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MIGRIERT Dix ans après l'avoir signée, la Suisse n'avait toujours pas ratifié en 1986 la Charte sociale européenne. Refusée en 1984 par la Chambre des cantons, celle-ci a buté en février devant la commission du Conseil national qui a chargé le Conseil fédéral d'organiser une nouvelle procédure de consultation auprès des cantons au sujet de l'égalité de traitement des étrangers dans la sécurité sociale. Le gouvernement fédéral a également décidé de soumettre à la consultation des cantons, partis et associations l'opportunité pour la Suisse de signer ou non la Charte européenne de l'autonomie locale. Il a en outre invité les Chambres à approuver la Convention sur le transfèrement des personnes condamnées. Elaboré dans le cadre du Conseil de l'Europe également, ce texte prévoit la possibilité, par une procédure simple et rapide, de transférer des détenus étrangers vers leur pays d'origine. Lausanne a accueilli au printemps la Conférence européenne des ministres des transports auxquels s'étaient associés les représentants canadien, américain, australien et japonais. Présidée par le conseiller fédéral L. Schlumpf, l'assemblée a adopté une résolution pour accroître la coopération internationale contre les actions terroristes dans les aéroports. Dans les domaines techniques, le Conseil fédéral s'est une nouvelle fois engagé à favoriser la collaboration technique et scientifique ouverte à tous les gouvernements, entreprises et instituts de recherche. C'est ainsi qu'un accord-cadre a été conclu entre notre pays et les communautés européennes qui crée les bases de diverses formes de coopération. La participation de la Suisse à 16 projets d'EUREKA a ainsi pu être assurée. L'exécutif a d'autre part mandaté les services compétents de préparer un message sur un crédit de programme pluriannuel pour le financement de la coopération technologique en Europe.

Europäische Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Waldsterben und Luftverschmutzung gehörten im Berichtsjahr zu den dominierenden Themen der schweizerischen Innenpolitik. Dass sich die Luftqualität in unserem Lande weiter verschlechtert, die Waldschäden zunehmen und auch die menschliche Gesundheit darunter leidet, wird immer offensichtlicher und hat zu einer verstärkten Sensibilisierung breiter Volksschichten geführt. Bezüglich der zu treffenden Massnahmen jedoch gingen die Meinungen nach wie vor auseinander. Im Zentrum der Umweltpolitik stand das Waldsterben. Das Waldschaden-Inventar der «Sanasilva»-Studie eruierte für 1985 einen auf 2 Prozent gebremsten Zuwachs an geschädigten Bäumen: Im Berichtsjahr waren 36 Prozent aller Bäume krank oder abgestorben; der Zustand bei den Nadelbäumen blieb gegenüber 1984 stabil, während der Anteil der geschädigten Bäume bei den Laubhölzern weiter angestiegen ist und auch die Obstbäume zunehmend unter dem «Umweltstress» leiden. Einen alarmierenden Zustand erreichten mit 42 Prozent geschädigten Bäumen die Bergwälder, bei denen teilweise schon kleine flächenweise Zusammenbrüche registriert wurden. Gegenüber dem Mittelland war der Anteil an mittelstark und stark geschädigten sowie abgestorbenen Bäumen doppelt bis dreimal so hoch.

Sanasilva Bericht 1985

Nicht nur ein schärferes Profil, sondern eine neue Identität suchte man weiterhin in der Sozialdemokratischen Partei (SP), die in den letzten Jahren noch ernstere Wahlverluste erlitten hat als die CVP. Dabei kam neben den beiden antagonistischen Flügeln, dem traditionell gewerkschaftlich-sozialpolitischen und dem von den neuen Bewegungen inspirierten «grünen», auch eine Tendenz zum Ausdruck, welche die Partei auf einen pragmatischeren Kurs zu führen strebt. Indem sie auf die Bedürfnisse der Marktwirtschaft eingeht, möchte sie gerade dem kleineren Unternehmertum gegenüber das Image der Wirtschaftsfeindlichkeit abstreifen. Den Kontakt mit einem dynamischen Unternehmertum suchte auch eine Studientagung über die neuen Technologien zu fördern, die von der Präsidentin der Wirtschaftskommission der SPS, L. Uchtenhagen, organisiert wurde, an der aber mit den Referenten N. Hayek und P. Arnold eher die Optik der Grosskonzerne vertreten war. Parteipräsident H. Hubacher forderte seinerseits dazu auf, den Gegebenheiten mehr Rechnung zu tragen. Da die Bevölkerung sich in der Schweiz trotz aller Kritik im Grunde doch wohl fühle, müsse man in der Opposition Mass halten und sich von allzu radikalen Tendenzen – wie etwa einer prinzipiellen Armeegegnerschaft – abgrenzen. Für eine Abgrenzung gegenüber sozialistischen Diktaturen, Bürokratie und utopischen Fixierungen plädierte auch der Genfer Nationalrat R. Longet. Im Sinne der ökologischen Tendenz und zugleich einer praxisnahen Parteitätigkeit gab das Zentralsekretariat ein Handbuch über Umwelt-, Energie- und Verkehrsfragen heraus, das Kommunalpolitikern Informationen und Anregungen bieten soll.

Identitätssuche bei der SP

A la veille de l'entrée au sein de la Communauté européenne (CE) de l'Espagne et du Portugal, effective au premier janvier 1986, le Conseil de l'Europe a marqué sa détermination de promouvoir la coopération entre les deux institutions en adoptant une résolution proposée conjointement par la Suisse et l'Autriche. Deux groupes de contact ont ainsi été créés. Ceux-ci ont évoqué les aspects institutionnels de la coopération et la réalisation de projets communs. Voir sur ce sujet le rapport annuel du Conseil fédéral sur les activités de la Suisse au Conseil de l'Europe en 1985 (MCF 86.016).
Les Chambres fédérales n'ont cependant guère montré d'empressement à renforcer l'intégration européenne de notre pays. Après que la chambre des cantons l'eut refusée en 1984, la commission du Conseil national, quelques mois plus tard, demandait au Conseil fédéral un rapport complémentaire sur la possibilité d'accepter ou non la Charte sociale européenne, et notamment les articles sur le droit à la sécurité sociale et à l'assistance sociale et médicale. A la fin de l'année cependant, celui-ci n'avait toujours pas été remis en raison d'un arrêt du Tribunal fédéral portant sur les conséquences de l'exercice du droit de grève sur les rapports de travail. Lors d'une visite officielle dans notre pays, le président de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe, Karl Ahrens, s'est toutefois déclaré persuadé que la Suisse pourrait, même avec certaines réserves, ratifier la Charte sociale.

Le protocole additionnel (MCF 83.062) dans le domaine de l'entraide judiciaire internationale en matière pénale s'est heurté lui aussi à bien des obstacles. Après avoir été refusé l'année précédente par la chambre du peuple, celui-ci est revenu sur le tapis en 1985. Sur proposition de la commission du Conseil des Etats, il a finalement été adopté par les deux chambres, avec une réserve de taille cependant: celle de ne pas compter l'escroquerie fiscale au nombre des délits mentionnés dans le texte. Une forte minorité s'est toutefois posé la question de savoir si, en enlevant son titre essentiel à ce protocole, la ratification avait encore un sens.

Comme nous l'avons vu plus haut, le Conseil fédéral a décidé de ne pas présenter au législatif le premier protocole additionnel à la Convention européenne des droits de l'homme. Il a par contre activement participé à la première Conférence ministérielle européenne traitant de ce sujet et tenue au début du printemps à Vienne.

Europäische Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Während Massnahmen zur Reduktion des Schadstoffausstosses auch in der Bevölkerung weitgehend unterstützt wurden, löste die Forderung der Umweltorganisationen, der private Motorfahrzeugverkehr müsse gebremst oder gar reduziert werden, heftige Reaktionen aus. Mit der Idee eines Öko-Bonus, einem massiven Zuschlag auf Benzin, dessen Ertrag gleichmässig auf die ganze Bevölkerung zu verteilen wäre, wollte der VCS auf Kosten der Vielfahrer diejenigen Verkehrsteilnehmer belohnen, welche wenig oder gar nicht autofahren; eine entsprechende Motion Jaeger (ldu, SG) (Mo. 85.495) wurde indessen vom Nationalrat auch nicht in Postulatform überwiesen. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion der LdU/EVP-Fraktion (Mo. 84.599), die den Bundesrat aufforderte, Vorkehrungen zu treffen, um bei einem weiteren Fortschreiten des Waldsterbens eine Treibstoffrationierung verfügen zu können (siehe auch Kt.Iv. 85.202). Dagegen verlangte das Parlament in einem aufsehenerregenden Entscheid vom Bundesrat die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen im Sinne einer Sofortmassnahme (Mo. 83.956; Po. 85.326; Kt.Iv. 84.203; Kt.Iv. 84.204). Die Landesregierung, die in dieser Frage allein zuständig ist, beschloss jedoch, an den auf Anfang 1985 in Kraft gesetzten Tempolimiten 80/120 einstweilen festzuhalten. Mit 256'207 gültigen Unterschriften wurde eine Initiative «Pro Tempo 130/100» eingereicht. Der Berner Grosse Rat stimmte mit grossem Mehr einer Motion zu, wonach sich die Regierung beim BR für 6 autofreie Sonntage einsetzen soll. Die geplante Neuauflage der 1978 abgelehnten «Burgdorfer Initiative» für 12 motorfahrzeugfreie Sonntage wurde fallen gelassen. Dagegen konnte der Aufruf verschiedener, teilweise durch kantonale Regierungen unterstützter Komitees zur «Aktion autofreier Bettag» insgesamt als Erfolg gewertet werden.

Eine erfreuliche Auswirkung dieser Tempobegrenzung auf National- und Hauptstrassen konnte die Unfallstatistik verzeichnen: Erstmals seit 1954 wurden im Berichtsjahr wieder weniger als 1’000 Verkehrstote (908, das sind 17.2 Prozent weniger als 1984) registriert, obwohl sich der Fahrzeugbestand seither mehr als verfünffachte. Auch die Zahl der Verletzten sank auf 29'827 (2.5 Prozent weniger als 1984), während die Unfälle gesamthaft leicht zunahmen (+0.7 Prozent). Der Bundesrat beschloss die Erhöhung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr um durchschnittlich 50 Prozent auf Anfang 1986. Stärker heraufgesetzt wurden dabei die Bussenansätze für jene Übertretungen, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Nachdem sich in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Mehrheit der Kantone unter anderem für eine Erhöhung der allgemein zulässigen Breite von Motorfahrzeugen auf 2.5 m ausgesprochen hatte, kündigten die Schweizerische Verkehrsstiftung, der VCS sowie die Interessengemeinschaft Velo Schweiz das Referendum an: Breitere Lastwagen würden die Fussgänger und Zweiradfahrer vermehrt gefährden, und zudem seien Strassenverbreiterungen auf Kosten von Kulturland, Vorgärten und Trottoirs zu befürchten. Die Exekutive eröffnete ferner die Vernehmlassung zur Neugestaltung der Strassenrechnung, welche für finanz- und verkehrspolitische Entscheide – vor allem in der Frage des Eigenwirtschaftlichkeitsgrades der verschiedenen Verkehrskategorien – von wesentlicher Bedeutung ist.

(Die eidgenössischen Räte genehmigten einstimmig das Haager Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht, welches die Schweiz 1980 unterzeichnet hatte (BRG 84.080).)

Forderung der Umweltorganisationen nach Reduktion des privaten Motorfahrzeugverkehrs – Parlament verlangt die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen (Mo. 83.956)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Wichtigste Entscheidung der «Waldsession» war eine von beiden Räten überwiesene Motion, die von der Regierung verlangte, bis spätestens Ende Jahr ein Konzept vorzulegen, wie und bis wann die Luftqualität auf den Stand der 50er Jahre zurückgeführt werden könne. Von Bedeutung war dieser Auftrag nicht zuletzt deshalb, weil darin weitergehende Massnahmen enthalten sind, als in den zahlreichen Motionen und Postulaten noch speziell aufgezählt wurden. Im übrigen überwog in beiden Räten die Erwartung, dass die ökologische Krise mit technischen Massnahmen gemeistert werden könne und sich drastische Eingriffe vermeiden liessen. So lehnte der Nationalrat mit deutlichem Mehr selbst die Vorbereitung einer Treibstoff- und Heizölrationierung ab. Aufsehen erregte dagegen sein Entschied für die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen im Sinne einer Sofortmassnahme. Unter Namensaufruf überwiesen die Volksvertreter diesen Vorstoss der LdU/EVP-Fraktion mit 103 gegen 87 Stimmen als Motion und demonstrierten damit ihren Willen, mit konkreten Massnahmen gegen das Waldsterben vorzugehen. Gegen den Antrag des Bundesrates stimmten sie auch der Motion Müller (svp, BE) (Mo. 83.920) betreffend Schadstoffbegrenzung bei Dieselfahrzeugen zu und hiessen mit grossem Mehr zwei Motionen der Nationalratskommission gut, von denen die eine jährliche Abgaskontrollen bei Autos sowie die Einführung der Abgasnormen US-83 auf Oktober 1987, die andere die Senkung des Schwefelgehaltes im Heizöl «extra leicht» auf 0.15 Prozent bis Anfang 1987 verlangte. Vom Ständerat wurden diese den Verkehrs- und Energiebereich betreffenden Forderungen jedoch alle in unverbindliche Postulate abgeschwächt. Die kleine Kammer sprach sich zwar – in Übereinstimmung mit dem Nationalrat – bei drei Vorstössen zur Schadenbeseitigung und finanziellen Hilfe an die Waldwirtschaft für verbindliche Aufträge an den Bundesrat aus; dass sie aber bei Massnahmen zur Ursachenbekämpfung aus formaljuristischen Gründen auf die Motionsform verzichtete, stiess auf Befremden.

Sondersession zum Thema Waldsterben (BRG 84.088)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

In der namentlich dem Thema Waldsterben gewidmeten Sondersession bekräftigte Bundesrat Egli die Entschlossenheit der Regierung, die technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Umweltbelastung konsequent auszuschöpfen und nötigenfalls auch unpopuläre Massnahmen zu ergreifen. Erklärtes Ziel sei die Rückführung der Luftqualität auf den Stand der 50er Jahre. Als allgemeine Stossrichtung der Umweltpolitik skizzierte er die Verminderung der Schadstoffemissionen im Verkehrs- und Energiebereich, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Forschung, vermehrte Waldpflege, bessere internationale Zusammenarbeit und offene Information über die Lage. Um das gesteckte Ziel zu erreichen bedürfe es freilich eines völligen Umdenkens, ja einer Umkehr der Gesellschaft. Auch die eidgenössischen Räte waren sich in der generellen Lagebeurteilung weitgehend einig und fanden bezüglich zahlreicher Massnahmen zu einem Konsens, der vor Jahresfrist noch nicht möglich erschien. Allerdings lehnte der Nationalrat eigentliche Notrechtsmassnahmen für den kranken Wald ab. Die Volkskammer stimmte jedoch etlichen Forderungen in Motionsform zu, auch wenn die Regierung diese aus Gründen der Gewaltentrennung nur in Postulatform entgegennehmen wollte. Überwiesen wurden sämtliche Motionen und Postulate der vorberatenden Nationalratskommission zu den Bereichen Waldwirtschaft, Verkehr, Feuerung und Energie sowie Kehrichtverbrennung, mit denen diese die Forderungen des «10-Punkte-Programmes» der Regierungsparteien vom Herbst 1984 übernommen hatte. Die Kommission des Ständerates ihreseits hatte sich mit dem vom Bundesrat im Waldbericht unterbreiteten Massnahmenkatalog zufriedengegeben und keine eigenen Vorstösse unterbreitet.

Sondersession zum Thema Waldsterben (BRG 84.088)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Das Umweltschutzgesetz (USG) trat auf den 1. Januar 1985 in Kraft. Von den Verordnungen, die dieses Rahmengesetz in den einzelnen Teilbereichen des Umweltschutzes konkretisieren sollen, erhielten diejenigen über die Tempobegrenzung im Strassenverkehr (Tempo 80/120) und über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen (LMFV) gleichzeitig wie das USG Gültigkeit. Im Berichtsjahr wurde auch die Luftreinhalteverordnung (LRV) erlassen. Betreffend Lärmbekämpfung, Bodenschutz, Abfallbeseitigung und Umweltgefährdung durch chemische Stoffe verzögerte sich die Konkretisierung des USG, was bei den Kantonen zu Problemen mit dem Gesetzesvollzug führte. In einem Brief an den Bundesrat protestierten die SGU und der VCS dagegen, dass die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Umweltverschmutzung – bei der Vorbereitung der Ausführungsbestimmungen zum USG an die letzte Stelle der Prioritätenliste gesetzt wurde.

Verordnungen zur Konkretisierung des USG (1985 und 1986)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Obwohl das Berichtsjahr als «Jahr der Berichte» zur Umweltbedrohung, insbesondere zum Waldsterben, charakterisiert werden kann, wurde sichtbar, dass Informationen allein nicht genügen, um die gegenwärtige Situation zu ändern. Ihnen werden in naher Zukunft vielmehr auch Taten folgen müssen. Diese könnten in ihren Auswirkungen so umfassend werden, dass der Umweltbereich ähnlich der Raumplanung in den 70er Jahren zu einer neu integrierenden Politikdomäne würde. 1984 bereits feststellbar waren die Folgen für die Energie-, Verkehrs- und Forstpolitik. Im Rahmen der Bemühungen um eine Totalrevision der BV wurde diskutiert, ob das ökologische Denken als neue Basis dienen könnte.

Obwohl das Berichtsjahr als «Jahr der Berichte» zur Umweltbedrohung, insbesondere zum Waldsterben, charakterisiert werden kann, wurde sichtbar, dass Informationen allein nicht genügen, um die gegenwärtige Situation zu ändern

Bei der Formulierung politischer Konzepte gingen die Umweltorganisationen im Verbund mit Teilen der Wissenschaft voraus, die Parteien und die Massenmedien übernahmen die Aufgabe, artikulierte Interessen zusammenzufassen und je nach Standort zu bewerten. Der Bundesrat verabschiedete erste Massnahmenpakete zur Bekämpfung der als zentral erachteten Luftverschmutzung. Skepsis machte sich jeweils in den Reaktionen der Wirtschaftsverbände und wichtiger Interessenorganisationen des Automobilverkehrs bemerkbar, die ihrerseits versuchten, gemeinsam mit einzelnen wissenschaftlichen Experten und der Boulevardpresse hemmend auf die Entstehung einer neuen Umweltpolitik einzuwirken.

Formulierung politischer Konzepte – Unterschied zwischen Umweltorganisationen und Wirtschaftsverbänden

Weitergehende Forderungen erhoben insbesondere die Umweltorganisationen. Zur Popularisierung ihrer Ideen veranstalteten sie am 5. Mai in Bern eine Demonstration zugunsten des Waldes, an der rund 30 000 Personen teilnahmen. Propagiert wurden unter anderem, mittels einer Rationierung den Treibstoffverbrauch um die Hälfte zu senken, sowie den Nationalstrassenbau zu stoppen und die frei werdenden Gelder in den öffentlichen Verkehr umzulenken. Bei der Debatte über die Regierungsrichtlinien 1983-87 versuchte die SP-Fraktion der Bundesversammlung erfolglos, einen Teil dieser Forderungen mit einer Motion zum Notprogramm zu erklären und damit den Bundesrat zu rascherem Handeln zu zwingen. Dagegen vereinbarten die Spitzen der vier Regierungsparteien, ein gemeinsames Programm zur Rettung des Waldes vorzubereiten. In ihren Empfehlungen, die sie kurz vor Jahresende veröffentlichten, wünschten sie von der Exekutive eine schrittweise Verschärfung und Erweiterung der ergriffenen Massnahmen in den Bereichen Verkehr und Energie: Im wesentlichen wurde vorgeschlagen, bleifreies Benzin durch eine Differenzierung des Treibstoffzolls zu begünstigen, die amerikanischen Abgasnormen ab Modelljahr 1988 obligatorisch zu erklären und bis dahin Fahrzeuge, welche diese bereits erfüllen, steuerlich zu bevorteilen; das gleiche solle mit Fahrzeugen geschehen, die mit Katalysatoren ausgerüstet seien. Bei der Heizkostenabrechnung wurde ein Obligatorium für eine verbrauchsabhängige Ausgestaltung grundsätzlich unterstützt; sodann fanden strengere Werte für den zulässigen Schwefelgehalt aller Heizölsorten Eingang in das «10-Punkte-Programm» der Regierungsparteien.

Debatte über die Regierungsrichtlinien 1983-1987 (Mo. 84.001-4)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Sowohl bei der Luftverschmutzung als auch bei der Lärmbekämpfung und der Abfallbewirtschaftung wurde deutlicher als zuvor die Frage aufgeworfen, ob die eher auf Symptombekämpfung ausgerichtete Umweltpolitik genüge, oder ob es nötig sein werde, eine Politik zu betreiben, welche an den Ursachen der Umweltbedrohung ansetzt. Dabei vertrauten die Befürworter einer Wende vor allem auf regulative Massnahmen, die sie durch eine konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips ergänzt sehen möchten. Skeptiker gingen jeweils vom Gegensatz zwischen Ökonomie und Ökologie aus, sahen in der lancierten Umweltpolitik eine neue Bürokratisierung der Wirtschaft und propagierten die vermehrte Berücksichtigung des Marktes. Im Berichtsjahr blieb noch unklar, wieweit Einstellungsänderungen auch ein neues Verhalten zur Folge haben. Zwar kündigen sich neue Entwicklungen an, doch machten sich auch Verhärtungen und neue Konfliktlinien bemerkbar, die zwischen den negativ Betroffenen von ökologisch inspirierten Lebensregeln und den Benachteiligten durch das bisherige Verhalten verliefen.

Umweltpolitik – Symptombekämpfung oder Ansatz bei Ursachen der Umweltbedrohungen

Am deutlichsten sichtbar wurde die Umweltbedrohung bei der Entwicklung des Waldsterbens. Waren es 1983 14 Prozent des Waldes, die als angeschlagen betrachtet werden mussten, so stieg der Anteil der geschädigten Bäume 1984 auf 34 Prozent an. Stark kranke oder abgestorbene Bäume machten acht Prozent (1983: 4%) des Bestandes aus. Die Untersuchungen liessen je nach Baumsorte darauf schliessen, dass sich die Zahl der geschädigten Bäume innert Jahresfrist verdoppelt bis verdreifacht hat. Am stärksten betroffen waren die Weisstannen, bei denen schon mehr als die Hälfte krank sind. Wie das 1984 im Rahmen der «Sanasilva»-Untersuchung erstmals erstellte Waldschadeninventar ergab, kennen alle Regionen der Schweiz Waldschäden. Am schlechtesten ist der Zustand in den inneralpinen Zonen der Kantone Wallis und Graubünden. Auf der Alpennordseite nehmen die Schäden von West nach Ost spürbar zu. Zu den wichtigsten Auswirkungen des Waldsterbens wurden die rasche Vermehrung von Parasiten, negative Einflüsse auf den Holzmarkt und ein abnehmender Schutz gegen Wind und Lawinen gezählt. Obwohl in der Ursachenanalyse Fortschritte verzeichnet wurden, herrschte im Berichtsjahr nur über den primären Faktor weitgehende Einigkeit: Wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch der Bundesrat hoben die Bedeutung der Luftverschmutzung hervor; noch nicht schlüssig bekannt scheint dagegen die genaue Wirkungsweise zu sein.

Sanasilva Bericht 1984

Der von drei Umweltorganisationen herausgegebene «Biozid-Report» legte mit der «Chemisierung der Umwelt» sein Hauptgewicht auf einen spezielleren, aber nicht weniger bedeutsamen Aspekt. Gefordert wurden konkrete Zielformulierungen über die Umweltqualität, die mindestens auf Gesetzesstufe verankert werden sollten. Von einer nationalen Umweltpolitik, welche diesen Namen verdient, möchten die Verfasser erst sprechen, wenn die Rate der Schadstoff-Freisetzung drastisch reduziert wird; zu diesem Zweck regten sie ein gänzliches Verbot von Chemikalien an, welche die Umwelt erheblich belasten. Ferner wurden eine Materialrückführung in geschlossene Kreisläufe und eine umfassende Kontrolle durch Umweltbilanzen verlangt.

Biozid-Report – Forderung nach konkreten Zielformulierungen über die Umweltqualität

Ohne einzelne Massnahmen aufzulisten, lancierte der Umweltschützer F. Weber eine Volksinitiative «Kampf dem Waldsterben». Damit will er dem Bundesrat ausserordentliche Vollmachten geben und den von der Exekutive erhobenen Grundsatz, die Luftverschmutzung sei auf den Stand Mitte der 50er Jahre zu senken, in der Verfassung verankern. Schutzmassnahmen zugunsten der gesamten Umwelt, die sich aus den bisherigen Verfassungsbestimmungen genügend ableiten liessen, sollten ausschliesslich auf dem Verordnungswege realisiert werden. Damit würde nach Ansicht des Initianten die nötige Zeit gewonnen, um ergriffene Massnahmen rechtzeitig wirksam werden zu lassen.

Volksinitiative «Kampf dem Waldsterben»
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen war, konnte der Bundesrat das neue Umweltschutzgesetz auf 1985 in Kraft setzen. Da es sich weitgehend um ein Rahmengesetz handelt, wird es erst mit den entsprechenden Verordnungsbestimmungen griffig werden; eine Anzahl davon wurde im Berichtsjahr vorbereitet respektive in die Vernehmlassung gegeben. Um einem der umstrittensten Punkte des neuen Gesetzes – der Umweltverträglichkeitsprüfung ortsfester Anlagen – Gewicht zu verleihen, richtete die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) eine Beschwerdestelle ein.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Am umfassendsten angesetzt wurde in der Information über die gegenwärtige und zukünftige Umweltbedrohung bei der Beantwortung eines Postulats von Nationalrat R. Bäumlin (sp, BE), das nach den schweizerischen Konsequenzen aus der amerikanischen Studie «Global 2000» gefragt hatte. Exekutive und Verwaltung legten einen breit gefächerten Bericht vor, in dem die weltweiten Bevölkerungs- und Ressourcenprobleme und deren Auswirkungen auf die Ökosphäre zur Sprache kamen. Positiv überrascht zeigte sich der Postulant, weil im Bericht die anstehenden Fragen beim Namen genannt würden; dagegen übte er Kritik an der bundesrätlichen Stellungnahme, weil sie über allgemeine Betrachtungen hinaus kaum Konsequenzen und Handlungsperspektiven aufzeige. Nationalrätin E. Kopp (fdp, ZH) regte in diesem Zusammenhang an, umfassend über den gegenwärtigen Stand der Umweltschäden in der Schweiz zu berichten. Weiter verlangte sie vom Bundesrat konkrete Vorschläge, wie die «sozialen Kosten» der Umweltbelastung vermehrt internalisiert werden könnten.

Anregung zum Bericht über den gegenwärtigen Stand der Umweltschäden in der Schweiz (Po. 84.463)

Als Konsequenz aus dem Waldschadeninventar postulierte die Exekutive in ihrem ersten «Waldbericht» den handlungsleitenden Grundsatz, die Luftqualität müsse auf den Stand zwischen 1950 und 1960 zurückgeführt werden. In einem ersten Massnahmenpaket beschloss sie, vorwiegend Schritte zu realisieren, die den Verkehr und die Heizungen betreffen. Sofort eingeführt wurde eine befristete Senkung der Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Überlandstrassen. Weiter wurden ein Verbot von bleihaltigem Normalbenzin ab Mitte 1986 und die Zulassung von Katalysatorfahrzeugen beschlossen. Strengere Abgasnormen als die für 1986 vorgesehenen befürwortete der Bundesrat, doch sollten sie nach seiner Meinung erst eingeführt werden, wenn auch in den Nachbarstaaten ein genügendes Angebot an bleifreiem Benzin vorhanden ist. Im Bereich der Heizungen verordnete die Landesregierung die obligatorische Typenprüfung der Heizkessel und Brenner sowie die lückenlose Nachkontrolle der Ölfeuerungen. Ferner legte sie den Schwefelgehalt bei «extra leichtem» Heizöl auf 0.3 Prozent fest.

Dringlicher Bundesbeschluss gegen Waldschäden (BRG 84.019)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Bereits vor dem Bundesratsentscheid hatte ein privates Komitee unter der Führung eines Automobiljournalisten eine Volksinitiative «Pro Tempo 100/130» angekündigt, welche die bis dahin gültigen Höchstgeschwindigkeiten in der Bundesverfassung verankern möchte. Begründet wurde der Vorstoss damit, Reduktionen von Tempolimiten seien umweltpolitisch unbegründet; sie stellten vielmehr eine neue «Schikane» für den Automobilisten dar. Unterstützt wird er vom ACS und vom TCS. Im Parlament löste der Bundesratsentscheid verschiedene Reaktionen aus. Der Ständerat lehnte eine Motion (Mo. 84.560) ab, welche für die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten das Parlament zuständig erklären wollte. Als direkte Antwort auf das gestartete Volksbegehren «Pro Tempo 100/130» reichte Nationalrat A. Herczog (poch, ZH) eine Einzelinitiative (Pa.Iv. 84.225) ein, welche die Fixierung von Tempo 80 und 100 in der Bundesverfassung verlangt.

Volksinitiative «Pro Tempo 130/100» (BRG 87.047)

Die Meldungen über den aktuellen Zustand der Umwelt haben zu einer weiteren Politisierung dieses Bereiches geführt. Umfangmässig konnte bei der Gesamtbevölkerung zwar kaum eine Zunahme des generellen Umweltbewusstseins verzeichnet werden: Ahnlich wie vier Jahre zuvor gaben 1983 zwei von drei Schweizern an, der Umweltschutz gehöre zu den dringenden Gegenwartsproblemen. Dagegen konnten ein spürbarer Druck auf das konkrete Verhalten im Alltag sowie eine Radikalisierung und Verlagerung zu ausserinstitutionellen Aktivitäten festgestellt werden. Sozialpsychologisch ansetzende Deutungen vermuteten sogar, dass – analog zur «Verteilungsfrage» während den Jahren des Wirtschaftswachstums – nun dem Umweltbewusstsein im Zusammenhang mit der Suche nach alternativen Lebensweisen eine generationenprägende Rolle zukommt.

Aktueller Zustand der Umwelt führt zu einer weiteren Politisierung dieses Bereiches

An möglichen politischen Massnahmen gegen das Waldsterben wurden vorerst die Verminderung von Schadstoffen in der Luft, die Erschliessung und Aufforstung geschädigter Wälder sowie eine umfassende wissenschaftliche Beobachtung und Analyse der Krankheitssymptome genannt. Im Nationalrat fand kurz vor Ende der Legislaturperiode eine ausführliche Debatte zum Waldsterben statt, in deren Verlauf nicht weniger als 17 persönliche Vorstösse begründet wurden. Schliesslich wurden Motionen der SVP- und der CVP-Fraktion für eine bessere Erfassung der Wälder respektive eine laufende Berichterstattung über die Schäden überwiesen. Noch im Berichtsjahr wurde an den Arbeiten für die landesweite Waldbeobachtung unter dem Namen «Sanasilva» begonnen. Als Antwort auf das beängstigende Phänomen stellte Bundesrat A. Egli ein umfangreiches und abgestimmtes Massnahmenpaket für das folgende Jahr in Aussicht. Weitergehende Forderungen erhoben die Umweltorganisationen in einem Sofortprogramm zur Rettung des Waldes. An kurzfristigen Massnahmen wurde hier unter anderem verlangt, die Höchstgeschwindigkeiten auf den Strassen auf 100 bzw. 80 km/h zu senken, umweltfreundliche Tarife bei den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fördern, einen «abgasfreien» Bettag einzuführen und aus den Treibstoffzöllen Mittel für den Umweltschutz zur Verfügung zu stellen. Die LdU/EVP-Fraktion veröffentlichte ein «Grün-Buch», in dem sie einen Teil der Forderungen des Sofortprogramms übernahm und insbesondere durch den Vorschlag ergänzte, mit einer eidgenössischen Motorfahrzeugsteuer sei jeder Halter eines Personenwagens zum automatischen Bezug eines Generalabonnements der SBB zu verpflichten. Dadurch würde die verminderte Nutzung des Autos und das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr forciert. 25 Rechtsprofessoren der Zürcher Universität stellten noch vor Jahresende mit einem Gutachten fest, dringende Schritte zur Rettung des Waldes könnten über das Notrecht eingeleitet werden.

Dringliche Interpellationen zum Waldsterben, Beginn Sanasilva-Bericht
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Selbst Sachverständige waren vom Ausmass des Waldsterbens überrascht. Erste Ursachenanalysen ergaben mehrheitlich, dass die Krankheit nicht primär auf einen Befall durch Parasiten wie den Borkenkäfer zurückgeführt werden kann. Bekannte und epidemische Infektionserscheinungen erwiesen sich ebensowenig wie grossklimatische Veränderungen als erklärungskräftig. Die Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen wie auch das Bundesamt für Forstwesen lokalisierten den zentralen Grund in der verschlechterten Luft-, Wasser- und Bodenzusammensetzung und fassten das Waldsterben als Reaktion des Ökosystems auf die veränderten Lebensgrundlagen auf. Die grösste Gefahr wurde in der Destabilisierung des natürlichen Gleichgewichts vermutet, weil diese durch Rückkoppelung verstärkt wird. Von ihr werden in Zukunft nicht nur der Wald, sondern auch die ganze Pflanzen- und Tierwelt sowie die Holzwirtschaft betroffen sein.

Waldsterben als gegenwärtig bedeutendste Umweltbedrohung (1983)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Hauptpunkt der gesetzgeberischen Tätigkeit auf nationaler Ebene war die Beschlussfassung über das Umweltschutzgesetz. Damit wurde die seit der Annahme des Umweltschutzartikels im Jahre 1971 bestehende Gesetzeslücke geschlossen. Gegenüber dem Beschluss der Volkskammer vom Vorjahr widersetzte sich der Ständerat vorerst einer institutionalisierten Verbands-, Behörden- und Gemeindebeschwerdemöglichkeit. Von Unternehmerseite wurde dabei eine mangelnde Legitimierung der bestehenden Umweltorganisationen ins Feld geführt. Vertreter aus Randregionen fochten mit föderalistischen Argumenten gegen Eingriffsrechte nationaler Organisationen. Die durch das Waldsterben sensibilisierte Offentlichkeit reagierte jedoch heftig auf diesen Versuch, das Umweltschutzgesetz zu verwässern. Zur Sicherung der Beschwerdemöglichkeiten erwogen die Sozialdemokraten, eine Umweltschutzinitiative zu lancieren. Die betroffenen Umweltorganisationen stellten ihrerseits ein Referendum in Aussicht. Im Differenzbereinigungsverfahren bekräftigte jedoch der Nationalrat seinen früheren Entscheid. Unter Namensaufruf beschloss er mit 141 : 38 Stimmen eindrücklich, an den Beschwerderechten festzuhalten, und veranlasste damit den Ständerat zum Nachgeben im letzten strittigen Hauptpunkt.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

In den Schlussabstimmungen genehmigten beide Kammern oppositionslos das neue Gesetz. Es fordert den Schutz des Menschen und der Umwelt. Anfallende Schäden sollen durch den Verursacher gedeckt werden. Feste Anlagen werden in Zukunft einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Beschwerden können von Umweltverbänden mit einer gewissen Aktivitätsdauer und von verschiedenen Behörden eingereicht werden. – In ersten Gesamtbeurteilungen akzeptierten die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU), der Schweizerische Bund für Naturschutz (SNB) und der World Wildlife Fund (WWF) das erreichte Resultat als ein Minimum. Sie kritisierten, dass sich das Gesetz weitgehend auf den Immissionsschutz beschränke. Seine Griffigkeit werde sich in den bundesrätlichen Verordnungen erweisen müssen. Von Arbeitgeberseite wurde das neu geschaffene Instrument als epochemachend gewürdigt. Die ursprünglich bekämpfte Umweltverträglichkeitsklausel wurde als nützliche Präventivmassnahme hervorgehoben. Bedenken blieben dagegen beim Beschwerderecht der Umweltvereinigungen bestehen. Für die folgenden Verordnungen wünschten sie, dass sie vom Prinzip der Verhältnismässigkeit geleitet sein würden.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Zeitlich und räumlich gehäuftes, beschleunigtes Absterben von Weiss- und Rottannen sowie von Föhren waren 1983 ein deutliches Zeichen dafür, dass das Waldsterben als gegenwärtig bedeutendste Umweltbedrohung auch die Schweiz erfasst hat. Besonders in den Kantonen des Mittellandes kannte der Prozess eine dramatische Beschleunigung. Innert Jahresfrist waren 25 Prozent der Weisstannen eingegangen und je nach Baumart und Region bis zur Hälfte der Bäume von Krankheiten befallen worden. Auch in einigen Alpentälern musste ein schlechter Zustand bei Schutzwäldern beklagt werden. Ende Jahr waren gesamtschweizerisch vier Prozent der rund 250 Mio. Bäume absterbend; weitere 14 Prozent waren angeschlagen.

Waldsterben als gegenwärtig bedeutendste Umweltbedrohung (1983)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren