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Der Nationalrat setzte in der Frühjahrssession seine Beratung der Teilrevision des Waffengesetzes fort. Mehrere von der Linken gestellten Verschärfungsanträge fanden keine Mehrheit. Dazu gehörte etwa die Forderung, dass nicht nur die Hersteller neuer Waffen diese markieren müssen, sondern auch alle Besitzer von früher erworbenen Waffen. Keine Mehrheit fand auch die Forderung nach der Einführung eines Registers zur Erfassung aller Waffen und ihrer Besitzer. Dieses Verzeichnis würde nach Ansicht des Bundesrates und der bürgerlichen Ratsmehrheit einen riesigen Aufwand und nur wenig Nutzen bringen. Trotz der Ablehnung aller linken Verschärfungsanträge fand die SP, im Gegensatz zur GP, noch genügend Positives an der Revision um sie in der Gesamtabstimmung zu unterstützen. Der Nationalrat schuf einige kleinere Differenzen zur kleinen Kammer. So strich er die Pflicht des Bundes, die kantonalen Behörden über Waffenimporte durch Händler in ihrem Kantonsgebiet zu informieren. Der Ständerat berief sich auf entsprechende Wünsche der Kantone und hielt erfolgreich an dieser Informationspflicht fest. In der Schlussabstimmung gab es im Ständerat keine, im Nationalrat 19 Gegenstimmen.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Anfangs Jahr legte der Bundesrat dem Parlament den von diesem 2005 mit einer Motion geforderten Bericht über die schweizerischen Nachrichtendienste zur Kenntnisnahme vor. Er beschreibt darin die Aufgaben, die Kompetenzen und vor allem die Kooperation und Kontrolle der vier Dienste, von denen drei beim VBS (Strategischer Nachrichtendienst, Militärischer Nachrichtendienst und Luftwaffennachrichtendienst) und einer (Dienst für Analyse und Prävention, DAP) beim EJPD untergebracht sind. Die Delegation der GPK der beiden Parlamentskammern kritisierte in einem eigenen Bericht, dass sich die Führung der zivilen und militärischen Geheimdienste auch 2006 kaum verbessert habe. Insbesondere bemängelte sie, dass auch mit den neu geschaffenen „Informationsplattformen“ keine echte Koordination stattfinde. Der Bundesrat war mit dieser negativen Einschätzung überhaupt nicht einverstanden. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats reichte im Frühjahr eine Motion ein, welche die Zusammenfassung aller sicherheitsrelevanten Dienste und Ämter, und dazu gehören insbesondere auch die vier Nachrichtendienste, in einem einzigen Departement fordert. Beide Kammern überwiesen diesen auch vom Bundesrat unterstützten, von der Linken allerdings bekämpften Vorstoss noch im Berichtsjahr.

Bericht über die schweizerischen Nachrichtendienste (2007)

Im Juni legte der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für eine Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) vor. Die darin vorgesehenen zusätzlichen Mittel der Informationsbeschaffung begründete er auch mit der in den letzten Jahren erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass auch die Schweiz Ziel von „islamistisch motivierten Terroranschlägen“ werden könnte. Die in der Vernehmlassung am meisten umstrittenen Änderungen, die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Abhören und Beobachten von Privaträumen sowie das Durchsuchen von Computersystemen bei Verdacht auf Terrorismus, internationalen Waffenhandel oder Spionage, wurden beibehalten. Die Anordnung dieser aussergewöhnlichen Massnahmen erfordert eine doppelte, richterliche und politische Kontrolle, welche durch das Bundesverwaltungsgericht einerseits und die Vorsteher von EJPD und VBS andererseits ausgeübt wird. Der Justizminister soll zudem die Kompetenz erhalten, Tätigkeiten zu verbieten, die terroristische oder gewalttätige Aktivitäten fördern oder die innere oder äussere Sicherheit des Staates gefährden. Der Bundesrat möchte zudem die in den letzten Jahren mehr als einmal umstrittene Tätigkeit von Informanten des Inlandnachrichtendienstes beim Bundesamt für Polizei (DAP, Dienst für Analyse und Prävention) auf eine sicherere rechtliche Basis stellen. Dazu gehören einerseits Vorschriften über die Entschädigung dieser Agenten, andererseits aber auch Massnahmen zu ihrem Schutz vor Repressalien durch die Ausstattung mit einer Tarnidentität. In ersten Reaktionen sprachen sich die Linke und die SVP gegen, die CVP und die FDP für die vorgeschlagenen Massnahmen aus.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) (Mo. 07.3032) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt.

Abschaffung der Kommission gegen den Rassismus hat keine Chance

Der Einsatz von unbemannten Flugzeugen (so genannte Drohnen) zur Überwachung der Landesgrenzen und zur Entlastung des Grenzwachtkorps war nicht unbestritten. In seiner Antwort auf eine Interpellation Banga (sp, SO) über ihren versuchsmässigen Einsatz gestand der Bundesrat zu, dass diese Überflüge mit ihren Film- und Fotoaufnahmen einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen können. Der auf die Grenzüberwachung beschränkte Einsatz dieser Drohnen sei aber als verhältnismässig zu beurteilen. Ursprünglich hatte der Bundesrat beabsichtigt, Einzelheiten beim definitiven Einsatz für die nichtmilitärische Überwachung wie etwa die Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen und die Einsatzgebiete in einer Verordnung festzuhalten. Später sprach er sich dann für eine gesetzliche Regelung aus. Entsprechende Vorschläge für diese Bestimmungen gab er im Rahmen des Projekts Revision 09 der Armeegesetzgebung Ende Sommer in die Vernehmlassung.

Einsatz von unbemannten Flugzeugen

Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dieses hatte die UNO-Generalversammlung im Jahr 2002 gutgeheissen und die Schweiz 2004 unterzeichnet. In der Vernehmlassung hatten sich mit Ausnahme der SVP praktisch alle für die Ratifizierung und Umsetzung ausgesprochen. Als Umsetzungsinstrument ist die Schaffung einer Kommission zur Verhütung von Folter vorgesehen.

Protocole facultatif se rapportant à la Convention contre la torture

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Mai ein neues Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Mit diesem Gesetz will er die rechtlichen Grundlagen für die bestehenden Datenbanken wie z.B. RIPOL oder IPAS vereinheitlichen und aktualisieren. Zudem würden damit die Voraussetzungen für die Aufnahme des zusätzlichen Informationsflusses infolge der Integration der Schweiz in den Schengener Raum und in Europol geschaffen. Schliesslich möchte der Bundesrat mit dem neuen Gesetz auch noch die rechtliche Basis für eine neue Datenbank schaffen. In dieses Polizeiindex genannte Instrument sollen die Namen der Personen eingetragen werden, die in mehreren polizeilichen Informationssystemen erfasst sind. Der Index würde die Behörden automatisch darüber informieren, ob bei einer anderen nationalen oder kantonalen Polizeibehörde Erkenntnisse zu einer Person vorliegen. In der Vernehmlassung waren diese Vorschläge grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Einige Kantone fürchteten allerdings die finanziellen Konsequenzen der für die Schaffung dieses Polizeiindexes erforderlichen Vereinheitlichung ihrer eigenen Datenbanken. Gestützt auf einen Passus im revidierten Datenschutzgesetz, welcher es ermöglicht, Datenbanken versuchsweise noch vor dem Vorliegen einer gesetzlichen Basis in Betrieb zu nehmen, startete der Bundesrat am 15. Dezember einen Pilotversuch mit diesem neuen Polizeiindex.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Die schweizerisch-türkischen Beziehungen waren im Berichtsjahr getrübt, nachdem in der Schweiz Türkische Staatsbürger wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts verurteilt wurden. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang EJPD-Vorsteher Blocher, als er sich auf einer Pressekonferenz in Ankara (Türkei) über die Antirassismus-Strafnorm beklagte und ohne Absprache mit seinen Regierungskollegen eine Revision in Aussicht stellte. Im Zentrum von Blochers Kritik stand die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord und die damit verbundene Problematik, wer darüber entscheidet, welche historischen Ereignisse als Völkermord zu taxieren sind. Eine vom EJPD geschaffene und mit externen Spezialisten ergänzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung der umstrittenen Gesetzesbestimmungen nahm noch vor Jahresende ihre Tätigkeit auf. Die SVP, die sich in der Volksabstimmung von 1994 noch hinter die Anti-Rassismus-Strafnorm gestellt hatte, bekräftigte an einer Medienkonferenz im November ihre Forderung nach deren Abschaffung. Ihre im Vorjahr eingereichte diesbezügliche Motion hat das Parlament noch nicht behandelt; der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt.

Blocher will Antirassismus-Strafnorm auflösen

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Im Januar legte der Bundesrat seine Botschaft für eine Teilrevision des Waffengesetzes vor. Dabei geht es um die Ausmerzung von Unzulänglichkeiten beim Vollzug des 1999 teilrevidierten Gesetzes durch die Kantone. Wie von mehreren parlamentarischen Vorstössen verlangt, schlug die Regierung zudem vor, dass auch Soft-air-guns und Imitationen dem Waffengesetz unterstellt werden sollen. Genau definiert wird ferner, wann Messer und Dolche als Waffe im Sinne des Waffengesetzes zu betrachten sind. Um die Begehung von Gewalttaten zu verhindern, sollen zudem die Polizei oder die Zollbehörden bei Verdachtfällen auch auf dem Körper getragene potentielle Waffen wie Baseball-Schläger, Fahrradketten oder Metallrohre einziehen können. Im Bereich der Kontrolle beantragte der Bundesrat rechtliche Grundlagen für eine Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Waffentrag- und -erwerbsbewilligungen sowie für den Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und dem VBS über Personen, denen die Armeewaffe überlassen worden ist. Auf das in der Vernehmlassung heftig kritisierte nationale Waffenregister soll hingegen verzichtet werden. Nicht in der Botschaft enthalten sind Neuerungen, die bereits mit der Zustimmung zum Schengen-Abkommen mit der EU eingeführt worden sind. Diese Teilrevision des Waffengesetzes war integrierender Teil des Bundesbeschlusses über die Umsetzung des Beitritts zum Schengen-Abkommen gewesen und damit in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 angenommen worden. Es war dabei insbesondere darum gegangen, dass nicht nur beim Kauf in einem Waffengeschäft, sondern auch beim Erwerb einer Waffe von einer Privatperson ein Waffenerwerbsschein erforderlich ist. Ausgenommen von dieser Regelung blieben Sport- und Jagdwaffen, bei denen neuerdings aber die Kopie eines schriftlichen Kaufvertrags an die kantonale Meldestelle geschickt werden muss.

Bereits in der Sommersession kam das Geschäft in den Ständerat und wurde gutgeheissen. Grundsätzliche Opposition war keine auszumachen, und die Abweichungen zur Bundesratsvorlage waren von untergeordneter Bedeutung. In der Herbstsession begann der Nationalrat mit seinen Verhandlungen, die er allerdings im Berichtsjahr noch nicht abschliessen konnte. Nachdem Eintreten unbestritten war, lehnte er Vorstösse der Linken für strengere Regeln und insbesondere für die Einführung eines Bedarfsnachweises für Personen, die nicht Sportschützen oder Jäger sind, ab.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11.9.2001 hatte der Bundesrat mit den USA eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung vereinbart (so genanntes Operative Working Arrangement, OWA). Am 12. Juli des Berichtsjahres schloss die Schweiz mit den USA ein Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit in diesem Bereich ab, und der Bundesrat beantragte dem Parlament dessen Genehmigung. Dieses ersetzt das OWA und ergänzt den Staatsvertrag über die gegenseitige Rechtshilfe aus dem Jahre 1973.

Accord avec les Etats-Unis sur la constitution d’équipes communes d’enquête

Les résultats de l’enquête « Sécurité 2006 », une enquête d’opinion menée chaque année par le Centre de recherches sur la politique de sécurité et l’Académie militaire de l’Ecole polytechnique fédérale de Zurich (EPFZ), ont été rendus publics au mois d’août. Quelque 88% des Suisses interrogés (2005 : 87%) affirment se sentir « très en sécurité » ou « plutôt en sécurité ». Au niveau de la confiance dans les autorités et les institutions, l’armée est la seule institution à enregistrer un net gain de confiance en 2006. La moitié des citoyennes et citoyens (48%) approuve un engagement des soldats de milice pour la garde des ambassades, l’autre moitié (52%) y étant opposée. Le nombre de personnes qui se déclarent favorables à un rapprochement avec l’OTAN est en constante hausse : 42% l’approuvent (2005 : 37%), alors que l’idée d’une adhésion à cette institution ne recueille que 25% d’avis favorables (+ 3%). Environ 70% des personnes interrogées se déclarent d’accord avec le maintien de l’armée en Suisse (notamment dans l’hypothèse d’une guerre en Europe occidentale), même si elles sont 73% à croire que la Suisse ne pourrait pas se défendre seule si une guerre éclatait. Comme les années précédentes, et même si cette approbation perd du terrain depuis 2002, une majorité des Suisses se prononce pour des engagements volontaires de soldats suisses à l’étranger. Seuls 17% (+ 9%) sont strictement opposés à toute forme d’engagement. Près de la moitié des sondés donne sa préférence pour les engagements de maintien de la paix avec des soldats armés pour l’auto-défense. Lors de ce sondage, deux personnes sur trois déclarent spontanément que la défense et l’aide en cas de catastrophe sont les principales tâches de l’armée. La nécessité de l’armée suisse a recueilli, dans la moyenne de la population, un taux de 75%, ce qui constitue une augmentation de 10% par rapport à 2005. Par contre, ce taux est resté constant (56%) au sein de la population des 20 à 29 ans. Comme par le passé (l’année 2005 faisant figure d’exception), une légère majorité des personnes interrogées favorise l’armée de milice (51% ; + 7%) aux dépens de l’armée de métier (46% ; + 0%). Le service long est également plébiscité par une majorité des sondés. La transformation des obligations militaires des hommes en un service obligatoire recueille 85% d’avis favorables, contre 74% en 2005, la possibilité de choisir la forme de service (civil ou militaire) atteignant un degré d’approbation élevé. Au niveau des dépenses d’armement, si 47% (- 4%) des sondés estiment que l’armée dépense « trop » ou « beaucoup trop », 8% des sondés jugent, quant à eux, que l’armée a trop peu d’argent à disposition.

Enquête « Sécurité 2006 »
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Im Sommer gab das EJPD den Vorentwurf für eine Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) in die Vernehmlassung. Hauptziel dieses Projekts ist es, angesichts der stark angestiegenen Gefahr des internationalen Terrorismus die Prävention zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen die Behörden – bei Verdacht auf Terrorismus, internationalen Waffenhandel oder Spionage – auch ohne konkreten Tatverdacht Post- und Fernmeldeverkehr überwachen, Privaträume abhören und Computer durchsuchen dürfen. Die Staatsschützer erhalten allerdings nicht freie Hand beim Einsatz dieser ausserordentlichen präventiven Mittel. Das Bundesamt für Polizei muss deren Anordnung zuerst dem Bundesverwaltungsgericht zur Stellungnahme vorlegen. Dann müssen die Vorsteher des EJPD und des VBS den Einsatz bewilligen. Fällt die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts negativ aus, müsste der Gesamtbundesrat die Überwachung beschliessen. Die Überwachung soll in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern und, wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird, den Betroffenen mitgeteilt werden. Trotz diesen Einschränkungen kritisierten die Datenschutzbeauftragten die mangelhafte Kontrolle der Staatsschützer und insbesondere die Möglichkeit, auch Personen zu überwachen, bei denen kein konkreter Verdacht auf strafbares Handeln besteht. Auch die übrigen Reaktionen fielen vorwiegend kritisch aus. Nicht nur die Linke, sondern auch die SVP bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der neuen Aufklärungsmittel der Nachrichtendienste.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Der Bundesrat erliess im Juli Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundes. Ziel dieses Entscheides war die Stärkung der Führungsfähigkeit der Regierung. In Zukunft ist ein aus den Chefs des VBS und des EJPD gebildeter Sicherheitsausschuss des Bundes verantwortlich für die Vorbereitung der sicherheitspolitischen Entscheide des Bundesrates. Als vorberatendes Gremium dient diesem Sicherheitsausschuss eine Lenkungsgruppe Sicherheit. Sie setzt sich zusammen aus Chefbeamten von Bundesstellen, die sich mit sicherheitsrelevanten Fragen befassen.

Bundesrätliche Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung  

Le Conseil fédéral a approuvé la conclusion d’un accord de sécurité entre la Suisse et la France. Cet accord permet l’échange d’informations classées entre les deux pays.

Accord de sécurité avec la France

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine Motion Noser (fdp, ZH) an, die einen Ausbau der 2004 in der laufenden KVG-Revision beschlossenen Versichertenkarte zu einem eigentlichen Gesundheitspass verlangt, der die Patientenerkennung vereinfacht, medizinische Notfalldaten beinhaltet und einen sicheren Zugang zu persönlichen Gesundheitsinformationen ermöglicht. Es seien darüber hinaus Gesundheitsinformationsnetze zwischen den Versorgungsstationen (Krankenhäuser, Praxen, Laboratorien usw.) zu entwickeln, um den Informationsstand aller im schweizerischen Gesundheitswesen Beteiligten zu verbessern, aktuelle Daten zum Stand der Volksgesundheit zu eruieren und eine rasche Reaktion auf erkannte Gefahren bzw. Gefahrenquellen im Bereich der Gesundheit sicherzustellen. Teuscher (gp, BE), welche die Motion 2004 bekämpft hatte, plädierte erneut mit dem Argument des Datenschutzes gegen eine Annahme, unterlag jedoch mit 99 zu 46 Stimmen.(Für die Versichertenkarte vgl. hier)

Gesundheitspass

Im März verabschiedete der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für ein Pilotprojekt zur Ausstellung eines neuen Passes mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten. Zu Reden gaben weniger die datenschutzspezifischen Aspekte als vielmehr der als viel zu hoch kritisierte Abgabepreis des neuen Dokuments.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Les débats autour de la question de la surveillance d’ambassades par l’armée s’est poursuivi durant l’année sous revue. Une initiative parlementaire des Verts, déposée en 2004, a été rejetée par 115 voix contre 60 au Conseil national. Les Verts, qui dénonçaient une augmentation spectaculaire du nombre de jours de service militaire consacrés à des missions intérieures – surveillance d’ambassades notamment –, demandaient une démilitarisation de la sécurité intérieure, et une séparation plus claire entre les tâches dévolues à l’armée et à la police.

Initiative parlementaire groupe des Verts. Démilitarisation de la sécurité intérieure (Iv.pa. 04.452)
Dossier: Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen

Nach der grossen Kammer hiess auch der Ständerat die Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus gut. Er tat dies einstimmig und diskussionslos.

Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (BRG 05.022)

Der Bundesrat gab bekannt, dass er nach der Annahme des Schengen-Abkommens in der Volksabstimmung zwei Vorlagen zur Revision des Waffenrechts vorlegen werde. Davon soll sich die eine mit dem infolge des Schengen-Vertrags Notwendigen (Registrierung der Schusswaffen), die andere mit übrigen Anliegen (z.B. Regeln für den Erwerb von Soft-air-guns und Imitationen) befassen. Der ursprünglich für das Berichtsjahr geplante Entscheid des Bundesrates über die beiden Vorlagen verzögerte sich.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung des Protokolls Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser Zusatz, für den sich die Schweiz stark engagiert hatte, soll die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs, der sich einer grossen Beschwerdeflut gegenübersieht, verbessern. Das Parlament stimmte dem Antrag oppositions- und diskussionslos zu.

Parlament genehmigt EMRK-Zusatzprotokoll Nr.14
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

L’accord entre la Confédération suisse et la Principauté de Liechtenstein concernant la coopération dans le cadre des systèmes d’information suisses sur les empreintes digitales et les profils d’ADN a été adopté par les chambres.

Accord sur les systèmes d’information suisses avec le Liechtenstein

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats präsentierte zu Jahresbeginn ihre Überlegungen zur Organisation und Beaufsichtigung des strategischen Nachrichtendienstes. Sie kam dabei zum Schluss, dass die Kontrolle in erster Linie Aufgabe der Regierung sein müsse. Die früher angestrebte Schaffung eines besonderen parlamentarischen Aufsichtsgremiums erachtete sie nicht mehr als zweckmässig; diese Arbeit solle weiterhin die Geschäftsprüfungsdelegation wahrnehmen, wobei deren Ressourcen allerdings aufzustocken seien. Vom Bundesrat verlangte die Nationalratskommission mit einer Motion, in einem Rahmengesetz die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Nachrichtendienste klar zu regeln. Eine Zusammenlegung des strategischen Nachrichtendienstes des VBS mit dem Dienst für Analyse und Prävention des EJPD sei nicht zwingend, aber die Stellung des Nachrichtenkoordinators müsse gestärkt werden. Der Nationalrat überwies diese Motion. Der Bundesrat gab sich skeptisch gegenüber diesem Anliegen und beurteilte die Verpflichtung, ein Rahmengesetz zu schaffen, für verfrüht und unüberlegt. Er beschloss, noch bevor sich der Ständerat mit diesen Vorschlägen des Nationalrats befasst hatte, die Stelle des Nachrichtenkoordinators abzuschaffen. An seiner Stelle sollen themenspezifische Arbeitsgruppen geschaffen werden (so genannte Plattformen), welche die Aktivitäten und Erkenntnisse der beiden Nachrichtendienste zu koordinieren haben. Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments protestierte gegen diese Beschlüsse und verlangte erneut eine gemeinsame Führung für die beiden Nachrichtendienste. Im Ständerat unterstützte der Bundesrat den Antrag der ständerätlichen sicherheitspolitischen Kommission, die Motion des Nationalrats in dem Sinn abzuändern, dass die Regierung nicht ein Gesetz, sondern bis Ende 2006 bloss einen Bericht über die Zweckmässigkeit einer Regelung auf Gesetzesstufe vorlegen muss. Nachdem der Ständerat dieser abgeschwächten Version zugestimmt hatte, wurde sie auch vom Nationalrat übernommen. Eine Motion Schlüer (svp, ZH) für eine Zusammenfassung der strategischen Nachrichtendienste des VBS und des EJPD wurde vom Bundesrat bekämpft und vom Nationalrat abgelehnt.

Bundesrat setzt sich beim strategischen Nachrichtendienst durch

Le Conseil fédéral a pris position au sujet des interventions subsidiaires de longue durée, et en particulier de la surveillance d’ambassades, dans sa réponse à une interpellation Engelberger (prd, NW), malgré le fait que le parlement avait prolongé cet engagement jusqu’en 2007. Le gouvernement estime que la menace d’attentats terroristes implique que les mesures de protection prises pour surveiller les représentations étrangères soient maintenues à un niveau de durabilité élevé. Pour le Conseil fédéral, il n’existe pour l’instant pas d’alternative aux engagements subsidiaires de l’armée. De plus, les cantons concernés n’ont pas, selon lui, de moyens propres suffisants pour garantir à eux seuls le surcroît de protection dont ont besoin les représentations étrangères. Il a précisé qu’il examinerait, sur la base d’une appréciation menée sur la situation et en fonction de l’effectif du personnel des corps cantonaux de police, si une réduction échelonnée des engagements de l’armée en service d’appui était possible. Les cantons, au travers de la Conférence des directeurs cantonaux compétente, ont demandé en fin d’année que le DDPS mette fin rapidement au système actuel. La Conférence a décrit cet engagement de longue durée de l’armée pour la protection des ambassades comme contestable du point de vue de la Constitution, et dommageable au système de l’armée de milice et des cours de répétition. Le canton et la ville de Berne, de même que la ville de Genève, se sont par contre déclarés prêts à reprendre entièrement la protection des ambassades dès 2008, pour autant que la Confédération finance cette prestation.

Interpellation Engelberger: Protection des ambassages. Réduction des engagements subsidiaires de l'armée (Ip. 05.3419)
Dossier: Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen