Obwohl damit die Kompetenzen der Kantone zu Lasten des Bundes eingeschränkt werden, stimmte auch der Ständerat dem neuen Verfassungsartikel 40bis zu, welcher den Bund beauftragt, Missbräuche im Waffenhandel zu bekämpfen. Zuvor hatten insbesondere die Freisinnigen Loretan (AG) und Rüesch (SG) vom Bundesrat eine explizite Zusicherung erhalten, dass er nicht beabsichtige, in der Ausführungsgesetzgebung das Recht auf Waffenbesitz grundsätzlich in Frage zu stellen. In der Schlussabstimmung wurde die neue Bundeskompetenz vom Nationalrat gegen drei und vom Ständerat ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Projekt für eine gesamtschweizerische Regelung des Waffenerwerbs und -besitzesDossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)