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Mit einem im September 2019 eingereichten Postulat verlangte Nationalrat Aebischer (sp, BE) die Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz. Der Postulant bemängelte eine unverhältnismässige Bussenpraxis bei Fahrzeuglenkenden im Notfalleinsatz. Wer im Notfall ein Einsatzfahrzeug lenke, müsse sich darauf verlassen können, bei der Ausübung dieser Tätigkeit keine drakonischen Strafen zu riskieren. Der Bundesrat wird mit dem Postulat aufgefordert, die Bestimmungen zur Höhe der Strafen sowie zur Strafbarkeit der Blaulicht-Fahrzeuglenker zu evaluieren. Der Bundesrat stimmte diesem Anliegen zu und der Nationalrat nahm das Postulat im Dezember 2019 diskussionslos an.

Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz (Po. 19.4113)

Le Conseil fédéral a présenté son concept global de protection et de défense du cyberespace civil et militaire, dans son rapport sur l’organisation de la Confédération pour la mise en œuvre de la stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques. Une organisation supradépartementale a été privilégiée pour assumer les tâches de cybersécurité, de cyberdéfense et pour la poursuite pénale de la cybercriminalité. Le soutien de l'armée lors de cyberincidents et le déroulement de ses interventions doit encore être défini avec les autorités civiles. Pour assurer la mise en œuvre de la Stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques (SNPC) 2018-2022, les ressources financières ont été augmentées et une soixantaine de postes de travail supplémentaires ont été créés. Enfin, en comparaison internationale, la Suisse possède des structures dans le domaine de la cybersécurité similaires à celles de plusieurs autres pays. Aucun des pays étudiés, à savoir l'Allemagne, la Finlande, la France, Israël, l’Italie et les Pays-Bas, ne possède une organisation unique pour la réalisation des travaux liés aux cyberrisques et n'a confié à son armée la responsabilité d'assurer la protection contre ce type de danger.

Eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund (Po. 18.3003)
Dossier: Cyber Defence

Im Ergebnis der Anhörungen zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen sah die SiK-SR Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Hooliganismus in der Schweiz. Mittels Postulat forderte sie vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie die Kantone, Verbände und Vereine diesbezüglich stärker in die Pflicht genommen werden können und wie der Bund deren Anstrengungen zur Bekämpfung des Hooliganismus koordinieren, unterstützen und fördern sowie die Umsetzung des Hooligan-Konkordats kontrollieren kann. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er im geforderten Bericht keinen Mehrwert sah. Die innere Sicherheit sei grundsätzlich Aufgabe der Kantone und es gebe «keinen Hebel, um die Kantone irgendwie zu zwingen, besser zu arbeiten», gab Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Herbst 2019 vor dem Ständeratsplenum zu bedenken. Sie plädierte auch dafür, die von der KKJPD in Auftrag gegebene Evaluation des Hooligan-Konkordats abzuwarten, um zu sehen, welche Massnahmen die Kantone daraus ableiteten. Der Ständerat nahm das Postulat mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dennoch an.

Bekämpfung des Hooliganismus (Po. 19.3533)

«Haben wir die Hard- und Softwarekomponenten bei unseren kritischen Infrastrukturen im Griff?», fragte Marcel Dobler (fdp, SG) mit einem im Frühjahr 2019 eingereichten Postulat. Damit griff Dobler Sorgen auf, die bei grösseren IT-Beschaffungen immer wieder geäussert werden. Unter anderem geht es dabei namentlich um ICT-Systeme, die in diversen sensiblen Bereichen eingesetzt werden und die von ausländischen Herstellern produziert und bereitgestellt werden. Solche «digitale[n] Lieferobjekte», die in ihrer Komplexität zu Cyberrisiken führen können, stehen im Fokus seines Vorstosses. Der Bundesrat sollte folglich beauftragt werden, zu prüfen, ob und wie nationale und internationale Standards angewendet werden können, um die Risiken zu vermindern.
Der Bundesrat zeigte sich mit der Stossrichtung des Postulats einverstanden und beantragte dessen Annahme, jedoch seien die Forderungen in einen Bericht aufzunehmen, der bereits mit der Annahme zweier anderer Postulate (Po. 18.3376 und Po. 18.3233) in Auftrag gegeben worden war, erklärte er.
Der Nationalrat sollte sich in der Sommersession 2019 damit befassen, da jedoch auf jegliche Wortmeldungen verzichtet wurde, überwies der Rat das Postulat stillschweigend.

Haben wir die Hard- und Softwarekomponenten bei unseren kritischen Infrastrukturen im Griff? (Po. 19.3136)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

In der Sommersession 2019 hiess der Nationalrat ein Postulat Romano (cvp, TI) gut, welches vom Bundesrat einen Bericht zu den Entwicklungen im internationalen Eisenbahnverkehr und deren Auswirkungen auf die Grenzkontrollen des Grenzwachtkorps forderte. Angesichts der Veränderungen im internationalen Bahnverkehr – namentlich auch infolge des NEAT-Tunnels und der damit verschobenen Haltestellen international verkehrender Personenzüge – wollte der Postulant vom Bundesrat dargelegt haben, inwiefern dies einen Einfluss auf die Kontrolltätigkeit der EZV habe und ob allfällige handlungsstrategische und logistische Anpassungen nötig seien, um weiterhin die korrekte Umsetzung des Zollgesetzes und der Migrationsbewegungen zu gewährleisten.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulates empfohlen. Wie er in seiner Stellungnahme ausführte, seien die konkreten Anpassungen in laufender Abklärung oder bereits umgesetzt. So würden beispielsweise die Grenzkontrollen in den Eurocity-Zügen, welche statt in Chiasso nun erst in Lugano hielten, bereits während der Fahrt durchgeführt. Für die Analyse seien bereits alle zuständigen Instanzen von Bund, Kantonen und betroffenen Gemeinden miteinbezogen worden, weshalb ein zusätzlicher Bericht aus Sicht des Bundesrates nicht nötig sei.
Romano widersprach dieser Einschätzung im Plenum und verlangte aufgrund der Wichtigkeit dieser Praxisänderungen und der noch offenen Fragen erst recht einen offiziellen Bericht. Eine knappe Mehrheit des Nationalrates folgte ihm und überwies das Postulat mit 97 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung. Für das Postulat stimmten geschlossen die SVP- und Mitte- sowie eine Minderheit der FDP-Fraktion.

Entwicklungen im internationalen Eisenbahnverkehr und Grenzkontrollen des Grenzwachtkorps (Po. 17.4177)

In der Frühjahrssession 2019 zog Ständerat Damian Müller (fdp, LU) sein Postulat «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» zugunsten des Kommissionspostulats (Po. 18.4107) zurück, welches seine Anliegen in einem grösseren Kontext behandeln soll. Über die beiden Postulate wurde in der kleinen Kammer zusammen debattiert.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Nachdem das Postulat Müller (fdp, LU) an die zuständige UREK-SR überwiesen worden war, beschloss diese einstimmig, ihrerseits ein Kommissionspostulat einzureichen, das vom Bundesrat einen im Vergleich zum Postulat Müller umfassenderen Bericht verlangt. Darin sollen die Auswirkungen der Teilrevision der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigt, die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien beachtet und gleichzeitig die Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Standards verglichen werden. Das Kommissionspostulat (Po. 18.4107) soll somit das Postulat Müller erweitern und ersetzen, weshalb die Kommissionsmehrheit mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Postulat Müller «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» zur Ablehnung empfahl.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Die geplanten Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gefährdungsannahmeverordnung sorgten in der Vernehmlassung für ausserordentlich viel Aufruhr und Kritik. Ständerat Damian Müller (fdp, LU) forderte deshalb mittels eines Postulats vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts durch unabhängige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz. Dieser Bericht soll die Konsequenzen der geplanten Teilrevisionen für die Bevölkerung aufzeigen und die neuen Grenzwerte beurteilen.
Aufmerksam wurde der sich selbst als Atomkraftbefürworter bezeichnende Müller auf die Problematik, da rund 16 Kantone, darunter auch sein Stand Luzern, in der Vernehmlassung ihre Bedenken an der Revision geäussert hatten und darin eine Verminderung des Strahlenschutzes sahen. Zudem erkannte er in der ganzen Revision ein rechtsstaatliches Problem, weil beim Bundesverwaltungsgericht ein Gerichtsverfahren gegen das ENSI im Bereich Strahlenschutz hängig war und das ENSI dem für die Teilrevisionen zuständigen UVEK angehörig ist. Gemäss einer Stellungnahme des Zürcher Anwaltsverbandes, auf die sich Müller in der Ständeratsdebatte stützte, ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen mit dem Zweck, den Verfahrensausgang zu beeinflussen, während eines Gerichtsverfahrens rechtsstaatlich problematisch.
Der zur Ablehnung ratende Bundesrat betonte die Unabhängigkeit des ENSI. Die Anpassungen würden den Wortlaut der bisherigen Bestimmungen präzisieren, seien verhältnismässig, nachvollziehbar sowie auch praxisnah. Zudem habe die KNS den Bundesrat in dieser Sache beraten und diese Änderungen als sachgerecht eingestuft. Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018 des Weiteren, dass diese Änderungen nichts mit dem Gerichtsfall zu tun haben und das UVEK schon seit 2012 an dieser Anpassung arbeite. Weiter betonte sie, dass es hier nicht um Dosisgrenzwerte bei technischen Störfällen gehe, diese würden so bestehen bleiben wie bis anhin, sondern um Dosisgrenzen bei Naturereignissen. Dies sei in der Diskussion fälschlicherweise vermischt worden. Strittig seien folglich einzig die Dosisgrenzwerte bei Naturereignissen. Leuthard schlug deshalb vor, dieses Postulat in der zuständigen Kommission zu beraten. Ivo Bischofberger (cvp, AI) stellte daraufhin den Ordnungsantrag, das Postulat an die zuständige Kommission zu überweisen, womit sich Müller einverstanden erklärte.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Der Nationalrat überwies in der Wintersession 2017 stillschweigend ein Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) für griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, was für Instrumentarien insbesondere im Strafrecht nötig wären, um besser gegen gewalttätigen Extremismus vorgehen zu können.

Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten (Po. 17.3831)

Entsprechend dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in der Wintersession 2017 ein Postulat seiner Finanzkommission mit dem Auftrag an den Bundesrat, in einem Bericht den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) durch die EZV zu analysieren. Konkret wurden Antworten auf die Fragen gefordert, welche Auswirkungen das Programm «DaziT» auf die NZE haben werde, welche NZE die EZV vollziehe und mit welchen anderen Stellen sie dafür zusammenarbeite, wie die Kompetenzen der Vollzugsorgane geregelt seien, wie die Kontrolltätigkeit der EZV gesteuert und deren Prioritäten gesetzt würden, ob die Erforderlich- und Wirksamkeit der NZE regelmässig überprüft würden, wie die Leistungserbringung der EZV gegen Gebühr sichergestellt werde und welchen personellen Aufwand der Vollzug der NZE verursache.

Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt? (Po. 17.3361)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Ein Postulat Regazzi (cvp, TI) wollte den Bundesrat Ende 2015 damit beauftragen, bis Mitte 2016 einen Bericht zu erstellen, in welchem mögliche Präventionsstrategien und -massnahmen gegen islamischen Extremismus aufgezeigt werden sollen. Konkret solle eine Bestandsaufnahme wissenschaftlicher Untersuchungen der letzten 10 Jahre zur Integration muslimischer Gemeinschaften vorgenommen werden. Zudem solle jeweils eine Analyse der Wirksamkeit heutiger Präventionsmassnahmen und Verbesserungsmöglichkeiten der Integrationsstrukturen sowie Massnahmen und Empfehlungen jüngster Untersuchungen gemacht werden. Des Weiteren solle ein Vorschlag eingebracht werden, der eine adäquate Vernetzbarkeit bestehender wissenschaftlicher Kompetenzzentren aufzeigen soll.
Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Ablehnung. Bundesrätin Sommaruga erläuterte, dass das Anliegen zwar durchaus seine Berechtigung habe, sich seit dem Einreichen des Vorstosses in puncto Extremismusprävention aber auch schon einiges getan habe. Der Sicherheitsverbund Schweiz habe bereits im Juli 2016 einen Bericht zum Thema Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung publiziert, welcher nun als Grundlage zur Erarbeitung eines Aktionsplans – gemeinsam mit Kantonen, Städten und Gemeinden – dienen soll. In diesem Sinne seien die Forderungen des eingereichten Postulats bereits im Rahmen dieses Aktionsplans in Erarbeitung. Regazzi zeigte aufgrund der Erläuterungen der Bundesrätin Einsicht und zog daraufhin in der Herbstsession 2017 seinen Vorstoss zurück.

Islamischer Extremismus. Mögliche Präventionsstrategien und -massnahmen

Mit der Annahme des Postulates seiner SPK im Sommer 2017 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat zu prüfen, ob die Forderung der Tessiner Standesinitiativen nach systematischer Einholung von Strafregisterauszügen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen, durch einen Beitritt zum europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS mindestens teilweise erfüllt werden kann. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Darüber hinaus wolle er eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile einer Schweizer ECRIS-Beteiligung im Allgemeinen vornehmen und dabei sowohl die Kosten als auch den Nutzen für die Straf- und Verwaltungsbehörden berücksichtigen.

Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (Po. 17.3269)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

In einem Bericht soll der Bundesrat mögliche Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und beim Schutz vor Gefährdern, die nicht ausgeschafft werden können, aufzeigen. Stillschweigend überwies der Ständerat in der Sommersession 2017 ein entsprechendes Postulat Müller (fdp, LU). Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, da er sich mit den aufgeworfenen Fragen im Gesetzgebungsprojekt zu den präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung befasse.

Verbesserungen der Ausschaffungsprozesse und Schutz vor Gefährdern (Po. 17.3044)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Ein Postulat Ingold (evp, ZH) erbittet einen Bericht, in welchem mögliche Massnahmen bezüglich der Ausbildungsvoraussetzungen für Imame aufgezeigt werden sollen. Mit deren Hilfe soll man den Schutz vor islamistischen Missionierungsversuchen angehen können – zu Gunsten der Förderung des Integrationspotenzials im Umgang mit muslimischen Jugendlichen. Ingold spricht den Imamen bezüglich der Funktionalität des interreligiösen Zusammenlebens und in der Verhinderung der Kultivierung von Parallelgesellschaften eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Dies könne aber nicht sichergestellt werden, wenn erzkonservative Import-Imame – zumeist von ihren Herkunftsländern finanziert und mit Schweizer Werten und Gepflogenheiten nicht vertraut – diese Rolle übernehmen. Daher brauche es sowohl theoretische als auch praktische Lehrgänge für Imame.
Der Vorstoss stand bereits in der Herbstsession 2016 ein erstes Mal zur Diskussion und wurde vom Bundesrat zur Annahme beantragt. Yvette Estermann (svp, LU) aber bekämpfte diesen, weshalb die Debatte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. Auch in der Frühjahrssession 2017, in welcher die Debatte erneut aufgegriffen wurde, beharrte Estermann auf ihrer Position. Sie argumentierte, dass ein solcher Bericht nichts bringe, solange die Schweiz bereitwillig Errungenschaften wie ihre eigenen Gesetze und die Meinungsäusserungsfreiheit zu Gunsten falscher Solidarität und übertriebener Toleranz aufgebe. Um sich dieser Sache annehmen zu können, brauche es wieder vermehrt Zutrauen, und dieses habe sie auch: In unsere heutigen Gesetze, aber auch in nachfolgende Generationen; dass diese vielleicht wieder den Mut aufbringen werden, ihre Meinung zu äussern und ihrem Gegenüber zu vermitteln, was sich für unser Land gehöre und was nicht. Die Vorlage wurde schliesslich trotz ihres Einwandes im Nationalrat zur Abstimmung gebracht und dort mit 90 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Gemässigte Imame als Schlüsselpersonen gegen Radikalisierung

Ein Postulat Quadranti (bdp, ZH) wollte den Bundesrat mit der Prüfung von einerseits geeigneten Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierungstendenzen in muslimischen Vereinen und andererseits der Förderung einer effektiven Selbstregulierung derer beauftragen. Das Postulat war bereits im Herbst 2016 ein erstes Mal zur Beratung eingereicht, damals aber von Christian Imark (svp, SO) und der SVP-Fraktion bekämpft worden, weshalb die Diskussion verschoben worden war.
Auch wenn sich bei der grossen Mehrheit der muslimischen Bevölkerung keine Probleme zeigen würden, liessen sich besonders in jüngerer Zeit problematische Entwicklungen in einigen muslimischen Vereinen beobachten, welche auf klare Tendenzen zur Radikalisierung einzelner Personen hinwiesen. Der Bundesrat solle daher in Zusammenarbeit mit den Kantonen geeignete Massnahmen erarbeiten, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Eine mögliche Massnahme sieht Quadranti in der Gewährung finanzieller Mittel, welche bei der Erfüllung klar definierter Anforderungen – bei regelmässiger Kontrolle – zugesprochen werden könnten. Mithilfe dieser zusätzlichen finanziellen Mittel könnten die Vereine bspw. eine Stelle für einen „Sektenbeauftragten“ schaffen, um so bereits präventiv eingreifen zu können. Des Weiteren wären die Vereine nicht mehr von ausländischen Geldgebern abhängig, was besonders bei der Personalbeschaffung – Stichwort ausländische Imame – eine bessere Transparenz gewährleisten würde.
Imarks Vorwurf an Quadranti zielte auf ebendiesen finanziellen Zuschuss. Er sehe das Fernziel dieses Vorstosses offenbar darin, dazu beizusteuern, dass der Islam in der Schweiz als Landeskirche anerkannt werden solle – diese Stossrichtung würde aber von ihm und seiner Fraktion deutlich abgelehnt. Er könne nicht einsehen, weshalb er, der ja als Katholik bereits seine Kirchensteuer entrichte, nun auch noch die Steuer anderer religiöser Gemeinschaften in der Schweiz übernehmen solle. Hier müsse man sich auf das Prinzip der Eigenverantwortung rückbesinnen und Forderungen stellen und nicht, wie verlangt, den Vereinen das Geld hinterherwerfen.
Der Bundesrat hatte dem Nationalrat das Postulat zur Annahme beantragt. Dieser kam dem Antrag aber nicht nach und lehnte in der Frühjahrssession 2017 den Vorstoss mit 103 zu 76 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Radikalisierung in muslimischen Vereinen verhindern

In einem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie die Kommunikation und der Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps, der Bundespolizei und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden untereinander verbessert werden kann. Im Frühjahr 2017 nahm der Nationalrat ein entsprechendes Postulat Schläfli (cvp, SO) entgegen der bundesrätlichen Empfehlung an. Im Rat erklärte Bundesrätin Sommaruga, es sei für sie unverständlich, warum der Bundesrat einen Bericht über eine sich bereits in Gang befindende Arbeit verfassen müsse; durch das laufende Programm „Harmonisierung der Polizeiinformatik“ würden ja neue Projekte gemeinsam realisiert und bestehende Systeme schrittweise harmonisiert.

Po. Schläfli: Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden

Mit der Überweisung eines Postulats seiner SiK beauftragte der Nationalrat den Bundesrat im Frühling 2016, eine Gesamtschau über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps zu erstellen. Er soll darin darlegen, wie sich die sich verändernden Rahmenbedingungen wie die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen seitens einzelner EU-Staaten, die sich verändernden Flüchtlingsrouten, die Entwicklung der Bundesfinanzen, die Anforderungen an den Zoll infolge der zusammenwachsenden Wirtschaftsräume in den Grenzregionen, Rekrutierungsschwierigkeiten und die Möglichkeit der Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee auf die Aufgaben des Grenzwachtkorps auswirken.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Nationalrätin Yvonne Feri (sp, AG) reichte im Juni 2013 ein Postulat ein, das den Bundesrat beauftragte, einen Grundlagenbericht zum Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt in der Schweiz zu verfassen, mit besonderem Fokus auf den rechtlichen Aspekt des für ein koordiniertes Vorgehen notwendigen Datenaustauschs. Der Bundesrat empfahl das Postulat zu Annahme.
In der Herbstsession 2013 wurde fälschlicherweise die Annahme des Postulats festgehalten, obwohl Andrea Geissbühler (svp, BE) es bekämpft hatte. In der Sondersession vom Mai 2015 debattierte der Nationalrat deshalb über das Postulat. Geissbühler argumentierte dabei, der geforderte Bericht sei unnötig, da die Kantone in dieser Sache zuständig und sich des Problems sehr wohl bewusst seien. Laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga könne der Bericht hingegen bundesrechtliche Hindernisse beim Datenaustausch der Kantone in diesem Bereich beleuchten, was den Kantonen helfen würde, ein Bedrohungsmanagement aufzubauen und Eskalationen bei häuslicher Gewalt zu verhindern. Der Nationalrat nahm das Postulat schliesslich mit 133 zu 52 Stimmen an. Als einzige Fraktion stimmte diejenige der SVP geschlossen dagegen.

Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt. Überblick über die rechtliche Situation und Schaffen eines nationalen Verständnisses (Po. 14.4204)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Erich von Siebenthal (svp, BE) verlangte mit seinem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen zu deren Schutz. Der Postulant begründete sein Anliegen mit der in verschiedensten Staaten noch immer weit verbreiteten religiösen Diskriminierung von Minderheiten in diversen sozio-ökonomischen und politischen Belangen. Der Bericht soll nicht nur einen Überblick über religiöse Diskriminierung in der ganzen Welt bieten, sondern darüber hinaus aufzeigen, wie die Schweiz im Rahmen ihrer Aussen- und Entwicklungspolitik gegen Menschenrechtsverstösse und religiöse Verfolgungen vorgehen kann. Der Bundesrat zeigte sich bereit, diesen Aspekten im jährlich erscheinenden Aussenpolitischen Bericht zukünftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Der Nationalrat stimmte dem Geschäft in der Wintersession 2014 stillschweigend zu.

Situation religiöser Minderheiten und mögliche Massnahmen

Der Bundesrat sollte mit Blick auf die bevorstehende Weltausstellung Expo 2015 in Mailand ein Sicherheitskonzept entwerfen, das eine effiziente Koordination zwischen den Bundesbehörden, den kantonalen Sicherheitsorganen und den italienischen Polizeiorganen sicherstellt. Das Postulat Romano (cvp, TI) sah im Konzept zugleich einen Nutzen über die Expo hinaus, da aktuell ein Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität verzeichnet werde. Der Nationalrat teilte diese Ansicht und überwies den Vorstoss diskussionslos an den Bundesrat.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

Staatsangestellte – insbesondere Polizeibehörden – sollten besser vor Gewalt geschützt werden. Der Nationalrat überwies mit 122 zu 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen an den Bundesrat und beauftragte diesen damit, die Notwendigkeit von zusätzlichen Massnahmen zu prüfen. In der Folge wurden die Standesinitiativen des Kantons Genf (Kt.Iv. 12.306) und des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312), die beide einen Gesetzeserlass zum besseren Schutz der Polizeibeamten im Sinne der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter forderten, sistiert.

Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Nach der knappen Ablehnung der parlamentarischen Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) im Vorjahr, beschäftigte sich das Parlament im Berichtsjahr erneut mit der Frage betreffend die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum. In Form eines Postulats forderte Thomas Aeschi (svp, ZG) vom Bundesrat, den Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit darzulegen. Konkret verlangte der Postulant eine Stellungnahme zum Aufhängen von Kreuzen und anderen religiösen Symbolen sowie zum Tragen religiöser Zeichen in öffentlichen Gebäuden. Betreffend Letzteres ist der Bundesrat angehalten, eine differenzierte Betrachtung zwischen dem Tragen kleinerer religiöser Zeichen wie Halsschmuck sowie grösserer religiöser Zeichen wie Kopfbedeckungen oder Ganzkörperbekleidung wie dem Habit anzustellen. Darüber hinaus äusserte sich der Postulant kritisch zur Erhebung der Kirchensteuer für juristische Personen und verlangte eine Überprüfung der Vereinbarkeit kantonaler Regelungen mit dem eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz. Während der Bundesrat es als notwendig erachtete, Fragen zur Präsenz und Bedeutung von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum in einem Bericht zu klären, stellte er sich gegen eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Kirchensteuererhebung bei juristischen Personen. Das Einziehen dieser Steuer falle in die Kompetenz der Kantone und sei demzufolge auf dieser Entscheidungsebene zu behandeln. Das Parlament folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte dieses Anliegen ab. Die anderen beiden Punkte des Vorstosses wurden diskussionslos angenommen und überwiesen.

Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum

Da der Beitritt zu Schengen und Dublin mit einer erhöhten Komplexität der Grenzarbeit einherging, begrüsste der Bundesrat das Anliegen des überwiesenen Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, welches im Rahmen des Geschäftsberichts 2013 Auskunft über Auftragserfüllung und Personalbedarf des Grenzwachtkorps wünschte.

Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand (Po. 13.3666)

In Erfüllung dreier nach Annahme der Minarett-Initiative überwiesener Postulate präsentierte der Bundesrat im Mai einen umfassenden Bericht zur Situation der Muslime in der Schweiz. Das 100 Seiten umfassende Dokument bietet sowohl eine Datengrundlage zur Präsenz von Muslimen in der Schweiz wie auch einen Überblick über Berührungspunkte und mögliche Spannungsfelder zwischen Staat und Religion sowie eine Auflistung wirksamer Massnahmen zur Verbesserung der Integrationsbemühungen. Laut Bericht leben zwischen 350'000 und 400'000 Muslime in der Schweiz, wovon ein Drittel über das Schweizer Bürgerrecht verfüge. Der Islam in der Schweiz sei geprägt von einer Vielzahl schwach vernetzter Gruppierungen, deren Mitglieder im Unterschied zu den Muslimen im restlichen Westeuropa grösstenteils aus der Türkei und dem Westbalkan stammen und somit aufgrund ihrer Herkunft eher mit der hiesigen Gesellschafts- und Rechtsordnung vertraut seien als Muslime arabischen oder asiatischen Ursprungs. Von den zwölf bis fünfzehn Prozent der Muslime, die ihren Glauben tatsächlich praktizieren, täten dies vier Fünftel ohne Kollision mit den in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Aufgrund dieser Befunde sah der Bundesrat keine Gefahr für die Entstehung sogenannter Parallelgesellschaften und verurteilte die teilweise undifferenzierte und oft verletzende negative Haltung gegenüber Muslimen im öffentlichen Diskurs und in den Medien. Die Ergebnisse der Studie würden nicht darauf hindeuten, dass Massnahmen zum Abbau religiöser Differenzen zu einer verbesserten Integration führen würden; vielmehr bedürfe es der Überwindung von Sprachbarrieren. Der Bundesrat erachtete die Postulate somit als erfüllt und beantragte dem Parlament deren Abschreibung.

umfassenden Berichts zu Muslimen in der Schweiz

Au parlement, le Conseil des Etats a transmis en début d’année un postulat de sa Commission des institutions politiques (CIP-CE) appelant le Conseil fédéral à rédiger un rapport sur la situation des interdictions d’entrées sur le territoire suisse, plus particulièrement quant au nombre, aux motifs, aux conséquences et aux éventuels abus en la matière.

Rapport sur la situation des interdictions d’entrées sur le territoire suisse