Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Akteure

Prozesse

  • Studien / Statistiken
69 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In einer Studie des BFS wurden die Wirkungen und der Umverteilungseffekt einzelner Leistungen des Sozialstaates durchleuchtet. Die Studie brachte zum Ausdruck, dass die Transfers in der Schweiz für die Einkommenssicherung in Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen von grosser Bedeutung sind. Transfereinkommen machen in Haushalten aus der untersten Einkommensgruppe fast einen Drittel des Gesamteinkommens aus. Bei einkommensmässig schlecht gestellten Rentnern kommt der AHV und den Ergänzungsleistungen eine existenzsichernde Funktion zu, während die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende in den tiefsten Lohnsegmenten kaum ins Gewicht fällt. Für Alleinerziehende, Erwerbslose nach der Aussteuerung und Geschiedene ist hingegen die Sozialhilfe zentral. (Für eine ähnliche von der OECD im Vorjahr veröffentlichten Studie siehe hier)

Umverteilungseffekt Leistungen des Sozialstaates

In seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision präsentierte der Bundesrat die Perspektiven der Sozialversicherungen bis ins Jahr 2025. Der Bedarf aller Sozialwerke, auch jener, die nicht zumindest teilweise über Bundesmittel finanziert werden, steigt von heute CHF 83 Mrd. pro Jahr auf CHF 129 Mrd. Knapp die Hälfte davon kann durch das Wirtschaftswachstum und die damit verbundenen Mehreinnahmen aufgefangen werden. Es bleibt aber ein Zusatzbedarf von CHF 26 Mrd., was 8,9 Mehrwertsteuerprozentpunkten entspricht. Allein die AHV wird 2025 fast doppelt so viel kosten wie heute; ihr Mehrbedarf steigt bis 2010 um 1,2 Mehrwertsteuer-Äquivalente, und zwischen 2010 und 2025, wenn die „Babyboom-Generation“ ins Rentenalter kommt, um weitere 3,1%. Neben der AHV tragen vor allem die Gesundheitskosten zum steigenden Finanzierungsbedarf bei. Der Bundesrat geht davon aus, dass sie bis 2003 2% pro Jahr zunehmen werden. Danach prognostiziert er eine jährliche Erhöhung um 1,2% bis 2010 und anschliessend um 0,5%. An einer Medienkonferenz machte BSV-Direktor Piller klar, dass die Zukunft des Sozialstaates nicht von den publizierten Zahlen abhängt, sondern von politischen Entscheiden.

11. AHV-Revision (BRG 00.014)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Gemäss OECD und Weltbank ist die Schweiz mit dem heutigen Konzept von obligatorischer Vorsorge in Verbindung mit freiwilliger privater Ersparnisbildung sowie mit den bereits getroffenen Vorkehren zu deren Absicherung gut gerüstet, um den Herausforderungen der demographischen Alterung der Gesellschaft zu begegnen. Insbesondere die Mischfinanzierung der Alterssicherung (Umlageverfahren in der AHV / Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge), gepaart mit dem Instrument der Ergänzungsleistungen, bildet nach Ansicht der beiden Wirtschaftsorganisationen ein geradezu ideales Modell zur Bekämpfung der Altersarmut, ohne dass dabei der Generationenvertrag und die öffentliche Hand über Gebühr belastet werden.

Gemäss OECD und Weltbank Schweiz gut gerüstet

Das Defizit der drei staatlichen Sozialwerke AHV, IV und EO fiel um gut eine Milliarde Franken höher aus als im Vorjahr, allerdings etwas niedriger als im voraus befürchtet. Die AHV allein lag Ende 1998 mit 1,4 Mia. Fr. im Minus. Bei der IV gab es einen Fehlbetrag von 696 Mio. Fr. Nur die EO erzielte 251 Mio. Fr. Überschuss. Mit dem erneut eingefahrenen Defizit sank das AHV-Vermögen auf 24,2 Mia. Fr., was 82% einer Jahresausgabe entspricht.

Jahresergebnis 1998 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

1997 hatte ein Bericht der Gewerkschaft Bau und Industrie neben der AHV auch im Bereich der Pensionskassen rund 68'000 ”vergessene Konten” im Umfang von über 400 Mio. Fr. ausgemacht, auf welche vor allem ausländischen Arbeitskräfte Anspruch haben, die nicht bis zu ihrer Pensionierung in der Schweiz arbeiteten. Um dieses Problem zu lösen, beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes in dem Sinn, dass eine zentrale Meldestelle geschaffen werden soll. Ihr werden die Vorsorgeeinrichtungen jene Personen melden, die sich im Rentenalter befinden und ihre Pensionskassenguthaben noch nicht abgerufen haben. Zusammen mit der Zentralen Ausgleichskasse der AHV wird die Meldestelle versuchen, die Adresse der Berechtigten zu eruieren. Sie wird zudem ein Register jener Versicherten führen, zu denen die Vorsorgeeinrichtungen keinen Kontakt mehr haben. Auf Anfrage kann sie so auch jüngeren Versicherten (ausländischen wie schweizerischen Abeitnehmern) mitteilen, welche Kasse möglicherweise für sie ein Konto unterhält. Beide Kammern nahmen die Vorlage praktisch diskussionslos an.

Schaffung einer Meldestelle für vergessene Konten (BRG 98.062)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Die finanzielle Situation der AHV und der Invalidenversicherung (IV) verschlechterte sich im Berichtsjahr weiter. Insbesondere die 10. AHV-Revision und die Anpassung der Renten an die Teuerung führten zu hohen Mehraufwendungen. Demgegenüber stiegen die Beitragszahlungen der Versicherten rezessionsbedingt nur ganz schwach an. Die drei Sozialwerke AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) erzielten einen Fehlbetrag von 812 Mio. Fr. Ohne den Überschuss der EO von 386 Mio. Fr. hätte das Defizit sogar 1198 Mio. Fr. betragen. Das Gesamtvermögen der drei Sozialwerke belief sich Ende Jahr auf 26'033 Mio. Fr.

Jahresergebnis 1997 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Die Leistungen der AHV stiegen 1997 um 4% auf 25'803 Mio. Fr. 98,5% davon entfielen auf die Geldleistungen, insbesondere die Renten. Allein wegen der Anpassung an die Teuerung fielen diese um 2,6% (640 Mio. Fr.) höher aus als im Vorjahr. Kostensteigernd wirkten ferner der demographisch bedingte Zuwachs der Rentnerinnen und Rentner, der überproportionale Anstieg von Rentenabfindungen und Beitragsüberweisungen an ehemalige ausländische Arbeitskräfte sowie der allmähliche Übergang von der Ehepaarrente zu zwei Einzelrenten. Die gesamten Einnahmen der AHV deckten mit 25'219 Mio. Fr. 97,7% der Ausgaben. Durch das Defizit von 583 Mio. Fr. (Vorjahr -28 Mio. Fr.) verringerte sich das Vermögen der AHV auf 23'223 Mio. Fr., was noch 90% der Ausgaben entspricht. Nach dem AHV-Gesetz sollte der AHV-Fonds "in der Regel" nicht unter eine Reserve von einer Jahresausgabe sinken. Durch das dem Parlament beantragte zusätzliche Mehrwertsteuerprozent sollte sich das Rechnungsergebnis ab 1999 deutlich verbessern.

Jahresergebnis 1997 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Nach einem markanten Rückgang der Auszahlungen von EL im Vorjahr - bedingt durch das neue Verbilligungssystem bei den Prämien der Krankenkassen - stiegen die Leistungen im Berichtsjahr wieder stark an. Gesamtschweizerisch erhöhte sich das Total der Auszahlungen um 6,6%. Es konnten aber auch auffallende Unterschiede zwischen den Kantonen (Zunahmen von 1,2 bis 30,9%) sowie den AHV- und IV-Bezügern (3,8% bzw. 12,9%) festgestellt werden. Letzteres erklärt sich einerseits mit dem Anstieg der Zahl der IV-Berechtigten und andererseits mit deren - gegenüber den AHV-Bezügern - höheren Bedürftigkeit.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 1997

Erstmals seit 1979 rutschte die AHV-Rechnung mit einem Minus von 28 Mio. Fr. (1995: + 9 Mio Fr.) in die roten Zahlen ab. Die Rentenzahlungen, die mit 24'449 Mio. Fr. gegen 99% der Gesamtausgaben ausmachten, stiegen um 1,3%. Weil 1996 keine Rentenanpassung fällig war, ist diese Zunahme fast ausschliesslich der Alterung der Bevölkerung zuzuschreiben. Das Vermögen der AHV ging auf 23'807 Mio. Fr. zurück.

Jahresergebnis 1996 der AHV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Erstmals wurde eine globale Umverteilungsrechnung für das System der sozialen Sicherheit und Gesundheit erstellt. Die Studie kam zum Schluss, dass 1994 Transfers in der Höhe von 29 Mia. Fr. von der aktiven Bevölkerung zu den Rentnern sowie 4 Mia. Fr. zu den Kindern und Jugendlichen erfolgten. Eine Betrachtung der Umverteilung zwischen Generationen in der AHV zeigte, dass vor allem die Eintrittsgeneration, welche keine oder im Vergleich zu den späteren Versicherten nur geringe Beiträge eingezahlt hat, einen hohen Gewinn ausweist. Aber auch für die mittlere Generation ist die AHV kein Verlustgeschäft, da sich für sie immerhin noch eine reale Kapitalrendite von 1,6% ergibt. Die Umverteilung zwischen den Geschlechtern betrug 1994 rund 16 Mia. Fr. zugunsten der Frauen. Dieser Betrag resultiert im wesentlichen aus dem Umstand, dass die Haushalts- und Erziehungsarbeit der Frauen nicht monetär entschädigt wird und somit darauf keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Zudem haben Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer und nehmen somit auch länger Leistungen aus den Sozialversicherungen in Anspruch. In einem alternativen Szenario wurde deshalb die Frauenarbeit der Erwerbstätigkeit gleichgesetzt. Dieses Szenario zeigte eine wesentlich geringere Umverteilung von den Männern zu den Frauen auf.

Studie globale Umverteilungsrechnung für das System der sozialen Sicherheit und Gesundheit

1995 richtete der Bund Subventionen von knapp CHF 23 Mrd. aus, das sind CHF 780 Mio. oder 3,5% mehr als im Vorjahr. Die Bundesbeiträge machten 1995 57% (1994: 52%) der gesamten Bundesausgaben aus. Die Reihenfolge blieb unverändert: Mit 42% flossen die meisten Beiträge in den Bereich der Sozialen Wohlfahrt, wo vor allem die Mehrausgaben für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (+400 Mio.) sowie die Leistungen des Bundes an die AHV (+188 Mio.) und IV (108 Mio.) ins Gewicht fielen. Bei den zweit- und drittgrössten Subventionsposten, dem Verkehr (25%) und der Landwirtschaft (14%), blieb die Summe praktisch konstant. Bei den Bundesbeiträgen 1995 handelte es sich wertmässig zu 64% um Finanzhilfen (Förderungs- und Erhaltungssubventionen) und zu 36% um Abgeltungen (Entgelte für im Bundesinteresse erbrachte Leistungen). Gute 36% flossen an Sozialversicherungen, 33% an Kantone und Gemeinden, 9% an private Haushalte und Institutionen, 10% kamen bundeseigenen Unternehmungen zugute und 7% gingen ans Ausland und an internationale Organisationen.

Bundessubventionen 1995

Die Sozialwerke AHV/IV und EO rutschten erstmals seit 16 Jahren in die roten Zahlen. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf rund 31'855 Mio. Fr. (+2,9% gegenüber dem Vorjahr), die Ausgaben auf ca. 31'950 Mio. Fr. (+4,5%), was zu einem Defizit von 95 Mio. Fr. führte. Der Ausgleichsfonds der AHV nannte als Grund für das Ungleichgewicht, das allein von der IV verursacht wurde, vorab die schwache Wirtschaftslage.

Die Erträge der AHV nahmen um 2,4% auf 24,5 Mia. Fr. zu, wobei sich die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern um 1,8% bzw. 340 Mio. Fr. erhöhten. In der IV stiegen die Einnahmen wegen höherer Beitragssätze um 12,3% auf 6,4 Mia. Fr. Da im Gegenzug der Beitragssatz für die EO gesenkt wurde, führte dies dort zu Mindereinnahmen um 32% auf 860 Mio. Fr. Die Bundesbeiträge an die AHV und IV sanken auch 1995 linear um fünf Prozent. Laut Ausgleichsfonds hatte dies bei der AHV 215 Mio. Fr. und bei der IV 130 Mio. Fr. Mindereinnahmen zur Folge. Die Zinseinnahmen stiegen auf 1,2 Mia. Fr. Die Ausgaben der AHV nahmen wegen des höheren Rentnerbestandes und der Rentenanpassung um 4,9% auf 24,5 Mia. Fr. zu. In der IV erhöhten sich die Ausgaben aus den gleichen Gründen um 6,7% auf 6,8 Mia. Fr. Die EO-Ausgaben konnten dank den reduzierten Diensttagen auf 621 Mio. Fr. gesenkt werden. Ende Jahr betrug das Vermögen der drei Sozialwerke rund 27 Mia. Fr. Das Kapitalkonto der AHV wuchs lediglich noch um 9 Mio. Fr. auf 23'836 Mio. Fr. Dies entspricht 97,3% der laufenden Jahresausgabe. Laut AHV-Gesetz darf das AHV-Vermögen in der Regel nicht unter 100% einer Jahresausgabe sinken.

Jahresergebnis 1995 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Nach jahrelangem Höhenflug verzeichneten die schweizerischen Sozialwerke erstmals einen nur noch geringfügigen Einnahmenüberschuss. Rezessionsbedingt stiegen die Einnahmen von AHV, IV und EO lediglich noch um 3,5%, die Ausgaben hingegen um 9,2%. Beim Ausgleichsfonds beliefen sich die gesamten Einnahmen der drei staatlichen Sozialwerke auf 30,7 Mia. Fr., die Ausgaben auf 29,9 Mia. Fr. Bemerkbar machte sich dabei die generelle Rentenerhöhung um 4,4% sowie die vorgezogenen Leistungsverbesserungen der 10. AHV-Revision. Die Wirtschaftsflaute führte zu stagnierenden Lohnbeiträgen bei gleichzeitig höheren IV-Leistungen.

schweizerischen Sozialwerke erstmals einen nur noch geringfügigen Einnahmenüberschuss

Eine NFP-Studie rechnete aus, dass – wenn die Entwicklung linear weitergeht – in vierzig Jahren jeder dritte Franken, der in der Schweiz erarbeitet wird, in die soziale Sicherheit fliessen wird. 1989 beanspruchte dieser Bereich 25,7% des Bruttoinlandproduktes (BIP). 1994 wird dieser Anteil bei Ausgaben von rund 100 Mia. Fr. bereits 28,3% ausmachen, wozu auch der starke Anstieg der Auslagen für die Arbeitslosenversicherung massgeblich beiträgt. Zu starken Kostenschüben wird die zunehmende Überalterung der Gesellschaft vor allem in der AHV führen, wo zwischen 2004 und 2032 die geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge ins Rentenalter kommen.

NFP-Studie soziale Sicherheit

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) publizierte die erste gesamtschweizerische Spitex-Statistik. Danach bezahlte die AHV 1992 im Rahmen der offenen Altershilfe fast CHF 100 Mio. an rund 1000 verschiedene Spitex-Organisationen in der Schweiz. Seit 1990 sind die Ausgaben der AHV für Spitex beträchtlich gestiegen: 1990/1991 um 58 Prozent und 1991/1992 um 16 Prozent. An der Statistik fiel auf, dass das Netz der beitragsberechtigten Spitex-Organisationen in der Deutschschweiz im Vergleich zur Romandie und zum Tessin dichter ist.

erste gesamtschweizerische Spitex-Statistik

Eine wissenschaftliche Überprüfung der Drei-Säulen-Konzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, welche der Bundesrat 1990 bei fünf Experten in Auftrag gegeben hatte, führte zu einer grundsätzlichen Bejahung dieses Prinzips. Die drei Säulen (AHV/IV, BVG und Selbstvorsorge) wurden hingegen unterschiedlich gewichtet. Insbesondere wichen die Vorschläge zum optimalen Finanzierungssystem voneinander ab. Das EDI will nun die Gutachten vertieft auswerten und dem Bundesrat bis im Sommer 1992 einen Bericht zur Drei-Säulen-Konzeption mit Vorschlägen über die Grundsätze der künftigen Gesetzgebung unterbreiten.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Die Finanzierung der AHV durch das Umlageverfahren bringt es mit sich, dass das finanzielle Gleichgewicht der AHV wesentlich von der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung abhängt. Mit grossem Interesse wurde deshalb der 1989 in Auftrag gegebene zweite Demographiebericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die darin berechneten Szenarien lassen erwarten, dass die günstige Situation der AHV noch bis in die Mitte der 90er Jahre andauern dürfte. Die Jahre zwischen 1995 und 2005 könnten dann aber zu einer Umbruchphase für die AHV werden, doch sind aufgrund der sich nur relativ langsam ändernden Altersquotienten und der bestehenden Finanzierungsreserven noch keine grösseren Schwierigkeiten zu erwarten.

Ein eigentlicher Wendepunkt zeichnet sich um das Jahr 2005 ab. Die Zahl der Rentner wächst dann deutlich rascher, da die nach 1940 geborenen, geburtenstarken Jahrgänge rentenberechtigt werden. Als Folge der niedrigen Geburtenhäufigkeit eben jener Generation stagnieren andererseits die Bestände der beitragspflichtigen Bevölkerung und beginnen schliesslich zu sinken. Gleichzeitig erreichen die ausländischen Rentenansprüche erstmals das Niveau der Beitragszahlungen des ausländischen Bevölkerungsteils. Die Jahre 2005 bis 2015 könnten sich für die AHV deshalb als besonders kritisch erweisen. Ungefähr um 2035 wird sich der Alterslastquotient auf hohem Niveau stabilisieren, da auch die ins Rentenalter eintretenden Generationen wieder kleiner werden.

Abschliessend hielt der Bericht jedoch fest, Wirtschaftswachstum und Produktivitätsfortschritt, die Formel des Mischindexes sowie die Mitfinanzierung der öffentlichen Hand würden den Entscheidungsträgern auch in Zukunft einen nicht zu unterschätzenden Handlungsspielraum lassen.

Zweiter Demographiebericht 1990
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Gemäss den Ergebnissen einer Univox-Umfrage, scheint die Stimmung für das Anliegen der Initianten nicht ungünstig zu sein. So sprachen sich rund zwei Drittel der Befragten für einen AHV-Ausbau aus und nur gerade ein knappes Viertel dagegen. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Lebensstandard, Sprachregion, Parteisympathie oder Wohngegend waren sich praktisch alle Befragten darin einig, dass die AHV-Renten nicht existenzsichernd sind.

Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV»
Dossier: Volksinitiativen zur Altersvorsorge (seit 2015)

Im September wurde bekannt, dass eine vom VPOD eingesetzte Gruppe, in der neben eigenen Experten auch andere linke Organisationen vertreten waren, ebenfalls ein neues Altersvorsorge-Modell ausgearbeitet hatte. Nachdem die Arbeitsgruppe zuerst von der Idee einer "Volkspension" ausgegangen war, welche die 2. Säule überflüssig machen würde, liess sie den Gedanken wieder fallen. Dies geschah aus der Einsicht heraus, dass die Pensionskassen bereits zu sehr etabliert seien und – da von der Alterung der Gesellschaft und der Wirtschaftsentwicklung unabhängig – trotz ihrer evidenten Mängel eine gewisse Berechtigung hätten. Doch sollte die AHV derart aufgestockt werden, dass sie nicht mehr nur das Existenzminimum, sondern den eigentlichen Grundbedarf decken würde; die berufliche Vorsorge sollte dementsprechend redimensioniert werden.

neues Altersvorsorge-Modell