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In einem Positionspapier zur Altersvorsorge, das von der Delegiertenversammlung Ende April 2015 gutgeheissen wurde, forderte die CVP die Sicherung der Altersvorsorge mittels einheitlichem Rentenalter von 65 Jahren, wobei eine Flexibilisierung zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein müsse. Die Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen bei der Berechnung der Altersrenten – eine Forderung, die mit der eigenen Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe umgesetzt werden soll – wurde ebenso verlangt wie die Finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie mehr Generationengerechtigkeit; sprich: Es soll verhindert werden, dass junge Generationen durch die Reform benachteiligt werden.

CVP-Positionspapier zur Altersvorsorge
Dossier: Erhöhung des Rentenalters

An der Delegiertenversammlung Anfang Mai in Luzern forderte die FDP in einer Resolution rasche Massnahmen bei den Sozialversicherungen. Ergänzend zur laufenden Reform der AHV seien das Rentenalter 65 für Mann und Frau und eine Schuldenbremse einzurichten. Darüber hinaus solle die IV-Revision möglichst rasch umgesetzt werden. Bei der beruflichen Vorsorge wollte sich die FDP für die Erhaltung des Kapitaldeckungsverfahrens einsetzten.

Sozialversicherungen

Au printemps de l’année sous revue, l’Union syndicale suisse a affirmé que le financement de l’AVS est assuré jusqu’en 2027 au moins. Elle souhaite ainsi éviter toute tentation de baisse des prestations et de relèvement de l’âge de la retraite, notamment des femmes, dans le cadre des négociations de la prochaine révision de l’AVS. Peu après, l’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) a publié des chiffres montrant que l’AVS a clôt l’année 2010 avec un bénéfice de 1,9 milliard et le Conseil fédéral a affirmé que la situation financière de l’assurance est meilleure que ne l’annonçaient les prévisions en raison d’une immigration plus forte que prévue et d’une économie en expansion. Il affirme donc que la réforme de l’AVS, même si elle est nécessaire, n’est pas urgente.

Financement de l’AVS

In einem Konzeptpapier zur Sozialpolitik der Zukunft, welches die SP-Spitze an Silvester 2010 in Bern präsentiert hatte, wurden neben der flächendeckenden Einführung von Tagesschulen auch höhere Stipendien und ein erleichterter Zugang zu bezahlten Weiterbildungsmöglichkeiten gefordert. Angestellte zwischen 40 und 50 Jahren sollten ein Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bekommen. Darüber hinaus forderten die Sozialdemokraten eine in die obligatorische Krankenkasse aufzunehmende Lohnausfallversicherung bei Krankheit sowie die Möglichkeit, die Pensionierung nach 42 AHV-Beitragsjahren anzutreten. Der Sozialstaat müsse nicht nur soziale Reparaturwerkstätte sein, sondern Chancengleichheit fördern und zur Integration befähigen.

Sozialpolitik

Bereits im Januar gab der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) an seiner Jahrespressekonferenz bekannt, dass er die Abbaupläne für Sozialleistungen mit Referenden bekämpfen wolle. Dies betreffe insbesondere den Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung, die Neuauflage der 11. AHV-Revision und die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Der Erfolg war allerdings durchzogen. Das Referendum gegen den Mindestumwandlungssatz wurde im März zwar deutlich gewonnen, das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen wurde gegen den Widerstand des SGB angenommen. Die 11. AHV-Revision wurde noch im Parlament versenkt.

Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) Abbaupläne für Sozialleistungen mit Referenden bekämpfen

An ihrer Delegiertenversammlung im Oktober in Bellinzona beschloss die EDU die Ja-Parole zur Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Unterstützung erhielt knapp auch die Volksinitiative für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts, während die Initiative des SGB für eine Flexibilisierung des Rentenalters deutlich abgelehnt wurde.

EDU fasst Ja-Parole zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern

In Baar (ZG) sprachen sich im August die Delegierten einstimmig dagegen aus, einen Teil der zukünftigen Nationalbankgewinne an die AHV fliessen zu lassen, wie dies die Kosa-Initiative verlangte. Auch die Ablehnung des Kinderzulagengesetzes, gegen welches der Gewerbeverband das Referendum ergriffen hatte, fiel mit 426:3 Stimmen sehr deutlich aus. Verabschiedet wurde ausserdem das Positionspapier „Zehn Gebote für einen gesunden Staatshaushalt“, das ein hartes Sparprogramm zur finanziellen Sanierung des Bundes und die Beschränkung der Tätigkeit des Bundes auf einige Kernaufgaben fordert.

SVP Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 24.09.06

Auf der Versammlung in Lausanne im Juni lehnten die Delegierten einstimmig die Asyl- und Ausländergesetze ab. Vizepräsident Ueli Leuenberger bezeichnete die Gesetze als eine Form der Abschaffung des Asylrechts. Sie brächten nicht die angeblichen Lösungen, sondern neue Probleme wie die Abdrängung von Asylsuchenden in die Illegalität.
Kontroverser wurde die linke Kosa-Initiative diskutiert. Der Waadtländer Grossrat Philippe Martinet bemängelte, dass die Zuführung von Nationalbankgewinnen kein Gesamtkonzept sei, um der AHV auf lange Sicht zu helfen, und regte stattdessen die Investition dieser Gewinne in zukunftsträchtige Projekte im Umweltschutzbereich an. Präsidentin Ruth Genner hingegen betonte den sozialen Aspekt der AHV und die Notwendigkeit ihrer guten finanziellen Ausstattung, um weitere Abbaupläne der bürgerlichen Parteien zu verhindern. Schliesslich unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten die Initiative.

Grüne diskutieren über Nationalbankgewinne

Da es sich bei Mehrwertsteueranpassungen um Verfassungsänderungen handelt, unterstand der Finanzierungsbeschluss dem obligatorischen Referendum. Die Vorlage wurde dem Volk am gleichen Abstimmungswochenende wie die 11. AHV-Revision unterbreitet, gegen welche die Linke das Referendum ergriffen hatte. Obgleich die FDP-Fraktion der Finanzierungsvorlage als Teil eines ausgewogenen Ganzen zugestimmt hatte, bröckelte die freisinnige Zustimmung angesichts der Opposition der Wirtschaft in den Wochen vor der Abstimmung zusehends. Schliesslich gab die Partei die Nein-Parole aus. Als Hauptargument nannte sie ihre Ablehnung von „Steuern auf Vorrat“ sowie das Zustandekommen des Referendums gegen die 11. AHV-Revision. Beobachter bezeichneten die Begründung allerdings als etwas fragwürdig: Das Mehrwertsteuerprozent sollte erst erhoben werden, wenn es wegen der demographischen Entwicklung wirklich nötig ist. Zudem hätte die tatsächliche Einführung einen Parlamentsbeschluss benötigt, gegen den das Referendum hätte ergriffen werden können. Die SVP hatte von Anbeginn erklärt, dass sie die Mehrwertsteuererhöhung bekämpfen werde und zur Sicherung der AHV-Finanzierung auf das Nationalbankgold setzen wolle. Als dann auch noch ein Teil der Gewerkschaftsbewegung ein Fragezeichen hinter die „unsoziale“ Erhöhung der Mehrwertsteuer setzte, schien das Schicksal der Vorlage besiegelt. Es zeigte sich, dass es fatal gewesen war, die beiden Finanzierungsbeschlüsse zu AHV und IV nicht aufzusplitten, wie dies der Ständerat vorerst angeregt hatte; eine differenzierte Stimmabgabe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.

11. AHV-Revision (BRG 00.014)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

In ihrer Stellungnahme „Golden Age – Alt und Jung gemeinsam“ verlangte die FDP, dass ältere Menschen ein selbstbestimmtes Leben in materieller Sicherheit führen können. Dazu seien Änderungen im 3-Säulen-System sowie Massnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Gesundheit, Pflege und Integration nötig. Wichtig sei insbesondere eine generationengerechte Ausrichtung der Altersvorsorge, d.h. keine weiteren Ausbauschritte bei der AHV, sondern eine Stärkung der dritten Säule (steuerbegünstigtes privates Sparen). Ausserdem sollten die im hohen Alter wichtigen Ergänzungsleistungen in die Verfassung aufgenommen werden. In Bezug auf die Höhe des Rentenalters wollten sich die Freisinnigen nicht festlegen.

FDP-Positionspapier zur Altersvorsorge

Im Gegensatz zu im Vorfeld des Volksentscheids geäusserten Befürchtungen wurde die Ablehnung der Solidaritätsstiftung im Ausland kaum zur Kenntnis genommen und löste auch keine negativen Reaktionen aus. Nach der Abstimmung begann sofort der Wettbewerb der Vorschläge, wie die Erträge aus den Goldverkäufen der Nationalbank zu verteilen und zu verwenden seien. Dabei tauchte die Idee einer Neuauflage der Solidaritätsstiftung nicht mehr auf. Die FDP und nach einigem Zögern auch die CVP sprachen sich für die Anwendung der Verteilungsformel für die normalen Nationalbankgewinne aus (zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund). Diese Position machte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen zu eigen und wurde von den Kantonen Jura, Obwalden und Solothurn mit der Einreichung von Standesinitiativen bekräftigt. Nach Ansicht des Eidg. Finanzdepartements bräuchte es aber auch dazu einen speziellen Parlamentsbeschluss, da es sich bei den Goldverkäufen um aussergewöhnliche Erträge handle. Im nationalen Parlament wurden in Bezug auf die Verwendung der Mittel verschiedene Vorstösse deponiert. So verlangten die Freisinnigen Merz (AR) und Favre (VD) in gleichlautenden Motionen in den beiden Räten, dass die Erträge zum Schuldenabbau verwendet werden müssen. Ein weiterer Freisinniger (Dupraz, GE) schlug hingegen mit einer parlamentarischen Initiative eine analoge Verteilung wie das eben abgelehnte Gegenprojekt vor, nur dass anstelle einer Solidaritätsstiftung ein Forschungsfonds alimentiert werden soll. Ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative forderte der Christlichsoziale Fasel (FR) die vollumfängliche Verwendung der Erträge durch den Bund für die Erhöhung der Kinderzulagen. Die SVP hielt an ihrer ursprünglichen Idee fest, primär die AHV zu begünstigen. Sie reichte eine parlamentarische Initiative ein, welche einen Drittel der Erträge den Kantonen und zwei Drittel der AHV zukommen lassen will. Eine identische Verteilung schlug der Genfer Nationalrat Grobet (alliance de gauche) ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative vor. Die SP hat sich noch nicht definitiv festgelegt, bevorzugt aber Lösungen, welche neben der AHV auch Forschung und Bildung von den Erträgen profitieren lassen.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Die FDP will mit finanziellen Anreizen die Arbeit nach dem Rentenalter fördern. Die Forderung nach einer flexiblen Öffnung des AHV-Alters nach oben war unter dem Titel „Die 4. Säule“ zentraler Punkt eines neuen Wirtschaftsprogramms der Partei. Konkret regte die FDP an, arbeitende Rentner sollten von Steuervergünstigungen profitieren und keine AHV- und ALV-Beiträge mehr bezahlen. Mit der Flexibilisierung nach oben rückte die Partei von ihrer Forderung nach einer generellen Erhöhung des Rentenalters auf 67 oder 68 Jahre ab. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und die wirtschaftsnahe Denkfabrik „Avenir Suisse“ unterstützten diese Forderung.

FDP „Die 4. Säule“

An der Delegiertenversammlung in Luzern sprachen sich die Anwesenden für die Post-Initiativeund die VolksinitiativeNationalbankgewinne für die AHV aus. Erstere bekämpft Abbaupläne der Post, letztere will im Gegensatz zur Gold-Initiative der SVP nicht Reserven, sondern Gewinne der Nationalbank der AHV zugute kommen lassen.

SP heisst Post-Initiative gut

An einem Sonderparteitag im März forderte die SVP eine finanziell tragbare Sozialpolitik. Parteipräsident Maurer führte an, dass trotz explodierender Beiträge die Sozialwerke fast ausnahmslos vor einem Schuldenberg oder leeren Kassen stünden. Die Lösung des Problems dürfe nicht der kommenden Generation auferlegt werden. Die Beitragsexplosion sei nicht zuletzt auf die Vollkaskomentalität vieler Versicherter zurückzuführen. Die Delegierten stimmten einem Grundsatzpapier zu, welches langfristig eine Ausgabenreduktion auf das Niveau von 1990 zum Ziel hat. Bei der AHV erachtet die Partei eine Erhöhung des Rentenalters für sinnvoll. Einer Flexibilisierung will sie nicht im Wege stehen, falls diese nicht zu Mehrausgaben führe. Schliesslich sollten die zur Verfügung stehenden Mittel (Nationalbankgold, Spielbankenerträge) besser genutzt werden.

SVP fordert eine finanziell tragbare Sozialpolitik

Der Budgetkompromiss, der als Durchbruch im Kampf gegen das Schuldenloch gefeiert wurde, geriet von links und von rechts bald unter Beschuss. Die erste Bewährungsprobe für den Zusammenhalt des runden Tisches erfolgte noch am gleichen Tag, als SP und Gewerkschaften am Nein zum Haushaltsziel 2001 festhielten. Ihrer Meinung nach bildeten Haushaltsziel und Beschluss des runden Tisches zwei von einander getrennte Vorlagen. Die SVP liess verlauten, die Defizite sollten mit Einsparungen ohne Zusatzeinnahmen saniert werden. Unter den Kantonen bestanden ebenfalls unterschiedliche Ansichten, wo die CHF 500 Mio. an gekürzten Bundesbeiträgen eingespart werden sollten. Einig war man sich über die Kürzungen beim öffentlichen Verkehr, im Bildungsbereich und beim Straf- und Massnahmenvollzug (350 Mio.). Für die verbleibenden CHF 150 Mio. wurden drei Varianten geprüft: eine höhere Beteiligung der Kantone an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen, die Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV/IV und eine Beteiligung der Kantone an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV). Während sich die Westschweizer Kantone gegen Kürzungen der Krankenkassenbeiträge wehrten, sprachen sich finanzstarke Deutschschweizer Kantone gegen Kürzungen im AHV/IV-Bereich aus. Die Konferenz der Kantonsregierungen stimmte schliesslich der Variante AHV/IV zu, nachdem in einer ersten Abstimmung die Variante Krankenkasse knapp das erforderliche qualifizierte Mehr von 18 Stimmen um deren zwei verfehlt hatte.

Stabilisierungsprogramm 1998 (98.059)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

In ihrer Stellungnahme zum IDA FiSo-2-Bericht sprach sich die FDP gegen einen weiteren Ausbau des Sozialstaates und für Reformen unter dem Aspekt einer nachhaltigen Sicherung der Zukunft der Sozialwerke aus. Sie warf der SP vor, durch ihre Sorglosigkeitskampagne das Problem der Finanzierung schlicht zu negieren.

Stellungsnahme der FDP zum IDA-FiSo-2-Bericht

Einen «Umbau statt Abbau der Sozialwerke» postulierte die FDP im Sozialbereich und sprach sich für die Beibehaltung des Drei-Säulen-Prinzips aus. Bei der AHV soll das Rentenalter 65 für Mann und Frau gelten. In der Arbeitslosenversicherung will die Partei das Degressionsmodell, die nach Bezugsdauer abgestuften Leistungen, wieder zum Tragen bringen und eine 30tägige Karenzfrist einführen. Bei der Krankenversicherung soll die Jahresfranchise auf mindestens 600 CHF angehoben werden. Anstelle der Mutterschaftsversicherung, wie sie der Bundesrat vorsieht, forderte die FDP einen bedürfnisgerechten Mutterschutz, der Frauen bloss eine achtwöchige Lohnfortzahlung nach der Geburt garantiert. Zumindest dieser Punkt war innerhalb der Partei aber umstritten.

Sozialpolitik der FDP 1997

Die CVP sprach sich für eine Stabilisierung der Sozialleistungsquote auf dem heutigen Niveau und - wie die FDP - für einen Umbau des Sozialversicherungssystems aus. Gemäss CVP müssen sich die Sozialwerke künftig auf die Deckung der Grundbedürfnisse ausrichten, dafür könnten noch bestehende Lücken wie die Mutterschaftsversicherung und die Vereinheitlichung der Familienzulagen geschlossen werden. Um soziale Umverteilungen einfacher realisieren zu können, schlug sie die Schaffung eines einzigen Fonds zur Finanzierung aller Sozialversicherungszweige vor, der durch Verbrauchssteuern wie die künftige Spielbankensteuer, eine Energiesteuer oder andere Lenkungsabgaben zusätzlich alimentiert werden soll. Die Erhebung weiterer Lohnprozente lehnte sie ab. Bei der AHV regte die CVP den Übergang zu einer einkommensunabhängigen Einheitsrente an. Für die Arbeitslosenversicherung soll ein Zwei-Säulen-Konzept geprüft werden, das die Grundsicherung (Minimalrente) klar von Ergänzungsleistungen zur Beibehaltung des Lebensstandards trennt.

Sozialpolitik der CVP 1997

Ein SP-Parteitag in Davos im November stand ganz im Zeichen der Zukunft und Finanzierung des Sozialstaates. Die Delegierten verabschiedeten ein Positionspapier, in dem der «Panikmache» um die Finanzierung des Sozialstaates der Kampf angesagt und die soziale Grundsicherung als unabdingbar für den sozialen Frieden bezeichnet wird. Der Sozialstaat sei auch in Zukunft bezahlbar, dieser solle fortan aber nicht mehr allein durch Lohnprozente, sondern vermehrt über eine erhöhte Mehrwertsteuer finanziert werden. Als vordringlich erachtete die SP die Sicherung der AHV (mit Ruhestandsrenten ab 62 Jahren) und der IV sowie die Ausweitung der Ergänzungsleistungen auf Langzeitarbeitslose und Alleinerziehende. Bekräftigt wurden die Forderungen nach höheren Kinderzulagen und einer Mutterschaftsversicherung.

Mit grossem Mehr stellte die SP zudem die Weichen für einen radikalen Umbau der Krankenversicherung: Bis zum Frühjahr 1997 will sie Vorschläge für eine oder mehrere Volksinitiativen bezüglich einer sozialeren Finanzierung der Krankenversicherung vorlegen. Die heutigen Kopfprämien sollen durch bis zu acht zusätzliche Mehrwertsteuerprozente ersetzt werden, womit die unteren Einkommenskategorien erheblich entlastet würden. Gleichzeitig soll der Kostenschub im Gesundheitswesen eingedämmt werden. Um das Ziel des gezielten Ausbaus der Leistungen und gleichzeitig der Begrenzung der Kostensteigerungen auf das BIP-Wachstum zu erreichen, wird eine nationale Spitalplanung sowie die Steuerung des Gesundheitswesens über Globalbudgets verlangt.

Die Initiativfreudigkeit der Parteispitze wurde von der SP-Basis und verschiedenen, an weiteren SP-Initiativen beteiligten Gruppierungen harsch kritisiert, da die Unterschriftensammlungen für zwei bereits lancierte Initiativen nur harzig liefen.

Parteitag der SP 1996

Im Hinblick auf die anstehende Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) forderte die GPS einen Umbau der zweiten Säule. Sie will den Koordinationsabzug abschaffen, der die Einkommenslimite festlegt, ab der die zweite Säule obligatorisch ist, und der Personen mit kleinem Einkommen benachteiligt. Gleichzeitig soll das Steuerprivileg für die überobligatorische Altersvorsorge begrenzt werden. Die Partei schlug weiter vor, ein Prozent der Pensionsgelder künftig in einen Fonds einzuzahlen, aus dem Risikokapital für kleinere und mittlere Unternehmen bereitgestellt wird. Die Pensionskasse soll zudem neu frei wählbar sein, um es den Versicherten zu erlauben, jene Kasse zu wählen, welche die Gelder nach sozialen und ökologischen Kriterien investiert.

Forderung der GP zum Umbau der zweiten Säule
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

In einer erstmals seit 1921 wieder durchgeführten Urabstimmung sprachen sich im Frühjahr 66% der SP-Mitglieder für die 10. AHV-Revision und damit für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre aus. Damit entschied sich die Parteibasis (bei einer Stimmbeteiligung von knapp 33%) für einen anderen Weg als ihre traditionellen Bündnispartner, die Gewerkschaften, die gegen die 10. AHV-Revision das Referendum ergriffen hatten. Gemeinsam lancierten und reichten SP und Gewerkschaften allerdings schon vor Annahme der 10. AHV-Revision am 25. Juni eine «Auffanginitiative» ein, die verlangt, dass die 10. AHV-Revision ohne höheres Frauen-Rentenalter in Kraft gesetzt wird.

Unstimmigkeiten und Urabstimmung in der SP über die 10. AHV-Revision

Als einzige der Bundesratsparteien hatte die SP im Frühjahr gegen die drei Landwirtschaftsvorlagen (Revision MIlichwirtschaftseschluss, Revision Landwirtschaftsgesetz, Verfassungsartikel über die Landwirtschaft) und «für ein Bioland Schweiz» votiert. Das dreifache Nein des Volkes gereichte der Partei deshalb zum Triumph. Hingegen hatte die 1991 eingereichte und zuletzt auch parteiintern umstrittene AHV/IV-Ausbauinitiative von SP und Gewerkschaften an der Urne keine Chance.

Parolen der SP 1995
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995

Als einzige Partei ausser den Grünen sprach sich die PdA gegen die Einführung einer Ausgabenbremse aus, da sie die Verhinderung neuer sozialer Ausgaben befürchtete. Ausserdem lehnte sie zusammen mit den Gewerkschaften die 10. AHV-Revision ab und grenzte sich damit klar von der SP ab.

Parolen der PdA 1995
Dossier: Parolen der PdA, 1990-1995

Die FDP stellte in einem Grundlagenpapier zur Seniorenpolitik 15 Thesen für eine ganzheitliche Alterspolitik auf, deren primäre Ziele die Stärkung der Generationensolidarität und die Förderung der Eigenverantwortung sind. Dabei betonte die FDP mit der Einführungsthese «Es kann keine isolierte Alterspolitik geben» eine gesamtpolitische Betrachtung, die eine Verschärfung des Gegensatzes jung - alt vermeiden will. Weiter forderte sie die Gewährleistung der finanziellen Sicherung der AHV und des Generationenvertrages im Gesundheitswesen und plädierte für einen weiteren Ausbau der individuellen Vorsorge. Die Erhöhung des Frauenrentenalters hält die FDP für unvermeidbar. Weitere Thesen verlangen, den Anliegen der Betagten in der Siedlungs- und Verkehrspolitik vermehrt Rechnung zu tragen und Betagte besser in die Kultur- und Bildungspolitik zu integrieren. Nach Ansicht der FDP kommt den Medien bei der Förderung der Integration der Senioren eine entscheidende Funktion zu.

Grundlagenpapier der FDP zur Seniorenpolitk

Zu den eidgenössischen Abstimmungen gab die LP mit Ausnahme von drei Vorlagen dieselben Parolen wie die FDP heraus. Die Ausnahmen betrafen die SD-Initiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag, den Mehrwertsteuersatz von 6,5% und die Möglichkeit, diesen Steuersatz zugunsten der AHV um 1 % zu erhöhen, welche sie allesamt ablehnte. Der Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen und die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes – insbesondere in der Romandie – überzeugten die Delegierten von der Ja-Parole für die die Treibstoffzollerhöhung, welche mit 67 zu 35 Stimmen gefasst wurde.

Parolen der LP 1993
Dossier: Parolen der LP, 1990-1994