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In ersten Stellungnahmen kritisierte die Vereinigung «Pro Tell» die Einführung eines Bedarfsnachweises für das Waffentragen. Von Kriminalexperten wurde hingegen beanstandet, dass für den Waffenkauf bei Privaten weiterhin kein Erwerbsschein erforderlich sein soll. Den vom Bundesrat vorgeschlagenen Waffenpass beurteilten sie für eine effektive Kontrolle und Verbrechensprävention als absolut ungenügend.

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Gestützt auf den 1993 von Volk und Ständen mit sehr deutlichem Mehr angenommenen neuen Verfassungsartikel (Art. 40bis BV) legte der Bundesrat im Januar seinen Vorschlag für ein Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition vor. Das Militär und die Polizeibehörden sind vom neuen Gesetz ausgenommen. Der Erwerb und das Tragen von Seriefeuerwaffen soll grundsätzlich verboten werden. Im Zentrum des Entwurfs steht eine generelle Bewilligungspflicht für den Kauf von Waffen im gewerbsmässigen Handel; das Betreiben eines gewerbsmässigen Waffenhandels wird zudem ebenfalls bewilligungspflichtig. Für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins müssen bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören etwa die Vollendung des 18. Altersjahrs und ein makelloses Strafregister in bezug auf gewalttätige Handlungen. Der Verkauf oder die Übertragung von Waffen unter Privaten soll für Schweizer mit Wohnsitz im Inland und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung weiterhin nicht genehmigungspflichtig sein; die Handänderung muss aber auf einem sogenannten Waffenpass eingetragen werden. Für Personen, welche nicht einer der beiden genannten Kategorien angehören, wird auch beim Erwerb der Waffen von einem Privaten ein Waffenerwerbsschein verlangt.

Zusätzlich zum Waffenerwerbsschein möchte der Bundesrat auch eine einheitliche, für die ganze Schweiz geltende Waffentragbewilligung einführen. Diese darf nur an Personen erteilt werden, welche die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenerwerbsscheins erfüllen und zudem nachweisen können, dass sie eine Waffe zum Selbstschutz oder zum Schutz von anderen Personen und Sachen benötigen. Die Bewilligung kann aber nur an Personen erteilt werden, welche eine Prüfung über Waffenhandhabung und Gesetzesbestimmungen abgelegt haben. Für Jäger und Sportschützen sind allerdings Ausnahmeregelungen vorgesehen. So benötigen Inhaber eines Jagdpatentes ebenso keine Waffentragbewilligung wie Sportschützen für den Transport ihrer Waffe zu Schiesstrainings und -veranstaltungen. Das neue Gesetz soll schliesslich den Bundesrat ausdrücklich ermächtigen, bei Konflikten im Ausland den Erwerb und das Tragen von Waffen für Angehörige aus den betroffenen Staaten zusätzlich einzuschränken.

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

LÖSCHEN
Zusätzlich zum Waffenerwerbsschein möchte der Bundesrat auch eine einheitliche, für die ganze Schweiz geltende Waffentragbewilligung einführen. Diese darf nur an Personen erteilt werden, welche die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenerwerbsscheins erfüllen und zudem nachweisen können, dass sie eine Waffe zum Selbstschutz oder zum Schutz von anderen Personen und Sachen benötigen. Die Bewilligung kann aber nur an Personen erteilt werden, welche eine Prüfung über Waffenhandhabung und Gesetzesbestimmungen abgelegt haben. Für Jäger und Sportschützen sind allerdings Ausnahmeregelungen vorgesehen. So benötigen Inhaber eines Jagdpatentes ebenso keine Waffentragbewilligung wie Sportschützen für den Transport ihrer Waffe zu Schiesstrainings und -veranstaltungen. Das neue Gesetz soll schliesslich den Bundesrat ausdrücklich ermächtigen, bei Konflikten im Ausland den Erwerb und das Tragen von Waffen für Angehörige aus den betroffenen Staaten zusätzlich einzuschränken.

LÖSCHEN Waffentragbewilligung

Am meisten Grosskundgebungen (1'000 und mehr Teilnehmende) fanden für einmal in Genf statt (sieben); je sechs waren es in Bern und Zürich. Insgesamt kam es zu 25 Grossdemonstrationen (1994: 26). Wie immer in den letzten Jahren standen mehrheitlich nicht die Verhältnisse in der Schweiz, sondern die Politik anderer Staaten betreffende Fragen im Vordergrund (14). Bei elf dieser Manifestationen protestierten in der Schweiz wohnende Ausländer (Albaner aus dem serbischen Kosovo, Kurden und Alewiten aus der Türkei, Tamilen aus Sri Lanka sowie Tibeter) gegen die Verhältnisse in ihren Heimatländern. Drei grosse und eine Vielzahl von kleineren lokalen Demonstrationen hatten die französischen Atomversuche im Pazifik zum Thema; auffallend war, dass sich dabei sehr viele Jugendliche engagierten. Bei den elf Grossdemonstrationen zu schweizerischen Themen standen die Proteste des Verwaltungspersonals gegen kantonale Sparmassnahmen (v.a. in der Waadt) sowie die Wünschbarkeit der Integration der Schweiz in die EU im Vordergrund. Die beiden grössten Kundgebungen fanden in Bern statt und mobilisierten je rund 12'000 Personen (Kosovo-Albaner resp. Gegner der französischen Atomversuche).

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Genf: 2'000/Kurden, 4'000/Tamilen, 4'000/gegen franz. Atomversuche, 7'000/Kosovo-Albaner, 1'000/Gewerkschafter, 1'500/im Vorfeld eines Militär-Defilees, 2'000/gegen Verhaftungen anlässlich Militär-Defilee;
Bern: 2'500/Bosnier, 1'000/Exil-Tibeter, 12'000/Kosovo-Albaner, 6'000/gegen franz. Atomversuche, 12'000/gegen franz. Atomversuche, 4'000/Tamilen;
Zürich: 2'000/Alewiten aus der Türkei, 1'500/Kosovo-Albaner, 1'000/Schwule und Lesben, 3'000/gegen den Krieg in Bosnien, je 10'000/contra EU-Beitritt resp. für eine offene Schweiz);
Lausanne: 10'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen, 10'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen;
Amriswil (TG): 3'000/Landwirte;
Biel: 3'000/pro EU-Beitritt;
Basel: 1'000/Alewiten aus der Türkei;
Luzern: 1'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1995
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Les producteurs de viande porcine, soutenus par l'Union des producteurs suisses (UPS), ont bloqué en fin d'année à plusieurs reprises des centres de distribution et commerciaux Migros et Coop ainsi que des centres d'abattage travaillant pour ces deux firmes agro-alimentaires. Accusant les deux distributeurs d'être les principaux responsables – du fait de la position de force dont ils jouissent sur la marché porcin (70 pourcent de parts de marché) – de la baisse de CHF 3.80 à 3.20 du prix d'achat auprès des producteurs du kilo de porc, les paysans ont voulu ainsi forcer Coop et Migros à rehausser le prix de la viande porcine (ainsi que bovine) au niveau de 1994. Les producteurs ont fait valoir que cette baisse des prix rendait leur situation intenable et qu'elle était d'autant plus inacceptable que les distributeurs ne la répercutaient pas sur les prix à la consommation – ce qui aurait permis de relancer la consommation de viande porcine en chute libre ces dernières années. Ces accusations ont notamment été relayées par le conseiller national Maurer (udc, ZH), qui a affirmé dans la presse que les deux distributeurs s'étaient mis d'accord pour imposer les prix de la viande aux paysans. Les deux géants du commerce alimentaire ont vivement réagi à ces critiques, Migros déposant même plainte pour les pertes engendrées par les blocus. Les deux distributeurs ont affirmé que c'était la production excédentaire des paysans qui était à l'origine de la baisse des prix. Après négociations avec une délégation paysanne emmenée par le conseiller national Binder (udc, ZH), Coop et Migros ont certes accepté d'acheter la viande porcine aux producteurs au prix 1994 (ainsi que de diminuer leurs importations de viande étrangère). Dans un second temps cependant, les deux distributeurs ont décidé de baisser à nouveau le prix à CHF 3.40, ce qui a provoqué de nouvelles actions de blocage de la part des paysans.

Dispute entre les grands distributeurs et les producteurs de viande de porc (soutenus par la Fédération des producteurs suisses (FPS)), au sujet du prix de la viande.

Gleich wie in Deutschland kam es auch in der Schweiz zu mehreren Anschlägen gegen türkische Lokale und Geschäfte; die Täterschaft wurde in kurdischen Kreisen vermutet. Der Nationalrat lehnte eine Motion Moser (fp, AG) (Mo. 94.3397) für ein Verbot der militanten kurdischen Organisation PKK sowie der Tamil Tigers ab, welche beide im Verdacht stehen, mit Gewaltandrohungen bei ihren Landsleuten Geld einzutreiben. Auch der Protest gegen die Atomversuche Frankreichs im Pazifik bediente sich nicht allein friedlicher Mittel: bei Bern kam es zu zwei Anschlägen gegen französische TGV-Zugkompositionen. Landwirte führten aus Protest gegen die sinkenden Schweinefleischpreise zusätzlich zu Demonstrationen auch direkte Aktionen durch. An mehreren Orten blockierten sie mit Fahrzeugen die Auslieferung der Metzgereien und Verteilerzentren von Migros und Coop.

Anschlägen gegen türkische Lokale und Geschäfte Atomversuche Frankreichs Landwirte

Die Rechtskommission des Nationalrats trat auf die Vorlage ebenfalls ein. Sie sprach sich aber für einen eingeschränkten Aktionsraum des präventiven Staatsschutzes aus. Ihrer Meinung nach soll sich dieser auf die klassischen Bereiche (Terrorismus, Spionage) beschränken und – im Gegensatz zum bundesrätlichen Antrag – den Kampf gegen das organisierte Verbrechen den Strafverfolgungsbehörden überlassen.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Um die Fahndungsmethoden der Polizei im Kampf gegen Drogenhandel und andere in die Kompetenz des Bundes fallende Verbrechen zu verbessern, gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein Gesetz über den Einsatz verdeckter Ermittler in die Vernehmlassung. Im Gegensatz zu den sog. V-Leuten (Personen aus dem Milieu, welche die Behörden insgeheim informieren), handelt es sich bei den verdeckten Ermittlern um Polizeibeamte. Solche werden zwar bereits heute eingesetzt, ihr Handlungsspielraum ist aber nicht definiert und stösst beim für derartige Methoden notwendigen rollenadäquaten Verhalten oft an strafrechtliche Grenzen (z.B. bei der Verwendung gefälschter Ausweise).

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Da das Gesetz über die innere Sicherheit noch nicht verabschiedet werden konnte, musste das Parlament die Behandlungsfrist für die Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» um ein Jahr verlängern.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Im Februar gab der Bundesrat den Expertenentwurf für ein neues Waffengesetz, welches das interkantonale Konkordat aus dem Jahre 1969 ablösen soll, in die Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, den Erwerb und das Tragen von Seriefeuerwaffen und einigen anderen gefährlichen Waffen grundsätzlich zu verbieten. Für die bisher von der Mehrheit der Kantone gesetzlich nicht erfassten Langwaffen mit Seriefeuersperre soll – gleich wie bereits bisher für Faustfeuerwaffen – ein Erwerbsschein erforderlich werden; ausgenommen davon wären lediglich die von der Armee abgegebene Ordonnanzwaffe und bestimmte Jagdgewehre. Das Tragen von Waffen soll gemäss Entwurf für Private grundsätzlich bewilligungspflichtig werden (mit Ausnahme der Jäger und den Teilnehmern an Schiesssportanlässen). Verschärfen möchten die Experten zudem auch die Anforderungen für den Erhalt des Waffenhändlerpatentes. Der bei umstrittenen Fragen mit verschiedenen Lösungsvarianten ausgestattete Entwurf stiess mehrheitlich auf Zustimmung. Abgelehnt wurde er bloss von der Interessenorganisation «Pro Tell», welche vor allem an der mit einem Bedürfnisnachweis verknüpften Bewilligungspflicht für das Waffentragen Anstoss nahm und mit dem Referendum drohte.

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Nationalrat überwies mit 79:9 Stimmen eine Motion Stucky (fdp, ZG) (Mo. 93.3477), welche verlangt, dass das Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärzten, Geistlichen etc. auch bei der Telefonüberwachung im Rahmen von strafrechtlichen Untersuchungen absolut zu gewährleisten sei. Der Bundesrat konnte sich mit seiner Argumentation nicht durchsetzen, dass die bestehende Regelung, welche die Abhörung von Telefongesprächen zwischen Berufsgeheimnisträgern und Verdächtigten erlaubt, eine prozessuale Verwertung aber untersagt, ausreichend sei. Der Ständerat ging hingegen auf diese Einwände ein und überwies den Vorstoss lediglich als Postulat. Er stimmte zudem einer weniger weit gehenden Motion seiner Rechtskommission zu, welche das Berufsgeheimnis nur dann besser schützen will, wenn nicht unter seinem Deckmantel Straftaten organisiert oder durchgeführt werden.

Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärzten, Geistlichen (Mo. 95.3202)

In den eidgenössischen Wahlkampf zog die Partei vorab mit einer aggressiven Politik gegen Ausländer und Asylsuchende unter dem umstrittenen, da historisch gewichtig besetzten Motto «Das Boot säuft ab». Hauptforderungen waren der vollständige Einwanderungs- und Aufnahmestopp für Asylbewerber, die Kündigung des Genfer Flüchtlingsabkommens sowie eine Reduktion des Ausländerbestandes auf EU-Niveau. Heftigen Widerstand meldete die FPS gegen den EU-Beitritt oder Zugeständnisse im freien Personenverkehr an. Eine harte Linie fuhr die Partei auch in Drogenfragen, wo sie der Liberalisierung den Kampf ansagte. Nach wie vor eliminieren will sie zudem die direkte Bundessteuer.

Wahlkampfthemen der FP 1995

Der in der Europafrage geschlossene LdU forderte im Wahljahr 95 rasche Verhandlungen über den EU-Beitritt und warf den bürgerlichen Parteien CVP und FDP vor, die Europafrage zu tabuisieren. Gleichzeitig betonte er innere Reformen als Voraussetzung für eine Öffnung der Schweiz. Nötig sei die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Grundsätze durch ein strenges Kartellverbot, die Aufhebung des Saisonnierstatuts, die Herstellung der Freizügigkeit des Personenverkehrs und der Ersatz der Planwirtschaft im Agrarsektor durch eine marktwirtschaftliche Ordnung. Das Subventionswesen sei neu zu regeln, indem unter anderem Subventionen alle zehn Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden müssten. Die Partei wiederholte ausserdem ihre Forderung nach einem parlamentarischen Konkurrenzsystem.
Die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft», welche der LdU zu Beginn des Jahres lanciert hatte, brach er im März 1996 wieder ab.

Ausrichtung und Position des LdU 1995

LÖSCHEN
Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» und dem vom Bundesrat im Vorjahr als indirekten Gegenvorschlag vorgelegten neuen Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit. Ein Antrag Onken (sp, TG), auf eine präventive polizeiliche Tätigkeit grundsätzlich zu verzichten, deshalb die Initiative zur Annahme zu empfehlen und das Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen, unterlag mit 32:2 (Initiative) resp. 31:3 Stimmen (Gesetz).

LÖSCHEN

Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» und dem vom Bundesrat im Vorjahr als indirekten Gegenvorschlag vorgelegten neuen Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit. Ein Antrag Onken (sp, TG), auf eine präventive polizeiliche Tätigkeit grundsätzlich zu verzichten, deshalb die Initiative zur Annahme zu empfehlen und das Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen, unterlag mit 32:2 (Initiative) resp. 31:3 Stimmen (Gesetz).
In der Detailberatung beantragten Danioth (cvp, UR) und Plattner (sp, BS), die präzise Definition der Aufgabenbereiche bei der vorbeugenden Informationsbeschaffung (Art. 2) sowie der Bereiche, in denen eine präventive Informationsbeschaffung nicht erfolgen darf (Art. 3), bereits im Gesetz und nicht erst in der Verordnung vorzunehmen. Im ersten Fall (Terrorismus, Spionage, verbotener Handel mit Waffen und strategisch wichtigen technologischen Gütern) blieben sie in der Minderheit, bei den nicht zulässigen Überwachungsbereichen (Ausübung politischer Rechte) konnten sie sich knapp gegen den Bundesrat und die Kommissionsmehrheit durchsetzen. Heftig umstritten war ein von Béguin (fdp, NE) und Danioth vorgelegter Antrag, im Rahmen der präventiven Informationsbeschaffung auch eine Überwachung des Telefon- und Postverkehrs sowie den Einsatz von Abhörgeräten anordnen zu können. Dieser Beschluss entsprach einer von Bundesanwältin Del Ponte mit Nachdruck vertretenen Forderung; eine ähnliche Gesetzesbestimmung wurde gleichzeitig in Deutschland unter dem Titel «der grosse Lauschangriff» heftig debattiert. Die Verwendung derartiger Mittel ausserhalb von Strafuntersuchungen ist in der Schweiz seit Oktober 1990 mangels gesetzlicher Grundlagen nicht mehr zugelassen. Obwohl sich sowohl die Kommissionsmehrheit – auch gestützt auf die Empfehlung von Experten – als auch Bundesrat Koller dagegen aussprachen, stimmte der Rat dem Antrag im Verhältnis 21:14 zu. Die Massnahme soll vom Direktor des neuen Bundesamtes für innere Sicherheit angeordnet werden können, bedarf allerdings einer Genehmigung durch den Vorsteher des EJPD.
Die neuen Vorschriften über die Sicherheitsüberprüfungen für bestimmte Personenkategorien im öffentlichen Dienst und der Armee waren nicht bestritten. In Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage beschloss der Ständerat aber, nur eine einzige, für Armee und Verwaltung zuständige Stelle mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch die Vorschläge über den Personen- und Gebäudeschutz passierten ohne wesentliche Abänderungen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das neue Gesetz mit einer Gegenstimme.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Concernant le volet aérien, la position communautaire a été encore moins généreuse. En effet, contrairement à ce qu'avait laissé entendre en début d'année la Commission européenne, les ministres des transports ont accordé uniquement aux compagnies aériennes helvétiques un droit de trafic illimité, et non celui d'effectuer des vols intra-communautaires (droit de cabotage), même s'ils ont laissé entrevoir que ce droit pourrait être accordé si la Suisse faisait des concessions sur la question des 40 tonnes ainsi que sur celle de la libre circulation des personnes. La principale raison de ce revirement de l'Union trouve son origine dans l'accord «open sky» paraphé par la Confédération et les Etats-Unis. N'ayant pas obtenu de renvoyer à plus tard l'ouverture des négociations, les Etats membres qui s'opposaient le plus vivement à l'accord helvético-américain ont convaincu les ministres des transports européens de prendre cette mesure, considérée par beaucoup de rétorsion. L'UE a également invoqué, à titre justificatif, le manque de symétrie d'une telle libéralisation, le marché européen étant cinquante fois plus grand pour les compagnies helvétiques que ne l'est celui suisse pour les compagnies européennes. En outre, les ministres des Quinze ont exigé que la Confédération reprenne la législation communautaire en matière de tarifs et de concurrence aérienne et qu'en cas de litige, la Cour européenne de justice soit compétente.

Accord sur les transports terrestres et Accord sur le transport aérien (Accords bilatéraux I & mesures d’accompagnement; MCF 99.028-3 & 99.028-7 & 99.028-9)
Dossier: Die Europäische Gemeinschaft und das Problem des Transits durch die Schweiz
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit den im Vorjahr von der Regierung vorgeschlagenen ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, welche insbesondere die Beteiligung an einer kriminellen Organisation strafbar machen und die Möglichkeiten zur Einziehung von deliktisch erworbenem Vermögen verbessern wollen. Nachdem Eintreten unbestritten war, gab in der Detailberatung die Umschreibung der kriminellen Organisation am meisten zu reden. Die SP befürchtete von diesen neuen Bestimmungen eine Gesinnungsjustiz und verlangte deshalb eine genaue Definition. Ihr Antrag, dass darunter nur auf Dauer angelegte Organisationen zu verstehen sind, welche bereits konkrete, mit Gewaltanwendung oder Bestechung verbundene Delikte begangen haben, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. In der Minderheit blieb ebenfalls ein Antrag der SP und der GP, bei suspekt erscheinenden Geldtransaktionen nicht bloss ein Melderecht, sondern eine -pflicht für das Bankpersonal einzuführen. Diese Pflicht möchte der Bundesrat - bei ernsthaftem Tatverdacht - in das Finanzaufsichtsgesetz, welches er im Frühjahr in die Vernehmlassung gegeben hat, aufnehmen. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen war, setzte der Bundesrat die neuen Bestimmungen auf den 1. August in Kraft.

Ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 93.058)

Der Nationalrat überwies darüber hinaus eine Motion seiner Kommission für Rechtsfragen, welche die Ausarbeitung von rechtlichen Grundlagen für die Ausweitung des Aktivitätsbereichs dieser Zentralstelle auf eigene Ermittlungen und den Einsatz von verdeckten Fahndern (sog. V-Männer) verlangt. Der Bundesrat opponierte dagegen mit den Argumenten, dass er aufgrund eines früheren Postulats Danioth (cvp, UR) (Po. 92.3250) bereits eine Arbeitsgruppe zum Problem der V-Leute eingesetzt habe und zudem abgeklärt werden müsse, ob es für die Ermittlungstätigkeit der Zentralstelle einer Verfassungsänderung bedürfe. Sein Antrag auf Umwandlung in ein Postulat vermochte sich erst im Ständerat durchzusetzen.

Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 94.005)

Der Nationalrat stimmte einem Postulat Grendelmeier (ldu, ZH) zu, welches den Bundesrat auffordert, periodisch einen Bericht über die Entwicklung auf dem Gebiet des gewalttätigen politischen Extremismus vorzulegen.
(Vgl. letzter Extremismusbericht 1992.)

Postulat Grendelmeier (Po. 92.3593)

Die Hälfte der Grossdemonstrationen mit 1'000 und mehr Beteiligten fanden auch dieses Jahr am beliebtesten Ort für nationale Kundgebungen, dem Bundesplatz in Bern statt. Insgesamt kam es zu 26 grossen Kundgebungen (1993: 28): 13 davon in Bern, vier in Zürich und drei in Genf. Die beiden grössten Anlässe vermochten je 15'000 Personen zu mobilisieren; das eine Mal beim Protest von Kosovo-Albanern gegen die serbische Politik in ihrer Heimat, das andere Mal anlässlich einer Demonstration der Gewerkschaften der Bauarbeiter für ihre Forderungen bei den bevorstehenden Tarifvertragsverhandlungen. Proteste gegen sich verschlechternde Arbeitsverhältnisse (sechsmal), die Zustände im ehemaligen Jugoslawien sowie die Forderung nach einem unabhängigen Kurdenstaat (je dreimal) waren die häufigsten Themen bei den Grossdemonstrationen; viermal standen grössere Manifestationen im Zusammenhang mit eidgenössischen und zweimal (in Zürich) mit städtischen Volksabstimmungen.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Bern: 2'000/Studierende, 1'100/Kurden, 15'000/Kosovo-Albaner, 1'000/gegen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, 1'000/European Kings Club, 15'000/Bauarbeiter, 7'000/gegen Erhöhung des AHV-Alters für Frauen, 1'000/Kurden, 8'000/Christen für Jesus, 6'000/für Antirassismus-Gesetz, 3'000/für Organspende, 2'000/gegen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, 5'000/Neuenburger für Autobahnbau;
Zürich: 1'500/Bosnier, 1'000/Schwule und Lesben, 1'500/städtische Angestellte, 1'000/städtische Angestellte;
Genf: 4'000/AKW Creys-Malville, 2'000/Bosnier, 1'000/CERN-Angestellte;
Bodio/TI: 3'000/Gewerkschafter;
Lausanne: 2'000/Lehrer;
Aarau: 1'500/Frauen;
Basel: 1'500/Kurden;
Altdorf/UR: 1'500/pro Alpeninitiative;
Solothurn: 1'000/für Regionalspitäler.

Statistik Grossdemonstrationen 1994
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Der Berner Grosse Rat hatte zum zweiten Mal zu der Forderung nach einem Vermummungsverbot für Demonstranten Stellung zu nehmen. Nachdem er noch 1991 eine Motion knapp abgelehnt hatte, stimmte er nun einer aus Kreisen der SVP, der FDP, der SD und der EDU stammenden Volksinitiative im Verhältnis 93:81 zu. Die Regierung hatte sich, wie schon beim erstenmal, dagegen ausgesprochen, da ein Vermummungsverbot unverhältnismässig und zudem nicht durchsetzbar sei. In Zürich, wo das Volk im Vorjahr einer Initiative der Freiheitspartei (FP) zugestimmt hatte, ergaben sich Schwierigkeiten bei der konkreten Ausgestaltung. Der Kantonsrat wies einen ersten Vorschlag zur Überarbeitung an die Regierung zurück. Durchsetzen konnte sich schliesslich das vom Bundesgericht abgesegnete Basler Modell, das bestraft, wer sich bei bewilligungspflichtigen Manifestationen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht.

Vermummungsverbot bei Demonstrationen, Kt. Bern
Dossier: Kantonale Vermummungsverbote bei Demonstrationen

Der Vorsteher des EJPD hatte die innere Sicherheit zum Schwerpunktthema seines Departements für 1994 erklärt. Entsprechend gross fiel denn auch die diesbezügliche Gesetzesproduktion aus. Neben den sich v.a. gegen kriminelle Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung, aber auch gegen abgewiesene Asylbewerber richtenden Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedete das Parlament die ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die neuen Strafbestimmungen gegen die Computerkriminalität. Zudem legte der Bundesrat seinen Vorschlag für ein neues Staatsschutzgesetz vor, welches den gesetzlichen Rahmen für die Früherkennung von Spionage, Terrorismus und organisiertem Verbrechen bilden soll.

innere Sicherheit Schwerpunktthema

Bundesrat Koller setzte Ende Februar eine Expertenkommission für die Ausarbeitung eines Waffengesetzes ein. Diese konnte noch im Berichtsjahr ihren Entwurf abliefern. Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Salvioni (fdp, TI) für die rasche Vorlage eines Gesetzes über den Waffenhandel ebenfalls. Der Bundesrat verlängerte das Ende 1991 beschlossene absolute Waffenerwerbs- und -tragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien um weitere zwei Jahre bis Ende 1996.

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

En vue de l'ouverture des pourparlers avec l'Union européenne sur la libre circulation des personnes, le Conseil national a transmis un postulat Stamm (prd, AG) demandant au Conseil fédéral de négocier une clause d'urgence qui permettrait à la Suisse de suspendre unilatéralement cette libre circulation en cas d'afflux de ressortissants des pays de l'UE supérieur à 10 ou 15% au maximum.

Négociations sectorielles avec l’UE (1993-1998)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Le président de l'UDC zurichoise et de l'ASIN, Chrisoph Blocher, a déclaré qu'il se réservait expressément le droit de lancer un référendum contre les résultats des négociations bilatérales, notamment en ce qui concerne la libre circulation des personnes et la levée de la limitation de 40 tonnes pour les poids lourds.

Négociations sectorielles avec l’UE (1993-1998)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998