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  • Romano, Marco (mitte/centre, TI) NR/CN

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Marco Romano (mitte, TI) reichte im Frühling 2019 ein Postulat ein, in dem er einen Bericht über die Umwelterziehung forderte. In diesem Bericht soll der Bundesrat festhalten, «wie ein nationaler Aktionsplan zur Bildung in nachhaltiger Entwicklung (BNE) in der obligatorischen Schule gefördert werden könnte». Romano war der Ansicht, dass es in der aktuellen Situation – wohl auf den Klimawandel anspielend – angebracht sei, neue Massnahmen zur BNE zu prüfen und damit eine Debatte über dieses Thema zu eröffnen. Das Mittel des Aktionsplans habe sich schon in anderen Bereichen bewährt, nun sei es an der Zeit, dass ein solcher Plan für die Bereiche Umweltschutz und Ressourcennutzung in der obligatorischen Schulbildung erarbeitet werde.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da die nachhaltige Entwicklung bereits grundlegend in die Lehrpläne der drei Sprachregionen integriert sei. Den Lehrpersonen stünden zahlreiche Lehrmittel des nationalen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums für BNE «Education 21» zur Verfügung. Diese Institution erstatte zudem regelmässig Bericht über die erbrachten Dienstleistungen und zeige auf, welche Trends zu beachten seien. Vor diesem Hintergrund sei ein neuer Bericht nicht angebracht.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sommersession 2021 mit dem Postulat. Nachdem Nationalrat Romano und Bildungsminister Parmelin ihre Argumente noch einmal vorgebracht hatten, schritt die grosse Kammer zur Abstimmung und nahm das Postulat mit 111 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die SVP- und die FDP.Liberalen-Fraktion stimmten geschlossen gegen den Vorstoss. Grüne, SP, GLP sowie fast die ganze Mitte-Fraktion votierten für die Annahme des Postulats.

Bericht über die Umwelterziehung (Po. 19.3764)

Im Mai 2021 beriet die WAK-NR die parlamentarische Initiative Romano (mitte, TI) für eine Kürzung der Verjährungsfrist von Steuerhinterziehung auf ein Jahr. Diese Massnahme käme «faktisch einer Steueramnestie gleich», sei unfair gegenüber denjenigen Personen, die ihre Steuern ordnungsgemäss bezahlt hätten, und schade der Steuermoral, begründete die Kommission ihre ablehnende Haltung dagegen. Zudem sprach ihr die Kommission eine langfristige finanzielle Effizienz ab, da dadurch im Unterschied zum ordentlichen Verfahren der Selbstanzeige keine Nachsteuern eingezogen werden könnten. In der Herbstsession 2021 zog der Initiant seinen Vorstoss zurück.

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