Eine mit der 10. AHV-Revision versehentlich beschlossene Entlastung von Selbständigerwerbenden mit bescheidenem Einkommen wurde wieder korrigiert. Wegen des Formfehlers drohte den Sozialwerken ab 1998 ein Beitragsausfall von 25 Mio Fr. pro Jahr. Der Bundesrat hatte seinerzeit beantragt, den Beitragssatz für Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber von 7,8 auf 8,4% zu erhöhen; entsprechend sollte auch die sogenannte sinkende Beitragsskala für Personen mit bescheidenem Einkommen erweitert werden. Die Räte hatten die Heraufsetzung des Beitragssatzes abgelehnt, die Einkommensgrenze, ab welcher der Normalsatz geschuldet wird, dennoch erhöht. Der Bundesrat beantragte deshalb den Räten eine entsprechende Änderung der Art. 6 und 8 AHVG, welche diskussionslos angenommen wurde.
Korrektur eines Formfehlers bei der Anwendung der sinkenden Beitragsskala (BRG 96.024)Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)