Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Naturgefahren
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Akteure

Prozesse

858 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2023: Aussenpolitik

Die schweizerische Aussenpolitik war im Jahr 2023 stark von der Reaktion auf internationale Konflikte und Krisen geprägt, wobei der mediale und politische Fokus auf dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine lag. Auch im Jahr 2023 übernahm der Bundesrat Sanktionen der EU gegen Russland, insbesondere Dienstleistungsverbote gegen Unternehmen oder die russische Regierung, Kontrollen und Beschränkungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern sowie Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegen einzelne Personen. Die Medien berichteten zwar auch 2023 häufig über die Sanktionen, jedoch nicht mehr im selben Ausmass wie 2022 (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Die Abbildung zeigt auch, dass sich die Medien intensiv mit der Neutralität der Schweiz auseinandersetzten. Diese wurde insbesondere in Zusammenhang mit der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial diskutiert, aber auch bezüglich finanzieller und humanitärer Hilfen, beispielsweise in Form von Ambulanzfahrzeugen. Im Juni fand in London die zweite «Ukraine Recovery Conference» statt. Bei dieser Gelegenheit betonte Aussenminister Ignazio Cassis, dass die Schweiz beim Wiederaufbau der Ukraine insbesondere auf die Bereiche Diplomatie, Wirtschaft und Good Governance fokussiere. Mit dem Wiederaufbau beschäftigte sich auch der Nationalrat; dieser bekräftigte durch Annahme fünf gleichlautender Motionen seinen Willen, dass durch Sanktionen eingefrorene staatliche und staatsnahe Vermögenswerte Russlands zum Wiederaufbau in der Ukraine verwendet werden sollen. Ob der Ständerat dieser Forderung ebenfalls zustimmt, blieb im Berichtsjahr noch offen.

Ab Herbst 2023 prägte ein weiterer Konflikt die schweizerische Aussenpolitik. Anfang Oktober eskalierte der seit Jahrzehnten schwelende Nahostkonflikt mit einem Überfall der Hamas auf israelisches Gebiet. Der Bundesrat reagierte auf den Angriff, indem er zur sofortigen Freilassung der Geiseln aufrief und die Einstufung der Hamas als terroristische Organisation befürwortete. Er berief eine Taskforce ein, um rechtliche Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. Bis Ende Februar 2024 will er einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. National- und Ständerat stützten diesen Entscheid in der Wintersession, in dem sie Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen mit der Forderung nach einem Verbot der Hamas annahmen.

Eine grosse humanitäre Krise wurde im Februar auch durch ein starkes Erdbeben in der Grenzregion Türkei/Syrien hervorgerufen. Die Folgen des Erdbebens lösten in der Schweiz eine grosse Welle der Solidarität aus; in privaten Aktionen wurden Sachspenden für die Betroffenen gesammelt. Auch die offizielle Schweiz engagierte sich, indem die Abteilung für Humanitäre Hilfe der DEZA die Schweizer Rettungskette mit 80 Expertinnen und Experten sowie acht Suchhunden in das Gebiet schickte. Die Medien berichteten ausführlich über diese Katastrophe und ihre Auswirkungen, was sich in einem Peak bei der Berichterstattung zur humanitären Hilfe zeigt (vgl. Abbildung 1).

Die Beziehungen der Schweiz zur EU bildeten auch im Jahr 2023 einen Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik, wobei das Dossier wieder etwas an Fahrt aufnahm. Anfang Juni publizierte der Bundesrat die lange erwartete Lagebeurteilung zu den Beziehungen mit der EU, welche vier mögliche zukünftige Handlungsoptionen umfasste, von denen der Bundesrat die Fortsetzung des bilateralen Weges präferierte. Ende Juni verabschiedete er sodann die Eckwerte für ein neues Verhandlungsmandat mit der EU. Nach Abschluss der Sondierungsgespräche mit Brüssel und der Gespräche mit Kantonen, Sozialpartnern und Wirtschaftskreisen legte der Bundesrat Ende Jahr seinen Entwurf für ein neues Mandat mit den Leitlinien für die Verhandlungen vor. Dieser beinhaltete den Abschluss neuer Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sowie die Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und weiteren EU-Programmen. Es umfasste auch die Aufnahme institutioneller Lösungen für die bestehenden Marktzugangsabkommen, etwa zur Streitbeilegung mittels paritätischem Schiedsgericht, sowie von Regeln für staatliche Beihilfen und der regelmässigen Zahlung der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten. Zum Chefunterhändler wurde der Leiter der Abteilung Europa des EDA, Patric Franzen, ernannt, zuvor hatte Alexandre Fasel die abtretende Livia Leu als Staatssekretär des EDA ersetzt. Auf der parlamentarischen Ebene entschied sich der Nationalrat im September für die Einsetzung einer ständigen Subkommission der APK-NR für Europafragen. Schliesslich wurde im Oktober 2023 mit der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für den wirksamen Schutz der verfassungsmässigen Rechte» begonnen, die verlangt, dass die Schweiz zukünftig keine internationalen Abkommen mehr abschliesst, die in die Grundrechte der Schweizerinnen und Schweizer eingreifen oder die Schweizer Behörden verpflichten, sich an die Rechtssprechung inter- oder supranationaler Organisationen zu halten – mit Ausnahme des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs.

Die Schweiz nahm in den Jahren 2023 und 2024 auch das erste Mal Einsitz als nicht-ständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat, wobei sie im Mai gar den Vorsitz des Sicherheitsrates übernahm. Aussenminister Ignazio Cassis und Bundespräsident Alain Berset präsidierten je eine Sitzung zu den Themen nachhaltiger Frieden respektive Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten.

Jahresrückblick 2023: Aussenpolitik
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Sozialversicherungen

Zu Beginn des Jahres 2023 dominierte die Debatte um die Teuerung auch den Sozialversicherungsbereich, wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse verdeutlicht. Obwohl National- und Ständerat dies im Vorjahr explizit gewünscht hatten, entschieden sich die beiden Räte in der Frühjahrssession 2023, nicht auf den in der Zwischenzeit vorgelegten bundesrätlichen Entwurf für einen vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV- und IV-Renten, den Ergänzungsleistungen und den Überbrückungsleistungen einzutreten. Grund dafür war insbesondere, dass die Teuerung in der Zwischenzeit weniger hoch ausgefallen war als ursprünglich befürchtet und die Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen beinahe die gesamte Teuerung kompensierte.

Auch im Bereich der Krankenversicherungen stieg der finanzielle Druck auf die Bevölkerung weiter, insbesondere durch einen erneuten Anstieg der Krankenkassenprämien, was sich etwa auch in einer verstärkten medialen Berichterstattung zu diesem Thema gegenüber den Vorjahren zeigte (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Gleichzeitig tat sich das Parlament weiterhin schwer damit, Lösungen zur Senkung der Gesundheitskosten zu finden – auch da die Meinungen, wer am Kostenanstieg schuld sei und wo am einfachsten gespart werden kann, in Öffentlichkeit, Medien und Parlament weit auseinandergingen.

Ein umfangreiches Projekt, von dem sich ein Teil des Parlaments grosse Einsparungen bei den Gesundheitskosten erhoffte, war EFAS, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitskosten, das bereits seit 2009 in Bearbeitung war. Nachdem der Ständerat im Jahr zuvor eingewilligt hatte, auf das Projekt einzutreten, sofern die Kosten der Langzeitpflege ebenfalls darin integriert werden, hiess der Nationalrat im Berichtsjahr diese Forderung gut. In der Wintersession 2023 bereinigte das Parlament schliesslich die letzten Fragen zur Ausgestaltung, unter anderem zur Höhe der kantonalen Beteiligung an den Kosten und zu den zukünftigen kantonalen Kompetenzen im Gesundheitsbereich, und nahm das Langzeitprojekt in den Schlussabstimmungen an. Weitere Kosteneinsparungen beabsichtigte der Bundesrat mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, über das sich der Nationalrat im Berichtsjahr als Erstrat beugte.

Im Bereich der Gesundheitskosten präsentierte der Bundesrat sowohl zur Prämien-Entlastungs-Initiative als auch zur Kostenbremse-Initiative je einen indirekten Gegenvorschlag, die das Parlament im Berichtsjahr mit einigen Änderungen guthiess. Da die beiden Initiativen daraufhin nicht zurückgezogen wurden, werden diese wohl im Jahr 2024 an die Urne gelangen.

Ebenfalls im kommenden Jahr abgestimmt werden wird über die Pensionskassenreform BVG 21, welche das Parlament 2023 fertig beriet. Dabei wich es stark von dem ursprünglich von einem Teil der Sozialpartner vorgeschlagenen Entwurf ab – unter anderem, indem es den lebenslangen Rentenzuschlag für die von der Reduktion des Umwandlungssatzes am stärksten betroffenen Jahrgänge deutlich weniger grosszügig ausgestaltete als von den Sozialpartnern gefordert. In der Folge reichten die links-grünen Parteien und die Gewerkschaften genügend Unterschriften für ein fakultatives Referendum ein, so dass 2024 über die Reform abgestimmt werden wird.

Im März 2024 werden auch die Renteninitiative sowie die Initiative für eine 13. AHV an die Urne kommen. Beide beriet das Parlament 2023 zu Ende und empfahl sie zur Ablehnung. Dabei wurde auf Gegenentwürfe oder -vorschläge verzichtet, jedoch wies der Ständerat seiner Kommission eine Motion zur Vorberatung zu, welche eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner forderte und somit das Begehren der Initiative für eine 13. AHV teilweise aufnahm. Nicht bis zur Abstimmung schafften es hingegen die Initiativbegehren «Nationalbankgewinne für eine starke AHV (SNB-Initiative)», «Generationeninitiative» für faire und sichere Renten sowie «Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen»; sie alle scheiterten dieses Jahr im Stadium der Unterschriftensammlung.

Bewegung gab es in zwei Bereichen, die üblicherweise weniger im Fokus der Sozialversicherungen stehen: Im Herbst 2023 schickte der Bundesrat einen Entwurf zu den AHV-Hinterlassenenrenten in die Vernehmlassung, mit welcher er eine vom EGMR gerügte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen beheben will, indem er die Witwen- an die Witwerrente anpasst.

2023 nahm die Regierung schliesslich zahlreiche Änderungen im Bereich der Invalidenversicherung vor: So verbesserte sie per Verordnung den Lohnvergleich von Menschen mit Invalidität, den Zugang von bei der IV gemeldeten Stellensuchenden zur Stellenplattform für den Inländervorrang, die Vergütung der medizinischen Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen sowie die Übernahme der Hilfsmittel durch IV und AHV.

Jahresrückblick 2023: Sozialversicherungen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Etwa in der Hälfte der Laufzeit des Aktionsplans 2020–2025 zur Anpassung an den Klimawandel zog der Bundesrat eine Zwischenbilanz. Diese Bilanz zeigte, dass viele der seit 2012 ergriffenen Massnahmen Früchte tragen. So seien die sektorübergreifenden Wissensgrundlagen – beispielsweise die Klimaszenarien oder die hydrologischen Grundlagen – stark weiterentwickelt worden. Die Kantone und Gemeinden verwenden diese bei der Ausgestaltung ihrer Klimaanpassungsprojekte. Es bestehe jedoch die Notwendigkeit, die Anpassungsmassnahmen zu intensivieren, schloss der Bericht.
Infolgedessen beauftragte der Bundesrat das UVEK, die Anpassungsstrategie der Schweiz bis 2025 in Zusammenarbeit mit dem EDI, dem WBF und dem VBS zu überarbeiten und einen neuen Aktionsplan für die Periode bis 2030 vorzulegen. Damit soll auch der Auftrag aus dem im Sommer 2023 genehmigten Klimaschutzgesetz erfüllt werden, das weitere Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verlangt.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Im Ständerat führte die Motion Matter (glp, GE) mit dem Titel «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren » zu keinen grossen Diskussionen. Die kleine Kammer nahm den Vorstoss in der Herbstsession 2023 stillschweigend an.

Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (Mo. 22.3904)

Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat eine Motion der SGK-NR zur Übernahme von bestimmten Hilfsmitteln der IV-Liste (HVI) in die entsprechende Hilfsmittelliste der AHV (HVA) gut. Mit 25 zu 13 Stimmen folgte die kleine Kammer in der Herbstsession 2023 der Kommissionsmehrheit. Eine Minderheit Hegglin (mitte, ZG) hatte die Ablehnung der Motion beantragt und damit begründet, dass dadurch die Finanzierung der entsprechenden Hilfsmittel von den Kantonen auf den Bund und die AHV übergehe und damit auch die NFA «unterwandert» würde. Nun ist es am Bundesrat, eine entsprechende Regelung auszuarbeiten.

Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine «smarte» Auswahl an Hilfsmitteln (Mo. 22.4261)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 als Erstrat mit der vergleichsweise umfangreichen Revision des Wasserbaugesetzes. Diese Revision verfolgte den Zweck, das in der Praxis bereits angewandte integrale Risikomanagement im Bereich des Hochwasserschutzes auch gesetzlich zu verankern. Kommissionssprecherin Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) stellte die Vorlage vor und erläuterte den einzigen Antrag der vorberatenden UREK-NR. Dieser sah eine initiale Mitfinanzierung des Bundes bei der Pflege neu gestalteter Gewässerräume vor. Anschliessend begründete Christophe Clivaz (gp, VS) seinen Minderheitsantrag zum Zweckartikel des Gesetzes. Clivaz forderte dazu auf, den Zweck des WBG um die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Wasserläufen auszuweiten. In den darauf folgenden Fraktionsvoten zeigte sich, dass der Antrag Clivaz ausserhalb der eigenen und der SP-Fraktion keine Zustimmung finden würde. So argumentierte etwa Mitte-Vertreter Nicolo Paganini (mitte, SG), dass der Zweck des WBG im Hochwasserschutz liege; ökologische Anliegen würden demgegenüber bereits im GSchG geregelt. Nach dem Votum von Umweltminister Rösti, welcher sich gegen die Ausweitung der Finanzierung auf den Bund aussprach, wandte sich die grosse Kammer den Abstimmungen zu und sprach sich dabei ohne Gegenantrag für Eintreten aus. Mit 175 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Nationalrat den Antrag der Kommission zur Mitfinanzierung durch den Bund an und lehnte den Minderheitsantrag Clivaz mit 113 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) ab. In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfes.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Die Ungleichheiten zwischen der IV und der AHV bei der Vergütung der Hilfsmittel beseitigen wollte Baptiste Hurni (sp, NE) mittels eines Postulats, das er im März 2023 einreichte. Dazu sollte der Bundesrat in einem Bericht das Ausmass der Problematik aufzeigen und mögliche Korrekturen vorschlagen. Die IV finanziere Hilfsmittel «für die Ausübung [von] Tätigkeiten und Aufgaben, die Ausbildung oder die funktionelle Angewöhnung». Diese seien jedoch auch im AHV-Alter – also nach Wegfallen dieser ursprünglichen Verwendungsgründe – weiterhin nötig, würden aber von der AHV nicht immer oder nicht immer in demselben Umfang finanziert – wie beispielsweise auch seine Motion vom September 2021 (Mo. 21.4036) für ein spezifisches Beispiel gezeigt habe. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme, es wurde jedoch von Thomas de Courten (svp, BL) bekämpft. In der Herbstsession 2023 begründete er dies damit, dass der Nationalrat bereits eine Motion der SGK-NR mit ähnlichem Inhalt angenommen habe. Mit 107 zu 79 Stimmen (bei 1 Enthaltung) sprach sich der Nationalrat dennoch für Annahme des Postulats aus.

Koordinationsprobleme zwischen der IV und der AHV bei Hilfsmitteln (Po. 23.3167)

Im August 2023 erschien die bundesrätliche Botschaft zum Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Im Voranschlag standen sich laufende Einnahmen von CHF 82.0 Mrd. und laufende Ausgaben von CHF 79.2 Mrd. gegenüber, womit das Jahresergebnis nach Abzug der Bewertungsveränderung im Verwaltungsvermögen bei CHF -291 Mio. zu liegen kommen sollte. Die Schuldenbremse sollte mit einem ordentlichen Finanzierungssaldo von CHF -493 Mio. eingehalten werden, dieser lag jedoch nur CHF 4 Mio. unter dem konjunkturell zulässigen Wert und war nur durch «Bereinigungsmassnahmen» im Umfang von CHF 2 Mrd. und einer ausserordentlichen Verbuchung von CHF 6.4 Mrd. möglich geworden. Ausserordentlich verbucht wurden etwa der Rettungsschirm für die Axpo Holding AG (CHF 4 Mrd.), der im Jahr 2022 noch nicht in Anspruch hatte genommen werden müssen und deshalb auch im Jahr 2023 wieder vorlag, ein einmaliger Kapitalzuschuss an die SBB (CHF 1.2 Mrd.) und die Beiträge an die Kantone für die Schutzsuchenden aus der Ukraine (CHF 1.2 Mrd.). Zu den Bereinigungsmassnahmen zählte die Regierung lineare Kürzungen und den Verzicht auf die Teuerungsanpassung bei den schwach gebundenen Ausgaben, auch in den Finanzplanjahren. Dennoch bestehe für 2025 bis 2027 weiterer Bereinigungsbedarf, erklärte der Bundesrat. Das vergleichsweise starke Ausgabenwachstum von 4.1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (verglichen mit einem Einnahmenwachstum von 2.1 Prozent) führte der Bundesrat vor allem auf den Kapitalzuschuss an die SBB, die höheren Bundesbeiträge an AHV, IV und Prämienverbilligungen sowie auf höhrere Zinsausgaben, Kantonsanteile an Bundeseinnahmen und Zahlungen an den Finanzausgleich zurück.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)

La CEATE-CN a procédé à la discussion par article, après être entrée en matière sur le projet du Conseil fédéral quant à la gestion des dangers liés aux cours d'eau. La commission a décidé de soutenir l'ensemble des propositions de l'exécutif, et, à l'unanimité, de permettre à la Confédération de «cofinancer l’entretien initial des espaces réservés aux eaux nouvellement aménagés pendant cinq ans». Une minorité s'est formée pour défendre un financement de la Confédération de l'entretien écologique des cours d'eau. La majorité (13 voix contre 11 et 1 abstention) milite pour s'en cantonner à une participation financière des mesures d'entretien permettant d'éviter les crues. Le projet a été adopté à l'unanimité au vote final et sera traité par le Conseil national.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Rückblick über die 51. Legislatur: Sozialversicherungen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Der Themenbereich «Sozialversicherungen» war in der 51. Legislatur insbesondere von der Revision der Altersvorsorge geprägt. Am präsentesten war in den parlamentarischen Debatten zu den Sozialversicherungen die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) – sie war gemessen an der Anzahl Wörter das am viertlängsten diskutierte Geschäft der Legislatur überhaupt. Dabei diskutierte das Parlament hauptsächlich über die Kompensationsmodelle für die Übergangsgeneration, welche von der Senkung des Umwandlungssatzes am stärksten betroffen wäre. Zwar konnte die Vorlage in der Frühjahrssession 2023 bereinigt werden, 2024 wird aufgrund des ergriffenen Referendums jedoch noch die Stimmbevölkerung abschliessend über die Reform entscheiden.
Doch nicht nur in der beruflichen Vorsorge, auch bei der AHV stand in der 51. Legislatur eine Reform zur Debatte: Die AHV-Reform (AHV 21) wurde mitsamt der darin enthaltenen Erhöhung des Frauenrentenalters und der Mehrwertsteuer im September 2022 von Stimmbevölkerung und Ständen gutgeheissen (siehe auch Legislaturrückblick zu den sozialen Gruppen). Dafür, dass die Altersvorsorge auch nach Ende der 51. Legislatur ein zentrales Thema bleiben wird, sorgen auch die Renteninitiative und die Initiative für eine 13. AHV-Rente, die vom Parlament beraten wurden und nun abstimmungsreif sind.

Viel Aufmerksamkeit im Parlament erhielt auch die Krankenkassenreform in Form der Pakete 1a und 1b der Kostendämpfungsmassnahmen, mit denen unterschiedliche Sparmöglichkeiten im Gesundheitswesen getestet werden sollen. Etwa gleichzeitig mit der Bereinigung des Pakets 1b im Herbst 2022 – das Paket 1a hatte das Parlament bereits im Jahr 2021 fertig beraten – legte der Bundesrat den Räten schon das zweite Paket der Kostendämpfungsmassnahmen zur Beratung vor. Darauf, den laufenden Prämienanstieg zu stoppen, zielte auch die Kostenbremse-Initiative ab, während die Prämien-Entlastungs-Initiative die Auswirkungen des Prämienanstiegs auf die Bevölkerung verringern soll. Zu beiden Initiativen schuf der Bundesrat je einen indirekten Gegenvorschlag, welche das Parlament noch fertig beraten muss.

Änderungen gab es auch in den übrigen Sozialversicherungszweigen, auch wenn diese weniger im Mittelpunkt des Interesses standen: So schloss das Parlament etwa die Beratung der Weiterentwicklung der IV sowie die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Vereinfachung der Bestimmungen der Kurzarbeit ab und schuf mit den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose gar eine neue Sozialversicherung. Eine zentrale Rolle spielten zudem Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsersatz bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie, was jedoch bei der ALV zwei Zusatzfinanzierungen nötig machte, um ein Durchbrechen der Schuldenobergrenze des ALV-Fonds zu verhindern.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Sozialversicherungen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Rückblick auf die 51. Legislatur: Soziale Gruppen

Autorin: Marlène Gerber, Sophie Guignard und Viktoria Kipfer

Stand: 17.08.2023

Die eidgenössischen Wahlen 2019 waren ein denkwürdiges Ereignis für die politische Vertretung von Frauen; die 51. Legislatur wurde kurz vor dem fünfzigjährigen Bestehen des Frauenstimmrechts (siehe Legislaturrückblick «Problèmes politiques fondamentaux») sowohl im National- als auch im Ständerat mit einem bedeutend höheren Frauenanteil gestartet als die früheren Legislaturen. Doch auch ansonsten gab es zahlreiche Neuerungen, welche direkt oder indirekt in erster Linie die Frauen betrafen. In der 51. Legislatur beschäftigte sich das Parlament sehr ausführlich mit der Revision des Sexualstrafrechts – die Revision war Teil der Strafrahmenharmonisierung, die über alle Themenbereiche hinweg das am stärksten debattierte Geschäft der gesamten Legislatur darstellte. Viele Frauen lobten, dass der in der Revision erzielte Kompromiss einer «Nein heisst Nein»-Lösung unter Einbezug des Tatbestands des sogenannten Freezings einen besseren Schutz bei Vergewaltigungen bringt – wobei neu auch Männer Opfer einer Vergewaltigung sein können. Grössere Auswirkungen auf Frauen haben auch die im Rahmen der viel diskutierten BVG-Revision vorgeschlagenen Änderungen beim Koordinationsabzug, mit dem Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte bessergestellt werden sollen. Konkrete Auswirkungen auf die Frauen hat ebenfalls die in der 51. Legislatur an der Urne bestätigte AHV-21-Reform, die ebenso wie die BVG-Revision unter den Frauen umstritten war und mit der das Rentenalter der Frauen an dasjenige der Männer angeglichen wird.

Viel zu diskutieren gab im Parlament auch die Überführung der Kita-Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Lösung, mit welcher der Bund verpflichtet werden soll, sich zukünftig an den Kosten der Eltern für die familienexterne Kinderbetreuung zu beteiligen. Bis zum Sommer 2023 hatte sich erst der Nationalrat dazu geäussert; er forderte eine 20-prozentige Kostenbeteiligung durch den Bund, womit sich der Bundesrat nicht einverstanden erklärte. Weiter sprach sich die Stimmbevölkerung während der 51. Legislatur für die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs aus. Dabei handelte es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zu einer bedingt zurückgezogenen Volksinitiative, die vier Wochen Urlaub für Väter gefordert hatte. Auch Eltern, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben aufgrund Annahme einer entsprechenden Vorlage durch das Parlament künftig Anrecht auf einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub.

Bedeutend gestärkt wurden in der 51. Legislatur die Rechte von LGBTQIA+-Personen. Eine Verbesserung an der Urne gab es für gleichgeschlechtliche Paare, als die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2021 mit deutlicher Annahme der «Ehe für alle» die Möglichkeit ihrer Eheschliessung bestätigten und weitere Ungleichheiten im Familienleben gleichgeschlechtlicher Paare beseitigten. Ebenfalls im betrachteten Zeitraum wurde die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung an der Abstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar befürwortet.

Keine Mehrheit an der Urne fand hingegen die Begrenzungsinitiative im September 2020. Auch weitere Forderungen im Themenbereich Asyl- und Migration scheiterten in der 51. Legislatur: Etwa die Verschärfung des Familiennachzugs für Schutzbedürftige, ein Verbot der Administrativhaft für Minderjährige oder zuerst auch die Möglichkeit zur Beendigung der Lehre nach einem abgewiesenen Asylentscheid wurden nicht eingeführt, weil sich die beiden Räte in diesen Fragen nicht einig waren. Letzteres Anliegen überzeugte in Form einer breiter gefassten Kommissionsmotion schliesslich dennoch beide Räte. Ob die beiden Räte hingegen in der Frage der Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss zu einer Einigung kommen werden, war bis Redaktionsschluss (Mitte August) noch offen. Während der 51. Legislatur vom Parlament nach intensiveren Diskussionen beschlossen wurde hingegen eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, die ein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beinhaltete. Eine weitere, während der aktuellen Legislatur kontrovers diskutierte Änderung des Asylgesetzes erlaubt es zukünftig zudem, zur Feststellung der Identität von asylsuchenden Personen deren mobile Datenträger auszuwerten. Zu vergleichsweise wenig Diskussionen kam es schliesslich, als das Parlament die Möglichkeit zur Durchführung zwangsweiser Covid-19-Tests bei Wegweisung in der Herbst- und Wintersession 2022 bis Ende Juni 2024 verlängerte.

Für die 51. Legislatur als bedeutend hervorzuheben ist auch die erstmalige Aktivierung des Schutzstatus S, die der Bundesrat im Rahmen des Ukraine-Kriegs beschloss. Zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer suchten in anderen Ländern Schutz; so auch in der Schweiz, wobei das SEM über 80'000 Personen den Status S gewährte. Davon verliessen über 10'000 Personen die Schweiz in der Zwischenzeit wieder. Ab der zweiten Hälfte der Legislatur verzeichnete die Schweiz zudem eine deutliche Zunahme an Asylgesuchen, wobei diese im Jahr 2022 den höchsten Wert seit 2017 erreichten, jedoch deutlich hinter dem Spitzenwert von 2015 zu liegen kamen. Die erste Hälfte des aktuellen Jahres machte indes deutlich, dass für 2023 womöglich noch grössere Anstiege folgen werden.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Soziale Gruppen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Rétrospective sur la 51ème législature : Problèmes politiques fondamentaux

Auteur.e.s: Mathias Buchwalder, Christian Gsteiger et Anja Heidelberger

Etat au 17.08.2023

Au cours de la 51e législature, plusieurs clivages ont été visibles au sein de la société suisse. L'un d’eux a été qualifié de «Corona-Graben»: s’il désignait au départ la situation sanitaire différente entre les cantons alémaniques et les cantons romands, plus touchés par la pandémie, ce terme a ensuite été utilisé pour pointer les divergences de vues entre les partisan.ne.s et les opposant.e.s aux mesures de lutte contre le Covid-19. Les opposant.e.s ont bruyamment exprimé leur mécontentement lors de nombreuses manifestations, qui se sont intensifiées après l'introduction du certificat Covid-19. Ce mouvement protestataire a bénéficié d'une vaste couverture médiatique, et les médias ont même parlé d'une «division de la société». Après la votation sur la deuxième révision de la loi Covid-19, la situation s’est toutefois quelque peu calmée.

Dans le même temps, le fossé ville-campagne a été un thème récurrent de la législature, notamment après les votations populaires du 13 juin 2021. Trois objets de votation – le projet de loi sur le CO2 ainsi que les initiatives sur l'eau potable et les pesticides – ont révélé les préoccupations différentes entre la population urbaine et la population rurale. De manière similaire, la votation de la loi sur la chasse en septembre 2020 a montré les divergences entre plaine et montagne. Enfin, les discussions sur ces divisions ville-campagne sont revenues sur le tapis lors des élections au Conseil fédéral de décembre 2022. Par ailleurs, le traditionnel «Röstigraben», qui désigne le clivage linguistique, est apparu à plusieurs reprises lors de votations. En particulier lors du oui serré à la réforme AVS-21 et du non au paquet d’aide aux médias, la Suisse romande (et le Tessin pour l'AVS) a été surpassé par une majorité de la Suisse alémanique. Enfin, un fossé d'une ampleur exceptionnelle s'est creusé entre les femmes et les hommes lors de la votation sur l'AVS-21, qui portait notamment sur le relèvement de l’âge de la retraite des femmes: les femmes ont approuvé la modification de la loi à 38 pourcent, les hommes à 64 pourcent. A l'exception du «Corona-Graben», qui a fait l'objet d'une vaste couverture médiatique, les différents clivages se sont principalement manifestés lors des votations populaires fédérales et des discussions qui ont suivi.

La 51e législature a également été marquée par deux anniversaires importants. D’une part, le 50e anniversaire de l'introduction du droit de vote des femmes en 1971 a été commémoré en 2021 avec plusieurs événements, tels qu’une réunion de plus de 500 femmes le 1er août sur la prairie du Grütli, une cérémonie officielle le 2 septembre et la session des femmes en octobre. D’autre part, le 175e anniversaire de l'adoption de la première Constitution fédérale en 1848 a été célébré en 2023. A cette occasion, la Confédération a ouvert les portes de plusieurs bâtiments fédéraux les 1er et 2 juillet 2023. En 2021, deux motions parlementaires avaient chargé les Services du Parlement d'organiser des festivités pour toute la population. En outre, une fête était prévue à Berne le 12 septembre 2023, date du véritable anniversaire de l'acceptation de la Constitution.

Au Parlement, le thème «Problèmes politiques fondamentaux» a suscité peu de discussions, le Conseil national et le Conseil des Etats ayant débattu le plus longuement du crédit pour l'exposition universelle d'Osaka. Les discussions ont porté non seulement sur l'utilité des expositions universelles, mais aussi sur les contrats de sponsoring visant à financer une part des coûts – bien que les réglementations y relatives aient été adaptées suite à la controverse sur l'exposition universelle 2020.

Enfin, le baromètre des préoccupations, observé attentivement afin de connaître les préoccupations de la population suisse, a montré que l'inquiétude face à la pandémie de Covid-19 a dominé dans la société en 2020 et 2021. En 2019, la prévoyance vieillesse et la santé étaient encore les principales sources d'inquiétude de la population suisse. En 2022, ce sont finalement les thématiques de l'environnement, de la prévoyance vieillesse et de l'énergie qui sont (re-)venues sur le devant de la scène, les heures les plus sombres de la pandémie étant désormais passées.


Les rétrospectives annuelles:
2020
2021
2022

Rétrospective sur la 51ème législature: Problèmes politiques fondamentaux
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

La CEATE-CN a décidé, à l'unanimité, d'entrer en matière sur le projet de modification de loi du Conseil fédéral. La loi fédérale sur l'aménagement des cours d'eau (LACE) serait ainsi modifiée de telle sorte à améliorer la gestion des risques naturels, en renforçant notamment la collaboration entre les cantons. Ces derniers profiteraient du soutien de la Confédération.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

In der Sommersession 2023 behandelte der Nationalrat als Zweitrat die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. In der Eintretensdebatte standen sich zwei grundsätzliche Positionen gegenüber: Einerseits vertraten die Sprechenden der SVP-, SP-, Mitte- und Grünen-Fraktionen die Meinung, dass die Renteninitiative abzulehnen sei – obwohl Mitglieder der SVP-Fraktion durchaus auch Sympathien für die Initiative äusserten. Für die SVP verwies Thomas Aeschi (svp, ZG) auf die Abstimmungen zur BVG 21-Reform sowie zur 13. AHV-Rente, die beide im nächsten Jahr anstünden, sowie auf den Auftrag des Parlaments an den Bundesrat zur Ausarbeitung einer weiteren AHV-Reform für die Jahre 2030 bis 2040. Die Schaffung eines Erhöhungsautomatismus für das Rentenalter im Rahmen der Renteninitiative würde daher «das Fuder definitiv überladen». Christian Lohr (mitte, TG) betonte für die Mitte-Fraktion, dass man im Rahmen der AHV 21-Reform versprochen habe, auf baldige weitere Rentenaltererhöhungen zu verzichten, und sich seine Fraktion daran halten wolle. Grundsätzliche Ablehnung gegen eine weitere Rentenaltererhöhung taten Flavia Wasserfallen (sp, BE) und Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) für die SP- und die Grünen-Fraktion kund. Allfällige AHV-Finanzierungsprobleme sollten über eine «Stärkung der solidarischen Finanzierung» (Wasserfallen) gelöst werden, zumal eine Rentenaltererhöhung insbesondere Personen mit tieferen Einkommen belaste, da diese nicht über die finanziellen Mittel für eine frühzeitige Pensionierung verfügten.
Gewisses Verständnis für das Anliegen der Initiative zeigte andererseits Melanie Mettler (glp, BE) für die GLP-Fraktion. In der Tat funktioniere «der Generationenvertrag aktuell temporär nicht», weil zu wenige Arbeitstätige die Renten der Babyboomer finanzieren müssten. Das Problem könne aber nicht durch eine Rentenaltererhöhung gelöst werden. Vielmehr schlug Mettler vor, die Kommission durch Rückweisung des Entwurfs mit der Schaffung einer «Schuldenbremse für die AHV» in Form eines indirekten Gegenvorschlags zu betrauen. Dabei sollte das Parlament im Falle negativer Finanzperspektiven der AHV zum Beispiel fünf Jahre Zeit erhalten, um die AHV-Finanzierung anzupassen. Gelänge diese Neufinanzierung nicht, sollte das Rentenalter stufenweise erhöht werden, bis die Finanzperspektiven wieder im Lot wären oder eine andere Lösung vorläge.
Zur Annahme empfohlen wurde die Initiative nur von der FDP-Fraktion. Regine Sauter (fdp, ZH) erläuterte, dass die AHV-Finanzierung insbesondere für junge Leute ein Problem darstelle, man wolle daher mit der Initiative «allgemeingültige Regeln» vorsehen, damit es zukünftig nicht mehr zu «kurzfristigen Notfallübungen und politischem Hickhack» komme. Aufgrund der mangelnden Unterstützung für die Initiative schlug Sauter jedoch in einem Minderheitsantrag einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vor, der die von Mettler vorgeschlagene Schuldenbremse ausdrücklich regelte.

Nach dem obligatorischen Eintreten stimmte der Nationalrat über den Rückweisungsantrag Mettler ab. Anfänglich mit 89 zu 89 Stimmen (bei 1 Enthaltung) und Stichentscheid von Ratspräsident Candinas (mitte, GR) abgelehnt, nahm die grosse Kammer den Rückweisungsantrag nach einem Antrag Silberschmidt (fdp, ZH) auf Wiederholung der Abstimmung nach der Rückkehr verschiedener Parlamentsmitglieder auf ihre Plätze mit 93 zu 92 Stimmen (bei 1 Enthaltung) knapp an. Für Rückweisung sprachen sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der GLP und der FDP, eine Mehrheit der SVP-Fraktion und einzelne Mitglieder der Mitte-Fraktion aus. Die Abstimmung über den Minderheitsantrag Sauter wurde durch den Entscheid auf Rückweisung (vorläufig) obsolet.

Nur eine Woche später bat die SGK-NR die grosse Kammer jedoch bereits um Wiederaufnahme der Initiative in das laufende Sessionsprogramm. Da die Vorstellungen der Befürwortenden eines indirekten Gegenvorschlags zu weit auseinanderlägen und der Zeitplan für dessen Ausarbeitung, Vernehmlassung und Beratung zu eng wäre, solle stattdessen die Beratung der Initiative wieder aufgenommen werden, empfahl Thomas Aeschi für die Kommission. Mit 146 zu 30 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) stimmte der Nationalrat dem Ordnungsantrag gegen den Willen der FDP-Fraktion zu.

Tags darauf setzte sich der Nationalrat somit erneut mit der Initiative auseinander, wobei ihm erneut ein Antrag auf Rückweisung an die Kommission vorlag, dieses Mal von Regine Sauter. Demnach sollte die Kommission nach Rückweisung einen neuen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten, in dem die Rentenaltererhöhung nicht vom Referenzalter, sondern entsprechend einer Motion Humbel (mitte, AG; Mo. 22.4430) von der Lebensarbeitszeit abhängen würde. Der Antrag scheiterte jedoch mit 140 zu 42 Stimmen (bei 7 Enthaltungen), wobei die befürwortenden Stimmen von der FDP- und einem Teil der SVP-Fraktion stammten. Bevor der Rat nun aber über die Abstimmungsempfehlung zur Initiative selbst entschied, hatte er noch über den ursprünglichen Minderheitsantrag Sauter zur Schaffung eines direkten Gegenentwurfs zu befinden. Die Ratsmehrheit entschied sich dabei mit 125 zu 61 Stimmen (bei 3 Enthaltungen), auf einen direkten Gegenentwurf zu verzichten. Der Antrag hatte bei den Mitgliedern der FDP-, GLP- und einer Minderheit der SVP-Fraktion Stimmen geholt.

Zum Abschluss stand schliesslich der Ratsentscheid über die Abstimmungsempfehlung zur Initiative an: Mit 133 zu 40 Stimmen (bei 16 Enthaltungen) folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und empfahl der Stimmbürgerschaft und den Kantonen die Initiative entgegen einem Antrag Nantermod (fdp, VS) zur Ablehnung. Für eine Empfehlung auf Annahme der Initiative sprachen sich dabei die geschlossen stimmende FDP-Fraktion, eine Minderheit der SVP-Fraktion sowie ein Mitglied der Mitte-Fraktion aus. Enthaltungen fanden sich auch in der GLP-Fraktion. Mit 143 zu 40 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) respektive mit 32 zu 11 Stimmen (bei 1 Enthaltung) bestätigten beide Räte ihre vorgängigen Entscheide in den Schlussabstimmungen.

Eidgenössische Volksinitiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» (BRG 22.054)
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Mit einer im Juni 2023 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Erich Hess (svp, BE) Steuerfreiheit für AHV-Renten. Laut Hess führe das heutige System zu einer kalten Progression bei Rentnerinnen und Rentner, die nach dem Pensionsalter noch im Berufsleben tätig seien. Dies schaffe falsche Anreize. Dabei sei diese Gruppe von Arbeitnehmenden zentral für die Schweizer Wirtschaft, da sie das Risiko von Altersarmut verringerten und somit den Staat entlasteten. Zusätzlich profitierten Unternehmen von der Erfahrung, welche werktätige Pensionäre mitbringen.
Die WAK-NR beantragte im November 2023 mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative sei zu umfassend und widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Zudem sei die geforderte Steuerbefreiung undifferenziert, da auch Personen steuerlich entlastet würden, die dies gar nicht benötigten.

Keine Besteuerung von AHV-Renten (Pa. Iv. 23.442)

In einem im März 2023 eingereichten Postulat verlangte Thierry Burkart (fdp, AG) die zwingende Einhaltung der zugeteilten Rollen durch die kantonalen Ausgleichskassen. Dabei erläuterte er die Situation bei den Ausgleichskassen: Alle Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden, die einem oder mehreren Gründerverbänden von Verbandsausgleichskassen angehörten, hätten sich den entsprechenden Verbandsausgleichskassen anzuschliessen, während sich Arbeitgebende und Selbständigerwerbende ohne Zugehörigkeit zu entsprechenden Verbänden den kantonalen Ausgleichskassen anschliessen müssten. Nun komme es aber vor, dass kantonale Ausgleichskassen die Arbeitgebenden unter Druck setzten, aus den Gründerverbänden auszutreten oder ihnen nicht beizutreten, und sich entsprechend den kantonalen Ausgleichskassen anzuschliessen oder bei diesen zu verbleiben. Dies habe grossen Aufwand und Kosten für die Verbände zur Folge und solle deshalb unterbunden werden, verlangte Burkart. Der Bundesrat sah diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, da ihm nur ein Fall bekannt sei, bei dem der Anschluss an eine Verbandsausgleichskasse zu Schwierigkeiten geführt habe. Postulant Burkart zeigte sich in der Sommersession 2023 ob der «oberflächlichen» oder gar «schludrigen» Antwort des Bundesrates verärgert. Er kenne zahlreiche Beispiele für die angesprochene Problematik, was in der Folge auch Philippe Bauer (fdp, NE) beteuerte. Die kantonalen Ausgleichskassen wollten mit diesem Vorgehen verhindern, dass ihre Aufträge abnähmen und sie Stellen abbauen müssten, erklärte Burkart weiter. Gesundheitsminister Berset erachtete die Tatsache, dass diese Fälle zwar in der Praxis, nicht aber beim BSV bekannt seien, als Argument für eine Ablehnung des Postulats: Das sei offensichtlich ein Problem aus der Praxis, das man nicht über ein Postulat, sondern viel effizienter über Diskussionen mit den Ausgleichskassen lösen solle. Eine solche Diskussion sei für den einen, dem BSV bekannten Fall angesetzt, der Bundesrat kümmere sich also bereits um die Problematik. Mit 20 zu 14 Stimmen nahm der Ständerat das Postulat jedoch in der Folge an, wobei die befürwortenden Stimmen vor allem von den Mitgliedern der SVP- und der FDP.Liberalen-Fraktion sowie von Teilen der Mitte-Fraktion stammten.

Zwingende Einhaltung der zugeteilten Rollen durch die kantonalen Ausgleichskassen (Po. 23.3207)

Eine Motion zur Einführung von Cell Broadcast, der gezielten Warnung bei Naturkatastrophen, stiess auch im Ständerat als Zweitrat auf offene Ohren. Stillschweigend nahm das Stöckli in der Sommersession 2023 eine entsprechende Motion Riniker (fdp, AG) an. Mittels Cell Broadcast können bei einer Naturkatastrophe Mitteilungen an sämtliche Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet gesendet werden. Das System ergänze damit das bestehende Alarmierungswesen via Sirenennetz, Radio und die App «Alertswiss», wie die einstimmig (bei einer Enthaltung) befürwortende UREK-SR im März 2023 erläuterte. Im Rat hob Kommissionssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) zudem die Vorteile von Cell Broadcast gegenüber einer Warnung via App hervor, da hierfür erstens keine Anwendung heruntergeladen werden müsse und damit zweitens zusätzlich auch internationale Touristinnen und Touristen im betroffenen Gebiet erreicht werden können. Auch Verteidigungsministerin Viola Amherd zeigte sich im Rat zufrieden und unterstrich die Wichtigkeit einer «mehrschichtige[n] und grossflächige[n] Alarmierung und Ereigniskommunikation». Die Forderung nach einer entsprechenden Gesetzesgrundlage fliesse in laufende Arbeiten des VBS zur Multikanalstrategie – die Kommunikation über verschiedene Kanäle wie Apps, Sirenen und Radiodurchsagen – ein, schloss Amherd. Mit der Annahme in beiden Räten erhielt der Bundesrat den entsprechenden Auftrag zur Umsetzung.

Cell Broadcast. Gezielte Warnung bei Naturkatastrophen (Mo. 21.4152)

La motion qui visait une amélioration du système d'alerte pour y inclure les situations de sécheresse a été classée. Le Conseil fédéral a, en effet, décidé de compléter l'arsenal existant, comme il l'a annoncé en mai 2022. Ainsi, les secteurs concernés – dont l'agriculture et l'approvisionnement en eau potable – seront, à l'avenir, tenus plusieurs semaines en avance au courant de toute situation critique. Le nouveau système d'alerte devrait être opérationnel dès 2025, grâce à une collaboration entre l'OFEV, MeteoSuisse et swisstopo.

Ressources pour le maintien et le développement de systèmes d'alerte et de transmission d'alarme (Mo 18.4099)
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Mitte März 2023, und damit einen Tag nachdem der Ständerat die Initiative für eine 13. AHV zur Ablehnung empfohlen hatte, reichte Beat Rieder (mitte, VS) eine Motion für eine Erhöhung der AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner ein. Demnach sollen 2 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV und IV dafür eingesetzt werden, die Situation von Personen mit tiefen Einkommen durch deren vorteilhaftere Behandlung in der Rentenformel zu verbessern. Anpassungen bei den EL sollten sicherstellen, dass die betroffenen Personen auch tatsächlich bessergestellt und nicht nur die Ausgaben der EL gesenkt würden. In seiner Begründung der Motion in der Sommersession 2023 verwies Rieder denn auch ausdrücklich auf die Initiative für eine 13. AHV-Rente. Diese wollte die Renten aller AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhöhen, was die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen abgelehnt und eine selektivere Hilfe für bedürftige Personen gefordert hatten. Eine solche sollte seine Motion nun darstellen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er AHV-Änderungen auf das nächste grosse Reformprojekt beschränken wolte. Alex Kuprecht (svp, SZ) verwies auf die Komplexität der Rentenformel und die breiten Änderungen, die bei einer allfälligen Annahme der Motion nötig wären. Stillschweigend folgte der Ständerat seinem Antrag, die Motion der SGK-SR zur Vorberatung zuzuweisen.

AHV-Renten für die bedürftigen Rentnerinnen und Rentner erhöhen (Mo. 23.3212)

In einem Postulat forderte Ruth Humbel (mitte, AG) im Dezember 2022 eine Prüfung des Modells der «Lebensarbeitszeit» in der AHV. Bereits Ende 2026 müsse der Bundesrat einen Entwurf zur Stabilisierung der AHV für die Jahre 2030 bis 2040 vorlegen, in der es wohl auch wieder um eine Erhöhung des Rentenalters gehen werde. Da die Bildung mit der Lebenserwartung korreliere und das Einkommen beeinflusse, sei es sozialpolitisch gerecht, die Ausbildung beim Rentenalter im Rahmen eines Modells der «Lebensarbeitszeit» zu berücksichtigen. Der Bundesrat solle daher in einem Bericht mögliche Ausprägungen eines solchen Modells aufzeigen.
Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme, es wurde jedoch in der Frühjahrssession 2023 von Samuel Bendahan (sp, VD) und Léonore Porchet (gp, VD) bekämpft. In der nationalrätlichen Sondersession 2023 wehrte sich Samuel Bendahan dagegen, einzig die Ausbildungsdauer zur Bestimmung des Rentenalters beizuziehen – vielmehr müssten auch zahlreiche andere Faktoren, etwa die Schwere und die Bezahlung einer Tätigkeit, berücksichtigt werden. Mit 118 zu 68 Stimmen nahm der Nationalrat das Postulat in der Folge an, die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Lebensarbeitszeit in der AHV (Po. 22.4430)

Daniela Schneeberger (fdp, BL) kritisierte in einer im Mai 2021 eingereichten Motion die aktuelle Regelung für «ausserordentliche Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers zur Linderung einer finanziellen Not des Arbeitnehmers», also für die sogenannten Wohlfahrtsfonds. Aktuell könnten nur AHV-Rentnerinnen und -Rentner bei Leistungen eines entsprechenden Wohlfahrtsfonds einen AHV-Freibetrag von CHF 16'800 geltend machen, nicht aber Personen mit einer IV- oder einer Hinterlassenenrente. Diese müssten folglich auf die Leistungen der Fonds AHV-Beiträge entrichten. Zur Gleichbehandlung aller rentenbeziehenden Personen bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds solle deshalb auch für Letztere ein Freibetrag in derselben Höhe geschaffen werden.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Heute müssten AHV-Beiträge gezahlt werden, so lange eine Person arbeitstätig ist – diese würden dann an die spätere Rente angerechnet. Entsprechend könne es nur für pensionierte Personen einen Freibetrag geben, nicht aber für noch erwerbstätige Personen, die IV- oder Hinterlassenenrenten beziehen. Würde man für Letztere einen Freibetrag schaffen, könnten sie zudem ihre spätere Rente nicht mehr aufbessern. Zudem schaffe man dadurch eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht rentenbeziehenden Personen, die Wohlfahrtsleistungen erhalten.
Im Nationalrat, der den Vorstoss in der Sondersession 2023 behandelte, war die Motion relativ umstritten: Mit 80 zu 76 Stimmen (bei 27 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer die Motion an, wobei die ablehnenden Stimmen von der GLP- und der Grünen-Fraktion sowie von Mehrheiten der SP- und der Mitte-Fraktion stammten, die Enthaltungen vor allem von der SP-Fraktion.

Gleichbehandlung von rentenbeziehenden Personen bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds (Mo. 21.3564)

In der Frühjahrssession 2023 nahm sich der Ständerat das Abkommen zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit vor, welches die SGK-SR einstimmig zur Annahme beantragt hatte. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) erklärte der kleinen Kammer, dass Albanien seit dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Bosnien und Herzegowina im Jahr 2021 der letzte Staat im Westbalkan sei, mit dem die Schweiz kein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen habe. Diese Lücke solle geschlossen werden, nicht zuletzt, weil die Schweizer Behörden eng mit Albanien kollaborierten, beispielsweise bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und bei Migrationsfragen. Inhaltlich entspreche das Abkommen den bisherigen Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit den übrigen Balkanstaaten abgeschlossen habe, führte Müller aus. Es umfasse Bestimmungen zur Gleichberechtigung der Staatsangehörigen in Bezug auf die Rentenauszahlung im Ausland, die Anrechnung von Versicherungszeiten, sowie die Anstellung von Erwerbstätigen und die gegenseitige Verwaltungshilfe. Müller äusserte sich auch zu den Folgekosten des Abkommens, die auf CHF 2.5 Mio. pro Jahr geschätzt wurden – CHF 500'000 zulasten des Bundes und CHF 2 Mio. zulasten der Versicherungen. Der anwesende Bundesrat Alain Berset ergänzte, dass dieses Abkommen die Rückkehr albanischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland erleichtere und damit zur Stabilisierung der wirtschaftlichen und politischen Lage im Westbalkan beitrage. Bundesrat Berset relativierte auch die Kostenfrage, indem er aufzeigte, dass den CHF 2.5 Mio. auch schwer zu beziffernde Einsparungen im Bereich der Ergänzungsleistungen und der Prämienverbilligungen gegenüberstünden. Der Ständerat nahm das Abkommen mit 34 zu 4 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) an.
In den Schlussabstimmungen stimmte der Nationalrat mit 144 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Annahme des Entwurfs, der Ständerat tat es ihm mit 38 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gleich. Die Nein-Stimmen stammten in beiden Kammern von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Sozialversicherungsabkommen mit Albanien
Dossier: Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien

Jean-Pierre Grin (svp, VD) forderte Ende 2022 in einem Postulat eine Anpassung der AHV-Renten für Ehepaare. So solle der Bundesrat in seiner Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 die Kosten einer Erhöhung der Ehepaarrente von 150 Prozent auf 200 Prozent oder zumindest auf 180 Prozent aufzeigen. Mit der Erhöhung der Ehepaarrente solle die Benachteiligung von verheirateten Paaren gegenüber Konkubinatspaaren reduziert werden, verlangte Grin.
Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf ein bereits überwiesenes Postulat der FDP-Fraktion (Po. 21.4430) und zeigte sich bereit, das Postulat Grin zusammen mit diesem umzusetzen.
In der Frühjahrssession 2023 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend an.

AHV-Renten für Ehepaare. Gleichberechtigung anstreben (Po. 22.4476)

Der Ständerat beriet die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» in der Frühjahrssession 2023, sah aber von einer ausführlichen Diskussion ab. Kommissionssprecher Hegglin (mitte, ZG) begründete den Antrag der SGK-SR, den Bundesbeschluss und damit die Empfehlung auf Ablehnung der Initiative anzunehmen: Das Begehren hätte sehr hohe zusätzliche Ausgaben der AHV zur Folge, von denen aber nicht nur Personen mit sehr tiefen, sondern eben alle AHV-Rentnerinnen und -Rentner profitieren würden. Benachteiligt würden dadurch die IV-Rentnerinnen und -Rentner, die keine 13. Rente erhielten. Stattdessen habe die Verwaltung im Auftrag der SGK-NR zwei Varianten vorgeschlagen, mit denen nur die einkommensschwächsten Personen in der AHV besser gestellt würden: eine 13. AHV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie eine Erhöhung der AHV-Mindestrente. Die entsprechenden Varianten seien jedoch «nicht stringent und nicht förderlich», weshalb sie nicht weiterverfolgt worden seien, erklärte der Kommissionssprecher weiter. Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) vertrat im Rat den Minderheitsantrag auf Empfehlung zur Annahme der Initiative. Die Altersarmut sei in der Schweiz ein Problem – fast 14 Prozent der über 65-Jährigen in der Schweiz habe ein monatliches Einkommen unter der absoluten Armutsgrenze. Davon seien Frauen doppelt so häufig betroffen wie Männer, zumal ein Drittel von ihnen kein Pensionskassenvermögen habe und vollständig auf die AHV angewiesen sei. Deren Situation könne man durch diese Initiative verbessern – auch im Hinblick auf die steigenden Lebenshaltungskosten. Mit 28 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm der Ständerat in der Folge den Bundesbeschluss zur Initiative an. Die ablehnenden Stimmen zum Bundesbeschluss stammten von den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Ebenfalls noch in der Frühjahrssession fanden die Schlussabstimmungen statt, bei denen der Nationalrat die Empfehlung auf Ablehnung mit 126 zu 69 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) und der Ständerat mit 31 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) guthiess. Auch hier stammten die ablehnenden Stimmen von den Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktionen, die Enthaltung im Ständerat von einem Mitglied der Mitte-Fraktion.

Eidgenössische Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» (BRG 22.043)
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Michel Matter (glp, GE) reichte im September 2022 eine Motion ein, mit welcher er sich für einen raschen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren stark machte. Der Genfer Nationalrat argumentierte, dass das EU-Katastrophenschutzverfahren ein nützliches Koordinierungs- und Reaktionsmittel sei, das es ermögliche, durch Naturkatastrophen entstandene Notlagen, wie etwa Waldbrände, in Europa besser zu bewältigen. Die Europäische Kommission wolle dieses Instrument bald noch weiter vertiefen, «hin zu einer quasi-automatischen gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedsstaaten», der Bundesrat hingegen habe bislang die Meinung vertreten, dass die diesbezüglichen bilateralen Verträge, welche die Schweiz mit den Nachbarstaaten abgeschlossen habe, ausreichend seien, so Matter. Es gebe aber keine Sicherheit, dass die Nachbarländer bei einer weitreichenden Naturkatastrophe der Schweiz und nicht einem Mitgliedsstaat des EU-Katastrophenschutzverfahrens Hilfe leisten würden, insbesondere wenn nur begrenzte Mittel zur Verfügung stünden. Der Bundesrat sprach sich ohne Begründung für Annahme der Motion aus.

Der Nationalrat behandelte die Motion in der Frühjahrssession 2023, nachdem sie in der Wintersession 2022 von Benjamin Fischer (svp, ZH) bekämpft worden war. Dieser insistierte, dass ein eigenständiger, funktionierender und gut ausgestatteter Katastrophenschutz ein Muss sei; die Schweiz solle sich in diesem sensiblen Bereich nicht auf einen internationalen Vertrag verlassen. Der vom BABS auf rund CHF 8 Mio. geschätzte jährliche Betrag einer allfälligen Mitgliedschaft solle folglich besser für die Katastrophenvorsorge im Inland eingesetzt werden.
Bundesrätin Amherd erläuterte die Position des Bundesrates, welcher ebenfalls ein grosses Interesse daran habe, den nationalen Bevölkerungsschutz zu stärken. Diesen Schutz wolle er, wie in der Motion Matter gefordert, mittels des Beitritts zum EU-Katastrophenschutzverfahren sicherstellen. Eine internationale Zusammenarbeit sei bei Naturkatastrophen, die Reaktionen erfordere, die über die eigene Kapazität hinausgingen, sinnvoll; dies habe auch der Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 gezeigt. Konkret würde die Schweiz mit einem Beitritt Zugang zu den Einsatzmitteln der anderen Mitgliedstaaten erhalten, zudem könne sie von «Forschung, Fachwissen, Ausbildung, Übungen, Einsätzen und dem Expertennetzwerk» des Katastrophenschutzverfahrens profitieren. In der anschliessenden Abstimmung nahm der Nationalrat die Motion mit 130 zu 54 Stimmen an, wobei Fischers Antrag auf Ablehnung von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion unterstützt wurde.

Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (Mo. 22.3904)