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Bundeshausbesucherinnen und -besucher bräuchten in der Wintersession 2019 Geduld, berichtete der Tages-Anzeiger Mitte Dezember. Verschärfte Zutrittskontrollen würden dazu führen, dass vor allem Gruppen, die eine Führung durch das Bundeshaus gebucht hätten, «bis zu 90 Minuten in der Kälte anstehen» müssten. Die verschärfte Identitätskontrolle, die Begrenzung der Grösse der Gepäckstücke und das Verbot des Mitbringens von Flüssigkeiten seien aufgrund von Erfahrungen in der Herbstsession eingeführt worden, gaben die Parlamentsdienste bekannt, die sich mit einer Häufung von Reklamationen konfrontiert sahen.
In der Tat hatten zwei Vorfälle das zuvor revidierte Sicherheitsdispositiv im Bundeshaus in Frage gestellt. So hatten es Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten geschafft, während Beratungen im Nationalrat auf der Zuschauertribüne ein grosses Transparent zu enthüllen. Zudem war bekannt geworden, dass ein «wegen Terror-Propaganda verurteilter» Iraker (Aargauer-Zeitung) unter falschem Namen und als angeblicher Journalist an einer Konferenz der SP teilgenommen habe, die diese im September im Bundeshaus organisiert hatte. Die Lockerungen der Massnahmen, mit denen auf systematische Ausweiskontrollen und Gepäckdurchsuchungen verzichtet worden war, seien wohl ursächlich für die beiden Pannen, mutmasste die Sonntags-Zeitung. Eine Ausweiskontrolle hätte den falschen Journalisten wohl entlarvt und eine Gepäckkontrolle, nicht nur in Form eines Metalldetektors, wäre wohl auf die verschiedenen Teile aufmerksam geworden, in die das Transparent zerlegt worden war. Die Sicherheitsmassnahmen im Bundeshaus wurden in der Folge auch auf Anraten der Bundespolizei (Fedpol) wieder verstärkt.

Sicherheit im Bundeshaus

Zeitungsberichten zufolge habe die Axpo verordnete Nachrüstungen im AKW Beznau aus dem Jahr 2011 bis Ende 2018 noch nicht ausreichend umgesetzt. Nach dem Atomunfall im japanischen Werk Fukushima-Daiichi im Jahr 2011 verfügte das ENSI im gleichen Jahr Nachrüstungen für die Beckenkühlung in der Anlage Beznau. Zwar sind zwischenzeitlich vier Nachrüstungspakete umgesetzt worden, eines fehle aber bis zum aktuellen Zeitpunkt noch, berichteten die Medien. Jenes fünfte Element hätte ursprünglich bis 2014 installiert sein müssen, konnte aber aufgrund eines Entscheids des ENSI bis ins Jahr 2017 aufgeschoben werden. Die Axpo begründete die nun erneute Verzögerung damit, dass der zuständige Lieferant Konkurs gegangen sei, und sprach von einem neuen – vom ENSI jedoch noch nicht bestätigten – Terminplan der Nachrüstung bis ins Jahr 2021. Das ENSI bedauerte den zeitlichen Aufschub beim Einbau des zusätzlichen Brennelement-Kühlwassersystems im Lagerbecken, bekräftigte aber, dass auch so schon ein hoher Schutzgrad gewährleistet sei.
Der Geschäftsleiter der atomkritischen Schweizerischen Energiestiftung (SES), Nils Epprecht, kritisierte dise Haltung des Inspektorats scharf und sprach gegenüber der Aargauer Zeitung von einem «unzulässig erhöhten Risiko». Die Aufsichtsbehörde müsse die «Einhaltung der Sicherheitsvorgaben strenger einfordern» und sende durch zu viel Nachsicht gegenüber den AKW-Betreiberfirmen ein falsches Signal aus.

AKW Beznau Nachrüstungen

Als Bestandteil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung stellten Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Gemeinden und Städte zusammen mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga Anfang Dezember 2017 einen Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vor. Durch interdisziplinäres Vorgehen und Bündelung der bereits laufenden Anstrengungen auf allen Staatsebenen soll der NAP die Voraussetzungen für die Erkennung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in all ihren Formen schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Terrorismusprävention leisten. Dazu bezeichnet der NAP 26 konkrete Massnahmen für die fünf Handlungsfelder Wissen und Expertise, Zusammenarbeit und Koordination, Verhinderung von extremistischem Gedankengut und Gruppierungen, Ausstieg und Reintegration sowie internationale Zusammenarbeit. Neben Polizei und Justiz werden auch Fachpersonen aus dem Erziehungs-, Sozial- und Jugendbereich sowie die Zivilgesellschaft in die Prävention miteinbezogen, um extremistische Tendenzen besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig zu erkennen.
Seit September 2016 hatten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden das Papier unter der Leitung des Sicherheitsverbunds Schweiz erarbeitet, bis es Ende November 2017 von den Präsidien der KKJPD, der EDK, der SODK, des Städteverbands und des Gemeindeverbands einstimmig verabschiedet wurde. Der Bundesrat nahm den Aktionsplan zur Kenntnis und bekundete seine Absicht, dessen Umsetzung mit einem Impulsprogramm im Umfang von CHF 5 Mio. Schub zu geben, womit er Projekte der Kantone, der Gemeinden und der Zivilgesellschaft unterstützen will. Der Sicherheitsverbund Schweiz wird den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den beteiligten Akteuren koordinieren sowie jährlich ein Monitoring über die Umsetzung der Massnahmen durchführen. So soll die Umsetzung und Evaluation des NAP innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Im Juli 2017 entschied das Bundesgericht, dass die Bestimmungen der IV zur Überwachung von IV-Rentnern beim Verdacht auf Versicherungsmissbrauch nicht ausreichten. Ein 45-jähriger Mann hatte geklagt, nachdem ihm die IV-Rente unter anderem aufgrund der Ergebnisse einer Observation gestrichen worden war. Gemäss dem BGer habe der Entscheid des EGMR vom Oktober 2016 somit auch Gültigkeit für die IV-Versicherten, nicht nur für die Versicherten der UV. Trotz dieses Entscheids wies das BGer aber die Beschwerde des Mannes gegen den Entscheid der IV ab. Das Material bereits vorgenommener Observationen könne für entsprechende Entscheide herangezogen werden, solange die Versicherten nur an öffentlichen Orten überwacht und nicht beeinflusst worden seien, die Observation aufgrund eines ausreichenden Verdachtes durchgeführt worden sei und nicht systematisch oder ständig stattgefunden habe – entschied das Bundesgericht. So sei das Interesse der Öffentlichkeit an der Verhinderung von Versicherungsmissbrauch stärker zu gewichten als der „relativ bescheidene Grundrechtseingriff“. In der Folge liess das BSV verlauten, dass die IV keine Überwachungen mehr durchführen lasse, bis der allgemeine Teil des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) überarbeitet worden sei.

Entscheid des Bundesgerichts zur Überwachung von IV-Rentnern
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Die Problematik des Menschenhandels hat sich laut Fedpol in den vergangenen Jahren mit der Zunahme von Flucht und Migration zunehmend verstärkt, so auch in der Schweiz. Hierzulande tauchen vorwiegend zwei Formen von Menschenhandel auf: Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Arbeitskräften durch schlechte Bezahlung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und Einzug von Identitätsdokumenten. Wie aus einer Medienmitteilung vom April 2017 hervorgeht, erarbeitete das Fedpol im Kampf gegen dieses «menschenverachtende Verbrechen» den zweiten nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020, welcher als Fortsetzung des ersten Aktionsplans dient.
Der Aktionsplan 2017–2020 legt vier übergeordnete strategische Ziele fest, welche durch 28 konkrete Massnahmen erfüllt werden sollten: eine intensivere Sensibilisierung von Fachpersonen und der allgemeinen Öffentlichkeit, verstärkte Strafverfolgung, verbesserte Opferidentifizierung sowie eine koordiniertere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und mit dem Ausland.

Zweiter nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020

Der Bundesrat beschloss Anfang November 2016, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie die gesamte innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Nebst einem eigenen Straftatbestand für das Verschwindenlassen wurde zur Umsetzung des Abkommens ein Netzwerk von Koordinationsstellen beim Bund und bei den Kantonen geschaffen, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen den Aufenthaltsort der betroffenen Person rasch ermitteln zu können. Dabei agiert das Fedpol als Koordinationsstelle des Bundes und wird auf Ersuchen der Angehörigen der mutmasslich verschwundenen Person in enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Koordinationsstellen treten. Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen durch das Parlament im Vorjahr hiess der Bundesrat Anfang November 2016 auch die Verordnung gut, die die Funktionsweise des Netzwerks im Detail regelt.
Am 2. Dezember 2016 hinterlegte der Bundesrat schliesslich die Ratifikationsurkunde bei der UNO. Damit leiste die Schweiz ihren Beitrag, das Verschwindenlassen weltweit möglichst zu verhindern, verschwundene Personen aufzufinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, kommentierte der Bundesrat diesen Schritt in seiner Medienmitteilung.

Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BRG 13.105)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Der Bundesrat beschloss Ende Juni 2016 die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Die neue Institution wird das 2011 als befristetes Pilotprojekt lancierte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ablösen. Eine Evaluation des Pilotprojekts aus dem Jahr 2015 habe ergeben, dass ein Bedarf nach den Dienstleistungen des Kompetenzzentrums bestehe, so der Bundesrat in der entsprechenden Medienmitteilung. Wie das Pilotprojekt soll auch die neue Menschenrechtsinstitution universitär verankert werden und sowohl Empfehlungen an Behörden, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor abgeben als auch eine Plattform zum Austausch für im Menschenrechtsbereich tätige Akteure bieten. Neben der freien Grundfinanzierung im Umfang von einer Million Franken jährlich aus der Bundeskasse – dieselben Mittel hatte der Bund bis anhin dem SKMR gewährt –, soll sich die Institution durch die Annahme von Dienstleistungsaufträgen finanzieren. Der Bundesrat beauftragte das EJPD und das EDA mit der Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Die Regierung kam damit einer seit langem erhobenen Forderung der UNO nach, eine unabhängige Institution für Menschenrechte zu etablieren. Die NZZ kommentierte denn auch, der Entschluss sei «zu einem Gutteil aussenpolitische Imagepflege», deren innenpolitischer Nutzen nicht über alle Zweifel erhaben sei.

Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Um die Schweiz und ihre Interessen bestmöglich vor Terrorismus zu schützen, verabschiedete der Bundesrat Mitte September 2015 die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Das unter der Leitung der Kerngruppe Sicherheit des Bundes erarbeitete Dokument schaffe eine gemeinsame Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, um den Terrorismus und dessen Finanzierung im Rahmen der Verfassung und des Völkerrechts, insbesondere unter Wahrung der Menschen- und Grundrechte, zu bekämpfen, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Das Leitbild sieht vor, die Schweiz international als verlässliche, umsichtige und dem Völkerrecht verpflichtete Akteurin zu positionieren, die die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt und im Zweifelsfall letztere höher gewichtet. Die Strategie nennt für den Kampf gegen den Terrorismus vier Handlungsfelder: Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge. Während die ersten drei Handlungsfelder darauf ausgerichtet sind, terroristische Anschläge in der Schweiz sowie den Export oder die Unterstützung terroristischer Anschläge von ihrem Territorium aus zu verhindern, soll mit der Krisenvorsorge sichergestellt werden, dass die Schweiz im Falle eines Anschlags dessen Auswirkungen bewältigen könnte.

Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Die Tessiner Verfassungsbestimmung, wonach Gesichtsverhüllungen – beispielsweise durch eine Burka oder eine Vermummung bei Massenveranstaltungen – im öffentlichen Raum verboten sind, ist bundesrechtskonform. Zu diesem Schluss kam der Bundesrat bei der Gewährleistung der 2013 angenommenen Verfassungsänderung im Südkanton. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Tessiner Bestimmung sich eng an das französische Gesetz anlehne, welches vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2014 als mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar beurteilt worden war. Da sich die von der EMRK geschützten Grundrechte weitestgehend mit jenen der Bundesverfassung – unter anderem der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot – decken und die Tessiner Verfassungsbestimmung Ausnahmeregelungen auf Gesetzesstufe zulässt, beantragte der Bundesrat deren Gewährleistung. Er liess jedoch auch verlauten, dass er solche Bestimmungen weiterhin als wenig sinnvoll erachte.

Vermummungsverbot im Tessin
Dossier: Burkaverbot in den Kantonen

Mit Blick auf Dschihad-Reisende beschloss das VBS das Fahndungsprogramm P4 in modifizierter Form weiterzuführen. P4 war das Nachfolgeprojekt des Programms Fotopasskontrolle (Fotopass), welches im Kalten Krieg als Mittel zur Spionageabwehr Schweizer Bürger, die nach Osteuropa reisten, präventiv überwachte. Infolge des Fichen-Skandals wurde die Überwachung auf Angehörige ausgewählter Staaten, sogenannter „Bedrohungsherde“, eingeschränkt. 2010 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) die Einstellung des Programms Fotopass nahegelegt, worauf der Bundesrat ein Nachfolgeprojekt in Aussicht gestellt hatte. Von dessen Zweckmässigkeit nicht überzeugt, forderte die GPDel 2013 erneut einen Verzicht auf das präventive Fahndungsprogramm. Im Januar 2014 wurde nun bekannt, dass das VBS aufgrund der Bedrohung durch den Dschihad an der Kollektivfichierung festhalten will. Jedoch werde die Zahl der Zielländer reduziert und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten würden stark eingeschränkt.

Fotopass

Die Debatte um den US-Abhörskandal erhielt erneut Aufwind, als das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel enthüllte, dass eine gemeinsame Einheit der CIA und NSA unter dem Dach der amerikanischen UNO-Mission in Genf gezielt Abhöraktionen durchgeführt hatte. Diverse Politiker forderten eine Protestnote an die US-Botschaft. Das EDA wollte jedoch keine Retorsionsmassnahmen ergreifen und der Bundesrat betonte, dass kein direkter Datenaustausch zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der NSA stattfände. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ihrerseits mit der Genehmigung des Bundesrates ein Strafverfahren gegen Unbekannt. Gleich zu Beginn dämpfte Bundesanwalt Lauber jedoch die Erwartungen: Aus solchen Ermittlungen Erkenntnisse zu gewinnen, sei schwierig, weil sich Staaten in politischen Delikten generell keine Rechtshilfe leisteten. Durch diese Enthüllungen wurde einer bisher kaum beachteten Bestimmung im Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes erstmals Aufmerksamkeit geschenkt: Laut dem Gesetzesentwurf soll der Austausch mit ausländischen Geheimdiensten ohne Zustimmung des Bundesrates möglich werden (Art. 10 NDG).

US-Abhörskandal

Im Mai 2013 verabschiedete der Bundesrat einen Umsetzungsplan für die im Vorjahr vorgelegte Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS). Der bis 2017 laufende Umsetzungsplan konkretisiert sechzehn Massnahmen der Strategie und legt die Verantwortlichkeiten fest. Da eine personelle Verstärkung im Fachbereich Cyber nötig ist, beabsichtigte der Bundesrat die Schaffung von 28 Stellen in diesem Bereich.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Die bereits vor Ostern durchgeführte Kampagne gegen Taschendiebstähle im Zug wurde auch vor Weihnachten 2012 wieder aufgenommen. Auf den Strecken Basel-Interlaken, Basel-Chur, Basel-Luzern sowie Basel-Mannheim informierten gemischte Patrouillen der Transportpolizei der SBB und der deutschen Bundespolizei die Fahrgäste über die Tricks von Taschendieben und über einfache Vorsichtsmassnahmen. Die Zunahme von Diebstählen und Gewalt in Zügen wurde im Berichtsjahr von den Medien thematisiert. Im ersten Halbjahr 2012 habe die Gewalt gegen SBB-Personal um 20%, jene gegen andere Bahnkunden um 93% zugenommen. Diebstähle seien um 60% häufiger vorgekommen als im Vorjahr. Die SBB mahnte jedoch zur vorsichtigen Verwendung dieser Zahlen, da die Einstufung von Vorfällen zuweilen schwierig sei.

Kampagne gegen Taschendiebstähle

Der Bundesrat verabschiedete am 27. Juni 2012 eine auch durch verschiedene parlamentarische Vorstösse geforderte nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Die Strategie sieht vor, dass die bestehende Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft und den Betreibern kritischer Infrastrukturen vertieft wird. Zwar soll zusätzlich zur Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine Koordinationsstelle im EFD geschaffen werden, jedoch verzichtet die Regierung auf ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Organisationseinheiten, während der Staat nur subsidiäre Aufgaben wie Informationsaustausch und nachrichtendienstliche Erkenntnisse übernimmt.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Für grosse Aufruhr sorgte ein Spionagefall im Nachrichtendienst. Ein beim Nachrichtendienst des Bundes angestellter Informatik-Spezialist hatte eine Datenmenge im Tera-Bereich gestohlen. Aufgrund von Hinweisen der UBS konnte der Dieb verhaftet und die Daten sichergestellt werden, bevor sie wie geplant ins Ausland verkauft werden konnten. Durch den Datendiebstahl wurde auch das sich in Ausarbeitung befindende, neue Nachrichtendienstgesetz aktuell. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, mit welcher der Nachrichtendienst seine Agenten jederzeit überprüfen kann. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschäftigte sich mit dem Spionagefall und will bis Frühling 2013 einen Bericht zuhanden des Bundesrates abschliessen.

Spionagefall im Nachrichtendienst

Nachdem am 1. August 2007 unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz auf dem Rütli detonierte, wurde am 8. August 2007 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Im Januar 2008 wurde ein Tatverdächtiger, der im Volksmund als Rütli-Bomber bekannt war, in Untersuchungshaft gesetzt, welche mehrmals verlängert wurde, bis er im Dezember 2008 freigelassen wurde. Bei den Ermittlungen waren technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner zum Einsatz gekommen, worüber jedoch die Verteidiger informiert worden seien. Am 11. Oktober 2011 hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Sprengkörper das Verfahren eingestellt. Die Strafbestände haben sich nicht beweisen lassen. (Siehe auch hier.)

Rütli-Bomber

Im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hatte der Bundesrat die Schaffung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) skizziert. Anfang Januar 2011 wurden vom Bundesrat die Meilensteine für den Aufbau dieses Verbundes bekannt gegeben. Im Zentrum stand die Frage, wie die Mittel von Bund und Kantonen effizient und effektiv zusammenwirken können. Der Steuerungsausschuss setzt sich auf Verwaltungsstufe paritätisch aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammen. Einsitz haben seitens des Bundes die Direktoren des Bundesamtes für Polizei (fedpol), des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), der Chef Sicherheitspolitik des VBS, der Chef des Armeestabes sowie der Chef des Lenkungsausschusses Intervention Naturgefahren (LAINAT). Die Kantone sind durch die Generalsekretäre der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF sowie die Präsidenten der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ), den Präsidenten der Instanzenkonferenz und schliesslich den Präsidenten der Schweizerischen Vereinigung Städtischer Polizeikommandanten (SVSP) vertreten. Im Juni des Berichtsjahres traf sich die politische Plattform des SVS erstmals. Dieses oberste Gremium des SVS konstituierte sich aus Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Ueli Maurer, der damaligen KKJPD-Präsidentin Karin Keller-Sutter sowie Hans Diem, dem Präsidenten der RK MZF. Der SVS hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit in der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu verbessern, indem die Mittel von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten noch besser aufeinander abgestimmt und im Einsatz koordiniert werden.

Sicherheitsverbundes Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)

Gestützt auf das Waffengesetz (WG) konnte die neue Waffeninformationsplattform Armada in Betrieb genommen werden. Sie erlaubt den kantonalen Polizeibehörden den Zugriff auf die Waffendaten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). So kann überprüft werden, ob einer Person eine Waffe verweigert oder entzogen wurde.

Armada
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nach dem im Herbst 2010 gestoppten, umstrittenen, präventiven Fahndungsprogramm Fotopass, welches Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz in der Staatsschutz-Datenbank ISIS erfasste, soll ab 2012 ein Nachfolgeprojekt die Präventivüberwachung von Grenzgängern bald wieder ermöglichen. Der Unterschied des neuen Instruments besteht darin, dass die erfassten Personen nicht mehr automatisch in der Staatsschutzdatenbank ISIS fichiert, sondern in einer separaten Datei gespeichert und nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Fotopass

Das Mandat zur Gründung dieses Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte wurde vom EDA und dem EJPD im Herbst 2010 einem Verbund von vier Universitäten (Bern, Neuchâtel, Fribourg und Zürich) erteilt. Ziel des Instituts ist es, die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zu fördern und zu erleichtern und sich entsprechende Kompetenzen anzueignen.

Gründung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

En réponse à une revendication du syndicat du personnel des transports (SEV), la direction des CFF a annoncé des mesures visant à renforcer la sécurité du personnel des trains face à une recrudescence des agressions. Il s’agit notamment de créer 125 nouveaux postes de personnel d’accompagnement, de sorte à garantir d’ici à 2014 la présence de deux agents de train sur chaque convoi grandes lignes. La direction a également opté pour un recours accru à la police ferroviaire et aux services de Securitas sur les lignes où les incivilités et autres actes délictueux sont les plus fréquents. Le SEV a accueilli très favorablement ce train de mesures.

Stärkung der Sicherheit für das Zugpersonal
Dossier: Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST)

En mars, le Conseil fédéral a refusé d'autoriser de nouvelles ventes d'armes au Pakistan, à l'Arabie saoudite et à l'Egypte en raison de leur contexte politique respectif et de leur respect des droits de l'homme jugé déficient. Les autorisations accordées avant cette décision ont toutefois été maintenues. En 2009, l’Arabie saoudite a en conséquence été le deuxième plus grand acheteur avec 132 millions de francs juste après l’Allemagne avec 138 millions de francs. Le DFE a annoncé que la Suisse a exporté 727,7 millions de francs de matériel de guerre vers 74 pays. Ce qui représentait une augmentation de 0,8% par rapport à l’année précédente et une part de 0,39% des exportations totales de l’année sous revue. Il a également annoncé avoir autorisé 2493 demandes sur les 2504 qui avaient été faites (99,5%), 11 demandes ont été refusées pour sept pays de destination.

Refus d'autorisation de nouvelles ventes d'armes aux certains paix

Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004.

Netzwerkkriminalität

En juillet, le Conseil fédéral a approuvé l’engagement civil du système de drones d’exploration, ainsi que d’hélicoptères dotés d’un système infrarouge, au profit du Corps des gardes-frontière. Le gouvernement souhaitait en effet que la police et le Corps des gardes-frontière puissent s’en servir à l’avenir, par exemple dans la lutte contre l’immigration illégale, la contrebande organisée ou la lutte contre le terrorisme. En fin d’année, l’armée et le Corps des gardes-frontière ont d’ailleurs signé un contrat de prestations, qui réglait notamment les processus et les responsabilités dans le cadre des utilisations approuvées par le gouvernement.

Engagement civil du système de drones