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Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) war neben dem BÜPF die zweite Vorlage im Jahr 2015, bei der die eidgenössischen Räte eine Güterabwägung zwischen der Sicherheit der Bevölkerung und des Staates einerseits und dem Daten- und Persönlichkeitsschutz andererseits vornehmen mussten. Während das BÜPF jedoch die Verfolgung konkreter Straftatbestände durch die Behörden regelt, betrifft das NDG die präventive Überwachung durch den Nachrichtendienst (NDB). Die Gefahr einer erneuten Fichierung der Bevölkerung, welche von den Gegnern ins Feld geführt wurde, sah die grosse Mehrheit der vorberatenden SiK-NR nicht gegeben. Ziel des Gesetzes sei die präventive, gezielte Gewinnung von Schlüsselinformationen und der NDB erhalte dazu Instrumente für gezielte Eingriffe bei besonderen Bedrohungen, aber keine Generalvollmacht.

Als Erstrat hatte der Nationalrat dennoch zuerst über einen Nichteintretensantrag zu entscheiden. «Dieses Gesetz ist schlecht, lückenhaft und geht im entscheidenden Moment zu weit», begründete Daniel Vischer (gp, ZH) den Antrag. Das Gesetz stelle «unser kostbarstes Gut, die persönliche Freiheit» aufs Spiel und erlaube dem Staat einen «Lauschangriff». Die Befürworter des NDG hielten dagegen, dass sich die Bedrohungen in jüngster Zeit verändert hätten und man darum die Mittel anpassen müsse, um diesen Bedrohungen entgegenzutreten. Die Schweiz dürfe nicht aufgrund fehlender Kompetenzen des NDB zu einem Tummelplatz für Kriminelle und Terroristen, die hier unbehelligt ihre Taten vorbereiten können, sowie für ausländische Geheimdienste, welche die Überwachung des NDB als unzureichend empfinden, werden. Nach der hitzigen und langen Debatte votierte die klare Mehrheit der grossen Kammer mit 154 zu 33 Stimmen schliesslich für Eintreten. Dagegen stimmten die geschlossene grüne Fraktion, eine Minderheit der SP-Fraktion sowie einzelne Vertreter anderer Parteien.

Die Detailberatung erfolgte in vier thematischen Blöcken. Im ersten Block beschäftigte sich der Nationalrat mit den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes, den Aufgaben und der Zusammenarbeit des NDB sowie den genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen. In diesem Themenbereich folgte die Volkskammer in allen Punkten ihrer Kommissionsmehrheit und brachte nur geringfügige Änderungen am Entwurf des Bundesrates an.

Die Bestimmungen des zweiten Blocks, zu denen die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, der Quellenschutz, die Beschaffung von Informationen über Vorgänge im Ausland, die Kabelaufklärung und die Koordination mit der BÜPF-Revision gehören, sorgten für weitaus mehr Zündstoff in der Debatte, stellen sie doch den eigentlichen Kernbereich der Vorlage dar. Bei den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen war weniger die konkrete Ausgestaltung umstritten als die Frage, ob es sie überhaupt geben soll. Es handelt sich dabei um Massnahmen zur Überwachung ausserhalb des öffentlichen Raumes, d.h. Eingriffe in die Privatsphäre. Eine Minderheit um Daniel Vischer beantragte, den gesamten Abschnitt betreffend die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen aus dem Gesetz zu streichen, da diese nicht verhältnismässig angewendet werden könnten und «rechtsstaatlich unzulässig» seien. Das Ansinnen fand im links-grünen Lager grosse Unterstützung, hatte gegen die bürgerliche Mehrheit aber keine Chance. Die Befürworter argumentierten einmal mehr, dass diese Kompetenzen für den NDB unerlässlich seien, um die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Missbrauch soll durch ein dreistufiges Bewilligungsverfahren, bei dem eine solche Massnahme zuerst vom Bundesverwaltungsgericht bewilligt und anschliessend nach einer Konsultation des EDA und des EJPD vom Chef oder der Chefin des VBS freigegeben werden muss, ausgeschlossen werden. Das gleiche Spiel wiederholte sich mit den Bestimmungen zur Kabelaufklärung. Sie geben dem NDB die Befugnis zur Suche nach bestimmten Schlagworten im Internet. Auch hier war nicht die konkrete Umsetzung umstritten, sondern die Existenz solcher Massnahmen an sich. Balthasar Glättli (gp, ZH) wollte mit einem Einzelantrag den gesamten Abschnitt betreffend die Kabelaufklärung aus dem Gesetz streichen. Die Meinungen und Argumente waren die gleichen wie in der Frage der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen und wiederum unterlag das links-grüne Lager der bürgerlichen Mehrheit im Rat. Die übrigen Bestimmungen in diesem Beratungsblock waren wenig umstritten und wurden alle gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen.

Die Diskussion im dritten Block über die Bestimmungen zur Datenbearbeitung und -archivierung verlief entlang der gefestigten Argumentationslinien und war ansonsten wenig kontrovers. Die Kommission habe sehr hohe Ansprüche an die Datenerfassung, die Überprüfung der Plausibilität von Daten und die Datenarchivierung gestellt und immer darauf geachtet, die Interessen der breiten Bevölkerung am Persönlichkeitsschutz zu respektieren, versicherte Kommissionssprecher Roland Borer (svp, SO). So folgte der Nationalrat überall den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit und brachte keine substanziellen Änderungen am bundesrätlichen Entwurf an.

Im vierten und letzten Block beschäftigte sich die grosse Kammer mit der politischen Steuerung, der Kontrolle und Aufsicht über den NDB, dem Organisationsverbot und den Schlussbestimmungen. Die vom Bundesrat vorgesehene vierfache Kontrolle durch eine departementsinterne unabhängige Aufsicht, den Sicherheitsausschuss des Bundesrates, die GPDel sowie eine unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung stiess im Rat auf ein überwiegend positives Echo. Als einzige grundlegende Änderung am Entwurf des Bundesrates fügte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission eine explizite gesetzliche Grundlage für das Verbot von Organisationen oder Gruppierungen ein, welche terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren oder fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedrohen. Bisher konnte der Bundesrat solche Organisationsverbote nur auf Notrecht basierend erlassen, weshalb ihre Gültigkeit jeweils auf ein halbes Jahr beschränkt war. Allerdings wollte die grosse Kammer dem Bundesrat hier keine Blankovollmacht erteilen, so dass sie einen Einzelantrag Eichenberger (fdp, AG) einstimmig annahm, demzufolge sich ein Verbot auf einen entsprechenden Beschluss der UNO oder der OSZE stützen muss und nur nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen erlassen werden kann. In allen anderen Punkten folgte sie der Kommissionsmehrheit.

In der Gesamtabstimmung wurde das NDG mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar angenommen. Mit den geschlossen stimmenden Fraktionen der CVP, BDP und FDP sowie der überwiegenden Mehrheit der SVP-Fraktion auf der Befürworterseite und der gesamten grünen Fraktion sowie den Fraktionen der SP und der GLP mit jeweils einer Ausnahme auf der Gegenseite zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung der ideologische Graben zwischen dem bürgerlichen und dem links-grünen Lager deutlich.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Schon bevor das Parlament überhaupt mit der Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) begann, erhitzte der Nachrichtendienst des Bundes und vor allem die Frage, welche Kompetenzen dieser haben soll, die Gemüter. Nach dem Attentat auf Charlie Hebdo in Paris Anfang Januar 2015 dominierten die Angst vor dem Terrorismus einerseits als auch die Angst vor einem Schnüffelstaat andererseits die gesellschaftliche Debatte. Die Befürworter des neuen NDG riefen nach mehr Überwachung zugunsten von mehr Sicherheit und Prävention von allfälligen Terroranschlägen in der Schweiz, während die Gegner Ressentiments zum Fichenskandal wieder aufkochten und die Bürgerschaft ihrer Freiheit beraubt sahen.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Suche von Personen in Not müssen die Mittel zur Fernmeldeüberwachung und die polizeilichen Informationssysteme des Bundes dem technologischen Fortschritt angepasst werden. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit einem IKT-Grossprojekt, welches er dem Parlament im September 2014 unterbreitete. Nachdem der Ständerat dem Gesamtkredit von CHF 99 Mio. einstimmig zugestimmt hatte, behandelte der Nationalrat das Geschäft in der Frühjahrssession 2015. Er schloss sich dem Entscheid des Ständerates mit 142 zu 3 Stimmen bei 31 Enthaltungen aus den Reihen der Grünen und der SP an. Der Gesamtbetrag von CHF 99 Mio. verteilt sich auf vier Etappen, welche unabhängig voneinander realisiert werden können. Mit der Genehmigung des Gesamtkredites ist nun die erste Tranche von CHF 28 Mio., die hauptsächlich in Ersatzbeschaffungen fliesst, freigegeben. Die weiteren Kredite, welche für Leistungsverbesserungen, notwendige Anpassungen infolge der BÜPF-Revision, die Kompatibilität der Systeme des Fedpol sowie Systemausbauten vorgesehen sind, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit freigeben.

Investitionen in Systeme zur Fernmeldeüberwachung (BRG 14.065)

Die Militärakademie der ETH hat 2015 wiederum zusammen mit dem Center for Security Studies die Jahresstudie „Sicherheit“ publiziert. Die Autorinnen und Autoren stellten auch in diesem Jahr ein grundlegendes Gefühl der Sicherheit in der Schweizer Bevölkerung fest. Angst vor Bedrohungen wurde nur in geringem Mass erkannt und wenn, dann im Bereich der Datensicherheit oder bezüglich Cyber-Angriffen. Die Frage nach der Notwendigkeit der Armee wurde mit sehr hoher Zustimmung beantwortet und sogar die jüngste Alterskohorte befürwortete die Armee so deutlich wie noch nie in der dreissigjährigen Messperiode. Diese jüngeren Respondenten wiesen in dieser Periode einen Anstieg um 8 Prozentpunkte aus (74%; 2014: 66%). Insgesamt wurde auch das Modell der Milizarmee deutlich bejaht und einer reinen Berufsarmee vorgezogen, wobei bezüglich alternativer Dienstmodelle ambivalente Erkenntnisse gezogen werden mussten: Einerseits erhielt eine obligatorische Wehrpflicht nur für Männer eine hohe Zustimmung, andererseits sprachen sich ebenso viele Befragte gegen eine Umwandlung in eine obligatorische Dienstpflicht aus. Es konnten keine eindeutigen Schlüsse gezogen werden, ob ein Modell mit einer Dienstpflicht, die die Frauen mit einschliesst, auf Zustimmung stossen würde. Eine Wehrpflicht unter Miteinbezug weiblicher Dienstleistenden wurde mehrheitlich abgelehnt, so auch bezüglich der Ausweitung der Dienstpflicht für Ausländer. Einwohner ohne schweizerische Staatsbürgerschaft sollen gemäss dieser Meinungsumfrage auch nicht in den Zivil-, oder einen allfälligen Sozialdienst rekrutiert werden.
Bezüglich der Zufriedenheit mit der Armee wurde keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr registriert. Sie verharrt auf durchschnittlich 6.3 Punkten auf einer Zehnerskala zwischen "überhaupt nicht zufrieden" und "sehr zufrieden". Was die Abschaffung der Wehrpflicht angeht, sprachen sich in der Selbsteinschätzung links Eingestellte und höher Gebildete stärker für eine solche aus. Weniger Gebildete und sich auf der Links-Rechts-Achse eher rechts einstufende Befragte stützten die Wehrpflicht hingegen eher. Insgesamt ist die Zustimmung zur Abschaffung der Wehrpflicht gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 38% gestiegen. Abnehmend hingegen ist die Haltung, dass die Schweiz zu viel für die Verteidigung ausgebe. Dies empfanden noch 33% der Befragten (-4 Prozentpunkte). Dass dagegen mehr ausgegeben werden sollte, gaben 16% an, was einer pointierten Steigerung um 7 Prozentpunkte bedeutet. Die Milizarmee als Dienstmodell wird von einer Mehrheit von 58% gutgeheissen (-3 Prozentpunkte), dies bedeutet den dritthöchsten Wert seit 1995. Die dienstpflichtige Kohorte der jüngeren Befragten (20–29-jährige) zeigte sich einer Berufsarmee deutlich stärker zugetan als noch im Vorjahr (48%, + 5 Prozentpunkte). Die Bevölkerung fühle sich sehr sicher und schaue zuversichtlich in die Zukunft, schlossen die Herausgeber der Studie.

Jahresstudie „Sicherheit“ 2015
Dossier: Jahresstudien «Sicherheit»

Eine positive Bilanz wurde aus dem Armeeeinsatz anlässlich der OSZE Ministerkonferenz in Basel gezogen. Für die Armee verlief der Einsatz zugunsten des Kantons Basel-Stadt und der Konferenz erfolgreich und ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Zu den Leistungen der Armee gehörten Objektschutz, die Sicherung des Luftraumes, Führungsunterstützung sowie logistische Unterstützung für die zivilen Sicherheitspartner. Während des Assistenzdienstes standen pro Tag durchschnittlich knapp 2'700 Armeeangehörige im Einsatz.

OSZE Ministerkonferenz

Die Fernmeldeüberwachung zur Strafverfolgung braucht nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine materielle Grundlage. Auf knapp CHF 17 Mio. jährlich schätzte der Bundesrat den Bedarf für Investitionen in Systeme zur Fernmeldeüberwachung, d.h. in entsprechende Systeme des Dienstes „Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr“ (Dienst ÜPF) und der Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei (fedpol), in der Periode 2016 bis 2021. Anfang September 2014 legte er dem Parlament die Botschaft betreffend Investitionsbedarf von CHF 99 Mio. und damit erstmals einen Gesamtkredit für ein IKT-Grossprojekt vor. Mit dadurch ermöglichten Systemanpassungen und Neuanschaffungen sollte den durch den technischen Fortschritt und die Revision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erhöhten Ansprüchen an die Überwachung Rechnung getragen werden. Der Ständerat hat dem Entwurf und damit auch dem Lösen der Ausgabenbremse einstimmig zugestimmt.

Investitionen in Systeme zur Fernmeldeüberwachung (BRG 14.065)

Im November 2014 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung „Islamischer Staat“ und verwandter Organisationen. Die Landesregierung empfand diese terroristisch agierenden Organisationen weiterhin als Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft. Daher sei das Verbot der beiden Gruppierungen auch über das Jahr 2014 hinaus aufrecht zu erhalten. Die Gesetzesvorlage entspricht überwiegend den beiden befristeten Verordnungen, die beide Ende Jahr auslaufen. Verboten sind sämtliche Aktivitäten der Organisationen im In- und Ausland, sowie auch alle Aspekte, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen. Dies umfasst beispielsweise Propagandaaktionen oder die Geldakquirierung sowie das Anwerben neuer Mitglieder. Neu werden auch Widerhandlungen gegen das Verbot der Al-Qaïda der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen sanktioniert, sofern nicht noch strengere Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat sah als einzigen rechtlich einwandfreien Weg, das Verbot über Ende 2014 hinaus lückenlos aufrecht zu erhalten und diesen Erlass auf dem Dringlichkeitsweg zu erwirken. Mit der Dringlichkeitserklärung konnte das Gesetz bereits per 1. Januar 2015 mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren bis Ende 2018 in Kraft gesetzt werden. Gleichwohl bleibt der Erlass dem fakultativen Referendum vorbehalten. Bereits knapp zwei Wochen nach der Publikation der Botschaft wurde die Vorlage im Ständerat behandelt. Einhellig diskutiert und letztlich auch einstimmig mit 42 Stimmen genehmigt, sorgte die Vorlage nicht für viel Aufsehen. Ständerat Minder (parteilos, SH) liess es sich jedoch nicht nehmen, die sicherheitspolitischen Einschätzungen des Bundesrates zu hinterfragen. Nachdem bereits seit 2001 Gesetze zum Verbot terroristischer Organisationen auf dem Verordnungsweg implementiert und mehrmals verlängert worden seien und der Bundesrat noch Mitte 2014 der letzten, Ende Jahr auslaufenden Verordnung gelassen entgegen gesehen habe, sei nun doch auf dem Dringlichkeitsweg eine neue Vorlage durchzubringen. Minder forderte für befristete Verordnungen und Gesetze eine bessere Überwachung und generell bessere Neubeurteilungen. Dass der vorliegende Gesetzesentwurf in Teilen die bevorstehenden Beratungen über das neue Nachrichtendienstgesetz präjudizieren könnte, wurde nicht als problematisch erachtet. Eintracht herrschte auch in der Volkskammer, die der Vorlage mit 184 Stimmen ebenfalls oppositionslos zustimmte. In weiteren Abstimmungen galt es, die Dringlichkeitsklausel anzunehmen und im Schlussvotum das Gesetz zu verabschieden. Sämtliche Entscheidungen wurden unanim gefällt.

Verbot der Al-Qaïda sowie „Islamischer Staat“

Zur Stärkung der inneren Sicherheit wollte der Bundesrat den Strafbefolgungsbehörden den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank, die Fingerabdrücke von Personen speichert, welche in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden, ermöglichen. Zu diesem Zweck verabschiedete der Bundesrat im November ein Verhandlungsmandat. Die revidierte EU-Verordnung zur Eurodac-Datenbank, die neu den nationalen Strafverfolgungsbehörden den Zugriff auf die Daten erlaubt, gilt für die an Dublin assoziierten Staaten wie die Schweiz nämlich nicht automatisch.

Eurodac-Datenbank

Im November 2014 führte der Sicherheitsverbund Schweiz SVS eine Übung zum Fall einer „Pandemie und Strommangellage“ durch. Am gross angelegten Test nahmen sämtliche Kantone, Bundesstellen aller Departemente sowie Armee, Krisenorganisationen, aber auch privatwirtschaftliche Akteure teil. Im Fokus stand die Handlungsfähigkeit von Gesellschaft, Behörden und Wirtschaft im Krisenfall, beziehungsweise deren rasche Wiederherstellung. Der Schwerpunkt der Übung lag auf der politisch-strategischen Ebene: Die Krisenorgane der Kantone und des Bundes gingen dabei unter aktiver Teilnahme der kantonalen Regierungsräte den Prozessen des Krisenmanagements bis zur politischen Entscheidungsfindung nach. In unabhängigen Modulen wurde die Stabsarbeit betrachtet und Diskussionen in Workshops, Arbeitsgruppen sowie Plenumsveranstaltungen geführt. Der Übung gingen gründliche Vorbereitungen voraus, jedoch wurde in der Folge auch ein detaillierter Evaluationsbericht erwartet. Nach Abschluss der Übung wurde diese bereits als erfolgreich bezeichnet, weil sie wertvolle Erkenntnisse gebracht habe. Zusammen mit der nächsten Konferenz des Sicherheitsverbunds Schweiz wird der Schlussbericht als Grundlage zur Weiterentwicklung des Konzepts des Konsultations- und Koordinationsmechanismus für den Sicherheitsverbund Schweiz (KKM SVS) verwendet.

Sicherheitsverbund Schweiz Übung
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)

Am 20. November 2014 fand in Bern die vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) organisierte Tagung zum Thema Cyber-Risiken Schweiz statt. Die rund 150 Teilnehmer aus Bund, Kantonen und Wirtschaft diskutierten an verschiedenen Podien über den aktuellen und zukünftigen Schutz kritischer Infrastrukturen in der Schweiz. Offen blieb dabei die Frage, wem die Hauptverantwortlichkeit beim Schutz vor Cyber-Angriffen zufällt. Es bestand jedoch Konsens darüber, dass ein effektiver Schutz nur in intra- und internationaler Zusammenarbeit gewährleistet werden könne.

Cyber-Risiken Schweiz

Die seit 2012 gängige Pflicht, sich bei Dienstantritt aus Sicherheitsgründen mittels eines gültigen amtlichen Dokuments auszuweisen, wurde ins Dienstreglement aufgenommen. Mit der Revision wurden neu einerseits die Ausweispflicht der Angehörigen der Armee sowie andererseits die Identitätskontrollpflicht der Schweizer Armee im Dienstreglement geregelt. Dies hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. November 2014 beschlossen.

Dienstreglement

Mit dem Freispruch einer Nebenfigur wurde 2014 endgültig ein Schlussstrich unter die Tinner-Affäre gezogen. Der 65-jährige Ingenieur wurde vom Vorwurf der Förderung der Herstellung von Kernwaffen für das libysche Atomwaffenprogramm vom Bundesstrafgericht freigesprochen.

Causa Tinner

Im November 2014 haben das EJPD und die KKJPD eine Rahmenvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Aktionsplans über die integrierte Grenzverwaltung durch Bund und Kantone unterzeichnet. Der Aktionsplan enthält knapp 70 operative und strategische Massnahmen zur Erhöhung der inneren Sicherheit und zielt insgesamt auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsflusses zwischen den schweizerischen Grenzkontrollbehörden ab. Vorgesehen sind Massnahmen in der Grenzkontrolle an den Flughäfen sowie im Bereich des Vollzugs und der Bekämpfung des qualifizierten Menschenschmuggels. Die Umsetzung erstreckt sich von 2014 bis 2017, wobei das EJPD dem Bundesrat jährlich Bericht erstatten wird.

Aktionsplans über die integrierte Grenzverwaltung durch Bund und Kantone

Nicht nur die Militärakademie MILAK an der ETH Zürich wird vom VBS unterstützt, sondern auch das CSS, das Center for Security Studies. Im November 2014 hat der Bundesrat entschieden, die Unterstützung des CSS in der Periode 2016 bis 2019 weiterzuführen und hat dafür einen Rahmenkredit von CHF 15.4 Mio. beim Parlament beantragt. Ein kleiner Teil dieser Ausgaben ist für Projekte des Verteidigungsdepartements zur zivilen Friedensförderung vorgesehen. Das Institut hat sich zu einem Kompetenzzentrum für nationale und internationale Sicherheitspolitik entwickelt und leistet im Auftrag des VBS diverse Beiträge an die sicherheitspolitische Forschung, Ausbildung und Diskussion im In- und Ausland; so die Ausführungen der Regierung. Zwar ist der beantragte Umfang der Unterstützung etwas geringer als bisher, jedoch bleibt sichergestellt, dass das CSS die für das VBS wesentlichsten Aufgaben weiterführen kann. Aufgrund des 2014 beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets muss jedoch auch hier auf gewisse Dienstleistungen in Zukunft verzichtet werden.

Center for Security Studies

Um eine effiziente Strafverfolgung auch in Zukunft sicherzustellen, aktualisierte der Bundesrat im Oktober 2014 das 15 Jahre alte Verordnungsrecht betreffend den Abgleich von DNA-Profilen. Die Anpassungen waren aufgrund der technischen Fortschritte notwendig geworden. Da die Analysegeräte immer leistungsfähiger werden und damit ein aktuell unbrauchbares DNA-Profil in Zukunft zur Fallaufklärung beitragen könnte, soll das biologische Material künftig 15 statt nur 5 Jahre aufbewahrt werden. Im selben Schritt wurde auch die Totalrevision der DNA-Analyselabor-Verordnung durch die Justizministerin genehmigt. Beide Revisionen treten per 1. Januar 2015 in Kraft.

Abgleich von DNA-Profilen
Dossier: DNA-Profile

Um den komplexer und dynamischer werdenden Bedrohungen für die Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen, beabsichtigte der Bundesrat, ein Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) zu schaffen. Angriffe auf Informationssysteme des Bundes hätten wiederholt gezeigt, dass der Schutz von Informationen Lücken aufweise, welche unter anderem auf unzeitgemässe und inkohärente Rechtsgrundlagen zurückzuführen seien. Mit dem neuen Gesetz sollen einheitliche gesetzliche Grundlagen für das Management der Informationssicherheit beim Bund geschaffen und somit Schwachstellen des geltenden Rechts behoben werden. Den Begriff der Informationssicherheit definierte der Bundesrat im erläuternden Bericht als «sämtliche Anforderungen und Massnahmen, die zum Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit von Informationen dienen, und zwar unabhängig davon, ob die Informationen elektronisch, mündlich oder in Papierform bearbeitet werden.» Die im bestehenden System sektoriell angelegten Rechtsgrundlagen und organisatorischen Zuständigkeiten seien nicht effizient und sollten daher durch eine einheitliche Regelung ersetzt werden.

Bei der im Jahr 2014 durchgeführten Vernehmlassung waren überwiegend positive Rückmeldungen eingegangen. Von den insgesamt 55 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern standen unter anderen 17 Kantone, die CVP und die SP, Economiesuisse sowie die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsichtsbehörde dem Entwurf grundsätzlich positiv gegenüber, brachten jedoch einige Änderungsvorschläge an. Diese bezogen sich vor allem auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die Präzisierung von im Gesetzestext verwendeten Begriffen sowie auf die Schnittstellen zwischen Informationssicherheit, Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip. Sieben Kantone, die FDP sowie drei weitere Teilnehmende, darunter das Bundesgericht, sprachen ihre vorbehaltlose Zustimmung zur Vorlage aus. Vollumfänglich ablehnend äusserte sich einzig die SVP, die im neuen Gesetz keinen Mehrwert gegenüber gezielten Verbesserungen am heutigen System sah. Von den drei Teilnehmenden, die dem Entwurf grundsätzlich skeptisch gegenüberstanden, würde der Kanton Bern dem Entwurf nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Anwendung des ISG auf die im Gesetz vorgesehenen Fachstellen des Bundes zurückgreifen können und sie diese nicht selber aufbauen müssen. Der SGV kritisierte indessen den «irreführenden Titel» sowie die mangelhafte Qualität der erläuternden Materialien. Nach seinem Vorschlag sollte das Gesetz besser «Bundesgesetz über die Informationssicherheit in Bundesbehörden und ähnlichen Organisationen» genannt werden, da es sich nicht um ein gesamtgesellschaftliches Regelwerk zu Information und Informationssicherheit handle. Im Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens folgerte das Generalsekretariat des VBS, dass die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser die Schaffung eines Informationssicherheitsgesetzes begrüsst.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Der Bundesrat sollte mit Blick auf die bevorstehende Weltausstellung Expo 2015 in Mailand ein Sicherheitskonzept entwerfen, das eine effiziente Koordination zwischen den Bundesbehörden, den kantonalen Sicherheitsorganen und den italienischen Polizeiorganen sicherstellt. Das Postulat Romano (cvp, TI) sah im Konzept zugleich einen Nutzen über die Expo hinaus, da aktuell ein Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität verzeichnet werde. Der Nationalrat teilte diese Ansicht und überwies den Vorstoss diskussionslos an den Bundesrat.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

Im September 2014 gründeten Vertreter der Wirtschaft die branchenübergreifende Swiss Internet Security Alliance (SISA), um die Sicherheit von Schweizer Online-Angeboten auch in Zukunft zu gewährleisten. Der Verein, dem unter anderem Swisscom, UBS, Switch und PostFinance angehören, folgt dem Ruf nach einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität. Zu diesem Zweck bietet SISA einen kostenlosen Swiss Security Check an, der Problemstellen aufdecken soll.

Swiss Internet Security Alliance

Da das geltende Recht zur Landesversorgung noch aus dem Jahr 1982 und somit aus den Zeiten des Kalten Krieges stammte, machte sich der Bundesrat 2014 daran, eine Revision des Landesversorgungsgesetzes einzuleiten. Unter dem Begriff der „Landesversorgung” wird im Gesetz die permanente Gewährleistung der Verfügbarkeit von für Wirtschaft und Gesellschaft essentiellen Gütern und Dienstleistungen verstanden.
Weil sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände in den letzten 30 Jahren sowohl global als auch national stark verändert hatten, ging es darum die Gesetzesgrundlage an die gegenwärtigen Bedingungen anzupassen.
Die Grundsätze des bis anhin geltenden Rechts sollten zwar bestehen bleiben, jedoch sollten die im Gesetz geregelten Instrumente so dynamisiert werden, dass eine schnellere Reaktion auf Mangellagen aller Art möglich werden würde. Im Entwurf wurde weiterhin an der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft festgehalten. Auch die Pflichtlagerhaltung sollte weiter bestehen bleiben. Diese sieht vor, dass bestimmte Teile der Privatwirtschaft verpflichtet werden, vom Staat festgelegte Mengen an Gütern für Notlagen auf Lager zu halten, um diese im Notfall strukturiert abgeben zu können. Aus der Vernehmlassung resultierte aber der Wunsch nach einer leichten Anpassung der Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, welche in den Entwurf des Bundesrates aufgenommen wurde. Weiterhin soll die Pflichtlagerhaltung über sogenannte Garantiefonds aus privaten Mitteln gedeckt werden. Neu aber solle die Gesetzgebung zulassen, dass der Bund Lagerkosten übernehmen kann, falls die Mittel aus den Fonds in Einzelfällen nicht ausreichen.
Während die alte Gesetzgebung eine Unterscheidung zwischen sogenannten schweren Mangellagen und der wirtschaftlichen Landesverteidigung vornahm, wurde im überarbeiteten Entwurf diese Kategorisierung weggelassen. Die Ursache der Notlage sei für die Organisation der Notversorgung hinfällig, so die Argumentation. Als Hauptziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nannte der Bundesrat in seiner Botschaft eine Modernisierung der Rechtslage, welche ein rascheres, gezielteres und flexibleres Reagieren auf drohende und bereits vorhandene schwere Mangellagen ermöglicht, um die Schweizer Bevölkerung und deren Wirtschaft auch im Ernstfall versorgen zu können.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Am 20. Juni 2014 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Totalrevision des Strafregistergesetzes. Um dem gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnis zu entsprechen, sieht die Vorlage folgende Veränderungen vor: Zum einen sollen die Zugangsrechte für die Behörden personell wie materiell ausgedehnt und mehr Straftaten – neu auch von juristischen Personen – im Strafregister-Informationssystem VOSTRA gespeichert werden. Zum anderen soll das Auskunftsrecht von Privaten gesetzlich präziser geregelt und dadurch der Datenschutz gestärkt werden. In diesem Sinne sieht der Bundesrat vier Arten von Strafregisterauszügen vor, die sicherstellen sollen, dass die Behörden nur jene Daten sehen, die sie benötigen.

Totalrevision des Strafregistergesetzes (BRG 14.053)
Dossier: DNA-Profile
Dossier: Revision des Strafregisterrechts 2009–2016

Im Juni warf die Affäre um Dominique Giroud hohe Wellen. Der Walliser Weinhändler, gegen den in der Waadt Strafverfahren wegen Betrugs, Waren- sowie Urkundenfälschung liefen und in Genf wegen Steuerbetrugs ermittelt wurde, hatte versucht, zwei Westschweizer Journalisten auszuspionieren. Diese hatten zuvor brisante Informationen über Giroud veröffentlicht. Kurz darauf kam aus, dass der von Giroud angeheuerte Privatdetektiv selbst dem Westschweizer Fernsehen heikle Informationen über den Weinhändler zugespielt hatte.
Da am Spionageversuch nicht nur ein Privatdetektiv und ein Hacker, sondern auch ein Mitarbeiter des schweizerischen Nachrichtendiensts (NDB) beteiligt war, schwappte der Fall bis nach Bundesbern. Hier hatte sich die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) als Aufsichtsbehörde des NDB mit der Frage zu befassen, ob das Risikomanagement des Nachrichtendiensts funktioniert hatte. Der Fall offenbarte dabei Mängel bei der Auswahl und Führung der Agenten. Nach dem NSA-Skandal gab die Affäre Giroud somit den Gegnern des neuen Nachrichtendienstgesetzes weitere Argumente in die Hand.

Affäre um Dominique Giroud

Erneute Spionageskandale hatten die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) dazu bewogen, mit einer Motion die Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken bereits bis Ende 2016 statt wie vorgesehen 2017 zu fordern. Während der Nationalrat diesem Anliegen zugestimmt hatte, lehnte die kleine Kammer selbiges mit 17 zu 16 Stimmen mit dem Argument ab, dass eine Fristverkürzung sowohl Qualitätseinbussen als auch Finanzierungsprobleme mit sich bringen würde.

Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (Mo. 13.4009)

Im Mai 2014 kommunizierte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in seinem Lagebericht zur Sicherheit des NDB 2014 seine aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsgefährdungen in der Schweiz. Dabei hob er die vergleichsweise stabile und ruhige sicherheitspolitische Situation hervor. Die Schweiz sei weiterhin kein prioritäres Ziel dschihadistisch motivierter Anschläge. Im Brennpunkt des Lageradars lägen die Wirtschaftsspionage und die Spionage gegen sicherheitspolitische Interessen der Schweiz.

Lagebericht zur Sicherheit des NDB 2014

Per Ende April 2014 lag der Jahresbericht 2013 des Steuerungsausschusses der nationalen Strategie zum Schutz vor Cyber-Risiken (NCS) vor. Bei vielen der 16 gefassten Massnahmen, vor allem in den Bereichen Prävention und Reaktion, wurden Ende 2013 bereits erste Meilensteine erreicht. So wurden die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Lagebildes, das über die Cyber-Bedrohungen Auskunft geben wird, eingeleitet. In den beteiligten Verwaltungseinheiten beim Bund wurden auch nötige, neue Organisationsstrukturen geschaffen, um Cyber-Bedrohungen rasch erkennen zu können und die Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Es wurden Grundlagen für die Zusammenarbeit geschaffen sowie einheitliche Methoden unter den beteiligten Stellen etabliert, damit im Falle von Cyber-Angriffen optimal reagiert und Schäden und Auswirkungen möglichst gering gehalten werden können.
Im Rahmen der Mitte 2012 gestarteten NCS verfolgt der Bundesrat drei strategische Ziele: die frühzeitige Erkennung der Bedrohungen und Gefahren im Cyber-Bereich, die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen sowie eine wirksame Reduktion von Cyber-Risiken. Die Koordination der Umsetzungsarbeiten übernahm die bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) angesiedelte Koordinationsstelle NCS. Dort werden die Umsetzungsarbeiten überwacht und für den Einbezug aller Beteiligten gesorgt. Zusammen mit den verantwortlichen Bundesämtern wurden die Meilensteine und der Zeitplan für die jeweiligen Massnahmen definiert und in einer Roadmap festgehalten.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Mitte März 2014 gelangte die Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) in den Nationalrat, dessen sicherheitspolitische Kommission (SiK) Eintreten einstimmig beschlossen hatte. Grundsätzlich standen alle Fraktionen hinter der vom Ständerat verabschiedeten Fassung. Einzig die SP-Fraktion zeigte sich engagiert und wollte, so Fraktionssprecherin Graf-Litscher (sp, TG), die vorliegende Version noch optimieren. Zwei Minderheitsanträge wurden vorgetragen. Neben der Überprüfung auf die Erheblichkeit und Richtigkeit der zu erfassenden Personendaten sollten zusätzliche Einschätzungen über die Berechtigung einer Fichierung vorgenommen werden müssen. Zweitens sollten Erkenntnisse des Nachrichtendienstes den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Anfrage zur Verfügung gestellt, sondern auf Eigeninitiative des NDB unverzüglich gemeldet werden. Beide Anträge fanden jedoch im Ratsplenum keine Mehrheit und wurden jeweils deutlich abgelehnt. Bundesrat Maurer gab in seinem Votum zu bedenken, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Übergangsgesetzgebung handle und deswegen keine Praxisänderungen angestrebt werden sollten. Mit der Ablehnung der Minderheitsanträge stand nun noch die ständerätliche Fassung im Raum, welche in der Gesamtabstimmung mit 167 zu 1 Stimme deutlich gutgeheissen wurde. Das deutliche Votum aus dem Nationalrat setzte sich in den jeweiligen Schlussabstimmungen fort; die kleine Kammer verabschiedete die Vorlage einstimmig mit 42 Stimmen, der Nationalrat segnete sie mit 194 ebenfalls einstimmig ab.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)