungsarbeiten notwendigen Kredit von CHF 480'000 stimmte der Stadtrat zu.

Alternativkultur Bern

Als erste Stadt gab sich Biel - mit finanzieller Unterstützung des Kantons Bern - einen "Monsieur Bilingue", welcher das Ende 1996 gegründete Forum für die Zweisprachigkeit leitet. Diese Institution will den Bilinguismus professionell fördern und sich mit den besonderen Problemen des Zusammenlebens verschiedener Sprachgruppen in einer zweisprachigen Stadt und Region befassen. Ebenfalls in Biel nahm eine jahrzehntelange paradoxe Situation ein Ende. Während 42 Jahren lebten das deutschsprachige Gymnasium und das französischsprachige Lycée unter einem Dach, vermieden aber ostentativ jeden Kontakt. Nun rauften sich die Leiter der beiden Lehranstalten zusammen und boten erstmals eine zweisprachige Maturitätsausbildung an.

Biel Forum für die Zweisprachigkeit

Ebenfalls Ende August reisten die Schweizer Bischöfe in corpore für eine Woche nach Rom. Der alle fünf Jahre stattfindende "Ad-limina-Besuch" der Diözesanbischöfe eines Landes beim Papst ist eigentlich eine Routineangelegenheit. Diesmal hatte der Besuch eine gewisse Brisanz, weil allen Beobachtern klar war, dass die Schweizer Bischöfe personelle Änderungen im Bistum Chur verlangen würden. Auch auf diese Intervention erfolgte vorerst kein Einlenken aus Rom, ganz im Gegenteil: der Papst mahnte die Schweizer Bischöfe zu mehr Einigkeit und kritisierte deren Distanzierung von Haas.

Schweizer Bischöfe "Ad-limina-Besuch"

Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine diplomatische Intervention betreffend.

Regierungen der Bistumskantone diplomatische Intervention

Im Februar reichte die Pro Litteris, die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, 15 Zivilklagen gegen Betriebe ein, die sich nach wie vor weigerten, die im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Gebühren für Fotokopien zu bezahlen. Die Musterprozesse sollen Druck auf die rund 1500 renitenten Betriebe ausüben. Wenig Erfolg hatte die Pro Litteris mit ihrer Forderung, eine "Bildschirm-Abgabe" einzuführen. Mit dem Hinweis auf die mangelnde gesetzliche Grundlage erklärte der Gewerbeverband, einer der wichtigsten Gesprächspartner der Pro Litteris auf der Nutzerseite, er werde in diesem Punkt jegliche Verhandlung boykottieren.

Brennpunkt Fotokopien und Urheberecht

Eine Nationalfondsstudie ging der Frage nach, wieviel die öffentliche Hand in den verschiedenen Landesteilen für den Fremdsprachenunterricht an den Schulen ausgibt und welche Prioritäten sie dabei setzt. Dabei zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin. In der deutschen Schweiz werden durchschnittlich pro Schüler und Jahr CHF 1592 ausgegeben: CHF 778 fliessen in den Französischunterricht, dicht gefolgt vom Englischen (CHF 696); bereits weit abgeschlagen figurieren Italienisch (CHF 88), Spanisch (CHF 22) und Rätoromanisch (CHF 8). In den welschen Schulen, wo durchschnittlich CHF 1463 pro Jahr ausgegeben werden, wird Romanisch überhaupt nicht und Spanisch (CHF 3) kaum angeboten, während das Italienische (CHF 90) ungefähr den gleichen - geringen - Stellenwert hat wie in der Deutschschweiz. Im Unterschied zu dieser hat aber der Deutschunterricht ganz klar Vorrang (CHF 905) vor dem Englischen (CHF 465). Der Kanton Tessin gibt am meisten für Fremdsprachenunterricht aus, nämlich CHF 1713 pro Jahr und Schüler. Erste Priorität hat hier das Französische (CHF 792), dicht gefolgt vom Deutschen (CHF 646); Englisch wird im Tessin mit CHF 265 ganz deutlich auf Rang 3 verwiesen.

Fremdsprachenunterricht an den Schulen signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin