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L'Association des Communes Suisses (ACS) a lancé en 2019 «l'Année du travail de milice». Avec une série de collaborations et d'évènements, l'objectif consiste à renforcer le système de milice et développer des solutions afin qu'il puisse perdurer.


Année du travail de milice

Neben den in den letzten Jahren virulenter werdenden Diskussionen über E-Voting gingen andere Möglichkeiten der Digitalisierung (direkt-)demokratischer Prozesse etwas unter. Dabei hatte der Bundesrat bereits 2009 beschlossen, neben dem elektronischen Wählen und Abstimmen auch die Möglichkeit der digitalen Unterschriftensammlung vorantreiben zu wollen. Das sogenannte E-Collecting wurde damals als dritte Phase des Projektes «Vote électronique» angekündigt, die in Angriff genommen werde, wenn E-Voting umgesetzt sei.
Seit damals hat sich in der Tat einiges getan. So kamen verschiedentlich innert kürzester Zeit via Facebook zahlreiche Unterschriften zusammen, etwa für eine Petition zur Senkung der Billag-Gebühren oder für eine (gescheiterte) Volksinitiative für Tempo 140 auf Autobahnen. Das Scheitern der Letzteren zeigte freilich, dass ein Like auf Facebook nicht automatisch eine Unterschrift unter ein Initiativbegehren bedeutet. Gültig ist eine Unterschrift nämlich bisher nur in ihrer analogen Form und nur, wenn Name und Vorname handschriftlich angebracht wurden. Online verbreitete Unterschriftenbögen müssen also ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und an die Initianten gesandt werden.

Die eigentliche Idee von E-Collecting würde hingegen eine elektronische Unterschrift erlauben. Der bundesrätliche Plan ist, dass alle kantonalen und kommunalen Stimmregister harmonisiert werden und jede Bürgerin und jeder Bürger eine eindeutige Online-Identität erhält, auf deren Grundlage sie auch Initiativen unterschreiben könnten.
Diese Idee weckte Ängste und Hoffnungen, die in den Medien reflektiert wurden. Insbesondere wurde befürchtet, dass das Unterzeichnen von Anliegen viel einfacher werde, was zu einer Flut von Initiativen führen würde. Die Möglichkeit für digitales Unterschreiben – so wurde gemutmasst – werde die Erhöhung der Unterschriftenhürden oder neue Institutionen wie etwa die Volksmotion nach sich ziehen. Mit Letzterer würde eine bestimmte Zahl von Unterschriften das Parlament dazu zwingen, ein Volksanliegen wie eine parlamentarische Motion zu behandeln. Befürchtet wurde zudem, dass Parteien überflüssig würden, wenn kleine Gruppen mittels sozialer Medien rasch und effektiv mobilisieren und Unterschriften sammeln könnten.
Es gab allerdings auch zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter des digitalen Unterzeichnens von Volksbegehren, die die Bedenken dämpfen wollten. Die Zahl an Initiativen würde sich auch mit Online-Unterschriften selber regulieren, da auch hier an der Urne nur Projekte angenommen würden, die auch wirklich Mehrheiten finden würden. Zudem gehe das Sammeln auf der Strasse häufig mit unreflektiertem Unterschreiben einher. Bei E-Collecting gäbe es hingegen zahlreiche Möglichkeiten, sich vor einer Unterschrift zu informieren. Es müsse sich erst weisen, ob Online-Sammlungen einfacher seien als etwa Massenversände, bei denen beispielsweise grosse Parteien oder Organisationen ihren Mitgliedern per Post Unterschriftenbögen zusenden. Dort sei der Rücklauf jeweils nicht sehr hoch und es zeige sich immer wieder, dass ein Gespräch besser funktioniere als eine anonyme Abfertigung im Massenversand. Nicht zuletzt könne Digitalisierung aber die Teilhabe am politischen Prozess verstärken und Parteien würden die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich zu nutzen lernen.

2016 startete mit «WeCollect» eine Plattform, die sich das vermeintlich einfachere digitale Prozedere zunutze machte. Wer ein Anliegen unterstützen will, trägt sich online ein und erhält eine Mail mit einem Antwortbogen als PDF, der bereits vorfrankiert ist. Dieser muss ausgedruckt, unterschrieben und per Post zurückgesendet werden. Daniel Graf, der Betreiber der Plattform, kündigte an, mit der Plattform parteipolitisch neutral sein zu wollen. Komitees könnten sich bewerben und die Community werde dann entscheiden, ob ein Anliegen unterstützt werde. Diese Community bestehe aus «linksliberalen und weltoffenen» Personen, die sich für die Plattform registrierten und ihrerseits dann ein Potenzial für Unterschriften bildeten; innerhalb von rund zwei Jahren gehörten bereits 50'000 Personen dazu. Innert wenigen Tagen und relativ billig könnten auf WeCollect die nötigen Unterschriften zusammenkommen, betonte Graf. Würden bei herkömmlichen Unterschriftensammlungen die Kosten pro Unterschrift auf zwei bis drei Franken geschätzt, könne bei WeCollect mit weniger als CHF 1 pro Unterschrift gerechnet werden. Dies sei auch deshalb möglich, weil neben der Unterschrift auf seiner Plattform auch gespendet werden könne, so Graf. Damit könnten der Einrichtungsaufwand auf seiner Plattform und eventuell gar die Portokosten finanziert werden. Die ersten Anliegen, für die der Service von WeCollect in Anspruch genommen wurden, waren die Transparenzinitiative der SP und die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub.
Die Plattform wurde allerdings auch kritisiert. Dass Graf alleine entscheide, wer seine Dienste nutzen dürfe, sei problematisch. Nachdem die CVP mit ihrer Gesundheitskosten-Initiative und ein rechtes Komitee mit dem Begehren «Zuerst Arbeit für Inländer» bei Graf abgeblitzt waren, wurden bürgerliche Stimmen laut, die eine problematische Machtballung ausmachten. Neben der ideologischen Ausrichtung wurden zudem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes laut.

E-Collecting
Dossier: Vote électronique

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Fast jeder zehnte parlamentarische Erlass, der dem fakultativen Referendum unterstand, wurde 2018 mit einem Veto belegt. Konkret wurde gegen vier der 41 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die vom Parlament 2018 verabschiedet wurden, das Referendum ergriffen. Der Anteil von 9.8 Prozent bekämpfter Erlasse ist doppelt so hoch wie in den Vorjahren (2015: 5.1%; 2016: 3.2%; 2017: 4.4%). Wie bereits 2017 schafften es alle Komitees, die nötige Anzahl Unterschriften in der hunderttägigen Frist zu sammeln. Alle angestrebten Referenden schafften also im Unterschied zu 2015 und 2016, als ein bzw. drei Referenden nicht zustande gekommen waren, die Unterschriften- und Fristenhürden. Bekämpft wurden Beschlüsse von rechts (die EU-Waffenrichtlinie und die Erweiterung der Rassismusstrafnorm mit einem Homophobieartikel), von links (die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) und auch von verschiedenen linken und bürgerlichen Komitees gleichzeitig (AHV-Steuer Deal; STAF).

Noch im November 2018 wurde über die Überwachung von Versicherten abgestimmt. Das Referendum war hier nicht erfolgreich, hiess die Stimmbevölkerung doch die gesetzliche Grundlage beinahe mit einer Zweidrittelmehrheit gut. Die restlichen drei bekämpften Vorlagen werden 2019 der Stimmbevölkerung vorgelegt. Ebenfalls noch 2018 wurde über das Geldspielgesetz abgestimmt, das vom Parlament 2017 erlassen worden war und das von den jungen Grünen mittels fakultativem Referendum an die Urne gebracht wurde. Aber auch dieses Referendum blieb deutlich chancenlos: 72.9 Prozent der Stimmbevölkerung stützte den Entscheid des Parlaments.

Übersicht Referenden 2018
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Le projet pour la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale est passé sous la loupe du Conseil national. Les parlementaires ont suivi la décision du Conseil des Etats, pour que les cantons aient de la liberté dans l'organisation de leurs circonscriptions électorales et dans l'adoption de règles électorales particulières. La proposition de la minorité de la CIP-CN, soutenue par la droite de l'échiquier politique, a été acceptée par 104 voix contre 83 et 2 abstentions.
En vote sur l'ensemble, le projet est acceptée par 106 voix contre 81 et 2 abstentions. Seuls les parlementaires des groupes socialistes, des Verts et des Vert'libéraux n'ont pas supporté le projet. Lors du vote final, le Conseil des Etats a voté pour le projet par 29 voix contre 14, alors que le Conseil national le rejetait par 103 voix contre 90 et 3 abstentions. Cette fois, moins de libéraux-radicaux et de bourgeois-démocrates se sont accordés avec la position des groupes PDC et UDC. Le peuple et les cantons ne devront donc pas statuer sur la modification de l'article 39 de la Constitution fédérale.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Gleich mehrere Medien berichteten in diesem Jahr über die politischen Gräben der Schweiz. So widmete die NZZ dem Stadt-Land-Graben eine eigene Serie, aber auch von einer «Wiedergeburt des Röstigrabens» war die Rede: Weil angeblich nur ein Drittel der Deutschschweizer jährlich in die Romandie reisen, wird in einem Kommentar in der Aargauer Zeitung, wenn auch nicht ganz ohne Ironie, mit der Überlegung gespielt, ob die deutschschweizerische Bevölkerung die Küste Thailands besser kenne als die Riviera des Lac Léman. Mit zunehmender zeitlicher Distanz zur EWR-Abstimmung, so die Aargauer Zeitung weiter, schien sich der Röstigraben zwar zu verkleinern, vergangene Abstimmungen wie die Initiative gegen Masseneinwanderung hätten jedoch gezeigt, dass die Deutschschweizer und die Romands etwa in Migrationsfragen weiterhin unterschiedlicher Ansicht seien.
Einen allgemeineren Blick auf die unterschiedlichen politischen Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Deutschschweiz und der Romandie warf die NZZ. Dass die Linke in der Romandie insgesamt stärker sei, habe damit zu tun, dass dort der Anti-Kommunismus während dem Kalten Krieg weniger stark ausgeprägt gewesen sei, erklärte sie. Auch seien in der Deutschschweiz der Nationalmythos um Wilhelm Tell und die Legende der Eidgenossenschaft wegen ihres direkten Bezugs zur Region populärer und könnten von Parteien wie der SVP eher als Politikum aufgegriffen werden.
Auch der Stadt-Land-Graben wurde in den Medien thematisiert. Die NZZ erachtete es als nicht verwunderlich, dass die Deutschschweizer Städte fast durchgehend rot-grüne Regierungen aufwiesen, während die SVP in den Kantonsparlamenten besonders stark vertreten sei. Denn die SVP, so die NZZ weiter, politisiere am urbanen Lifestyle vorbei, während die SP mit ihrem Programm zu wenig Rücksicht auf die ländliche Bevölkerung nehme. Auch fehlten heute vermehrt die Brückenbauer zwischen den Regionen. Ein Grund für das Erstarken der rot-grünen Politik in den Städten sei beispielsweise die Bewältigung der dortigen Verkehrs-, Drogen- und Wohnungsprobleme respektive das diesbezügliche Scheitern der bürgerlichen Parteien in den 1990er-Jahren. Hinzu kämen laut Daniel Kübler, Professor für Demokratieforschung, heute ausgeprägt städtisch-linke Themen wie die externe Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, welche wie auch der Umweltschutz oder die Sozialpolitik auf dem Land eher weniger stark gewichtet würden. Ebenfalls ein heisses Thema im Spannungsfeld zwischen Stadt und Land war in den Medien die Zuwanderung: In Städten, hielt die NZZ fest, sei man demnach dem «Fremden» gegenüber weniger misstrauisch eingestellt als auf dem Land, da in urbanen Regionen durch engeren Kontakt mit Migranten Vorurteile oder Ängste eher abgebaut werden können.
Betrachte man die Stadt-Land-Gräben schweizweit im Vergleich zwischen den Sprachregionen, seien gemäss NZZ zwischen städtischen und ländlichen Gebieten in der Romandie weniger frappante Unterschiede auszumachen als in der Deutschschweiz. Zurückzuführen sei dies beispielsweise auf den industriellen Charakter des Jurabogens, wo die ländliche Infrastruktur bereits früh städtisch geprägt worden sei und Gewerkschaften mehr Einfluss erlangten als in der Deutschschweiz. Kleiner als in der Romandie und dem Tessin, führte der Professor für Politikwissenschaft Markus Freitag in der NZZ aus, sei hingegen die Stadt-Land-Kluft in der Deutschschweiz in Bezug auf das Vertrauen in föderale Institutionen. Dieses sei allgemein im deutschsprachigen Raum durchgehend höher als in der lateinischen Schweiz, wo man wie etwa im Tessin dem Bundesrat eher misstraue oder ihm eher mit Unbehagen begegne.

Sorge bereiteten die verschiedenen Gräben etwa dem SP-Präsidenten Christian Levrat (sp, FR), welcher in einem Interview in der NZZ zu Protokoll gab, dass die Spaltungen keine positive Entwicklung seien, da sich die geografischen Unterschiede auch politisch äusserten und schlecht für den Zusammenhalt des Landes seien. Auch im Tagesanzeiger war man der Meinung, für die Schweiz werde es ungemütlich, wenn dieser Trend anhalte. Etwas weniger dramatisch sah die Situation derweil Markus Freitag in der NZZ: Zumindest auf den Stadt-Land-Graben bezogen fielen nämlich die Unterschiede weniger frappant aus, wenn die Agglomeration, wo vorwiegend bürgerlich-liberale Politik gemacht werde, als separate Region berücksichtigt werde. Zwar bleibe die Stadt rot-grün und das Land konservativ, Wertekonflikte schwächten sich aber eher ab, da die politischen Meinungsgrenzen durch diese zusätzliche Abstufung fliessender verliefen. Wie bereits 2012 vom BFS festgehalten worden war, lebten nämlich unterdessen fast drei Viertel der Bevölkerung in einem Agglomerationsgebiet.

Politischen Gräben in der Schweiz
Dossier: Politischen Gräben in der Schweiz

La préfecture du Jura bernois a annulé le vote du 18 juin 2017, six des sept recours encore pendants – déposés suite au vote sur l'appartenance cantonale – ont été validés. La préfète accuse la commune municipale de Moutier, et en particulier le maire Marcel Winistoerfer (BE, pdc), de «propagande non admissible». Lors de la campagne précédant le scrutin, ils n'auraient pas respecté les principes de proportionnalité, d'objectivité et de transparence. Additionné à des problèmes de tourisme électoral, de domiciliations fictives et dans l'organisation de scrutin, le résultat du vote aurait pu être différent d'après la préfète. Le gouvernement bernois a salué la décision, tout en appelant au calme. Du côté jurassien, la réaction était plus vive. Dans son communiqué, l'autorité exécutive cantonale exprime son étonnement en raison de la grande surveillance du scrutin. Il met en doute l'impartialité de la décision et ne croit pas que les différentes irrégularités aient pu modifier l'issue du vote. Quelques jours plus tard, plus de 5'000 personnes se sont rassemblées à Moutier pour protester contre cette décision. L'exécutif prévôtois a décidé de faire recours contre la décision auprès du Tribunal administratif du canton de Berne. Les autonomistes et les anti-séparatistes pourraient aller jusqu'au Tribunal fédéral.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

La CIP-CN s'est penchée sur le projet pour le rétablissement de la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale. Par 14 voix contre 11, elle recommande à sa chambre de supprimer la phrase disposant que les cantons sont libres d’établir leurs circonscriptions électorales et d’adopter des règles électorales particulières. Les cantons devraient pouvoir choisir entre le système majoritaire, proportionnel ou mixte. Au contraire, une minorité est convaincue que, seule cette formulation permettrait d'assurer aux cantons la souveraineté dans ce domaine.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Per 1. November 2018 wurde Markus Bänzinger zum neuzen Direktor der IHK gewählt. Bänzinger kandidierte 2015 als Nationalrat, ob er 2019 erneut antreten werde, wisse er aber laut einem Interview im St. Galler Tagblatt noch nicht. Zuvor hatte Kurt Weigelt das Amt des Direktors inne gehabt.

Bänzinger Direktor IHK

Mit der in der Presse als «Kuhhandel» bezeichneten Verknüpfung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung wurde auch eine juristische Diskussion laut, die sich um das Thema «Einheit der Materie» drehte. Dieser Grundsatz ist ein wichtiger Bestandteil bei der Entscheidung, ob eine Volksinitiative gültig ist oder nicht. Er verlangt, dass zwei verschiedene Sachfragen nicht in ein und der gleichen Abstimmungsvorlage verknüpft werden dürfen, weil sonst die Gefahr besteht, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Präferenzen nicht klar äussern können. Wenn etwa die eine Sachfrage bei einer Person auf Zustimmung, die andere aber auf Ablehnung stösst, kann eigentlich weder ein Ja noch ein Nein in die Urne gelegt werden. Ob und wann «zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative ein sachlicher Zusammenhang besteht» (BG über die politischen Rechte, Art. 75 Abs. 2), ist freilich Interpretationssache. Die Frage, die sich Thomas Minder (parteilos, SH) stellte und gleich in eine parlamentarische Initiative verpackte, war, ob die Einheit der Materie auch für Behördenvorlagen gelten müsse, die dem Referendum unterstellt sind. In seiner schriftlichen Begründung zu seinem Vorstoss zitierte der Schaffhauser juristische Literatur, die sich darauf stützt, dass es unerheblich sei, wer Urheber einer Abstimmungsvorlage sei, dass der Grundsatz also auch für Bundesbeschlüsse zu gelten habe. Es sei nun aber an der Bundesversammlung zu entscheiden, ob sie dies auch so sehe.
Eine 6 zu 4-Mehrheit (bei 2 Enthaltungen) der SPK-SR sah das in der Tat so und gab der parlamentarischen Initiative Folge. Es sei zwar schwierig, diesen Grundsatz immer einzuhalten, die vom Parlament verabschiedeten Gesetze sollten aber den gleichen Anforderungen genügen wie Volksinitiativen, weshalb ein entsprechendes Gesetz geprüft werden solle.

Einheit der Materie (Pa. Iv. 18.436)

Mit 7 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) gab die SPK-SR einer parlamentarischen Initiative von Damian Müller (fdp, LU) Folge, mit der den E-Voting-Tests in den Kantonen Grenzen gesetzt werden sollen. Auch wenn die Kantone zuständig seien für Organisation und Durchführung von eidgenössischen Abstimmungen, obliege dem Bund die Kontrolle der Versuche mit «Vote électronique». Man müsse auf nationaler Ebene Limiten vorgeben, damit sich die Versuche nicht schleichend zum ordentlichen Betrieb entwickelten – so Müller in der Begründung zu seiner Initiative, mit der er Sicherheit vor Tempo bei E-Voting forderte. Der Luzerner Kantonsvertreter forderte, dass höchstens 30 Porzent des kantonalen Elektorats testweise Zugang zu elektronischer Stimmabgabe haben dürfe. Mittels statistischer Verfahren müssten die Kantone die elektronische Stimmabgabe zudem auf Plausibilität prüfen. In der Testphase müssten über die Kantone verteilt zwei unterschiedliche Systeme eingesetzt werden, um das Risiko einer Manipulation einzuschränken. Schliesslich dürften höchstens zwei Drittel der Kantone pro Abstimmung E-Voting testen, um die Wahrscheinlichkeit einer Beeinflussung des Ständemehrs zu reduzieren. Mit ihrer Entscheidung nahm die SPK-SR die wachsende Skepsis gegenüber E-Voting auf.

Sicherheit vor Tempo bei E-Voting (Pa. Iv. 18.427)
Dossier: Vote électronique

Les populations des communes de Morat et de Clavaleyres ont accepté la convention de fusion des autorités communales, avec, respectivement, 92.4% et 82.4% de oui. La participation était de 35.6% et 89.7%. Un concordat intercantonal sera alors présenté aux exécutifs bernois et fribourgeois, et débattu devant les parlements. Puis, il sera soumis en votation populaire. Finalement, l'Assemblée fédérale devra donner son assentiment.



Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres
Dossier: Gemeindefusionen

La CIP-CN propose à son conseil de ne pas entrer en matière sur le projet pour le rétablissement de la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale (Iv.ct. 14.316 et 14.307) de la CIP-CE, par 13 voix contre 11 et 1 abstention. La CIP-CN estime que l'application du système proportionnel nécessite un regroupement des petites circonscriptions ou la mise en place de règles de répartition spécifiques entre les circonscriptions, afin de respecter le principe de l’égalité en matière de droit de vote. De plus, comme des cantons ont déjà modifié leur droit électoral suite à des décisions du Tribunal fédéral, le législateur fédéral n'aurait pas à intervenir sur la question. Une minorité de la commission supporte le projet. Par 93 voix contre 90 et 2 abstentions, le Conseil national décide d'entrer en matière et charge sa commission de procéder à l'examen par article du projet de la CIP-CE.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Die seit einigen Jahren wachsende Euphorie um E-Voting rief zunehmend auch Skeptiker auf den Plan. Dass sich das Thema Digitalisierung nicht dem klassischen Links-Rechts-Gegensatz zuordnen lässt, zeigte sich dabei daran, dass die beiden vehementesten Kritiker im eidgenössischen Parlament von zwei Polparteien stammten: Sowohl Franz Grüter (svp, LU) als auch Balthasar Glättli (gp, ZH) taten sich immer häufiger mit warnenden Worten hervor. Sie hinterfragten dabei insbesondere die Sicherheit der Technik für die E-Voting-Systeme. Verschiedene Beispiele aus dem Ausland hätten gezeigt, dass man in solche Systeme eindringen könne und dass verschiedene Akteure sich nicht scheuten, auf Wahl- und Abstimmungsprozesse digital Einfluss zu nehmen, betonten sie. Da dies zentralisiert an einem Ort geschehe, sei das Risiko sehr gross, dass Abstimmungen umfassend manipuliert werden könnten, was in der (semi-)direkten Demokratie der Schweiz fatal wäre. Vertrauen in Wahl- und Abstimmungsresultate seien Grundlage dafür, dass auch Verliererinnen und Verlierer von demokratischen Entscheidungen diese als legitimiert akzeptierten. Bei Manipulationen würde dieses Vertrauen Schaden nehmen. Bisher hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zudem die zentralen Schritte der Abstimmungshandlung (Abstimmen an der Urne, briefliches Abstimmen) und der Ergebnisermittlung (Auszählung) nachvollziehen und überprüfen können. Diese öffentliche Überprüfbarkeit sei mit dem technisch komplexen Verfahren von E-Voting nicht mehr gegeben. Selbst wenn Quellcodes offengelegt würden, würden Personen ohne Sachkenntnis diese nicht nachvollziehen können. Mit diesen Begründungen reichten die beiden Parlamentarier jeweils eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie den vom Bund vorangetriebenen Prozess hin zu einer Etablierung des dritten Stimmkanals mindestens bremsen wollten. Grüter forderte ein Moratorium für E-Voting (Pa.Iv. 17.471) und Glättli forderte Systeme, die eine Überprüfung der Verfahren durch die Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnisse erlauben (Pa.Iv. 18.420). Beides sollte im Bundesgesetz für die politischen Rechte verankert werden.
Die SPK-NR behandelte die beiden Vorstösse gemeinsam. Mit recht knappen Mehrheiten empfahl sie, den beiden Initiativen Grüter (15 zu 10 Stimmen) bzw. Glättli (12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen) keine Folge zu geben. Das Moratorium lehnte die Kommission ab, weil dadurch die Tests in den Kantonen beendet werden müssten und damit keine neuen Erkenntnisse für die Perfektionierung des Systems gefunden werden könnten. Die Initiative Glättli fordere zwar kein Verbot, weil ihr Anliegen aber kaum umsetzbar sei – und sogar beim brieflichen Abstimmen gefragt werden könne, ob dies von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern überprüft werden könne –, komme es eben faktisch einem Verbot gleich.
Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2018 seiner Kommissionsmehrheit und lehnte – allerdings ebenfalls knapp – beide Vorstösse ab. Beide erhielten Unterstützung von 80 Ratsmitgliedern, wurden aber von 99 (Glättli) bzw. 98 (Grüter) abgelehnt. Die hohe Zahl an Enthaltungen (15 bei Glättli und 16 bei Grüter) sowie die Abweichlerinnen und Abweichler in allen Fraktionen (mit Ausnahme der BDP, die geschlossen gegen beide Initiativen stimmte) mögen ein Indiz dafür sein, dass bezüglich Nutzen und Schaden von E-Voting noch keine klaren Meinungen bestanden.
Die beiden Initianten liessen in der Folge verlauten, dass sie den E-Voting-Prozess mit einer schon früher angekündigten Volksinitiative stoppen wollen.

Moratorium für E-Voting
Dossier: Vote électronique

Ende August 2018 legte der Bundesrat seine Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» vor. Obwohl Umfragen verschiedentlich gezeigt hatten, dass das Anliegen bei der Bevölkerung auf Sympathie stösst und die Juso mit zwei inhaltlich ähnlich gerichteten kantonalen Initiativen in den Kantonen Schwyz und Freiburg Erfolg gehabt hatte – was in der Presse als «Sensation» bezeichnet worden war, weil in beiden Kantonen sowohl Regierung als auch Parlament das Begehren abgelehnt hatten –, empfahl der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er argumentierte dabei ähnlich wie bei seinen Antworten auf die Kritik der GRECO an der Intransparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz, dass nämlich Regeln zur Offenlegung von Parteispenden nicht mit dem politischen System der Schweiz vereinbar seien. Sie seien zudem auch deshalb nicht nötig, weil erstens die verschiedenen Institutionen der Machtteilung – Föderalismus, direkte Demokratie, Kollegialregierung, Milizsystem – verhinderten, dass Parteien einen zu grossen Einfluss ausüben könnten und zweitens Zweifel bestünden, dass Geld bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen überhaupt eine entscheidende Rolle spiele. Der Bundesrat warnte zudem davor, dass die Regelungen hohe Kosten verursachen würden, da die Überprüfung und die Durchsetzung der Regeln wirksame Kontrollen benötigten. Die von der Initiative vorgesehenen Regelungen könnten zudem sehr einfach unterlaufen werden. In den Medien wurde auch die Rolle von Justizministerin Simonetta Sommaruga diskutiert, die die bundesrätliche Haltung in der Öffentlichkeit vertreten musste. Es stehe ihr ein unangenehmer Abstimmungskampf bevor, da die Partei der Magistratin für die Initiative kämpfe.

Eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)»
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat entschieden, den seit 1978 bestehenden Abstimmungserläuterungen erstmals seit 2004 wieder ein neues Erscheinungsbild zu gönnen. Ein neues Layout und insbesondere mehr Platz für die Argumente von Befürworterinnen und Gegnern von Vorlagen sollte dem sogenannten Abstimmungsbüchlein ein moderneres Kleid verschaffen. Eine neue Schrift und vermehrt auch Infographiken sollten einem neuen Leserschaftsbedürfnis entsprechen Die Neugestaltung kostete rund CHF 80'000, wobei CHF 50'000 für einen Wettbewerb mit drei Bewerbungen und CHF 30'000 auf die Befragung von Stimmberechtigten entfielen.
Zum ersten Mal wurden die neu designten Erläuterungen für den Urnengang vom 23. September 2018 mit einer Auflage von rund 5.4 Mio. gedruckter Exemplare aufgelegt. Doppelseiten gleich zu Beginn der Broschüre fassten jeweils die Abstimmungsvorlagen zusammen. Den Komitees der Fair-Food-Initiative und der Initiative «für Ernährungssouveränität» wurde für ihre Argumente gleich viel Platz eingeräumt wie für jene des Bundesrats. Beim obligatorischen Referendum zum Gegenentwurf zur «Velo-Initiative» wurden den Beratungen im Parlament mehr Platz eingeräumt – ein Umstand, wie er teilweise von einem Postulat Tuena (svp, ZH) gefordert worden war, das aber zugleich auch für obligatorische Referenden Raum für die Gegenpositionen wünschte.
Rund drei Viertel der Stimmberechtigten nutzen laut Abstimmungsnachbefragungen die Erläuterungen als Grundlage für ihre Meinungsbildung. Das neue Design wurde von «Hochparterre», der Zeitschrift für Architektur und Design, für seine Klarheit und Übersicht gelobt. Allerdings erwuchs der Neuauflage auch relativ rasch Kritik. Eine Studie der Universität Bern zeigte auf, dass die Informationen nach wie vor komplex sind. Rund 50 Prozent der Befragten der Studie gaben an, die Erklärungen von «easyvote», die eine starke Vereinfachung der Abstimmungserläuterung primär für Jugendliche darstellen, sowie die Informationen aus Video-Clips des Bundesrates und von easyvote besser zu verstehen als die schriftlichen Erläuterungen des Bundesrates. Darüber hinaus störte sich die SVP an der letzten Seite der Broschüre, auf der wie bisher die Abstimmungsempfehlungen von Bundesrat und Parlament aufgeführt sind, freilich aber mehr Platz einnehmen als bisher. Dieses «Gratisinserat für den Bundesrat» müsse abgeschafft werden, forderte etwa Adrian Amstutz (svp, BE).

Überarbeitete Abstimmungserläuterungen
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Im Herbst 2018 lancierte die Bundeskanzlei ihre neue Abstimmungs-App «VoteInfo» mit übersichtlichen Informationen zu allen anstehenden kantonalen und nationalen Abstimmungen. Neben den Abstimmungserläuterungen und den wichtigsten Argumenten können auch die Parolen der Parteien abgerufen werden. Am Abstimmungstag selber werden zudem die Resultate des Urnengangs präsentiert und laufend aktualisiert, sowohl auf Ebene Kanton als auch auf Ebene Gemeinde. Vorbild für die Applikation war ein ähnliches Angebot des Kantons Zürich («Züri stimmt App»). Als sehr erfreulich wurde in den Medien der Umstand bezeichnet, dass alle Kantone das Vorhaben unterstützen und die entsprechenden Daten liefern. Kritik kam vom Dachverband der Schweizer Jugendparlamente (DSJ), der im Rahmen von Easyvote – dem Kompetenzzentrum für die Förderung der politischen Teilhabe junger Erwachsener mittels entsprechend aufbereiteter Abstimmungsinformationen – eine ähnliche App lancieren wollte: Die Applikation des Bundes nutze die Möglichkeiten noch zu wenig. Bedenken äusserte auch Franz Grüter (svp, LU), der sich als Kritiker von E-Voting einen Namen machte. Er hoffe, dass die App nicht eine Vorstufe für E-Voting sei.

Abstimmungs-App

Mit 6 zu 5 Stimmen empfahl die SPK-SR Mitte Mai die Motion Estermann (svp, LU) zur Ablehnung. Die Frage, ob der Bund für das Porto auf Abstimmungscouverts aufkommen müsse oder nicht, ziele auf eine Detailfrage, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone falle. Der Bund dürfe nur die generellen Rahmenbedingungen vorgeben, nicht aber solche Kostendetails. Zudem fänden häufig zeitgleich Abstimmungen auf den verschiedenen föderalen Stufen statt und es sei kaum möglich, speziell nur die Kosten für nationale Urnengänge zu bestimmen. Man dürfe zudem nicht von der Post verlangen, wirtschaftlich zu agieren, und ihr gleichzeitig die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe aufhalsen. Während die Kommissionsmehrheit das Drittel an Kantonen als Vorbild lobte, das bei der brieflichen Stimmabgabe bereits Portofreiheit eingeführt habe, monierte die Kommissionsminderheit, dass hier eine Chance verpasst werde, administrative Hürden abzubauen, um eine höhere Stimmbeteiligung zu fördern. Zudem müssten die Kosten ja nicht der Post übertragen werden, sondern der Bund könne sich anteilmässig beteiligen.
In der recht lebhaften ständerätlichen Debatte wurde betont, dass es hier nicht primär darum gehe, Massnahmen für eine höhere Stimmbeteiligung zu finden. Alle würden dies wohl eine gute Sache finden, betonte Kommissionssprecherin Pascale Bruderer Wyss (sp, AG). Es gehe vielmehr darum, sich zu fragen, ob der Bund oder die Post die Kosten tragen müssten. Bundeskanzler Walter Thurnherr betonte, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Reihe von alternativen Möglichkeiten für Wahl- und Stimmbeteiligung offen stünden. Die wohl bequemste sei tatsächlich jene via die Infrastruktur der Post. Aber dieser komfortable Weg verursache halt auch Kosten von 85 Rappen. Die Stimmen gegen den im Nationalrat noch überwiesenen Vorstoss schienen letztlich zu verfangen: In Anbetracht der knappen Kommissionsmehrheit versenkte der Ständerat die Motion mit 29 zu 10 Stimmen relativ deutlich.

Porto auf Abstimmungscouverts

Nach wie vor befanden sich Projekte zur nächsten Landesausstellung «Expo 2027» in Bearbeitung. Neu hinzugekommen war mit dem Verein «Nexpo» ein drittes Projekt.

Der Verein «Svizra27» hatte anfänglich lediglich eine Ausstellung im Kanton Aargau geplant, unterdessen geniesse das Komitee aber grossen Rückhalt aus der Wirtschaft mehrerer Kantone: Es gebe bereits verbindliche «ideelle wie auch […] materielle Unterstützung», sagte Vereinspräsident Kurt Schmid gegenüber der Neuen Luzerner Zeitung (NLZ) im Dezember 2017. Schmid wie auch Vizepräsident Thierry Burkhart (fdp, AG) hatten aber zuvor gegenüber der Aargauer Zeitung versichert: «Wir wollen keinen Gigantismus und keinesfalls aus dem Ruder laufende Kosten». Am Konzept «Mensch-Arbeit-Zusammenhalt» halte man fest, denn die Arbeit gehöre zum täglichen Leben und die Schweiz sei ein dynamischer Wirtschaftsraum. Erst in einer nächsten Planungsphase würde man konkrete Umsetzungsideen besprechen und weitere Standorte bestimmen, denn noch müsse man sich abschliessend mit den Kantonsregierungen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn und dem Bund absprechen.

Das zweite Projekt «X-27» stellte mit dem Untertitel «Rendez-vous der Schweiz» die zwischenmenschlichen Beziehungen in Zeiten der digitalisierten Kommunikation ins Zentrum. Dabei soll die Bevölkerung bereits in der Planungsphase direkt miteinbezogen werden, so wie dies nun auch bei der Finanzierung der Fall war: Über 800 Firmen und Einzelpersonen unterstützten ein Crowdfunding auf der Plattform «wemakeit», damit eine Machbarkeitsstudie sowie Konturen für die zukünftige Planung erstellt werden können.
Der Standort Flugplatz Dübendorf (ZH), so der «X-27»-Präsident Peter Sauter in der NLZ, erhalte eine zusätzliche Legitimation: Da in Dübendorf dereinst ein Innovationspark entstehen solle, plane man, gemeinsam an einer Infrastruktur zu arbeiten, die dann nach der Ausstellung wiederverwendet werden könne.

Mit der «Nexpo», dem neuen und dritten Projekt, will man eine Landesausstellung in den 10 grössten Städten realisieren. Die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch leitete den Projektausschuss und teilte gegenüber der NLZ mit, dass sich der Ansatz von den früheren Ausstellungen sowie den anderen Ausstellungsprojekten grundlegend unterscheide: Eine von den Städten getragene Expo umfasse das erste Mal die ganze Schweiz und drücke die Vielfalt des Landes aus. Bis jetzt sei nicht nur in Zürich, sondern auch in den anderen Städten «eine grosse Begeisterung» spürbar für die von den Städten getragene Expo, so Mauch. Im März 2018 hatte das St. Galler-Tagblatt berichtet, dass die zehn grössten Städte – also St. Gallen, Zürich, Basel, Biel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und Winterthur – einen Verein gegründet hätten, um das Projekt gemeinsam voranzutreiben. Das Ziel sei es, nach Partnern zu suchen und bis 2022 zu eruieren, ob die «Nexpo» wirklich die nächste Landesausstellung werden könne. Zentrales Thema der Expo soll das Zusammenleben in der Schweiz des 21. Jahrhunderts werden. Indem, wie auch bei der «X-27», die Bevölkerung verstärkt in die Planung miteinbezogen werde, wolle man den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärken sowie Stadt, Agglomeration und Land näher zusammenrücken. Damit werde auch dem Umstand entgegengewirkt, dass der Stadt-Land-Graben immer grösser werde, wie der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli verlautbarte.

Noch habe der Bund zur Finanzierung der drei Projekte kein grünes Licht gegeben. Zuletzt erklärte der Bundesrat seine Bereitschaft zur Finanzierung einer Landesausstellung beim mittlerweile aufgegebenen Expo-Projekt «Bodensee-Ostschweiz». Dort sprach er sich für eine Finanzierung von 50 Prozent der Gesamtkosten «und höchstens einer Milliarde Franken» aus. Gegenüber dem Vorstand der «Svizra27» habe der Bundesrat aber verlauten lassen, eine Finanzierung künftiger Projekte sei noch zu beurteilen. Möglich sei, wie die Aargauer Zeitung im Juni 2018 argumentierte, dass mit dem Nein zur Olympiade in Sion 2026 für eine Expo 2027 womöglich Gelder frei würden.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Die Schweiz kennt kein Gesetz zur Kampagnenfinanzierung aus dem Ausland. Da auch keine Transparenz hinsichtlich Geldgeberinnen und Geldgeber von Abstimmungskampagnen herrscht, weiss niemand, ob und wie oft ausländische Akteurinnen und Akteure in Schweizer Abstimmungskämpfe eingreifen. Bei zwei Kampagnen zwischen 2016 und 2018 wurde allerdings bekannt, dass Geld aus dem Ausland in den Abstimmungskampf geflossen war: bei der Nein-Kampagne zur Spekulationsstopinitiative (Abstimmung vom 28.2.16) und beim Referendum gegen das Geldspielgesetz (Abstimmung vom 10.6.18).

Bei der Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» unterstützte der Verband «Swiss Trading and Shipping Association», der rund 150 teilweise multinational tätige Rohstofffirmen vertritt, das Lager der Gegnerinnen und Gegner mit einem «tiefen sechsstelligen Betrag», wie der Tages-Anzeiger berichtete. Beim Initiativkomitee stiess auf Kritik, dass sich «gigantische ausländische Konzerne [...] in die Meinungsbildung des Schweizer Abstimmungskampfs» einmischen, so der Kampagnenleiter Oliver Heimgartner. Nicht die Herkunft der Unternehmen sei das Problem, äusserte sich Roger Nordmann (sp, VD) zu Wort, sondern die Intransparenz über Ursprung und Höhe von Spenden ganz generell. Aus staatsrechtlicher Sicht sei Geld aus dem Ausland nicht verfassungswidrig, urteilte wiederum Andreas Auer, Professor für öffentliches Recht im Tages-Anzeiger. Es sei sogar wünschenswert, dass sich möglichst viele Organisationen engagierten, solange die Meinungsäusserungsfreiheit gewährt bleibe.

Kurz vor der Abstimmung über das Geldspielgesetz wurde zudem bekannt, dass der europäische Verband der Geldspielanbieter (Egba) nicht bloss, wie bereits früher bekannt geworden war, die Unterschriftensammlung für das Referendum mitfinanziert hatte, sondern dass auch viel Geld in die Abstimmungskampagne geflossen war – laut Blick insgesamt mehr als CHF 1 Mio. Dies führte nicht nur bei den Befürworterinnen und Befürwortern der Vorlage zu grosser Kritik, sondern sorgte gar im Lager der Gegnerinnen und Gegner für Unmut.

Die Diskussionen gipfelten schliesslich auf der einen Seite in einer parlamentarischen Initiative von Jean-René Fournier (cvp, VS). Seine Initiative für ein Verbot ausländischer Kampagnenfinanzierung werde von Parlamentsmitgliedern aus allen Fraktionen unterstützt, gab der Walliser im Blick zu Protokoll. Auf der anderen Seite zeigte eine Befragung von rund 7'500 Online-Nutzenden der TA-Medien, dass fast zwei Drittel der Befragten ausländische Gelder für Abstimmungskampagnen verbieten würden. Die Diskussionen sorgten sicherlich auch bei der Transparenzinitiative für Schub, die forderte, dass Spenderinnen und Spender von Geld für Abstimmungs- und Wahlkampagnen genannt werden müssen.

Kampagnenfinanzierung aus dem Ausland

L'initiative parlementaire pour une évaluation des conséquences pour les villes, les agglomérations et les régions de montagnes dans les projets de loi, a été retirée par Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL), puisqu'une disposition de loi y relative a été élaborée et acceptée dans le cadre de modifications parlementaires (16.457).

Evaluer les conséquences pour les villes, les agglomérations et les régions de montagne dans les projets de loi

In der Sommersession behandelte der Nationalrat die parlamentarische Initiative Buffat (svp, VD), die ein Verbot der Stimmenauszählung bei eidgenössischen Urnengängen durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit verlangte, zusammen mit einem weiteren Vorstoss des Waadtländers, der verbieten wollte, dass bei Einbürgerungsentscheiden auch Ausländerinnen und Ausländern in Einbürgerungskommissionen oder anderen zuständigen Organen mitbestimmen können. Weder seien der Verwaltung Probleme bei der Auszählung von Stimmen bekannt noch könne der Initiant selber solche Probleme deutlich machen, verteidigte der Kommissionssprecher Duri Campell (bdp, GR) die 16 zu 9 (bzw. die 14 zu 9) Mehrheit der SPK-NR. Zudem würde man mit beiden Vorschlägen in die Kompetenzen von Gemeinden und Kantonen eingreifen. Die Ratsmehrheit von 125 Stimmen sah dies wohl genau so und versenkte die Initiative. Die 68 Gegenstimmen stammten von der geschlossenen SVP-Fraktion.

Verbot der Auszählung von Stimmen bei eidgenössischen Urnengängen durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL) demande une évaluation des conséquences pour les villes, les agglomérations et les régions de montagnes dans les projets de loi. L'article 141 alinéa 2 LParl serait complété, afin d'obliger le Conseil fédéral à procéder à une évaluation ex ante des conséquences d'un projet d'acte pour ces entités. Sa proposition fait écho à un rapport du Contrôle fédéral des finances, constatant que l'article 50 alinéa 3 Cst n'était qu'imparfaitement exécuté et qu'il fallait en conséquence réviser l'article 141 LParl. La Commission des institutions politiques du Conseil national (CIP-CN) décide de ne pas y donner suite. Elle rappelle avoir déjà élaboré une disposition de loi sur ce sujet, lors de modifications du droit parlementaire. L'initiative parlementaire est, dès lors, transmise au Conseil national.

Evaluer les conséquences pour les villes, les agglomérations et les régions de montagne dans les projets de loi

Ein Verbot der Stimmenauszählung bei eidgenössischen Urnengängen durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wollte Michaël Buffat (svp, VD) mittels parlamentarischer Initiative durchsetzen. Da in einzelnen Kantonen und Gemeinden Ausländerinnen und Ausländern politische Rechte gewährt würden, dürften diese auch bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen als Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler oder in einer anderen Funktion als Mitglied eines kommunalen Wahlbüros fungieren. Dies sei aber nicht kohärent und könnte zu Unklarheiten führen, weshalb nur Stimmen auszählen dürfe, wer im Sinne von Art. 136 BV als Schweizer Bürgerin oder Bürger stimmberechtigt sei – so die Begründung des Initianten.
Die SPK-NR empfahl in ihrem Bericht von Mitte April 2018 mit 14 zu 9 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben, wobei die Gegenstimmen allesamt von den Kommissionsmitgliedern aus der SVP-Fraktion stammten. Die Mehrheit der Kommission wies darauf hin, dass bisher keine Probleme oder Missbräuche im Bereich der Auszählung von Stimmen bekannt seien. Den Gemeinden sei zudem wohl eher gedient, wenn infolge Personalmangels auch nicht-stimmberechtigtes Personal eingesetzt werden könne. Darüber hinaus sei die Organisation der Wahlbüros eine kantonale oder gar kommunale Angelegenheit. Wer hier etwas ändern wolle, müsse also auf anderen föderalen Ebenen ansetzen; daher gebe es keinen entsprechenden Handlungsbedarf.

Verbot der Auszählung von Stimmen bei eidgenössischen Urnengängen durch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Le Conseil fédéral n'émet aucune proposition concernant le projet de la CIP-CE relatif à l'autonomie cantonale en matière de procédure électorale. Il partage la revendication de la commission quant à la préservation de la marge de manœuvre des cantons. Toutefois, il insiste sur le rôle du Tribunal fédéral en la matière et sur le respect des exigences juridiques minimales. Selon lui, un système électoral doit respecter les principes démocratiques tout en tenant compte du contexte historique et social d'une collectivité locale.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014