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Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2003 sah bei veranschlagten Ausgaben von 51 102 Mio Fr. und Einnahmen von 50 856 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 246 Mio Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben auch im Berichtsjahr die 50-Mia-Grenze, lagen aber 147 Mio Fr. oder 0,3% unter dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte die soziale Wohlfahrt (vor allem AHV, IV und Arbeitslosenversicherung) mit 660 Mio Fr. oder 5,2% mehr als im Vorjahr. Bildung und Forschung wiesen ebenfalls ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum auf (+220 Mio); hier profitieren vor allem die EU-Forschungsprogramme, die Berufsbildung und die Fachhochschulen. Die grössten Entlastungen gab es beim Verkehr (-747 Mio), da ausserordentliche Zahlungen von 846 Mio im Vorjahr für die Luftfahrt wegfielen. Bei den Einnahmen ging der Voranschlag von einer Reduktion um 199 Mio Fr. oder 0,2% aus. Mehreinnahmen sollten vor allem die direkte Bundessteuer (+550 Mio), Regalien und Konzessionen (+480 Mio) und die Verrechnungssteuer (+188 Mio) einbringen. Insbesondere bei den Investitionseinnahmen (-1,14 Mia), aber auch den Stempelabgaben (-250 Mio) und den Mineralölsteuern (-245 Mio) rechnet der Bundesrat mit geringeren Erträgen.

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

Nach und nach einigten sich die Räte schliesslich im Einverständnis mit dem Bundesrat auf Kürzungen bei den Personalkosten von 10 Mio Fr. Sie beschlossen, das Impulsprogramm für Kinderkrippen auf 30 Mio Fr. aufzustocken und bei der Gesundheitsprävention 5 Mio Fr. vom BAG zum Bundesamt für Sport zu transferieren. Ferner verzichteten sie auf eine Aufstockung der Strassenbaukredite sowie der Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten, die in erster Linie die Schweizer Milchbauern und nicht die Dritte Welt unterstützt. Von Kürzungen verschont blieben die Wirtschaftszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr. Das Parlament genehmigte eine allgemeine Kreditsperre von 1% und eine gezielte Kreditsperre von 2% für übrigen Sachaufwand und die Entschädigungen Dritter.

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

Der Ständerat nahm sich dem Voranschlag 2003 im Dezember an. Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, für das kommende Jahr geplante Investitionen zu blockieren, zog der Aargauer SVP-Ständerat Reimann seinen Rückweisungsantrag zurück. Von der SVP verlangte Einsparungen im Asylbereich und von der Kommissionsmehrheit beantragte Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit wurden verworfen. Beim Impulsprogramm für Kinderkrippen unterstützte die kleine Kammer den Bundesrat und billigte lediglich 20 Mio Fr. Die vom Nationalrat beschlossene Verschiebung von 5 Mio Fr. vom BAG zum Bundesamt für Sport bei der Gesundheitsprävention sowie Kürzungen bei der Investitionshilfe für Berggebiete lehnte sie ebenfalls ab, entschied aber, mehr Geld für den Nationalstrassenbau und – mit Stichentscheid des Präsidenten – für erneuerbare Energien bereitzustellen. Bei den Personalkosten weigerte sich die kleine Kammer, die vom Nationalrat beschlossenen und von der SVP geforderten massiven Einsparungen vorzunehmen.

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

In den Parlamentsdebatten zum Voranschlag 2003 musste Bundesrat Villiger Kritik entgegennehmen, weil er den korrigierten Voranschlag verspätet vorgelegt hatte; der Bundesrat habe sich an die vom Geschäftsverkehrsgesetz vorgegebenen Termine zu halten, damit die Bundesversammlung die Beratungen seriös vorbereiten könne. Am umstrittensten waren neben den Kürzungen der Personalkosten vor allem die Beiträge zum Strassenbau, die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen und der Transfer von Geldern für die Gesundheitsprävention an das Bundesamt für Sport. Namens der SVP-Fraktion beantragte Nationalrat Zuppiger (ZH) vergeblich Rückweisung des Budgets mit dem Auftrag, 1 Mia Fr. einzusparen und die Investitionen im Strassenbau um 200 Mio Fr. zu erhöhen. Der Nationalrat lehnte auch die Anträge von linker Seite zur Aufstockung der Beiträge für die Entwicklungszusammenarbeit, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Infrastrukturleistungen für die Bahn sowie zu Einsparungen beim Kauf von neuem Rüstungsmaterial ab. Verworfen wurden ebenfalls die Streichungs- resp. Kürzungsanträge der SVP bei der Expo, im Asylbereich, bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer, der Friedensförderung und bei "Präsenz Schweiz" – letzterer allerdings knapp. Ebenfalls verschont blieben die Filmförderung, Pro Helvetia, die Kulturabgeltungen für die Stadt Bern und der Heimatschutz. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Fässler (sp, SG), der die Verbilligung der Krankenkassenprämien um 1 Mia Fr. erhöhen wollte, um damit die Kinderprämien zu bezahlen. Gegen den Willen des Bundesrates stimmte sie jedoch einem Antrag Cina (cvp, VS) zu, für die Schaffung von Krippenplätzen 50 Mio Fr. zur Verfügung zu stellen – Marlyse Dormond (sp, VD) hatte den Betrag auf 30 Mio Fr. anheben wollen. Widerwillig hiess der Rat einen Nachkredit für die Expo von 80 Mio Fr. gut, um endlich einen Schlussstrich ziehen und die letzten Handwerkerrechnungen bezahlen zu können – die Grünen hatten die Streichung resp. Rückstellung des Kredits verlangt; zunächst sollte die Expo nachweisen, dass sie sich bei der Wirtschaft intensiv um eine Kostenbeteiligung bemüht hatte. Bei der Landwirtschaft verlangte Weyeneth (svp, BE) eine Ausklammerung der Direktzahlungen von der Kreditsperre und wollte im Gegenzug auf die ursprünglich beantragte Aufstockung der Beihilfen und Zulagen in der Milchwirtschaft um 30 Mio verzichten. Der Rat wies den Antrag ab, stimmte aber kostenneutralen Umschichtungen von 50 Mio Fr. zugunsten der Produktions- und Absatzförderung zu. Mugny (gp, GE) wehrte sich trotz bundesrätlicher Unterstützung vergeblich gegen Abstriche bei der Abgeltung für den kombinierten Verkehr. Zusätzliche Mittel kamen hingegen dem Nationalstrassenbau (+60 Mio), den Hauptstrassen (+15 Mio) und der Sanierung von Bahnübergängen (+8 Mio) sowie den Programmen zur Energie- und Abwärmenutzung (+ 2 Mio) zugute. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss der Nationalrat massive Einsparungen bei den Personalkosten von insgesamt 130 Mio. Fr. – beantragt waren 40 Mio Fr. Die generelle Kreditsperre blieb bei 1%; sowohl eine von Hess (cvp, ZG) verlangte Erhöhung auf 2% als auch ein von Fässler (sp, SG) geforderter Verzicht wurden abgelehnt. 

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

Im Januar erklärte der Bundesrat, er werde die Schuldenbremse, welcher Volk und Stände im vergangenen Jahr zugestimmt hatten, auf 1. März 2003 in Kraft setzen; das Budget 2003 müsse deshalb ihren Anforderungen angepasst werden. Ende Juli wurde bekannt, dass die Steuereinnahmen wegen der schwachen Konjunktur voraussichtlich unter den Erwartungen blieben. Bereits zuvor hatte Finanzminister Villiger nach einer ersten Budgetübersicht die Setzung von Prioritäten gefordert: Steuerreduktionen, ein Impulsprogramm für Kinderkrippen und mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien seien nicht alle zu haben. Im August präsentierte der Bundesrat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag für das Jahr 2003; dieser ging von einem Überschuss von rund 60 Mio Fr. aus. Nur zwei Monate später meldete die Regierung Korrekturbedarf von 320 Mio Fr. wegen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer; die Finanzkommissionen erhielten den überarbeiteten Voranschlag zusammen mit der Wiederauflage der Kreditsperre Ende Oktober. Die aktualisierte Version ging von einem konjunkturbedingten Defizit von 256 Mio Fr. aus. Damit der Voranschlag die Auflagen der Schuldenbremse erfüllte (zulässig waren 305 Mio), sah der Bundesrat gezielte Kürzungen von 143 Mio Fr. und eine Kreditsperre von 1% vor, mit der sich maximal 222 Mio. Fr. einsparen liessen.

Voranschlag 2003 (BRG 02.055)

Au début de l’année 2002, la task force "Personnel de Swissair" et les partenaires sociaux ont conclu un plan social destiné aux ex-employés de Swissair. L’accord prévoyait qu’une partie des recettes de Swissair dépassant le budget de CHF 750 millions prévus pour l’horaire d’hiver finance le plan social. Un plafond a été fixé à CHF 50 millions et le solde a été reporté sur le budget 2002. Les Chambres ont approuvé cet accord lors de leur délibérations sur le budget. Cette condition sine qua non réalisée, 7'500 salariés licenciés par les unités de Swissair Group en sursis concordataire ont touché en septembre leurs premiers versements.

Plan social destiné aux ex-employés de Swissair
Dossier: Swissair-Grounding

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2002 ein Defizit von insgesamt knapp 2,4 Mia Fr. Das sind rund 1 Mia mehr als im Vorjahr. Der Fehlbetrag des Bundes beläuft sich auf 1394 Mio, bei den Kantonen auf 600 Mio und bei den Gemeinden auf 400 Mio Fr. Er erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr beim Bund um 0,5 Mia, während er bei den Kantonen gleich blieb. Trotz dieser unerfreulichen Entwicklung genügen die Budgets der öffentlichen Hand weiterhin den EU-Budgetkriterien von höchstens 3% für das Defizit des öffentlichen Sektors und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung. Denn 2002 erreicht die Defizitquote der Schweiz (inkl. Sozialversicherungen) nach den budgetierten Zahlen 0,2%, während die Verschuldungsquote die 50%-Marke erreicht (Vorjahr: 0,3% bzw. 49%) 

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten Defizit von insgesamt knapp 2,4 Mia Fr.

Ende August präsentierte Finanzminister Villiger den Voranschlag für das Jahr 2002, welcher von einem Einnahmenüberschuss von 356 Mio Fr. ausging. Dies sei zwar erfreulich, doch reiche der Betrag nicht aus, um den Anforderungen einer nachhaltigen Haushaltspolitik gerecht zu werden. Die Swissair-Krise im Herbst führte dazu, dass das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2002 bei veranschlagten Ausgaben von 51'249 Mio Fr. und Einnahmen von 50'955 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 294 Mio Fr. vorsah. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erstmals die 50-Mia-Grenze und übertrafen das Budget des Vorjahres um 2,3 Mia Fr. oder 4,8%. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte der Verkehr mit rund 1,3 Mia Fr. oder 18,6% mehr als im Vorjahr, wobei vor allem die Bewältigung der Swissair-Krise zu Buche schlug. Der Bereich Finanzen und Steuern wies ebenfalls ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum auf (+550 Mio), da für den Schuldendienst und die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen mehr Geld zur Verfügung stehen musste. Entlastungen ergaben sich hingegen bei der sozialen Wohlfahrt (-67 Mio). Bei den Einnahmen ging der Voranschlag von einem Zuwachs von rund 2 Mia Fr. oder 4,2% aus. Mehreinnahmen sollten vor allem die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer einbringen (total +2,5 Mia). Bei den Vermögenserträgen und den Einfuhrzöllen sei jedoch mit weniger Einnahmen zu rechnen.

Am umstrittensten waren in den Parlamentsdebatten neben den Kürzungen beim VBS vor allem die Investitionskredite für die SBB und die Beitragserhöhungen für die Filmförderung und für die Schweizer Schulen im Ausland: Mit Einverständnis des Bundesrates erhöhte der Ständerat den Kredit an die kantonalen Hochschulen um 32 Mio Fr. und stockte, diesmal gegen den Willen der Regierung, den Zahlungsrahmen für die Universitätsförderung 2001-2003 um 101,2 Mio Fr. auf – Plattner (sp, BS) hatte eine noch höheren Betrag verlangt. Ausserdem machte die kleine Kammer die vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen der Infrastrukturbeiträge an die SBB von 42 Mio Fr. rückgängig. Ohne Auswirkungen auf den Haushalt blieb die Erhöhung der vom Bundesrat beantragten Beihilfen für die Milchwirtschaft um 20 Mio Fr. zulasten von Investitionsgütern und Betriebshilfen. Diskussionslos kürzte der Ständerat schliesslich das Budget des Finanzdepartements um 150 Mio Fr.; aufgrund der tieferen Teuerung sei mit einer geringeren Zunahme der Lohnausgaben zu rechnen.

Im Nationalrat verlangte Müller (fdp, ZH) namens der Finanzdelegation, dass der Bundesrat die nötigen Kreditvorlagen für die Expo rechtzeitig dem Parlament unterbreite. Die Finanzdelegation sei nicht bereit, diese Kredite im Schnellverfahren am Parlament vorbeizuschleusen. Namens der SVP-Fraktion beantragte Zuppiger (ZH) Rückweisung des Budgets an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Ausgaben um 800 Mio Fr. zu reduzieren. Rechsteiner (sp, BS) wollte den Voranschlag ebenfalls zurückweisen: Die Verteidigungsmassnahmen seien zu kürzen und auf die neue Bedrohungslage nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA auszurichten. Beide Anträge wurden verworfen. Im Einklang mit dem Bundesrat und der Finanzkommission lehnte der Nationalrat alle Aufstockungsanträge von Seiten der SP und der Grünen bei der Entwicklungszusammenarbeit ab, ebenso eine Erhöhung des Kredits für Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Keine Chancen hatten auch die Kürzungsanträge der SVP im Flüchtlingsbereich und beim Bundespersonal sowie die Forderung, Aufstockungen beim Budget von „Präsenz Schweiz“ wieder rückgängig zu machen. Bei der Presseförderung folgte der Rat der Kommissionsminderheit und verzichtete auf eine Kürzung von 30 Mio Fr. für die Verbilligung der Posttaxen für Zeitungen. Auch die Personalbezüge des UVEK-Generalsekretariats blieben unangetastet. Gegen den Willen des Bundesrates stockte der Rat die Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien um 4 Mio Fr. auf. Ausserdem gewährte er 200'000 Fr. für die Durchführung des europäischen Jugendfestivals und zusätzliche 4,3 Mio Fr. für die Schweizer Schulen im Ausland bzw. 3,5 Mio Fr. für die Filmförderung. Der parteiübergreifende Antrag, die Bundesbeiträge an die Universitäten zusätzlich zu erhöhen, wurde hingegen abgelehnt, die vom Ständerat gewährten Erhöhungen jedoch gebilligt. Auch bei den Beihilfen für die Milchwirtschaft und bei der Erhöhung des Nationalstrassenbudgets um 88 Mio Fr. schloss sich die grosse Kammer dem Ständerat an, beim Bahnverkehr machte er aber die von der kleinen Kammer vorgenommene Aufstockung wieder rückgängig.

Nach und nach einigten sich die Räte schliesslich im Einklang mit dem Bundesrat auf Kürzungen beim VBS von 37 Mio Fr., beschlossen, die Kredite für die Schweizer Schulen um 2 Mio Fr. und für die Filmförderung um 1,75 Mio Fr. aufzustocken und die vom Bundesrat bei der SBB gestrichenen Investitionen von 42 Mio Fr. rückgängig zu machen. Im zweiten Anlauf stimmte der Nationalrat auch einem Verpflichtungskredit des VBS zur Materialbeschaffung bei, der das Quorum der Ausgabenbremse zunächst nicht erreicht hatte, da SVP, Grüne und Teile der SP ihm die Unterstützung versagt hatten.

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im November kam es zu heftiger Kritik an den Sparplänen der Subkommission der nationalrätlichen Finanzkommission, bereits im Bundesbudget 2002 erhebliche Kürzungen der Pressefördergelder vorzunehmen. Vorgesehen waren Einsparungen von 30 Mio Fr. jährlich, indem Zeitungen und Zeitschriften mit einer Auflage von über 100'000 Exemplaren vom heutigen System der Presseförderung ausgeschlossen werden sollen. Titel mit Auflagen bis zu 50'000 Exemplaren hingegen sollen in den Genuss eines höheren Rabatts auf dem Grundpreis kommen. Gegen das als überstürzt und überfallartig empfundene Vorgehen – den betroffenen Kreisen wurde der entsprechende Vorschlag der Subkommission zuhanden der Finanzkommission nur für eine Kurzkonsultation von wenigen Tagen unterbreitet – lehnten sich der Schweizerische Dachverband der Zeitungsverleger, der Westschweizer Verlegerverband Presse Romande, aber auch Vertreter der Lokal- und Regionalzeitungen, Vertreter der Post und nicht zuletzt die Subkommission „Medien und Demokratie“ auf.

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2001 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt 1,3 Mia Fr. Dieser Fehlbetrag schlägt beim Bund voraussichtlich mit 924 Mio und bei den Kantonen mit 600 Mio zu Buche. Die geltenden EU-Richtlinien zum Defizit der Öffentlichen Haushalte konnten demnach eingehalten werden. Die Defizitquote wurde mit 0,3% erneut tiefer veranschlagt. Im Budget 2000 betrug sie noch 0,7%. Entsprechend hat sich auch die budgetierte Verschuldungsquote (49% BIP) weiter abgesenkt. Die Gesamtverschuldung dürfte folglich Ende 2001 gegen 207 Mia betragen. Davon wird rund die Hälfte auf den Bund entfallen, knapp ein Drittel auf die Kantone und rund ein Fünftel auf die Gemeinden. 

Budgets von Bund, Kantonen und Gemeinden 2001

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, 500 Mio Fr. zusätzlich einzusparen, unterbreitete die Finanzkommission des Nationalrates ihrem Rat schliesslich einen Mehrheitsantrag, der einen Überschuss von 71 Mio Fr. auswies. SVP-Vertreter warnten, die strukturellen Defizite seien noch immer virulent, und forderten deshalb weitere Ausgabenkürzungen. Gekürzt werden sollte unter anderem bei der Swisscoy. Dieser Antrag wurde aber vom Rat nicht unterstützt. Zudem widersetzte sich das Plenum einer Kürzung bei humanitären Aktionen und bei der Nahrungsmittelhilfe. Beim Budget des Volkswirtschaftsdepartements bekämpfte Cuche (gp, NE) vergeblich die vorgesehene Kürzung von 30 Mio bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Die Volkskammer verzichtete ferner auf die Einsparungen beim Nationalstrassenunterhalt. Aufgestockt wurde schliesslich beim Schweizerischen Nationalfonds. Dem erhöhten Nationalfondskredit stand jedoch der Ständerat im Weg. Er lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP-Ständerätin Berger (NE) ab. Die Ständekammer lehnte auch einen von Epiney (cvp, VS) angeführten Minderheitenantrag zur Förderung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Bei der letzten Differenz, einer vom Nationalrat beschlossenen Streichung der VBS-Kredite um 100 Mio Fr., fügte sich der Nationalrat schliesslich dem Beschluss des Ständerates.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Bei den Beratungen im Parlament waren vor allem die Budgetposten Entwicklungszusammenarbeit, Nationalstrassenunterhalt und Förderung des Energiesparens umstritten. Die vorberatenden Kommissionen (FK-NR und FK-SR) waren sich uneinig darüber, welche Folgen das Volks-Nein zu den Energievorlagen vom September haben werde. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich dafür aus, die im Voranschlag enthaltenen Einnahmen von 70 Mio Fr. aus der Förderabgabe ganz zu streichen oder auf ein Minimum von 5 Mio zu reduzieren. Relativ starke Minderheiten beantragten dagegen ein Aufstocken der Kredite im Energiesektor um 35 Mio Fr. Ausserdem wurde über eine Kürzung des Nationalstrassenunterhalts um 30 Mio verhandelt. Die Kommission des Ständerates erachtete diese Mittel für den Unterhalt von Tunnels und Brücken als unentbehrlich. Eine starke Kommissionsminderheit im Nationalrat und die Kommissionsmehrheit im Ständerat wollten zudem die vom Bundesrat veranschlagte Kürzung von 16,5 Mio im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nicht akzeptieren und die Ausgaben auf dem letztjährigen Niveau belassen. Dagegen erhofften sich beide Kommissionen grosse Einsparungen im Asylbereich: Aufgrund des Rückgangs bei den Asylgesuchen beantragten sie deshalb eine Kürzung des Postens um 90 Mio. Bürgerlich dominierte Mehrheiten beider Kommissionen reichten ausserdem Motionen zur Reduktion der Staatsquote für die Jahre 2002 bis 2005 ein (FK-NR: Mo. 00.3600; FK-SR: Mo. 00.3611); Beide Motionen wurden in der Folge als Postulate überwiesen.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Im August präsentierte der Bundesrat seinen Voranschlag 2001. Aufgrund der guten Konjunkturlage hatte er einen ausgeglichenen Haushalt angepeilt und dieses Ziel bei einem kleinen Defizit von 100 Mio Fr. beinahe erreicht. Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2001 sah bei veranschlagten Ausgaben von 48 906 Mio Fr. und Einnahmen von 48 924 Mio einen Einnahmenüberschuss von 18 Mio Fr. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 (zulässiges Defizit von 2%) deutlich unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um 1,5 Mia Fr. oder 3,1%. Dieser Zuwachs wurde mit einem erwarteten Anstieg bei den Passivzinsen (+397 Mio) als Folge der höheren Zinssätze sowie mit höheren Anteilen Dritter (+684 Mio) an den Bundeseinnahmen, insbesondere bei der direkten Bundessteuer, begründet. Die Soziale Wohlfahrt fiel mit einem Ausgabenzuwachs von 140 Mio ins Gewicht, wobei ein erwarteter Zuwachs bei der AHV/IV durch Rückgänge im Asylbereich und bei der Arbeitslosenversicherung aufgewogen wurde. Bei den Einnahmen wurde im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 3,3 Mia Fr. oder 7,3% veranschlagt. Ein Anstieg der Einnahmen wurde bei der LSVA und beim Anteil des Bundes am zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs sowie bei der erhöhten Tabaksteuer erwartet. Die dringliche Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Stempelabgabe dürfte andererseits die Einnahmen um rund 220 Mio schmälern.

Voranschlag 2001 (BRG 00.062)

Die budgetierten Ausgaben der Kantone für 2000 beliefen sich auf CHF 59.7 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Zuwachs von CHF 1.7 Mrd. oder 2,9%. Die Einnahmen wurden mit CHF 58.2 Mrd. veranschlagt, was im Vergleich zum Budget 1999 einer Zunahme um CHF 2.0 Mrd. oder 3,6% entspricht. Damit belief sich das budgetierte Defizit für das Jahr 2000 auf CHF 1.5 Mrd. (1999: CHF 1.8 Mrd.). Die budgetierte Ausgabenzunahme ergab sich hauptsächlich aus erwarteten Mehrausgaben bei den Beiträgen, beim Sachaufwand und beim Personalaufwand. Kaum verändert haben sich die veranschlagten Investitionsausgaben. Dank der wirtschaftlichen Erholung und der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt wurden Mehreinnahmen erwartet. Der durchschnittlich budgetierte Selbstfinanzierungsgrad, der aus dem Anteil der eigenen Mittel am Nettoinvestitionsvolumen errechnet wird, fiel mit 57% um drei Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr, wobei die Kantone Luzern, Schwyz, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % erwarten. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Schnitt befanden sich die Kantone Tessin, Uri und Genf mit 29% resp. 20% und 5%. Der Kanton Waadt wird im Jahr 2000 sogar einen Teil seiner laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren lassen.

Finanzprognose der Kantone für 2000

Die Beratungen im Parlament verliefen ohne massive Kürzungen oder Aufstockungen. Während der Verhandlung stimmte der Ständerat gegen einen Nachtragskredit von CHF 150 Mio., den der Bundesrat der Expo.02 zur Verfügung stellen wollte, und genehmigte lediglich einen Kredit von CHF 50 Mio. Im weiteren hiess der Rat auf Antrag von Bundesrat Villiger die Gratisabgabe der Erfassungsgeräte für die Erhebung der LSVA an die Transportunternehmen gut und verzichtete damit auf weitere CHF 50 Mio. Einnahmen. Mit 32 zu 0 Stimmen verabschiedete der Ständerat den abgeänderten Voranschlag. Im Nationalrat wollte eine Minderheit der Verkehrskommission vergeblich zur Gratisabgabe auch die Einbaukosten der LSVA-Geräte durch den Bund übernehmen lassen. Einen Minderheitsantrag der Finanzkommission zur Streichung von CHF 100 Mio. für das elektronische Aufklärungsgerät Satos für die Armee wurde vom Rat ebenfalls verworfen. Gegen den Beschluss des Ständerats hiess der Nationalrat die vom Bundesrat geforderte Kreditaufstockung für die Expo.02 um CHF 150 Mio. gut. Geringe Abstriche forderte der Nationalrat schliesslich bei der Förderung alternativer Energien und beim Buwal. Insgesamt hiess er den abgeänderten Voranschlag des Bundesrates mit 136 zu 2 Stimmen gut. Im Ständerat wurden anschliessend die Differenzen bereinigt. Der Expo.02-Kredit in der Höhe von CHF 150 Mio. wurde angenommen. Ebenso wurde der Beschluss des Nationalrates zur Kürzung des Budgetpostens Dienstleistungen Dritter beim Buwal gutgeheissen.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2000 einen Ausgabenüberschuss von insgesamt CHF 5.0 Mrd. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Defizite damit um CHF 2.2 Mrd. tiefer veranschlagt. Die gesamte Defizitquote wird damit im Jahr 2000 rund 0,5% unter dem Vorjahreswert auf 1,4% zu stehen kommen. Ebenfalls rückläufig ist die Verschuldungsquote, die per Ende 2000 rund 51% betragen dürfte. Nach einem massiven Anstieg sowohl bei der Defizitquote als auch der Verschuldungsquote in den 90er Jahren scheint die Trendwende nach 1999 nun auch im kommenden Jahr fortgesetzt zu werden.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

Das von den eidgenössischen Räten im Dezember verabschiedete Budget 2000 sieht bei Ausgaben von CHF 47.5 Mrd. und Einnahmen von CHF 45.6 Mrd. einen Ausgabenüberschuss von CHF 1.8 Mrd. vor. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe des Haushaltsziels 2001 für den Ausgabenüberschuss im Jahre 2000 um CHF 660 Mio. unterschritten. Die veranschlagten Ausgaben übertrafen das Budget des Vorjahres um CHF 1.1 Mrd. oder 2,4%, wobei die Posten Soziale Wohlfahrt und Verkehr am meisten zu diesem Überschuss beitrugen. Insbesondere wurde ein Mehraufwand für die Flüchtlingshilfe, die AHV/IV und den sozialen Wohnungsbau erwartet. Beim Verkehr wurden Mehrausgaben für die Eisenbahngrossprojekte vorgesehen. Hingegen wurde das Budget im Vergleich zum Vorjahr bei der Landesverteidigung, der Landwirtschaft und den Zinszahlungen gekürzt. Bei den Einnahmen wurde eine Zunahme von CHF 3.2 Mrd. oder 7,6% erwartet. Zusätzlich zu den wegen der guten Konjunkturlage erwarteten Mehreinnahmen ist dieser Zuwachs mit neuen Einnahmequellen verbunden. Höhere Zuflüsse aus der 1999 heraufgesetzten Mehrwertsteuer, aus der Verrechnungssteuer, aus der Einführung der Spielbankensteuer für die AHV, der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, der Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den steigenden Darlehensrückzahlungen des Ausgleichsfonds der ALV wurden erwartet.

Voranschlag 2000 (BRG 99.069)

In der Dezembersession beschloss der Nationalrat, die Budgetberatung mit eingeschränkter individueller Entfaltungsmöglichkeit zu führen, da die finanzpolitische Grundsatzdiskussion im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgt war (siehe weiter oben). Die grosse Kammer lehnte den Rückweisungsantrag Steinemann (fp, SG) ab, der bezweckte, in eigener Regie eine weitere Milliarde einzusparen. Bei den meisten Anträgen während der Detailberatung handelte es sich um vergleichsweise kleinere Beträge, die im Plenum teilweise auf gewisse Sympathien stiessen; trotzdem folgte der Rat meistens der von Bundesrat und Kommission vorgegebenen Linie. Bei den Verpflichtungskrediten stimmte eine Mehrheit dem Antrag Marti (sp, GL) zu, dem VBS eine Million bei der Evaluation von Transportflugzeugen zu kürzen. Bei den Nachtragskrediten folgte der Rat der Kommissionsminderheit Aregger (fdp, LU), die die Übernahme von Überwachungsanlagen der privatisierten Swisscom im Wert von CHF 9.9 Mio. ablehnte. Der Voranschlag 1999 wurde ohne wesentliche Änderungen genehmigt. Auch die Finanzkommission der kleinen Kammer war mit dem eingeschlagenen Weg zufrieden und übernahm weitgehend die Zahlen des Nationalrates; sie kürzte lediglich die Gesamtposition der Dienstleistungen Dritter um CHF 20 Mio. Der Ständerat folgte in allen Punkten den Vorschlägen seiner Kommission und lehnte die Anträge Maissen (cvp, GR) auf Ausklammerung der Kreditsperre für die Förderung der rätoromanischen Sprache sowie zwei Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen beim Informationswesen des Bundes und bei Dienstleistungen Dritter anstrebten, ab. Beim Nachtragskredit für die Übernahme der Übwachungsanlagen blieb er auf der Linie des Bundesrates. Insgesamt stutzte er das Budget im Vergleich zum Erstrat um weitere 19 Mio. und verabschiedete ein Defizit von CHF 4.12 Mrd. In der Differenzbereinigung blieben einige kleinere Unterschiede auszuräumen. So setzte der Nationalrat seinen früheren Entscheid durch, die Förderung der rätoromanischen Kultur und Sprache von der Kreditsperre auszuklammern. Auch bei der Beschaffung der Überwachungseinrichtungen wurde am Beschluss der grossen Kammer festgehalten und das Kreditbegehren von CHF 9.9 Mio. abgelehnt. Damit schliesst der Voranschlag 1999 bei Ausgaben von CHF 46.48 Mrd. und Einnahmen von CHF 42.36 Mrd. mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 4.12 Mrd. in der Finanzrechnung. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurde ein Ausgabenrückgang von 2,3% (bzw. 2,7% mit Berücksichtigung der Kreditsperre) veranschlagt. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit CHF 4.84 Mrd. genehmigt.

Voranschlag 1999

Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1999 Defizite von insgesamt CHF 7.5 Mrd., womit die Voranschläge im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung um 5.3 Mrd. ausweisen (1998: 12.4 Mrd.). Massgeblich zu den verbesserten Resultaten trugen die eingeleiteten Sparmassnahmen sowie das günstigere wirtschaftliche Umfeld bei. Trotzdem bleibt die finanzpolitische Lage ernst, weil die strukturellen Defizite bleiben und die Schuldenlast weiter steigt. Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von CHF 4.9 Mrd. (Die Differenz im Vergleich zum Budgetdefizit der Finanzrechnung des Bundes von 1998 ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik der Ausgabenüberschuss des Fonds für Eisenbahngrossprojekte bei den Ausgaben des Bundes mitberücksichtigt wird) und der Kantone von CHF 2.1 Mrd. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von CHF 500 Mio. Während die kleinen und mittelgrossen Gemeinden ihre Finanzen wieder im Griff haben, kämpfen zahlreiche Städte weiterhin mit grossen finanziellen Problemen. Seit 1990 hat sich die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte mehr als verdoppelt und wird Ende 1999 bei rund CHF 210 Mrd. liegen, was einer jährlichen Zunahme von 8,9% entspricht.

Voranschlag 1999

Die Budgets 1999 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von CHF 57.8 Mrd. und Einnahmen von CHF 55.7 Mrd. ein kumuliertes Defizit von 2.1 Mrd. (1998: CHF 4.2 Mrd.) aus. Der Ausgabenrückgang ist auf die Abnahme der ALV-Darlehen (- CHF 1.8 Mrd.) zurückzuführen. Unter Ausklammerung dieser Darlehen würde eine Zunahme um 2,1% resultieren. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen der 26 Kantone beträgt 42% (1998: 20%). Zwei Kantone (AR, SZ) weisen einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100% auf, deren acht über 60% (AG, BL, LU, OW, SH, TG, VS, ZH), bei den übrigen Kantonen ist die Finanzlage unbefriedigend. Die Kantone Genf und Waadt müssen sogar einen Teil der laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten die Kantone Waadt, Genf, Bern, Solothurn und Tessin, die 74% des gesamten Fehlbetrages der laufenden Rechnung auf sich vereinigen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 35% beträgt. 19 Kantone budgetierten einen besseren Abschluss als im Vorjahr, 7 Kantone rechnen mit einem Ertragsüberschuss.

Finanzprognose der Kantone für 1999

Nachdem sich das Budget für 1999 bereits nach den Anträgen des Bundesrates auf der Linie des Haushaltsziels bewegte, kürzten die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates das Defizit um weitere rund CHF 74 Mio. bzw. CHF 21 Mio., womit der von ihnen gebilligte Voranschlag für das kommende Jahr einen Ausgabenüberschuss von CHF 3.93 Mrd. vorsah. Die Kürzungen wurden insbesondere im Asylbereich vorgenommen.

Voranschlag 1999

Der Bundesrat legte im Juni nach den Eingaben der Departemente ein Budget vor, das einen Ausgabenrückgang von 1,8% gegenüber dem Voranschlag 1998 vorsah. Um die Vorgabe des Haushaltszieles 2001, welches für das Rechnungsjahr 1999 ein Bundesdefizit von höchstens CHF 5 Mrd. festsetzte, zu erreichen, musste er das Budget in der Sommerpause um weitere CHF 400 Mio. kürzen. Ende September verabschiedete er den Voranschlag zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Voranschlag 1999 wies ein Ausgabenüberschuss von CHF 4.0 Mrd. in der Finanzrechnung aus, womit das budgetierte Defizit um eine Milliarde unter dem von Volk und Ständen am 7. Juni 1998 vorgegebenen Haushaltsziel blieb. Diese Entwicklung ist auf das Stabilisierungsprogramm 1998 sowie das günstige wirtschaftliche Umfeld zurückführen. Die Ausgaben waren gegenüber dem Voranschlag 1998 um CHF 2.6 Mrd. bzw. 5,4% tiefer. Die mit der Bahnreform verbundene Umstellung der Infrastrukturfinanzierung für die SBB hatte 1998 allerdings eine einmalige Zahlungsspitze an die SBB von CHF 1.85 Mrd. zur Folge gehabt. Auch bei Ausklammerung dieses Sonderfaktors konnten noch Minderausgaben im Umfang von 1,5% ausgewiesen werden. Die eingeleiteten Sparmassnahmen trugen die ersten Früchte: für verschiedene gewichtige Aufgabenbereiche wurden weniger Mittel beantragt als im Vorjahr. Das Stabilisierungsprogramm 1998 und die Kreditsperre werden 1999 einen Beitrag von CHF 0.7 Mrd. leisten (Die Zahlungskredite im Voranschlag 1999 bleiben im Umfang von CHF 182 Mio. gesperrt. Von der dreiprozentigen Kreditsperre ausgenommen werden die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an internationale Organisationen, die vom Stabilisierungsprogramm direkt betroffenen Ausgabenpositionen, die Personalausgaben, die speziellen Ausgabenrubriken des Investitionsprogramm 1997, die Landwirtschaftsausgaben, der Asyl- und Flüchtlingsbereich, die Bildung und Grundlagenforschung sowie die FLAG-Ämter. Die Kredite für die Entwicklungshilfe werden mit dem halben Sperrungssatz von 1,5% belegt (Kredite der Osthilfe unterliegen dem normalen Sperrungssatz)). Auch die bessere Beschäftigungslage wirkte sich positiv aus, so dass deutlich weniger Gelder für die Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden mussten. Höhere Ausgaben verursachen die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung sowie Bildung und Forschung. Gemäss EFD wird die Staatsquote auf 11,5% des BIP sinken (Voranschlag 1998:12,4%). Bei den Einnahmen rechnete das EFD für 1999 mit einer Zunahme von einer Milliarde Franken oder 2,6%. Gegenüber 1998 am stärksten ins Gewicht fallen bei den Fiskaleinnahmen die budgetierten Veränderungen bei der direkten Bundessteuer (+950 Mio.), den Stempelabgaben (+675 Mio.) sowie der Mehrwertsteuer (+600 Mio.). Umgekehrt wurden bei der Verrechnungssteuer ein Einnahmenrückgang von CHF 850 Mio. budgetiert, was mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammenhängt, welches zu einnahmeschwächeren ungeraden Jahren führt. Der Voranschlag 1999 basiert auf der Annahme eines realen Wirtschaftswachstums von zwei Prozent sowie einer Jahresteuerung von einem Prozent.

Voranschlag 1999

Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Finanzkommission änderte das Parlament das Einigungsverfahren beim Voranschlag dahingehend, dass beim Scheitern eines Einigungsantrags künftig der in der dritten Beratungsrunde beschlossene tiefere Betrag oder Personalbestand als definitiver Beschluss gilt. National- und Ständerat nahmen eine entsprechenden Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 139 zu 8 bzw. 42 zu 0 Stimmen an.

Parlamentarische Initiative für ein Einigungsverfahren beim Voranschlag
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

1990 hatte das Eidg. Versicherungsgericht entschieden, die Infektion mit dem aidsauslösenden HI-Virus sozialversicherungsrechtlich als Krankheit zu bezeichnen. Dieses Urteil war seither immer wieder kritisiert worden, weil es für die Betroffenen, die oft noch über Jahre ohne Anzeichen einer Erkrankung weiterleben können, schwerwiegende negative Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen haben kann. Das EVG nahm eine aktuelle Auseinandersetzung zwischen einem HIV-Positiven und einer Krankenkasse zum Anlass, seine Rechtssprechung einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Im Ergebnis sah sich das Gericht aber in seiner Haltung bestätigt. Die Gleichstellung einer HIV-Infektion mit einer effektiv bestehenden Krankheit werde durch die Ergebnisse der jüngsten Aids-Forschung keineswegs widerlegt, sondern vielmehr noch gestützt. Es sei heute eine breit akzeptierte Haltung, dass HIV möglichst früh und mit kombinierten Medikamenten angegangen werden müsse. Auch auf dem Hintergrund des neuen KVG erscheine es folgerichtig, in der Rechtssprechung nicht nur die bereits vorhandene Störung der Gesundheit als Krankheit zu werten, sondern auch einen Zustand, der den Eintritt eines drohenden Gesundheitsschadens mit Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt.

Bundesgericht fällte einen Grundsatzentscheid zur Übertragung von AIDS (1990)

Das BAG und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) lehnten ein Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab, die sich vor 1990 über eine Bluttransfusion mit dem Virus angesteckt haben, obgleich dies möglicherweise für rund 10'000 Personen gilt. Die Infektion führt in vielen Fällen zu einer chronischen Leberentzündung, die wiederum eine Leberzirrhose und schlimmstenfalls Leberkrebs auslösen kann. Wegen des schleichenden Verlaufs der Krankheit wissen viele Betroffene nicht, dass sie HCV-positiv sind. Erst seit 1990 kann man das Virus im Blut nachweisen. Das SRK erklärte sich aber bereit, ab 1999 mit einem neuen, auf Gentechnik beruhenden Test das Übertragungsrisiko bei Bluttransfusionen noch weiter einzuschränken. Das BAG will künftig gespendetes Blut filtrieren, um Möglichkeit einer Ansteckung mit der Creuzfeldt-Jakob-Krankheit auf ein Minimum zu senken. Die Kosten wurden auf rund 12 Mio Fr. pro Jahr geschätzt.

Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab