Im Frühjahr beriet der Bundesrat in einer Klausursitzung erstmals den von ihm beim EDI in Auftrag gegebenen Drei-Säulen-Bericht, dessen sozialpolitische Bedeutung schwergewichtig in der Darstellung und in der Überprüfung der Tauglichkeit der Drei-Säulen-Konzeption für die Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge liegt. Der Bericht sollte als Grundlage für die Diskussion der Probleme dienen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung stellen. Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung des Berichts, wonach an der Drei-Säulen-Konzeption bei der AHI-Vorsorge grundsätzlich festgehalten werden soll, erachtete den Bericht in Detailfragen aber als ungenügend und beauftragte das EDI, ihn hinsichtlich verschiedener Leistungs- und Wirtschaftsszenarien zu ergänzen. Um Aspekte zu beleuchten, die über den Rahmen der eigentlichen AHI-Vorsorge hinausgehen, ermächtigte der Bundesrat das EDI Ende Jahr zudem, eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven in der Sozialversicherung" einzusetzen, die mögliche Lösungswege für die mittel- und langfristige Finanzierung der Sozialwerke aufzeigen soll.
Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo- Schlagworte
- Datum
- 31. März 1994
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- Gesch.ber., 1994, I, S. 40 und II, S. 96 f; Postulate Deiss und Raggenbass sowie Interpellation der SP-Fraktion: Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1193 f., 1903 f. und 1915 ff.; Presse vom 31.3.94; SoZ, 1.5.94; NZZ, 5.8.94.4
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 07.08.2017
Aktualisiert am 07.08.2017