Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Tabak
  • Epidemien

Akteure

Prozesse

373 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Das im Jahr 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund aus sichtbarer Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentige Alkoholika verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen Bestimmungen in der Bundesverfassung. Dies ging aus einem Urteil des Bundesgerichtes hervor, in dem eine aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen wurde. (Zur Lockerung des Alkoholwerbeverbots bei den privaten TV-Sendern siehe hier).

Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentige Alkoholika

Unter dem Patronat von alt Bundesrat Ogi lancierten das BAG, das BASPO und Swiss Olympic die Aktion „sport.rauchfrei“. Ziel ist, dass alle 81 Schweizer Sportverbände und mit ihnen die rund 27'000 angeschlossenen Vereine eine Charta unterzeichnen, die sie verpflichtet, für tabakfreie Trainings- und Wettkampfgelände zu sorgen sowie auf das Sponsoring durch Tabakfirmen zu verzichten.

Aktion „sport.rauchfrei“

Unter dem Motto „Rauchen schadet“ lancierte das BAG im Mai nach dem Vorbild der „Stop Aids“-Werbung eine breite Anti-Zigaretten-Kampagne, die das Tabakpräventionsprogramm 2001-2005 propagandistisch begleiten wird. Mit anfänglich 6,3 Mio und schliesslich 10 Mio Fr. pro Jahr bis 2005 will der Bundesrat den Kampf gegen den Tabakkonsum verstärken. Ziel des BAG ist nicht eine rauchfreie Gesellschaft, sondern eine Senkung des Anteils der Raucher in der Bevölkerung (heute rund ein Drittel) auf das europäische Mittel (ca. 25%). Erwogen wird einerseits ein Abgabeverbot an Jugendliche unter 16 Jahren, eine Erhöhung des Zigarettenpreises auf das Niveau der EU (ca. Fr. 5.60 pro Päckchen) sowie die Beschränkung der Tabakwerbung auf die Verkaufsstellen. Der Verband Schweizer Werbung, dessen Präsident Ständerat Schmid (cvp, AI) ist, unterstützte die Kampagne ausdrücklich nicht, bestritt aber, Druck auf einzelne Werbefirmen ausgeübt zu haben, damit sich diese nicht daran beteiligen.

Tabakpräventionsprogramm 2001-2005

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich seit Jahren besonders stark für die Bekämpfung der Nikotinsucht einsetzt, erhob in einer Studie schwere Vorwürfe an die Adresse der Schweiz. Sie machte das massive Lobbying der Tabakindustrie dafür verantwortlich, dass die Schweiz die tiefsten Tabaksteuern in Westeuropa aufweist und bisher nur verhältnismässig wenig für die Prävention ausgegebene hat. (Die Tabakindustrie setzt in der Schweiz jährlich rund 100 Mio Fr. für Promotion und Werbung ein; für die Präventionskampagnen des Bundes standen bis 2000 lediglich 2,5 Mio Fr. zur Verfügung.) Das BAG wertete die Untersuchung als wichtige Unterstützung für die neu anlaufende Präventionskampagne des Bundes.

Lobbying der Tabakindustrie

Im Nationalrat wurde eine Motion Tillmanns (sp, VD), die ein völliges Verbot der Tabakwerbung verlangte, auf Antrag des Bundesrates, welcher der internationalen Entwicklung nicht vorgreifen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Tabakpräventionskampagne abwarten wollte, lediglich als Postulat überwiesen.

Tabakwerbung

Anhand von vier Schlagworten skizzierte das BAG die Grundphilosophie der neuen Präventionsstrategie: Selbstverantwortung des Einzelnen, Rücksichtnahme der Raucher auf die Nichtrauchenden, sachliche Information und Aufklärung seitens des Bundes sowie verstärkter Jugendschutz. Für eine erfolgreiche Prävention sei wichtig, dass die Massnahmen gesamthaft umgesetzt würden. Das BAG-Papier formulierte 14 Ziele, von denen einige kaum bestritten sind – so etwa das Bestreben, Rauchende zum Ausstieg zu motivieren oder für Jugendliche ein günstiges Umfeld, insbesondere rauchfreie Schulen zu schaffen. Andere Zielsetzungen hingegen enthielten einigen Zündstoff. So strebt das BAG neben Einschränkungen bei der Werbung und neuen Produktedeklarationen (allfälliges Verbot von Bezeichnungen wie „mild“ und „light“) namentlich eine höhere Besteuerung von Tabakprodukten analog dem in der EU geltenden Niveau an. Damit soll der Präventionsetat des Bundes, der heute 5 Mio Fr. beträgt, verdreifacht werden. Zudem sollen Verkaufsstellen, die Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben, mit hohen Bussen bis hin zur Geschäftsschliessung bestraft werden können. (In der EU sollte ab 2006 jegliche Tabakwerbung verboten sein, doch entschied der Europäische Gerichtshof, die EU habe dazu nicht die gesetzliche Grundlage. Bereits ab 2002 sind die Bezeichnungen „mild“, „light“ und „superlight“ in der EU nicht mehr zugelassen. BAG-Direktor Zeltner war Präsident der Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO, welche die Vorwürfe untersuchte (und bestätigte), wonach die amerikanischen Tabakkonzerne die WHO in den letzten Jahren gezielt unterwandert haben, um deren Antiraucherkampagnen zu diskreditieren.)

In der Vernehmlassung war man sich nur gerade beim Jugendschutz einig. CVP und SVP lehnten eine höhere Besteuerung ab, da dies negative soziale Auswirkungen hätte. Die Pro Juventute schlug dagegen neben einer Erhöhung der Tabaksteuer die Erhebung eines „Tabakzehntels“ vor, um die für die Prävention zur Verfügung stehenden Gelder auf jährlich 20 Mio Fr. zu erhöhen. Eine Allianz bildeten CVP, SVP und Pro Juventute hingegen in der Befürwortung des Verkaufsverbots an Jugendliche, da in dieser Bevölkerungsgruppe am ehesten ein Präventionserfolg zu erzielen sei. Die Gegner eines derartigen Verbots, FDP, Gewerbeverband und Tabakhandel, möchten in erster Linie auf die Stärkung der Eigenverantwortung setzen. Die SP befürchtete durch ein Verkaufsverbot die Ausgrenzung von jugendlichen Rauchenden oder die Bildung von Schwarzmärkten. Dagegen würde die SP ein Werbeverbot insbesondere in der Umgebung von Schulen begrüssen. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände widersetzten sich Werbebeschränkungen und verwiesen diesbezüglich auf die 1993 abgelehnten „Zwillingsinitiativen“.

Präventionsstrategie

Als erster Kanton nahm Genf eine äusserst restriktive Regelung der Tabak- und Alkoholwerbung an. Diese wird sowohl im öffentlichen Raum wie in privaten Räumen, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, verboten. Vertreter der Liberalen Partei und des Gewerbes drohten mit Referendum oder Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Letztere wurde im Oktober beim Bundesgericht eingereicht.

Tabak- und Alkoholwerbung

Auf wenig Zustimmung stiess der Umstand, dass im Vernehmlassungsentwurf für das neue Betäubungsmittelgesetz (BetmG) erwogen wurde, auch Tabak und Alkohol diesem zu unterstellen. Das federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründete dies mit dem Wunsch nach einer umfassenden Suchtpolitik, die gegen jede Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen vorgehen möchte. Ein gesamtheitlicher Ansatz sei nur möglich, wenn in den Bereichen Prävention, Schadensminderung und Therapie nicht mehr die Substanz, sondern die Abhängigkeit an sich im Vordergrund stehe, und nicht mehr zwischen legalen und illegalen Drogen differenziert werde. Durch die vorgeschlagene Neuerung erhielte der Bund eine klare gesetzliche Grundlage, die es ihm erlauben würde, umfassender als bisher Präventionskampagnen gegen Alkohol- und Tabakmissbrauch durchzuführen. Der Schweizerische Gewerbeverband, die Tabakindustrie sowie die Werbe- und Gastronomiebranche drohten bereits mit dem Referendum, falls im neuen Gesetz illegale Sucht- und legale Genussmittel gleichgestellt würden. Aber auch engagierte Präventivmediziner wie der Zürcher FDP-Nationalrat Gutzwiller warnten vor einer Ausdehnung des Geltungsbereichs, der die gesamte Gesetzesrevision gefährden könnte.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Alle vier Jahr wird in einem internationalen Vergleich das Gesundheitsverhalten von Schulkindern erhoben. In diesem Rahmen wurden 1998 in der Schweiz 8700 11-15-Jährige befragt. 17% der 14-Jährigen und 27% der 15-Jährigen gaben an, bereits mindestens einmal Haschisch konsumiert zu haben. Von den 13-Jährigen rauchen heute 7%, bei den 15-Jährigen 25%, wovon 90% täglich. Gegenüber 1986 (dem Beginn der Erhebung) erhöhte sich der Prozentsatz der Jugendlichen, die wöchentlich Alkohol trinken von 8,5 auf 17,4%. Gemäss der Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA) sind vor allem Veränderungen im Konsumverhalten bedenklich: dort, wo es früher um Gelegenheitskonsum ging, könne heute von einem regelmässigen Griff zur Zigarette, zum Glas oder zum Joint gesprochen werden.

Veränderungen im Konsumverhalten von Jugendlichen bezüglich Alkohol und Drogen
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

Auch im Parlament fand das BAG Unterstützung. Mit einer Motion wollte Nationalrat Grobet (pda, GE) den Bundesrat verpflichten, die Tabakwerbung an öffentlichen Orten zu verbieten und auf dem Verkauf von Zigaretten eine Abgabe zu erheben, die dazu dienen sollte, eine Dauerkampagne über die Gefahren des Tabakmissbrauchs zu finanzieren und den Krankenkassen Beiträge an die Kosten zu leisten, die ihnen durch Krankheiten infolge von Tabakmissbrauch entstehen. Der Bundesrat zeigte sich zwar durchaus offen für diese Forderungen, wollte sich im Detail aber nicht die Hände binden lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte.

Tabakwerbung (Mo. 98.3351)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Die Gesundheitsschäden, welche das Rauchen verursacht, kosten die Schweiz jährlich rund 10 Mia. Fr. bzw. 2,75% des Bruttoinlandprodukts. Zu diesem Fazit kam eine vom BAG in Auftrag gegebene Studie. Gemäss der Untersuchung ist Zigarettenrauchen die häufigste vermeidbare einzelne Todesursache, da es mehr vorzeitige Todesfälle verursacht als Aids, Heroin, Kokain, Alkohol, Feuersbrünste, Autounfälle, Morde und Selbstmorde zusammen. 8300 Todesfälle (6900 Männer und 1400 Frauen) können in der Schweiz pro Jahr aufs Rauchen zurückgeführt werden, wobei die Todesursache in den meisten Fällen Lungenkrebs ist, gefolgt von chronischen Lungen- und Herzerkrankungen. Die direkten medizinischen Kosten, die 1995 daraus resultierten, bezifferte die Studie auf über 1,2 Mia. Fr. Noch wesentlicher ins Gewicht fallen die indirekten Kosten durch den aufgrund von Rauchererkrankungen erzeugten Produktionsausfall, der (wegen Tod oder Invalidität) schweizweit pro Jahr auf rund 50'000 Mannjahre geschätzt wurde. Neben den direkten und indirekten Kosten des Tabakkonsums wurden in der Studie auch die sogenannt immateriellen oder “intangiblen” Kosten berechnet, d.h. das physische und psychische Leiden der Kranken und ihrer Familien; sie sollen noch einmal rund 5 Mia. Fr. pro Jahr ausmachen.

Gesundheitsschäden Rauchen Studie

1990 hatte das Eidg. Versicherungsgericht entschieden, die Infektion mit dem aidsauslösenden HI-Virus sozialversicherungsrechtlich als Krankheit zu bezeichnen. Dieses Urteil war seither immer wieder kritisiert worden, weil es für die Betroffenen, die oft noch über Jahre ohne Anzeichen einer Erkrankung weiterleben können, schwerwiegende negative Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen haben kann. Das EVG nahm eine aktuelle Auseinandersetzung zwischen einem HIV-Positiven und einer Krankenkasse zum Anlass, seine Rechtssprechung einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Im Ergebnis sah sich das Gericht aber in seiner Haltung bestätigt. Die Gleichstellung einer HIV-Infektion mit einer effektiv bestehenden Krankheit werde durch die Ergebnisse der jüngsten Aids-Forschung keineswegs widerlegt, sondern vielmehr noch gestützt. Es sei heute eine breit akzeptierte Haltung, dass HIV möglichst früh und mit kombinierten Medikamenten angegangen werden müsse. Auch auf dem Hintergrund des neuen KVG erscheine es folgerichtig, in der Rechtssprechung nicht nur die bereits vorhandene Störung der Gesundheit als Krankheit zu werten, sondern auch einen Zustand, der den Eintritt eines drohenden Gesundheitsschadens mit Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt.

Bundesgericht fällte einen Grundsatzentscheid zur Übertragung von AIDS (1990)

Angesichts dieser Zahlen kündigte BAG-Direktor Zeltner an, der Bund werde zu härteren Massnahmen bei der Tabakmissbrauchsbekämpfung greifen. Einhaken möchte das BAG bei Werbung, Preis und Prävention. Obgleich das Volk 1993 die sogenannten Zwillingsinitiativen, die ein totales Werbeverbot für Raucherwaren und alkoholische Getränke verlangten, deutlich verworfen hat, glaubt Zeltner, dass es an der Zeit ist, die ziemlich laschen Werbebeschränkungen in der Schweiz zu verschärfen. Zudem beabsichtigt er, Gelder von den gut dotierten Präventionskampagnen gegen Aids und Drogenkonsum abzuzweigen und in die Tabakprävention fliessen zu lassen. Sukkurs erhielt das BAG durch den Beschluss des EU-Parlaments, in nächster Zukunft ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren zu erlassen.

härteren Massnahmen bei der Tabakmissbrauchsbekämpfung
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Der Bundesrat löste die Eidg. Tabakkommission endgültig auf, da sich das aus Verantwortlichen der Tabakindustrie, der Werbe- und Landwirtschaft einerseits und der Gesundheitsprävention andererseits zusammengesetzte Gremium praktisch nie einigen konnte. Das Mandat der Tabakkommission für die Gesundheitsprävention und -promotion übernahm eine Kommission des EDI, welche inskünftig die Kontakte zu den Produzenten und der Werbung pflegen wird.

Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen

Das BAG und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) lehnten ein Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab, die sich vor 1990 über eine Bluttransfusion mit dem Virus angesteckt haben, obgleich dies möglicherweise für rund 10'000 Personen gilt. Die Infektion führt in vielen Fällen zu einer chronischen Leberentzündung, die wiederum eine Leberzirrhose und schlimmstenfalls Leberkrebs auslösen kann. Wegen des schleichenden Verlaufs der Krankheit wissen viele Betroffene nicht, dass sie HCV-positiv sind. Erst seit 1990 kann man das Virus im Blut nachweisen. Das SRK erklärte sich aber bereit, ab 1999 mit einem neuen, auf Gentechnik beruhenden Test das Übertragungsrisiko bei Bluttransfusionen noch weiter einzuschränken. Das BAG will künftig gespendetes Blut filtrieren, um Möglichkeit einer Ansteckung mit der Creuzfeldt-Jakob-Krankheit auf ein Minimum zu senken. Die Kosten wurden auf rund 12 Mio Fr. pro Jahr geschätzt.

Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab

Der Nationalrat überwies ein Postulat Hubmann (sp, ZH), welches den Bundesrat ersucht, im Rahmen der gesamtschweizerischen Stop-Aids-Kampagne eine Kampagne speziell für die Zielgruppe der heterosexuellen Männer durchzuführen. Hubmann begründete dies damit, dass die Neuansteckungen mit dem HI-Virus zwar generell rückläufig seien, dass sie aber gerade in der heterosexuellen Bevölkerung zugenommen hätten. Eine Kampagne für Männer sei deshalb angebracht, weil es Situationen gebe, in denen sich Frauen nicht aktiv schützen könnten, beispielsweise wenn ihnen die Männer ihre gelegentlichen ausserpartnerschaftlichen Sexualkontakte verschweigen.

Postulat Kampagne speziell für die Zielgruppe der heterosexuellen Männer HI-Virus

Rauchen verringert die Lebenserwartung von Männern im Mittel um 2,9 Jahre, jene der Frauen um 0,7 Jahre. Zu diesem Fazit kam eine Studie des Bundesamtes für Statistik, welches dafür die Todesfallstatistiken der Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 1988 und 1993 analysierte. Der Autor der Untersuchung präzisierte, dass diese Resultate als Schätzungen gewertet werden müssen, da die Reduktion der Todesursache auf den Faktor Tabak eine vereinfachende Hypothese darstelle.

Rauchen verringert die Lebenserwartung Studie

Im Auftrag des BAG erarbeitete die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) einen Bericht, welcher erstmals umfassend Ausmass und Konsequenzen des Konsums von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen in der Schweiz aufzeigte. Referenzzeit waren die Jahre 1994 bis 1996. Der Bericht bestätigte die bereits bekannte Tatsache, dass die beiden Alltagsdrogen Alkohol und Nikotin weit mehr gesundheitliche Probleme, Abhängigkeiten und Kosten verursachen als die im Zentrum des öffentlichen Interesses stehenden illegalen Drogen.

Mit einem Pro-Kopf-Konsum von 9,4 Litern reinen Alkohols im Jahr 1996 gehört die Schweiz in Europa zu den Ländern, in denen am meisten getrunken wird. Rund 300'000 Einwohner sind alkoholabhängig. Geht man von den volkswirtschaftlichen Folgekosten aus (3 Mia. Fr. pro Jahr), ist der Alkohol das gravierendste Gesundheitsproblem der Schweiz. In den medizinischen Abteilungen der Akutspitäler ist bei den 30- bis 50jährigen Männern Alkoholismus und seine Folgeerscheinungen die häufigste Diagnose. Bei den Erwachsenen ist der Gesamtverbrauch in den letzten Jahren zurückgegangen, er hat dafür aber bei den Jugendlichen zugenommen: 12'000 Schulkinder im Alter zwischen 11 und 16 Jahren trinken laut der Studie jeden Tag Alkoholhaltiges.

Auch beim Tabakkonsum liegt die Schweiz im europäischen Ländervergleich in den vorderen Rängen. 1996 bezeichneten sich rund 30% der 15- bis 74-jährigen als Raucher oder Raucherin; das sind rund 1,7 Millionen Personen. 85% von ihnen rauchten täglich, 700'000 mehr als 20 Zigaretten pro Tag. Wenn man annimmt, dass bei einem Konsum von mehr als zehn Zigaretten pro Tag eine Abhängigkeit vorliegt, gibt es in der Schweiz mehr als eine Million Nikotinsüchtige. Die Studie bezeichnete den Tabakkonsum als wichtigste verhütbare Ursache für den vorzeitigen Tod. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten wurden auf 1,2 Mia Fr. pro Jahr geschätzt.

Mehr als 20% der Männer und 15% der Frauen im Alter zwischen 15 und 39 Jahren haben mindestens einmal illegale Drogen konsumiert. Die Zahl der Heroinabhängigen ist mit rund 30'000 Personen seit Jahren relativ konstant. Generell wurde ein wachsendes Angebot und eine Professionalisierung des Marktes der illegalen Drogen festgestellt sowie eine Verlagerung von den betäubenden (Heroin) zu den aufputschenden Substanzen (Kokain, Amphetamine, Ecstasy etc.). Hier wurden die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten auf rund 1 Mia. Fr. pro Jahr geschätzt. Dabei entfiel rund die Hälfte auf Polizeimassnahmen im weiteren Sinn.

Bericht Ausmass und Konsequenzen des Konsums von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen in der Schweiz

Die Petition der Jugendsession 1996 für eine bessere finanzielle Unterstützung von konkreten HIV/Aids-Projekten, insbesondere von Aidshäusern, Beratungstelephonen und Begegnungszentren wurde vom Ständerat diskussionslos zur Kenntnisnahme an den Bundesrat verabschiedet.

Petition der Jugendsession 1996 finanzielle Unterstützung HIV/Aids-Projekten

In der seit 1987 bestehenden Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen, deren Amtszeit Ende 1996 auslief, spitzte sich der seit langem schwelende Konflikt zwischen den Verfechtern der Prävention und den Vertretern der Tabakindustrie zu. Die Arbeitsgemeinschaft gegen Tabakmissbrauch erklärte sich nicht länger dazu bereit, mit den Repräsentanten der Zigarettenindustrie und der Werbebranche gemeinsam an einem Tisch zu sitzen und verlangte die Auflösung des Gremiums in seiner bestehenden Form. Diese Querelen verhinderten im Berichtsjahr eine Neubesetzung der Kommission.

Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen

Ein Postulat Zwygart (evp, BE), welches anregt, die Tabakverordnung durch einen Artikel zu ergänzen, welcher den Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt, wurde vom Nationalrat angenommen.

Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt (Po. 96.3493)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Aufgrund der neuen, eurokompatibel ausgestalteten Tabakverordnung müssen bis Mitte 1997 alle Zigarettenpackungen auf Vorder- und Rückseite in allen drei Landessprachen darauf hinweisen, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet. Die bisher auf der Schmalseite angebrachte Warnung, dass Nikotingenuss die Gesundheit gefährden könne, wird durch eine Präzisierung ersetzt, wozu Rauchen alles führen kann (Krebs, Gefässkrankheiten etc.).

Auf Zigarettenpackungen darauf hinweisen, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Nach Abschluss einer einjährigen Pilotphase mit der Abgabe von sauberen Spritzen in der Frauen-Strafvollzugsanstalt Hindelbank (BE) wurde ein positives Fazit der Aktion gezogen. In der Versuchsperiode stieg der – in Gefängnissen zwar grundsätzlich verbotene, in Wirklichkeit aber nie auszumerzende – Drogenkonsum nicht an, es gab keine neuen Heroinkonsumentinnen und keine Frau steckte sich neu mit dem HI- oder einem Hepatitis-Virus an. Die Polizeidirektion des Kantons Bern beschloss deshalb, das Pilotprojekt in Form eines Anschlussprogramms fortzusetzen.

HIV in Strafanstalten (1991–1995)

In beiden Kammern und über alle Parteigrenzen hinweg war unbestritten, dass sich die Vorkommnisse der 1980er Jahre, wo unter anderem eine unklare Verantwortlichkeitsregelung die tragischen Ereignisse mit den durch HI-Viren verseuchten Blutkonserven und -präparaten mitverursacht hatte, nicht mehr wiederholen dürfen. Sowohl Stände- wie Nationalrat waren praktisch einstimmig damit einverstanden, die Kompetenzen für die Kontrolle von Herstellung und Handel mit Blutprodukten bis zum Vorliegen des neuen Heilmittelgesetzes in einem dringlichen Bundesbeschluss ausschliesslich dem BAG zu übertragen.

Während aber der Ständerat in den wesentlichen Punkten der bundesrätlichen Vorlage folgte, fügte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission mit 61 zu 46 Stimmen einen Artikel ein, wonach es für alle Transplantate einer schriftlichen Zustimmung des Spenders bedarf. Vergeblich machten der Bundesrat und die Gegner dieses Zusatzes geltend, es handle sich hier nur um eine Übergangsregelung, die in erster Linie auf den Schutz vor Infektionen angelegt ist, weshalb es wenig sinnvoll sei, ohne vertiefte Diskussion die ethisch überaus heikle Frage des Umgangs mit Transplantaten bereits einzubeziehen. Widerstandslos passierte hingegen die ebenfalls von der Kommission eingebrachte Bestimmung, wonach es verboten ist, mit menschlichen Transplantaten Handel zu betreiben. Keine Chance hatten ein Minderheitsantrag zum Verbot von Transplantaten, die von gentechnisch veränderten Tieren stammen, sowie die Forderung nach beratenden Fachkommissionen, welche den Vollzug des Bundesbeschlusses mitgestalten sollten.

Bundesbeschluss zur Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten (BRG 95.019)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Der Bundesrat beschloss, bis 1999 sein Engagement im Bereich der Nikotinprävention mit jährlich CHF 2.5 Mio. zu vervierfachen. Wie Bundesrätin Dreifuss ausführte, will sich der Bund vermehrt für eine kohärente Nichtraucher-Politik einsetzen, da die Schweiz in diesem Bereich im Vergleich zu den Nachbarländern im Rückstand sei. Das Programm des Bundesrates verfolgt drei Ziele: Die Zahl neueinsteigender junger Raucherinnen und Raucher soll reduziert, der Schutz gegen Passivrauchen verstärkt und die Hilfe für Ausstiegswillige ausgebaut werden.

Verstärktes Engagement des Bundes in der Nikotinprävention (1995)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000