Die Frühjahrssession 2021, in der die Behandlung der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes anstand, fiel mitten in die Diskussionen über stärkere Lockerungen der Covid-19-Massnahmen. In den letzten zwei Monaten waren die Stimmen, die eine weitergehende Lockerung der Einschränkungen forderten, immer lauter geworden. Zwar hatte der Bundesrat einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt auf den 1. März 2021 angekündigt, mit dem Läden, Museen und Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen wieder geöffnet werden sollten. Für Ärger sorgte jedoch, dass er beispielsweise die Restaurants, auch deren Terrassen, weiterhin geschlossen lassen und auch keinen verbindlichen Öffnungstermin angeben wollte. Dies führte zu starker Kritik am Bundesrat, dieser entscheide eigenmächtig und würde die Kantone und das Parlament nur noch pro forma anhören – liess etwa Mike Egger (svp, SG) verlauten. Insbesondere die SVP übte Kritik am Bundesrat und forderte eine unverzügliche Öffnung. Alt-Bundesrat Christoph Blocher nannte Gesundheitsminister Berset implizit einen Diktator und Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (svp, GR) unterstellte dem Bundesrat, eine «Diktatur» eingeführt und die Demokratie ausgeschaltet zu haben. Die Kritik an Gesundheitsminister Berset ging gar soweit, dass sich die SVP-Bundesräte Maurer und Parmelin an einer bundesrätlichen Pressekonferenz hinter ihren Regierungskollegen stellen und betonen mussten, dass die Regierung ihre Entscheidungen in corpore treffe.

Vor der Session forderten dann verschiedene Kommissionen verbindliche frühere Öffnungen: Die WBK-SR verlangte in ihrem Mitbericht allgemein konkrete Kriterien für einen Lockdown-Ausstieg im Kultur- und Sportbereich, die SGK-NR wollte Gastrounternehmen, Kultur- und Freizeitbetriebe spätestens ab dem 22. März 2021 öffnen lassen und die WAK-SR regte in einem Brief an den Bundesrat ebenfalls entsprechende Lockerungen an. Die WAK-NR beantragte schliesslich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, «in der Änderung des Covid-19-Gesetzes die Wiedereröffnung der Restaurants per 22. März 2021 vorzusehen». Darüber hinaus wollte die WAK-NR die Dauer eines möglichen durch den Bundesrat ausgesprochenen Lockdowns (Schliessung von Publikumseinrichtungen, Homeoffice-Pflicht) im Covid-19-Gesetz auf 90 Tage begrenzen und die Information der Öffentlichkeit durch die Covid-19-Task-Force im Rahmen der bundesrätlichen Pressekonferenz beenden – neu sollten also nur noch Bundesrat und Parlament an der Pressekonferenz öffentlich informieren. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass die epidemiologische Lage eine entsprechende Öffnung erlaube und die Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens deshalb nicht mehr zu rechtfertigen seien. Zudem reichte die Kommission die Vorlage für eine Erklärung des Nationalrats ein, die ebenfalls die Forderung nach einer schnellen Öffnung beinhaltete.
Dieses Vorgehen der WAK-NR warf in den Medien hohe Wellen. Kritisiert wurde insbesondere die Idee, einen verbindlichen Öffnungstermin ins Gesetz zu schreiben. Damit binde man dem Bundesrat die Hände und er könnte bei einem Anstieg der Fallzahlen nicht mehr reagieren, mahnte etwa Mitte-Fraktionschefin Andrea Gmür (mitte, LU), die jedoch die Forderungen nach einem Strategiewechsel durchaus teilte. WAK-SR-Präsident Levrat (sp, FR) erachtete die Forderung der WAK-NR gar als verfassungswidrig, zumal der Bundesrat mit dem Schutz der Bevölkerung betraut sei, nicht das Parlament. Man könne das «Ende der Pandemie nicht per Gesetz festlegen», betonte er gegenüber den Medien. Entsprechend sei die Stimmung vor der ersten Ratssitzung aufgeheizt, wie die Medien ausführlich berichteten.

Neben der Öffnungsdebatte beschäftigten sich die Kommissionen jedoch auch mit Aspekten der eigentlichen Gesetzesrevision. Die WBK-SR verlangte unter anderem einen Verzicht auf die Notwendigkeit von Lohnsenkungen für Sportvereine, die A-Fonds-perdu-Beiträge erhalten. Die FK-SR wollte die Schwelle für die Härtefallhilfe senken und diese ab einem Umsatzausfall von 25 Prozent (bisher 40 Prozent) gewähren. Die SGK-NR forderte, die Bestimmungen zur Kurzarbeit, welche noch auf Ende März 2021 befristet waren, bis Ende 2021 zu verlängern. Erneut wollte die Kommission zudem die Verzugszinsen unter anderem bei der direkten Bundessteuer aussetzen. Darüber hinaus schlug die SGK-NR auch Vorschüsse für den Fall vor, dass ein Hilfegesuch von den Kantonen nicht innert 30 Tagen bearbeitet werden kann. Die WAK-SR wollte zudem den Zugang zu Härtefallhilfen auf Unternehmen ausdehnen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Oktober 2020 gegründet wurden – bisher mussten die Unternehmen vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein. Zudem sollte der Bund neu bei Härtefallhilfen für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von CHF 5 Mio. 80 Prozent (bisher: 70 Prozent) der Kosten übernehmen, im Gegenzug aber einen Teil von hohen A-Fonds-perdu-Beiträgen an grössere Unternehmen in bestimmten Fällen rückfordern können.

Zweite Revision des Covid-19-Gesetzes (Änderung und Zusatzkredit; BRG 21.016)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen