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Die Annahme des neuen Sprachenartikels in der Freiburger Staatsverfassung, mit dem das Deutsche dem Französischen gleichgestellt wird, hat nicht zum Sprachfrieden geführt, ganz im Gegenteil. Besonders im Saane-Bezirk mit seinen vielen gemischtsprachigen Gemeinden war die Anwendung des seit dem Vorjahr in der Verfassung festgeschriebenen Territorialitätsprinzips Anlass für mehrere Beschwerden und parlamentarische Vorstösse mit dem Ziel, entweder auf gesetzlichem Weg die Gemeinden linguistisch klar zu definieren oder doch noch gemischtsprachige Gebiete einzuführen. Mit dem Entscheid der Kantonsregierung, im Fall der Freiburger Vorortsgemeinde Marly das Prinzip der Gemeindehoheit über jenes der Territorialität zu stellen und den Schulbesuch der deutschsprachigen Kinder weiterhin in Freiburg zu gestatten, wurde die Kontroverse kurz vor Jahresende erneut angeheizt. Die ursprünglichen Beschwerdeführer beschlossen, diesen staatsrätlichen Entscheid beim Bundesgericht anzufechten.

Sprachenartikel in der Freiburger Staatsverfassung

Mit einer Petition wollen Exponenten der Surselva die weitere Entwicklung und den Gebrauch des Rumantsch grischun stoppen. Die rund 60 Erstunterzeichner forderten Bundespräsident Cotti als Vorsteher des EDI auf, die in rätoromanischer Sprache verfassten Veröffentlichungen des Bundes nicht mehr auf Rumantsch grischun zu verbreiten. Sie gaben ihrer Auffassung Ausdruck, ohne minimste rechtliche Basis und gegen die Menschenrechte werde hier in Unkenntnis des Willens der Mehrheit der Rätoromanen eine Sprache entwickelt, welche die Substanz der in Jahrhunderten entwickelten und gewachsenen Idiome schmälere und den Niedergang des Rätoromanischen vorantreibe. Die Petition wurde anfangs Januar 1992 mit über 2600 Unterschriften eingereicht. In seiner Botschaft zum revidierten Sprachenartikel hat sich der Bundesrat dagegen klar für die Verwendung des Rumantsch grischun ausgesprochen. Zudem beschloss die Lia Rumantscha, weiterhin überzeugt am Rumantsch grischun und am Projekt einer in der Einheitssprache verfassten Tageszeitung ("Quotidiana") festzuhalten; in einer nahezu einstimmig verabschiedeten Resolution wurde der Bundesrat aufgefordert, mit den Übersetzungen ins Rumantsch grischun wie bisher weiterzufahren.

Zu den neu ins Rumantsch Grischun übersetzten offiziellen Texten gehört nun auch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB).

Petition gegen das Rumantsch grischun

Bundesrat und Parlament zeigten sich 1991 geneigt, einen Teil der Forderungen der Tessiner Abgeordneten bezüglich der Arbeit der Bundesverwaltung zu erfüllen. Spätestens 1998 gedenkt die Regierung die von der Verfassung geforderte Gleichberechtigung des Italienischen mit den beiden anderen Amtssprachen zumindest in den bundeseigenen Publikationen herzustellen. Bisher blieben beispielsweise die Vernehmlassungsberichte, die parlamentarischen Vorstösse sowie die Stellungnahmen des Bundesrates, der Voranschlag und die Staatsrechnung, Berichte von Experten- und Studienkommissionen, das Statistische Jahrbuch sowie die Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" unübersetzt. Der Bundesrat beschloss deshalb, den Bestand der italienischsprachigen Übersetzer in der Verwaltung schrittweise zu verdoppeln und in Bellinzona eine Zweigstelle seines Übersetzungsdienstes einzurichten.

Ausbau der italienischen Übersetzungsdienste

Der Umstand, dass Bundesrat Felber die Schweizer Delegation am vierten Frankophonie-Gipfel in Paris anführte, zeigte, dass sich das Misstrauen der Regierung gegen diese von Staatspräsident Mitterrand ins Leben gerufene Initiative weitgehend gelegt hat. Getreu ihrer bisherigen Linie verlangte die Schweiz aber klarere Grundsätze für die Definition der frankophonen Länder und wünschte eine Begrenzung auf den linguistischen Auftrag. Auch zeigte sie sich wenig erfreut über den Entscheid des Gipfels, die Institutionalisierung der Frankophonie, die sie der politischen Implikationen wegen möglichst gering halten möchte, durch ein permanentes Komitee und eine Ministerkonferenz verstärken zu wollen.

Vierter Frankophonie-Gipfel

Der Kanton Bern reichte eine Standesinitiative ein, welche die Bundesbehörden auffordert, den mehrsprachigen Kantonen für die besonderen Leistungen zur Erhaltung und Förderung ihrer Sprachenvielfalt eine Unterstützung des Bundes zu gewähren.

Vgl. Standesinitiative Freiburg 1990.

Standesinitiative zugunsten mehrsprachiger Kantone

Die Zeit sei reif für die Wiederaufnahme der Idee einer Tessiner Hochschule, hatte Bundesrat Cotti bereits Ende 1990 erklärt. In seiner Botschaft zum Sprachenartikel nahm der Gesamtbundesrat diesen Gedanken ebenfalls auf. Er stützte sich dabei auf eine Forderung der Arbeitsgruppe zur Revision des Sprachenartikels, die eine Universität im Tessin als unabdingbar für die Zukunft der dritten Landessprache bezeichnet hatte. Kurz vor Jahresende und fünf Jahre nach dem wuchtigen Nein der Tessiner Stimmberechtigten zum CUSI (Centro universitario della Svizzera italiana) präsentierte der Tessiner Staatsrat dann seine Vorstellungen einer redimensionierten Tessiner Universität. Eine Minimallösung — für die Tessiner Behörden ein in jedem Fall notwendiger Schritt — sieht die Koordinierung der verschiedenen bereits funktionierenden wissenschaftlichen Aktivitäten des Kantons vor. Für die ehrgeizigere Variante einer eigenen universitären Struktur wurden zwei Formen zur Diskussion gestellt: einzelne Institute — Basisausbildung in einem Sektor oder Postgraduate-Kurse — oder eine eigentliche Universität mit wenigen Fakultäten. Als Zeithorizont zu deren Realisierung wurde 1996 genannt.

Tessiner Hochschule

Die vorberatende Kommission des Ständerates sprach sich gegen einen Rückweisungsantrag und für Eintreten auf den neuen Sprachenartikel aus. Sie begrüsste eine Revision des Verfassungsartikels als Basis für eine neue Sprachenpolitik und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass damit das Bewusstsein, dass die Mehrsprachigkeit eine Stärke der Schweiz darstelle, erneuert werde. In den Diskussionen wurde aber auch die Befürchtung laut, dass mit der Verfassungsrevision mehr Probleme aufgeworfen als gelöst würden. Strittigster Punkt war und bleibt das Territorialitätsprinzip. Dessen verfassungsmässige Verankerung scheint vor allem den Vertretern der welschen Kantone unerlässlich, da sie mit allen Mitteln einer weiteren Germanisierung der gemischtsprachigen Gebiete entgegenwirken möchten. Stimmen aus der Deutschschweiz – aber auch aus dem Tessin – wenden dagegen ein, eine allzu starre Handhabung des Territorialitätsprinzips könnte den Sprachfrieden eher gefährden. Einig war sich die Kommission darin, dass die Zuständigkeit für den sprachlichen Bereich in erster Linie bei den Kantonen liegen muss. So soll zum Beispiel der Kanton Graubünden darüber entscheiden, welches Rätoromanisch – das "Rumantsch grischun" oder eines der historisch gewachsenen Idiome – offizielle Amtssprache wird.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Zum drittenmal nach 1985 und 1988 fand die "Scuntrada rumantscha", die Woche der Begegnung von und mit den Rätoromanen statt. Das Programm unter der Leitung der Lia Rumantscha, dem Dachverband der Romanen, beleuchtete in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und kulturellen Darbietungen sowie verschiedensten Kursen aktuelle Probleme der Rätoromanen. Die "Scuntrada 91" stand unter dem Motto "Begegnung auch mit andern"; Sprachpolitik aus gesamtheitlicher und internationaler Sicht war denn auch einer der Schwerpunkte der Begegnungs- und Arbeitswoche, aber auch das Verhältnis zwischen der nicht selten ausserhalb des Sprachgebiets lebenden "Elite" und dem daheimgebliebenen "Fussvolk". Hier stand einmal mehr das Problem des "Rumantsch grischun" zur Diskussion, einer den rätoromanischen Dialekten aufgesetzten Einheitssprache, deren Ausarbeitung und Verbreitung in erster Linie von — meist im Unterland lebenden — jüngeren Intellektuellen getragen wird.

Mit den Besonderheiten der Schaffung einer Kunstsprache hatte sich zudem bereits im April in Parpan und Chur ein internationales Kolloquium über Standardisierung von Sprachen befasst.

Scuntrada rumantscha

Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung.

Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung

Der Forderung der Tessiner Abgeordneten nach einer sukzessiven Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten war Bundespräsident Cotti bereits anfangs Jahr zuvorgekommen, als er für sein Departement eine Quotenregelung bei der Personalauswahl einführte. Mit dieser Sofortmassnahme soll im EDI eine angemessene Vertretung der sprachlichen Bevölkerungsgruppen sichergestellt und der Anteil des weiblichen Personals erhöht werden. Ziel ist, bis Ende 1992 Verhältniswerte von 70% deutsch- (heute 74%), 20% französisch- (17%) und 10% italienischsprachige Mitarbeiter (7,5%) zu erreichen. Um den Dienst in der zentralen Bundesverwaltung für Tessiner attraktiver zu machen, regten die Motionäre ebenfalls die Schaffung einer dreisprachigen Schule (deutsch/französisch-italienisch) in Bern an. Auch dieser Wunsch stiess bei Bundespräsident Cotti auf viel Sympathie; er verwies jedoch auf den Grundsatz der kantonalen Schulhoheit und spielte so den Ball dem Kanton Bern zu.

In ihrem Inspektionsbericht 1991 bemängelte zudem die GPK des Nationalrates die nach wie vor markante Untervertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung.

Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos und einstimmig einen Teuerungsausgleich von 25% auf den Bundesbeiträgen zur Förderung der Kultur und Sprache der Kantone Graubünden und Tessin. Die Erhöhung der Subvention wurde als Überbrückungsmassnahme verstanden, bis der revidierte Sprachenartikel eine gezieltere und verstärkte Förderung ermöglichen wird.

Kantone Tessin und Graubünden

In der letzten Zeit habe sich eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der in der Schweizer Geschichte und Kultur verankerten Viersprachigkeit unseres Landes abgezeichnet, hielt der Bundesrat in seiner – gleichentags in allen vier Landessprachen publizierten – Botschaft zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) fest, wobei die sprachlichen Minderheiten besonders betroffen seien. Deshalb soll der Bund inskünftig die Kantone bei ihren Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen vermehrt unterstützen und in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für eine Verbesserung der zwischensprachlichen Verständigung sorgen.

Mit der Sprachenfreiheit soll ein besonders wichtiges, persönlichkeitsnahes Grundrecht explizit in die Verfassung Eingang finden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Viersprachigkeit der Schweiz verankert. Amtssprachen des Bundes bleiben weiterhin das Deutsche, das Französische und das Italienische. Im Verkehr zwischen dem Bund und rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen soll jedoch auch das Rätoromanische als Amtssprache gelten.

Der revidierte Verfassungsartikel führt ein differenziertes Territorialitätsprinzip ein. Der Sprachgebietsgrundsatz soll nicht für alle Kantone und Sprachsituationen die gleiche Bedeutung haben; vielmehr soll auf die Bedrohung einer Sprache abgestellt werden: Je stärker eine Sprache gefährdet erscheint, desto grösser sei das öffentliche Interesse an Massnahmen zu ihrer Erhaltung und desto eher rechtfertigten sich Eingriffe in die Sprachenfreiheit, meinte die Landesregierung. Die Kantone sollen deshalb verpflichtet werden, unter Umständen sogar einschneidende Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass sich die bedrängten Sprachen in jenen Gebieten halten können, in denen sie heute gesprochen oder geschrieben werden.

Damit die Verständigungsfähigkeit und -bereitschaft zwischen den Sprachgemeinschaften erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können, sollen in allen Landesteilen neben der Erhaltung und Förderung der jeweiligen Gebietssprache auch die anderen Landessprachen gepflegt werden. Damit sei, schrieb der Bundesrat, vor allem der Fremdsprachenunterricht in den kantonalen Bildungssystemen – vom Vorschulunterricht bis zur Erwachsenenbildung – angesprochen.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Aus rechtlichen Gründen und um den Sprachfrieden nicht zu gefährden, will die Bündner Regierung keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun oder die "Quotidiana" durchführen, wie dies ein im Vorjahr eingereichter parlamentarischer Vorstoss gefordert hatte. Um aber den Volkswillen zu diesen beiden heiklen Themen zu erkunden, erachtet die Kantonsregierung die Durchführung einer nach wissenschaftlichen Methoden angelegten Meinungsumfrage als sinnvoll. Die Bündner Exekutive verhehlte allerdings nicht, dass sie dem Projekt einer romanischen Tageszeitung nach wie vor skeptisch gegenübersteht, umso mehr als die Bündner Zeitungsverleger sich nach einer Denkpause erneut vehement gegen eine Zusammenarbeit mit der Lia Rumantscha aussprachen.

Keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun

Anfangs 1989 beschloss die vorberatende Kommission des Nationalrats, die Revision der Bestimmungen über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Sittlichkeit und gegen die Familie in zwei Teile zu spalten. Dieses Vorgehen sollte es erlauben, rasch zu einem Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen zu kommen und die wesentlich umstritteneren Fragen des Sexualstrafrechts später zu behandeln.

Unmittelbar vor den Verhandlungen des ersten Teils im Nationalrat traten allerdings namhafte Kulturschaffende, Berufsorganisationen der Medienschaffenden und auch die eidgenössische Filmkommission mit ihren Bedenken gegen ein sogenanntes Brutaloverbot an die Öffentlichkeit. Ihrer Meinung nach könnten die neuen Bestimmungen bei restriktiver Auslegung der Gerichte zur Einrichtung einer Zensur in Fragen der Kunst und zur Behinderung der Berichterstattung über tatsächlich ausgeübte Gewalt führen. In der Ratsdebatte wurden zum beantragten Verbot der Herstellung, Verbreitung und des Konsums von brutalen Darstellungen eine Reihe von Abänderungsanträgen vorgebracht. Einerseits wurde verlangt, das Verbot auf Jugendliche zu beschränken, zum andern wurden Präzisierungen des Straftatbestandes resp. eine Ausweitung der erlaubten Ausnahmen gefordert. Zwar herrschte Einigkeit, dass sich die neuen Bestimmungen gegen die Verherrlichung von Gewalt in Videofilmen richten sollten und nicht gegen die künstlerische Freiheit in Text und Bild. Trotzdem drang von den Abänderungsvorschlägen nur derjenige durch, der schriftliche Erzeugnisse explizit aus den neuen Vorschriften ausnimmt. Nachdem die Differenzbereinigung keine Probleme bot, und ein von politisch nicht organisierten Personen aus Genf angekündigtes Referendum nicht zustande kam, konnte das neue Gesetz auf den 1. Januar 1990 in Kraft gesetzt werden.

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe

In grösserer Bedrängnis befinden sich unzweifelhaft die sprachlichen Minderheiten im Südosten des Landes. Eine Verbesserung ihrer Situation bringt das neue Bundesgesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache, das nun auch vom Nationalrat angenommen wurde. Die Vorlage bildete eigentlich einen Bestandteil der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065), wurde jedoch wegen des Auslaufens der bisherigen Sofortmassnahmen aus Sondermitteln vorgezogen. Sie konnte auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt werden, nachdem auch der Bündner Grosse Rat die Voraussetzungen in Form von zusätzlichen kantonalen Beiträgen erfüllt hatte.

Erstes Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton (BRG 81.065)
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton

Im Bereich der Berufsorganisationen der Presse brachte das Jahr 1974 die Kündigung des Kollektivvertrags in der Westschweiz. Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse (VSP) entschloss sich zu diesem Schritt, als sich die in der Union romande de journaux (URJ) zusammengeschlossenen Verleger ausserstande erklärten, die im Oktober von einer paritätischen Kommission VSP/ URJ ausgearbeiteten Revisionen zu genehmigen.

Im Bereich der Berufsorganisationen der Presse brachte das Jahr 1974 die Kündigung des Kollektivvertrags in der Westschweiz

Als grenzüberschreitendes Medium hatte sich das Westschweizer Fernsehen mit französischer Kritik zu befassen. Die Tessiner Fernsehleute erhielten die umstrittene Anweisung, keine Sendungen zum italienischen Ehescheidungsreferendum auszustrahlen. Das Projekt eines Privatsenders im Fürstentum Liechtenstein, in welches der Zürcher Verlag Jean Frey AG auch die elf Gemeinden des Fürstentums als Teilhaber einbeziehen wollte, warf die Frage nach der Konzessionshoheit auf. Diese wurde bisher von der Schweiz ausgeübt, wird aber gegenwärtig neu geregelt. Dem weiteren Gang der Verhandlungen war zu entnehmen, dass die liechtensteinische Regierung der schweizerischen Forderung nach einem Verzicht auf Radiowerbung Verständnis entgegenbrachte. Das im Verband der Angestellten des Schweizer Fernsehens organisierte Fernsehpersonal beschloss, sich unter neuem Namen (Syndikat schweizerischer Medienschaffender, SSM) dem SGB anzuschliessen. Ziel des SSM ist es, sich zu einer umfassenden Mediengewerkschaft auszuweiten. Die Schweizerische Journalisten-Union zeigte sich an einer Fusion interessiert.

Westschweizer Fernsehen

Eine weitere Reformstudie der Firma Hayek untersuchte die Trägerorganisation der SRG, der die Rolle eines Bindeglieds zwischen Bevölkerung und Programmschaffenden zukommt. Sie kam dabei zu der auch von anderen Beobachtern mehrfach geäusserten Auffassung, dass «die gegenwärtige Organisation der Trägerschaft bei weitem nicht mehr in der Lage ist, die heute enormen geistigen, organisatorischen und technischen Anforderungen zu erfüllen». In der deutschen und der französischen Schweiz wurde je eine gemeinsame Regionaldirektion für Radio und Fernsehen geschaffen. Als Regionaldirektoren wurden Gerd Padel und René Schenker berufen. Rücktritte, Berufungen und Stellungnahmen von TV-Mitarbeitern lenkten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die weiterhin als unbefriedigend empfundene Situation der Programmschaffenden. Als ein Schiedsgericht die 1971 erfolgten Entlassungen von sechs westschweizerischen TV-Mitarbeitern als nicht gerechtfertigt bezeichnete, konnte ein zweistündiger Streik des gesamten SRG-Personals nur knapp vermieden werden.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Die in der Fernsehdebatte von 1971 angekündigte Strukturreform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kam in Gang. Nach Konsultation der Regionaldirektionen und der Personalverbände beschloss der Zentralvorstand, die Generaldirektion auf dem Gebiet des Managements zu verstärken, die einzelnen Sprachregionen zu verselbständigen und in diesen Radio und Fernsehen jeweils unter einer gemeinsamen Regionaldirektion zusammenzufassen. Der neue Generaldirektor vertrat die Ansicht, dass die SRG nach ihrer Reorganisation genügend repräsentativ sei, um eine Kontrolle durch eigene Organe auszuüben. Die fristlose Entlassung von Mitarbeitern des welschen Fernsehens im Vorjahr gab Anlass zu einer Diskussion über die Stellung der Programmschaffenden. Diese wurde in der Folge durch ein Abkommen über die Sicherung des Arbeitsplatzes, das im Fall der Kündigung ein Rekursrecht vorsieht, und durch eine Vertretung des Personals im Zentralvorstand (SRG) zu verbessern versucht.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG