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Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen nicht, die einer Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter keine Folge geben wollte. Die Petenten fordern Verschärfungen im Strafgesetzbuch, um der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte entgegenzuwirken. Die grosse Kammer wies die Petition an die Kommission zurück, mit dem Auftrag, einen entsprechenden Vorstoss auszuarbeiten.

Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter gegen Gewalt

Für grosse Aufruhr sorgte ein Spionagefall im Nachrichtendienst. Ein beim Nachrichtendienst des Bundes angestellter Informatik-Spezialist hatte eine Datenmenge im Tera-Bereich gestohlen. Aufgrund von Hinweisen der UBS konnte der Dieb verhaftet und die Daten sichergestellt werden, bevor sie wie geplant ins Ausland verkauft werden konnten. Durch den Datendiebstahl wurde auch das sich in Ausarbeitung befindende, neue Nachrichtendienstgesetz aktuell. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, mit welcher der Nachrichtendienst seine Agenten jederzeit überprüfen kann. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschäftigte sich mit dem Spionagefall und will bis Frühling 2013 einen Bericht zuhanden des Bundesrates abschliessen.

Spionagefall im Nachrichtendienst

Au parlement, le Conseil des Etats a transmis en début d’année un postulat de sa Commission des institutions politiques (CIP-CE) appelant le Conseil fédéral à rédiger un rapport sur la situation des interdictions d’entrées sur le territoire suisse, plus particulièrement quant au nombre, aux motifs, aux conséquences et aux éventuels abus en la matière.

Rapport sur la situation des interdictions d’entrées sur le territoire suisse

Nachdem der Nationalrat mit der Annahme einer Motion der FDP-Liberale-Fraktion der Beauftragung des Bundesrates mit der Ausarbeitung eines Souveränitätsgesetzes zugestimmt hatte, hat der Bundesrat bereits im November 2011 einen ersten Entwurf in die verwaltungsinterne Konsultation geschickt. Der Entwurf sieht eine Regelung der Grundsätze der Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Souveränität vor Beeinträchtigungen durch ausländische Rechtsordnungen vor. Die kleine Kammer überwies die Motion in der Frühjahrssession. Der Gesetzesentwurf soll 2013 in die Vernehmlassung gegeben werden. Siehe auch Teil I, Kapitel 4 (Banken, Börsen und Versicherungen).

Souveränitätsschutzgesetzes

Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, welches den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Bekämpfung des Waffenmissbrauches beauftragt.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Im Anschluss an Medienberichte, welche die Anwendung von Trojanern in Deutschland aufdeckten, hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 2011 zwei Postulate eingereicht, welche die Regierung mit der Ausarbeitung eines Berichtes über den Einsatz von elektronischen Überwachungsinstrumenten beauftragten. Seit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ist unklar, ob für den Einsatz solcher Trojaner weiterhin eine genügende Gesetzesgrundlage besteht, wie sie Art. 66 der alten Strafprozessordnung darstellte. Der Bundesrat erklärte, dass er die Frage betreffend des Einsatzes von sogenannter Government Software in seiner Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) thematisieren würde. Er beantragte aber dennoch die Annahme der Postulate. Die grosse Kammer überwies beide in der Frühjahrssession 2012.

elektronischen Überwachungsinstrumenten

Im Fall Tinner hatte sich die Bundesanwaltschaft für ein verkürztes Verfahren entschieden, das eine Vereinbarung zwischen der Anklage und des Angeklagten über die vorgeworfenen Tatbestände und das Strafmass ermöglichte. Die Bundesanwaltschaft und die Familie Tinner wurden sich einig. Der Ball liegt zurzeit beim Bundesstrafgericht, das das Vorgehen noch gutheissen muss.

Causa Tinner

Für Aufsehen sorgte dann im Nachfeld der Abstimmung die Botschaft des Bundesrates betreffend der Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls. In der Presse wurde dies als eine Verschärfung des Waffenrechts dargestellt, die somit im Widerspruch zum frisch gefällten Volksentscheid stünde. Die Ankündigung war jedoch bei genauerer Betrachtung nicht neu. Das 2001 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung und Handel von Feuerwaffen sowie sein ergänzendes UNO-Rückverfolgungsinstrument sollten eigentlich schon vor der Initiative in Kraft gesetzt werden. Sie fordern nur geringfügige Anpassungen des Waffengesetzes und des Bundesgesetzes über das militärische Informationssystem (MIG), da das Schweizer Waffenrecht bereits im Rahmen von Schengen verschärft worden war. Neu würden unter anderem das Fälschen oder Abändern von Markierungen auf Feuerwaffen unter Strafe gestellt werden und die Aufbewahrungsdauer von Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Armeewaffe von 5 auf 20 Jahre verlängert werden. Der Ständerat hat der Genehmigung und Umsetzung in der Herbstsession oppositionslos zugestimmt.

UNO-Feuerwaffenprotokoll
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Bundesrat verabschiedete bereits 2007 einen Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Insbesondere sollte durch die Verbesserung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung die Sicherheit gewährleistet werden. Unter den Massnahmen befanden sich als letzte Mittel auch die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Beobachten von gefährlichen Personen an nicht allgemein öffentlich zugänglichen Orten sowie die geheime Durchsuchung von Datenbearbeitungssystemen. Die Anwendung all dieser Mittel unterliegt der kumulativen Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht und der Exekutive. Nachdem das Parlament den Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, präsentierte dieser 2010 eine abgeschwächte Version, die sich auf die dringlichsten Punkte beschränkte. Nach einem langen Differenzbereinigungsverfahren konnten sich die beiden Kammern in diesem Jahr einigen. Neu erhält der Bürger ein direktes Auskunftsrecht, d.h. er darf erfahren, ob über ihn Daten angelegt werden. Der Nachrichtendienst darf aber die Auskunft aufschieben, wenn im Sinne des Staatsschutzes Interesse an Geheimhaltung besteht. In diesem Fall kann die betroffene Person den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten mit der Prüfung beauftragen, ob allfällige Daten rechtmässig bearbeitet werden. In der Schlussabstimmung wurde die Revision im Ständerat einstimmig bei drei Enthaltungen und im Nationalrat mit 145 zu 36 Stimmen angenommen. Dagegen votierten die Grünen und eine Mehrheit der SP-Fraktion.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Der Nationalrat überwies ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, zu überprüfen, inwiefern dem Parlament ein Informations- und Kommunikations-Grundlagengesetz unterbreitet werden könne.

Informations- und Kommunikations-Grundlagengesetz

Nachdem am 1. August 2007 unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz auf dem Rütli detonierte, wurde am 8. August 2007 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Im Januar 2008 wurde ein Tatverdächtiger, der im Volksmund als Rütli-Bomber bekannt war, in Untersuchungshaft gesetzt, welche mehrmals verlängert wurde, bis er im Dezember 2008 freigelassen wurde. Bei den Ermittlungen waren technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner zum Einsatz gekommen, worüber jedoch die Verteidiger informiert worden seien. Am 11. Oktober 2011 hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Sprengkörper das Verfahren eingestellt. Die Strafbestände haben sich nicht beweisen lassen. (Siehe auch hier.)

Rütli-Bomber

Für Aufsehen sorgte die Affäre um den Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler. Perler hatte 2009 seine russische Lebensgefährtin an ein mehrtätiges Treffen in St. Petersburg mitgenommen und damit die Debatte ausgelöst, ob er ein Sicherheitsrisiko eingegangen war. Sowohl die Fachstelle für Personensicherheitsprüfung im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie das Bundesverwaltungsgericht schätzten Perler als eine Gefahr für die Staatssicherheit ein. Dieser hatte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen. Bis zum Urteil des Bundesgerichts befindet sich Perler in bezahltem Urlaub.

Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler

Die Ankündigung der SVP, wie bereits 2007 auch vor den Wahlen 2011 eine Wahlveranstaltung auf dem Bundesplatz veranstalten zu wollen, rief nicht nur unliebsame Erinnerungen an die damaligen gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Verletzten und hohem Sachschaden wach, sondern auch die Stadt Bern auf den Plan, die für die Organisation der Platzbenutzung verantwortlich ist. Auch die SP und die Gewerkschaften hatten für Oktober ein Demonstrationsgesuch eingereicht. Weil nur noch ein Datum frei sei und keine der beiden Parteien bevorzugt werden solle, schlug Reto Nause (cvp), Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, ein Ersatzdatum am 10. September vor, das die SVP nach vorgängiger Weigerung schliesslich akzeptierte. Die als Familienfest angekündigte Wahlmanifestation provozierte die Ankündigung einer Gegenveranstaltung in der Berner Reitschule. Das SVP-Fest wurde in der Folge von rund 1'000 Polizisten beschützt, die Bern in eine eigentliche Festung verwandelten. Die Kosten für das Sicherheitsdispositiv, die von den Berner Steuerzahlern berappt werden mussten, wurden auf CHF 1 Mio. geschätzt, was laute Kritik provozierte.

SVP-Wahlveranstaltung auf dem Bundesplatz

Das Attentat in Norwegen am 23. Juli 2011 rief den Wunsch nach einer stärkeren Kontrolle des Internetverkehrs hervor. Obwohl die umstrittene Revision des Gesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) noch immer auf Eis lag, sollen durch eine Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dem bundesrechtlichen Überwachungsdienst weitere Kompetenzen zur Überwachung des Internets im Rahmen eines ordentlichen Strafverfahrens des Bundes oder des Kantons eingeräumt werden. Gegenstimmen kritisierten die ökonomischen Folgen, und dass mit dem Erlass der Verordnung das Parlament umgangen werde.

Verordnung für weitere Kompetenzen zur Überwachung des Internets
Dossier: Staatliche Überwachung

Die FDP-Liberale-Fraktion hat mit einer Motion den Bundesrat beauftragt, zur Verstärkung der Schweizer Souveränität einen Entwurf eines „Souveränitätsschutzgesetzes“ auszuarbeiten, um Rechtsverletzungen der Souveränität präventiv zu verhindern. Der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates und nahm die Motion an. Siehe auch Teil I, Kapitel 4 (Banken).

Souveränitätsschutzgesetzes

Da der Armeebericht des VBS die Sicherheitskommission des Ständerates unbefriedigt liess, forderte dieselbe mittels Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeiten und Strategien der künftigen Mitwirkung der Schweiz an der europäischen Sicherheitsarchitektur. Da die Schweiz den militärischen Schutz nicht mehr autonom gewährleisten könne, sei es nötig, die Entwicklung der Neutralitätspolitik und Beteiligung an der europäischen Sicherheitsproduktion ausserhalb eines NATO- und EU-Beitritts zu klären.

Mitwirkung an der europäischen Sicherheitsarchitektur

Gestützt auf das Waffengesetz (WG) konnte die neue Waffeninformationsplattform Armada in Betrieb genommen werden. Sie erlaubt den kantonalen Polizeibehörden den Zugriff auf die Waffendaten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). So kann überprüft werden, ob einer Person eine Waffe verweigert oder entzogen wurde.

Armada
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nach dem im Herbst 2010 gestoppten, umstrittenen, präventiven Fahndungsprogramm Fotopass, welches Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz in der Staatsschutz-Datenbank ISIS erfasste, soll ab 2012 ein Nachfolgeprojekt die Präventivüberwachung von Grenzgängern bald wieder ermöglichen. Der Unterschied des neuen Instruments besteht darin, dass die erfassten Personen nicht mehr automatisch in der Staatsschutzdatenbank ISIS fichiert, sondern in einer separaten Datei gespeichert und nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Fotopass

Für die Eindämmung der Gefahren, die vom Internet ausgehen, sprach sich auch der Nationalrat aus. So hiess er ein Postulat Darbellay (cvp, VS) gut, welches den Bundesrat beauftragt, ein Konzept zum Schutz der digitalen Infrastruktur der Schweiz vorzulegen. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass er sich der Bedeutung von Cyber-Bedrohungen bewusst sei und er deshalb beschlossen habe, die Federführung für das Thema Cyber Defense auf Stufe Bund dem VBS zu übertragen. Am 10. Dezember 2010 war für eine befristete Zeit ein Projektleiter in der Person von Divisionär Kurt Nydegger gewählt worden. Ein Strategiepapier zur Cyber Defense soll im Frühling 2012 vorliegen. Im Verlaufe des Jahres zeigte sich, dass Ueli Maurer und seine Spezialisten eine Kooperation mit dem Nato Cooperative Cyber Defence Centre in der estnischen Hauptstadt Tallinn anstreben.

Schutz der digitalen Infrastruktur (Po. 10.4102)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015
Dossier: Cyber Defence

Konkreter war ein Postulat der FDP-Liberale-Fraktion, welches die Schaffung einer Leit- und Koordinationsstelle für die präventive Gefahrenabwehr im Bereich Cyber-Bedrohung vorsieht und vom Nationalrat überwiesen wurde.

Präventive Gefahrenabwehr im Bereich Cyber-Bedrohung (Po. 10.3910)
Dossier: Cyber Defence

Nach dem Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat das Eurojust-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Vertrag regelt die Kooperation auf dem Gebiet der Justiz und insbesondere die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungen. Explizit festgeschrieben ist auch der Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Das Vertragswerk legt insbesondere die Zusammenarbeit bei schwerer Kriminalität fest, so beispielsweise bei Terrorismus, Menschenhandel, Drogenschmuggel, Geldwäscherei oder kriminellen Organisationen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte bei den Beratungen in der grossen Kammer den Antrag auf Nichteintreten. Begründet wurde dieser mit der unklaren Anwendung des Gesetzes beim Datenaustausch; so sei nicht eindeutig, welche Daten übermittelt werden müssten. Ebenso sollte nach Ansicht der Minderheit dieser Informationsaustausch nach wie vor ausschliesslich über die verfahrensmässig geordnete Rechtshilfe in Strafsachen abgewickelt werden. Dem entgegnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass das Abkommen eine effizientere Zusammenarbeit erlaube – was in Fällen schwerer Kriminalität oftmals entscheidend sei. Zudem fügte sie an, dass die Schweiz bei den konkreten Einzelfällen das Vertragswerk nur anwenden würde, wenn es das Schweizer Gesetz zulasse. Der Nationalrat folgte der Argumentation der Justizministerin und stimmte dem Abkommen zu. Einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen.

Eurojust-Abkommen
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

In diesem Sinne unterstützte der Bundesrat auch eine allgemeingefasste Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, die die Regierung beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die Sicherung und Verteidigung wichtiger Schweizer Datennetzwerke zu schaffen. Nachdem die Motion von der grossen Kammer 2010 überwiesen worden war, folgte nun auch der Ständerat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an.

SiK-NR fordert Massnahmen gegen Cyberwar (Po. 10.3625)
Dossier: Cyber Defence

Die Ablehnung der Waffen-Initiative hatte zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch und Überlassen der Armeewaffe zur Folge. Diese Vorstösse sind aber noch nicht im Plenum behandelt worden.

Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Im Februar kam die 2007 von verschiedenen linken Organisationen lancierte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Abstimmung. Die Initiative forderte ein Verbot der privaten Aufbewahrung von besonders gefährlichen Waffen, einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Das Initiativkomitee, das das Sturmgewehr im Kleiderschrank als Relikt des Kalten Krieges ansah, erhoffte sich mit der Neuregelung eine verbesserte Suizid- und Gewaltprävention. Nachdem 2010 bereits beide Räte und der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen hatten, bekämpfte eine breite bürgerliche Allianz aus SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, Schweizer Demokraten, Gewerbeverband, Bauernverband und Schiessverband die Waffen-Initiative. Die Gegner der Initiative befürchteten vor allem die Opferung traditioneller Werte zugunsten einer Scheinsicherheit. Die Initiative würde Zeichen eines Misstrauens in die Verantwortlichkeit der Bürger darstellen. Getroffen würden zudem jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgingen – Verbrecher würden sich hingegen nicht an die Regelung halten. Der BDP-Präsident Hans Grunder sah in der Initiative sogar das versteckte Ziel der Abschaffung der Armee. Auch rechneten die Gegner mit erheblichen administrativen Mehrkosten.

Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 an der Urne mit 56,3%-Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,2% verworfen. Dabei wurden die bereits im Abstimmungskampf sichtbaren Gräben bestätigt. Die grösste Zustimmung fand die Initiative in der Westschweiz: Genf (61%), Basel-Stadt (58,9%), Waadt (53,7%), Neuenburg (53,2%) und Jura (52%), aber auch Zürich (50,4%) nahmen die Initiative an. Die Gegner der Initiative konzentrierten sich in der Zentral- und Ostschweiz: Appenzell Innerrhoden (72,3%), Obwalden (71,9%), Schwyz (70,9%) und Uri (70,6%). Die Vox-Analyse zeigte, dass den Stimmbürgern die Entscheidung leicht fiel und viele sich früh positionierten. Dabei hing der Stimmentscheid stark von der politischen Ausrichtung und den politischen Wertevorstellungen ab: Personen, die für eine offene und moderne Schweiz sind, stimmten ebenso massiv Ja, wie jene, die eine verschlossene und traditionelle Schweiz vertreten, Nein sagten. Es gewann damit dieselbe Schweiz die Abstimmung, die sich bereits bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative durchsetzte. Die drei Hauptargumente der Befürworter polarisierten laut der VOX-Analyse stark: Dass die Waffe zuhause gefährlich und unzeitgemäss sei und die Selbstmordrate erhöhe, wurde von den Gegnern strikt abgelehnt. Sie argumentierten ihrerseits mit einer bereits genügenden Gesetzeslage und der Wahrung der persönlichen Freiheit und der Eigenverantwortung. Die Diskreditierung des Milizsystems der Armee war das Hauptargument des überparteilichen Komitees der Gegner, dessen vom Werber Alexander Segert illustrierten Kampagne mit kaputten 1.-August-Lampions an die Emotion der Stimmbürger appellierte.


Abstimmung vom 13. Februar 2011

Beteiligung: 49,2%
Ja: 1'083'312 (43,7%) / 5 1/2 Stände
Nein: 1'395'812 (56,3%) / 15 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP-Frauen, CSP, EVP, Grüne, GLP, PdA, SP, SP-Frauen, GSoA, SEK, SGB, TravS, FMH.
– Nein: FDP-Liberale, FDP-Frauen, CVP (5)*, BDP, EDU, SVP, SVP-Frauen, AVF, JCH, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse