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  • Amstutz, Adrian (svp/udc, BE) NR/CN

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Im Ständerat war die Motion Amstutz (svp, BE), die eine verbindliche Vorladungskompetenz für den NDB forderte, chancenlos. Stillschweigend folgte die kleine Kammer in der Sommersession 2018 dem Antrag ihrer SiK und lehnte den Vorstoss ab. Es müssten zuerst Erfahrungen mit dem Instrumentarium des neuen NDG gesammelt und ausgewertet werden, bevor Anpassungen vorgenommen werden, die so tief in die Grundrechte eingreifen. Ausserdem komme dem NDB eine präventive Rolle zu, während verbindliche Befragungen in den Aufgabenbereich der Polizei fielen. Die Befugnisse des NDB und der Polizei sollten auch weiterhin getrennt bleiben.

Mo. Amstutz: Vorladungskompetenz für den Nachrichtendienst des Bundes

Äusserst knapp mit 98 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion Sollberger (svp, BL) an, mit welcher der Bund zum Sparen bei der Zentralverwaltung aufgefordert wird. Konkret soll die Regierung Massnahmen zur Reduktion der Zentralverwaltung ergreifen. Es gehe nicht an, dass dauernd „an der Front“, nicht aber in der zentralen Verwaltung gespart werde. Sollberger nannte etwa das Beispiel der Grenzwächter, der Zollstellen oder der Lehrer, bei denen gespart werde, obwohl es in der Verwaltung, insbesondere bei Stabs- und Unterstützungsstellen wesentlich mehr Sparpotenzial gebe, wenn man Ineffizienz und Doppelspurigkeiten bekämpfen wolle.
Bundesrat Maurer wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass es auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber seien, die mit immer mehr Vorstössen, aber auch mit persönlichen Anfragen, zu einem Ausbau der Verwaltungsstäbe beitrügen, von denen diese Anfragen in der Regel beantwortet werden. Der Bundesrat sei zwar gegen die Motion, er selber gehe aber davon aus, dass die Motion in diesem Rat angenommen werde. Er wolle aber davor warnen, dass dann der Service der Verwaltung auch entsprechend weniger umfassend sei, auch wenn – dies gestand Maurer nach einer entsprechenden Frage von Parteikollege Adrian Amstutz (svp, BE) ein – punkto Ausführlichkeit der Berichte durchaus noch Potenzial bestehe, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Man gehe den Sparmöglichkeiten in der Verwaltung zudem bereits im Rahmen der überwiesenen Motion 15.3494 nach.

Sparen bei der Zentralverwaltung

„Es kann doch nicht sein, dass wir in einem Land leben, in dem ein Fischer, der ohne Patent beim Fischen erwischt wird, auf den Polizeiposten muss, ansonsten er irgendwann einmal streng gebüsst oder sogar abgeführt wird, während ein möglicher Terrorist auswählen kann, ob er beim Nachrichtendienst antanzen soll oder nicht!“ Mit diesen markigen Worten begründete Nationalrat Adrian Amstutz (svp, BE) in der Wintersession 2017 vor dem Nationalratsplenum seine Motion, mit der er eine verbindliche Vorladungskompetenz für den NDB forderte. Gemäss der geltenden Rechtslage habe der NDB zwar die Möglichkeit, Risikopersonen zu einer präventiven Ansprache vorzuladen mit dem Ziel, sie vom Begehen einer Straftat abzuhalten – dies jedoch nur im Rahmen eines freiwilligen Gesprächs. Deshalb solle der Bundesrat nun die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Vorladung sowie Zwangsmittel wie beispielsweise Haft, ausländerrechtliche Massnahmen, Bussen oder Kürzung von Sozialhilfegeldern bei Nichtbefolgung schaffen. Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 101 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Der Bundesrat hatte vergebens argumentiert, man solle erste Erfahrungen mit dem neuen NDG abwarten, bevor man das diffizile Gleichgewicht zwischen allgemeiner Sicherheit und individuellen Grundrechten wieder antaste.

Mo. Amstutz: Vorladungskompetenz für den Nachrichtendienst des Bundes