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Ende November 2021 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung eines Postulats Stahl (svp, ZH) zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Das Postulat hatte den Bundesrat aufgefordert, die Zulassung ebendieses Versandhandels, welcher derzeit grundsätzlich untersagt ist, zu prüfen. Der Bundesrat kam im Bericht zum Schluss, dass die diesbezüglich geltenden Bestimmungen des HMG einer Revision bedürften. Dabei plane er, die gesetzlichen Rahmenbedingugen zu schaffen, unter denen die Abgabe von nichtverschreibungspflichten Arzneimitteln in Apotheken und Drogerien physisch sowie online ermöglicht wird; jedoch müssten jederzeit die Erfordernisse in Sachen Patientensicherheit sowie bezüglich der Qualität der abgegebenen Produkte gewährleistet sein. Die Regierung werde bis Anfang 2023 einen Entwurf zur Revision des HMG präsentieren.

Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Einen Bericht zu den Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft verlangte Heidi Z’graggen (mitte, UR) im März 2021 in einem Postulat. So würden die volkswirtschaftlichen Folgen der Pandemie zwar breit diskutiert, nicht aber die gesellschaftlichen, sozialen oder psychologischen Auswirkungen. Besorgt zeigte sie sich vor allem wegen der Homeofficepflicht, dem Fernunterricht, den Beschränkungen von Zusammenkünften oder dem sogenannten Social distancing. In einem zweiten Schritt solle der Bundesrat zudem aufzeigen, ob und wie die «allfälligen Auswirkungen der getroffenen Massnahmen geheilt werden sollen». Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und schlug vor, die verschiedenen Aspekte im Rahmen anderer bereits angenommener Postulate (Po. 21.3457; Po. 21.3234; Po. 20.3297; Po. 20.3721; Po. 20.3724) anzugehen. In der Herbstsession 2021 nahm der Ständerat das Postulat stillschweigend an.

Bericht zu den Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft (Po. 21.3230)

Eine offizielle Gedenkfeier für die Covid-19-Opfer und ihre Angehörigen durch das Schweizer Parlament forderten Greta Gysin (gp, TI; Po. 21.3069) im Nationalrat und Maya Graf (gp, BL; Po. 21.3079) im Ständerat mittels zweier Postulate. Die Gedenkfeier solle zusammen mit der Landesregierung stattfinden und eine Möglichkeit bieten, den annähernd 10'000 Opfer der Pandemie in der Schweiz, aber auch den Trauernden und den Kranken «mit einem kollektiven Gedenken Respekt und unser Mitempfinden» auszudrücken. Während das Büro-SR den Vorstoss von Maya Graf befürwortete, aber auf die dafür notwendige Zusammenarbeit mit dem Bundesrat hinwies, lehnte die Mehrheit des Büro-NR das Postulat Gysin ab. Entsprechend zog Greta Gysin ihren Vorstoss im Nationalrat zurück, nachdem der Ständerat das Postulat Graf in der Sommersession 2021 stillschweigend angenommen hatte.

Offizielle Gedenkfeier für die Covid-19-Opfer und ihre Angehörigen durch das Schweizer Parlament

Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Sozialwerke – konkret auf die AHV, die IV und die berufliche Vorsorge – wollte Alex Kuprecht (svp, SZ) im Juni 2020 vom Bundesrat in einem Postulat untersuchen lassen. Daten zu den «erschwerten wirtschaftlichen Umständen» durch die Covid-19-Pandemie seien für die laufenden Reformprojekte in den Sozialversicherungen wichtig, begründete er seinen Vorstoss. Zwar werde die ALV durch die Übernahme der Kosten der Kurzarbeitsentschädigung durch den Bund nicht ausserordentlich stark belastet, die Auswirkungen auf die übrigen Sozialwerke durch die eingeschränkten Beitragsflüsse etwa durch Long Covid (insbesondere auf die IV und die Pensionskassen) müssten jedoch untersucht werden, betonte Hannes Germann (svp, SH), der das Postulat von Ratspräsident Kuprecht in der Frühjahrssession 2021 begründete. Nachdem auch Bundesrat Berset das Vorhaben unterstützt hatte, nahm der Ständerat das Postulat stillschweigend an.

Auswirkungen von Covid-19 auf die Sozialwerke

Roland Fischer (glp, LU) forderte den Bundesrat mittels Postulat zu einer Analyse darüber auf, wie die Aufgaben bezüglich des Umgangs mit der Covid-19-Pandemie zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt wurden, um daraus potentielle gesetzliche Anpassungen abzuleiten und somit für allfällige künftige Epidemien oder Pandemien besser gewappnet zu sein. Dabei gelte es, das Subsidiaritätsprinzip und die fiskalische Äquivalenz zu berücksichtigen, betonte Fischer. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten wie Covid-19 bedürfe oftmals schneller Entscheidungen und Massnahmen mit unmittelbarer Wirkung. Obwohl dies in föderalistischen Staaten aufgrund der Koordination zwischen den verschiedenen Staatsebenen eine Herausforderung darstelle, könne der Föderalismus durchaus auch eine Chance sein, erklärte der Postulant. So könnten auf lokaler Ebene angezeigte notwendige Massnahmen ergriffen werden, ohne dabei die national getroffenen Vorkehrungen auszuschliessen. Dies bedinge allerdings klare Regelungen und Abläufe bezüglich der bei einer Epidemie oder Pandemie geltenden Verteilung von Kompetenzen, Aufgaben sowie der Finanzierung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Als Leitplanken dazu könnten die Grundsätze der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie in der NFA-Reform festgehalten seien, herangezogen werden, argumentierte Fischer. In seiner Stellungnahme empfahl der Bundesrat das Geschäft zur Annahme. Der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Wintersession 2020 stillschweigend.

Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien (Po. 20.4153)

In der Sondersession vom Oktober 2020 schrieb der Nationalrat das Postulat Humbel (cvp, AG) «Für eine kostenbewusstere Medikamentenversorgung» im Zusammenhang mit dem ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (BRG 19.046) ab, da der Bundesrat in der Zwischenzeit unter anderem verschiedene Massnahmen zur Kostensenkung bezüglich Generika vorgenommen habe, beispielsweise die Änderung der Preisabstandsregelung für Generika auf den 1. März 2017 hin.

Optimierung der Medikamentenversorgung

Im Mai 2020 reichte die FDP.Liberale-Fraktion ein Postulat zur Gewährleistung der Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen und medizinischem Material während der Covid-19-Pandemie ein. Dazu sollte der Bundesrat das unentbehrliche Material in einem Bericht definieren und Umsetzungsvorschläge zu dessen Sicherstellung in der Not, etwa durch Stärkung der nationalen und europäischen Zusammenarbeit, durch Leistungsaufträge, Pflichtlager oder ein zentrales Inventar, aufzeigen. In Übereinstimmung mit einer ähnlichen Motion der SGK-SR (Mo. 20.3166) empfahl der Bundesrat das Postulat zur Annahme. Stillschweigend folgte der Nationalrat dem Antrag in der Herbstsession 2020.

Covid-19: Gewährleistung der Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen und medizinischem Material (Po. 20.3241)

Die Einsetzung einer Expertengruppe zwecks Nachbearbeitung der Corona-Pandemie und Erarbeitung der daraus zu ziehenden Konsequenzen forderte Marianne Binder-Keller (cvp, AG) im Mai 2020 in einem Postulat. In ihrer Begründung verwies Binder-Keller auf die Expertengruppe zur Aufarbeitung der Finanzkrise 2013. Denn während die GPK allenfalls die Geschäftsführung der Verwaltung und der Regierung beurteile, solle die Expertengruppe unter anderem eine Gesamtschau der Ereignisse und «eine Analyse ihrer Konsequenzen auf die verschiedensten Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens» liefern. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme und wollte dem Anliegen in einen Bericht nachgehen – allerdings erst nach Abschluss der Pandemie. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat Binder-Keller in der Herbstsession 2020 an.

Einsetzung einer Expertengruppe zwecks Nachbearbeitung der Corona-Pandemie und Erarbeitung der daraus zu ziehenden Konsequenzen (Po. 20.3297)

Barbara Gysi (sp, SG) forderte in einem im Sommer 2020 eingereichten Postulat eine Aufarbeitung der Corona-Krise. Sie fügte sich damit in eine Reihe von ähnlichen Vorstössen ein, wobei sie sich spezifisch auf die Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen konzentrierte. Der Bundesrat sollte demnach etwa Fragen zur Vorbereitung der Heime auf die Pandemie, zur Umsetzung ihrer Vorgaben, zur Situation des Personals oder zur Unterstützung der Heime durch Bund und Kanton beantworten, die Auswirkungen der Massnahmen auf Bewohnerinnen und Bewohner, Personal und die Qualität der Heime untersuchen sowie notwendige Gesetzesanpassungen skizzieren. In ihrer Begründung verwies Gysi auf die grossen Probleme der Heime, aber auch auf deren unterschiedlichen Erfolg, die es zu untersuchen gelte. Nachdem der Bundesrat das Postulat zur Annahme empfohlen hatte, folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2020 dieser Empfehlung stillschweigend.

Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise (Po. 20.3721)

Anders als Barbara Gysi (sp, SG; Po. 20.3721), deren Postulat sich um die Aufarbeitung der Situation der Alters- und Pflegeheime während der Corona-Pandemie drehte, wollte Laurent Wehrli (fdp, VD) die Lage der älteren Personen während der Krise insgesamt analysieren lassen. Hauptziel des Postulats war dabei, für eine allfällige zweite Welle gewappnet zu sein, weshalb der Bericht in Erfüllung des Postulats vor allem eine Analyse der organisatorischen und strukturellen Massnahmen, eine Liste des notwendigen Materials sowie vorbereitende Massnahmen für eine zweite Welle beinhalten sollte. Zusätzlich sollten im Bericht aber auch die generationenübergreifenden Beziehungen und die Solidarität während der Krise sowie beispielsweise die Kostenaufteilung bei den verschiedenen Massnahmen angesprochen werden. Auch dieses Postulat nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2020 mit Zustimmung des Bundesrates stillschweigend an.

Covid-19. Situation für ältere Menschen (Po. 20.3724)

Mittels Postulat verlangte die SGK-NR im Mai 2020 vom Bundesrat die Prüfung einer vereinfachten Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen, die in Staaten «mit einem gleichwertigen Zulassungssystem zugelassen sind». Dadurch sollten einerseits die Versorgungssicherheit gewährleistet und andererseits attraktivere Marktpreise erreicht werden. Der Bundesrat befürwortete den Vorstoss in seiner Stellungnahme vom August 2020. Er wies auf die Stärkung der vereinfachten Zulassung durch die Revision des Heilmittelgesetzes hin und erklärte, dass das Anliegen des Postulats im Zusammenhang mit dem Bericht zu einer Motion der SGK-NR (Mo. 20.3166) geprüft werden solle. Diskussionslos und stillschweigend nahm der Nationalrat das Geschäft in der Herbstsession 2020 an.

Vereinfachte Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen (Po. 20.3453)

Mittels eines im Juni 2019 eingereichten Postulats wollte Claude Béglé (cvp, VD) den Bundesrat beauftragen, die Schaffung eines Fonds, welcher die Forschung und Entwicklung von neuen antimikrobiellen Wirkstoffen fördern soll, zu prüfen. Damit beabsichtigte er, die in diesem Bereich ins Stocken geratene Forschung zu fördern – etwas, was seiner Ansicht nach notwendig sei, um dem Resistenzproblem zu begegnen und um die Bevölkerung vor einer Epidemie zu schützen. Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme das Geschäft zur Ablehnung empfohlen hatte – unter anderem, weil die Resistenzthematik auf supranationaler Ebene angegangen werden müsse und nicht einfach durch neue Antibiotika gelöst werden könne –, lehnte der Nationalrat in der Herbstsession 2019 das Postulat diskussionslos und stillschweigend ab.

Nicht warten bis zu einer schweren Epidemie. Schaffung eines Fonds zur Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel (Po. 19.3860)

Jürg Stahl (svp, ZH) wollte den Bundesrat im März 2019 mittels Postulat beauftragen, abzuklären, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Artikel 27 des HMG und gegebenenfalls weitere Bestimmungen dahingehend geändert werden können, dass der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Minderung der Behandlungssicherheit und ohne Qualitätsminderung gegenüber der Abgabe durch den Fachhandel zugelassen wird. Die Ergebnisse sollen in Form eines Berichtes festgehalten werden. Stahl begründete seinen Vorstoss damit, dass der Druck, den Arzneimittelversandhandel zu liberalisieren, von verschiedenen Seiten her zugenommen habe. Dies äussere sich auch darin, dass vermehrt auf ausländischen Plattformen mit oft fragwürdiger Kompetenz Medikamente bestellt würden, deren Herkunft oftmals ungewiss sei und deren Qualität in keiner Weise den schweizerischen Anforderungen entspreche. Weiter führte Stahl in seiner eingereichten Begründung aus, dass der Bundesrat die Situation eingehend analysieren und darstellen solle, was die Einführung des Versandhandels für die entsprechenden Medikamente für Apotheken und Drogerien, die Versorgung der Bevölkerung und die Patientensicherheit, die Beratungsqualität sowie für die direkten und indirekten Kosten für das Gesundheitssystem bedeuten würde. Zudem soll im Bericht auch aufgezeigt werden, ob der Versandhandel mit Arzneimitteln die Festlegung neuer Parameter erfordere. Der Bundesrat beantragte Annahme des Geschäfts. In der Sommersession 2019 kam der Nationalrat diesem Antrag nach und stimmte dem Postulat stillschweigend und diskussionslos zu.

Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Im Juli 2018 lösten Zeitungsberichte darüber, dass eine Krankenkasse im Tessin das Krebsmedikament zur Behandlung eines zwölfjährigen Jungen nicht übernehmen wolle, da dieses für die Behandlung von Kindern nicht zugelassen und bei der Schweizer Arzneimittelbehörde nicht registriert sei, in der Öffentlichkeit Empörung aus. In der Folge entschied sich die Krankenkasse, die Kosten dennoch zu übernehmen. Damit war aber ein allgemeines Problem ans Licht gelangt: Fast 80 Prozent der Medikamente, die in der Kinderonkologie eingesetzt würden, seien nicht für Kinder zugelassen, war den Medien zu entnehmen. Wegen der geringen Fallzahlen habe die Pharmaindustrie kein Interesse an entsprechenden klinischen Studien, weshalb die Zulassung fehle.

Im Oktober 2018 nahm auch das Parlament den Vorfall auf: Die SGK-NR reichte ein Postulat ein, mit dem die Vergütung von Medikamenten für krebskranke Kinder untersucht werden sollte. Der zu verfassende Bericht sollte die Voraussetzungen für eine Übernahme durch die Krankenkassen, Rückerstattungsmöglichkeiten für Kosten von im Ausland, nicht aber in der Schweiz zugelassenen Medikamenten sowie Möglichkeiten zur Vermeidung der Ungleichbehandlung durch die verschiedenen Krankenkassen bei der Kostenübernahme von sogenannten Off-Label-Use-Medikamenten, also Medikamenten, die nur für Erwachsene zugelassen sind, untersuchen. Die Problematik sei bei Kindern besonders gross, da aufgrund der geringen Anzahl Krebsfälle nur wenige spezifische Medikamente auf den Markt gebracht würden, erklärte die Kommission. Der Bundesrat verwies auf die geplante Evaluation der Umsetzung der Arzneimittelvergütungen durch das BAG und den entsprechenden Passus in der KVV. Nach Abschluss dieser Evaluation könne der Bundesrat einen entsprechenden Bericht ausarbeiten, erklärte er. Stillschweigend nahm der Nationalrat das Postulat in der Frühjahrssession 2019 an.

Vergütung von Medikamenten für krebskranke Kinder (Po. 18.4098)

Ständerätin Liliane Maury Pasquier (sp, GE) wollte den Bundesrat mittels Postulat zur Ausarbeitung eines Berichtes über die reproduktionsschädigende Wirkung des Antieptileptikums Depakine und dessen Generika bzw. des Wirkstoffes Valproat beauftragen. Laut der Postulantin würden 10 Prozent der Kinder von Frauen, welche während der Schwangerschaft Valproat einnahmen, mit Missbildungen wie einer Spina bifida oder einem Herzfehler geboren. 30 bis 40 Prozent wiesen Entwicklungsstörungen auf. Obwohl die Effekte von Depakine, welches vor fünfzig Jahren auf den Markt kam, seit längerer Zeit bekannt seien, würden werdende Eltern nicht genügend über die bestehenden Risiken informiert. So sei das Medikament alleine in Frankreich zwischen 2007 und 2014 über 14'000 Schwangeren verschrieben worden – ohne jeglichen Verweis auf mögliche Nebenwirkungen. In der Folge sei eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet, eine Sammelklage eingereicht und ein Entschädigungsfonds eingeführt worden. Auch in der Schweiz hätten im vergangenen Jahr mehrere betroffene Familien aufgrund fehlender Risikoaufklärung die Gerichte angerufen. Die Behandlungsrisiken für Schwangere würden erst seit 2015 klar als Nebenwirkung aufgeführt. Da die Schweiz kein Register über Verschreibungen kenne und die Meldung von schwerwiegenden Nebenwirkungen erst seit 2012 obligatorisch sei, sei die Zahl der schwangeren Frauen, welche das Medikament verabreicht bekamen, unbekannt, so die Postulantin. Ihr geforderter Bericht soll daher die Zahl der bei Swissmedic gemeldeten Geburtsschäden und Entwicklungsstörungen, die im Zusammenhang mit Valproat stehen, aufzeigen und gleichzeitig abschätzen, wie viele Fälle in Zukunft erwartet werden würden. Zudem soll die Wirksamkeit der kürzlich eingeführten Massnahmen – unter anderem die Aktualisierungen der Arzneimittelverpackung und der Fachinformationen – zur Prävention neuer Fälle bewertet und eine Erklärung dafür geliefert werden, weshalb Frauen erst Jahre nach dem Bekanntwerden der reproduktionsschädigenden Wirkungen systematisch informiert wurden. Auch im Bericht enthalten sein sollen Vorschläge, welche dazu dienen, ähnliche Vorkommnisse bei anderen Medikamenten zu verhindern. Um den Leidtragenden den Entschädigungszugang auch nach mehreren Jahren garantieren zu können, sollen die bestehenden Instrumente und notwendigen Gesetzesänderungen ebenfalls dargestellt werden.
Bundesrat Alain Berset erklärte, dass die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen auch den Bundesrat beschäftigten. Er und seine Ratskolleginnen und -kollegen seien der Meinung, dass vor allem die Schadensprävention verbessert werden müsse, was unter anderem das Ziel des Bundesratsgeschäftes zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitssteigerung des Gesundheitssystems sei. Daher beantragte er die Annahme des Postulates.
Die kleine Kammer folgte diesem Antrag und nahm den Vorstoss stillschweigend an.

Valproat und dessen reproduktionsschädigende Wirkungen

Mit einem Postulat forderte Erich Ettlin (cvp, OW) einen schnelleren Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen – also mit neuen Einsatzmöglichkeiten – respektive die Prüfung einer Verkürzung der Zulassungsfrist von Medikamenten durch den Bundesrat. Der Postulant nahm damit Erkenntnisse einer gemeinsamen Studie der Industrie und Swissmedic auf, wonach die Zulassungsfristen in der Schweiz viel länger sind als im Ausland. Beziehungsweise, so Ettlin, dauere die Bearbeitung in der Arzneimittelbehörde hier länger. Das sei bedenklich, da dadurch Patientinnen und Patienten in der Schweiz länger auf innovative Therapien warten müssten. Es sei überdies gezeigt worden, dass die Zulassung einer Indikationserweiterung viel rascher bewerkstelligt werden könne als die Prüfung und Zulassung neuer Wirkstoffe. Swissmedic solle dahingehend seine Praxis anpassen. Der Postulant äusserte überdies den Wunsch, dass man dies noch vor der Umsetzung des neuen Heilmittelrechts in Angriff nehme. Der Bundesrat teilte das Anliegen, entgegnete jedoch in seiner Vorstossantwort, dass eine Beschleunigung der Verfahren gegenwärtig nicht möglich sei. Es würden bereits Anstrengungen in diesem Bereich unternommen, teilweise infolge einer Motion Cassis (fdp, TI) und einer Motion Eder (fdp, ZG). Deswegen sollte noch abgewartet und auf die Annahme des Postulats verzichtet werden.
In der Ratsdebatte wurde nur kurz auf das Postulat eingegangen, wobei es Ettlin gelang, seine Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen. Er zeigte sich unzufrieden mit den „Vertröstungen” der Regierung und bezeichnete seinen Vorstoss als eigentliches Wiedererwägungsgesuch, er wolle überdies auch eine weitere Verzögerung in der Sache verhindern. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standorts sei eine Fristverkürzung wesentlich, unter anderem auch weil andere Staaten von der Schweizer Zulassung abhängig seien. Die Chance sei mit seinem Postulat zu packen. Mit 25 zu 17 Stimmen wurde das Postulat gutgeheissen.

Schnellerer Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen

Das Postulat Ingold (evp, ZH) zu Human Enhancement wurde Mitte 2015 abgeschrieben, da die aufgegriffenen Forderungen inzwischen erfüllt wurden. Der in der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat in Aussicht gestellte Bericht («Leistungssteigernde Arzneimittel») wurde am 6.11.2014 publiziert, womit dieses Geschäft erledigt wurde.
Der Bericht enthält eine Auslegeordnung über Neuroenhancement und die therapeutische Anwendungen solcher methylphenidathaltigen Arzneimittel, wobei der Fokus auf verschreibungspflichtige Pharmaka gelegt wurde. Der Bericht geht davon aus, dass etwa 4 Prozent der erwerbstätigen oder sich in Ausbildung befindlichen Bevölkerung mindestens einmal verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Stimmungsaufhellung oder Leistungssteigerung eingenommen hat, ohne jedoch eine medizinische Indikation zu haben. Dies entspreche jedoch noch keinem problematischen Konsum und die Verbreitung sei ebenfalls nicht besorgniserregend. Die verfügbaren Daten liessen aber andererseits keine genaueren Rückschlüsse zu. Der Bundesrat äusserte im Bericht gleichwohl seine Absicht, die Entwicklung betreffend die Nutzung und Verschreibung von Neuroenhancern zu verfolgen. Ebenso solle die Verwendung von leistungssteigernden Substanzen in der Nationalen Strategie Sucht mitberücksichtigt werden, was wiederum eine Abdeckung über die Suchthilfe ermöglichen könne. Davon versprach sich die Regierung eine frühzeitige Debatte zu solchen Medikamenten mit der Chance, bei auftretenden Problemen rasch Handeln zu können.
Die Nutzung und Verschreibung von methylphenidathaltigen Arzneimitteln stehe in starkem Zusammenhang mit ADHS. 3 bis 5 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz seien von diesem Leiden betroffen. Rund ein Viertel davon werde mit solchen Medikamenten behandelt. Dabei sei aber eine Zunahme zu verzeichnen, was jedoch vor allem auf eine vermehrte Nutzung durch erwachsene Personen zu erklären sei. Die Abgabe an Kinder und Jugendliche verharre auf stagnierendem Niveau. Gemäss Bundesrat sei diese Behandlungsrate adäquat.
Abschliessend zeigte die Regierung vier Handlungsempfehlungen auf. Bezüglich Neuroenhancement gelte es ein Monitoring aufzubauen und zu prüfen, welche Anpassungen im Suchtmonitoring Schweiz nötig seien, um die Entwicklungen in diesem Bereich abzubilden. Ferner gelte es auch, Neuroenhancement in die Suchtprävention aufzunehmen. Bezüglich der therapeutischen Anwendung von methylphenidathaltigen Arzneimitteln wurde das BAG beauftragt, die Entwicklungen zu beobachten und regelmässig zu kommunizieren. Zudem müsse bezüglich des Einsatzes von solchen Substanzen die Qualitätssicherung hochgehalten werden, wofür eine Arbeitsgruppe Ritalin federführend aktiv werde. Dafür werde eine Datenbank in der Kinderheilkunde fortgeführt.

Human Enhancement

Mit einem Postulat «Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie» wollte die SGK-NR den Bundesrat beauftragen, einen Bericht zur medizinischen Forschung vorzulegen, wobei der Fokus auf Medikamente gelegt werden soll, deren Patent abgelaufen ist. Die Kommission nahm Bedenken einer Fachzeitschrift auf, worin ein Artikel die mangelnden Entscheidungsgrundlagen für Therapieentscheide aufgegriffen hatte. Es geht im Wesentlichen um die Förderung von klinischen Studien über Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Die Pharmaindustrie beschränke sich in ihren eigenen Studien – verständlicherweise – auf Produkte im Entwicklungsstadium, oder solche, deren Zulassung bevorsteht, um die Wirksamkeit dieser neuen Arzneimittel zu belegen. Im besten Fall würden patentabgelaufene Medikamente noch mitberücksichtigt. Viel häufiger verschwinden jedoch ältere Medikamente aus klinischen Studien mit der Folge, dass deren Datenlage trotz jahrelanger klinischer Anwendung ungenügend bleibt. Diese Kritik nahm die Kommission auf und forderte unter anderem den Einsatz von mehr Mitteln zur Durchführung von klinischen Studien.
Das Postulat wurde im März 2015 im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme seine ablehnende Haltung kundgetan und verwies unter anderem auf das seit 2014 in Kraft stehende Humanforschungsgesetz. In dieser Norm sind vereinfachte regulatorische Anforderungen für Therapieoptimierungsstudien vorgesehen, worunter auch Studien mit Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, fallen.
Im Ratsplenum wurde keine lange Debatte nötig. Zwar gab es aus der Kommission einen Minderheitsantrag Borer (svp, SO), der das Postulat nicht unterstützte, aber der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner SGK und nahm das Postulat an. Als Sprecherin trug Yvonne Gilli (gp, SG) das Anliegen nochmals vor. Gilli war es auch, die bereits 2013 ein gleichlautendes Postulat eingereicht, dieses aber zugunsten des jetzt behandelten Kommissionsvorschlags wieder zurückgezogen hatte. Eindringlich wies sie auf die bestehenden Forschungslücken hin, die aufgrund mangelnden Interesses der Pharmaindustrie entstünden. Es gebe keinen Nutzen für die Arzneimittelproduzenten neue Medikamente mit Medikamenten zu vergleichen, deren Patentschutz abgelaufen ist. Deswegen müsse in diesem Bereich nachgebessert werden. Das Ratsplenum folgte diesem Appell und nahm das Postulat mit 97 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung, und also gegen den Willen des Bundesrats, an.

Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie

Aus einem im Nationalrat überwiesenen Postulat der CVP-EVP-Fraktion erhielt der Bundesrat im Herbst 2014 den Auftrag, Bericht über die Medikamentenverschwendung zu erstatten. Dabei steht unter anderem eine Kostenschätzung im Zentrum. Zahlreiche Medikamente werden jährlich von den Krankenkassen bezahlt, jedoch von den Patientinnen und Patienten nicht eingenommen, sondern weggeworfen. Die Menge derjenigen Medikamente, die nicht im Abfall landen, jedoch bei Abgabestellen oder Apotheken zurückgegeben werden, sollte abgeschätzt werden und deren Kosten beziffert werden. Weiter fordert die Fraktion eine Abschätzung des Volumens derjenigen Medikamente, die tatsächlich weggeworfen werden. Entsprechend der vermuteten Erkenntnisse solle die Regierung in der Folge aufzeigen, welche Massnahmen zu ergreifen seien, um diesen Überkonsum einzudämmen. Vorgeschlagen wurden die Einführung kleinerer Medikamentenpackungen sowie eine längere Haltbarkeitsangabe auf denselben. Der Bundesrat hatte in seiner Reaktion die Kosten bereits umreissen können. Gemäss Santésuisse belaufen sich diese auf jährlich rund CHF 500 Mio. Der Bundesrat sei ebenso wie die Fraktion bestrebt, den Einsatz von Arzneimitteln effizient zu halten und Abfälle möglichst zu vermeiden. Ähnliche Aspekte waren bereits in zahlreichen anderen parlamentarischen Vorstössen behandelt worden, weswegen nicht mehr als ein Kurzbericht im Sinne einer Übersicht über den Stand der Arbeiten zur Verminderung der Medikamentenabfälle in Aussicht gestellt wurde.

Medikamentenverschwendung

Die Abnehmende Wirkung von Antibiotika und die Resistenzbildung beschäftigten den Nationalrat im Zusammenhang mit einem Postulat Heim (sp, SO). Es fordert den Bundesrat auf, im Rahmen seiner Antibiotikastrategie zu prüfen, wie oft rezeptfreie, antibiotikahaltige Medikamente verwendet werden und ob dem Konsum Einhalt geboten werden müsse. Hintergrund des Vorstosses war ein Expertenbericht, der vor Antibiotikaresistenzen warnt. Die Autorengruppe sei jedoch von einer Firma, die antibiotikafreie Arzneimittel herstellt, unterstützt worden. Der Bundesrat solle eine unabhängige Sicht ermöglichen. Da Antibiotikaresistenzen letztlich die öffentliche Gesundheit gefährdeten und die Problematik entsprechend ernst genommen werden müsse, sah sich der Bundesrat gewillt, die geforderte Umsicht walten zu lassen. Das Ratsplenum nahm das Postulat in der Sommersession entsprechend diskussionslos an.

Abnehmende Wirkung von Antibiotika
Dossier: Reduktion der Verwendung von Antibiotika

In drei Postulaten (Po. 14.3295; Po. 14.3296 und Po. 14.3297) forderte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats Berichte zur Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste. Zunächst sollte zwecks verbesserter Berücksichtigung des Medikamentennutzens eine Präzisierung und Ergänzung der Kriterien zum Nachweis der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit vorgenommen werden. Der zweite Vorstoss zielte auf eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit. Konkret sollte im Bereich des therapeutischen Quervergleichs die Festlegung von Vergleichsgruppen und eine Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse geprüft werden. Im Zusammenhang mit dem Auslandpreisvergleich sollte eine verbesserte Berücksichtigung der tatsächlich von den Krankenkassen im Ausland vergüteten Medikamentenpreise erlangt werden. Das dritte Postulat sollte ermöglichen, dass in die Spezialitätenliste aufgenommene Medikamente, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, konsequent von der Spezialitätenliste gestrichen werden können. Der Bundesrat beantragte Annahme aller drei Vorstösse – und entsprechend folgte der Ständerat stillschweigend. Alle sind auch im Zusammenhang mit dem Postulat Schenker (sp, BS) und dem Postulat Bortoluzzi (svp, ZH) zu betrachten.

Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste

Eine Klärung der möglichen Aufgaben von Apotheken in der medizinischen Grundversorgung verlangte Ruth Humbel (cvp, AG) im September 2012 in einem Postulat vom Bundesrat. Da das Selbstdispensationsverbot, also das Verbot für Ärztinnen und Ärzte, die verschriebenen Medikamente selbst zu verkaufen, sich nicht konsequent umsetzen lasse, sollten Apothekerinnen und Apotheker im Hinblick auf den sich abzeichnenden Mangel an Hausärzten gewisse Leistungen wie Impfungen oder Messungen selbst durchführen können. Der Bundesrat solle daher aufzeigen, wie das Tätigkeitsgebiet von Apothekerinnen und Apothekern ausgebaut werden könne und welche Folgen eine solche Änderung auf deren Aus- und Weiterbildung sowie auf die Vergütungsmodelle hätte.
Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und erklärte sich bereit, die «strategisch optimierte Nutzung der pharmazeutischen Fachkompetenz in der Grundversorgung» darzulegen. Im Dezember 2012 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend an.

Positionierung der Apotheken in der medizinischen Grundversorgung

Ein Postulat auf dem Gebiet der Medikamentenpreise wurde im Mai von Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) eingereicht. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, zu den Anpassungsvorschlägen der Pharmaindustrie für das Medikamenten-Preisbildungssystem Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, wie er die herrschenden Probleme zu lösen beabsichtigte. Neben zwei Forderungen zum Auslandpreisvergleich - die Ermöglichung von Preissenkungen und Preiserhöhungen sowie die Berücksichtigung des therapeutischen Quervergleichs – wollte der Postulant ein neues, nutzen- und patientenorientiertes Preisfestsetzungssystem für Medikamente erarbeiten lassen, um damit das geltende System, welches massgeblich von den Währungsschwankungen und politischen Entscheidungen im Ausland abhängig sei, abzulösen. Diese letzte Forderung war die einzige, welche der Bundesrat in seiner Antwort positiv aufnahm. Im Rahmen verschiedener Gespräche mit Vertretern der Pharmaindustrie, der Versicherer und der Konsumentenorganisationen habe das EDI Offenheit für gemeinsame Vorschläge der genannten Stakeholder gezeigt, wie der Preisfestsetzungsmechanismus mittelfristig (ab 2015) angepasst werden soll. So schlug der Bundesrat unter Berücksichtigung eines Postulates Schenker (sp, BS) (Po. 12.3614) die Annahme dieses Punktes vor, jedoch die Ablehnung der zwei vorangestellten Forderungen. Diesem Antrag folgte die grosse Kammer.

Medikamenten-Preisbildungssystem

Das Postulat Schenker (sp, BS) wurde von der Nationalrätin Mitte Juni eingereicht und beauftragte den Bundesrat, einen Bericht zu verfassen und aufzuzeigen, wie in der nächsten Medikamenten-Preisfestsetzungsrunde (ab 2015) vorgegangen werden könne. Dabei seien sowohl die Interessen der Pharmaindustrie, jene der Krankenkassen als auch diejenigen der Konsumentinnen und Konsumenten zu berücksichtigen. Die Methode sei so auszugestalten, dass sie auf möglichst klaren und transparenten Grundlagen basiere und dem Gleichgewicht zwischen therapeutischem Wert und Wechselkursen besser gerecht werde, als dies bis anhin der Fall gewesen sei. Der Bundesrat sah ein, dass im Hinblick auf die nächste Festsetzung der Preise ein Dialog stattfinden müsse. Mit dem Vorschlag auf Annahme des Postulats und der Aussicht auf Besserung der Gespräche mit allen betroffenen Akteuren legte der Bundesrat den Grundstein zur Annahme des Geschäfts, die im September in der grossen Kammer erfolgte.

Medikamenten-Preisfestsetzungsrunde

Aus Sorge vor Versorgungsschwierigkeiten im Medikamentenbereich reichte Nationalrätin Heim (sp, SO) im Juni des Berichtsjahres ein Postulat mit dem Titel Sicherheit in der Medikamentenversorgung ein. Das in der grossen Kammer angenommene Anliegen verlangt einen Kurzbericht mit Angaben über die Versorgungssituation in den Spitälern; über die geltenden gesetzlichen Grundlagen des Bundes; über den Vollzug durch die zuständigen Behörden sowie über die Umsetzung der Leistungserbringer. Der Bericht soll dazu dienen, Problemfelder und Ursachen zu eruieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten. Im Laufe der regelmässigen Evaluation der Versorgungslage hatte der Bundesrat bereits 2006 Massnahmen ergriffen, namentlich mit einer vorgezogenen Teilrevision des Heilmittelgesetzes, damit Spitäler und Apotheken die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln besser sicherstellen konnten.

Sicherheit in der Medikamentenversorgung