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  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Akteure

  • Béglé, Claude (cvp/pdc, VD) NR/CN

Prozesse

  • Postulat
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Eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters nach unten und oben ohne negative Auswirkungen auf das finanzielle Gesamtgleichgewicht zwischen AHV, Pensionskasse und Gesundheitskosten sowie auf die Leistungen an die Versicherten hatte das Postulat Béglé (cvp, VD) zum Ziel. Ab dem 58. Altersjahr soll eine 80-prozentige Anstellung zu 80 Prozent des Lohnes mit 100-prozentiger Rentenleistung ermöglicht werden. Zudem sollen die Arbeitnehmenden bis zu ihrem 70. Altersjahr ihren Arbeitsrhythmus selbst wählen und dadurch ihre Altersrente aufbessern können. Ein solches System würde es Seniorinnen und Senioren erlauben, „ihr berufliches Engagement am Ende ihrer Karriere” selbst festzulegen, was ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit verbessern und allgemein die Krankheitskosten senken würde. Die Wirtschaft könnte durch einen flüssigeren Wissenstransfer zusätzlich von der Erfahrung der älteren Mitarbeitenden profitieren, während das finanzielle Gleichgewicht der Altersvorsorge dank der verlängerten Beitragszeit stabil bliebe.
Der Bundesrat teilte die Meinung des Postulanten, wonach sowohl die Arbeitnehmenden als auch die Unternehmen von einer freiwillig möglichen Verlängerung der Arbeitszeit älterer Personen profitieren würden. Da jedoch das tatsächliche Rücktrittsalter gemäss wissenschaftlicher Studien deutlich unter dem Rentenalter liegt, möchte der Bundesrat vor allem Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit schaffen. Eine weitere Senkung des Mindestalters für den Rentenvorbezug auf 58 Jahre – der Bundesrat hatte im Rahmen der Altersvorsorge 2020 ein Mindestalter von 62 Jahren vorgeschlagen – würde diesem Anliegen zuwiderlaufen. Insgesamt erfülle das vom Bundesrat vorgeschlagene Flexibilisierungsmodell die Forderungen des Postulats jedoch mehrheitlich, zudem würde ein neuer Bericht kaum zu neuen Erkenntnissen führen. Folglich empfahl der Bundesrat das Anliegen zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte dem Antrag und lehnte das Postulat mit 59 zu 120 Stimmen (1 Enthaltung) ab.

Für ein flexibles Rentenalter ab dem 58. und über das 70. Altersjahr hinaus ohne negative Auswirkungen (Po. 16.3065)
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

Ein Postulat Béglé (cvp, VD) forderte, alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der AHV und der beruflichen Vorsorge jährlich über die voraussichtliche Höhe ihrer Rente zu informieren. Die Auswirkungen von Entscheiden wie beruflichen Auszeiten oder Teilzeitarbeit könnten so besser abgeschätzt werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung, da für die Berechnung insbesondere bei der AHV zentrale Elemente nicht in einem Register erfasst seien und somit eine Prognose der Rentenhöhe aktuell nicht möglich sei. Die Forderungen des Postulanten wären aus diesem Grund mit erheblichen Kostenfolgen verbunden. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation in der Herbstsession und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Vorsorge für den Ruhestand. Jährliche Information der Beitragszahlerinnen und -zahler über die voraussichtliche Höhe ihrer Rente