Der Präsident der für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Geschäftsprüfungsdelegation, Ständerat Hofmann (svp, ZH), hatte 2007 eine parlamentarische Initiative für die Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement eingereicht. In der Folge hatten die GPK der beiden Parlamentskammern diesen Vorstoss unterstützt und der Delegation den Auftrag erteilt, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen für die Zusammenlegung des strategischen Nachrichtendienstes (SND) und des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) vorzuschlagen. Erster ist zur Zeit im VBS, letzterer im EJPD untergebracht. In ihrem im Frühjahr des Berichtsjahres präsentierten Vorschlag verzichtete die Delegation auf die Zusammenfassung der beiden Dienste und deren feste Einordnung in ein Departement, da diese Entscheide in den Kompetenzbereich des Bundesrates fallen. Sie beschränkte sich darauf, mit einer Veränderung des Militärgesetzes die Herauslösung des SND aus dem VBS zu ermöglichen, und mit einer Teilrevision des Gesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit dafür zu sorgen, dass der DAP nicht von Gesetzes wegen zum EJPD gehören muss. Der Bundesrat war mit diesen Vorschlägen und auch mit der Zielrichtung grundsätzlich einverstanden. Er betonte aber, dass er die beiden Dienste, welche unterschiedliche Funktionen zu erfüllen haben, auch bei der Zusammenfassung in einem einzigen Departement organisatorisch getrennt lassen möchte. Zudem unterstrich er seine von der Geschäftprüfungsdelegation nicht in Frage gestellte alleinige Kompetenz in Organisationsfragen.

Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement