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Nachdem im Vorjahr die Pläne für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer am Widerstand von Datenschutzstellen gescheitert waren, stellte der Bundesrat ein weniger ambitiöses Projekt zur Diskussion. Er gab einen Vorentwurf für ein Gesetz über sektorielle Personenidentifikatoren in die Vernehmlassung. Dieses sieht vor, dass jede Person mit separaten, nicht verknüpften Identifikationsnummern für sechs verschiedene Bereiche (z.B. Steuern, Sozialversicherungen, Statistik) ausgestattet werden soll. Über einen speziellen vom Bund betriebenen Server sollen dann die Berechtigten (auch Kommunal- und Kantonsbehörden) innerhalb eines Sektors auf die Daten zugreifen und sie austauschen dürfen. Die Datenschutzbeauftragten der Kantone lehnten auch diesen Vorschlag ab, da er im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehe. Zudem fehlten dafür (mit Ausnahme des Bereichs Statistik) ihrer Ansicht nach die erforderlichen Verfassungsgrundlagen. Skeptisch bis ablehnend äusserten sich mit denselben Argumenten auch die SVP und die SP.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Der vom Bundesrat 2003 vorgelegte Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes fand bei der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats keine gute Aufnahme. Sie beantragte, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, eine Vorlage zu unterbreiten, die bloss noch die Ausbauschritte enthält, welche von zwei 1999 und 2000 überwiesen Motionen (Verbesserung des Datenschutzes bei Online-Verbindungen der Bundesverwaltung; Informationspflicht bei der Erhebung schützenswerter Daten) und dem Zusatzprotokoll zur Datenschutzkonvention des Europarats (Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung) verlangt werden. Zu verzichten seien hingegen auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Wirtschaft kritisierten weitergehenden Massnahmen. Erwähnt wurde dabei etwa die Möglichkeit, die Datenbearbeitung eines privaten Unternehmens mit einer Einsprache provisorisch zu stoppen, oder die vorgeschlagenen Informationsrechte zu privaten Datenbanken, die nicht besonders schützenswerte Daten enthalten. Gegen die Stimmen der Linken folgte der Nationalrat seiner Kommission und wies das Geschäft an den Bundesrat zurück. Dieser hatte erfolglos darauf hingewiesen, dass er eine Rückweisung für wenig sinnvoll halte, da die Kommission die gewünschten Abstriche an seiner Vorlage selbst vornehmen und dem Plenum beantragen könne. Gemäss dem neuen Parlamentsgesetz musste auch die kleine Kammer zu diesem Rückweisungsbeschluss Stellung beziehen. Sie folgte auf Antrag ihrer Rechtskommission den Argumenten des Bundesrats und lehnte den Rückweisungsbeschluss ab. Damit muss sich die Kommission des Nationalrats nochmals mit der Gesetzesrevision befassen.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Wie der Nationalrat im Vorjahr, genehmigte nun auch der Ständerat das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe im Strafrecht diskussionslos.

Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe im Strafrecht

Le DDPS a confirmé au tout début de l’année sous revue que le World Economic Forum (WEF) de Davos s’est déroulé sans incident aucun. Engagée dans un service d’appui en faveur des autorités du canton des Grisons entre le 18 et le 26 janvier 2004, l’armée n’a finalement pas exploité entièrement le contingent de 6'500 militaires autorisé par le parlement. Sur les 4'700 militaires appelés, 3'600 ont, au total, été engagés.

Engagement de l'armée en service d'appui au WEF 2004 (MCF 03.067)
Dossier: Armee-Einsätze am World Economic Forum (WEF)

Der Ständerat überwies eine Motion Marty (fdp, TI) in Postulatsform, welche einen besseren arbeitsrechtlichen Schutz für Personen forderte, welche zur Aufdeckung von Korruptionsfällen beitragen (sogenannte whistleblowers). Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen, da das Obligationenrecht mit dem Verbot der missbräuchlichen Kündigung bereits entsprechende Schutzmassnahmen enthalte. Der Bundesrat gab einen Vorentwurf für eine Verschärfung des Kampfs gegen die Korruption in die Vernehmlassung. Um die Ratifizierung eines entsprechenden Europarats-Übereinkommens zu erlauben, soll in Zukunft nicht nur die aktive, sondern auch die passive Bestechung von Privaten (also die Annahme von Bestechungszahlungen durch einen Angestellten eines Unternehmens) strafbar werden.

Bestechung im privaten Bereich (BRG 04.072)
Dossier: Whistleblowing

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe im Strafrecht. Dieses 2001 beschlossene Protokoll beabsichtigt primär eine Anpassung des Übereinkommens an die Entwicklung der Kriminalitätsformen aber auch der Ermittlungsmethoden (z.B. Einvernahme mittels Videokonferenzen). Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung der Rechtshilfe auf Delikte, welche durch Verwaltungsbehörden geahndet werden können. Das Zusatzprotokoll, das sich weitgehend auf entsprechende Entwicklungen der Rechtshilfe innerhalb der EU stützt, bringt für die Schweiz in der Praxis wenig Veränderungen, da diese Regelungen bereits in die bilateralen Rechtshilfeabkommen mit den Nachbarstaaten aufgenommen worden sind. Der Nationalrat hiess in der Wintersession das Zusatzprotokoll diskussionslos gut.

Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe im Strafrecht

Nach der sehr kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Revision des Waffenrechts beschloss das EJPD, zu einigen besonders umstrittenen und seiner Ansicht nach auch missverstandenen Punkten im Herbst eine zweite Vernehmlassung durchzuführen. Diese zweite Konsultation fiel aber nicht positiver aus als die erste. Namentlich die SVP und die FDP, aber mit Einschränkungen auch die CVP, lehnten das vorgesehene Waffenregister weiterhin als bürokratischen Leerlauf ab, der nichts zur Verbesserung der Sicherheit werde beitragen können.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die vom Ständerat vorgenommene Aufhebung der Bestimmung des Fernmeldegesetzes, wonach kommerzielle Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr aufgezeichnet werden dürfen (parlamentarische Initiative Frick, cvp, SZ), vermochte sich erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung im Nationalrat durchzusetzen. Voraussetzung dazu war gewesen, dass die kleine Kammer die genehmigungsfreien Aufzeichnungen im Geschäftsverkehr auf Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliches einschränkte.

Telefongespräche im Geschäftsverkehr dürfen aufgezeichnet werden (Pa.Iv. 97.462)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Zu Bedenken bezüglich Datenschutz gaben die Pläne der USA Anlass, in den Reisepässen in Zukunft die Aufnahme von biometrischen Daten (Gesichtserkennung, Fingerabdrücke, Irisstruktur) zu verlangen. Damit soll es bei den Einreisekontrollen leichter möglich sein, Einreisende mit einem nicht ihnen gehörenden Pass zu erkennen. Gemäss Bundesrätin Metzler würden diese zusätzlichen Angaben in amtlichen Ausweispapieren an sich nicht gegen den Datenschutz verstossen. Ihre Einführung in der Schweiz bräuchte aber eine rechtliche Grundlage im Passgesetz.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Die SVP, welche bisher Verschärfungen des Waffenrechts stets abgelehnt hatte, versuchte einen neuen Weg, um die zunehmende Verwendung von Waffen bei der Begehung von Straftaten zu bekämpfen. Mit einer Motion schlug sie im Nationalrat vor, das Strafrecht in dem Sinne zu ändern, dass alle Straftäter, die zur Durchführung eines Delikts eine Waffe bei sich tragen, mit mindestens fünf Jahren Zuchthaus bestraft werden. Ob sie dabei die Waffe einsetzen oder nicht, soll keine Rolle spielen. Ausländische Straftäter, die eine Waffe auf sich tragen, wären zusätzlich mit einer Landesverweisung zu bestrafen. Der Nationalrat lehnte diese auch vom Bundesrat bekämpfte Motion ab.

Mo. SVP-Fraktion zur Verwendung von Waffen bei der Begehung von Straftaten

Die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Kantone an dem vom Bundesrat beim Bundesamt für Statistik in Auftrag gegebenen Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer war erfolgreich. Auf Vorschlag des BFS beschloss die Regierung, auf eine Personenkennzeichnung zu verzichten, welche nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung hätte verwendet werden können. Angestrebt wird jetzt primär eine Harmonisierung der Personenregister in den Gemeinden, um deren Angaben für die Volkszählung von 2010 nutzen zu können.

Bundesrat will Register-Identifikationsnummer einführen
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Die Differenzbereinigung beim neuen Gesetz über die verdeckte Ermittlung konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Dabei beharrte der Nationalrat erfolgreich darauf, dass eine Führungsperson eines verdeckten Ermittlers in einem Strafprozess nicht ebenfalls legendiert, das heisst mit einer falschen Identität ausgestattet auftreten darf, und dass diese Ermittlungsmethode auf die im Gesetz in einem Katalog aufgeführten Straftaten beschränkt bleibt. In der Schlussabstimmung im Nationalrat lehnten die Grünen die neuen Fahndungsmethoden ab, bei der SP enthielt sich rund die Hälfte der Fraktionsmitglieder der Stimme.

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen. Als Verschärfung gegenüber der nationalrätlichen Fassung fügte der Ständerat die Bestimmung ein, dass zur Aufklärung von Verbrechen auch Massenuntersuchungen durchgeführt werden können. Dabei werden DNA-Proben nicht nur von konkret Tatverdächtigen genommen, sondern von einem weiteren Personenkreis, auf den bestimmte in Bezug auf die Tatbegehung festgestellte Merkmale zutreffen (z.B. junge Männer eines Dorfes). Ferner strich die kleine Kammer die vom Nationalrat aufgenommene Bestimmung, dass eine Person von den Behörden die Durchführung einer DNA-Analyse verlangen kann, um sich von einem bestehenden Tatverdacht zu befreien. Sie argumentierte dabei, dass bei einem Straf- resp. Ermittlungsverfahren diese Möglichkeit im Rahmen der Verteidigungsrechte ohnehin gegeben sei. Gegen den Widerstand der Linken, welche von den Massenuntersuchungen vor allem eine Stigmatisierung von Minderheitsgruppen anderer Hautfarbe oder Sprache befürchtete, schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung dem Ständerat an. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz im Nationalrat mit 124:18 Stimmen und im Ständerat einstimmig verabschiedet.

Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen (BRG 00.088)
Dossier: DNA-Profile

Der Nationalrat überwies ein auch vom Bundesrat nicht bekämpftes Postulat Vaudroz (fdp, VD) für die Zusammenlegung aller Dienststellen, welche sich mit der inneren Sicherheit befassen sowie der Zollbehörden und des Grenzwachtkorps im VBS. Mit dieser Schaffung eines „Sicherheitsdepartementes“ sollen die staatlichen Abwehrmassnahmen gegen das internationale Verbrechen und gegen den Terrorismus verbessert werden.

Postulat zur Schaffung eines Sicherheitsdepartementes (02.3742)

Bei der Genehmigung von zwei Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus resp. von terroristischen Bombenanschlägen sowie einer Reihe von dazu gehörenden Gesetzesanpassungen übernahm der Nationalrat weitgehend die Entscheide der kleinen Kammer aus dem Vorjahr. Auf Antrag seiner Rechtskommission war er insbesondere damit einverstanden, auf die Einführung eines speziellen Straftatbestands des Terrorismus zu verzichten. Bei den Gesetzesanpassungen war eigentlich nur noch die vom Ständerat beschlossene Registrierungspflicht für so genannte Prepaid-Karten für Mobiltelefone umstritten, auf welche die Kommissionsmehrheit verzichten wollte. Im Plenum setzte sich die Registrierungspflicht für diese wegen ihrer Anonymität von Kriminellen geschätzten Karten deutlich durch. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der finanziellen Unterstützung des Terrorismus und die beiden Internationalen Übereinkommen wurden vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung oppositionslos resp. mit einer Gegenstimme (Bignasca, lega, TI) gutgeheissen. Ein Teil der Linken hatte allerdings in der Debatte mit dem Datenschutz begründete Vorbehalte gegen die vorgeschlagenen strafrechtlichen Mittel zur Terrorismusbekämpfung geäussert. In der Schlussabstimmung lehnten die Grünen die Strafrechtsrevision ab, eine Minderheit der SP enthielt sich der Stimme.

Vorstösse und Beschlüsse zur Terrorbekämpfung nach 2001

Der Bundesrat legte dem Parlament den von diesem im Jahr 2000 mit einer Motion verlangten Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes vor. Da es in der 2002 durchgeführten Vernehmlassung kaum Einwände gegeben hatte, übernahm der Bundesrat weitgehend die Formulierungen des Vorentwurfs. Hauptelement der neuen Bestimmungen ist eine Verstärkung der Informationspflicht der Eigentümer von Datenbanken. Wenn dabei besonders schützenswerte persönliche Daten erhoben werden, müssen die betroffenen Personen über die Identität des Erhebers, den Zweck der Erhebung oder ihre Verwendung und über mögliche weitere Benutzer der Daten in Kenntnis gesetzt werden.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Als letzte der vier Bundesratsparteien stellte die FDP ein Positionspapier zur „Bürgersicherheit“ vor. Basierend auf den vier Säulen Prävention, Repression, Therapie und Reparation wollte sie das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Bei Themen wie der Strafbarkeit des Cannabis-Konsums oder der Videoüberwachung im öffentlichen Raum waren die Freisinnigen jedoch uneins.

FDP-Positionspapier zur „Bürgersicherheit“

Eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte die Hauptlinien ihrer Vorschläge für eine Revision des Waffenrechts. Sie beantragte namentlich eine Verschärfung der Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privatpersonen und ein Minimalalter für den Erwerb von so genannten «soft air guns». Der vom EJPD im Herbst in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf sah vor, dass bei jedem Waffenerwerb, also nicht nur beim Kauf in einem Waffengeschäft, ein Erwerbsschein vorhanden sein muss. Um die Arbeit der Polizei bei der Verbrechensaufklärung zu erleichtern, sollen zudem sämtliche Waffen markiert werden. Für die vom geltenden Gesetz nicht erfassten soft air guns und Waffenimitationen sind Erwerbs- und Tragverbote für Jugendliche geplant. Der den Kantonen obliegende Vollzug soll mittels eines Anweisungsrechts des Bundesamtes für Polizei vereinheitlicht werden. Die Interessenorganisation der Waffenträger, Pro Tell, meldete Widerstand gegen die neuen Vorschriften und dabei insbesondere gegen die Erwerbsscheinpflicht für den Handel unter Privaten an. Diese Kritik wurde in der Vernehmlassung auch von den bürgerlichen Parteien weitgehend geteilt; einzig die Neuerung, dass auch Waffenimitationen rechtlich erfasst werden sollen, war unbestritten. Unterstützung fand die angestrebte Verschärfung des Waffenrechts bei der Linken und der EVP, wobei die SP sogar noch weiter gehen wollte und sich dafür aussprach, dass in Zukunft die Ordonanzwaffe der Armeeangehörigen nicht mehr in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden darf. Die Kantone kritisierten in der Vernehmlassung vor allem die zusätzlichen Bundeskompetenzen beim Vollzug.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Als sich die kleine Kammer in der Wintersession ein zweites Mal mit der Vorlage befasste, war sie sich rasch einig: sie verzichtete auf die spezielle Strafrechtsnorm, da die bestehenden Strafrechtstatbestände (Mord, Freiheitsberaubung, Sprengstoffattentate etc.) für eine Terrorismusbekämpfung ausreichend seien. Die bundesrätlichen Vorschläge zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung fanden hingegen Zustimmung. Die Bestimmungen über die Strafbarkeit von Geldspenden wurden allerdings gelockert: wer bei der Unterstützung beispielsweise einer wohltätigen Organisation bloss in Kauf nimmt, dass deren Mittel auch Terroristen zu Gute kommen könnten, soll nicht bestraft werden. Zulässig sollen auch Spenden für Organisationen sein, welche in totalitären Staaten „für die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten“ kämpfen. Als zusätzliches Mittel im Kampf gegen Terrorismus (und auch andere Verbrechen) stimmte der Ständerat zudem mit knappem Mehr dem Antrag Marty (fdp, TI) zu, dass die Mobilfunkbetreiber die Identität ihrer Kunden auch dann abklären müssen, wenn diese die bisher anonymen so genannten Prepaid-Karten benutzen. Als Erstrat genehmigte der Ständerat auch die Ratifizierung der beiden Übereinkommen.

Vorstösse und Beschlüsse zur Terrorbekämpfung nach 2001

Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen Gesetz über die verdeckte Ermittlung. Er nahm dabei gegenüber den Beschlüssen des Nationalrats aus dem Vorjahr wesentliche Lockerungen zugunsten der Ermittler vor. So beschloss er, auf den abschliessenden Deliktkatalog, bei dem diese Fahndungsart zulässig sein soll, zu verzichten. An dessen Stelle wurde die Formulierung «besonders schwere Straftaten» gesetzt, wobei spezifiziert wurde, dass Straftaten insbesondere dann als schwer zu gelten haben, wenn sie gewerbs-, bandenmässig oder wiederholt begangen werden. Im weiteren soll nicht nur der Ermittler, sondern auch dessen Führungsperson seine Identität geheim halten können (so genannte Legendierung). Damit soll dessen und auch des Ermittlers Schutz vor Aufdeckung und Racheakten verbessert werden. Das vom Nationalrat beschlossene Verbot, die gewonnenen Erkenntnisse zu anderen Zwecken als zur Aufklärung des konkreten Strafdelikts zu verwerten, ging ihm ebenso zu weit wie die vom Nationalrat in den bundesrätlichen Vorschlag zusätzlich eingeführten Sicherungen gegen das Auftreten von verdeckten Ermittlern als Agents provocateurs.

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

In der im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossenen Differenzbereinigung legte der Nationalrat wiederum mehr Gewicht auf den Schutz des Individuums vor der Verletzung von Grundrechten durch diese unkonventionelle Fahndungsmethode. Er hielt daran fest, dass die Identität der für den Einsatz eines verdeckten Ermittlers verantwortlichen Führungsperson bekannt sein müsse. Nicht abrücken wollte er auch von seinen Beschlüssen, dass mehr als ein dringender Tatverdacht vorliegen muss, und dass die auf diese Weise zu untersuchenden Delikte in einem abschliessenden Katalog aufgelistet sein müssen. Bei der Bestimmung, dass ein verdeckter Ermittler nicht als Agent provocateur auftreten darf, suchte der Nationalrat einen Kompromiss, indem eine gewisse Einflussnahme auf den Verdächtigen zur Ausführung der Tat, nicht aber auf die Tatbereitschaft an sich zulässig ist. Der Ständerat zeigte sich ebenso wenig nachgiebig wie die grosse Kammer: Er hielt sowohl am Verzicht auf einen Deliktkatalog, als auch am besonderen Schutz der Führungsperson eines Ermittlers fest.

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Für einiges Aufsehen sorgte der Auftrag des Bundesrates an das Bundesamt für Statistik, ein Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer auszuarbeiten. Diese Kennzeichnung würde es erlauben, die in den verschiedenen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Registern enthaltenen Daten zu vergleichen, zu ergänzen und gegebenenfalls auch zu verknüpfen. Diese einheitliche Identifikationsnummer könnte wesentliche Effizienzgewinne für die Verwaltung bringen. Wegen der möglichen Verknüpfung von Daten und dem erleichterten Zugang von Nichtberechtigten zu den in den verschiedenen Datenbanken enthaltenen Informationen birgt sie aber auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr, vor welcher unter anderem sowohl der eidgenössische als auch die kantonalen Datenschutzbeauftragten nachdrücklich warnten.

Bundesrat will Register-Identifikationsnummer einführen
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Nachdem auch noch die Parteien (mit Ausnahme der CVP) ihre Opposition angemeldet hatten, rückte Bundesrätin Metzler Schritt um Schritt von der Idee ab, eine spezielle Bundespolizei für Sicherungs- und Bewachungsaufgaben zu schaffen. Im Spätherbst teilte der Bundesrat mit, dass er aus finanzpolitischen Gründen auf die Schaffung einer eigenen Polizeitruppe verzichten wolle. Die dauerhaften Überwachungs- und Kontrollaufgaben (Grenze, Bundesgebäude, diplomatische Vertretungen) sollen in Zukunft noch stärker als bisher von Angehörigen des Grenzwachtkorps, sowie des Festungswachtkorps und der Armee übernommen werden. Nicht mit diesen Plänen einverstanden waren die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Sie sprachen sich gegen einen Ausbau des Einsatzes der Armee für polizeiliche Aufgaben aus und unterstützten weiterhin die Variante „Kantone“ des Projekts Usis („Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit“), welche Bundesmittel für einen Ausbau der kantonalen Polizeitruppen vorschlägt. Der ursprünglich für 2002 vorgesehene Schlussbericht zu Usis wurde für das Frühjahr 2003 angekündigt.

Usis-Bericht zu Massnahmen im EJPD

Le Conseil fédéral a arrêté en fin d’année les lignes directrices concernant des aspects fondamentaux de la sécurité intérieure. En matière militaire, c’est principalement la volonté d’institutionnaliser les missions d’appui subsidiaire qui ont été soulignées.

Aspects fondamentaux de la sécurité intérieure.

Le système de protection de la population, qui consiste en une coordination de l’action de cinq types d’organisations partenaires (police, sapeurs-pompiers, santé publique, services techniques comme l’eau ou l’électricité et protection civile), a été réformé parallèlement à l’armée. Se basant sur le rapport sur la politique de sécurité de 1999, le gouvernement a estimé que les changements géostratégiques des années 90 avaient rendu la perspective d’une guerre improbable. Le nouveau système a, par conséquent, été conçu pour gérer des catastrophes ou des situations d’urgence. Dans un premier temps, les deux chambres ont accepté, sans trop de discussions, le Plan directeur de la protection de la population (MCF 01.066) définissant les grands axes de la réforme. Bien que déplorée par la gauche, qui a invoqué la tendance européenne, l’obligation de servir a été confirmée, de même que l’obligation de construire des abris de protection civile, contestée par la socialiste bernoise Simonetta Sommaruga. L’obligation de payer des indemnités pour utiliser les abris publics a été maintenue. Cette redéfinition des priorités n’a pas été aussi controversée que la réforme de l’armée, malgré l’apparition de divergences mineures entre les deux chambres. Au final, les principaux changements concernaient la baisse des effectifs (de 280'000 à 120'000 hommes que l’on pourrait augmenter en cas de conflit armé), une durée du service obligatoire plus courte (de 50 ans à 40 ans), la libération de militaires ayant déjà accompli leur service, un recrutement centralisé commun avec l’armée de 2 à 3 jours (sans que les conscrits puissent cependant choisir), une instruction de base de 2 à 3 semaines (au lieu de 5 jours). La loi sur la protection de la population et sur la protection civile (LPPCi), a été acceptée en votation finale à l’unanimité par la chambre haute (44 voix). Au national, 156 conseillers nationaux ont soutenu la réforme, un parlementaire s’y est opposé et 26 se sont abstenus, essentiellement des socialistes et des verts. C’est à fin novembre qu’un comité bourgeois, dont certains membres appartenaient aussi à celui contre la réforme de l’armée, a annoncé le lancement d’un référendum contre la loi. Il estimait notamment que cette nouvelle réglementation ne répondait pas aux menaces actuelles pesant sur la population. Les attentats de New York du 11 septembre 2001 auraient notamment montré que le risque de conflit armé existait et qu’aux guerres conventionnelles, aux dangers du terrorisme, aux catastrophes s’ajoutaient désormais le risque d’attaques biologiques et l’utilisation de l’arme nucléaire dans certaines régions du globe.

Révision de la loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile (MCF 01.062)
Dossier: Revisionen der Zivilschutzgesetzgebung
Dossier: Armee XXI