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Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für Basel als "Kulturstadt Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen konnten.

Basel als "Kulturstadt Europas 2001"

Ziemlich überraschend kündigte Urs Frauchiger, seit 1992 Direktor der Stiftung Pro Helvetia seinen Rücktritt per Ende September an. Als Hauptgrund für seine Entscheidung nannte er Amtsmüdigkeit. Da auf Ende des Berichtsjahres auch das Mandat der Stiftungspräsidentin, der Solothurner CVP-Ständerätin Rosmarie Simmen auslief, musste gleich die ganze Führung der Pro Helvetia neu bestellt werden. Ende November wählte der Stiftungsrat den Bündner CSP-Politiker und Sekretär der Lia Rumantscha Bernard Cathomas zum neuen Direktor. Zur Stiftungspräsidentin ernannte der Bundesrat die scheidende Stadtpräsidentin von Lausanne und frühere Waadtländer SP-National und Ständerätin Yvette Jaggi.

Urs Frauchiger Rücktritt Bernard Cathomas Yvette Jaggi 

Italienisch wird für die deutschsprachigen Bündner Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 1999/2000 zur obligatorischen Frühfremdsprache (ab der 4. Klasse). Diesen Entscheid fällte das Stimmvolk mit einer satten Zweidrittelsmehrheit. Anstelle des Italienischen können die Gemeinden auch das Rätoromanische für obligatorisch erklären. In Genf wird ab dem Schuljahr 1998/1999 neben Deutsch auch Italienisch als erste Fremdsprache angeboten.

Bündner Schülerinnen und Schüler obligatorischen Frühfremdsprache

Das juristische und politische Seilziehen um das mittlerweile 10jährige alternative Kulturzentrum in der Berner Reithalle scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem der rot-grüne Stadtrat (Legislative) im März 1996 CHF 1.489 Mio. für die dringendsten baulichen Unterhaltsmassnahmen beschlossen hatte, reichte eine SVP-Parlamentarierin Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Der zuständige Regierungsstatthalter gab der Beschwerdeführerin recht, welche moniert hatte, die vom Stadtrat verabschiedeten Massnahmen würden auf eine spätere Gesamtsanierung hinauslaufen. Darüber aber müsse das Volk frei und ohne bereits geschaffene Sachzwänge befinden können. Der Stadtrat bestritt diesen Zusammenhang zwar, verzichtete aber darauf den Entscheid weiterzuziehen. Der Gemeinderat legte daraufhin dem Stadtrat ein Gesamtprojekt für die Sanierung von CHF 1.4 Mio. vor; dem für die Projektierungsarbeiten notwendigen Kredit von CHF 480'000 stimmte der Stadtrat zu.

Alternativkultur Bern

Als erste Stadt gab sich Biel - mit finanzieller Unterstützung des Kantons Bern - einen "Monsieur Bilingue", welcher das Ende 1996 gegründete Forum für die Zweisprachigkeit leitet. Diese Institution will den Bilinguismus professionell fördern und sich mit den besonderen Problemen des Zusammenlebens verschiedener Sprachgruppen in einer zweisprachigen Stadt und Region befassen. Ebenfalls in Biel nahm eine jahrzehntelange paradoxe Situation ein Ende. Während 42 Jahren lebten das deutschsprachige Gymnasium und das französischsprachige Lycée unter einem Dach, vermieden aber ostentativ jeden Kontakt. Nun rauften sich die Leiter der beiden Lehranstalten zusammen und boten erstmals eine zweisprachige Maturitätsausbildung an.

Biel Forum für die Zweisprachigkeit

Ebenfalls Ende August reisten die Schweizer Bischöfe in corpore für eine Woche nach Rom. Der alle fünf Jahre stattfindende "Ad-limina-Besuch" der Diözesanbischöfe eines Landes beim Papst ist eigentlich eine Routineangelegenheit. Diesmal hatte der Besuch eine gewisse Brisanz, weil allen Beobachtern klar war, dass die Schweizer Bischöfe personelle Änderungen im Bistum Chur verlangen würden. Auch auf diese Intervention erfolgte vorerst kein Einlenken aus Rom, ganz im Gegenteil: der Papst mahnte die Schweizer Bischöfe zu mehr Einigkeit und kritisierte deren Distanzierung von Haas.

Schweizer Bischöfe "Ad-limina-Besuch"

Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine diplomatische Intervention betreffend.

Regierungen der Bistumskantone diplomatische Intervention

Im Februar reichte die Pro Litteris, die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, 15 Zivilklagen gegen Betriebe ein, die sich nach wie vor weigerten, die im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Gebühren für Fotokopien zu bezahlen. Die Musterprozesse sollen Druck auf die rund 1500 renitenten Betriebe ausüben. Wenig Erfolg hatte die Pro Litteris mit ihrer Forderung, eine "Bildschirm-Abgabe" einzuführen. Mit dem Hinweis auf die mangelnde gesetzliche Grundlage erklärte der Gewerbeverband, einer der wichtigsten Gesprächspartner der Pro Litteris auf der Nutzerseite, er werde in diesem Punkt jegliche Verhandlung boykottieren.

Brennpunkt Fotokopien und Urheberecht

Eine Nationalfondsstudie ging der Frage nach, wieviel die öffentliche Hand in den verschiedenen Landesteilen für den Fremdsprachenunterricht an den Schulen ausgibt und welche Prioritäten sie dabei setzt. Dabei zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin. In der deutschen Schweiz werden durchschnittlich pro Schüler und Jahr CHF 1592 ausgegeben: CHF 778 fliessen in den Französischunterricht, dicht gefolgt vom Englischen (CHF 696); bereits weit abgeschlagen figurieren Italienisch (CHF 88), Spanisch (CHF 22) und Rätoromanisch (CHF 8). In den welschen Schulen, wo durchschnittlich CHF 1463 pro Jahr ausgegeben werden, wird Romanisch überhaupt nicht und Spanisch (CHF 3) kaum angeboten, während das Italienische (CHF 90) ungefähr den gleichen - geringen - Stellenwert hat wie in der Deutschschweiz. Im Unterschied zu dieser hat aber der Deutschunterricht ganz klar Vorrang (CHF 905) vor dem Englischen (CHF 465). Der Kanton Tessin gibt am meisten für Fremdsprachenunterricht aus, nämlich CHF 1713 pro Jahr und Schüler. Erste Priorität hat hier das Französische (CHF 792), dicht gefolgt vom Deutschen (CHF 646); Englisch wird im Tessin mit CHF 265 ganz deutlich auf Rang 3 verwiesen.

Fremdsprachenunterricht an den Schulen signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin

Das Bundeamt für Statistik publizierte Untersuchungsergebnisse, die - auf der Basis der Volkszählungsdaten von 1990 - den Befund bestätigten und präzisierten, dass die religiöse Vielfalt in der Schweiz zunimmt. Die Landeskirchen umfassen zwar immer noch 86% der Bevölkerung, doch hat die Einwanderung den Anteil anderer Konfessionen und Religionen erhöht. Unter den Einwohnerinnen und Einwohnern waren 1990 die Protestanten immer noch etwas zahlreicher als die Katholiken, ebenso in der Bevölkerung der über 40-jährigen. Angehörige von Ostkirchen machten 1990 1% der Wohnbevölkerung aus, Muslime 2,2%. Deren Zahl dürfte seither in Zusammenhang mit der Anwesenheit von Bosniern und Kosovo-Albanern noch deutlich gewachsen sein.

Volkszählung 1990: Bevölkerungsanteile der Religionsgemeinschaften

Mehr als eine halbe Million Einwohner der Schweiz (7,4%) erklärten 1990, sie gehörten keiner Religionsgemeinschaft an. Ihr Anteil ist in den Kantonen mit weitgehender Trennung von Kirche und Staat (Neuenburg, Genf) sowie in Basel-Stadt besonders hoch. 1970 hatte diese in der Statistik 1960 geschaffene Kategorie erst 1,1% der Bevölkerung umfasst. Die Relativierung traditioneller Prägungen zeigt sich auch in den geographischen Unterschieden: Die Reformierten sind nur noch im Kanton Bern mit 72% klar in der Mehrheit. Knapp 50% erreichten sie 1990 in den Kantonen Glarus, Thurgau, Waadt, Neuenburg, Zürich, Baselland, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden. Demgegenüber sind elf Kantone zu mindestens 70% katholisch. In 22,5% der Ehen gehörten 1990 die Ehepartner unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften an gegen lediglich 5% 1880.

Mehr als eine halbe Million Einwohner keiner Religionsgemeinschaft

Anfangs Juli eröffnete die Pro Helvetia in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss eine neue Aussenstelle in Mailand. Das Centro culturale svizzero (CCS) hat die Aufgabe, das schweizerische Kulturschaffen in der lombardischen Metropole vorzustellen und die Aktivitäten der Pro Helvetia in Italien zu organisieren. Das CCS hat jedoch nicht das Kaliber des Schweizer Kulturzentrums in Paris mit seinem Budget von CHF 1.5 Mio., sondern entspricht eher den "Antennen", die mit Unterstützung des Bundes in einigen mittel- und osteuropäischen Städten entstanden sind. Das Budget des CCS beträgt CHF 600'000 pro Jahr.

Centro culturale svizzero Italien

Mit der im Vorjahr erfolgten Unterzeichnung der Unidroit-Konvention, welche die Rückführung von illegal exportiertem sowie die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut regelt, hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass er deren Bestimmungen zu schweizerischem Recht machen will. Dieses Vorgehen wurde von linken Politikern und Entwicklungsorganisationen begrüsst, von den betroffenen Kunstkreisen - Sammler, Direktoren namhafter Schweizer Museen, Verbände der Antiquare und Kunsthändler - hingegen nach wie vor kritisiert, da sie befürchteten, der sehr weit gefasste Begriff des Kulturgutes könne zu einer Unterbindung jeglichen Handels mit Kunstgegenständen führen.

Unidroit-Konvention

Als Schweizer Premiere übernahm der Kanton Bern aufgrund seiner neuen Kantonsverfassung die Entlöhnung der jüdischen Rabbiner der Kultusgemeinden Bern und Biel. Damit geht Bern über die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinden hinaus, welche in den letzten Jahren in den Kantonen Basel-Stadt und Freiburg vorgenommen wurden.

Kanton Bern Entlöhnung der jüdischen Rabbiner

Analog zur Entwicklung in Deutschland und Österreich wurde auch in der Schweiz die 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache vor allem von Politikern der äussersten Rechten bekämpft. In seiner Stellungnahme zu einer Interpellation Keller (sd, BL) bezeichnete der Bundesrat die Reform als sehr massvoll, da sie sich weitgehend darauf beschränke, Unsicherheiten und Stolpersteine auszuräumen. Die Behauptung, die Reform führe zu übertriebenen Kosten habe sich in keiner Weise bewahrheitet, da die lange Übergangszeit von rund sieben Jahren eine gleitende Anpassung der Lehrmittel ermögliche.

Rechtschreibereform der deutschen Sprache

Ende Mai stellte Bundesrätin Dreifuss zusammen mit dem Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie den Direktoren der Landesbibliothek und des Landesmuseums an einer Pressekonferenz Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik vor. Sie betonte, Kulturarbeit bestehe einerseits im Bewahren des vielgestaltigen Raums der Erinnerung, gebildet aus Kunstwerken aller Art, Büchern, Bildern, Ideen und Überzeugungen, und andererseits in der Bereitstellung guter Bedingungen für heutige Kunst- und Kulturschaffende. Die zweimalige Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung in den Jahren 1986 und 1994 entbinde die Eidgenossenschaft nicht von ihrem Auftrag, die Kultur zu unterstützen. Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung erachtete Dreifuss für die Zukunft als vordringlich, wobei sie betonte, dass auch hier die fundamentalen menschlichen und politischen Werte der Freiheit, der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität zum Zuge kommen müssten. Im Zentrum der möglichen Massnahmen stehen Fragen der professionellen Weiterbildung der Kulturschaffenden, deren soziale Sicherheit und Direktunterstützung sowie fiskalischer Anreize zur Kulturförderung von privater Seite.

Bundesrätin Dreifuss Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich führte Englisch als die vierte offizielle Unterrichtssprache ein. Jede der 19 Abteilungen wurde beauftragt, mindestens eine Vorlesung auf Englisch anzubieten. Die Dozenten sollen in erster Linie aus dem angelsächsischen Raum kommen, was nicht schwer zu realisieren ist, da dies bereits heute auf 10 Prozent der Professorenschaft zutrifft. Ziel der Massnahme sind nicht nur verbesserte Sprachkenntnisse der angehenden Schweizer Ingenieure, Architekten und Naturwissenschafter, was deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht. Es soll auch der zunehmenden Konkurrenz ausländischer Hochschulen begegnet werden. Skandinavische und osteuropäische Lehranstalten bieten schon heute ganze Lehrgänge in Englisch an und locken damit Ausländer (Dozenten und Studenten) an, die nicht bereit sind, die entsprechende Landessprache umfassend zu erlernen.

Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich vierte offizielle Unterrichtssprache

Fast gleichzeitig mit einem Rombesuch von Bischof Haas, bei welchem dieser dem Papst die Situation im Bistum Chur aus seiner Sicht darlegte, forderten die römisch-katholischen Landeskirchen des Bistums ihre Kantonsregierungen und den Bundesrat auf, Schritte zu unternehmen, die auf personelle Verschiebungen in der Diözese Chur abzielen. Die Regierungen der sieben Kantone, welche dem Bistum Chur angegliedert sind (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Zürich und Graubünden), intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat und baten ihn, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln für die Wiederherstellung des religiösen Friedens im Bistum einzusetzen. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als nicht besonders dringlich und beantwortete das Schreiben vorerst nicht.

intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat

Der Bundesrat erliess auf den 1. April eine neue Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die französisch- und italienischsprachigen Mitarbeiter der Bundesverwaltung sollen sich bei der Arbeit verstärkt ihrer eigenen Sprache bedienen können.

Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss.

Sonnentemplersekte Genf Expertenbericht zwei Standesinitiativen

Mit einem Bundesgerichtsurteil wurde erneut der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert das Territorialitätsprinzip im zweisprachigen Kanton Freiburg haben soll. Die Lausanner Richter unterstützen das Freiburger Verwaltungsgericht, welches einer deutschsprachigen Familie aus der heute zu gut 40% germanophonen Gemeinde Crissier ein rein auf Deutsch geführtes Gerichtsverfahren verweigert hatte. Das Bundesgericht befand, eine Gemeinde mit so geringer Einwohnerzahl wie Crissier (rund 500 Personen) könne erst nach mindestens zwei Jahrzehnten mit einer starken anderssprachigen Minderheit als echt zweisprachig bezeichnet werden.

Bundesgerichtsurteil Territorialitätsprinzip Freiburg

Im Rahmen eines eintägigen Arbeitsbesuchs zu Jahresbeginn in Rom stattete Bundesrat Cotti auch dem Vatikan eine kurze Visite ab. Nach einer Audienz bei Papst Johannes Paul II. unterrichtete er Kardinal-Staatssekretär Sodano, den "Aussenminister" des Heiligen Stuhls, über die grosse Besorgnis der katholischen Bevölkerung der Schweiz bezüglich der Verhältnisse im Bistum Chur.

Cotti Verhältnisse im Bistum Chur 

Kontroversen um geraubte Kunstgegenstände fanden aber nicht nur zwischen der Schweiz und dem Ausland statt, sondern auch unter Schweizer Kantonen. Vor allem der Kanton St. Gallen, ehemaliges Untertanengebiet der Eidgenossen, verlangte lautstark die Rückgabe von Kulturgütern, welche ihm zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert entwendet worden waren. Der Zürcher Regierungsrat als Hauptakteur in dieser Angelegenheit weigerte sich, auf diese Rückforderungen einzutreten, worauf St. Gallen rechtliche Schritte erwog.

Der langjährige Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich

Im Einvernehmen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren liess der Bundesrat am 1. Juli in Wien die formelle Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache unterzeichnen, welche ebenfalls von Deutschland, Österreich und Liechtenstein paraphiert wurde. Damit treten die neuen Rechtschreiberegeln am 1. August 1998 in Kraft - bis 2005 gilt die alte Schreibweise aber noch nicht als falsch. Für den Bundesrat war in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Reform keine strikte Eindeutschung von Wörtern aus anderen Sprachen verlangt, sondern Varianten anbietet. Die unveränderten Bezeichnungen seien wichtig für ein Land mit verschiedenen Sprachgemeinschaften und hätten eine Brückenfunktion. Die Reform bringe vielerlei Erleichterungen, werde aber das vertraute Schriftbild nicht wesentlich verändern. Dank der Übergangsfrist entstehen vor allem keine Kosten für die Anpassungen der Schul- und Lehrbücher, da diese innerhalb der nächsten sieben Jahre ohnehin im normalen Rhythmus erneuert werden. Während der Übergangsfrist müssen die Lehrer die alte Schreibweise zwar als "veraltet" korrigieren, dürfen diese aber nicht als Fehler zählen, führte die Bundeskanzlei aus.

Rechtschreibereform

Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, wie sie 1992 vom Europarat verabschiedet und 1993 von der Schweiz unterzeichnet worden war. Seit der Annahme des neuen Sprachenartikels in der Bundesverfassung und dem Inkrafttreten der revidierten gesetzlichen Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung ihrer rätoromanischen und italienischen Sprache erfüllt die Schweiz alle Anforderungen der Charta. Diese ist weder von Personen noch Institutionen direkt anwendbar und hat keine finanziellen Auswirkungen. Sie gilt für Regional- und Minderheitensprachen, jedoch nicht für sprachliche Minderheiten. So können sich zum Beispiel spanische oder jugoslawische Volksgruppen in der Schweiz nicht auf die Charta berufen. Hingegen ist es möglich, nicht territorial gebundene, aber im Lande verwurzelte Sprachen, wie das Jiddische und die Zigeunersprachen, zu schützen.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen