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Die internationale Kinderarbeits-Konferenz in Oslo einigte sich auf die schnellstmöglichste Ächtung der unerträglichsten Formen von Kinderarbeit und deren vollständige Abschaffung innerhalb von 15 Jahren. Der Schweizer Delegationsleiter sagte, die Schweiz setze sich besonders für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und die Föderung der Schulbildung ein. Ein Verbot der Kinderarbeit habe nämlich keinen Sinn, wenn es an Schulen mangle und es keinen Ersatz für den Erwerbsausfall gebe. Die Schweiz unterstütze auch Labels, die garantierten, dass Produkte nicht unter Ausbeutung von Kindern hergestellt werden.

internationale Kinderarbeits-Konferenz

Der Nationalrat überwies ein Postulat Hubmann (sp, ZH), welches den Bundesrat ersucht, im Rahmen der gesamtschweizerischen Stop-Aids-Kampagne eine Kampagne speziell für die Zielgruppe der heterosexuellen Männer durchzuführen. Hubmann begründete dies damit, dass die Neuansteckungen mit dem HI-Virus zwar generell rückläufig seien, dass sie aber gerade in der heterosexuellen Bevölkerung zugenommen hätten. Eine Kampagne für Männer sei deshalb angebracht, weil es Situationen gebe, in denen sich Frauen nicht aktiv schützen könnten, beispielsweise wenn ihnen die Männer ihre gelegentlichen ausserpartnerschaftlichen Sexualkontakte verschweigen.

Postulat Kampagne speziell für die Zielgruppe der heterosexuellen Männer HI-Virus

Dass die Besorgnis der Befürworter eines Gegenvorschlags vergebens gewesen war, zeigte sich spätestens am Abend des Abstimmungssonntags. Mehr als 70% der Stimmenden legten ein Nein in die Urne, nur knapp 30% stimmten zu. Die Initiative erzielte in keinem einzigen Kanton eine zustimmende Mehrheit. Besonders krass (mit über 80% Nein-Stimmen) wurde "Jugend ohne Drogen" in den beiden Stadtkantonen Genf und Basel-Stadt abgelehnt. Dieses Resultat deutete aber in nichts auf einen Gegensatz Stadt-Land in der Drogenpolitik hin, da auch die Zentralschweizer Stände Zug, Ob- und Nidwalden sowie die Kantone Basel-Land, Jura, Solothurn, Graubünden, Zürich, Neuenburg, Aargau und Schaffhausen die Initiative überdurchschnittlich verwarfen. Auch von einem Röstigraben zwischen der eher liberalen Deutschschweiz und der in der Drogenfrage bisher als zurückhaltend geltenden Romandie konnte nicht die Rede sein. Die Neinstimmenanteile in der Waadt und im Kanton Freiburg lagen nur knapp unter dem nationalen Durchschnitt. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin erzielte die Initiative mit knapp über 40% Ja-Stimmen so etwas wie einen Achtungserfolg.


Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"
Abstimmung vom 28. September 1997


Beteiligung: 40,6%
Nein: 1'314'060 (70,7%) / 23 6/2 Stände
Ja: 545'713 (29,3%) / 0 Stände

Parolen:
- Nein: CVP (1*), FDP (5*), SP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG, Angestelltenverbände; u.a. Sanitätsdirektorenkonferenz, Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, Verband Schweiz. Polizeibeamter; Verbindung der Schweizer Ärzte FMH.
- Ja: SVP (3*), LPS (3*), FP, SD, EDU; Redressement national; SGV.
- Stimmfreigabe: Lega.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Die Schaffung neuer Arbeitsmodelle, verbunden mit einer Aufwertung ehrenamtlicher Tätigkeiten, kann nach Meinung der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) mithelfen, die verheerenden Folgen der Jugendarbeitslosigkeit zu mildern. Dies war das Fazit des neuesten Kommissionsberichtes, der einen umfangreichen Massnahmenkatalog zuhanden der Sozialpartner formulierte. Vor den Medien warnte EKJ-Präsident Leo Brücker vor den sozialen Folgen eines missglückten Berufseinstiegs und kritisierte insbesondere die mangelnde Flexibilität der Unternehmen gegenüber den Jugendlichen. Es müssten neue Selektions- und Ausbildungsmodelle geschaffen werden, in denen die individuellen Stärken und Schwächen der Berufseinsteiger mehr berücksichtigt und die Potentiale der hohen Kommunikationsbereitschaft und der Kreativität Jugendlicher besser freigelegt werden

Schaffung neuer Arbeitsmodelle Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen neue Selektions- und Ausbildungsmodelle

Die Petition der Jugendsession 1996 für eine bessere finanzielle Unterstützung von konkreten HIV/Aids-Projekten, insbesondere von Aidshäusern, Beratungstelephonen und Begegnungszentren wurde vom Ständerat diskussionslos zur Kenntnisnahme an den Bundesrat verabschiedet.

Petition der Jugendsession 1996 finanzielle Unterstützung HIV/Aids-Projekten

Eine im letzten Jahr eingesetzte Arbeitsgruppe «Logos», die Vorschläge zur künftigen liberalen Politik erarbeiten soll, befasste sich in einer ersten Phase mit dem Thema Jugend und verschiedenen Massnahmen im Bildungsbereich. Unter anderem schlug sie die Einführung des Prinzips des Ausbildungsbonus vor, das Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Privatschulen erleichtern soll. Vom Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Bildungsanstalten erhofft sie sich eine Effizienzsteigerung im Bildungsbereich.

Vorschläge für verschiedene Massnahmen im Bilungsbereich der LP

Die Diskussionen um die Zukunft der Schweizer Drogenpolitik standen im Berichtsjahr ganz im Zeichen der Abstimmung über die Volksinitiative "Jugend ohne Drogen", deren Annahme die Weiterführung der bisherigen Vier-Säulen-Strategie des Bundes (Prävention, Repression, Therapie und Überlebenshilfe) weitgehend eingeschränkt hätte. Insbesondere die Überlebenshilfe (Methadon- und Heroinprogramme, flächendeckende Spritzenabgabe) wäre bei einer Zustimmung zur Initiative praktisch verunmöglicht worden.

Anfang Jahr beharrten beide Kammern vorerst auf ihrer Haltung gegenüber der Volksinitiative. Zu Beginn der Frühjahrssession bekräftigte der Nationalrat seine Auffassung, wonach der im Vorjahr vom Ständerat ausgearbeitete direkte Gegenvorschlag unnötig und sogar kontraproduktiv sei, weil er eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Politik des Bundes verhindern würde. Der Ständerat wollte hingegen am Gegenvorschlag festhalten, weil nur ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den Anliegen der Initianten eine mögliche Annahme der Initiative wirksam verhindere. Dennoch kündigte sich ein mögliches Einschwenken auf die Position des Nationalrates an; ein Antrag Schoch (fdp, AR) auf Zustimmung zum Nationalrat unterlag nur knapp mit 23 zu 20 Stimmen.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Ende Februar ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, allerdings mit fünf Vorbehalten (Recht auf Zusammenleben mit der Familie, Zuerkennung des Schweizer Bürgerrechts, Strafverfahren, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafvollzug sowie Beibehaltung der elterlichen Gewalt).

ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes mit fünf Vorbehalten

Ein Postulat Zwygart (evp, BE), welches anregt, die Tabakverordnung durch einen Artikel zu ergänzen, welcher den Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt, wurde vom Nationalrat angenommen.

Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt (Po. 96.3493)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

In der Wintersession nahm dann der Ständerat praktisch diskussionslos vom Bericht Kenntnis. Die Motion des Nationalrates zum Verbot der Körperstrafe wurde in der kleinen Kammer nur mehr als Postulat angenommen, hingegen wurde eine Empfehlung verabschiedet, welche den Bund auffordert, in den Lehrprogrammen seiner Zuständigkeit die Vermittlung pädagogischer Grundkenntnisse einzubauen, um den jungen Menschen als künftigen Eltern zu ermöglichen, Situationen im Erziehungsalltag ohne Gewaltanwendung zu meistern.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention

Die kleine Kammer hielt jedoch an ihrem Vorbehalt bezüglich der elterlichen Sorge mit dem Argument fest, dass er rechtlich zwar nicht zwingend, der Interpretation aber doch dienlich sei. Schliesslich stimmte ihm der Nationalrat - wenn auch widerwillig - zu, um die Ratifizierung der Konvention nicht noch weiter zu verzögern.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Der Ständerat behandelte als Erstrat die Ratifikation der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes. Dieses Abkommen konkretisiert die beiden UNO-Menschenrechtspakte für die Lebensbereiche des Kindes, wobei grundsätzlich jeder Mensch bis zum 18. Altersjahr als Kind gilt. Die schweizerische Rechtsordnung genügt in weiten Teilen den Anforderungen des Übereinkommens. Wo das nicht der Fall ist (Recht auf Familiennachzug für die Kinder ausländischer Wanderarbeitnehmer, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafverfahren und -vollzug, Bürgerrecht) hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft punktuelle Vorbehalte beantragt.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Die totalrevidierte Bundesverfassung soll, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, ein deutliches Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit enthalten. Das Gewicht, das der Sozialpolitik zukommt, wird dadurch unterstrichen, dass der Artikel über die Sozialziele (Art. 33 VE 96) ein eigenständiges Kapitel der neuen Verfassung bildet. Explizit erwähnt und präzisiert werden die Themen soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Bildung und Jugend.

Sozialziele in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Stadt Luzern erhielt den erstmals vergebenen Pestalozzi-Preis für kinderfreundliche Lebensräume. Der mit 20 000 Fr. dotierte Preis wird vom Dachverband Schweizer Lehrereinnen und Lehrer, der Pro Juventute, der Kinderlobby Schweiz, dem schweizerischen UNICEF-Komitee und der Pestalozzi-Stiftung getragen. Als einzige Stadt der Schweiz verfügt Luzern über ein Kinderparlament und einen Kinderbeauftragten.

Stadt Luzern Pestalozzi-Preis für kinderfreundliche Lebensräume

Die fünfte eidgenössische Jugendsession stand ganz im Zeichen der Drogenfrage. Die Jugendlichen berieten 21 Petitionen und Resolutionen zum Thema Drogen und allgemein zur Lebenssituation junger Menschen in der Schweiz. Mit 120 gegen 48 Stimmen sprachen sich die Jugendlichen gegen eine Petition aus, die eine vollständige Liberalisierung aller Drogen und einen staatlich kontrollierten Drogenmarkt forderte. Dagegen wurden die kontrollierte Drogenabgabe an Schwerstsüchtige und die Legalisierung des Konsums, des Anbaus und Besitzes der weichen Drogen wie Haschisch gutgeheissen. Die Jugendsession forderte aber auch einen verstärkten Kampf gegen die Dealer und die organisierte Kriminalität. Ein Petitionsentwurf, der explizit eine schärfere Bestrafung der Dealer und den Aufbau einer "schlagkräftigen Drogenfahndungsbehörde" verlangt hatte, wurde jedoch relativ deutlich abgelehnt.

fünfte eidgenössische Jugendsession im Zeichen der Drogenfrage

Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Ziegler (sp, GE) wurde der Bundesrat aufgefordert, das Abkommen Nr. 138 des Internationalen Arbeitsamtes zum Verbot der Kinderarbeit den Räten so rasch als möglich zur Genehmigung zu unterbreiten.

Verbot der Kinderarbeit

Die Rechtskommission des Nationalrates befürwortete mit 15 zu 3 Stimmen die Ratifikation des Übereinkommens und empfahl dabei mit 13 zu 6 Stimmen, den vom Ständerat eingefügten Vorbehalt in Sachen elterliche Sorge wieder zu streichen. Trotz dieser klaren Ausgangslage entbrannte in der grossen Kammer erneut eine heftige Diskussion. Eine Ratsminderheit, welcher praktisch die ganze SVP-Fraktion angehörte, sowie die FP, die LP und die SD plädierte erneut für Nichteintreten auf die Vorlage. Deren Vertreter malten das Schreckgespenst einer "Kinderdiktatur" an die Wand und argumentierten, das ganze Abkommen sei von einem rot-grünen Geist durchdrungen, der zwangsläufig zu einer "Verstaatlichung der Erziehung" führe. Ihr Nichteintretensantrag unterlag aber mit 126 gegen 50 Stimmen deutlich. In der Folge gaben noch die diversen Vorbehalte zu reden. Dabei wurde ein SP-Antrag zur vorbehaltlosen Ratifizierung ebenso abgelehnt wie jener einer Kommissionsminderheit aus der SVP-Fraktion, das in der Konvention aufgeführte Recht auf Bildung ebenfalls auszunehmen, weil der Souverän dieses Recht noch vor 23 Jahren ausdrücklich verneint habe. Der vom Ständerat eingefügte Vorbehalt wurde mit der Begründung gestrichen, er stelle eher eine auslegende Erklärung dar und sei aus rechtlichen Gründen nicht notwendig. Den vom Bundesrat formulierten Vorbehalten wurde, ebenfalls auf Antrag der Kommission, zugestimmt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Konvention mit 116 zu 46 Stimmen an. Der Antrag auf die Unterstellung unter das fakultative Referendum wurde mit 105 zu 54 Stimmen abgelehnt.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Der Nationalrat behandelte in seiner Sommersession den Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen in der Schweiz, welcher 1992 publiziert worden war. Die Autoren unterschieden zwischen vier Formen der Misshandlung: die Vernachlässigung, das heisst die mangelnde körperliche und seelische Zuwendung, die seelische Misshandlung, die sexuelle Ausbeutung und die physische Misshandlung. Während der Anteil der vernachlässigten und seelisch misshandelten Kinder nicht beziffert werden kann, so wird die Zahl der jährlich in der Schweiz sexuell ausgebeuteten Kindern auf 40 000 bis 50 000 geschätzt. In seiner im Vorjahr veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht wollte der Bundesrat weniger auf neue Gesetze, denn auf Prävention im Bereich der Familien- und Gesellschaftspolitik setzen. Konkret nannte er die Koordination des Kinderschutzes auf eidgenössische Ebene, Unterstützung von Hilfsorganisationen, Präventionskampagnen, die Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sowie die Mutterschaftsversicherung.

Dies ging einem Teil des Nationalrates allerdings nicht weit genug. Insbesondere Judith Stamm (cvp, LU), welche 1987 mit einem Postulat den Anstoss für den Expertenbericht gegeben hatte, zeigte sich enttäuscht, dass der Bundesrat kaum konkrete Massnahmen vorgeschlagen habe. Der Rat behandelte denn auch eine Reihe von Vorstössen, welche den Bundesrat in mehr oder weniger verbindlicher Form zum Handeln aufriefen. Eine Motion Hollenstein (gp, SG) für die Einführung eines Kinderschutzartikels in der Bundesverfassung wurde trotz Unterstützung der CVP mit 68 zu 59 Stimmen knapp abgelehnt, ein ähnlichlautendes Postulat der Rechtskommission hingegen einstimmig überwiesen. Angenommen - und zwar sehr deutlich mit 96 zu 26 Stimmen - wurde auch eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat beauftragt, den Grundsatz des Verbotes der Körperstrafen und erniedringender Behandlung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie im schweizerischen Recht explizit einzuführen. Überwiesen wurden zudem weitere Postulate sowohl der Rechtskommission wie von Nationalrätin von Felten (sp, BS) über die Gewaltprävention in Familie und sozialem Nahraum resp. zum Ausbau des Sorgentelefons für Kinder.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention

Trotz der Zustimmung des Rates zu den Vorbehalten des Bundesrates beantragte eine Kommissionsminderheit - vor den Neuwahlen vom Herbst 1995 war es noch eine Mehrheit gewesen -, den Bundesrat zu verpflichten, Gesetzesänderungen vorzulegen, welche erlauben, den Vorbehalt zum Familiennachzug möglichst bald zurückzuziehen. Dazu müsste insbesondere das Saisonnier-Statut geändert werden. Die beiden Genfer Ständerätinnen Brunner (sp) und Saudan (fdp) wollten mit ihrer Motion deutlich machen, dass "bestehendes Unrecht" nicht unbeschränkt aufrechterhalten werden darf. Die EU-Verhandlungen abzuwarten sei unbefriedigend, da die bilateralen Vereinbarungen über den Personenverkehr für Kinder aus Nicht-EU-Ländern nichts änderten. Bundesrat und Kommissionsmehrheit räumten zwar ein, dass Änderungen nötig seien. Trotzdem sei ein verbindlicher Auftrag im jetzigen Zeitpunkt verfehlt. Das Plenum folgte ihnen und überwies den Vorstoss mit 24 zu 5 Stimmen als Postulat.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Wenn die Ratifizierung schon nicht abzuwenden war, so wollte Schmid, unterstützt von Reimann (svp, AG), Wicki (cvp, LU), Frick (cvp, SZ) und einigen weiteren Ratskollegen, die Konvention zumindest mit einem generellen Vorbehalt versehen. Danach sollte die Schweiz erklären, dass das Übereinkommen innerstaatlich keine direkte Anwendung findet. Aus den bereits in der Eintretensdebatte angeführten Gründen verneinte die Mehrheit des Rates die Notwendigkeit eines derartigen Vorgehens. Bundesrat Cotti und Kommissionssprecher Danioth (cvp, UR) machten auf die internationalen Implikationen eines generellen Vorbehalts aufmerksam. Insbesondere Cotti erklärte, der Aufschub der Ratifikation habe dem Ansehen der Schweiz im Ausland bereits erheblich geschadet. Auch in diesem Punkt konnte sich der Antrag Schmid - obgleich etwas weniger deutlich - mit 30 zu 9 Stimmen nicht durchsetzen.

Die Debatte in der kleinen Kammer hatte über weite Strecken wenig bis nichts mit dem Schutz der Kinder zu tun, wohl aber mit generellen juristischen Überlegungen. Schmid (cvp, AI) beantragte dem Rat, auf die Vorlage überhaupt nicht einzutreten. Er drückte sein Unbehagen über das zunehmende Einfliessen von direkt anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen in die schweizerische Rechtsordnung aus. Zudem machten ihm einzelne Bestimmungen der Konvention Angst. Sie seien dazu angetan, die elterliche Gewalt auszuhöhlen und würden zu einer verstärkten Einmischung der Kinderschutzorganisationen und der Gerichte in innerfamiliäre Belange führen. Diesen Ausführungen hielt Beerli (fdp, BE) entgegen, die Schweiz verfüge schon heute über einen umfassenden Kinderschutz, weshalb der Beitritt zur Konvention keine Änderung des innerstaatlichen Rechts erfordere. Das Abkommen äussere sich nicht zu Erziehungsmitteln und -grundsätzen, und das Gleichgewicht zwischen Führungsanspruch der Eltern und Rechten der Kinder bleibe unangetastet. Der Nichteintretensantrag unterlag schliesslich mit 35 zu 4 Stimmen.

Ganz auszuräumen vermochten die Befürworter der Vorlage die Bedenken der konservativen Kreise des Rates dennoch nicht. In der Detailberatung nahm der Ständerat auf Antrag seiner Kommission einen weiteren punktuellen Vorbehalt an, wonach die Gesetzgebung über die elterliche Sorge Vorrang gegenüber der Konvention hat. Vergeblich plädierten die beiden Freisinnigen Forster (SG) und Leumann (LU) dafür, diesen Vorbehalt nicht einzufügen. Er erwecke erst den Eindruck, dass es zwischen dem schweizerischen Verständnis der elterlichen Gewalt und der Konvention einen Widerspruch gebe, was dem internationalen Image der Schweiz nur Schaden zufügen könne. Der Rat zog es aber mit 28 zu 9 Stimmen vor, "ein innenpolitisches Zeichen zu setzten". Die bereits vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorbehalte waren unbestritten, weshalb die Vorlage schliesslich mit 37 zu 1 Stimmen angenommen wurde. Ein letzter Versuch, die Konvention vielleicht später doch noch zu kippen, nämlich ein Minderheitsantrag Reimann / Schmid auf Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum unterlag mit 34 zu 7 Stimmen .

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (EKJ) forderte in ihrer Vernehmlassung zur Totalrevision der Bundesverfassung einen eigentlichen Jugendartikel. Es wäre unannehmbar, wenn die neue Verfassung die Jugend nur in Zusammenhang mit Sport explizit erwähnen würde. Es gelte in erster Linie, eine Verfassungsgrundlage für das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit zu schaffen.

Vernehmlassung und «Volksdiskussion» zur Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

An der traditionellen Bieler Tagung der EKJ, an welcher alljährlich rund 200 Fachleute aus dem Bereich der Jugendpolitik teilnehmen, wurde der Stellenwert der Jugendsessionen kritisch hinterfragt. Von verschiedener Seite wurde bemängelt, diese würden Gefahr laufen, zur reinen Alibiübung zu verkommen. Ohne Kompetenzen und ohne eigenes Budget, über die sie entscheiden könnte, sei die Jugendsession nicht mehr als ein Jugendtreffpunkt im Bundeshaus, an dem Demokratie nicht gelebt, sondern imitiert werde.

Stellenwert der Jugendsessionen kritisch hinterfragt

In der Frühjahrs- und Sommersession behandelte der Ständerat verschiedene Petitionen der Jugendsession 1995. Bei der Mehrheit der Eingaben beschloss er, diese zwar zur Kenntnis zu nehmen, ihnen aber keine Folge zu geben. Einzig die Petition zur Förderung des Velofahrens wurde mit der Bitte an den Bundesrat überwiesen, die Massnahmen zum Ausbau des Veloverkehrs wo immer möglich zu verbessern und zu verstärken. Etwas mehr auf die Anliegen der Jugendlichen ging der Nationalrat ein, welcher in der Herbstsession zwei der Petitionen (Ausländerstimmrecht und Unterstützung der kantonalen und kommunalen Jugendparlamente) in den Rang von Postulaten erhob und so an den Bundesrat überwies.

Jugendsession 94

Der Bundesrat beschloss, die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Senkung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre auf den 1. Januar 1996 in Kraft zu setzen.

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre