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Stillschweigend gab der Ständerat in der Wintersession 2021 einer Standesinitiative des Kantons Jura, welche eine Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage forderte, keine Folge. Damit folgte er seiner SGK. Diese erachtete das Anliegen als überholt, vielmehr gelte es nun zu gewährleisten, dass die Bevölkerung ausreichend mit medizinisch wichtigen Gütern versorgt werde, erklärte der Kommissionssprecher Josef Dittli (fdp, UR) im Rat.

Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage (St.Iv. 20.327)

Mittels Standesinitiative forderte der Kanton Jura im September 2020 die Einführung einer Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage. Bei den beiden Gütern handle es sich in Pandemiezeiten um Grundbedarfsgüter, deren Preise bedingt durch die starke Nachfrage stiegen. Der Kanton Jura befürchtete Missbrauch durch Personen, die von der besonderen Situation profitierten und sich bereicherten. Bei ihrer Behandlung im November 2021 erachtete die SGK-SR die Standesinitiative als überholt und beantragte mit 10 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), der Forderung keine Folge zu geben.

Preisobergrenze für Hygienemasken und hydroalkoholisches Gel in der ausserordentlichen Lage (St.Iv. 20.327)

Da eine entsprechende Unterstützung für Sport-, Kultur- und Freizeitvereine im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in der Zwischenzeit geschaffen worden war, sprach sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat in der Sommersession 2021 dagegen aus, der Standesinitiative des Kantons Jura Folge zu geben. Diese ablehnende Haltung hatte zuvor auch die WBK-NR ausgedrückt, gleichzeitig aber auch eine Verlängerung der Massnahmen für Sport und Kultur bis Ende 2021 gefordert. Überdies nahmen sowohl die Kommission als auch der Nationalrat die Petition 20.2025 des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbandes zum Thema «Chorsingen in Zeiten von Corona» zur Kenntnis.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Weil die Mutterschaftsversicherung noch nicht realisiert ist, verzichteten beide Kammern gemäss gängiger Praxis mangels gesetzlicher Grundlage auf die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 183 über die Neufassung des Übereinkommens Nr. 103 über den Mutterschutz (BRG 01.061). Wie zuvor schon der Ständerat gab auch der Nationalrat drei Standesinitiativen der Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg (Kt.Iv. 00.310, 00.312), die 2000 eine Ratifizierung des inzwischen obsolet gewordenen Übereinkommens Nr. 103 verlangt hatten, keine Folge.

Motion für einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mo. 00.3182)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Gleich wie der Ständerat 1989 beschloss auch der Nationalrat einstimmig, einer Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer von der Krankenversicherung unabhängigen Mutterschaftsversicherung Folge zu geben. Auch er überwies, wie vor ihm die kleine Kammer, ein Postulat, welches den Bundesrat ersucht, die Vorarbeiten dafür unverzüglich an die Hand zu nehmen. Die Sprecher der vorberatenden Kommission erinnerten daran, dass das Volk bereits 1945 einen diesbezüglichen Verfassungsartikel angenommen habe, dass aber dessen gesetzliche Umsetzung in der Volksabstimmung von 1987 an der Verquickung mit dem Krankenversicherungsgesetz gescheitert sei. Der Entkoppelung der beiden Bereiche müsse deshalb grosse Bedeutung beigemessen werden, weshalb auch klar festzuhalten sei, dass es sich hier nur um eine Taggeldversicherung handeln könne, da die Pflegeleistungen bereits im heutigen System von der Krankenversicherung übernommen würden.

Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (Kt.Iv. 88.201)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats gab bekannt, dass sie dem Plenum bei der Behandlung der Standesinitiative des Kantons Genf das gleiche Vorgehen empfehlen will, wie es der Ständerat wählte, nämlich die Umwandlung in ein Postulat, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wird, den Räten darüber Bericht zu erstatten, wie unverzüglich ein Entwurf für eine von der Krankenversicherung unabhängige Mutterschaftsversicherung ausgearbeitet werden könne.

Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (Kt.Iv. 88.201)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Wie bereits erwähnt, wurde das heisse Eisen der Mutterschaftsversicherung in die bundesrätlichen Vorschläge für eine Totalrevision des KUVG nicht einbezogen. Ganz zur Seite schieben konnte man das Thema allerdings nicht, da seit 1988 eine Standesinitiative des Kantons Genf in den Räten hängig ist, welche den Bund auffordert, unverzüglich einen von der Krankenversicherung unabhängigen Entwurf für eine Mutterschaftsversicherung auszuarbeiten. Ende 1988 beschloss die vorberatende ständerätliche Kommission, der Initiative in Form eines Postulates Folge zu geben und holte beim Bundesrat eine Stellungnahme zur Frage einer nicht durch Lohnprozente finanzierten Mutterschafts-Erwerbsausfallversicherung ein. Der im November 1989 vorgelegte Bericht zeigte vier theoretische Lösungen auf (Modell Ergänzungsleistungen, Modell der Familienzulagen in der Landwirtschaft, Ergänzung von Art. 324a Abs. 3 OR, Ergänzung dieses Artikels verbunden mit einer Versicherung). Der Bundesrat hielt aber weiterhin an seiner schon bei anderer Gelegenheit geäusserten Ansicht fest, dass dem Problem der Abgeltung des Mutterschaftsurlaubs nach der Ablehnung in der Volksabstimmung keine vorrangige Bedeutung zukomme. Die Kommission mochte diese Auffassung nicht teilen und wünschte, dass der Bundesrat den Räten einen Bericht darüber unterbreite, wie unverzüglich ein von der Krankenversicherung unabhängiger Entwurf für die Mutterschaftsversicherung ausgearbeitet werden könne. Der Ständerat folgte der Kommission und überwies ein entsprechendes Postulat.

Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (Kt.Iv. 88.201)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)