Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Akteure

  • Dittli, Josef (fdp/plr, UR) SR/CE

Prozesse

  • Motion
4 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Auch die SGK-NR störte sich daran, dass die Arbeitgebenden selbst bei der vereinfachten Abrechnung von Sozialversicherungen und Steuern von Hausdienstangestellten zwei verschiedene Anlaufstellen für die AHV und die ALV anschreiben müssen und begrüsste daher die von den Motionen Dittli (fdp, UR) und Gmür (mitte, SZ) beantragte weitere Vereinfachung. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommission in der Herbstsession 2021 und nahm die Motion Dittli stillschweigend an. Wenige Tage später entschied sich auch der Ständerat in Übereinstimmung mit seiner Kommission für Annahme der Motion Gmür, womit der Bundesrat nun gleich zwei Aufträge zur Vereinfachung der entsprechenden Abrechnung erhielt.

Abrechnung der Sozialversicherungen und der Steuern bei Hausdienstangestellten vereinfachen (Mo. 20.4425 & Mo. 20.4552)

Eine vereinfachte Möglichkeit zur Abrechnung von Sozialversicherungen und Steuern von Hausdienstangestellten versuchten Josef Dittli (fdp, UR; Mo. 20.4425) und Alois Gmür (cvp, SZ; Mo. 20.4552) in zwei sehr ähnlichen Motionen zu erreichen, welche sie im Dezember 2020 einreichten. So sollte eine unkomplizierte, wenn möglich digitale Abrechnung bei einer einzigen Anlaufstelle geschaffen werden. Durch das «vereinfachte Abrechnungsverfahren» im Rahmen des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit müssten sich die Arbeitgebenden heute nur noch an eine AHV-Ausgleichskasse und eine Unfallversicherung wenden. Bereits damals habe das Parlament den Wunsch geäussert, stattdessen nur eine Anlaufstelle zu schaffen – diesem Wunsch solle der Bundesrat nun mit einer Verordnungsänderung nachkommen, so die Motionäre. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als «sinnvoll» und beantragte es zur Annahme. Bereits heute sei eine solche Zusammenarbeit zwischen den AHV-Ausgleichskassen und den Unfallversicherungen freiwillig möglich, käme aber nur selten zustande. Entsprechend werde man nun für eine «entsprechenden Globalvereinbarung zwischen Ausgleichskassen und Unfallversicherern» sorgen. Stillschweigend nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat je eine der beiden Motionen in der Frühjahrssession 2021 an.

Abrechnung der Sozialversicherungen und der Steuern bei Hausdienstangestellten vereinfachen (Mo. 20.4425 & Mo. 20.4552)

Im April 2017 beschloss die SGK-NR, den Text der Motion Dittli (fdp, UR) „Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen auf das Niveau der IV-Vergütungen“ abzuändern. Sie beschränkte den Motionstext auf die Forderung nach einer binauralen Versorgung – also die Hörversorgung beider Ohren –, wobei der Betrag, den die AHV ausbezahlen soll, wie üblich nur bei 75 Prozent des Betrages liegt, den Personen von der IV erhalten. Durch die Streichung der übrigen Forderungen sollen „die Grenzen zwischen der AHV als Rentenversicherung und der IV als Eingliederungsversicherung“ erhalten bleiben. Dies stiess in der Herbstsession im Nationalrat nicht nur auf Zustimmung. Toni Brunner (svp, SG) zum Beispiel erörterte, dass es seiner Minderheit ums Prinzip gehe: Man müsse einen weiteren Leistungsausbau, der voraussichtlich jährlich rund CHF 14 Mio. kosten würde, bekämpfen. Mit 118 zu 52 Stimmen (bei 14 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer jedoch den auch vom Bundesrat unterstützten, abgeänderten Motionstext gegen den Widerstand des Grossteils der SVP-Fraktion und einzelner Mitglieder der FDP-Fraktion an. In der Herbstsession 2017 folgte der Ständerat auf Antrag der SGK-SR stillschweigend dem Beispiel seines Schwesterrats.

Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen auf das Niveau der IV-Vergütungen. Gleichstellung Erwachsener mit Hörminderungen

Joseph Dittli (fdp, UR) beabsichtigte, mittels einer Motion die AHV-Leistungen für Hörversorgungen auf das Niveau der IV-Vergütungen anzuheben. Demnach sollen für Personen mit Hörminderungen im AHV- und im IV-Alter dieselben medizinischen Indikationskriterien gelten – gemäss geltendem Recht muss der Mindesthörverlust im IV-Alter 15 bis 20 Prozent, im AHV-Alter 35 Prozent betragen. Zudem soll der Pauschalbetrag im AHV-Alter für beide Ohren dem höheren Betrag des IV-Alters angepasst werden. Schliesslich soll die Härtefallregelung der IV, welche bei starken Hörbehinderungen Hörgeräte finanziert, die über die Pauschale hinausgehen, auch auf Personen im AHV-Alter ausgedehnt werden. Die heutige Ungleichbehandlung von Betroffenen im IV- und AHV-Alter sei ungerecht, erklärte der Motionär. Heute würden Menschen höheren Alters noch äusserst aktiv am Gesellschaftsleben teilnehmen, dazu sei aber ein gutes Gehör ein elementarer Faktor. Da ein nichtversorgter Hörverlust auch Auswirkungen auf neuronaler und kognitiver Ebene habe, solle er frühzeitig behandelt werden.
In seiner Antwort erläuterte der Bundesrat die Unterschiede zwischen IV und AHV. So liege das Ziel der IV in der Eingliederung der Betroffenen ins Erwerbsleben und in das soziale Umfeld. Die AHV bezahle als Rentenversicherung hingegen solche Hilfsmittel nur aufgrund einer „historisch gewachsenen Sonderregelung“. Da es gezielte individuelle Unterstützung von öffentlichen und privaten Stellen für Personen im AHV-Alter, welche sich die Hörgeräteversorgung nicht leisten können, gebe, lehne er die Motion ab. Jedoch halte auch er eine binaurale Versorgung – also die Versorgung beider Ohren mit Hörgeräten – aus audiologischer Sicht für sinnvoll und werde eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) prüfen.

Bei der Ständeratsdebatte in der Herbstsession 2016 widersprach der Motionär den Aussagen des Bundesrates. Demnach würden zwar Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen CHF 210 an ihre Hörgeräte erhalten, zudem könne Pro Senectute eine individuelle Finanzhilfe sprechen, jedoch nicht an Personen, die Ergänzungsleistungen erhielten. Ansonsten gebe es keine Möglichkeiten, diesbezüglich finanzielle Unterstützung zu erhalten. Allgemein pflichtete Pascale Bruderer Wyss (sp, AG) dem Motionär bei, dass soziale Inklusion in allen Lebensphasen und -bereichen wichtig sei und sich die Schweiz gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet habe. Beide erachteten die Antwort des Bundesrates bezüglich der binauralen Versorgung als Chance, einen Teilerfolg zu erzielen. Man müsse jedoch die Motion annehmen, um sicherzustellen, dass das Problem wirklich angegangen werde. Von allen anwesenden Ständerätinnen und Ständeräten befürwortet, wurde die Motion einstimmig angenommen.

Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen auf das Niveau der IV-Vergütungen. Gleichstellung Erwachsener mit Hörminderungen