In Erfüllung eines im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Postulats der CVP-Fraktion (Po. 93.3347) legte der Bundesrat eine Zusatzbotschaft vor, in welcher er die Schaffung einer kriminalpolizeilichen Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens beantragte. Eigene Ermittlungen soll diese allerdings nicht anstellen dürfen, da dies – mit Ausnahme der Drogen- und Sprengstoffdelikte – Sache der Kantone ist. Sie soll die Arbeit der für die Strafverfolgung zuständigen kantonalen Behörden koordinieren und zudem – unter Einhaltung von präzisen Datenschutzregeln – auch Informationen beschaffen und verwalten sowie den Kontakt mit ausländischen Stellen pflegen. Zur Erfüllung dieser letzten Aufgabe ist u.a. vorgesehen, schweizerische Polizeibeamte als fixe Verbindungsleute nach Lyon (Interpol) und nach Washington zu entsenden. Beim Datenschutz orientierte sich der Bundesrat am deutschen Modell, das für die Gewährung von Einsichtsrechten ein besonderes Interesse und den Hinweis auf konkrete Sachverhalte, die zu einem unrechtmässigen Eintrag hätten führen können, verlangt.
Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 94.005)- Schlagworte
- Datum
- 12. Januar 1994
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 94.005
- Akteure
- Quellen
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- BBl, 1994, I, S. 1145 ff.
- Presse vom 13.1.94.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 06.01.2022
Aktualisiert am 06.01.2022