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Eine Expertengruppe der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren schlug gewissermassen als Kompromiss vor, dass inskünftig alle Schweizer Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Fremdsprachen erlernen sollen, wobei einer Kombination einer Nationalsprache mit Englisch die grössten Chancen eingeräumt wurde. Mit der ersten Fremdsprache sollte schon in den untersten Klassen der Volksschule begonnen werden. Ob dies Französisch oder Englisch sein soll, wurde dabei offen gelassen. Ausgeschlossen wurde allerdings eine einseitige Betonung des Englischen, da dies weder im In- noch im europäischen Ausland mobilitätsfördernd wäre und den Sprachfrieden in der Schweiz gefährden könnte. Angeregt wurde auch, allen Kindern und Jugendlichen im Lauf ihrer Schulzeit eine dritte Landessprache als Fakultativfach anzubieten.

Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen in der Grundschule

Im August wurde der Konzertsaal des neuen Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern eingeweiht. Damit konnte die erste Bauphase abgeschlossen werden. Bundesrat Cotti lobte das vom Pariser Architekten Jean Nouvel konzipierte KKL als eine der zukunftsträchtigsten kulturellen Initiativen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz.

Eröffnung des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern

Auf den 1. August trat die neue deutsche Rechtschreibung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie für den Schulunterricht und die Verwaltung obligatorisch, doch gelten bis August 2005 auch die alten Formen nicht als falsch. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 44 zu 23 Stimmen beschlossen, einer parlamentarische Initiative Keller (sd, BL), mit der die Rechtschreibereform für die Schweiz abgelehnt werden sollte, keine Folge zu geben.

neue deutsche Rechtschreibung

Im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung waren sich beide Kammern einig, in Art. 71 dem Bundesrat beim ersten Absatz, wonach der Bund die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur fördern kann, zu folgen, nicht aber in Abs. 2, wo die Landesregierung ihre Kompetenzen im Bereich des Imports, des Verleihs sowie der Eröffnung und Umwandlung von Kinos festschreiben wollte. Stattdessen wurde übereinstimmend gesagt, dass der Bund Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots erlassen kann.

Kunst und Kultur in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Diskussionslos nahm der Ständerat im Rahmen der nachgeführten Bundesverfassung Art. 21 an, wonach die Kunstfreiheit gewährleistet ist. Bundesrat und Kommission wiesen darauf hin, dass die freie Ausübung der Kunst zwar vom Bundesgericht nicht als ungeschriebenes Verfassungsrecht anerkannt worden ist, dass sie aber den von der Schweiz ratifizierten Konventionen der UNO und des Europarates entspricht. Der Nationalrat stimmte ebenfalls zu. Ein von der SP unterstützter Antrag Thür (gp, AG), neben der Freiheit der Kunst auch jene der Kultur verfassungsrechtlich zu verankern, wurde mit 95 zu 57 Stimmen abgelehnt, weil es sich – nach den Worten von Bundesrat Koller – bei der Freiheit der Kultur, einem extrem weiten und nicht abschliessend definierten Begriff, nicht um einen selbständigen, direkt einklagbaren und verfassungsmässig zu schützenden Gegenstand handeln kann. Die in letzter Zeit geänderten Kantonsverfassungen und die internationalen Instrumente zeigten denn auch, dass diese zwar die Freiheit der Kunst, nicht aber jene der Kultur garantieren.

Kunst und Kultur in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Bei der Beratung über die neue Bundesverfassung war in beiden Kammern der Vorschlag des Bundesrates, die Sprachenfreiheit im Grundrechtskatalog (Art. 18) zu verankern, unbestritten. Zuhanden der Materialien präzisierte der Ständerat aber, dass auch dieses Grundrecht, das in erster Linie das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im privaten Rahmen meint, gewissen Schranken unterstellt ist. Im Verhältnis zum Staat besteht die gewichtigste Einschränkung in den vorgeschriebenen Amtssprachen des Bundes, des Kantons, des Bezirks oder der betreffenden Gemeinde.

Amtssprachen und Sprachenfreiheit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Eine aus rechtsbürgerlichen Kreisen lancierte kommunale Volksinitiative, welche das alternative Berner Kulturzentrum «Reithalle» in ein Einkaufszentrum mit kultureller Nebennutzung umwandeln will, schien vorerst zu scheitern. Erst als bezahlte Sammler eingesetzt wurden, kamen die nötigen 5'000 Unterschriften zustande.

Kommunale Volksinitaitve «Reitschule für alle»

Im Streit zwischen der Schweizer Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris und Firmen, die sich weigern, den für sie festgesetzten Tarif für Fotokopien zu entrichten, entschied erstmals ein Gericht (Zürcher Obergericht). Gegen ein Treuhandbüro, welches von der Pro Litteris exemplarisch eingeklagt worden war, befand das Gericht, dass auch jene Betriebe bezahlen müssen, die im Normalfall keine geschützten Werke kopieren, da der Grenzfall zwischen null und einer Kopie, die bereits den Grundtarif auslöst, praktisch nicht eruierbar sei.

Brennpunkt Fotokopien und Urheberecht

Zu einem peinlichen Gezerre kam es Anfangs März um die Skulptur «Shoah» des Solothurner Bildhauers Schang Hutter. Es war vorgesehen, dass das Werk den Abschluss des Skulpturenweges bilden sollte, der aus Anlass des 150-Jahre-Jubiläums des Bundesstaates eingerichtet wurde und vom Mahnmal für die Schlacht im Grauholz (BE) von 1798 bis auf den Bundesplatz führte. Entgegen den Vorgaben plazierte Hutter sein Werk direkt vor dem Eingang des Bundeshauses und nicht drei Meter vom Hauptportal entfernt, wie dies die Parlamentsdienste aus Sicherheitsgründen verlangt hatten. Das Büro der Räte erachtete dies zwar als eine gewisse Provokation, war aber bereit, den Standort für die Dauer der Session zu dulden. Das sahen die Parlamentarier der FP anders. In einer Nacht- und Nebelaktion liessen sie die Skulptur ins Atelier des Künstlers zurückschaffen. Ihre Aktion begründeten sie mit dem «Ruhe-Ordnung-Sicherheit»-Slogan ihrer Partei. Die Tat stiess im Bundeshaus auf einhellige Ablehnung. Die Präsidenten beider Kammern verurteilten in einer gemeinsamen Erklärung das eigenmächtige Vorgehen ihrer Ratskollegen, welches der Aktion einer Bürgerwehr gleichkomme.

Gezerre um Skulptur «Shoah» vor dem Eingang des Bundeshauses

Werke, die vor Inkrafttreten des neuen Urheberrechts (URG) geschaffen wurden, erlangen keinen urheberrechtlichen Schutz zurück, wenn sie nach altem Recht nicht mehr wirtschaftlich geschützt waren. Diesen Grundsatzentscheid fällte das Bundesgericht mit Stichentscheid des Präsidenten. Anlass war ein Streit um die für die Spielzeit 1996/1997 geplante Aufführung eines Werks des 1943 verstorbenen Autors Carl Sternheim am Zürcher Schauspielhaus. Die Erben Sternheims und mit ihnen die Minderheit der Richter argumentierten, dass das neue URG die Rechte der Urheber ausbauen wolle, und das Parlament eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt habe, welches auch für zwischenzeitlich erloschene Rechte eine einheitliche Schutzfrist von 70 Jahren anerkannt habe. Nach der mehrheitlichen Richtermeinung hat indes die diesbezügliche EU-Richtlinie aus dem Jahr 1993 einen reibungslosen Binnenmarkt zum Ziel, was die Schweiz nicht betrifft. Das Parlament hätte das Aufleben eines einmal untergegangenen Rechts und die damit verbundene Rückwirkung klar anordnen müssen. Ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers falle auch nicht in Betracht, da die Räte das übergangsrechtliche Problem gar nicht diskutiert hätten.

Bundesgericht Schutzfrist

Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern). Zum Bericht des Bundesrates "Kultur in den Medien der SRG" siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).

Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern)

Bereits zum dritten Mal wurde die Schweiz an dem alle zwei Jahre stattfindenden Frankophonie-Gipfel nicht von der für die Sprachenpolitik zuständigen Bundesrätin Dreifuss, sondern vom jeweiligen Bundespräsidenten vertreten. Damit kommt zum Ausdruck, dass es sich bei den Frankophonie-Gipfeln - zumindest aus Sicht der Schweiz - weniger um ein sprachpolitisches, sondern vielmehr um ein allgemeines aussenpolitisches Forum handelt. Aus diesem Grund werden diese Treffen inskünftig oben, Teil I, 2 (Organisations internationales) behandelt.

Frankophonie-Gipfel

Nationalrätin Semadeni (sp, GR) gab mit einer einfachen Anfrage ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass das Rätoromanische an den 1998 stattfindenden Feierlichkeiten "150 Jahre Bundesstaat" sowie an der Expo 2001 zu kurz kommen könnte. In seiner Antwort bekräftigte der Bundesrat seinen Willen, dass bei den Projekten, die der Bund selber realisiert, das Rätoromanische angemessen berücksichtigt werden soll. Dies gelte insbesondere für Projekte, die auch im rätoromanischen Sprachraum gezeigt würden. Er werde sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass einzelne der rund 40 für 1998 von dritter Seite geplanten und mit Bundeshilfe umzusetzenden Projekte ganz oder teilweise auch in Rumantsch Grischun realisiert werden.

"150 Jahre Bundesstaat" Expo 2001

Für die Aufnahme des Betriebs einer rätoromanischen Nachrichtenagentur sowie die Lancierung der rätoromanischen Tageszeitung "La Quotidiana" siehe unten, Teil I, 8c (Presse).

Für die Aufnahme des Betriebs einer rätoromanischen Nachrichtenagentur sowie die Lancierung der rätoromanischen Tageszeitung "La Quotidiana" siehe unten, Teil I, 8c (Presse)

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung von 1990 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Studie zur Sprachenlandschaft Schweiz. Dieser Untersuchung zufolge sind die Grenzen zwischen den vier Landessprachen ziemlich gefestigt. Das Deutsche weist - gemessen an der Gesamteinwohnerzahl - einen Anteil von 63,6% aus, das Französische einen solchen von 19,2%; es hat sich trotz einer hohen Zahl anderssprachiger Zuwanderer gemäss BFS sehr gut behauptet. Der Anteil des Italienischen ist aufgrund des Rückgangs der italienischen Immigration zwar leicht auf 7,6% gesunken, im italienischen Sprachgebiet selber aber angestiegen. Einzig die Rätoromanen leben immer weniger in einem fest umrissenen Gebiet, und für viele von ihnen ist Deutsch zur Umgangssprache geworden. Das BFS konstatierte, dass das Rätoromanische in den beruflich aktiven Jahrgängen untervertreten ist. Generell sei eine Überalterung der Romanischsprechenden festzustellen, was keine besonders günstige Zukunftsprognose ergebe. Hoffnung für das Wiedererstarken der Sprache biete jedoch die Schule, denn bei den Schülern in Gemeinden mit Rätoromanisch als Unterrichtssprache seien überdurchschnittlich hohe Prozentwerte für den Gebrauch dieser Sprache festzustellen. Markant ist der Vormarsch des Englischen im Berufsleben. Rund 15% der Erwerbstätigen gaben an, Englisch in den beruflichen Kontakten häufig zu verwenden; bei Dienstleistungskaufleuten, Medienschaffenden, Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaftern sind es sogar 30%. Trotzdem verständigen sich die Menschen im Beruf zu 95% in der Umgangssprache ihres Sprachgebietes. Aber auch hier bildet das Rätoromanische eine Ausnahme, denn mit 70% ist es als Umgangssprache im Beruf deutlich weniger präsent.

Grenzen zwischen den vier Landessprachen ziemlich gefestigt Einzig die Rätoromanen leben immer weniger in einem fest umrissenen Gebiet Markant ist der Vormarsch des Englischen im Berufsleben

Der Kanton Tessin tut sich offenbar schwer mit seiner Alternativkultur. Seit eine Gruppe Jugendlicher im Oktober 1996 im Luganeser Vorort Viganello eine leerstehende Industriemühle besetzt und in ein selbstverwaltetes Gemeinschaftszentrum umgewandelt hatte, bemühten sich Gemeinde und Kanton mit den Betroffenen - Besetzer und Anwohner - eine tragfähige Lösung zu finden. Allerdings vergeblich, denn nach einer Eskalation der Bürgerproteste ging die Liegenschaft Mitte Juni in Flammen auf. Grund war eindeutig Brandstiftung. Der Versuch, die Autonomen in einem dem Kanton in Canobbia gehörenden Grotto anzusiedeln, scheiterte ebenfalls.

Tessin Alternativkultur

Ein ehemaliger Landrat aus dem Kanton Baselland reichte daraufhin bei einem Gericht im Kanton Bern eine Klage ein, welche verlangte, die Erziehungsdirektoren seien im Sinn einer vorsorglichen und einstweiligen Massnahme anzuweisen, sämtliche Schritte zur Einführung der neuen deutschen Schreibweise zu sistieren, bis in der Bundesrepublik ein endgültiger Entscheid zu dieser Frage gefallen sei. Die Erziehungsdirektorenkonferenz sah sich trotz dieser Klage keineswegs gemüssigt, von ihren Plänen, die Reform ab 1998 schrittweise einzuführen, abzuweichen. Auch sie betonte, die Reform sei sinnvoll, gehe nicht zu weit und bilde vor allem für die Schulen eine Erleichterung. Das Berner Gericht trat auf die Klage ohnehin nicht ein, weil der Kläger nicht glaubhaft machen konnte, dass er durch die Reform in seinen persönlichen Rechten betroffen sei.

Erziehungsdirektorenkonferenz ab 1998

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ständerat die Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen nahezu einstimmig. Bedenken, dieses Abkommen sei zu regelungsdicht und tangiere die nationale Souveränität, wie sie etwa Schmid (cvp, AI) in seinem Nichteintretensantrag vorbrachte, wurden vom Kommissionssprecher und von Bundesrätin Dreifuss entkräftet. Sie wiesen darauf hin, dass die Charta keine Massnahmen von der Schweiz verlangt, die nicht schon ohnehin zum Schutz des Italienischen und des Rätoromanischen ergriffen worden sind, da sich die Signatarstaaten lediglich dazu verpflichten, die geschichtlich gewachsenen nationalen Minderheitensprachen in deren angestammtem Territorium zu schützen. Insbesondere geht es nicht darum, die Dialekte oder die Sprachen der Zuwanderer besonders zu berücksichtigen. Die Konvention begründet keine kollektiven oder individuellen Rechte, und sie ist auch nicht direkt anwendbar. Der Nationalrat schloss sich in seiner Herbstsession dem Ständerat praktisch diskussionslos an. Ein Minderheitsantrag aus SD- und SVP-Kreisen, der mit ähnlichen Argumenten wie Schmid für Nichteintreten plädierte, wurde ganz klar verworfen. Ende Dezember unterzeichnete die Schweiz als siebtes Mitgliedsland des Europarates die Charta und hielt gleichzeitig fest, dass die Konvention in der Schweiz auf das Italienische und Rätoromanische anzuwenden sei.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Die interkantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins zeigten sich beunruhigt darüber, dass sich die Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache zu unterrichten. Sie verlangte deshalb eine Debatte über eine einheitliche Politik und forderte, dass die Kantone die in den siebziger Jahren beschlossene Regelung wieder vermehrt beachten, wonach die erste Fremdsprache eine Landessprache sein muss. Ihre Besorgnis erhielt neue Nahrung durch den Entscheid des Erziehungsrates des Kantons Zürich, das Fach Englisch zumindest probeweise als obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe sowie an den unteren Klassen der Langzeitgymnasien einzuführen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz appellierte an die Kantone, bis zum Vorliegen eines nationalen Fremdsprachenkonzepts, welches für Sommer 1998 in Aussicht gestellt wurde, alle diesbezüglichen Entscheidungen auszusetzen.

Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache Zürich Englisch obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe

Immer häufiger weisen Städte mit Zentrumsfunktion auf die ungerechte Verteilung von Kosten und Nutzen im Kulturbetrieb hin. Während die Städte praktisch allein die kulturellen Institutionen finanziell über Wasser halten, sind es in weiten Teilen die Einwohnerinnen und Einwohner der Agglomeration, welche das kulturelle Angebot nutzen. Im 1995 revidierten Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern wurde festgehalten, dass die Gemeinden der Region Bern die bedeutenden Kulturinstitute der Bundesstadt mitfinanzieren sollen. Die Umsetzung des Gesetzes erwies sich jedoch als sehr schwierig, da sich mehrere Gemeinden dagegen wehrten, diesen Obolus zu entrichten. Bis Ende Jahr stimmten 43 Gemeinden der Abgabe zu, 21 Gemeinden lehnten den Subventionsvertrag ab, 20 weitere vertagten ihren Entscheid auf 1998.

Städte mit Zentrumsfunktion Gemeinden der Region Bern

Anfangs Oktober beschloss der Bundesrat, den Schweizer Sonderbotschafter beim Heiligen Stuhl mit einer diplomatischen Demarche zu betrauen, um dem Papst die Sorge der sieben Bistumskantone über die Lage im Bistum Chur angemessen zum Ausdruck zu bringen. Der Bundesrat betonte, dass dieser Schritt nicht bedeute, dass er sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmischen wolle. In einer gleichentags verabschiedeten Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Grendelmeier (ldu, ZH) schrieb der Bundesrat, es wäre übertrieben zu sagen, dass durch den Fall Haas der religiöse Friede in der Schweiz gefährdet sei. Er sehe daher keinen Anlass, von sich aus Massnahmen zu treffen. Er wolle aber alle sich künftig ergebenden Möglichkeiten der Diplomatie zur Lösung des Konfliktes ergreifen.

diplomatischen Demarche

Ende Jahr deponierte der Bundesrat das Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes. Grund der Bewerbung ist laut der offiziellen Kandidaturrechtfertigung die historische und kulturelle Bedeutung der gut erhaltenen Wehranlagen. Die Unesco-Liste umfasst weltweit 506 Denkmäler in 108 Staaten. Drei davon befinden sich in der Schweiz: Es sind dies die Berner Altstadt, der Klosterbezirk in St. Gallen und das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair.

Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes

Haas, durch die Haltung des Papstes beim Ad-limina-Besuch in seinem Selbstbewusstsein bestärkt, ernannte im November drei neue Bischofsvikare, die von der Basiskirche aufgrund deren Haastreue als Provokation erachtet wurden. 14 der 16 Dekane des Bistums protestierten heftig gegen diesen Personalentscheid, der als faktische Entmachtung der beiden Weihbischöfe Vollmar und Henrici gedeutet wurde, welche Rom 1993 zur Entspannung der Stimmung in der Diözese Chur eingesetzt hatte. Der Priesterrat des Bistums forderte daraufhin Haas zum Rücktritt auf. Ob es die eigenwillige Personalpolitik war, welche den Sinneswandel in Rom ermöglichte, oder die diplomatische Demarche des Bundesrates konnte nicht eruiert werden: so oder so wurde Haas anfangs Dezember von Chur auf den neu geschaffenen Sitz eines Erzbischofs von Vaduz "wegbefördert". Mit Erleichterung und unverhohlener Freude reagierten die Vertreter der Bistumskantone und die meisten Chur unterstellten Gläubigen auf diese Nachricht. Auch Bundesrat Cotti konnte eine gewisse Genugtuung über den Abgang von Bischof Haas nicht verbergen, da er darin eine bedeutende Verbesserung der Gesprächskultur sah.

Haas Erzbischofs von Vaduz

Ende Jahr wurde erstmals im Bundesblatt der rätoromanische Text einer eidgenössischen Volksinitiative veröffentlicht. Bei der Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung war 1996 Romanisch zur Teilamtssprache erhoben worden. Gestützt auf diesen Verfassungsartikel und die entsprechende Verordnung verlangten die Urheber des Begehrens "Arbeitsverteilung" eine amtliche Übersetzung ihres Textes in Rumantsch Grischun.

Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage