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Um gegen die andauernden Benachteiligungen der Frauen in allen Lebensbereichen zu protestieren, riefen die SMUV Gewerkschafterinnen zu einem landesweiten Frauenstreik am 14. Juni 1991 auf, dem 10. Jahrestag der Einführung von Art. 4 Abs. 2 BV.

Frauenstreik am 14. Juni 1991

Dieser zweite Demographiebericht war – in gekürzter Form – Bestandteil der Botschaft des Bundesrates zur 10. AHV-Revision, welche der zuständige Departementsvorsteher Cotti im März der Öffentlichkeit vorstellte. Vor allem von Frauenseite waren grosse Erwartungen in diese Revision gesetzt worden, die den Verfassungsauftrag der Gleichstellung der Geschlechter umsetzen sollte. Beträchtlich war dann aber die Enttäuschung, als feststand, dass zwar punktuelle Verbesserungen zugunsten der Frauen Eingang in den Gesetzesvorschlag gefunden hatten (Besserstellung der geschiedenen Frauen und der alleinerziehenden Mütter, geschlechtsunabhängiger Anspruch von Mann und Frau bei der Ehepaarrente), dass aber die wichtigsten Forderungen der Frauen (zivilstandsunabhängige Renten, Einkommenssplitting, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, flexibles Rentenalter für Frauen, Angleichung des Rentenalters Mann/ Frau) nicht berücksichtigt worden waren.

Aus Kostengründen will der Bundesrat am Rentenalter 65 für Männer festhalten, doch soll ihnen generell ab 62 Jahren der flexible Altersrücktritt offenstehen, allerdings mit einer Kürzung der Rente um 6,8% pro Jahr Vorbezug. Damit sich nicht nur Wohlhabende einen früheren Ruhestand leisten können, soll der vorzeitige Bezug von Ergänzungsleistungen möglich werden. Bessergestellt werden auch die Witwer, die neu eine Witwerrente erhalten, allerdings nur dann, wenn sie Kinder unter 18 Jahren zu versorgen haben.

Bundesrat Cotti unterstrich besonders die gezielte Anhebung der Renten für die Versicherten mit niedrigem Einkommen. 112'000 Ehepaar- und 358'000 Einzelrenten würden heraufgesetzt, was einer Besserstellung von mehr als der Hälfte aller Rentenbezüger entsprechen würde. Mit der vorgesehenen Finanzierung dieser Verbesserungen (Abweichung von der früher anvisierten Kostenneutralität, Erhöhung des Beitragssatzes der Selbständigerwerbenden) zog sich die Landesregierung allerdings umgehend den Zorn der Gewerbekreise zu.

Beobachter waren allgemein der Ansicht, dem Bundesrat sei mit dieser Revision kein sozialpolitischer Wurf gelungen; diese 10. Anpassung – deren Inkrafttreten 1994 erfolgen könnte – trage bereits den Kern einer 11. Revision in sich. In Beantwortung einer dringlichen Interpellation Reimann (sp, BE) gab der Vorsteher des EDI selber zu, dass in dieser Revision die grossen Probleme noch nicht angepackt worden seien (D.Ip. 90.676). Und auch die Parteien zeigten sich – wenn auch aus verschiedenen Gründen – mit Ausnahme der CVP alles andere als zufrieden.

Die bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeberorganisationen und der Gewerbeverband übten recht harsche Kritik am Abgehen von der Kostenneutralität und an der Beibehaltung des tieferen Rentenalters für die Frauen. Die verhältnismässig geringfügigen Änderungen und Neuerungen rechtfertigten die hohen Mehrausgaben nicht, teilte die FDP mit. Auch die SVP war der Ansicht, der vorgesehene Leistungsausbau sei angesichts der Mehrkosten nicht zu verantworten. Und der Gewerbeverband drohte gar offen mit dem Referendum, falls das Parlament die Beitragserhöhungen für die Selbständigerwerbenden gutheissen sollte.

Die SP, die Gewerkschaften und die Grünen begrüssten zwar die angestrebte Besserstellung der Rentner mit geringem Einkommen, bedauerten aber, dass der Bundesrat die gebotene Gelegenheit zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter verpasst habe, und wiesen darauf hin, dass auch mit den angestrebten Verbesserungen das Problem der existenzsichernden Renten weiterhin ungelöst bleibe.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Nach ihrem deutlichen Scheitern in der vorberatenden Kommission wurde die parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche für 1989 die Ausrichtung einer 13. AHV/IV-Rente gefordert hatte, ebenfalls im Plenum abgelehnt. Hingegen überwies der Rat ein Postulat der Kommission, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, zu prüfen, ob ab 1991 den EL-Bezügern jährlich zusätzlich eine 13. Ergänzungsleistung ausgerichtet werden könnte.
Die Ausrichtung einer 13. AHV/IVRente verlangte auch eine Petition aus dem Tessin, welche mit 25'000 Unterschriften an den Bundesrat eingereicht wurde.

parlamentarische Initiative 13. AHV/IV-Rente Postulat 13. Ergänzungsleistung

Si, dans son rapport «Sécurité et paix», la Société suisse des officiers (SSO) propose une redéfinition de la neutralité helvétique, elle souhaite également transformer le service armé masculin en un service à la communauté obligatoire pour tous (donc y compris les femmes). Au moment où le DMF envisage une réduction des effectifs de l'armée, la SSO formule un projet ne tenant aucun compte des coûts financiers et sociaux qu'il suppose. Cette suggestion occulte certaines autres propositions intéressantes de ce compte rendu, telles que le renforcement de la mission de paix de la Suisse auprès des Nations Unies (casques bleus), l'amélioration de la formation et de l'instruction ainsi que l'intensification de l'information et de la communication au sein de l'armée et du DMF.
Le CE se préoccupe aussi du renforcement de la politique suisse de paix puisqu'il a transmis le postulat Jagmetti (prd, ZH) (Po. 89.711) allant dans ce sens.

Rapport «Sécurité et paix» de la Société suisse des officiers (SSO)

Die eingeleitete Öffnung der PdA für neue Ideen und Themen wurde mit der Lancierung der Volksinitiative «Frauen und Männer» konkretisiert. Diese verlangt eine Quotenregelung von maximal 60% des gleichen Geschlechts für alle politischen Behörden mit fünf oder mehr Mitgliedern. Gleichzeitig hat die Partei eine zweite Initiative, «Gleiche Rechte in der Sozialversicherung», lanciert. Diese fordert die Durchsetzung des Gleichheitsartikels in den Sozialwerken.

Volksinitiativen «Frauen und Männer» und «Gleiche Rechte in der Sozialversicherung»

Eine weitere Möglichkeit, die politische Betätigung von Frauen aktiv zu fördern, könnte in der Bildung eigentlicher Frauenparteien bestehen. In Luzern agiert seit einigen Jahren eine Unabhängige Frauenliste (UFL), und bei den Stadtratswahlen in Zürich erkämpfte eine unabhängige Frauenliste "Frauen-macht-Politik" (FRAP) drei Sitze. Aber auch über die Parteien hinaus versuchten die Frauen, gemeinsame Politik zu betreiben. So fand der Vorschlag von Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH), für das Jubiläumsjahr eine besondere Frauensession zu planen, sehr schnell Unterstützung weit über die Parteigrenzen hinaus. Dass dieses weibliche Zusammengehen den Männern nicht unbedingt genehm ist, zeigte sich in Biel, wo die Frauen aller Parteien eine eigene Frauenfraktion bilden wollten, dann aber von ihren männlichen Stadtratskollegen zurückgebunden wurden.

Bildung eigentlicher Frauenparteien Frauenfraktion

Die SP lancierte zusammen mit dem Gewerkschaftsbund die Volksinitiative «Für den Ausbau von AHV und IV», welche eine Festigung der ersten Säule auf Kosten der Pensionskassen vorsieht. Ausserdem spannte sie mit dem LdU und der Arbeitsgruppe für eine neue Agrarpolitik (NAP) zusammen, um nach dem Scheitern der Kleinbauerninitiative gemeinsam die Volksinitiative «Bauern und Konsumenten» zu lancieren; das Begehren will mit wirtschaftlichen Anreizen eine ökologischere und tierfreundlichere Produktion von höherer Qualität und bei geringeren Überschüssen erreichen.

Lancierung der Volksintiativen «Bauern und Konsumenten» und «Für den Ausbau von AHV und IV»

Ein Ziel des vom Parlament im März verabschiedeten Impulsprogramms Weiterbildung ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Unter Federführung des Biga wurde ein Bericht über die spezifische Situation erwerbstätiger Frauen erstellt. Die Autorin kam darin zum Schluss, dass alle Bemühungen um eine frauenfreundliche Weiterbildung nur dann Erfolg hätten, wenn gleichzeitig die unerlässlichen flankierenden Massnahmen sowie eine Uberprüfung der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet würden.

Impulsprogramms Weiterbildung Bericht

Die Förderung preisgünstigen Wohnungsbaus war denn auch ein zentrales Anliegen der CVP, die im Sommer ein Positionspapier zur «Armut im Wohlstand» veröffentlichte. Sie verlangte zudem, der Bund solle sein Engagement bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausbauen, damit die Kantone die dadurch freiwerdenden Mittel zur Existenzsicherung derjeniger Menschen einsetzen könnten, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wie ausgesteuerte Arbeitslose oder Alleinerziehende. Die CVP fand auch die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens (GME) prüfenswert. Da die Armut in der Schweiz primär die Frauen betrifft, erachtete sie die Durchsetzung der Lohngleichheit als vordringliches Postulat.

Positionspapier der CVP zur «Armut im Wohlstand» (1990)

Die Auseinandersetzungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Buchbindergewerbe zeigte, dass sich selbst die Gewerkschaften mit der lohnmässigen Gleichstellung der Geschlechter zum Teil noch schwer tun. Auf Empfehlung der leitenden Gremien der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) hätten die Gewerkschaftsmitglieder einem Vertrag zustimmen sollen, der bei den Ungelernten unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah. Die – vom SGB-Kongress mit einer Resolution unterstützte – Frauenkommission der GDP reichte rechtliche Klage ein und erwirkte damit einen Aufschub der Vertragsunterzeichnung.

Unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer im Buchbindergewerbe stösst auf Widerstand

Einen – wenn auch sehr wesentlichen – Teilaspekt des Sozialversicherungsrechts griff die PdA auf, indem sie eine Volksinitiative für die Gleichstellung der Geschlechter in den Sozialversicherungen lancierte.

Volksinitiative für die Gleichstellung der Geschlechter in den Sozialversicherungen
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Deutliche Kritik erfuhr die IV von Frauenseite. Nachdem sie sich in früheren Jahren bereits mit der AHV und dem BVG befasst hatte, nahm die Eidg. Kommission für Frauenfragen nun die Situation der Frau in der IV unter die Lupe. Ihre Bestandesaufnahme ergab, dass in der Regel Frauen in der IV doppelt benachteiligt werden, zum einen in ihrem Status als Frau, indem die Berechnung der IV zivilstandsabhängig erfolgt und von einem traditionellen Rollenverständnis ausgeht, zum anderen durch die gesetzliche Definition der Invalidität als Einkommenseinbusse, die dazu führt, dass Hausarbeit nicht wirtschaftlich bewertet und der Doppelbelastung der Frauen keine Rechnung getragen wird. Sie unterbreitete dem Bundesrat deshalb eine Reihe von Revisionsvorschlägen.

Eidg. Kommission für Frauenfragen zur Situation der Frauen in der IV
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Créé en 1940, le Service complémentaire féminin, devenu depuis 1984 le Service féminin de l'armée (SFA), a fété ses cinquante ans. Diverses modifications sont envisagées par ses cadres afin de le rendre plus attractif et de combler le déficit en recrues (effectif optimal: 3814 femmes; effectif réel: 3132). Ainsi, le devoir de service pourrait être réparti sur moins d'années (7 ou 8 ans, au lieu des 15 actuels), des cours pour officiers de protection atomique-chimique (SPAC), des fonctions d'aumôniers, de conductrices de chiens de catastrophe ainsi que de pilotes d'hélicoptères pourraient également être créés. Par ailleurs, la commission pour la défense nationale a approuvé une proposition qui autoriserait, si elle était acceptée par le gouvernement, le port d'arme facultatif au sein du SFA. Le brigadier Eugénie Pollak s'est déclaré favorable à une telle idée, à condition qu'il s'agisse d'une arme purement défensive et qu'une formation adéquate l'accompagne.

Modification de l'ordonnance sur le service féminin de l'armée pour introduire le port d'arme facultatif
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

In der Frage, welche Strategien entwickelt werden müssen, um den Frauenanteil in den politischen Gremien zu erhöhen, nimmt die Diskussion um eine Quotenregelung einen immer breiteren Platz ein. Für die einen ist sie die einzig erfolgversprechende Form einer konsequenten Frauenförderung, für die anderen eine krasse Missachtung der demokratischen Spielregeln, wobei die Gegner vielfach übersehen, dass Quoten in der Schweiz gerade im politischen Bereich Tradition haben. Am bekanntesten dürften dabei gewisse regionale Minderheitenquoten sein wie etwa die Bestimmung, dass dem Berner Jura ein Sitz in der kantonalen Exekutive garantiert ist.
Zwei Varianten der Quotenregelung scheinen sich anzubieten. Die gemässigtere setzt bei den Parteien an, die ermuntert werden, den Frauen auf den Wahllisten mehr Platz einzuräumen. Diesen Weg über das freiwillige Engagement möchte vorerst die Eidg. Kommission für Frauenfragen gehen, die in einem umfangreichen Bericht ("Nehmen Sie Platz, Madame") zum Schluss kam, der Hauptgrund für die Untervertretung der Frauen liege im Auswahlverfahren der Parteien. Als weiteren Grund nannte sie das Verhalten der Wählerinnen und Wähler und erst an dritter Stelle die Schwierigkeit, geeignete Kandidatinnen zu finden. Die Kommission appellierte deshalb an die Parteien, Frauen vermehrt in guter Position auf die Wahllisten zu setzen. Sollte der Frauenanteil bei den Wahlen von 1991 nicht auf mindestens 30% ansteigen, will sie eine strengere Form der Quotierung ins Auge fassen.

Volksintiativen für Quotenregelungen "Männer und Frauen" und "Nationalrat 2000"
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Das revidierte Bürgerrechtsgesetz wird auf Anfang 1992 in Kraft treten. Neben der Zulassung des Doppelbürgerrechts – diese Bestimmung wird bereits seit Ablaufen der Referendumsfrist im Juli 1990 angewandt – bringt es als wichtigste Neuerung die Abschaffung der bisher weltweit einzigartigen Regelung, dass Ausländerinnen durch Heirat mit einem Schweizer das Bürgerrecht automatisch erworben haben. Für ausländische Ehepartner beiderlei Geschlechts gilt künftig ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren.

Zweite Etappe der Bürgerrechtsrevision: Geschlechtsneutrale Regelung der Einbürgerung
Dossier: Revision des Bürgerrechts 1982–1992

Im Juni kam etwas Bewegung in die starren Fronten, als die Internationale Arbeitsorganisation ILO ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 89 verabschiedete, welches die Bedingungen für Ausnahmen vom Frauen-Nachtarbeitsverbot regelt. Die neuen Lockerungen werden dabei nur gewährt, wenn die Sozialpartner in einer Branche oder einem Beruf zustimmen; sie kann auch für einzelne Betriebe nach Konsultation der Sozialpartner von einer staatlichen Behörde bewilligt werden, sofern der Betrieb punkto Sicherheit, Gesundheitsschutz und Chancengleichheit für Frau und Mann die nötige Gewähr bietet; Schwangere und Wöchnerinnen sollen weiterhin einen besonderen Schutz geniessen. Für die Gewerkschaften schien sich hier ein gangbarer Kompromiss anzubahnen, umso mehr als die ILO gleichzeitig ein allgemeines Abkommen über die Nachtarbeit (Übereinkommen 171) annahm, in welchem die gesundheitliche Schädlichkeit der Nachtarbeit erneut bekräftigt und zu grösster Vorsicht bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemahnt wurde. Anders als ihre ausländischen Kollegen, die zuletzt Einlenken auf den Kompromissvorschlag beschlossen, verweigerten hingegen die schweizerischen Arbeitgeber dem Zusatzprotokoll ihre Zustimmung. In den folgenden Monaten drängten sie immer wieder darauf, die Schweiz solle das Abkommen 89 innerhalb der dafür vorgesehenen Frist (Ende Februar 1992) aufkündigen.

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 89 allgemeines Abkommen über die Nachtarbeit

In der FDP fanden erneut Grundsatzdiskussionen zu einer liberalen Politik statt, nachdem letztmals 1981 mit den sogenannten «Rigi-Thesen» neu überarbeitete liberale Grundsätze ins Parteiprogramm aufgenommen worden waren. Eine Liberalismustagung diente als Vorbereitung zu einem neuen Thesenpapier; dabei kamen im Vergleich zu früher vermehrt Fragen des Umweltschutzes, aber auch solche der Drogen- und Asylproblematik, des Wohnungsmarktes oder der AHV-Sicherung zur Sprache. Diese Grundsatzdiskussionen mündeten in einen Thesenentwurf einer von Ständerat Rhinow (BL) präsidierten Arbeitsgruppe, welcher am Parteitag in Vevey als «Liberales Manifest» gutgeheissen wurde.

Grundsatzdiskussionen in der FDP zu einer liberalen Politik

Im Parlament wurden mehrere Eingaben zur 10. AHV-Revision eingereicht mit dem Ziel, durch Verbesserungen bei der Beitragsleistung höhere Renten zu erreichen. Die beiden Zürcher Freisinnigen Spoerry (Po. 90.322) und Allenspach (Po. 90.406) wollten so die Alimente geschiedener Frauen und die AHV-Beiträge erwerbstätiger Personen im Rentenalter in die Berechnung der Renten einbeziehen, während die Grüne Fraktion Betreuungsgutschriften für die unentgeltliche Pflege von Angehörigen verlangte. Alle drei Vorstösse wurden als Postulat überwiesen.

Ebenfalls im Rahmen der 10. AHV-Revision reichte die Grüne Fraktion eine weitere Motion ein, die verlangt, dass pflegebedürftigen Betagten, die zu Hause betreut werden und die so einen Heim- oder Spitalaufenthalt vermeiden können, ein angemessenes Taggeld ausbezahlt wird (Mo. 90.314).

Mehrere Eingaben zur 10. AHV-Revision (Mo. 90.314; Mo. 90.316; Po. 90.322; Po. 90.406)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Zu leichten Sitzverschiebungen zugunsten der SP und Umweltgruppen ist es auch bei den Glarner Landratswahlen gekommen. Im achtzigköpfigen Parlament verfügen die Grünen nun über drei Sitze (+2), was aber noch nicht zur Bildung einer eigenen Fraktion reicht. Die Sozialdemokraten bauten ihre Position trotz massiv gesunkenem Parteistimmenanteil von 13 auf 15 Mandate aus; sie konnten von der Ausdehnung des Proporzwahlverfahrens auf das Glarner Hinterland und das Sernftal profitieren. Die CVP musste zwei Sitzverluste hinnehmen, die beiden stärksten Parteien des Kantons, die SVP und die FDP (je 23 Mandate), verloren je einen. Mit vier Landrätinnen — je einer FDP-, SVP-, CVP und SP-Abgeordneten — stellen die Frauen wie bisher nur 5% der 80 Parlamentsmitglieder.

Wahlen 1990: Sozialdemokraten profitieren von Ausdehnung des Proporzwahlverfahrens in Glarus
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz erhofft man sich von den Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 29, welches gerade im Hinblick auf die Frauenforschung mit weiteren 3,5 Mio Fr. dotiert wurde. Das vom Bundesrat neu in Auftrag gegebene NFP 35 wird sich unter dem Titel "Frauen in Recht und Gesellschaft – Wege zur Gleichstellung" ausschliesslich frauen und gleichstellungsspezifischen Fragen zuwenden. Mit der Aufstockung des NFP 29 sollen insbesondere Wissenslücken über die neue Armut sowie über die Stellung der Frau und der Kinder in der Sozialpolitik geschlossen werden.

Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 29, NFP 35

Zu den alljährlich an der Landsgemeinde stattfindenden Erneuerungswahlen des Parlaments lassen sich keine Zahlen zur parteipolitischen Zusammensetzung angeben, wie in Ausserrhoden treten auch hier nicht verschiedene Parteien gegeneinander an. Da es in Appenzell-Innerrhoden neben der CVP keine anderen Parteien gibt, darf angenommen werden, dass auch die grosse Mehrheit der Parlamentarier dieser Partei zumindest nahesteht. Auf die Einführung des kantonalen Frauenstimm und -wahlrechts wird an anderer Stelle eingegangen.

Wahlen 1990: Erneuerungswahlen des Parlaments an der Innerrhoder Landsgemeinde
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden

Die Gesamterneuerungswahlen für den ausserrhodischen Kantonsrat, welche im Majorzverfahren jeweils eine Woche nach der Landsgemeinde durchgeführt werden, bestätigten die bestehende Zusammensetzung der Gruppierungen weitgehend. Da die Parteien in diesem Kontext nur eine untergeordnete Rolle spielen, sind im 58köpfigen Parlament nicht alle Vertreter klar einer Partei zuzuordnen. Nach Ansicht von Kennern stehen aber etwa 50 Vertreter dem freisinnigen Lager nahe, vier der SP, zwei der CVP und einer der SVP. Neu sind vier Frauen im Rat vertreten (6,9%).

Wahlen 1990: Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats von Appenzell Ausserrhoden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden

Die Männer Appenzell-Innerrhodens lehnten an der Landsgemeinde vom 29. April die von Regierung und Parlament empfohlene Einführung des kantonalen Frauenstimm- und wahlrechts nach 1973 und 1982 zum dritten Mal deutlich ab. Als Reaktion darauf erhoben Appenzeller Bürgerinnen und Bürger beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde. Im weitern reichten sie eine Volksinitiative für die politische Gleichberechtigung ein; die Regierung kündigte im Herbst an, dass sie das Begehren mit einer zustimmenden Empfehlung an der Landsgemeinde vom nächsten Frühjahr zur Abstimmung bringen werde.

Frauenstimm- und wahlrecht in Appenzell Innerrhoden abgelehnt

Die Wahlen in den 200 Sitze zählenden Grossen Rat des Kantons Bern ergaben einen Linksrutsch, wobei die beiden bürgerlichen Regierungsparteien SVP und FDP mit 106 Sitzen die absolute Mehrheit halten konnten. Klare Siegerin war die SP, welche dank einem um knapp 2 Prozentpunkte gestiegenen Wähleranteil sowie Listenverbindungen mit der Freien Liste (FL) und mit linken Kleinparteien 8 Sitze gewinnen konnte; damit erreichte die SP in Bezug auf die Sitzzahl das beste Wahlresultat seit 1974. Zehn der 21 neugewählten SP-Parlamentsmitglieder sind Frauen. Die gesamtschweizerisch zur GP gehörende Freie Liste konnte ihren Wähleranteil bei einer Verdoppelung ihrer Präsenz in den Wahlkreisen von 5,9 auf 8,6% erhöhen; wegen zwei Mandatseinbussen in der Stadt Bern gelang es ihr aber nicht, ihre Fraktionsstärke weiter auszubauen. Die Auto-Partei konnte entgegen den Erwartungen nur einen Sitz (Bern-Stadt) erobern. Die FDP büsste mit fünf Sitzen am meisten ein, die SVP konnte dagegen zwei Mandate gewinnen und erhielt neu 71, blieb aber vom Spitzenresultat aus dem Jahre 1982 mit 78 Sitzen und 37,3% Wähleranteil weit entfernt. Erstmals konnten im Kanton Bern auch die 18- und 19jährigen wählen. Die Frauenvertretung erhöhte sich von 30 auf 35 und erreichte damit einen Anteil von 17,5%.

Wahlen 1990: Linksrutsch in Bern
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Die beiden nationalen grünen Gruppierungen, die Grüne Partei der Schweiz (GPS) und das Grüne Bündnis Schweiz (GBS) klärten das Terrain für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen ab. Nachdem im Dezember 1989 der GPS-Ausschuss auf einen Fusionswunsch des GBS eingegangen war, präsentierte das Grüne Bündnis die Rahmenbedingungen, unter denen es sich eine Fusion vorstellen könnte. Formelle Kriterien wie z.B. ein neuer Name der fusionierten Gruppen sowie inhaltliche Problemkreise — die Verteidigungs- und Sozialpolitik, die Frauenfrage und die Frage nach dem Stellenwert der Parlamentsarbeit — sollten gemeinsam diskutiert werden. Allerdings liessen aber bald darauf beide Parteien verlauten, die Basis für eine Fusion sei zur Zeit nicht vorhanden. Innerhalb des Grünen Bündnisses äusserten vor allem die Sozialistisch-Grüne Alternative Zug (SGA) und die Winterthurer Opposition (WOP) Zweifel an Sinn und Machbarkeit einer Fusion.

Zusammenschluss der GPS und des GBS