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  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

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Nachdem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung bereits je zwei Mal im Ständerat und im Nationalrat behandelt worden war, hatte der Ständerat im Berichtsjahr immer noch vier inhaltliche Differenzen zu behandeln. Die Kommission beantragte, aus Kostengründen in allen Punkten an den ursprünglichen Beschlüssen festzuhalten. Ohne Diskussion beschloss der Ständerat daraufhin, eine einjährige Karenzfrist für den Anspruch auf eine Entschädigung beizubehalten. Die periodische Anpassung der Pflegebeiträge der Krankenversicherung an die Pflege, welche der Nationalrat vorgeschlagen hatte, sollte ebenfalls gestrichen werden. Der Ständerat beharrte ebenso darauf, dass der Übergang zur neuen Pflegefinanzierung kostenneutral erfolgen soll. Einzig um die Frage der Finanzierung der ärztlich verordneten Akut- und Übergangspflege entstand eine längere Diskussion. Die Kommissionsmehrheit wollte am Modell 60% Krankenversicherung, 20% öffentliche Hand und 20% zulasten der Patienten festhalten und damit den vom Nationalrat vorgeschlagenen Kostenverteiler ablehnen. Eine Kommissionsminderheit Maissen (cvp, GR) plädierte hingegen dafür, den Kostenverteiler des Nationalrates zu übernehmen (55% Kantone und 45% Krankenversicherer). Die Minderheit argumentierte damit, dass es richtig sei, wenn die Übergangspflege gleich finanziert werde wie die spitalinterne Behandlung. Die Mehrheit der Kommission sprach sich hingegen dafür aus, dass auch die Patienten und Patientinnen ein gewisses Mass an Solidarität gegenüber den jungen Steuerzahlern übernehmen und daher an der Finanzierung beteiligt werden sollten. Mit 23 zu 18 Stimmen nahm der Ständerat den Antrag der Mehrheit an.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Die AHV schloss das Rechnungsjahr 2007 mit einem Überschuss von rund CHF 1,5 Mrd. ab. Zu verdanken war dies der guten Konjunktur, welche die Beitragseinnahmen um 5% wachsen liess. Der Gewinn lag zwar um 44,7% unter dem Ergebnis von 2006, das Kapital entsprach aber 122% einer Jahresausgabe und lag damit höher als in den vergangenen Jahren (2006: 101,3%). Die IV wurde durch die NFA-Übergangskosten um zusätzliche CHF 491 Mio. belastet. Ihr Defizit von CHF 2,1 Mrd. vergrösserte die Schuld beim AHV-Fonds auf CHF 11,4 Mrd.. Die EO schloss mit einem Fehlbetrag von CHF 0,4 Mrd. ab; ihr Kapital reduzierte sich auf CHF 2,1 Mrd.

Jahresergebnis 2007 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der EO

Die von der GfS-Bern im Auftrag der Crédit Suisse jährlich durchgeführte repräsentative Befragung über die wichtigsten Sorgen der Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz ergab die selben Spitzenreiter wie im Vorjahr. Trotz anhaltend guter Wirtschaftslage und zunehmender Beschäftigung figurierte die Arbeitslosigkeit (57%; -9% gegenüber dem Vorjahr) immer noch an der Spitze der Rangliste, gefolgt von der Sorge um die Altersvorsorge (45%; -6%) resp. die Gesundheit (38%; -17%). Alle drei Bereiche wurden allerdings markant weniger häufig genannt als im Jahr 2006. Massiv zugelegt haben demgegenüber die nächstwichtigen Themen Ausländerproblematik (35%; +8%) und die Angst, die persönliche Sicherheit sei nicht mehr gewährleistet (30%; +17%). Dass die Umfrage im August durchgeführt wurde, also zu der Zeit als die Inserat- und Plakatkampagne der SVP mit genau diesen beiden Themen überall präsent war, mag an diesem Resultat nicht ganz unschuldig sein. Ähnliches gilt wohl auch für die grösser gewordene Angst vor der Zerstörung der Umwelt, welche 2006 nur von 7% der Befragten als eines der fünf wichtigsten Themen genannt wurde, im Wahljahr 2007 aber von 25%.

Sorgenbarometer

Seit Jahren werden die Entscheide des Bundesrates und des bürgerlich dominierten Parlaments zur AHV damit begründet, dass dieses zentrale Sozialwerk wegen der ungünstigen demografischen Entwicklung unweigerlich in eine finanzielle Schieflage schlittern werde, ein Umstand, der vom links-grünen Lager mit Hinweis auf die Konjunkturabhängigkeit der 1. Säule immer wieder bestritten wird. Mit einem überwiesenen Postulat verlangte Schelbert (gp, LU) deshalb vom Bundesrat aktualisierte Zusatzberichte, welche die geänderten objektiven Bedingungen der AHV-Finanzierung berücksichtigen und plausiblere Prognosen machen als im Rahmen der 11. AHV-Revision.

AHV-Finanzierung

Mit einem vom Ständerat mit 16 zu 7 Stimmen überwiesenen Postulat Heberlein (fdp, ZH) wurde der Bundesrat gebeten, die Einführung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu prüfen und die möglichen Finanzierungsmodalitäten sowie deren finanzielle Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen. Diese Zusatzrente soll die Altersrente ergänzen und ist für Personen vorgesehen, welche über das reguläre Rentenalter (von beispielsweise 65 Jahren) hinaus erwerbstätig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von beispielsweise 68 oder 70 Jahren) Lohnbeiträge zahlen sowie während dieser Zeit auf den Rentenanspruch verzichten. Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung mit seinen Arbeiten zur Verbesserung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Menschen, die für ihn momentan Priorität hat.

Zusatzrente

Erstmals untersuchte das BFS die Quelle der Gesamteinnahmen der Schweizer Haushalte über einen längeren Zeitraum. Dabei zeigte sich, dass zwischen 1990 und 2004 der Anteil der Renten aus Sozialversicherungen markant gestiegen ist, nämlich von 18% auf 27%, am stärksten mit einer Zunahme von jährlich 5,9% die Renten der Pensionskassen. Das BFS begründete dies mit der demografischen Alterung der Bevölkerung. Die Einkommen aus IV-Leistungen wuchsen pro Jahr durchschnittlich um 5,7%, wobei nicht der pro Bezüger ausbezahlte Betrag, sondern die Anzahl der Bezüger zunahm.

Renten aus Sozialversicherungen

Gleich wie bei der Spitalfinanzierung hatte der Ständerat auch bei der Neuregelung der Pflegefinanzierung eine gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates eigenständige Lösung erarbeitet. Bei der Behandlung im Nationalrat führte die Kommissionssprecherin aus, in der Kommission sei in erster Linie die Frage umstritten gewesen, wie weit die Krankenversicherer finanziell zusätzlich belastet werden dürften, wobei die Schätzungen je nach Warte weit auseinander liegen; allerdings seien sich alle einig gewesen, dass die Belastung der Patientinnen und Patienten durch Pflegeleistungen berechenbar und begrenzt sein müsse und es nicht angehe, dass Menschen allein wegen ihrer Pflegebedürftigkeit zu Sozialfällen werden. Diese Stossrichtung wurde von allen Fraktionen unterstützt und zog sich durch alle Beschlüsse hinweg. Anders als der Ständerat, wo ein entsprechender Minderheitsantrag aus der SP verworfen worden war, beschloss die grosse Kammer, bereits im Gesetz festzuhalten, dass die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den nicht durch die Krankenversicherung gedeckten Kosten höchstens 20% sein dürfe (rund CHF 7'000); die kleine Kammer hatte die Festlegung dieses Höchstansatzes den Kantonen überlassen wollen. Ein Antrag Goll (sp, ZH), den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten auf CHF 3'600 zu senken, unterlag mit 95 zu 61 Stimmen. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat durch die Anhebung der Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Diskussionslos folgte er den Anträgen der Kommission und erhöhte die Vermögensfreigrenze von CHF 25'000 für Alleinstehende auf CHF 37'500 und von CHF 40'000 auf CHF 60'000 für Ehepaare. Gleichzeitig wurde neben dem ersparten Vermögen auch das selbst bewohnte Wohneigentum besser geschützt und der entsprechende Freibetrag von CHF 75'000 auf CHF 112'500 angehoben. Damit soll vermieden werden, dass Leute ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen und in eine vielleicht teurere Mietwohnung ziehen müssen, um die Pflegekosten bezahlen zu können. Ebenfalls in Abweichung zum Ständerat beschloss der Nationalrat, die Kantone zu verpflichten, EL in dem Mass auszurichten, dass keine Person wegen ihrer Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen ist; ein Minderheitsantrag Hassler (svp, GR), auf diesen Passus zu verzichten, wurde mit 85 zu 79 Stimmen abgelehnt. Auch anders als der Ständerat beschloss der Nationalrat diskussionslos eine Differenzierung der einzelnen Pflegeleistungen. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Ständerat abgelehnt, zwischen einer Behandlungs- und einer Grundpflege zu unterscheiden, gliederte die grosse Kammer die Leistungen nach Akut- und Übergangspflege sowie Langzeitpflege. Die Kosten für die Akut- und die Übergangspflege müssen gemäss Nationalrat von den Krankenversicherungen übernommen werden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 151 zu 2 Stimmen angenommen.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Gegen den Widerstand des Bundesrates nahm der Ständerat mit nur einer Gegenstimme eine Motion seiner SGK an, welche eine Besserstellung der Witwer bezüglich der AHV-Renten verlangt. Im Rahmen der gescheiterten 11. AHV-Revision hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Stellung von Witwen und Witwern anzugleichen, dies allerdings in erster Linie auf Kosten der Witwen. Während die Witwer heute nur so lange Anspruch auf eine Rente haben, als sie Kinder unter 18 Jahren betreuen, hat eine Witwe zusätzlich dann einen Anspruch, wenn sie das 45. Altersjahr vollendet hat und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen ist. Nach Ansicht der SGK kann dies zu Härtefällen führen, wenn ein Witwer mehrere Jahre auf eine Berufstätigkeit verzichtet hat, um seine Kinder selber zu betreuen, und nachher den Anschluss an die Berufswelt nicht wieder findet. Der Bundesrat sprach sich vergebens dafür aus, diese Frage erst mit der Neuauflage der 11. AHV-Revision in einer Gesamtschau anzugehen.

Witwer

Trotz der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosenquote blieb die Arbeitslosigkeit an der Spitze der politischen und gesellschaftlichen Probleme, welche die Schweizerinnen und Schweizer beschäftigen. Sie wurde zwar etwas weniger häufig genannt als im Vorjahr, aber immer noch von 66% der Befragten. Die von der GfS-Bern jährlich durchgeführte repräsentative Befragung ergab auch sonst kaum Veränderungen gegenüber der letzten Erhebung: Nach der Arbeitslosigkeit folgten wiederum die Bereiche „Gesundheitswesen“ (55%) und „Altersvorsorge“ (51%). Relativ stark zugenommen hat der Anteil der Personen, welche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Asylpolitik als eines der fünf wichtigsten Probleme bezeichneten (39% gegenüber 28% im Jahr 2005).

Sorgenbarometer

Die AHV schloss das Jahr 2006 mit einem Überschuss von CHF 2,708 Mrd. ab. Zu verdanken war dies der guten Konjunktur und dem Anlageergebnis, welches den drei Sozialwerken AHV, IV und EO Vermögenserträge von rund CHF 1,4 Mrd. einbrachte. Während die Beiträge der Versicherten um 3,4% zulegten, wuchs der Aufwand nur geringfügig. Insgesamt nahm die AHV CHF 32,896 Mrd. ein, rund eine Milliarde mehr als 2005. Der Aufwand betrug CHF 31,682 Mrd. Die IV dagegen fuhr erneut mit einem Minus von CHF 1,556 Mrd. ein herbes Defizit ein. Für die EO war 2006 das erste Betriebsjahr mit erhöhten und erweiterten Leistungen an Dienstpflichtige sowie bei Mutterschaft. Diese schlugen sich in einem deutlich höheren Aufwand und einem erheblichen Verlust von CHF 321 Mio. nieder. Die Beiträge, Steueranteile und Einnahmen aus Regress genügten einmal mehr nicht, um den Gesamtaufwand von CHF 44,241 Mrd. zu decken. Dem Vermögen von AHV und EO mussten CHF 577 Mio. entnommen werden, um die Defizite von IV und EO zu decken. Das Kapital der AHV betrug Ende Jahr CHF 32,1 Mrd. und entspricht somit 101,3% einer Jahresausgabe (2005 93,8%). Damit wurde die Bedingung von Art. 107 Abs. 3 AHVG, dass der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken darf, seit dem Jahr 1994 erstmals wieder erfüllt. Werden jedoch die der IV geliehenen Gelder im Ausmass von rund CHF 9,3 Mrd. in Abzug gebracht, verfügt die AHV über rund CHF 22,8 Mrd. Reserven; dies entspricht rund 72% der Jahresausgaben.

Jahresergebnis 2006 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der EO
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) reichte im April seine im Vorjahr lancierte Volksinitiative für eine Flexibilisierung, sprich Reduktion des Rentenalters ein.

Schweizerische Gewerkschaftsbund Volksinitiative für Reduktion des Rentenalters

Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung und leitete Ende Jahr dem Parlament die entsprechende Botschaft zu. Seiner Meinung nach würde die Initiative zu einer generellen Senkung des Rentenalters führen, weil von der vorgeschlagenen Regelung auch profitieren könnte, wer finanziell nicht darauf angewiesen ist. Dies widerspräche der demografischen Entwicklung und der allgemeinen Tendenz zur Rentenaltererhöhung in Europa. Der Bundesrat begründet sein Nein auch mit einer untragbar hohen finanziellen Belastung der ersten Säule. Bei einem unveränderten ordentlichen Frauenrentenalter von 64 Jahren würde die Initiative gut CHF 1,3 Mrd. pro Jahr kosten, bei einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre noch immer CHF 919 Mio. Er erachtet seine Anträge zur 11. AHV-Revision als indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die im Parlament hängige Vorlage erweitert die Möglichkeiten des Rentenvorbezugs und sieht für einkommensschwache Personen eine Vorruhestandsleistung nach dem System der Ergänzungsleistungen vor.

58,6% gegen die Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“

Gemäss Vox-Analyse hatten Personen aus dem linken Lager der Initiative weit überdurchschnittlich stark zugestimmt. Trotz des grossen Engagements der SP legten allerdings nur zwei von drei ihrer Sympathisanten ein Ja in die Urne. Bei den bürgerlichen Wählern kam die Forderung bei den SVP-Anhängern bedeutend besser an als beim Freisinn (30% resp. 15% Ja-Stimmen). Neben Linken stimmten Frauen, ältere Personen und Stimmende aus niedrigen Einkommensschichten überdurchschnittlich oft zu. Das Hauptargument für die Zustimmung war gemäss der Repräsentativbefragung die Sorge um die finanzielle Lage der AHV. Bei den Gegnern waren die Ablehnungsgründe vielfältiger; die Angst um die Unabhängigkeit der Politik der Nationalbank spielte dabei eine untergeordnete Rolle.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Nach der Ablehnung der Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (KOSA-Initiative) durch Volk und Stände konnte die 2005 vom Parlament beschlossene vollständige Überweisung des Bundesanteils von einem Drittel aus den ausserordentlichen Goldverkäufen in den AHV-Fonds in Kraft gesetzt werden.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Am 24. September entschieden Volk und Stände über die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (KOSA-Initiative). Diese verlangte die Zuweisung der ordentlichen Jahresgewinne der SNB (minus eines Gewinnanteils von einer Mia Fr. an die Kantone) an die AHV.

Die Initiative wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,3% abgelehnt. Das Ergebnis fiel damit wesentlich klarer aus, als Meinungsumfragen, welche noch einen Monat vor dem Abstimmungstag die Befürworter in Front sahen, hatten erwarten lassen. Zustimmende Mehrheiten ergaben sich nur in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Tessin.


Abstimmung vom 24. September 2006

Beteiligung: 48,8%
Ja: 973 831 (41,7%) / 2 ½ Stände
Nein: 1 359 514 (58,3%) / 20 ½ Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, EVP (1*), SD, CSP; SGB, Travail Suisse.
– Nein: SVP, FDP, CVP, LP, EDU, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV, Arbeitgeberverband.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Die Fronten verliefen sehr klar. SP, GP, EVP, CSP, SD sowie die Gewerkschaften unterstützten das Volksbegehren. Obwohl die SP die Initiative nicht selbst lanciert hatte, sondern bloss ihr angehörende oder nahe stehende Personen, deklarierte sie sie zu einem wichtigen Parteianliegen. Während der Abstimmungskampagne führte die SP ins Feld, dass mit diesem Zuschuss die AHV noch auf mindestens ein Jahrzehnt hinaus ohne Beitrags- oder Mehrwertsteuererhöhung und ohne Leistungskürzungen sicher finanziert werden könnte. Die bürgerlichen Parteien, die Nationalbank und die Unternehmerverbände waren ebenso geschlossen gegen die Volksinitiative. Sie argumentierten, dass die angestrebte Zusatzfinanzierung der AHV mit den Nationalbankgewinnen nicht sicher sei, da diese Gewinne grossen Schwankungen unterliegen, und dass die infolge des demographischen Wandels entstehenden Probleme mit dieser Zusatzfianzierung nicht gelöst, sondern nur verschoben würden. Zudem käme die Nationalbank mit der Erwartung einer möglichst hohen Gewinnablieferung an die AHV unter unzulässigen politischen Druck, was sowohl für die Erfüllung ihrer Aufgabe einer inflationsfreien Geldversorgung als auch für den Ruf den Finanzplatzes Schweiz negativ wäre. Letzteres wäre umso mehr der Fall, als in keinem anderen Land die Gewinne der Nationalbank zweckgebunden sind. Gegen die Initiative wandten sich auch die Kantonsregierungen, welche Mindereinnahmen in der Höhe von jährlich rund 660 Mio Fr. befürchten mussten.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Die Kostensteigerungen und die mangelnde Kostentransparenz im Pflegebereich hatten 1998 dazu geführt, dass als Übergangslösung zeitlich befristete Rahmentarife für Pflegeleistungen eingeführt worden waren. Um diese Zwischenlösung durch eine definitive Regelung zu ersetzen, hatte der Bundesrat 2005 eine Neuordnung der Pflegefinanzierung vorgeschlagen. Demnach sollten medizinisch bedingte Leistungen vollumfänglich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden; im Gegenzug sollten die Versicherer nur noch einen Beitrag an die Grundpflege zu leisten haben. Die dadurch längerfristig resultierende finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen sollte durch einen erleichterten Zugang zur Hilflosenentschädigung der AHV und zu den EL kompensiert werden.

Gleich wie schon bei der Spitalfinanzierung erarbeitete die SGK-SR auch hier eine alternative Lösung. Anstatt zwischen Grund- und Behandlungspflege zu unterscheiden, sollen die von der obligatorischen Grundversicherung zu vergütenden Pflegekosten vom Bundesrat bezeichnet und gestützt darauf nach Pflegebedarf abgestufte Frankenbeträge festgelegt werden. Insgesamt soll die Gesamtbelastung der Krankenversicherer von heute CHF 1,4 Mrd. dadurch nicht verändert werden. Wie die Restbeträge finanziert werden, sollen die Kantone entscheiden. Zustimmung fand der Vorschlag des Bundesrates, bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades eine Hilflosenentschädigung auszurichten sowie die Aufhebung des Höchstbetrages für den Bezug von EL im Fall der Pflegebedürftigkeit.

Im Plenum wurde in der Herbstsession weiter am Entwurf gefeilt. Eine Kommissionsmehrheit wollte die Freibeträge bei Einkommen und Liegenschaftswert für den Bezug von Ergänzungsleistungen erhöhen; die EL-Bezüger sollten ihr Vermögen nicht derart verzehren müssen, dass sie im Extremfall zu Sozialhilfebezügern werden und auch ihr Haus verkaufen müssen. Mit Rücksicht auf die Globalbilanz des NFA votierte eine Minderheit erfolgreich für ein Verbleiben bei den heutigen Ansätzen und setzte sich mit 24 zu 19 Stimmen durch. Mit einem Minderheitsantrag verlangte Leuenberger (sp, SO), den Beitrag der Versicherten gesetzlich auf höchstens 20% zu begrenzen. Forster (fdp, SG) erklärte namens der Kommissionsmehrheit, dass man nicht von Bundesseite her festlegen wolle, wer wie viel der Restkosten zu bezahlen habe; dies sei Sache der Kantone und Gemeinden. Mit 28 zu 10 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 28 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Das Parlament regelt die Pflegefinanzierung neu (BRG 05.025)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

In Baar (ZG) sprachen sich im August die Delegierten einstimmig dagegen aus, einen Teil der zukünftigen Nationalbankgewinne an die AHV fliessen zu lassen, wie dies die Kosa-Initiative verlangte. Auch die Ablehnung des Kinderzulagengesetzes, gegen welches der Gewerbeverband das Referendum ergriffen hatte, fiel mit 426:3 Stimmen sehr deutlich aus. Verabschiedet wurde ausserdem das Positionspapier „Zehn Gebote für einen gesunden Staatshaushalt“, das ein hartes Sparprogramm zur finanziellen Sanierung des Bundes und die Beschränkung der Tätigkeit des Bundes auf einige Kernaufgaben fordert.

SVP Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 24.09.06

Auf der Versammlung in Lausanne im Juni lehnten die Delegierten einstimmig die Asyl- und Ausländergesetze ab. Vizepräsident Ueli Leuenberger bezeichnete die Gesetze als eine Form der Abschaffung des Asylrechts. Sie brächten nicht die angeblichen Lösungen, sondern neue Probleme wie die Abdrängung von Asylsuchenden in die Illegalität.
Kontroverser wurde die linke Kosa-Initiative diskutiert. Der Waadtländer Grossrat Philippe Martinet bemängelte, dass die Zuführung von Nationalbankgewinnen kein Gesamtkonzept sei, um der AHV auf lange Sicht zu helfen, und regte stattdessen die Investition dieser Gewinne in zukunftsträchtige Projekte im Umweltschutzbereich an. Präsidentin Ruth Genner hingegen betonte den sozialen Aspekt der AHV und die Notwendigkeit ihrer guten finanziellen Ausstattung, um weitere Abbaupläne der bürgerlichen Parteien zu verhindern. Schliesslich unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten die Initiative.

Grüne diskutieren über Nationalbankgewinne

Das ursprüngliche Projekt einer neuen einheitlichen Personenidentifikationsnummer (PIN), die sich in verschiedenen Bereichen der Verwaltung einsetzen lässt und unter Umständen auch Verknüpfungen erlaubt, und welche auch statistische Auswertungen erleichtern würde, hatte der Bundesrat Ende 2005 fallen gelassen. An deren Stelle hatte er eine Neukonzeption der AHV-Nummer und ihre Umwandlung in eine umfassende Sozialversicherungsnummer vorgeschlagen. Trotz der Einwände des eidgenössischen Beauftragten für Datenschutz, Hanspeter Thür, akzeptierte der Ständerat diese neue AHV-Nummer einstimmig. Im Nationalrat forderte die SVP-Fraktion Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, den Verwendungsbereich dieser neuen Nummer strikte auf den AHV-Bereich zu beschränken. Nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, verlangten die Grünen in der Detailberatung erfolglos Ähnliches. Auf Antrag der Kommission fügte der Rat allerdings die Bestimmung ein, dass für die systematische Verwendung dieser Nummer in anderen Bereichen als der Sozialversicherung eine Gesetzesgrundlage notwendig sei. Einzelne Bereiche, in denen kantonales Recht vollzogen wird (z.B. Krankenkassenprämienverbilligungen, Bildungsinstitutionen) wurden zur systematischen Verwendung der neuen Nummer ermächtigt. In der Schlussabstimmung im Nationalrat sprachen sich die SVP und die GP mehrheitlich gegen die neue Versichertennummer aus.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Unterschiedliche Positionen bezogen Parteileitung und Basis zu einer Volksinitiative gegen Kriegsmaterialexporte, die Grüne und die „Gruppe für eine Schweiz ohne Armee“ (GSoA) lanciert hatten. Die Geschäftsleitung hatte die Initiative bereits im Vorfeld der Delegiertenversammlung abgelehnt, da ein Grossteil derartiger schweizerischer Exporte in die europäischen Nachbarstaaten gehe und somit ein Beitrag zur kollektiven Sicherheit darstelle. Ausserdem verwies die Parteiführung darauf, dass eine weitere Initiativbeteiligung die Kapazitäten der SP überstrapazieren würde. Mit einem engagierten Plädoyer gelang es Nationalrat Remo Gysin (BS) jedoch, die Anwesenden zur beinahe einstimmigen Unterstützung der Volksinitiative gegen Kriegsmaterialexporte zu bringen. Schliesslich lehnten die Delegierten ohne Gegenstimmen die Asyl- und Ausländergesetze ab, während sie ebenso einmütig die Ja-Parole zur Kosa-Initiative fassten.

SP befürwortet Verbot von Kriegsmaterialexporten

Im Sinn einer familienfördernden Massnahme beantragte Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) mit einer Motion, von Familien in der Erziehungsphase nur reduzierte AHV-Prämien ohne entsprechende Rentenreduktion zu erheben. Die Mindereinahmen sollten durch höhere Prämien der kinderlosen Versicherten kompensiert werden. Dieser Vorschlag wurde vom Volumen der Entlastung her als völlig unwesentlich bezeichnet, könnte aber zu einer Aushöhlung des Solidaritätsgedanken führen. Neben dem Bundesrat beantragte auch die SP-Fraktion, die Motion abzulehnen; diese scheiterte mit 126 zu 27 Stimmen. Sie fand lediglich die Zustimmung einer Mehrheit der CVP-Fraktion sowie der geschlossenen EVP/EDU-Fraktion.

reduzierte AHV-Prämien

Ende März reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund seine Volksinitiative „für ein flexibles AHV-Alter“ ein. Nach der Initiative sollen alle Personen mit einem Erwerbseinkommen bis rund CHF 120'000 ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Bei teilweiser Aufgabe der Erwerbstätigkeit soll der Vorbezug einer ungekürzten Teilrente möglich sein. Das Volksbegehren ist der siebte Versuch des links-grünen Lagers, das Rentenalter zu senken.

58,6% gegen die Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“

Das EDI zog in einem Bericht einen Vergleich der wirtschaftlichen Effizienz der Vorsorgesysteme. Aus diesem ging hervor, dass die interne Rendite des Kapitaldeckungssystems (2. Säule) in den kommenden Jahrzehnten mindestens gleich hoch sein dürfte wie jene des Umlagesystems (AHV). Aus der Analyse makroökonomischer Daten wurde zudem ersichtlich, dass sich das „Zwangssparen“ der 2. Säule nicht negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Der Bericht des EDI ging auf Postulate Leutenegger (sp, BL) und Strahm (sp, BE) zurück.

wirtschaftlichen Effizienz der Vorsorgesysteme

Dank hohen Renditen erzielte die AHV 2005 einen Überschuss von CHF 2,385 Mrd. und konnte damit ihr Betriebsergebnis um CHF 421 Mio. verbessern. Der Überschuss aus der Versicherung (Umlage) ging zwar um CHF 140 Mio. auf CHF 548 Mio. zurück; dies wurde durch den hohen Anlageerfolg von CHF 1,726 Mrd. und die Zinszahlungen der IV von CHF 111 Mio. mehr als wettgemacht. Die IV musste hingegen ein um CHF 153 Mio. auf CHF 1,738 Mrd. erhöhtes Defizit hinnehmen, womit sich ihre Verluste Ende 2005 auf CHF 7,774 Mrd. kumulierten. Sie hatte nicht nur keinen Anteil am Anlageerfolg, ihr wurden zugunsten von AHV und EO noch CHF 122 Mio. Zins auf dem Verlust belastet. Der Überschuss der EO ging um 224 auf CHF 182 Mio. zurück. Aus dem deutlich positiven Umlage-Ergebnis von CHF 268 Mio. im Vorjahr wurde erstmals ein Ausgabenüberschuss von CHF 7 Mio. Wegen der Erhöhung der Taggelder für Dienstleistende und der Einführung der Mutterschaftsleistungen nahm der Aufwand um 53% zu. Dass die Betriebsrechnung gleichwohl mit einem Überschuss abschloss, verdankte sie ihrem Anteil am Anlageerfolg des Fonds, der sich um 49 auf CHF 178 Mio. erhöhte; dazu kamen CHF 11 Mio. Zins aus dem IV-Verlust.

Jahresergebnis 2005 der AHV, IV und EO
Dossier: Jahresergebnisse der IV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV