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Bundeshausbesucherinnen und -besucher bräuchten in der Wintersession 2019 Geduld, berichtete der Tages-Anzeiger Mitte Dezember. Verschärfte Zutrittskontrollen würden dazu führen, dass vor allem Gruppen, die eine Führung durch das Bundeshaus gebucht hätten, «bis zu 90 Minuten in der Kälte anstehen» müssten. Die verschärfte Identitätskontrolle, die Begrenzung der Grösse der Gepäckstücke und das Verbot des Mitbringens von Flüssigkeiten seien aufgrund von Erfahrungen in der Herbstsession eingeführt worden, gaben die Parlamentsdienste bekannt, die sich mit einer Häufung von Reklamationen konfrontiert sahen.
In der Tat hatten zwei Vorfälle das zuvor revidierte Sicherheitsdispositiv im Bundeshaus in Frage gestellt. So hatten es Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten geschafft, während Beratungen im Nationalrat auf der Zuschauertribüne ein grosses Transparent zu enthüllen. Zudem war bekannt geworden, dass ein «wegen Terror-Propaganda verurteilter» Iraker (Aargauer-Zeitung) unter falschem Namen und als angeblicher Journalist an einer Konferenz der SP teilgenommen habe, die diese im September im Bundeshaus organisiert hatte. Die Lockerungen der Massnahmen, mit denen auf systematische Ausweiskontrollen und Gepäckdurchsuchungen verzichtet worden war, seien wohl ursächlich für die beiden Pannen, mutmasste die Sonntags-Zeitung. Eine Ausweiskontrolle hätte den falschen Journalisten wohl entlarvt und eine Gepäckkontrolle, nicht nur in Form eines Metalldetektors, wäre wohl auf die verschiedenen Teile aufmerksam geworden, in die das Transparent zerlegt worden war. Die Sicherheitsmassnahmen im Bundeshaus wurden in der Folge auch auf Anraten der Bundespolizei (Fedpol) wieder verstärkt.

Sicherheit im Bundeshaus

Nachdem im Februar 2019 die umstrittene Revision der Kernenergieverordnung KEV in Kraft getreten war – welche unter anderem die Präzisierung der besagten 100-Millisievert-Auslegung bei Störfällen natürlichen Vorkommnisses beinhaltete – beurteilte die ausserparlamentarische Kommission KNS diese Präzisierungen in ihrem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2018 positiv. Die Änderungen würden «zu einer klareren Struktur und Aussage der rechtlichen Vorgaben in den betroffenen Bereichen führen». Zudem würde durch die getroffenen Anpassungen das «bisherige Schutzniveau von Mensch und Umwelt beibehalten», resümierte die KNS im April 2019. Die KNS hatte schon im März 2012 dafür plädiert, die Verordnung in den betroffenen Punkten zu revidieren und Unklarheiten zu korrigieren.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Zeitungsberichten zufolge habe die Axpo verordnete Nachrüstungen im AKW Beznau aus dem Jahr 2011 bis Ende 2018 noch nicht ausreichend umgesetzt. Nach dem Atomunfall im japanischen Werk Fukushima-Daiichi im Jahr 2011 verfügte das ENSI im gleichen Jahr Nachrüstungen für die Beckenkühlung in der Anlage Beznau. Zwar sind zwischenzeitlich vier Nachrüstungspakete umgesetzt worden, eines fehle aber bis zum aktuellen Zeitpunkt noch, berichteten die Medien. Jenes fünfte Element hätte ursprünglich bis 2014 installiert sein müssen, konnte aber aufgrund eines Entscheids des ENSI bis ins Jahr 2017 aufgeschoben werden. Die Axpo begründete die nun erneute Verzögerung damit, dass der zuständige Lieferant Konkurs gegangen sei, und sprach von einem neuen – vom ENSI jedoch noch nicht bestätigten – Terminplan der Nachrüstung bis ins Jahr 2021. Das ENSI bedauerte den zeitlichen Aufschub beim Einbau des zusätzlichen Brennelement-Kühlwassersystems im Lagerbecken, bekräftigte aber, dass auch so schon ein hoher Schutzgrad gewährleistet sei.
Der Geschäftsleiter der atomkritischen Schweizerischen Energiestiftung (SES), Nils Epprecht, kritisierte dise Haltung des Inspektorats scharf und sprach gegenüber der Aargauer Zeitung von einem «unzulässig erhöhten Risiko». Die Aufsichtsbehörde müsse die «Einhaltung der Sicherheitsvorgaben strenger einfordern» und sende durch zu viel Nachsicht gegenüber den AKW-Betreiberfirmen ein falsches Signal aus.

AKW Beznau Nachrüstungen

Am 8. Dezember 2017 verabschiedete der Bundesrat die aktualisierte nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018–2022. Als kritische Infrastruktur werden Prozesse, Systeme und Einrichtungen bezeichnet, welche für das Wohlergehen der Bevölkerung und das Funktionieren der Wirtschaft eine zentrale Rolle einnehmen. Zum Schutz dieser Infrastrukturen definierte der Bundesrat nach enger Zusammenarbeit mit deren Betreibenden, den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie den Kantonen 17 Massnahmen, mit welchen die Versorgungssicherheit der Schweiz sowohl sektorspezifisch als auch sektorübergreifend optimiert und erhalten werden soll. Die Stossrichtung der bereits 2012 in Kraft gesetzten Strategie wollte die Regierung jedoch weiterhin beibehalten. Die aktualisierte Strategie ziele vielmehr darauf ab, relevante Arbeiten in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen, rechtlich zu verankern und punktuell zu ergänzen. Zur Erreichung dieser Ziele beauftragte die Regierung alle zuständige Aufsichts- und Regulierungsbehörden damit, die Sektoren der kritischen Infrastrukturen auf das Vorliegen erheblicher Risiken für Versorgungsstörungen zu prüfen und solche bei Bedarf zu minimieren.
Darüber hinaus beauftragte der Bundesrat das BABS mit der Führung eines Verzeichnisses von für die Schweizer Versorgung strategisch bedeutenden Objekten. Dies sei notwendig, um den Infrastrukturbetreibenden im Falle einer Katastrophe oder Notlage eine möglichst rasche Unterstützung durch die Armee und Partner des Bevölkerungsschutzes zu gewährleisten. Diese seien ausserdem dazu angehalten, vorsorglich Einsatzplanungen zur Verhinderung von Ausfällen oder zur raschen Wiederaufnahme der Funktionsfähigkeit zu erarbeiten und periodisch zu aktualisieren. Im Rahmen der Strategie prüfe der Bundesrat zudem die Notwendigkeit von zusätzlichen Rechtsgrundlagen wie einer Meldepflicht bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen und Ausfällen sowie sektorübergreifende Vorgaben zur «Resilienz der Betreiber kritischer Infrastrukturen».
Die Strategie 2018–2022 und ihre Massnahmen sollten laut Bundesrat im Jahr 2022 auf ihre Wirksamkeit überprüft und allenfalls aktualisiert werden.

Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Als Bestandteil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung stellten Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Gemeinden und Städte zusammen mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga Anfang Dezember 2017 einen Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vor. Durch interdisziplinäres Vorgehen und Bündelung der bereits laufenden Anstrengungen auf allen Staatsebenen soll der NAP die Voraussetzungen für die Erkennung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in all ihren Formen schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Terrorismusprävention leisten. Dazu bezeichnet der NAP 26 konkrete Massnahmen für die fünf Handlungsfelder Wissen und Expertise, Zusammenarbeit und Koordination, Verhinderung von extremistischem Gedankengut und Gruppierungen, Ausstieg und Reintegration sowie internationale Zusammenarbeit. Neben Polizei und Justiz werden auch Fachpersonen aus dem Erziehungs-, Sozial- und Jugendbereich sowie die Zivilgesellschaft in die Prävention miteinbezogen, um extremistische Tendenzen besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig zu erkennen.
Seit September 2016 hatten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden das Papier unter der Leitung des Sicherheitsverbunds Schweiz erarbeitet, bis es Ende November 2017 von den Präsidien der KKJPD, der EDK, der SODK, des Städteverbands und des Gemeindeverbands einstimmig verabschiedet wurde. Der Bundesrat nahm den Aktionsplan zur Kenntnis und bekundete seine Absicht, dessen Umsetzung mit einem Impulsprogramm im Umfang von CHF 5 Mio. Schub zu geben, womit er Projekte der Kantone, der Gemeinden und der Zivilgesellschaft unterstützen will. Der Sicherheitsverbund Schweiz wird den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den beteiligten Akteuren koordinieren sowie jährlich ein Monitoring über die Umsetzung der Massnahmen durchführen. So soll die Umsetzung und Evaluation des NAP innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Mit Blick auf Dschihad-Reisende beschloss das VBS das Fahndungsprogramm P4 in modifizierter Form weiterzuführen. P4 war das Nachfolgeprojekt des Programms Fotopasskontrolle (Fotopass), welches im Kalten Krieg als Mittel zur Spionageabwehr Schweizer Bürger, die nach Osteuropa reisten, präventiv überwachte. Infolge des Fichen-Skandals wurde die Überwachung auf Angehörige ausgewählter Staaten, sogenannter „Bedrohungsherde“, eingeschränkt. 2010 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) die Einstellung des Programms Fotopass nahegelegt, worauf der Bundesrat ein Nachfolgeprojekt in Aussicht gestellt hatte. Von dessen Zweckmässigkeit nicht überzeugt, forderte die GPDel 2013 erneut einen Verzicht auf das präventive Fahndungsprogramm. Im Januar 2014 wurde nun bekannt, dass das VBS aufgrund der Bedrohung durch den Dschihad an der Kollektivfichierung festhalten will. Jedoch werde die Zahl der Zielländer reduziert und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten würden stark eingeschränkt.

Fotopass

Die Debatte um den US-Abhörskandal erhielt erneut Aufwind, als das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel enthüllte, dass eine gemeinsame Einheit der CIA und NSA unter dem Dach der amerikanischen UNO-Mission in Genf gezielt Abhöraktionen durchgeführt hatte. Diverse Politiker forderten eine Protestnote an die US-Botschaft. Das EDA wollte jedoch keine Retorsionsmassnahmen ergreifen und der Bundesrat betonte, dass kein direkter Datenaustausch zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der NSA stattfände. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ihrerseits mit der Genehmigung des Bundesrates ein Strafverfahren gegen Unbekannt. Gleich zu Beginn dämpfte Bundesanwalt Lauber jedoch die Erwartungen: Aus solchen Ermittlungen Erkenntnisse zu gewinnen, sei schwierig, weil sich Staaten in politischen Delikten generell keine Rechtshilfe leisteten. Durch diese Enthüllungen wurde einer bisher kaum beachteten Bestimmung im Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes erstmals Aufmerksamkeit geschenkt: Laut dem Gesetzesentwurf soll der Austausch mit ausländischen Geheimdiensten ohne Zustimmung des Bundesrates möglich werden (Art. 10 NDG).

US-Abhörskandal

Im Mai 2013 verabschiedete der Bundesrat einen Umsetzungsplan für die im Vorjahr vorgelegte Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS). Der bis 2017 laufende Umsetzungsplan konkretisiert sechzehn Massnahmen der Strategie und legt die Verantwortlichkeiten fest. Da eine personelle Verstärkung im Fachbereich Cyber nötig ist, beabsichtigte der Bundesrat die Schaffung von 28 Stellen in diesem Bereich.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Die bereits vor Ostern durchgeführte Kampagne gegen Taschendiebstähle im Zug wurde auch vor Weihnachten 2012 wieder aufgenommen. Auf den Strecken Basel-Interlaken, Basel-Chur, Basel-Luzern sowie Basel-Mannheim informierten gemischte Patrouillen der Transportpolizei der SBB und der deutschen Bundespolizei die Fahrgäste über die Tricks von Taschendieben und über einfache Vorsichtsmassnahmen. Die Zunahme von Diebstählen und Gewalt in Zügen wurde im Berichtsjahr von den Medien thematisiert. Im ersten Halbjahr 2012 habe die Gewalt gegen SBB-Personal um 20%, jene gegen andere Bahnkunden um 93% zugenommen. Diebstähle seien um 60% häufiger vorgekommen als im Vorjahr. Die SBB mahnte jedoch zur vorsichtigen Verwendung dieser Zahlen, da die Einstufung von Vorfällen zuweilen schwierig sei.

Kampagne gegen Taschendiebstähle

Der Bundesrat verabschiedete am 27. Juni 2012 eine auch durch verschiedene parlamentarische Vorstösse geforderte nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Die Strategie sieht vor, dass die bestehende Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft und den Betreibern kritischer Infrastrukturen vertieft wird. Zwar soll zusätzlich zur Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine Koordinationsstelle im EFD geschaffen werden, jedoch verzichtet die Regierung auf ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Organisationseinheiten, während der Staat nur subsidiäre Aufgaben wie Informationsaustausch und nachrichtendienstliche Erkenntnisse übernimmt.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Ende Juni legte der Bundesrat eine nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken vor. Eine neu geschaffene Koordinationsstelle innerhalb des eidgenössischen Finanzdepartementes soll die Umsetzung begleiten. In der Strategie wird dargelegt, wie die Bedrohungslage im Cyber-Bereich aussieht, wie die Schweiz, beziehungsweise die Betreiber der kritischen Infrastrukturen, dagegen gerüstet sind, wo die Mängel liegen und wie diese am effizientesten und wirksamsten zu beheben sind. Die Massnahmen reichen dabei von Risikoanalysen zu kritischen ICT-Infrastrukturen bis zu einer stärkeren Einbringung der Schweizer Interessen in diesem Bereich auf internationaler Ebene. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass via elektronische Netzwerke ausgeführte Störungen, Manipulationen und gezielte Angriffe tendenziell zunehmen werden. Der Krisenfall wird durch einen gelungenen Angriff mit erheblichen Konsequenzen beschrieben und verlangt von den involvierten und betroffenen Akteuren ein spezifisches Krisenmanagement. Bis Ende 2017 sollen die verantwortlichen Bundesstellen die Massnahmen im Rahmen ihres Grundauftrags umsetzen.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Im Sommer 2012 verabschiedete der Bundesrat die nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen 2012 und beauftrage das BABS sowie weitere betroffene Stellen mit deren Umsetzung. Kritische Infrastrukturen stellten einen zentralen und unverzichtbaren Pfeiler der modernen Gesellschaft dar und müssten vor grossflächigen Ausfällen mit gravierenden Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und Staat geschützt werden, begründete der Bundesrat den Handlungsbedarf. Die neue Strategie soll das bereits hohe Schutzniveau weiterhin gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen der Schweiz stärken. In den zwei Handlungsfeldern «Kritische Infrastrukturen» und «Kritische Infrastrukturen-übergreifender Bereich» konkretisiert der Bundesrat 16 Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels.
Die vorgesehenen Massnahmen umfassen unter anderem ein neues Inventar der vorhandenen Infrastrukturen in der Schweiz, Plattformen zur Förderung der Zusammenarbeit sowie die Gewährleistung subsidiärer Unterstützung für die Betreibenden von Kritischen Infrastrukturen im Falle gravierender Ereignisse. Zur Stärkung des Selbstschutzes soll zudem die Erarbeitung und Umsetzung umfassender Schutzkonzepte in Zusammenarbeit mit Akteuren der Bundes- und Kantonsbehörden sowie mit Betreibenden erfolgen und mit ähnlichen Projekten wie den Strategien zur Informationsgesellschaft, zu Cyber-Risiken oder zur Erdbebenvorsorge koordiniert werden.

Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen 2012
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Für grosse Aufruhr sorgte ein Spionagefall im Nachrichtendienst. Ein beim Nachrichtendienst des Bundes angestellter Informatik-Spezialist hatte eine Datenmenge im Tera-Bereich gestohlen. Aufgrund von Hinweisen der UBS konnte der Dieb verhaftet und die Daten sichergestellt werden, bevor sie wie geplant ins Ausland verkauft werden konnten. Durch den Datendiebstahl wurde auch das sich in Ausarbeitung befindende, neue Nachrichtendienstgesetz aktuell. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, mit welcher der Nachrichtendienst seine Agenten jederzeit überprüfen kann. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschäftigte sich mit dem Spionagefall und will bis Frühling 2013 einen Bericht zuhanden des Bundesrates abschliessen.

Spionagefall im Nachrichtendienst

Nachdem am 1. August 2007 unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz auf dem Rütli detonierte, wurde am 8. August 2007 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Im Januar 2008 wurde ein Tatverdächtiger, der im Volksmund als Rütli-Bomber bekannt war, in Untersuchungshaft gesetzt, welche mehrmals verlängert wurde, bis er im Dezember 2008 freigelassen wurde. Bei den Ermittlungen waren technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner zum Einsatz gekommen, worüber jedoch die Verteidiger informiert worden seien. Am 11. Oktober 2011 hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Sprengkörper das Verfahren eingestellt. Die Strafbestände haben sich nicht beweisen lassen. (Siehe auch hier.)

Rütli-Bomber

Im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hatte der Bundesrat die Schaffung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) skizziert. Anfang Januar 2011 wurden vom Bundesrat die Meilensteine für den Aufbau dieses Verbundes bekannt gegeben. Im Zentrum stand die Frage, wie die Mittel von Bund und Kantonen effizient und effektiv zusammenwirken können. Der Steuerungsausschuss setzt sich auf Verwaltungsstufe paritätisch aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammen. Einsitz haben seitens des Bundes die Direktoren des Bundesamtes für Polizei (fedpol), des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), der Chef Sicherheitspolitik des VBS, der Chef des Armeestabes sowie der Chef des Lenkungsausschusses Intervention Naturgefahren (LAINAT). Die Kantone sind durch die Generalsekretäre der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF sowie die Präsidenten der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ), den Präsidenten der Instanzenkonferenz und schliesslich den Präsidenten der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeikommandanten (SVSP) vertreten. Im Juni des Berichtsjahres traf sich die politische Plattform des SVS erstmals. Dieses oberste Gremium des SVS konstituierte sich aus Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Ueli Maurer, der damaligen KKJPD-Präsidentin Karin Keller-Sutter sowie Hans Diem, dem Präsidenten der RK MZF. Der SVS hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit in der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu verbessern, indem die Mittel von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten noch besser aufeinander abgestimmt und im Einsatz koordiniert werden.

Sicherheitsverbundes Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)

Gestützt auf das Waffengesetz (WG) konnte die neue Waffeninformationsplattform Armada in Betrieb genommen werden. Sie erlaubt den kantonalen Polizeibehörden den Zugriff auf die Waffendaten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). So kann überprüft werden, ob einer Person eine Waffe verweigert oder entzogen wurde.

Armada
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nach dem im Herbst 2010 gestoppten, umstrittenen, präventiven Fahndungsprogramm Fotopass, welches Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz in der Staatsschutz-Datenbank ISIS erfasste, soll ab 2012 ein Nachfolgeprojekt die Präventivüberwachung von Grenzgängern bald wieder ermöglichen. Der Unterschied des neuen Instruments besteht darin, dass die erfassten Personen nicht mehr automatisch in der Staatsschutzdatenbank ISIS fichiert, sondern in einer separaten Datei gespeichert und nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Fotopass

En 2008, le Conseil fédéral a décidé d’élaborer un nouveau rapport sur la politique de sécurité. Il devait être présenté au milieu de l’année sous revue mais n’a finalement pu être publié qu’au mois d’avril 2010. Son élaboration a débuté au printemps 2009 par une large consultation de 45 partis, organisations et experts suisses et étrangers ainsi que de la population suisse. Elle a suscité de nombreux débats médiatiques et politiques. Divers objets parlementaires dépendaient des réponses qu’il devait donner. De la sorte, plusieurs discussions ont été reportées à sa publication. En automne, des oppositions se sont révélées au sein du Conseil fédéral, notamment entre le chef du DDPS et la cheffe du DFAE sur les engagements armés à l’étranger. Parallèlement, suite à l’affaire des fuites concernant la proposition d’Ueli Maurer de ne pas remplacer les avions de combat F-5 Tiger, le Conseil fédéral a considéré que le DDPS ne devait pas élaborer seul le nouveau rapport sur la politique de sécurité comme cela se faisait auparavant. Le rapport a ainsi été élaboré par un groupe de travail interdépartemental en consultation avec les conférences des directeurs cantonaux pour l’armée, la police et la protection civile. Le Conseil fédéral a par la même occasion décidé que le rapport devait traiter des engagements à l’étranger, de la sécurité nationale intérieur, de la continuation du développement de l’armée et des questions liées au financement de cette politique.

nouveau rapport sur la politique de sécurité

En réponse à une revendication du syndicat du personnel des transports (SEV), la direction des CFF a annoncé des mesures visant à renforcer la sécurité du personnel des trains face à une recrudescence des agressions. Il s’agit notamment de créer 125 nouveaux postes de personnel d’accompagnement, de sorte à garantir d’ici à 2014 la présence de deux agents de train sur chaque convoi grandes lignes. La direction a également opté pour un recours accru à la police ferroviaire et aux services de Securitas sur les lignes où les incivilités et autres actes délictueux sont les plus fréquents. Le SEV a accueilli très favorablement ce train de mesures.

Stärkung der Sicherheit für das Zugpersonal
Dossier: Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST)

Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004.

Netzwerkkriminalität

En juillet, le Conseil fédéral a approuvé l’engagement civil du système de drones d’exploration, ainsi que d’hélicoptères dotés d’un système infrarouge, au profit du Corps des gardes-frontière. Le gouvernement souhaitait en effet que la police et le Corps des gardes-frontière puissent s’en servir à l’avenir, par exemple dans la lutte contre l’immigration illégale, la contrebande organisée ou la lutte contre le terrorisme. En fin d’année, l’armée et le Corps des gardes-frontière ont d’ailleurs signé un contrat de prestations, qui réglait notamment les processus et les responsabilités dans le cadre des utilisations approuvées par le gouvernement.

Engagement civil du système de drones

Les cantons et la Confédération ont décidé de discuter de la répartition des rôles et de la collaboration entre l’armée et la police, et se sont donnés un an pour trouver des réponses à des questions pratiques telles que la formation commune ou la dispense des policiers de service militaire. Deux groupes de travail ont été créés à cet effet sous la houlette du chef du DDPS, Samuel Schmid, et du président de la Conférence des directeurs cantonaux de justice et police. Les travaux ont débuté au mois d’août de l’année sous revue et se poursuivront jusqu’à l’été 2006.

Répartition des rôles et de la collaboration entre l’armée et la police

Le DDPS a lancé au printemps une grande campagne d’information intitulée : « La sécurité : un avenir assuré » afin de repourvoir ses rangs en militaires professionnels (officiers et sous-officiers) et contractuels (un à trois ans d’engagement). La publicité est faite dans les écoles de recrues, celles de cadres, dans le public ainsi que par l’intermédiaire d’un numéro de téléphone gratuit, en fonction 24 heures sur 24, et d’un site internet. Il s’agit avant tout, avec un budget de CHF 2.5 millions, de présenter les professions et les formations offertes par l’armée, cela afin de faire passer l’effectif de l’encadrement professionnel des forces terrestres et aériennes de 1800 à 3500 instructeurs. Les militaires contractuels se verront offrir, dans un cadre légal relativement rigide cependant, des conditions de travail aussi attrayantes que possible. Pour les officiers, la formation d’un ou trois ans suivie à l’Ecole polytechnique fédérale de Zurich leur donnera un titre de « Bachelor en sciences politiques » reconnu sur le plan international. Les sous-officiers seront formés à l’école des sous-officiers de carrière d’Herisau. La réforme Armée XXI a pour conséquence une complexification de l’instruction. De plus, les effectifs globaux et la durée du service seront réduits. Toutes ces modifications rendent le système traditionnel de paiement de galons inopérant et obligent l’armée à rechercher des cadres qualifiés. Les militaires contractuels seront avant tout affectés à l’instruction de base, des officiers et sous-officiers de milice devraient se charger de l’encadrement après l’Ecole de recrue.

Campagne d’information: «La sécurité: un avenir assuré»

Seit 1998 sind neben den Banken auch die Finanzintermediäre, d.h. Personen und Firmen, die gegen Entgelt fremde Vermögenswerte annehmen oder bei der Anlage oder Übertragung helfen, dem Gesetz über die Geldwäscherei unterstellt und müssen die Herkunft der Gelder abklären und verdächtige Bewegungen melden. Bis zum 31. März 2000 mussten sie angeben, bei welcher Kontroll- und Meldestelle sie angeschlossen sind. Neben den von den Wirtschaftsbranchen nach dem Prinzip der Selbstregulierung eingerichteten Stellen schuf auch der Bund beim Finanzdepartement eine Meldestelle. Von den vermuteten 8-10'000 Finanzintermediären waren bis zum Herbst erst rund 5'500 registriert, und bei der zentralen Meldestelle des Bundes stauten sich die pendenten Anmeldungen. Um diesen Vollzugsnotstand zu beheben, stockte das EFD deren Personalbestand auf. Im weiteren liess es abklären, ob im Rahmen des Gesetzes Schwellenwerte für die Meldepflicht eingeführt werden können.

Meldungen zum neuen Geldwäschereigesetz
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)