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In der Herbstsession 2019 beriet der Nationalrat die parlamentarische Initiative Matter (svp, ZH) für eine AHV-Finanzierung durch die SNB. Nachdem beide Seiten ihre Argumente noch einmal ausführlich dargelegt hatten, schritt der Rat zur Abstimmung und entschied sich – überaus knapp – gegen die Vorlage: Mit 71 zu 70 Stimmen verwarf der Nationalrat die Initiative. Die fast geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie eine Mehrheit der stimmenden SP-Fraktion – der grösste Teil der SP-Fraktion sowie die ganze Grünen-Fraktion enthielten sich in dieser Frage der Stimme – reichten nicht aus, um die übrigen bürgerlichen Parteien zu überstimmen.

AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank (Pa.Iv. 18.465)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

In der Sommersession 2019 beriet der Nationalrat den Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative von Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) zu den Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Personen mit leichter Hilflosigkeit zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Bern für einen bezahlten Urlaub für Eltern von schwerkranken Kindern (Kt.Iv. 10.322).
Silvia Schenker (sp, BS) warf der Politik vor, die Belastung durch die Pflege von Angehörigen massiv zu unterschätzen. So geschehe diesbezüglich trotz unzähliger Vorstösse zu diesem Thema und «immer wieder schöne[n] Worte[n]» zu wenig. Es sei unklar, welche Elemente des vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorschlags die Parlamentsdebatte überleben würden. Zudem habe der Bundesrat zwar die Forderung bezüglich Betreuungsgutschriften bei leichter Hilflosigkeit aufgenommen, nicht aber die Forderung nach einer Rückwirkung des Anspruchs auf die Wartezeit. Der Rat folgte dieser Argumentation jedoch nicht und nahm den Antrag auf Abschreibung mit 98 zu 86 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen den Willen der geschlossen stimmenden SP-, Grünen- und CVP-Fraktionen sowie vereinzelter Mitglieder anderer Fraktionen an.

Pflegende Angehörige sollen in jedem Fall von anerkannter Hilflosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben

Thomas Matter (svp, ZH) wollte der AHV mit einer parlamentarischen Initiative eine einmalige Finanzspritze durch die Schweizerische Nationalbank zukommen lassen. Demnach sollte die SNB die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses seit Ende 2007 an die AHV überweisen, sobald sich das internationale Finanzsystem und die Bilanzsumme der SNB normalisiert haben. Dadurch sollten die Eigentümerinnen und Eigentümer der Nationalbank, also die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, einen Teil des Volksvermögens zurückerstattet bekommen, nachdem sie zuvor unter den Negativzinsen der SNB gelitten hätten, erklärte Matter. Zwischen Ende 2007 und Mitte 2018 war das Eigenkapital der Nationalbank von CHF 66 Mrd. auf CHF 140 Mrd. angestiegen.
Im Mai 2019 beriet die WAK-NR die Initiative Matters und beantragte knapp mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, ihr keine Folge zu geben. Selbst eine einmalige Änderung der Gewinnausschüttung bedürfe einer Verfassungsänderung sowie eines Verzichts der Kantone, erklärte die Kommission. Zudem solle ein allfälliger Abbau des Eigenkapitals besser schrittweise über längere Zeit erfolgen anstatt einmalig. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) beantragte hingegen, der Initiative Folge zu geben. Dadurch komme der Eigenkapitalzuwachs der Schweizer Bevölkerung zugute und man gewinne Zeit für eine Reform der AHV, erklärte Aeschi.

AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank (Pa.Iv. 18.465)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

In der Verteidigung seiner parlamentarischen Initiative bemühte Thomas Burgherr (svp, AG) die Abzocker-Initiative, die deutlich gemacht habe, dass die Bevölkerung eine Begrenzung der Löhne von Mitgliedern der Chefetage wolle. Dies müsse auch für die Politik gelten, weshalb die Rente von ehemaligen Bundesratsmitgliedern entweder reduziert oder wenigstens in dem Sinne reformiert werden müsse, dass sie in eine berufliche Vorsorge umgestaltet werde. Eine Rente von rund CHF 220'000 pro Jahr sei nicht mehr zeitgemäss.
Der Rat liess sich in der Frühjahrssession 2019 – mit Ausnahme der geschlossenen SVP-Fraktion und zwei Mitgliedern der GL-Fraktion – aber scheinbar eher von den Argumenten der Kommission überzeugen: Gerhard Pfister (cvp, ZG) und Valérie Piller Carrard (sp, FR) machten für die SPK-NR deutlich, dass sich das bestehende System bewährt habe und es auch administrativ einfach umsetzbar sei, weshalb es keinen Grund für eine Reform gebe. Mit 118 zu 64 Stimmen wurde der Initiative keine Folge gegeben.

Altersvorsorge für Bundesräte (Pa. Iv. 17.477)
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Im Mai 2019 reichte Luzi Stamm (svp, AG) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er Gelder von fix montierten Verkehrsüberwachungsgeräten der AHV zukommen lassen wollte. Dadurch würden sich die Instanzen, welche die Radargeräte platzierten, zukünftig von den Geldempfängern unterscheiden, wodurch sichergestellt werden könne, dass die Überwachungsgeräte der Sicherheit im Strassenverkehr und nicht der Aufbesserung der Gemeinde- oder Kantonskasse dienten. Nach Stamms Ausscheiden aus dem Nationalrat bei den eidgenössischen Wahlen 2019 wurde die Initiative abgeschrieben.

Gelder von fix montierten Verkehrsüberwachungsgeräten in die AHV-Kasse

Die Höhe der Rente von ehemaligen Bundesratsmitgliedern gerät ab und zu in den medialen Fokus. Das aktuelle Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge von Magistratspersonen und die entsprechende Verordnung sehen eine jährliche Rentenauszahlung von CHF 223'917 vor. Dies gilt allerdings nicht für ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte, die nach Vollendung ihres Regierungsmandats noch einem Erwerb nachgehen. Übersteigt dieses Erwerbseinkommen zusammen mit der Rente den Jahreslohn eines amtierenden Bundesratsmitglieds, wird das Ruhegehalt entsprechend gekürzt.
Ein Ruhegehalt in dieser Höhe sei insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden AHV-Reform stossend und «luxuriös», begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seine parlamentarische Initiative, mit der er eine zeitgemässe Altersvorsorge für ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte forderte. Er schlug damit eine berufliche Vorsorge vor oder forderte zumindest eine Kürzung der momentanen Rente.
An ihrer Sitzung Anfang November 2018 sprach sich die SPK-NR mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Folge geben aus. Als Grund gab die Mehrheit an, dass der Rücktrittsentscheid eines Regierungsmitglieds nicht von finanziellen Überlegungen zur Altersvorsorge abhängig sein dürfe. Die Kommissionsminderheit plädierte hingegen für eine Vorbildfunktion des Bundesrats, die es mit sich bringe, dass man Kürzungen in der Altersvorsorge in Kauf zu nehmen habe.

Altersvorsorge für Bundesräte (Pa. Iv. 17.477)
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

Einen unbeschränkten Aufschub des AHV-Rentenbezugs wollte Jacques Neirynck (cvp, VD) bereits im Dezember 2012 mithilfe einer parlamentarischen Initiative erreichen. Nach geltendem Recht ist es möglich, den Rentenbezug bis zu fünf Jahren aufzuschieben, um die zukünftige Rente zu erhöhen. Um einen Anreiz zu schaffen, die Pensionierung solange wie möglich aufzuschieben, soll zukünftig jede Person den Startzeitpunkt des Rentenbezugs nach dem 65. Lebensjahr frei bestimmen können. Mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gab die SGK-NR der Initiative im Januar 2014 Folge. Die SGK-SR verweigerte der Vorlage jedoch im September 2015 die Zustimmung, da sie die Reform der Altersvorsorge 2020 nicht überladen wollte. Nach Ablehnung der Altersvorsorge 2020 an der Urne besann sich die SGK-NR Anfang 2018 auf die Vorlage zurück und erklärte, dass das Anliegen des Vorstosses in die richtige Richtung gehe und deshalb im Rahmen der Neuauflage der AHV-Revision, AHV 21 genannt, berücksichtigt werden solle. In der Sommersession 2018 gab der Nationalrat der Initiative diskussionslos Folge.

Unbeschränkter Aufschub des AHV-Rentenbezugs

Im Oktober 2017, also noch vor der Debatte des Voranschlags 2018 im Parlament, entschied die FK-NR, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Durch eine Änderung des AHVG hätte der Bundesbeitrag für die AHV im Jahr 2018 um CHF 441.8 Mio., also um denselben Betrag, welcher der Bund 2018 im Falle einer Annahme der Altersvorsorge 2020 mehr an die AHV hätte zahlen müssen und der entsprechend im Budget bereits so vorgesehen war, erhöht werden sollen. Im November 2017 verweigerte die FK-SR diesem Ansinnen jedoch die Zustimmung.

Verwendung der aufgrund der Ablehnung der Altersreform 2020 freiwerdenden Mittel im Voranschlag 2018 zugunsten der AHV

Gemäss aktueller Gesetzgebung haben Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen, welche eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen, nicht mehr als 30 Kilometer entfernt wohnen und in weniger als einer Stunde erreicht werden können, Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Ihnen wird für die Zeit der Betreuung pro Jahr der Betrag der dreifachen minimalen jährlichen Altersrente auf dem Individuellen Konto (IK) der Altersvorsorge gutgeschrieben. Im März 2015 reichte Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) eine parlamentarische Initiative ein, mit der zukünftig auch die Betreuenden von Personen mit leichter Hilflosigkeit Betreuungsgutschriften erhalten sollten. Zudem sollten die Gutschriften auch rückwirkend für die einjährige Wartefrist gewährt werden. Die Aufnahme der leichten Hilflosigkeit bei den Betreuungsgutschriften sei gemäss Initiantin wichtig, weil bereits zum Zeitpunkt einer leichten Hilflosigkeit der Entscheid gefällt werde, ob jemand zuhause verbleiben könne oder nicht. Die Anreize zur Betreuung müssten also bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein.
Im Mai 2016 gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative mit 15 zu 9 Stimmen Folge. Diese gezielte Schliessung der Lücke für pflegende Angehörige würde etwa CHF 1 Mio. pro Jahr kosten, erklärte die Kommission. Im März 2017 stimmte die SGK-SR diesem Entscheid mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Da der Bundesrat aber in der Zwischenzeit eine entsprechende Vorlage zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, die unter anderem auch Betreuungsgutschriften bei leichter Hilflosigkeit gewähren will, angekündigt hatte, empfahl die SGK-SR ihrer Schwesterkommission die Initiative zugunsten der bundesrätlichen Vorlage zu sistieren. Im April 2019 beantragte die SGK-NR gar die Abschreibung der parlamentarischen Initiative, da der Bundesrat seine Vorlage bereits in die Vernehmlassung geschickt hatte. Eine Minderheit bestand jedoch auf einer Fristverlängerung für die Initiative, da das Anliegen unabhängig von der bundesrätlichen Botschaft weiterverfolgt werden solle.

Pflegende Angehörige sollen in jedem Fall von anerkannter Hilflosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben

In ihrer ersten Sitzung nahm die nach den Nationalratswahlen neu zusammengesetzte SPK-NR den Entscheid ihrer Vorgängerin hinsichtlich der Regelung zur Bestimmung des Erstrates wieder zurück. Sie beugte sich damit dem Argument der ständerätlichen Kommission (SPK-SR), die gegen ein Folge geben der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion eingetreten war. Das Begehren der Volkspartei will, dass nicht die Ratspräsidien abschliessend entscheiden, welcher Rat sich als Erstrat über wichtige Bundesratsgeschäfte beugt, sondern die Kommissionspräsidien und bei Uneinigkeit die Koordinationskonferenz. Die Kommissionsmehrheit empfahl ihrem Rat entsprechend, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die SVP machte sich in der nationalrätlichen Debatte, die zu Beginn der Sommersession 2016 stattfand, zwar noch einmal für ihren Vorschlag stark, stand allerdings mit 68 zu 122 Stimmen bei 2 Enthaltungen fast alleine da. Einzig Christian Lohr (cvp, TG) unterstützte zusammen mit der SVP-Fraktion den Minderheitsantrag.

Bestimmung des Erstrats

In der Maisession 2016 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion zur Erhöhung der Voraussetzungen für den AHV-Rentenbezug. Im Gegensatz zu ihrer ersten Beratung des Geschäftes empfahl die Mehrheit der SGK-NR mittlerweile, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Clottu (svp, NE) setzte sich für Folge geben ein. Der Fraktionssprecher der SVP verwies auf die Sozialsysteme anderer europäischer Länder, in der der Zugang zu einer Altersrente noch deutlich strikter geregelt sei, als dies der Vorstoss verlange. Zudem würden Menschen aus anderen Ländern nicht die Zurückhaltung der Schweizerinnen und Schweizer betreffend des Bezugs von Sozialleistungen kennen, was zu Problemen führe. Die Mehrheitssprecherin erklärte, aufgrund der Anwendbarkeit der beabsichtigten Regelung auch auf Schweizerinnen und Schweizer ergebe sich hier, im Gegensatz zu den beiden anderen Vorstössen des SVP-Dreierpakets (vgl. auch die Pa.Iv. 14.426 und 14.427), kein Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Jedoch halte dieses fest, dass Sozialversicherungsbeiträge, welche in einem der Vertragsländer geleistet wurden, in allen anderen angerechnet werden müssen. Da die allermeisten Eingewanderten aus der EU in ihrem früheren Aufenthaltsland bereits Beiträge bezahlt haben, wäre die Initiative wirkungslos, so die Ausführungen. Es wäre jedoch aufwändig, das Vorhandensein solcher früherer Zahlungen zu überprüfen, womit angesichts der sehr tiefen monatlichen Minimalrente von CHF 53 die Einsparungen rasch überkompensiert würden. Aus diesen Gründen empfahl die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Dem folgte das Plenum mit 118 zu 72 Stimmen ohne Enthaltung, wobei sich die geschlossene SVP-Fraktion und eine kleine Minderheit der FDP-Liberalen Fraktion für den Vorstoss aussprach. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen

Nach der Annahme durch den Nationalrat im Vorjahr kam die parlamentarische Initiative Pieren (svp, BE) für einen AHV-Freibetrag für Babysitting in der Frühlingssession 2016 zur Beratung in den Ständerat. Die SGK-SR empfahl dem Plenum erneut einstimmig, den Vorstoss abzulehnen, wobei sie insbesondere auf die Abgrenzungsprobleme hinwies, die zuvor auch schon im Nationalrat kritisiert worden waren. Die kleine Kammer folgte dieser Empfehlung diskussionslos und verwarf die parlamentarische Initiative.

AHV-Freibetrag Babysitting

Die Entscheidung, welcher Rat in welchem Geschäft Erstrat sein soll, obliegt den beiden jeweiligen Präsidierenden der beiden Kammern. Die Zuweisung ist auch deshalb von Bedeutung, weil der Erstrat das Terrain für einen Entscheidungsprozess abstecken kann und der Zweitrat in der Regel hier nicht noch einmal alles neu definiert. In der Regel führen die Entscheidungen der Präsidien kaum zu Diskussionen. Eine Ausnahme bildete die Zuweisung der "Altersvorsorge 2020", die den Ständerat als Erstrat vorsah. Das politische Feld für die umstrittene Reform wird somit von Kommissionsmitgliedern abgesteckt, die seit längerer Zeit im Amt und dafür bekannt sind, sachpolitische Kompromisse vor Parteiideologien zu stellen. Zu diskutieren gab, dass der Ständerat die wichtige Reform noch vor den Wahlen diskutierte und sich hier einige altgediente – und für 2015 nicht mehr kandidierende – Ständeräte aus der Gesundheitskommission ein letztes Mal einbringen wollten.
Diese Ausgangslage veranlasste die SVP-Fraktion zu einer parlamentarischen Initiative, mit welcher sie verlangt, dass bei bundesrätlichen Beratungsgegenständen nicht mehr die Ratspräsidien alleine über die Vergabe des Erstrates entscheiden dürfen, sondern die Präsidien der entsprechenden Kommissionen konsultieren müssen. Auf Antrag der Kommissionspräsidentin oder des Kommissionspräsidenten müsste der endgültige Entscheid für die Bestimmung des Erstrats dann von der Koordinationskonferenz gefällt werden.
Während die SPK-NR der Initiative mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen noch Folge gab, lehnte ihre Schwesterkommission diese mit 11 zu 1 Stimmen und der Begründung ab, dass ein Einzelfall nicht genüge, um die bewährte Regelung zu ändern. Die Bestimmung des Erstrates müsse aufgrund der Belastung der Räte und Kommissionen entschieden werden und dürfe nicht "verpolitisiert" werden.

Bestimmung des Erstrats

Nachdem der Ständerat im Jahr 2013 die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative "AHV. 65/65" um zwei Jahre verlängert hatte, stimmte er in der Herbstsession 2015 deren Abschreibung zu. Die Abschreibung fand im Kontext der Arbeiten zur Revision der Altersvorsorge 2020 statt. Die Reform setze die Anliegen des Vorstosses um, befand die kleine Kammer.

Parlamentarische Initiative zur Anhebung des AHV-Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre (Pa.Iv. 10.524)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Nachdem die Räte im Jahr 2014 eine Motion zur Befreiung von Babysitting und Hausdienstarbeit von AHV-Beiträgen überwiesen hatten, beschäftigten sie sich bereits im Folgejahr wieder mit dem Thema. Anlass war eine parlamentarische Initiative Pieren (svp, BE), welche einen AHV-Freibetrag für Babysitting forderte. Konkret sollte die Tätigkeit von Babysittern, sofern mit weniger als CHF 3'000 jährlich entlohnt, nicht mehr als Erwerbstätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten und damit von jeglichen Sozialabgaben befreit sein. Begründet wurde dies insbesondere durch den grossen administrativen Mehraufwand, welche eine Anmeldung aller Babysitter bei der AHV sowohl für die regionalen AHV-Stellen als auch für die als Arbeitgeber fungierenden Eltern bedeuten würde. Zudem zeige die aktuelle Situation, in der sich Babysitter und Eltern oft unabsichtlich in der Illegalität befinden, dass die betreffenden Regeln schikanös seien. Im Januar gab die SGK des Nationalrates der Initiative Folge. Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission dem Entscheid ihre Zustimmung einstimmig versagt hatte, gelangte der Vorstoss in der Herbstsession in den Nationalrat. Eine Kommissionsminderheit Schenker (sp, BS) beantragte, keine Folge zu geben, während die Mehrheit bei ihrem positiven Votum blieb. Die Initiantin führte aus, seit Anfang Jahr müssten Hausdienstarbeiten, welche von Personen unter 25 Jahren und bis zu einem Jahreslohn von CHF 750 ausgeführt würden, nicht mehr bei der AHV gemeldet werden. Diese Geste löse jedoch das Problem nicht, welches insbesondere für Babysittingjobs bestehe. Der Vorstoss befasse sich bewusst nur mit dieser Tätigkeit, da Babysitting im Gegensatz zu Reinigungsarbeiten nicht als Vollzeitbeschäftigung mit mehreren Arbeitgebern ausgeführt werde und damit auch bei einer Erhöhung der Lohnobergrenze keine Missbrauchsgefahr bestehe. Die ablehnende Kommissionsminderheit kritisierte, im Initiativtext sei weder eine Altersgrenze für die Babysitter enthalten, noch gehe hervor, ob die CHF 3'000 als Gesamtlohn oder als Lohn pro Arbeitgeber zu verstehen seien. Auch die Definition von Babysitting sei nicht klar, z.B. im Fall, dass die beschäftigte Person nebenbei noch Hausarbeiten erledige. Von dieser Argumentation unbeeindruckt gab die grosse Kammer der parlamentarischen Initiative mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge.

AHV-Freibetrag Babysitting

Im Herbst 2015 befassten sich die beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit mit einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion zur Erhöhung der Voraussetzungen für den AHV-Rentenbezug. Der Vorstoss war Teil eines Dreierpakets, mit welchem die SVP den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu AHV, Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen erschweren wollte. Konkret forderte die parlamentarische Initiative, dass nur jene Personen eine ordentliche Rente der AHV beziehen können, welchen für mindestens zwei volle Jahre Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können, sowie deren Hinterlassenen. Damit solle verhindert werden, dass Personen missbräuchlich kurz vor der Pensionierung in die Schweiz einwandern, um anschliessend vom gut ausgebauten Schweizer Sozialsystem zu profitieren, so die Begründung. Da die Regelung auch für Schweizerinnen und Schweizer gelten würde, verstösst sie im Gegensatz zu jenen der beiden anderen SVP-Vorstösse nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Ende August gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative Folge, im November verweigerte die SGK-SR jedoch ihre Zustimmung, womit das Geschäft ans Plenum des Nationalrats ging.

Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) lancierte im Januar eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Schuldenbremse für die AHV. Mit dieser Massnahme soll die langfristige Sicherung der Finanzen der AHV und die Verhinderung einer Schuldenanhäufung zulasten der nächsten Generation, welche im Fall eines Scheiterns der Altersvorsorge 2020 befürchtet wird, erreicht werden. Das Instrument soll zweistufig ausgestaltet werden: Bei dauerhafter Unterschreitung eines vorher definierten Grenzwertes im AHV-Fonds soll Regierung und Parlament eine Frist zur Ergreifung von Massnahmen zur Stabilisierung gesetzt werden. Scheitert das Reformvorhaben oder dauert es zu lange, sollen automatische Sofortmassnahmen in Kraft treten, welche sich sowohl auf die Ausgaben als auch auf die Einnahmen beziehen. Im Mai gab die nationalrätliche Schwesterkommission dem Anliegen Folge. Damit hat die SGK-SR nun zwei Jahre Zeit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Schuldenbremse für die AHV

Die Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Der Ständerat nahm in der Sommersession eine parlamentarische Initiative seiner aussenpolitischen Kommission einstimmig an (28 zu 0 Stimmen), mit der eine Verordnungsrevision zwecks Klärung der Regelungen zur Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments angestrebt wird. Insbesondere die Zuständigkeiten für den Empfang ausländischer Delegationen, die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen eigenen Delegationen der Bundesversammlung und die Beziehung zum Europäischen Parlament sollen besser geregelt werden.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Les CSSSP des deux chambres ont adopté une initiative parlementaire Forster (plr, SG) modifiant la loi sur l’AVS en relevant l’âge de départ à la retraite des femmes à 65 ans afin d’économiser 800 millions de francs annuellement. Les sénateurs l’ont adoptée par 8 voix contre 3, tandis que les députés l’ont fait par 13 voix contre 11. Toutefois, ces derniers ont supprimé la disposition permettant d’instaurer un frein à l’endettement dans l’AVS ainsi que la suspension de l’adaptation des rentes au renchérissement en cas de difficultés financières du fonds de compensation. La gauche a regretté l’absence de compensation et de possibilité de retraite anticipée pour les revenus moyens et modestes. Le PLR a déploré la suppression du frein à l’endettement.

Parlamentarische Initiative zur Anhebung des AHV-Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre (Pa.Iv. 10.524)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Ende August meldete das Bundesverwaltungsgericht neuen Personalbedarf an. Anlass dazu war die grosse Anzahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der schweizerischen Grossbank UBS zu erwarten waren. Um die UBS vor zivilrechtlichen Klagen zu schützen, hatte sich die Schweiz in einem am 19. August unterzeichneten bilateralen Abkommen verpflichtet, ein rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die für die Bewältigung dieser Arbeit erforderlichen Richterstellen sollten jedoch nicht dauerhaft eingerichtet werden. Da die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von befristeten Richterstellen noch fehlen, beantragte die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Einverständnis ihrer Schwesterkommission der kleinen Kammer, eine entsprechende Verordnung der Bundesversammlung und die Bewilligung von höchstens fünf zusätzlichen, auf zwei Jahre befristeten Richterstellen. Eine aus Mitgliedern der SVP gebildete Kommissionsminderheit bekämpfte diesen Vorschlag, der Bundesrat unterstützte ihn. Der Nationalrat nahm die befristete Erhöhung der Richterzahl und die zugrundeliegende Rechtsgrundlage gegen den Widerstand der SVP an. Nachdem auch die kleine Kammer oppositionslos damit einverstanden war, konnte die Vorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Stellenerhöhung beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die Luftfahrtpolitik gab dem Parlament einen zusätzlichen Anlass, die geltende Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament unter die Lupe zu nehmen. Auslöser war der Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz über die Beschränkung der Nordanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten. Der Bundesrat hatte diesen 2002 vorläufig in Kraft gesetzt, er war dann aber 2003 vom Parlament nicht genehmigt worden. Die vorläufige Inkraftsetzung eines noch nicht genehmigten Vertrags durch den Bundesrat entsprach zwar der bisherigen Interpretation der Verfassung, welche der Regierung zur Wahrung wichtiger Landesinteressen dieses Recht zuspricht. Sie wurde aber vom Parlament als unbefriedigend empfunden, da sie dieses in eine Zwangslage bringe, den Vertrag entweder gegen seinen Willen zu genehmigen, oder aber das bereits angewendete Recht wieder aufzuheben und damit die Rechtssicherheit und das aussenpolitische Ansehen der Schweiz zu beeinträchtigen. Der Ständerat hatte 2003 einer parlamentarischen Initiative Spoerry (fdp, ZH) (02.456) Folge gegeben, welche eine Neuregelung bei der vorläufigen Inkraftsetzung verlangt. In Ausführung dieser Initiative legte seine Staatspolitische Kommission Ende 2003 ihre Vorschläge vor. Sie beantragte, dass in Fällen einer dringlichen Inkraftsetzung der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultieren muss. Zudem soll ein vom Bundesrat vorläufig in Kraft gesetzter Vertrag aufgehoben werden, wenn er nicht innert höchstens sechs Monaten dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird. Eine von Abgeordneten der FDP und der SVP gebildete Minderheit wollte noch weiter gehen und dem Bundesrat die vorläufige Inkraftsetzung untersagen, wenn sich die aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte gegen den Vertrag aussprechen. Der Bundesrat lehnte beide Vorschläge ab: denjenigen der Kommissionsminderheit, weil er die Handlungsfähigkeit der Regierung zu sehr beschneiden würde; denjenigen der Mehrheit, weil er nicht nötig sei, da bereits mit dem geltenden Parlamentsgesetz die zuständigen parlamentarischen Kommissionen eine Konsultation verlangen dürfen. Der Ständerat folgte seiner Kommissionsmehrheit und der Nationalrat stimmte ebenfalls zu. Ein Nichteintretensantrag von SVP-Seite, mit der Absicht, dann einen Vorstoss für ein Verbot einer vorzeitigen Inkraftsetzung einzureichen, scheiterte in der grossen Kammer deutlich.

Vorläufige Inkraftsetzung eines noch nicht genehmigten Vertrags durch den Bundesrat (Pa.Iv. 03.459)

Une initiative parlementaire Vischer (pe, ZH) a été déposée au Conseil national au mois d’octobre. Elle appelle la Suisse à se retirer (sur la base de l’art. 160 al.1 Cst.) de l’accord de libre-échange de 1993 conclu entre l’AELE et Israël jusqu’à ce que ce pays se soit retiré des territoires occupés de Palestine ou qu’il ait conclu un accord de paix reconnu par le droit international avec la Palestine. Le député estime qu’Israël profite de manière inadmissible des conditions préférentielles de l’accord de libre-échange pour exporter des marchandises produites dans les colonies de peuplement israéliennes situées dans les territoires occupés, sous le label mensonger « Made in Israel », tout en maintenant sa politique d’occupation et de peuplement contraire au droit international.

Retrait de l'accord de libre-échange avec l'Israël
Freihandelsabkommen

Une seconde initiative parlementaire, déposée cette fois par le député Carlo Sommaruga (ps, GE) un jour avant la précédente, demande au Conseil fédéral de prendre les décisions et les modifications légales nécessaires pour mettre fin de manière immédiate aux importations et au transit en Suisse de tout produit agricole ou manufacturé exporté par Israël en provenance de colonies de peuplement ou de production sises en Cisjordanie ou dans la bande de Gaza.

Arrêt des importations et du transit du produits agricoles exportés par Israël et provenant des territoires indépendants de Palestine