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  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Akteure

  • Müller, Leo (mitte/centre, LU) NR/CN

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Mit 7 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) sprach sich die WAK-SR im April 2022 dagegen aus, der Forderung ihrer Schwesterkommission, die Gewinne der SNB aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zukommen zu lassen, Folge zu geben. Dennoch hielt die nationalrätliche Kommission mehrheitlich an ihrem Anliegen fest und beantragte dem Nationalrat mit 14 zu 9 Stimmen Folgegeben. Zwar ermögliche eine solche Regelung keine nachhaltige Reform der AHV, man könne damit aber die hohe Belastung der Sozialwerke durch die Negativzinsen teilweise kompensieren, wurde argumentiert. Eine Minderheit Müller (mitte, LU) befürchtete, dass eine solche Regelung strukturelle Reformen bei der AHV verzögere oder gar verunmögliche, und kritisierte sie als Eingriff in die Unabhängigkeit der SNB.
Ende November 2021 sprach sich der Nationalrat mit 108 zu 71 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) für Folgegeben aus. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der GLP und FDP.Liberalen, die Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie eine Minderheit der SVP-Fraktion sprachen sich gegen die Initiative aus.

Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- resp. Negativzinsen der AHV zuweisen (Pa.Iv. 20.432)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

In einer Motion verlangte Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE), dass zukünftig ein Teil des Überschüsses des Bundes dem AHV-Ausgleichsfonds zugewiesen wird. In der Begründung verwies sie auf die hohen strukturellen Überschüsse des Bundes seit 2006, welche nicht mehr ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden sollen – wie es auch andere Stimmen bereits gefordert hatten, etwa Leo Müller (mitte, LU; Mo. 16.3172) in einer Motion. Der Bundesrat lehnte den Vorstoss von Fehlmann Rielle unter anderem mit Verweis auf die angenommene Motion der FK-NR gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse ab, präzisierte aber in seiner Antwort, dass bei einer solchen Regelung ausschliesslich die Kreditreste für die Finanzierung der AHV verwendet werden könnten, nicht aber die «Prognosefehler bei den Einnahmen und der Konjunktur», da sich diese über die Zeit ausglichen. Damit könnten der AHV zusätzlich CHF 800 Mio. zugehalten werden. In der Sommersession 2021 folgte der Nationalrat mit 117 zu 58 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) dem Antrag der Regierung und lehnte die Motion ab. Zustimmung fand sie einzig bei der SP- und der Grünen-Fraktion sowie bei einem Mitglied der SVP-Fraktion.

Überschüsse des Bundes dem Ausgleichsfonds der AHV zuweisen (Mo. 19.3671)