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Marcel Dobler (fdp, SG) forderte mittels eines Postulats die Ausarbeitung eines Berichts zu den Vor- und Nachteilen einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping. Der Postulant erläuterte, dass der Eigengebrauch von Doping gegenwärtig nur durch das Sportsystem selber sanktioniert werden könne, nicht aber auf Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Es sei jedoch ersichtlich geworden, dass der Sport alleine nicht in der Lage sei, «die Schattenseiten des Sports» zu bekämpfen. Zudem zeigten die Nachbarländer Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich, dass der Eigengebrauch von Doping mit gesetzlichen Regelungen strafrechtlich erfolgreich verfolgt werden könne. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Dem kam der Nationalrat in der Wintersession 2019 stillschweigend nach.

Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können (Po. 19.4366)

Le Conseil fédéral a présenté son concept global de protection et de défense du cyberespace civil et militaire, dans son rapport sur l’organisation de la Confédération pour la mise en œuvre de la stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques. Une organisation supradépartementale a été privilégiée pour assumer les tâches de cybersécurité, de cyberdéfense et pour la poursuite pénale de la cybercriminalité. Le soutien de l'armée lors de cyberincidents et le déroulement de ses interventions doit encore être défini avec les autorités civiles. Pour assurer la mise en œuvre de la Stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques (SNPC) 2018-2022, les ressources financières ont été augmentées et une soixantaine de postes de travail supplémentaires ont été créés. Enfin, en comparaison internationale, la Suisse possède des structures dans le domaine de la cybersécurité similaires à celles de plusieurs autres pays. Aucun des pays étudiés, à savoir l'Allemagne, la Finlande, la France, Israël, l’Italie et les Pays-Bas, ne possède une organisation unique pour la réalisation des travaux liés aux cyberrisques et n'a confié à son armée la responsabilité d'assurer la protection contre ce type de danger.

Eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund (Po. 18.3003)
Dossier: Cyber Defence

Stillschweigend hiess der Nationalrat am letzten Tag der Sommersession 2019 ein auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlenes Postulat von Jacqueline Badran (sp, ZH) gut, mit dem ein Zulassungssystem für Open Government Data (OGD) gefordert wurde. Diese von der öffentlichen Hand erstellten Daten sollen – da sie ja von den Steuerzahlenden bereits bezahlt worden sind – unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Badran warnte allerdings davor, dass dies vor allem grossen Digital-Konzernen wie Google, Apple oder Microsoft zugute käme. Man müsse sich deshalb überlegen, ob die Datenhoheit nicht besser beim Bund bleiben und die Freigabe von Daten an bestimmte Regeln gebunden werden sollten. Für Zwecke des öffentlichen Interesses, der Wissenschaft oder von Non-Profit-Organisationen müssten die Daten unentgeltlich verfügbar sein. Für kommerzielle Zwecke hingegen könnte für die Daten, deren Erhebung teilweise sehr teuer sei, zumindest eine teilweise Refinanzierung verlangt werden. Der Bundesrat versprach, eine Analyse von Nutzergruppen und Bedürfnissen für OGD durchzuführen.

Open Government Data (Po. 19.3342)

«Haben wir die Hard- und Softwarekomponenten bei unseren kritischen Infrastrukturen im Griff?», fragte Marcel Dobler (fdp, SG) mit einem im Frühjahr 2019 eingereichten Postulat. Damit griff Dobler Sorgen auf, die bei grösseren IT-Beschaffungen immer wieder geäussert werden. Unter anderem geht es dabei namentlich um ICT-Systeme, die in diversen sensiblen Bereichen eingesetzt werden und die von ausländischen Herstellern produziert und bereitgestellt werden. Solche «digitale[n] Lieferobjekte», die in ihrer Komplexität zu Cyberrisiken führen können, stehen im Fokus seines Vorstosses. Der Bundesrat sollte folglich beauftragt werden, zu prüfen, ob und wie nationale und internationale Standards angewendet werden können, um die Risiken zu vermindern.
Der Bundesrat zeigte sich mit der Stossrichtung des Postulats einverstanden und beantragte dessen Annahme, jedoch seien die Forderungen in einen Bericht aufzunehmen, der bereits mit der Annahme zweier anderer Postulate (Po. 18.3376 und Po. 18.3233) in Auftrag gegeben worden war, erklärte er.
Der Nationalrat sollte sich in der Sommersession 2019 damit befassen, da jedoch auf jegliche Wortmeldungen verzichtet wurde, überwies der Rat das Postulat stillschweigend.

Haben wir die Hard- und Softwarekomponenten bei unseren kritischen Infrastrukturen im Griff? (Po. 19.3136)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Mit der stillschweigenden Überweisung eines Postulats Mazzone (gp, GE) in der Sommersession 2019 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat zu prüfen, wie Instrumente der Wiedergutmachungsjustiz in die schweizerische Rechtsordnung integriert werden könnten. Die Wiedergutmachungsjustiz fördere im Nachgang einer Straftat die gemeinsame Lösungssuche aller beteiligten Personen und sei somit eine «sehr interessante Ergänzung zur üblichen Strafjustiz», begründete die Postulantin ihr Anliegen. Zu den vielfältigen Vorteilen der Wiedergutmachungsjustiz zählten ein ausgeprägteres Gerechtigkeits- und Sicherheitsgefühl für das Opfer einer Straftat sowie eine geringere Rückfallgefahr auf der Täterseite.

Wiedergutmachungsjustiz in unsere Rechtsordnung integrieren (Po. 18.4063)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Mit dem Internet verbundene Produkte – etwa «smarte» Haushaltsgeräte, Spielzeuge oder Fahrzeuge und digitale Heimassistenten wie «Siri» oder «Alexa» – erfassen und übermitteln individuelle Daten über ihre Nutzerinnen und Nutzer. Diese Daten seien oft schlecht gesichert und leichte Beute für eine zweckentfremdete Nutzung, stellte Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) fest. Sein Postulat mit dem Auftrag, zu prüfen, wie der Datenschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte, überwies die grosse Kammer in der Sommersession 2019 stillschweigend. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, weil er den Auftrag zusammen mit einem bereits 2017 überwiesenen Postulat Glättli (gp, ZH; Po. 17.4295) erfüllen könne.

Verbesserung der Sicherheit von mit dem Internet verbundenen Produkten (Po. 19.3199)

Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie die lebenslange Freiheitsstrafe reformiert werden könnte, um besonders schweren Straftaten besser gerecht zu werden. Mittels Postulat wurde diese Forderung im Juni 2018 von Andrea Caroni (fdp, AR) an den Ständerat (Po. 18.3530) und von Natalie Rickli (svp, ZH) an den Nationalrat (Po. 18.3531) herangetragen. Als problematisch erachteten die Postulanten an der lebenslangen Freiheitsstrafe unter anderem, dass die Dauer der tatsächlich verbüssten Strafe vielmehr von der Rückfallgefahr des Täters abhängt und weniger von der Schwere der begangenen Tat. Drei im Postulat genannte Reformvorschläge umfassen erstens die Möglichkeit für die Gerichte, die bedingte Entlassung bei besonders schwerem Verschulden für länger als die heute gebräuchlichen 10 oder 15 Jahre auszuschliessen; zweitens die Möglichkeit, eine bedingte Entlassung bei besonders schwerem Verschulden ganz auszuschliessen; und drittens die Möglichkeit für deutlich längere Freiheitsstrafen als Alternative zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Bundesrat stand einer Diskussion der verschiedenen komplexen Fragen, die die lebenslange Freiheitsstrafe und deren Anwendung – sowohl unter Juristinnen und Juristen als auch in der Gesellschaft – aufwirft, offen gegenüber und beantragte die Postulate zur Annahme. Der Ständerat begrüsste in der Herbstsession 2018 einen ergebnisoffenen Bericht zum Thema und überwies das Postulat Caroni einstimmig an den Bundesrat. Das Postulat Rickli wurde von der Grünen Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) bekämpft, weshalb dessen Diskussion erst in der Sommersession 2019 stattfand. Arslan sah keine Notwendigkeit oder Dringlichkeit für ein solches Vorgehen, vermutete populistische Hintergedanken seitens der Postulantin und wies auf die Schwierigkeit hin, besonders schwere Straftaten zu definieren. Nachdem Justizministerin Karin Keller-Sutter ausgeführt hatte, der Bundesrat erachte es als wichtig, die lebenslange Freiheitsstrafe besser zu verstehen, und das EJPD habe zudem in Erfüllung des überwiesenen Postulats Caroni bereits mit der Ausarbeitung des geforderten Berichts begonnen, stimmte die grosse Kammer dem Schwesterpostulat Rickli mit 112 zu 62 Stimmen zu.

Reform der «lebenslangen» Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten (Po. 18.3530 und 18.3531)

Mittels eines Postulats wollte Mathias Reynard (sp, VD) den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit zusammenzutragen. Internationale Studien belegten, dass ungefähr jede dritte Frau an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt werde, so der Postulant. Für die Schweiz fehlten aber aktuelle, flächendeckende Daten, weshalb bei der Untersuchung des Ausmasses und der Entwicklung dieser Problematik grosser Handlungsbedarf bestehe. Die Umsetzung vorliegenden Postulats liege zudem im Rahmen der Istanbul-Konvention, welche von den Vertragsstaaten die Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen verlange.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2018 von Verena Herzog (svp, TG) bekämpft und anschliessend in der Frühjahrssession 2019 erneut aufgegriffen. Herzog wies in ihrer Begründung darauf hin, dass es entgegen den Aussagen des eingereichten Textes sehr wohl aktuelle schweizerische Daten gebe und die entsprechenden Fakten bekannt seien. Hinter diesem Postulat vermute sie aus diesem Grund vielmehr «Alarmismus und Profilierung». Ihre Parteikollegin Céline Amaudruz (svp, GE) wies hingegen darauf hin, dass bestehende Zahlen womöglich verzerrt seien, da nicht alle Opfer sexueller Belästigung Anzeige erstatteten. In Zustimmung mit letzterer Aussage ergänzte Innenminister Alain Berset, dass durch die geforderte Prävalenzstudie Diskrepanzen zwischen der Realität und offiziellen Statistiken aufgedeckt werden könnten. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat mit 93 zu 68 Stimmen an. Während das Ja-Lager fraktionsmässig durchmischt war, bestand das Nein-Lager ausschliesslich aus Mitgliedern der Fraktionen der SVP und der FDP.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In der Frühjahrssession 2019 zog Ständerat Damian Müller (fdp, LU) sein Postulat «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» zugunsten des Kommissionspostulats (Po. 18.4107) zurück, welches seine Anliegen in einem grösseren Kontext behandeln soll. Über die beiden Postulate wurde in der kleinen Kammer zusammen debattiert.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Als sich die SPK-NR bei der Detailberatung der DSG-Revision mit dem darin vorgesehenen Sanktionssystem beschäftigte, stellte sich ihr die Frage, ob in diesem Zusammenhang anstatt natürliche Personen (z.B. die Führungskräfte eines Unternehmens) eher oder auch juristische Personen (das Unternehmen selbst) zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Dazu müssten neben strafrechtlichen Sanktionen auch Verwaltungssanktionen für Verstösse gegen das Datenschutzrecht eingeführt werden. Da bei den Verwaltungssanktionen in der Schweiz «beträchtliche Rechtsunsicherheit» herrsche, wie Kommissionssprecher Heinz Brand (svp, GR) vor dem Nationalratsplenum Justizministerin Karin Keller-Sutter zitierte, hatte die Kommission ein Postulat verfasst mit dem Auftrag, die allgemeine Einführung pekuniärer Verwaltungssanktionen im Schweizer Recht zu prüfen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, sich dieser Thematik umfassend anzunehmen und gesetzliche Lösungen für ein System pekuniärer Verwaltungssanktionen zu prüfen, das alle betroffenen Rechtsbereiche (neben dem Datenschutz- beispielsweise auch das Kartell- und das Fernmelderecht) abdecken kann. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend.

Instrument der pekuniären Verwaltungssanktionen (Po. 18.4100)

Nachdem das Postulat Müller (fdp, LU) an die zuständige UREK-SR überwiesen worden war, beschloss diese einstimmig, ihrerseits ein Kommissionspostulat einzureichen, das vom Bundesrat einen im Vergleich zum Postulat Müller umfassenderen Bericht verlangt. Darin sollen die Auswirkungen der Teilrevision der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigt, die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien beachtet und gleichzeitig die Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Standards verglichen werden. Das Kommissionspostulat (Po. 18.4107) soll somit das Postulat Müller erweitern und ersetzen, weshalb die Kommissionsmehrheit mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Postulat Müller «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» zur Ablehnung empfahl.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Auf Initiative der damaligen Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) war 2011 eine eigenständige Strafnorm geschaffen worden, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt. In einem Postulat forderte Natalie Rickli (svp, ZH) im Jahr 2018 nun die Erarbeitung eines Berichts, der aufzeigen soll, mit welchen Massnahmen der Schutz von Mädchen und Frauen vor einer Genitalverstümmelung verbessert werden könnte. Rickli bezog sich in ihrer Begründung auf einen kurz zuvor in der Sonntags-Zeitung erschienenen Artikel, gemäss welchem bis zum gegebenen Zeitpunkt noch keine einzige Strafanzeige wegen Genitalverstümmelung eingegangen sei. Sie verlangte daher vom Bundesrat zu überprüfen, weswegen dies bis anhin nicht der Fall gewesen sei. Zudem sollte der Bundesrat in seinem Bericht Möglichkeiten zur Verbesserung der Strafverfolgung aufzeigen. Der Bundesrat beantragte Annahme des Postulats und der Nationalrat überwies dieses in der Herbstsession 2018 stillschweigend.

Massnahmen gegen Mädchenbeschneidung (Po. 18.3551)

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2018 ein Postulat seiner Rechtskommission für ein Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren. Der Bundesrat muss nun aufzeigen, wie den Risiken bei der Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikationsnummer begegnet und wie der Datenschutz bei der Verwendung von Personenidentifikationsnummern allgemein verbessert werden kann. Die Regierung hatte das Postulat zur Annahme beantragt, da sie sich der Problematik bei der Verwendung der AHV-Nummer und der starken Ausweitung dieser Praxis bewusst sei. Er habe beim EDI bereits im Februar 2017 einen Vorentwurf zur Regelung der systematischen Verwendung der AHV-Nummer im Behördenverkehr in Auftrag gegeben, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren (Po. 17.3968)
Dossier: Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden

Die geplanten Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gefährdungsannahmeverordnung sorgten in der Vernehmlassung für ausserordentlich viel Aufruhr und Kritik. Ständerat Damian Müller (fdp, LU) forderte deshalb mittels eines Postulats vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts durch unabhängige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz. Dieser Bericht soll die Konsequenzen der geplanten Teilrevisionen für die Bevölkerung aufzeigen und die neuen Grenzwerte beurteilen.
Aufmerksam wurde der sich selbst als Atomkraftbefürworter bezeichnende Müller auf die Problematik, da rund 16 Kantone, darunter auch sein Stand Luzern, in der Vernehmlassung ihre Bedenken an der Revision geäussert hatten und darin eine Verminderung des Strahlenschutzes sahen. Zudem erkannte er in der ganzen Revision ein rechtsstaatliches Problem, weil beim Bundesverwaltungsgericht ein Gerichtsverfahren gegen das ENSI im Bereich Strahlenschutz hängig war und das ENSI dem für die Teilrevisionen zuständigen UVEK angehörig ist. Gemäss einer Stellungnahme des Zürcher Anwaltsverbandes, auf die sich Müller in der Ständeratsdebatte stützte, ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen mit dem Zweck, den Verfahrensausgang zu beeinflussen, während eines Gerichtsverfahrens rechtsstaatlich problematisch.
Der zur Ablehnung ratende Bundesrat betonte die Unabhängigkeit des ENSI. Die Anpassungen würden den Wortlaut der bisherigen Bestimmungen präzisieren, seien verhältnismässig, nachvollziehbar sowie auch praxisnah. Zudem habe die KNS den Bundesrat in dieser Sache beraten und diese Änderungen als sachgerecht eingestuft. Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018 des Weiteren, dass diese Änderungen nichts mit dem Gerichtsfall zu tun haben und das UVEK schon seit 2012 an dieser Anpassung arbeite. Weiter betonte sie, dass es hier nicht um Dosisgrenzwerte bei technischen Störfällen gehe, diese würden so bestehen bleiben wie bis anhin, sondern um Dosisgrenzen bei Naturereignissen. Dies sei in der Diskussion fälschlicherweise vermischt worden. Strittig seien folglich einzig die Dosisgrenzwerte bei Naturereignissen. Leuthard schlug deshalb vor, dieses Postulat in der zuständigen Kommission zu beraten. Ivo Bischofberger (cvp, AI) stellte daraufhin den Ordnungsantrag, das Postulat an die zuständige Kommission zu überweisen, womit sich Müller einverstanden erklärte.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Mit der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz beantragte der Bundesrat die Abschreibung eines Postulats Béglé (mitte, VD). Béglé hatte gefordert, in der Revision des DSG Wege für eine geschützte, transparente und zielgerichtete Datenerhebung, insbesondere bei medizinischen Daten, aufzuzeigen. In der Botschaft zur Revision des DSG verwies der Bundesrat darauf, dass im revidierten DSG neue Pflichten für Verantwortliche und Auftragsbearbeitende vorgesehen seien, welche den Forderungen des Postulats entsprächen. Weiter würden die Kompetenzen der Beauftragten gestärkt, die strafrechtlichen Sanktionen verschärft und Verhaltenskodizes erarbeitet, die den Datenschutz auch für medizinische Daten verbesserten. Somit sei das Anliegen des Postulats erfüllt. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrats in der Sommersession 2018 stillschweigend nach und schrieb das Postulat ab.

Postulate zum Thema Datenschutz (Po. 16.3384 und Po. 16.3386)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Dans les années 1980, plus de 11'000 enfants Sri-Lankais ont été adoptés par des parents européens. Plusieurs enquêtes ont révélé des soupçons de vol ou de vente de ces enfants. La députée Ruiz (ps, VD) appelle le Conseil fédéral à faire la lumière sur les adoptions illégales en Suisse dans les années 1980 d'enfants venant du Sri Lanka. Un rapport sur la véracité des allégations, les mesures prises par les autorités à l'époque et les informations détenues par celles-ci permettront de rendre justice aux familles ainsi que d'éventuellement adapter la pratique actuelle. Le Conseil fédéral a proposé d'accepter le postulat, qui a été combattu par Yves Nidegger (udc, GE) et est donc renvoyé.

Faire la lumière sur les adoptions illégales en Suisse dans les années 1980 d'enfants venant du Sri Lanka (Po. 17.4181)

Der Nationalrat überwies in der Wintersession 2017 stillschweigend ein Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) für griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, was für Instrumentarien insbesondere im Strafrecht nötig wären, um besser gegen gewalttätigen Extremismus vorgehen zu können.

Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten (Po. 17.3831)

Entsprechend dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in der Wintersession 2017 ein Postulat seiner Finanzkommission mit dem Auftrag an den Bundesrat, in einem Bericht den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) durch die EZV zu analysieren. Konkret wurden Antworten auf die Fragen gefordert, welche Auswirkungen das Programm «DaziT» auf die NZE haben werde, welche NZE die EZV vollziehe und mit welchen anderen Stellen sie dafür zusammenarbeite, wie die Kompetenzen der Vollzugsorgane geregelt seien, wie die Kontrolltätigkeit der EZV gesteuert und deren Prioritäten gesetzt würden, ob die Erforderlich- und Wirksamkeit der NZE regelmässig überprüft würden, wie die Leistungserbringung der EZV gegen Gebühr sichergestellt werde und welchen personellen Aufwand der Vollzug der NZE verursache.

Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt? (Po. 17.3361)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Mit der Annahme des Postulates seiner SPK im Sommer 2017 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat zu prüfen, ob die Forderung der Tessiner Standesinitiativen nach systematischer Einholung von Strafregisterauszügen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen, durch einen Beitritt zum europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS mindestens teilweise erfüllt werden kann. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Darüber hinaus wolle er eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile einer Schweizer ECRIS-Beteiligung im Allgemeinen vornehmen und dabei sowohl die Kosten als auch den Nutzen für die Straf- und Verwaltungsbehörden berücksichtigen.

Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (Po. 17.3269)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

In einem Bericht soll der Bundesrat mögliche Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und beim Schutz vor Gefährdern, die nicht ausgeschafft werden können, aufzeigen. Stillschweigend überwies der Ständerat in der Sommersession 2017 ein entsprechendes Postulat Müller (fdp, LU). Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, da er sich mit den aufgeworfenen Fragen im Gesetzgebungsprojekt zu den präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung befasse.

Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern (Po. 17.3044)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Mit der Annahme eines Postulates Reynard (sp, VS) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, Möglichkeiten zu prüfen, wie Daten zu Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität erhoben werden könnten. Ein spezielles Augenmerk soll auch auf Mehrfachdiskriminierungen geworfen werden. Da Yves Nidegger (svp, GE) den Vorstoss bekämpfte, stellte sich die geschlossene SVP-Fraktion gegen das Anliegen und Roland Rino Büchel (svp, SG) brachte in der Diskussion ein Beispiel aus Schottland ein, das ihm Angst mache: In einer Primarschule gebe es nur noch eine Art Toiletten, weil die Kinder sich sonst entscheiden müssten, wohin sie gehen sollen. Daran anknüpfend richtete er die Frage an Bundesrätin Sommaruga, welche das Anliegen im Namen des Gesamtbundesrates unterstützte: „Können Sie bestätigen, dass wir uns nicht so wahnsinnig verhalten wie die Schotten?“ Es gehe ja nur darum, sich die Frage der Diskriminierung überhaupt einmal anzuschauen, und Hinschauen, das sei die Aufgabe des Bundesrates, führte Sommaruga aus. Mit 116 zu 73 Stimmen wurde das Postulat in der Sommersession 2017 überwiesen.

Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen (Po. 16.3961)

Als zentrales Problem bei der Kriminalitätsbekämpfung identifizierte die FDP-Fraktion die lange Dauer der Strafverfahren. Der grosse Zeitabstand zwischen Tat und Strafe gebe den Tätern ein Gefühl der Straflosigkeit, während die Polizei und die Staatsanwaltschaft verbittert und frustriert und die Bevölkerung verunsichert zurückblieben. Mit einem Postulat forderte die FDP daher vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, welche Massnahmen die Kantone zur Beschleunigung der Strafverfahren umgesetzt haben. Hintergrund des Vorstosses war die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 12.4076 („Besonderes gerichtliches Verfahren zur Bekämpfung der Kleinkriminalität“), in der der Bundesrat zu Bedenken gab, dass eine Verfahrensbeschleunigung nicht durch das Errichten von Schnellgerichten zu erzielen sei, sondern dass dafür vielmehr die Kantone durch die Organisation ihrer Strafrechtspflege sowie durch den Gebrauch des Strafbefehlsverfahrens und des abgekürzten Verfahrens verantwortlich seien. Aus einem interkantonalen Vergleich soll nun hervorgehen, wie sich der Umfang der Ressourcen für die Strafrechtspflege sowie die organisatorischen Vorkehrungen entwickelt haben und welche Massnahmen als „Best Practices“ angesehen werden können. Bundesrätin Sommaruga zeigte sich im Nationalrat skeptisch, ob es wirklich die Aufgabe des Bundes sei, „pädagogisch auf die Kantone einzuwirken, indem er sie miteinander vergleicht.“ Dennoch überwies die grosse Kammer im Mai 2017 das Postulat mit 105 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung.

Beschleunigung der Strafverfahren (Po. 15.3447)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Ein Postulat Quadranti (bdp, ZH) wollte den Bundesrat mit der Prüfung von einerseits geeigneten Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierungstendenzen in muslimischen Vereinen und andererseits der Förderung einer effektiven Selbstregulierung derer beauftragen. Das Postulat war bereits im Herbst 2016 ein erstes Mal zur Beratung eingereicht, damals aber von Christian Imark (svp, SO) und der SVP-Fraktion bekämpft worden, weshalb die Diskussion verschoben worden war.
Auch wenn sich bei der grossen Mehrheit der muslimischen Bevölkerung keine Probleme zeigen würden, liessen sich besonders in jüngerer Zeit problematische Entwicklungen in einigen muslimischen Vereinen beobachten, welche auf klare Tendenzen zur Radikalisierung einzelner Personen hinwiesen. Der Bundesrat solle daher in Zusammenarbeit mit den Kantonen geeignete Massnahmen erarbeiten, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Eine mögliche Massnahme sieht Quadranti in der Gewährung finanzieller Mittel, welche bei der Erfüllung klar definierter Anforderungen – bei regelmässiger Kontrolle – zugesprochen werden könnten. Mithilfe dieser zusätzlichen finanziellen Mittel könnten die Vereine bspw. eine Stelle für einen „Sektenbeauftragten“ schaffen, um so bereits präventiv eingreifen zu können. Des Weiteren wären die Vereine nicht mehr von ausländischen Geldgebern abhängig, was besonders bei der Personalbeschaffung – Stichwort ausländische Imame – eine bessere Transparenz gewährleisten würde.
Imarks Vorwurf an Quadranti zielte auf ebendiesen finanziellen Zuschuss. Er sehe das Fernziel dieses Vorstosses offenbar darin, dazu beizusteuern, dass der Islam in der Schweiz als Landeskirche anerkannt werden solle – diese Stossrichtung würde aber von ihm und seiner Fraktion deutlich abgelehnt. Er könne nicht einsehen, weshalb er, der ja als Katholik bereits seine Kirchensteuer entrichte, nun auch noch die Steuer anderer religiöser Gemeinschaften in der Schweiz übernehmen solle. Hier müsse man sich auf das Prinzip der Eigenverantwortung rückbesinnen und Forderungen stellen und nicht, wie verlangt, den Vereinen das Geld hinterherwerfen.
Der Bundesrat hatte dem Nationalrat das Postulat zur Annahme beantragt. Dieser kam dem Antrag aber nicht nach und lehnte in der Frühjahrssession 2017 den Vorstoss mit 103 zu 76 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Radikalisierung in muslimischen Vereinen verhindern

In der Herbstsession 2016 überwies der Nationalrat stillschweigend zwei Postulate Béglé (cvp, VD) zum Thema Datenschutz. Das erste (Po. 16.3384) fordert den Bundesrat auf, Wege zu suchen, um im revidierten Datenschutzgesetz eine geschützte, transparente und zielgerichete Datenerhebung, insbesondere bei medizinischen Daten, sicherzustellen. So könnte beispielsweise das Prinzip der „tatsächlichen Einwilligung“ für besonders schützenswerte Daten die heute gebräuchliche Alibi-Einwilligung ersetzen und damit Transparenz für die Patientinnen und Patienten schaffen. Das zweite Postulat (Po. 16.3386) gibt dem Bundesrat den Auftrag, Möglichkeiten zur Förderung der informationellen Selbstbestimmung aufzuzeigen. Durch einen Paradigmenwechsel von „big data“ zu „self-data“ sollen die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten wiedererlangen, indem sie auf ihre Daten frei zugreifen und diese nach eigenem Ermessen weiterverwenden dürfen.

Postulate zum Thema Datenschutz (Po. 16.3384 und Po. 16.3386)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Der Bundesrat soll die verschiedenen Aufbewahrungsfristen im DNA-Profil-Gesetz evaluieren und in einem Bericht darlegen, ob und wie die DNA-Profile verurteilter Straftäter länger aufbewahrt werden könnten oder gar nicht mehr gelöscht werden müssten. Der Nationalrat nahm ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission Anfang März 2016 stillschweigend an. Den Strafverfolgungsbehörden soll dadurch die Identifizierung von Tätern, aber auch die Entlastung von Unschuldigen erleichtert werden. Der Bericht soll auch die Datenschutzthematik behandeln und als Diskussionsgrundlage für eine allfällige Revision des DNA-Profil-Gesetzes dienen.

Prüfung der Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile (Po. 16.3003)
Dossier: DNA-Profile