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  • Marra, Ada (sp/ps, VD) NR/CN

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Während der Wintersession 2022 nahm sich der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) mit dem Titel «Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen» an. Nachdem die Initiantin die drei Punkte, die ihr Geschäft beinhaltete – die Aufhebung der Rückzahlungspflicht von Sozialhilfe, das Fixieren eines einheitlichen Höchstbetrags für finanzielle Reserven zur Berechtigungsbestimmung von Sozialhilfeinanspruchnahme und das Verbot einer unterschiedlichen Behandlung von Sozialhilfebeziehenden in Abhängigkeit der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus innerhalb desselben Kantons oder der gleichen Gemeinde –, vorgestellt hatte, erhielt sie Unterstützung von Parteikollegin und Minderheitensprecherin Mattea Meyer (sp, ZH). Diese betonte, dass Armut alle treffen könne und die von Marra aufgeführten Unterschiede beseitigt werden müssten. Verena Herzog (svp, TG) berichtete hingegen, dass die SGK-NR der Initiative mit 13 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) keine Folge gegeben habe. Zwar spreche sich eine Kommissionsminderheit für eine Aufhebung der Rückzahlungspflicht aus, es sei jedoch «gewollt, dass es je nach Gruppen unterschiedliche Bestimmungen und Ansätze [gebe]». Der Nationalrat gab der Initiative schliesslich mit 106 zu 79 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) keine Folge. Verantwortlich dafür, dass die Vorlage scheiterte, war das bürgerliche Lager, das sich geschlossen respektive mit Enthaltungen gegen die Initiative stellte.

Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen (Pa.Iv. 21.454)

Mitte Juni 2021 reichte Ada Marra (sp, VD) eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine Rückerstattungsplicht der Sozialhilfe und verschieden hohe Beiträge in Abhängigkeit des «Pass[es] oder [der] Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung innerhalb eines Kantons oder einer Gemeinde» verbieten wollte. Weiter soll in den entsprechenden Gesetzen eine Definition eines Höchstbetrags an eigenen Reserven, um trotzdem Sozialhilfeanspruch zu haben, festgehalten werden. Schweizweit würden mindestens dreissig Prozent der Anspruchsberechtigen von einem Antrag auf Sozialhilfe absehen. Gründe dafür seien unter anderem ein möglicher Verlust der Aufenthaltsbewilligung, die teilweise bestehende Rückerstattungspflicht oder die Stigmatisierung der Bezügerinnen und Bezüger. Sowohl die Konsequenzen des Verzichts als auch des Bezugs von Sozialhilfe selbst seien «zu Armutsfaktoren geworden». Da es kein Bundesgesetz für Sozialhilfe gibt, gelte es nun, im Parlament und im Bundesrat Gegensteuer zu geben und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Ende Juni 2022 befasste sich die SGK-NR mit der parlamentarischen Initiative. Sie sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) gegen Folgegeben aus.

Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen (Pa.Iv. 21.454)