Der Nationalrat schloss sich der kleinen Kammer an. Ein nur von der SP unterstützter Rückweisungsantrag, der die Verfassungsmässigkeit der Vorlage bezweifelte, und der zudem die Einschränkungen der Datenschutzvorschriften kritisierte und die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens verlangte, unterlag mit 96 zu 30 Stimmen. In der Detailberatung lockerte der Rat die Datenschutzbestimmungen insofern, als ein nachträgliches Dateneinsichtsrecht besteht, wenn ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und kein begründetes Interesse an der Geheimhaltung vorliegt. Das Differenzbereinigungsverfahren konnte noch im Berichtsjahr abgeschlossen werden.
Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 94.005)- Schlagworte
- Datum
- 18. Oktober 1994
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 94.005
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1994, S. 1423 ff.
- AB NR, 1994, S. 1473 ff.
- AB NR, 1994, S. 1965
- AB SR, 1994, S. 1074
- AB SR, 1994, S. 947
- BBl, 1994, III, S. 1850 ff.
- TA, 17.6.94; NZZ, 21.6.94; Presse vom 28.9.94
von Hans Hirter
Aktualisiert am 21.01.2020
Aktualisiert am 21.01.2020