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  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

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Die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 dauerte bis Ende März 2014. Am Vernehmlassungsverfahren beteiligten sich alle Kantone, alle grösseren Parteien, die eingeladenen Spitzenverbände der Wirtschaft und diverse Organisationen von Versicherten und Versicherern. Insgesamt gingen 168 Stellungnahmen ein. Ein Grossteil äusserte sich unter anderem zur Revision als Ganzes, wovon rund drei Viertel deren grundsätzliche Stossrichtung – eine gemeinsame Betrachtung der 1. und 2. Säule – begrüssen. Dazu gehören die bürgerlichen Mitteparteien mit Ausnahme der FDP und eine Mehrheit der Kantone, wobei einige jedoch starke Kostenfolgen befürchten. Der Freisinn beurteilt die Reform äusserst kritisch: Umfangreichen Mehreinnahmen stünden nur geringe Einsparungen gegenüber. Damit sei die Reform chancenlos. Ein ausgewogener Kompromiss hätte dagegen Erfolgschancen. Die SVP lehnt die Stossrichtung der Reform aus ähnlichen Überlegungen dagegen grundsätzlich ab und schlägt eine Aufteilung in drei Pakete vor. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und Gewerbeverband kritisierten das Paket als überladen und zu stark auf Mehreinnahmen fokussierend; erstere forderten eine Erhöhung des Rentenalters, um die Rentenhöhe erhalten zu können. SP und Grüne sowie der Gewerkschaftsbund plädierten für eine Stärkung bzw. Erhaltung der 1. Säule; die Interessen der Versicherten müssten im Mittelpunkt stehen. Der Gewerkschaftsbund lehnt zudem eine Staffelung der Reform explizit ab, ebenso jegliche Erhöhungen des Rentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule. Weiter bemängelten linke Parteien, Gewerkschaften und Frauenorganisationen, die Einsparungen fielen einseitig zulasten der Frauen aus.
Die im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Standpunkte entsprachen weitgehend den bereits zuvor öffentlich bezogenen Positionen. Die stark divergierenden Forderungen der verschiedenen Akteure führten rasch zur Befürchtung, die Reform werde im Parlament scheitern und damit weitere kostbare Zeit für eine Neuaufgleisung der Altersvorsorge ungenutzt verstreichen. Im Juni entschied der Bundesrat, das Reformpaket voranzutreiben und noch im Jahr 2014 eine Botschaft auszuformulieren. Dabei sollten einige kleinere Korrekturen zum Vernehmlassungsentwurf vorgenommen werden: Die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV soll auf maximal 1,5 anstelle von 2 Prozentpunkten beschränkt werden, die bereits seit 1999 erhobenen MWSt.-Anteile für die AHV sollen an diese zweckgebunden und der Bundesbeitrag im Gegenzug entsprechend gesenkt werden, und der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der 2. Säule soll abgeschafft werden. Der Bundesrat gab jedoch an, er wolle sich in der Botschaft in weiten Teilen an den Vorentwurf halten, was umgehend auf Kritik stiess. So soll insbesondere an der Behandlung der Reformen der 1. und 2. Säule in einem einzigen Paket festgehalten werden, ebenso an der Abschaffung von Witwenrenten für Frauen ohne minderjährige Kinder. In der Folge war in der Presse zunehmend von einer drohenden Rückweisung der Vorlage durch das Parlament an den Bundesrat die Rede, damit dieser sie in einzelne, kleinere Pakete aufteilen würde. Mitte November wurde bekannt, dass der Entwurf zuerst in den Ständerat kommen würde, was Innenminister Bersets Wunsch entsprechen dürfte. Während die rückweisungswilligen Parteien SVP, FDP und BDP im Nationalrat mehrheitsfähig sind, dürfte im Ständerat die in dieser Sache kompromissbereitere CVP eine Schlüsselrolle spielen. Zudem äusserten sich verschiedene Ständeratsmitglieder der Mitteparteien skeptisch gegenüber einer diskussionslosen Rückweisung, welche zu unnötigen Verzögerungen führen würde. Nichtsdestotrotz erklärten diverse Medien die Reformvorlage bereits für gescheitert, sprachen sich doch auch die bürgerlichen Sozialpolitikerinnen und -politiker im Ständerat für eine Auftrennung der Reform in ihre Bestandteile aus, wobei sie diese jedoch selbst vornehmen und nicht dem Bundesrat überlassen wollten. Einer ebenfalls Mitte November publizierten repräsentativen Umfrage zufolge, welche GfS Bern im Auftrag von Pro Senectute duchgeführt hatte, würden sich 62% der Stimmberechtigten (Stichzeitpunkt Ende September bzw. Anfang Oktober 2014) deutlich oder eher für die Rentenreform aussprechen und nur 28% klar oder eher dagegen.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Der Nationalrat behandelte in der Frühjahrssession eine Motion der BDP-Fraktion zur automatischen Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung. Sowohl das gesetzliche Rentenalter als auch der effektive Renteneintritt sollten fortan automatisch an die Entwicklung der Lebenserwartung geknüpft sein, wobei eine gewisse individuelle und berufsspezifische Flexibilität erhalten bleiben soll, so die Forderung. Damit würde die höchst politisch und emotional geführte Diskussion durch eine klare und rationale Logik ersetzt. Der Bundesrat beantragte mit Verweis auf die in der Strategie Altersvorsorge 2020 festgehaltenen Massnahmen zur Erhöhung des gesetzlichen und effektiven Rentenalters, die Motion abzulehnen. Eine Angleichung der beiden Werte sei zudem kaum möglich und laufe den Flexibilisierungsabsichten in der AHV zuwider. Auch sei eine blosse Berücksichtigung demographischer Parameter zur Festsetzung des Rentenalters ungenügend. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat – unter Einschluss der GLP, aber nur einer Minderheit der CVP – widersprach dieser Ansicht und nahm die Motion mit 97 zu 73 Stimmen bei 8 Enthaltungen an.

Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung (Mo. 12.4131)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB wurde im Januar 2014 mit gut 111‘000 gültigen Unterschriften für formell zustande gekommen erklärt. Nebst den grossen Kantonen Zürich und Bern waren auch in der Waadt und im Tessin je rund 10‘000 Unterschriften zusammengekommen. Im Mai beschloss der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Es gebe keinen finanziellen Spielraum in der AHV, so die Begründung. Mit der Strategie Altersvorsorge 2020 wolle man dagegen langfristige Stabilität gewährleisten.

Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“

Nach wie vor grösste Sorge der Schweizer Bevölkerung war im Berichtjahr die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Seit elf Jahren findet sich die Sorge um Arbeitslosigkeit im Sorgenbarometer, einer im Auftrag der Crédit Suisse bei jeweils rund 1000 Personen von gfs.bern durchgeführten Langzeitbefragung, auf Platz eins; allerdings war der Anteil der Befragten im Vergleich zum Vorjahr relativ deutlich von 49% auf 44% gesunken, was seit 2000 den geringsten Anteil darstellte. In der Westschweiz (52%) war die Sorge um einen Jobverlust dabei nach wie vor grösser als in der Deutschschweiz (40%), der Sprachgraben hatte sich aber im Vergleich zum Vorjahr verkleinert. Unverändert an zweiter Stelle lag die Sorge um die Zuwanderung und die damit verbundenen Integrationsfragen (37%; 2012: 37%), gefolgt von Ängsten um die Altersvorsorge (29%; 2012: 32%), von den Sorgen um das Asylwesen (28%; 2012: 32%) und von den Sorgen um die persönliche Sicherheit (24%; 2012: 21%), die vor allem von Frauen und Männern im Pensionsalter geäussert wurden. Weiterhin rückläufig waren auch die Ängste um das Gesundheitswesen, die während Jahren einen der drei Spitzenplätze eingenommen hatten; 2013 gaben aber lediglich noch 21% der Befragten an, sich um das Gesundheitswesen zu sorgen (2012: 30%).

Sorgenbarometer

Das Jahresergebnis 2013 der AHV fiel schlechter aus als noch jenes des Vorjahres. Während das Umlageergebnis (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Kapitalgewinne) 2012 CHF 261 Mio. betragen hatte, schmolz es 2013 auf noch lediglich CHF 14 Mio. zusammen. Die fixen Einnahmen der AHV deckten ihre Ausgaben also nur noch knapp; im Vergleich zum Vorjahr waren die Ausgaben erneut um 3% gewachsen, während die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand nur um 0,1% angewachsen waren. Laut Abschätzung von Fachpersonen wird das Umlageergebnis der AHV im Jahr 2015 zum ersten Mal negativ sein. Die Kapitalrendite des AHV-Fonds betrug 2013 2,8%, womit insgesamt ein Plus von CHF 908 Mio. als Betriebsergebnis resultierte. Per Ende 2013 enthielt der AHV-Fonds CHF 43,08 Mrd.

Jahresergebnis 2013 der AHV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Wie bereits in den letzten Jahren gestaltete sich auch das Jahresergebnis 2013 der IV durchzogen. Das Umlageergebnis (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Kapitalgewinne) konnte zwar von CHF 394 Mio. im Jahr 2012 auf CHF 509 Mio. im Jahr 2013 gesteigert werden, ohne die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer und die Übernahme der Schuldzinsen für die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds durch den Bund hätten aber erneut rote Zahlen resultiert. Beide Massnahmen, die zusammen im Jahr 2013 knapp CHF 1,3 Mrd. ausmachten, werden voraussichtlich Ende 2017 auslaufen. Die Schulden bei der AHV konnten 2013 um 4% reduziert werden und betragen aktuell noch knapp CHF 13,8 Mrd. Der IV-Ausgleichsfonds enthielt per Ende 2013 unverändert CHF 5 Mrd. Rund 230‘000 Personen bezogen im Jahr 2013 eine Rente der Invalidenversicherung, wovon die mit Abstand grösste Gruppe, 102‘000 Personen umfassend, aufgrund psychischer Erkrankungen rentenberechtigt war.

Jahresergebnis 2013 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV betrugen 2013 rund CHF 4,5 Mrd., was einen Zuwachs von 2,1% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Ausgaben für EL zur AHV, welche rund 60% der Gesamtausgaben ausmachen, waren dabei um 3,2% angestiegen, jene für EL zur IV um lediglich 0,6%. Insgesamt bezogen 2013 gut 300‘700 Personen Ergänzungsleistungen, davon 185‘500 solche zur AHV. Damit sind 12,2% aller Personen über 65 Jahre zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf Ergänzungsleistungen angewiesen. In den letzten Jahren wuchs diese Zahl im Schnitt um 5‘000 Personen jährlich an. Gemäss offiziellen Schätzungen wären weitere 10‘000 AHV-Rentnerinnen und -Rentner zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt, haben diese jedoch nicht beantragt.

Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) 2013
Dossier: Finanzielle Situation der Ergänzungsleistungen (ab 2013)

Im März gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ mit 110'000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen war. Das von der EVP, der SP, den Grünen, der CSP, dem SGB sowie dem Verein Christnet lancierte Begehren forderte auf Bundesebene die Einführung einer zwanzigprozentigen Erbschaftssteuer ab einem Vermögen von zwei Millionen Franken. Zwei Drittel der Erträge sollten dem Ausgleichsfonds der AHV und ein Drittel den Kantonen zukommen. Im Juni veröffentlichte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das zum Schluss kam, dass die Volksinitiative den Grundsatz der Einheit der Materie verletzte. Der SGV forderte das Parlament auf, den Initiativtext für ungültig zu erklären. Für Kontroversen sorgte auch die im Initiativtext verankerte Rückwirkungsklausel, die besagte, dass im Falle einer Annahme der Vorlage Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zuzurechnen waren. Im September gab der Bundesrat bekannt, dass er sich der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer widersetzte. In der im Dezember vorgelegten Botschaft meldete die Landesregierung vor allem Bedenken bezüglich der föderalistischen Kompetenzordnung an. Der Bundesrat sprach sich entschieden gegen einen Eingriff in die Steuerhoheit und in das Steuersubstrat der Kantone aus.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Im Dezember 2013 reichte Yvette Estermann (svp, LU) eine Motion für eine steuerfreie AHV ein. AHV-Renten sollten demnach auf Bundesebene vollständig steuerbefreit werden, wobei den Kantonen und Gemeinden eine Besteuerung weiterhin möglich bleiben sollte. Sie reiche damit die im Jahr 2010 vom Nationalrat abgelehnte Motion Kaufmann (svp, ZH; Mo. 08.3726) erneut ein, da sich die Situation der älteren Bevölkerung laufend verschlechtere. Statt immer mehr Geld dem Ausland zukommen zu lassen, solle man sich auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger konzentrieren, erklärte sie. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Eine Steuerbefreiung der AHV-Renten sei nur korrekt, wenn man umgekehrt auch auf einen Steuerabzug der AHV-Beiträge verzichten würde, erklärte er. Zudem würden die AHV-Beziehenden dadurch gegenüber den übrigen Steuerzahlenden massiv begünstigt und damit das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Schliesslich müssten auch die Mindereinnahmen von CHF 770 Mio. pro Jahr gegenfinanziert werden. Ende 2015 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben.

Für eine steuerfreie AHV

Der Nationalrat nahm diskussionslos eine Motion seiner SGK zur AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen an. Der Vorstoss verlangt eine Lockerung der Beitragspflicht, um die in Bedrängnis gekommenen Wohlfahrtsfonds, welche wichtige volkswirtschaftliche Funktionen erfüllen, zu entlasten.

AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen

Im November begann die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020. Parallel dazu publizierte der Bundesrat einen umfangreichen Bericht mit einer Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 in Erfüllung dreier Postulate aus den Jahren 2005-2012. Der Bericht erläutert das heutige Finanzierungssystem und die Finanzierungsperspektiven im Hinblick auf verschiedene demographische und ökonomische Szenarien für alle Sozialversicherungszweige und enthält eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nach diesen Ausführungen nur bei der AHV, die anderen Zweige weisen ausgeglichene oder gar positive Rechnungssaldi aus. Bei den Ausgaben von AHV, Ergänzungsleistungen (EL) und Krankenpflegeversicherung (KV) wird für die nächsten zwei Jahrzehnte ein im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt (BIP) überproportionales Wachstum erwartet; die Ausgaben von IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen (FZ) sollen dagegen gemessen am BIP zurückgehen, während jene der Arbeitslosenversicherung (ALV), der beruflichen Vorsorge (BV) und der Unfallversicherung (UV) weitgehend ähnlich bleiben. Insgesamt wird ein Anstieg der Sozialleistungsquote von aktuell gut 21 auf rund 25% im Jahr 2035 erwartet. Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der AHV: Ohne Reformen wäre deren Fonds im Jahr 2028 vollständig geleert. Auch bei der beruflichen Vorsorge seien aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung Anpassungen notwendig.

Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen

Im Oktober verabschiedete der Bundesrat seine Botschaften zu den beiden Volksinitiativen der CVP. Dabei sprach sich die Landesregierung für eine Annahme der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ aus. Von der sogenannten “Heiratsstrafe“ waren noch rund 80'000 Ehepaare betroffen, vor allem wohlhabende Doppelverdiener ohne Kinder sowie Rentnerpaare ab einem mittleren Pensionseinkommen. Dies lag daran, dass diese Paare aufgrund der gemeinsamen Veranlagung in eine höhere Progressionsstufe gelangten als Konkubinatspaare. Die Volksinitiative wandte sich jedoch nicht nur gegen die “Heiratsstrafe“ auf Stufe der direkten Bundessteuern, sondern auch bezüglich der AHV-Renten. Der Bundesrat stellte klar, dass er sich nur im steuerlichen Bereich in der Pflicht sah, da er nur dort eine Diskriminierung ausmachte. Die Benachteiligung in Bezug auf die Rentenhöhe konnte nach Ansicht der Landesregierung nicht isoliert betrachtet werden. Im Gegensatz zu den Initianten, die in Steuersachen ein Ehegatten-Splitting bevorzugten, liess der Bundesrat das Modell, das zur Anwendung kommen würde, noch offen. Hingegen widersetzte sich der Bundesrat (BRG 13.084) der zweiten familienpolitischen Volksinitiative der CVP. Das Begehren, das den Titel „Familien stärken! – Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ trug, verlangte die generelle steuerliche Freistellung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern aufgrund des Abzugs für die Fremdbetreuung und des Elterntarifs keine direkte Bundessteuer bezahlten. Ebenso befürchtete die Regierung, dass vor allem Haushalte mit höheren Einkommen am stärksten von der Regelung profitieren würden. Die Steuerausfälle wurden auf Bundesebene jährlich auf 200 und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf 760 Millionen Franken beziffert. Die Landesregierung empfahl dem Parlament neben der Ablehnung, dieser Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Die grosse Kammer beriet eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche eine rasche Einführung einer AHV-Schuldenbremse fordert. Diese soll nach der Fiskalregel ausgestaltet werden. Die parlamentarische Beratung der neuen Strategie zur Altersvorsorge könne lange Zeit dauern, zudem sei ihr Scheitern nicht ausgeschlossen, so die Begründung. Je länger aber zugewartet werde, desto tiefer würden die Einschnitte schliesslich sein, denn voraussichtlich gerate die AHV im Jahr 2020 in die roten Zahlen. Der Bundesrat sprach sich gegen eine Auskopplung einzelner Elemente aus der als Gesamtpaket konzipierten Reform aus und beantragte die Ablehnung der Motion. Diese Ansicht fand im Rat jedoch keine Mehrheit: Er nahm den Vorstoss mit 123 zu 58 Stimmen gegen die Opposition des linken Lagers an. Der Ständerat behandelte die Motion im Berichtjahr noch nicht.

rasche Einführung einer AHV-Schuldenbremse

Le Conseil des États a modifié une motion Müller (plr, SG) qui demande au Conseil fédéral d’engager des négociations avec le Liechtenstein en vue d’une nouvelle convention de double-imposition en tenant compte de l’imposition des rentes AVS. Plus précisément, le Conseil des États souhaite que les négociations ne concernent pas l’imposition des frontaliers.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Müller (fdp, SG) zur Aushandlung eines Abkommens mit Liechtenstein angenommen, um eine Doppelbesteuerung in der Schweiz lebender AHV-Bezüger, die ihre Rente aus dem Fürstentum erhalten, zu verhindern. Im Berichtsjahr nahm auch der Ständerat die Vorlage an. Zuvor hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine Ergänzung angebracht, wonach bei den Grenzgängern der Status quo erhalten bleiben und eine in Liechtenstein geplante Quellenbesteuerung der Schweizer Arbeitnehmenden verhindert werden solle.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein

Die Reaktionen auf die vorgestellte Strategie waren äusserst durchzogen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnte sie schlichtweg ab und bezeichnete die vorgesehene Senkung des BVG-Umwandlungssatzes als „grösste Rentensenkung aller Zeiten“. Zudem sei eine Senkung im Grunde gar nicht zwingend nötig. Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters kritisierte der Gewerkschaftsbund scharf. Travail.Suisse sah den Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung als unhaltbar an, zeigte aber Verständnis für die Senkung des Umwandlungssatzes und lobte die dafür vorgesehenen Kompensationsmassnahmen. Der Gewerbeverband dagegen lehnte grundsätzlich die Stossrichtung der Reform ab: Diese basiere einseitig auf Einnahmeerhöhungen. Die Leistungen der Sozialwerke müssten aber deren finanzieller Situation angepasst werden und nicht umgekehrt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband drückte seine Zustimmung zur Flexibilisierung des Rentenalters aus, forderte aber weitere Massnahmen, um dieses effektiv zu erhöhen. Nur bei einer Heraufsetzung auf 67 Jahre sei auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer akzeptierbar. Auf Seite der Parteien kritisierten die Bürgerlichen die geplanten Mehreinnahmequellen und die fehlende Erhöhung des Rentenalters, gleichzeitig forderten sie mehr Tempo bei der Durchsetzung von Reformen und sprachen sich für ein Vorziehen einzelner Elemente aus. Die SP zeigte verhaltene Zustimmung zur Reform, wiederholte aber ihre Forderung, die Harmonisierung des Rentenalters von Mann und Frau sei zwingend mit Lohngleichheit zu verknüpfen. Zudem wehrte sich die Partei gegen einen Interventionsmechanismus in der AHV, der automatisch die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung sistieren könnte. Im Verlaufe des Herbsts präsentierten verschiedene Akteure eigene Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge, so der Gewerbeverband, der sich für eine automatische Anhebung des Rentenalters bei einer starken Lücke im AHV-Ausgleichsfonds aussprach, und der Arbeitgeberverband, der eine Aufsplittung der Vorlage verlangte, um das seiner Ansicht nach vorprogrammierte Scheitern der gesamten Reform zu verhindern. Im November schickte der Bundesrat den Vorentwurf für die Reform der Altersvorsorge in die Vernehmlassung. Diese dauert bis März 2014.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Die Räte überwiesen eine Motion Frehner (svp, BS), welche die Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen erlauben will. Bei den heutigen Arbeitsmarktverhältnissen seien die geltenden Restriktionen unbegründet und Fachkenntnisse sollten über die Nationalität gestellt werden, so der Motionär. Dem stimmte die grosse Kammer in der Sommer-, die kleine in der Wintersession zu.

Einsitznahme von Ausländern im Kassenvorstand von Verbandsausgleichskassen

Bei der Präsentation seiner Rentenstrategie betonte der Bundesrat die Wichtigkeit einer globalen Reform der Altersvorsorge, um die verschiedenen Massnahmen aufeinander abstimmen zu können. Mit der vorgeschlagenen Reform würden tiefere Renten oder ein generell höheres Rentenalter vermieden, wofür jedoch die erwähnten Zusatzeinnahmen vonnöten seien. Damit sei die Reform ehrgeizig, aber ausgewogen – die Vergangenheit habe gezeigt, dass reine Sparvorlagen jeweils spätestens an der Urne scheiterten, wohingegen die präsentierte Vorlage im Parlament und beim Volk mehrheitsfähig sei, so Innenminister Berset. Bereits zeichnete sich ab, dass das Parlament die Vorlage im Wahljahr 2015 beraten wird; eine Konstellation, welche sich als schwierig herausstellen könnte. Eine Volksabstimmung ist für 2018 oder 2019 geplant, wobei die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über ein Gesamtpaket mit den nötigen Gesetzen und der Verfassungsänderung zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zu befinden haben werden. So soll eine einseitige Annahme nur der Reform, nicht aber deren Finanzierung oder umgekehrt verhindert werden.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Im Juni präsentierte Bundesrat Berset die Eckwerte der Reform. Das generelle Rentenalter soll ersetzt werden durch ein sogenanntes „Referenzalter“ von 65 Jahren, das für die erste und zweite Säule sowie für Männer und Frauen gelten soll. Angesichts der Schwierigkeit, ältere Arbeitnehmende im Arbeitsmarkt zu integrieren, sei eine Erhöhung nicht zu rechtfertigen, so das Papier. Jedoch sollen mehr Anreize gesetzt werden, auch tatsächlich bis ins Alter von 65 Jahren zu arbeiten. Zudem soll der Zeitpunkt der Pensionierung flexibilisiert werden: Ein Vorbezug ab 62 Jahren bzw. ein Aufschub bis zum Alter von 70 Jahren, verbunden mit entsprechenden Rentenkürzungen bzw. -zustüpfen, soll ermöglicht werden, ebenso ein schrittweiser Rückzug mit einer AHV-Teilrente, wie in der beruflichen Vorsorge bereits möglich. Zur Finanzierung der AHV sieht der Bundesrat die Notwendigkeit von höheren Einnahmen, welche er über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal zwei Prozentpunkte erreichen will. Auf diesem Weg würden auch die Rentner selbst zu den Einnahmeerhöhungen beitragen, was bei einer Anhebung der Lohnbeiträge nicht der Fall sei. Ein Teil der Mehreinnahmen soll verwendet werden, um Personen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und wenig verdient haben, eine Frühpensionierung zu erleichtern – von dieser Massnahme würden insbesondere Frauen profitieren. Einsparungen soll eine Abschaffung der Witwenrente für kinderlose Frauen und eine Senkung derselben für verwitwete Mütter und Väter von 80% auf 60% der Altersrente bringen. Im Gegenzug werden die Waisenrenten von 40% auf 50% erhöht. Die Bevorteilung Selbständigerwerbender gegenüber Arbeitnehmenden bei den AHV-Beiträgen soll aufgehoben werden. Zur Sicherung der langfristigen Stabilität der AHV wird eine Schuldenbremse in Form eines zweistufigen Interventionsmechanismus geplant. Die erste Stufe soll dabei ausgelöst werden, wenn der Bestand des AHV-Ausgleichsfonds einen Schwellenwert von 70% der jährlichen AHV-Ausgaben unterschreitet. Zudem wird eine Teilentflechtung von AHV- und Bundesfinanzen vorgeschlagen. Derzeit wird ein fixer Anteil von knapp 20% der AHV-Ausgaben durch Bundesgelder aus der Alkohol- und Tabaksteuer sowie aus allgemeinen Bundesmitteln gedeckt. Im Gegensatz zu den Einnahmen des Bundes sinkt dieser Anteil bei schwacher Konjunktur nicht, mit der demografischen Entwicklung steigt er real an. Damit belastet er den Bundeshaushalt. Zukünftig soll nur noch die Hälfte des Bundesbeitrages fix sein, die andere Hälfte soll sich nach den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer richten. In der zweiten Säule erachtet der Bundesrat den heute geltenden Umwandlungssatz von 6,8% als deutlich zu hoch. Er soll daher in vier Schritten auf noch 6% gesenkt werden. Um trotz der Senkung das Leistungsniveau zu erhalten, will der Bundesrat den Koordinationsabzug neu regeln, um einen grösseren Teil des Einkommens zu versichern, was vor allem Geringverdienenden und Teilzeitarbeitenden zugutekommen würde. Weiter will er die Beiträge der Arbeitnehmenden mittleren Alters erhöhen, bei einer Übergangsgeneration Kapital aus dem Sicherheitsfonds einschiessen und allenfalls den Beginn der Einzahlung für die Altersvorsorge vor das aktuell geltende 25. Lebensjahr setzen. Um das Vertrauen in die zweite Säule zu stärken, will der Bundesrat die Transparenz bei den Lebensversicherern, welche Sammelstiftungen für KMU betreiben, erhöhen und den Anteil der Erträge, welche die Stiftungen an die Versicherten auszahlen müssen, anheben.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Der Nationalrat überwies ohne Debatte ein Postulat Humbel (cvp, AG), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die insbesondere infolge der Unternehmenssteuerreform II erwarteten drohenden Beitragsausfälle bei der AHV zu erstellen und allfällige Gegenmassnahmen zu präsentieren.

Beitragsausfälle bei der AHV

Wie im Vorjahr angekündigt, lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Berichtsjahr die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“. Der kurze Initiativetext verlangt eine Erhöhung aller AHV-Renten um 10%, was bei einem durchschnittlichen Versicherten rund CHF 200 monatlich entsprechen würde. Erklärtes Ziel der Initianten ist es, den verfassungsmässigen Grundsatz, wonach die Renten aus der ersten und zweiten Säule zusammen eine angemessene Weiterführung des gewohnten Lebensstandards erlauben sollen, wieder besser umzusetzen. Die SP Schweiz gab bekannt, das Anliegen zu unterstützen. Nachdem die Sammlung im März begonnen hatte, konnten bereits im Dezember über 112'000 beglaubigte Unterschriften eingereicht werden, wobei die Initianten für die Einreichung bewusst den Beginn der Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 abwarteten. Das Komitee verwies auf verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die auf rund CHF 3,6 Mrd. geschätzten Kosten der Rentenerhöhungen, darunter eine nationale Erbschaftssteuer, wie sie die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ fordert, Erträge aus der Tabak- und Alkoholbesteuerung, welche dem Sozialwerk gemäss den Initianten ohnehin zustünden, das AHV-Mehrwertsteuerprozent und höhere Lohnbeiträge.

Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“

Der Nationalrat stimmte gegen den Antrag des Bundesrates sowie gegen den Willen der Ratslinken und grosser Teile der FDP diskussionslos einer Motion Parmelin (svp, VD) zur Anpassung der AHV an die Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft zu. Die Vorlage verlangt, im Zuge der 12. AHV-Revision die Renten für Kinder AHV-beziehender Eltern abzuschaffen. Begründet wurde dies einerseits mit der schwierigen finanziellen Situation der AHV. Andererseits sei die Entscheidung zunehmend verbreitet, nach Erreichen des Rentenalters einen ganz neuen Lebensabschnitt inklusive erneuten Kinderwunsches zu beginnen, womit die Allgemeinheit für Kosten aufkommen müsse, welche die betroffenen Rentenbeziehenden durchaus selbst tragen könnten. Dies gelte in besonderem Masse, da zur Kinderrente aus der ersten noch eine aus der zweiten Säule sowie allfällige Familienzulagen des anderen, noch erwerbstätigen Elternteils hinzu kommen können.

Renten für Kinder AHV-beziehender Eltern abzuschaffen