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  • Schneider-Schneiter, Elisabeth (mitte/centre, BL) NR/CN

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In der Frühjahrssession 2022 wurde das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringenden im Nationalrat beraten. APK-NR-Sprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) erklärte, dass die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte im Dezember 2020 der vorläufigen Anwendung des Abkommens zugestimmt hätten. Dieses werde seit Anfang 2021 umgesetzt und garantiere trotz der fehlenden Personenfreizügigkeit einen möglichst weitgehenden gegenseitigen Marktzugang für Dienstleistungserbringende unter Einhaltung der flankierenden Massnahmen. Schneider-Schneiter bemängelte im Namen ihrer Kommission, dass das derzeitige Abkommen nur Personen mit Qualifikationen auf universitärem Niveau abdecke und damit die Schweizer Berufsbildung unzureichend berücksichtige. Sie merkte aber zufrieden an, dass der Bundesrat versprochen habe, diesbezüglich weitere Verhandlungen führen zu wollen. Der anwesende Bundesrat Parmelin teilte der grossen Kammer mit, dass sich das Vereinigte Königreich dazu bereit erklärt habe, die Anerkennung von Berufsbildungsabschlüssen zu prüfen. Diplome der höheren Fachschulen würden zudem bereits anerkannt. Die Konsultation der Sozialpartner und Kantone habe überdies eine einstimmige Befürwortung des Abkommens ergeben, insbesondere weil dessen Befristung eine Bestandsaufnahme vor einer allfälligen Verlängerung erlaube. Der Nationalrat nahm das Abkommen einstimmig an.
Auch in den Schlussabstimmungen ergaben sich in beiden Räten einstimmige Resultate, die zur Annahme des Entwurfs führten.

Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zur Mobilität von Dienstleitungserbringern
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

In der Sommersession 2021 kam die Motion Rieder (mitte, VS) über die gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens in den Nationalrat. Die APK-NR hatte sich im Vorfeld der Session mit der Motion befasst und deren Annahme beantragt. Die Kommissionsmehrheit befand gemäss Kommissionssprecherin Schneider-Schneiter (mitte, BL), dass das Motionsanliegen wichtig sei und zudem die gleichen Ziele verfolge wie eine im November 2020 eingesetzte Subkommission der APK-NR. Eine SVP-Minderheit Büchel (svp, SG) setzte sich hingegen für die Ablehnung der Motion ein, da der Rahmenvertrag gescheitert war und demnach auch keine Mitspracherechte bei dessen Umsetzung diskutiert werden müssten. Für die Kommissionsmehrheit stellte das keinen Hinderungsgrund dar, da derartige Fragestellungen auch im Hinblick auf zukünftige Abkommen mit der EU geklärt werden sollten, wie Nicolas Walder (gp, GE) ausführte. Aussenminister Cassis empfahl dem Ständerat hingegen, die obsolet gewordene Motion abzulehnen. Der Widerstand der SVP- und FDP-Fraktionen reichte aber nicht aus, um die Motion zum Scheitern zu bringen. Stattdessen nahm die grosse Kammer diese mit 109 zu 76 Stimmen (bei 1 Enthaltung an).

Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens (Mo. 19.3170)
Dossier: Institutionelles Rahmenabkommen

Die APK-NR hatte der Standesinitiative zum Referendum über das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur im Januar 2021 mehrheitlich keine Folge gegeben. Eine Minderheit Crottaz (sp, VD) hatte sich jedoch für eine Annahme eingesetzt. Der Kommissionsbericht hielt fest, dass die Referendumsmöglichkeit bei Freihandelsabkommen richtig und wichtig sei, wie die Diskussion um das Freihandelsabkommen mit Indonesien gezeigt habe. Gemäss der neuen Praxis in Bezug auf Standardabkommen unterstehen Freihandelsabkommen aber sowieso bereits dem fakultativen Referendum, weshalb die Kommissionsmehrheit das Anliegen der Standesinitiative als erfüllt betrachtete.
In der Sommersession 2021 empfahl Kommissionssprecherin Schneider-Schneiter (mitte, BL) dem Nationalrat bei der Vorprüfung folglich die Ablehnung der Genfer Standesinitiative sowie der Initiative des Kantons Jura (Kt. Iv. 19.302), welche die Ausklammerung von Agrarprodukten aus dem Freihandelsabkommen mit dem Mercosur forderte. Die Minderheitsführerin Brigitte Crottaz bezweifelte, dass das geplante Mercosur-Freihandelsabkommen die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 einhalte und kritisierte auch, dass es insbesondere in Brasilien vermehrt zu Menschenrechtsverletzungen im Agrarbereich käme. Die Abstimmung zum Freihandelsabkommen mit Indonesien habe aufgezeigt, dass grundlegende Wirtschafts- und Umweltpolitikentscheide von grossem Interesse für die Schweizer Bevölkerung seien. Crottaz zeigte sich erfreut, dass Freihandelsabkommen gemäss Bundesrat bereits dem fakultativen Referendum unterstehen, womit das Anliegen der Standesinitiative schon fast erfüllt sei. Sie verlangte dennoch die Annahme der Initiative, weil der genaue Text des Abkommens noch nicht bekannt war und das Parlament daher in der Sommersession 2021 keine Stellung dazu beziehen konnte.
Der Nationalrat schien das Anliegen der Initiative jedoch als erfüllt anzusehen und stimmte mit 110 zu 67 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) gegen ein Folgegeben.

Referendum über das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur
Dossier: Freihandelsabkommen mit den MERCOSUR-Staaten
Freihandelsabkommen